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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960201015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896020101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896020101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-01
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Großer« Schriften laut unserem Preis- verzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsatz nach höherem Tarif. Extra-Verlagen (gefalzt-, nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbeförderung X 60—, mit Postbefördrruag 70.—. Annahmeschluß für Anzeigen: Adend-AuSgabe: Borinittag» 10 Uhr. Morgen - Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Für die Montag.Morgrn-AuSgabe: Sonnabend Mittag. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet» au dl« Expedition zu richten. Druck und Verlag von C. Pol» in Leipzig. Sonnabend den 1. Februar 1896. SV. Jahrgang. kann das Für Mid FLLi L Leipziger Tageblatt durch alle Postanstalten des deutschen Reiches und Oesterreich-Ungarns zum Preise von 4 ^ bezogen werden. Ln Leipzig abonnirt man für 3 mit Bringerlohn 3 ^75 für beide Monate und nehmen Bestellungen entgegen sämmtliche Zeitungsspediteure, die Hauptexpedition: Johmniesgasse 8, die Filialen: Kathar inenstr atze 14, Königsplatz ? und Universitatsstratze 1, sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstraste 35 Herr R. 0. Llttel, Colonialwaarenhandlung, Beethovenstraste 1 Herr llieoü. keler, Colonialwaarenhandlung, Brühl 80 (Ecke Goethestraße) Herr Rorin. Aesske, Colonialwaarenhandlung, Frankfurter Straße (Thomasiusstraßen-Ecke) Herr Otto Rrunx, Colonialwaarenhandlung, Löhrstraste 15 Herr Rüuarit Hetzer, Colonialwaarenhandlung, Marschnerstraste 0 Herr Raul Drogengeschäft, Nürnberger Sttaste 45 Herr U. R. Alt-roolit, Colonialwaarenhandlung, in Anger-Crottendors Herr Lodert Or einer, Zweinaundorser Straße 18, - Eutritzsch Herr Rodert Aituer, Buchhandlung, Telitzscher Straße 5, - Gohlis Herr Rodert Aitner, Buchhandlung, Lindenthaler Straße 5, - Lindenau Herr Aid. Riiuiner, Angilstenstraße 13, - Neustadt Sedelt's Annoueeu-Lxpeüitioii, Eisenbaknstraße 1, Peterskirchhos 5 Herr Aax Xiertd, Buchbinderei. Ranftsche Gasse 6 Herr Rrieiir. Riseder, Colonialwaarenhandlung, Zianstädter Steinweg 1 Herr 0. RiiKeiuiaun, Colonialwaarenhandlung, Schützenstrasre 5 Herr «iul. 8eiiümit Iren, Colonialwaarenhandlung, Westplatz 3Ä Herr R. Rittried, Cigarrenhandlung, Horkstrahe 32 (Ecke Berliner Straße) Herr 0. Rebus, Colonialwaarenhandlung, Zeitzer Straße 35 Herr V. Rüster, Cigarrenhandlung, in Plagwitz Herr Ll. Orüt/inauu, Zschochersche Straße 7 a, - Reudnitz Herr Ru^iuauu, Marschallstraße 1, - - Herr Kerub. U'edvr, Mützengeschäft, Leipziger Straße 6, - Thonberg Herr R. Uüutsed, Reitzenhainer Straße 58, - Volkmarsdorf Herr 0. A. >auuiauu, Conradstr. 55 (Ecke Elisabethstr.). Die wirthschaftlichen Kämpfe in den Ostprovinzen. In der letzten Zeit haben die Polen im Reichstage sowohl, wie im preußischen Landtage Gelegenheit genommen, die nationalen Schwierigkeiten in den östlichen Provinzen zu streifen, wiewohl die Polen alle Veranlassung batten, davon u schweigen; denn wenn dort ein Theil im Nachtbeil ist, so ind eS die Deutschen. Ganz besonders geschädigt ist der deutsche Mittelstand durch den wirthschaftlichen Kamps in den Oftmarken; trotzdem glaubte Herr von Jagdzewski gerade auf diesen Punct anspielen und den Verein zur Forderung des Deutschlhums des Boycolts der polnischen Geschäfte zeiben nr müssen. ES ist ihm ganz richtig erwidert worden, daß die Deutschen sich nur in der Notbwedr befänden und daß die Polen zuerst den deutschen Geschäften den Krieg erklärt hätten. Man hätte noch hinzufügen können, daß die Polen die Praxis, dem deutschen Gewerbestande den Verdienst zu entziehen, schon seit recht geraumer Zeit betreiben. Metho disch wird die Verketzerung der deutschen Geschäfte bei der polnisch sprechenden Bevölkerung etwa seit einem Jahrzehnt gebandhabt. Seit dieser Zeit haben sich die polnischen Kauf leute, Anwälte und Aerzte in viel größerer Zahl als früher in den mittleren und kleinen Städten der östlichen Provinzen niedergelassen — und sie sind dabei. Dank der vorzüglichen Organisation ihrer Landsleute, reckt gut fortgekommen. Uns steht ein Fall aus einer kleinen Stadt der Provinz Posen mit überwiegend deutscher Stadtbcvölkerung, aber einer stark polnischen ländlichen Umgebung in lebhafter Er innerung. Dort ließen sich Ende der achtziger Jahre gleich zeitig rin deutscher und ein polnischer Arzt nieder. An sich war nach einem Arzte kein Bedürfniß mehr vorhanden, da die ansässigen älteren Aerzte für Stadt und Umgebung völlig ausreickten. Trotzdem erlangte der junge polnische Arzt in überraschend kurzer Zeit eine gute Praxis, wiewohl er wenig tüchtig und obendrein so schwerhörig war, Laß er besonders mit kranken Patienten sich nur schwer verständigen und aus Untersuchungen, die normales Gehör voraussetzen, sich gar nicht einlasscn tonnte. Der gleichzeitig nach dieser Stadt gezogene junge deutsche Arzt war ein tüchtiger Mensch, mußte aber aus Mangel an Praxis bald wieder fortzieben. Und wie in diesem einen Falle geht es in tausend anderen; ein polnischer Anwalt, Arzt oder Kaufmann muß schon ganz besonders untüchtig oder leichtsinnig sein, wenn er nicht zu leidlicher Wohlhabenheit gelangt. Der polnische Gutsbesitzer schickt den Bauern zum polnischen Arzt, dieser weist ihn nach dem polnischen Geschäft, wo er seine Stadteinkäuse machen soll, vom polnischen Kaufmann wird er dann weiter nach der polnischen Schänke gewiesen. So bilden die Polen einen fest geschlossenen Ring. Wenn nun der Verein znr Förderung des Deutschlhums sich bemüht, die Deutschen zu sammeln und sie anzuhalten, den deutschen Gewcrbtreibendenden etwas zu verdienen zu geben, damit sie nicht ganz zu Grunde gehen, so lbul er sehr recht daran. Die Deutschen haben nun einmal — sollen wir leider oder Gott sei Dank sagen- — nicht die Ver schwörertechnik der Polen, die sich mil einem Wink oder einem leisen Wort verständigen; den Deutschen muß laut und ver nehmlich gesagt werden, was sie thun sollen. Wen» aber aus dieser, wie gesagt, minder durchgebilveten Technik die Pole» die Behauptung herleiten, daß die Deutschen mit dem Bvy- cottiren vorangingen, so ist das ein ziemlich starkes Slück. Wenn e» nun auch freilich den Verhältnissen gegenüber, wie sie einmal sind, wünschenswerth ist, daß die Deutschen in dem wirthschaftlichen Kampfe den Polen mit gleicher Münze zahlen, so wird man doch die unerquickliche Lage der Dinge in den Ostprovinzen und ganz besonders diese wirt schaftlichen Kämpfe lebhaft bedauern müssen. Denn sie sind ganz besonders geeignet, die Kluft zwischen den beiden Rassen zu vertiefen. Dazu kommt, daß unter diesen Kämpfen not wendig die wirtbschastliche Entwickelung der ohnehin in dieser Hinsicht zurückgebliebenen Oslprovinzen leiden muß. Denn hier bandelt es sich nicht um jenen die Erfindungsgabe an regenden Kamps, der durch das Bemühen, die Concurrenz durch die Güte oder Eigenartigkeit des dem Kunden Ge botenen ans dem Felde zu schlagen, erweckt wird; hier wird die Bevölkerung dazu veranlaßt, bei dem rasseverwandten Manne die Waare zu beziehen, mag sie selbst etwas weniger gut sein, als die des Gegners. So bilden sich für die Kans- leute fcstumgrcnzte Kundengebiete, die durch höhere oder niedere Leistungsfähigkeit weder vermehrt, noch vermindert weiden, und so ist e» nur zu erklärlich, wenn eine gewisse Indolenz d« den Gewerbtreibenden «intritt. Es dürfte der preußischen Regierung nicht ganz lcickt werden, diese für den politischen Frieden, für die Germanr- sirung und für die wirtbschastliche Entwickelung der Ost- Provinzen gleichermaßen bedenkliche Situation zu verbessern. Daß es so weil kommen konnte, ist ihrer schwankenden Politik zuzuschreiben. Aber selbst dann, wenn sie den Polen gegen über fest auftrat, batte sie keinen Plan, der zum Ziele führen konnte. Die „Politik der kleinen Mittel" verfängt den Polen gegenüber nicht, sondern verbittert sie nur und bringt sie zu immer festerem Zusammenschluß. Nur mit energischen und konsequent angewendeten Mitteln kann man den ungeheuren Einfluß der polnischen Geistlichen und des Landadels besei tigen; daß die preußische Regierung in absehbarer Zeit zu solchen Mitteln den Muth finden werde, wagen wir trotz der bekannten Mahnungen des Kaisers bei der Abhängigkeit der preußischen Minister von dem polenfreundlichen Ccnlrum nickt zu hoffen, und darum werden kraft der wunderbaren Ironie der Weltgeschichte die Nachkommen jener Deutschen, die die Ostmarken wirtbschaftlich erschlossen und unter polnischer Herrschaft materiell vorwärts kamen, noch lange unter deutscher Herrschaft einen verzweifelten Kampf um ihre Existenz gegen die Polen führen müssen, die von ihnen erst die Gewerb- thätigkeit ablernten. Deutsches Reich. * Dresden, 30. Januar. Das neue Wahlgesetz wird, wie man der „Köln. Ztg." von hier meldet, am Montag dem Landtage zugehen. —* Bischofswerda, 30. Januar. In einer vorgestern hier abgehaltenen, von ca. 200 Personen besuchten Ver sammlung des Bundes der Landwirt he wurde folgende Resolution beschlossen: „Die Nothlage der Landwirthschast, des Handwerkes, des Klein gewerbes ist eine so trostlose geworden, daß wir im nationalen Interesse an allen Forderungen des Bundes feslhalten müssen, besonders an der Berstaatlichung der Getreideeinfuhr. Reform der Währung und Börse, dem Befähigungsnachweis für das Handwerk, verbunden mit der Schaffung von Zwangs- Innungen und einem durchgreifenden Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb. Sofern die verbündeten Regierungen in den bestehen den Handelsverträgen ein Hindernis) zur Durchführung der von uns geforderten wahrhaft nationalen Wirthschastspolitik erblicken, erachten wir es als dringend erforderlich, baldmöglichst die geeigneten Schritte zu thun zu einer Revision, bezw. Aenderung der Handelsverträge unter der gleichzeitigen Kündigung aller Meist b eg ünstigungsverträge." ^ Berlin, 31. Januar. Freisinnige Zeitungen beschweren sich über den Beschluß der Wahlprüfungscommission des Reichstags, die Giltigkeit der Wahl des Abgeordneten vr. Böckel (Marburg-Frankenberg) zu beantragen. Es ist nackgewiesen, daß die Abtbeilung für Kirchen- und Schul sachen der Regierung in Cassel in einem Rescript an die Landräthe die Betbeiligung der Lehrer an der Wahlagitation für den freisinnigen Gcgencandidaten 0r. Böckel's hervorgehoben und die Landräthe ersucht hat, erstens den Lehrern eine» Er laß der Regierung vom Jahre l88l, betr. die Wahlagitation der Lehrer, schleunigst in Erinnerung zu bringen, zweitens der Negierung die Namen der Lehrer anzuzeige», die ungeachtet dieser Erinnerung die Agitation fortsetzen würden. Jener Erlaß erklärt es für unvereinbar mit dem Lehramt, daß Lehrer in einer ihre dienstliche Wirksamkeit benach- theiligenven Weise agitatorisch hervortreten. Daß die Agitation der Lehrer im Wahlkreise Marburg-Frankenberg die in dem Erlaß gekennzeichnete gewesen, ist nicht bewiesen, und eS kann auch nicht angenommen werden, daß die Regierung in Cassel jede Wahlagitation der Lehrer als eine den Dienst benachrheiligende ansieht, denn es ist nicht bekannt geworden, daß gegen das agitatorische Hervortreten von Lehrern zu Gunsten des conservativen und des antisemitischen Gegners des freisinnigen Candivaten eingeschritten worden ist. Die Commission bat auch die Wahl nicht deshalb für giltig erklärt, weil sie das Rescript der Regie rung für zulässig erachtete, sondern weil dieses Rescript ein flußlos ans das Wablergebniß gewesen sei. Der freisinnige Candidat hatte nämlich nur rund 1400 Stimmen erlangt, während dem Antisemiten über 6700, dem Conservativen über 2700 und dem Centrumscandidaten 1600 Stimmen zu gefallen waren. Die freisinnigen Organe halten nun diesen Beschluß für nicht berechtigt, weit es sich hier um ein Eingreifen der Negierung handle, das grundsätzlich als unzulässig abzu weisen sei. Man kann dem zustimmen, aber man wird solche und noch weit crassere Entscheidungen der Commission und des Plenums immer wieder erleben, so lange die Wablprüfungen dem Parlament überlassen bleiben, also die, mit dem Aba Bachem zu reden, „richterliche Function de- Reichstag»" nach Gunst und Parteiinteresse ausgeübt wird. In England ist das Versabren bekanntlich ein anderes, dort bat das Parla ment nicht den geringsten Einfluß auf die Wahlprüfungen, die von einem eigenen Gerichtshof vorgenommcn werden, und in Ungarn gebt man eben damit um, die Gerichisbarkeit in Wahlsachen dem obersten Gerichtshof zu übertragen. Ver- ninlblick würde in Deutschland eine Reform dieser Art der Freibeit der Wal,len nach oben und unten mehr zn Statten kommen als die, an sich ja auch nicht üble, Einrichtung der Dunkelkammer für die Stimmabgabe. L.O. Berlin, 31. Januar. Die bedauernswerthe Schlag wetter-Explosion aus der ver. G lückhilf-Friedens- hoffnunggrube im Niederschlesischen Bergwerksbezirke, welche um die Jabreswende eine größere Anzahl Arbeiter familien ihrer Ernährer beraubte, gekört zu den schweren Ungluckssällen, deren Wiederkehr gänzlich zu verhüten den Fortschritten der Technik und den Bemühungen der Berg behörden leider noch nicht gelungen ist. Erfreulich aber ist es, daß wenigstens die Folgen dieser Katastropbe insofern gemildert sind, als Dank den Vorschriften der bestehenden Gesetze, der Einrichtung freier bergmännischer Unterstützungs- cassen und der wohlwollenden Gesinnung der Gewerkschaft ver. Glückhitf-Friedenshoffnunggrube die Hinterbliebenen jener braven Bergleute und die Familien der lebenden Ver letzten vor Notb und Entbehrungen geschützt sind. Die von der Niederschlesischen Knappschaftscasse ge zahlten Beerdigungskosten haben bei 22 der Verstorbenen 60 „L betragen, bei den übrigen 9 — fast sämmtlich jüngeren und unverkeiratbeten Arbeitern — schwanken sie von rund 37 bis rund 53 ^ Dazu tritt für die Verbeiratbeten das Begräbnißgeld der bergmännischen Sterbecasse mit 75 Mark, sowie eine freiwillige Gabe der Gewerkschaft, die bei den Unverheiratheten 50 ^ ausmacht und mit der Kinderzabl steigend bei 4 Kinvern 90 in einem Falle, wo 7 Kinder den Tod des Vaters beklagen, 120 betragen hat. Diese einmalig gezahlten Beträge, welche sich je auf rund 87 bis 255 belaufen — bei den verbeiratbeten Häuern in 5 Fällen auf 205 in 8 Fällen auf 215 in 3 Fällen auf 225 in einem Falle auf 255 — sind aber den Angehörigen der Verunglückten, soweit die Letzteren unverheirathet waren, den Eltern, voll zu Gute ge kommen, da die Gewerkschaft außerdem sämmtliche Be gräbniskosten getragen hat. Die auf Grund des Unfall- versicherungsgesetzes von der Knappschasts-Berufs- genossenschaft den Willwen und Waisen dauernd zu zahlenden Renten stufen sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienste der Verunglückten im letzten Beschäfiigungs- jahre ab. Sie werden betragen; bei hinterlassenen Willwen mit Kindern zwischen rund 290 und 819 -ek, soweit cs sich um die Hinterbliebenen von Häuern bandelt, nicht unter 500 bei Wiltwcn ohne Kinber zwischen rund 182 und 269 »E Die überlebenden 12 Verletzten erhalten im Knapp- schastslazaretb in Waldenburg freie Cur und Verpflegung und, soweit sie Angehörige zu unterstützen baden — 9 an der Zahl — ein Krankengeld von rund 8—12 die Woche; da die Gewerkschaft auck hierzu freiwillige Zuschüsse von je 6—11 für die Woche leistet (für die Eliefrau 6 -L und für jedes Kind 1 so sind die Angehörigen vor Noth geschützt. Unfallrente» und Krankengeld beruhen in ihrer jetzigen Höhe auf den Bestimmungen der neuen social- politijchen Gesetzgebung des Reichs, deren Segen hierbei ins hellste Licht tritt. * Berlin, 31. Januar. Eine an Soldaten ergangene Auf forderung zum Ungehorsam gegen militairische Besehle be- schästigte gestern zum zweiten Male die neunte Slraskammcr biesigea Landgerichts I. Angeklagt war der Arbeiter Karl Zinne. Die Strafsache hat Aufsehen erregt und auch daS Reichsgericht bereits beschäftigt. Der Flugtaubeuverein „Wedding" veranstaltete am 22. September 1894 ein Tanzvergnügen, an dem die Theil- nähme gegen Lösung einer Eintrittskarte auch Nichtmitgliedern gestattet war. Gegen Mitternacht ließ der Angeklagte „die Per sonen, die zum Herbst 1894 zum Eintritt in das Heer bestimmt Wären", vortreten und hielt, als etwa zwölf zukünftige Necrutcn vorgetreten waren, au diese eine Ansprache, die etwa lautete: „Ihr kommt nun anS der Freiheit in die Knechtschaft, und ich fordere Euch auf, daß Ihr auch bei dem Militair Eure Schuldigkeit thut und die socialdemokratischeu Lehren auch unter den Soldaten verbreitet." Die Sache kam zur Kenntniß der Criminalpolizei. Criminalcommissarius Schöne vernahm die Zeugen» und gegen Zinne wurde di« Anklage auf Grund der 88- 111 und 110 des St-G.-B. erhoben, weil rr „zum Ungehorsam de- Soldaten gegen einen Bescbl in Dienstsache»" (88- 92 und 93 Milit.-St.-G.-B-), jedoch ohne Ersolg, aufgefordert habe". Die neunte Strafkammer halte seiner Zeit Len Angeklagten freigcsprochen. Der Gerichtshof hatte festgestellt, daß zufolge Ermächtigung des preußischen Kriegsministeriums sämmtliche von diesem Ministerium ressortirenden Generalcommandos, mik Ausnahme des des 16. Anneecorps, an alle ihnen unterstellten Unterofficiere und Mannschaften im Januar und Februar 1894 einen Befehl erlassen haben, worin diesen u. A. „jede dritte» erkennbar gemachte Bethätigung revolutionairer oder social- demokratischer Gesinnung, insbesondere durch entsprechende Ausrufe, Gesänge oder ähnliche Kundgebungen" dienstlich verboten worden ist. Die Strafkammer erachtete jedoch dafür, daß dieser Befehl nicht einen „Befehl in Dienstsachen" im Sinne des 8- 92 des Mil -St^G.-B. darstelle. und daß seine Nichtberolgung deshalb nicht criminell srrafbar sei. Der Gerichtshof hielt auch d' Behauptung des Angeklagte» nicht für widerlegt, daß er von den erwähnten Beseklen keine Kenntniß gehabt habe. Das Reichs gericht bat das erste Urtheil aufgehoben, weil es jene Befehle als „Befehle in Dienstsachen" erachtete, auf den ckolu» eventualis hinwieS und mehrere andere Gesichtspunkte hervor hob. Der Angeklagte behauptete auch dieses Mal, Laß er in angetrunkenem Zustande sich die Bedeutung seiner Worte gar nicht klar gemacht habe und ihm das Bestehen jener Corpsbefehle unbekannt sei. Tie vernommenen Recruten wußten nicht mehr genau, was der Angeklagte gesagt habe, rin älterer Zuhörer, der seinerseits die Necrutcn ermahnt hatte, während ihrer Militairzeit sich jeder socialdemokrarischen Agitation zu enthalten, hat Leu Angeklagten dahin verstanden, daß die Leute, wenn sie wieder ins Civil zurückträten, die rothe Fahne wieder hoch halten sollten. Staatsanwalt Hagen führte aus. daß der Angeklagte zunächst durch seine Ansprache Mißvergnügen in Bezug auf den Dienst unter den Kameraden, also Unzufrieden heit mit den dienstlichen Verhältnissen verbreiten wollte und dazu autgesordert habe, dem ün 8- 102 Mil.-St.-G.-B. ge gebenen Verbote zuwider zu handeln. Sicher sei ein Verstoß gegen die 88- 112, 111 oder 110 vorliegend. Der Angeklagte, der selbst Soldat gewesen und sich gut geführt habe, habe, selbst wenn er die Corpsbesehle nicht gekannt haben sollte, bei seiner Kenntniß von den socialdemokratischen Zielen und bei der Lcctüre von Zeitungen mil der Möglichkeit rechnen müssen, daß derartige Befehle gegen socialdemokratische Agitation im Heere bestehen. Schon die vielen übertriebenen Mittheilungen, die socialdemokru tijcherjeits über Soldatenmißhandlungea ergehen, zeigen, wie von jener Seite darauf abgezielt wird, die Botmäßigkeit in der Armee zu untergraben, wie Alles bervorgesucht werde, um die Zusriedenheit der Soldaten zu stören und Mißtrauen gegen die Institutionen des Staates zu säen. Das Vorgehen des An geklagten sei ganz unerhört, und er beantrage deshalb gegen ihn zehn Monate Gesängniß. Der Vertheidiger bestritt, daß überhaupt genau seststehe, was der Angeklagte gejagt habe, und daß dieser noch bei klarem Verstaub« gewesen sei. Der Angeklagte habe die in Frage stehenden Corpsbesehle nicht gekannt, und der ckoluv eventuali-i könne auch nicht auf ihn platzgreiien. Der Ber- theidiger führte zahlreiche rechtliche Puncte auf, die gegen die An wendung der 88- 112, 111 und 110 sprächen, und berief sich auch auf eine Reche von Aeußernngen socialdemokralischer Führer, um zu beweisen, daß die Socialdemokratie keineswegs ihr« Anhänger dazu auhalte, Unzufriedenheit iu die Reihen der Arme« zu trage». Er beantragt« Freisprechung oder höchstens Geldstrafe. Der Gerichts hof erblickte in dem Verholten des Angeklagten einen Verstoß gegen die 88- 111 und 112 des Strafgesetzbuches (Aufreizung zum Un gehorsam) uud verurrbeilte ihn dieserhalb zu einer Gesängniß- strafc von sechs Monaten. V. Berlin, 31 Januar. (Telegramm.) Der K«iser besuchte gestern Abend das Schauspielhaus und wohnte der Vorstellung bis zum Schluffe bei. Heute Vormittag unter nahm er eine Ausfahrt. ö. Berlin, 31. Januar. (Privattelegramm.) Die kaiserliche Lrvre wegen der «rSycren Truppenübungen in, Jahre 1596 ist ergangen und lautcl wie folgt: Auf den Diir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppenübungen: I) DaS V. und VI. Armee- corps halten Manöver vor Mir gegen das durch die 8. Division verstärkte Xll. (königlich sächsische) Armeecorps ab. 2) » Beim V. und XV. ArmeecorpS wird behufs Abhaltung beioiidcrcr Eavallerir-Uebungen je eine Cavallerie-Division aus- gestellt, h. Die beiin V. Armeccorp« auszustellende Covallerte- Division nimmt nach Beendigung der besonderen Lavallerir- Uebungen an den vor Mir abzuhaltenden Manövern Tbeil. a Die 4. Ga rde-Cavallerie-Brigade wird der beim XU. (königlichsächstschen) Arme,corps auszustellenden Cavalleria
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