01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.02.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960204011
- PURL
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896020401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-02
- Tag1896-02-04
- Monat1896-02
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Größere Schriften laut unserem Preis verzeichniß. Tabellarischer und Ziffern'lls nach höherem Tarif. Srtra-Veilastk» (gesalzt), nur mit der Morgen.Ausgabe, ohne Postbefördernn 60.—, mit Postbesürderung 70—. Annalfuleschlllß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittag» 10 Uhr. Morgen »Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Für die Montag-Morgen-AuSgobe. Sonnabend Mittag. Be! den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Epprditiou zu richte». Druck nnd Verlag von E. Polz in Leipzig. 9V. Jahrgang. Die praktische Lehandlung -es Lürgerlichen Gesetzbuchs durch den Reichstag. Ein Kort in letzter Stunde. ^ Professor Binding, der berühmte Strafrechtslehrer, pflegt in seinen Vorträgen über den allgemeinen Tbeil de» „Recht»" mit besonderer Entschiedenheit zu betonen, daß es Aufgabe des Gesetzgeber- sei, den mit der Aenderung der sittlichen Anschauungen und der materiellen Verhältnisse sich wandelnden Rechtsauffassungen deS Volkes durch neue Reckis- bildung bezw. Rechtsumbildung Rechnung zu tragen. Mit anderen Worten, der große Gelehrte vertritt die wahrhaft moderne Anschauung, daß Gesetze nicht für die Ewigkeit ge schaffen sind, sondern dem Wandel unterliegen. Wenn wir diese Auffassung auch gegenüber dem Bürger lichen Gesetzbucht vertreten, so geschieht das wahrlich nicht, um das große Werk herabzusetzen, sondern um es zu fördern. Wir wollen nämlich damit den Reichsboten ans Herz legen, daß sie nicht mit dem Gesüdle an ihre Ausgabe heran- zutreten brauchen, nur ein Gesetz verabschieden zu sollen, daS in der Gestalt, die es durch die Zustimmung des Reichs tage- erhält, für alle Jahrhunderte unverändert erhalten bleiben m»ß. Wäre daS der Fall, so würden wir eS mensch lich durchaus begreiflich finden, daß die einzelnen Abschnitte, ja dir einzelnen Paragraphen, nur nach langem Verhandeln und nach vielfachen CommissionSberathungen votirt würden. Wir sagen: eS wäre menschlich begreiflich; wir sagen aber nicht, daß eS vortbeilhaft für das Gesetz wäre, wenn es, sei es in seinem gesammlen Umfange» sei es in erheblichen Theilen, einer Commissionsberathung unterzogen würde. Wir erinnern an die Reichsjustizgesetze; sie wurden im Herbst 1874 dem Reichstage vorgelegt und von diesem nach kurzer Be- ralhung einer Commission (der Reichsjustizcommission) über wiesen. Lange dauerten die Beralhungen der Commission, und erst nach mehr als zwei Jahren gelangten die Gesetze zur Verabschiedung. Und der Erfolg? Schon wenige Jahre nach der Einführung der Gesetze wurden Klagen laut, und jetzt stehen wir vor einer Novelle, die einschneidende Aende- rungen vornehmen will. Und ob diese Aenderungen aus reichend sein werben, ist noch sehr die Frage. Nun war bei den Reicksjuslizgesetzen eine Commissivns- berathung immerhin noch eher am Plane, als bei dem Ent würfe des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es bandelte sich viel mehr als bei diesem um Fragen, die in das politische und daS Parteileben hineinspielten, und es stand ferner das Parlament einem einseitigen Regierungsentwurfe gegenüber. An der Gestaltung des Bürgerlichen Gesetzbuches aber sind in liberaler Weise neben den Beamten und den Gelehrten auch Männer der bürgerlichen Berufe betheiligt worden, und man kann wohl sagen, daß kaum jemals eine Vorlage so wenig den Stempel einer „Regierungsvorlage" getragen hat. Es ist auch selten ein Entwurf so klar in seiner Fassung, so durch sichtig in den ihm beigegebenen Motiven gewesen, wie dieser. Wenn wir für eine Beraihung im Plenum eintreten, so leitet uns ferner die Erwägung, daß es allgemach nolh- wendig wird, die Bedeutung der Plenarsitzungen wieder zu erhöhen. Der Umstand, daß fast jede Vorlage einer Commission übergeben wird, ist nicht zum kleinsten Tbeile schuld daran, daß immer wieder Klagen über den ge ringen Besuch der Plenarsitzungen ertönen. Die Abgeord neten haben sich daran gewöhnt, daß die eigentliche Arbeit von den Commissionen übernommen wird, daß sie dann einen sauberen Cvmmissionsberickt vorgelegl erhalten, den sie ge mächlich durchlesen — oder auch nicht — und daß sie nur zu den maßgebenden Abstimmungen zu erscheinen brauchen. Dadurch wird daS Verantwortlichkeitsgefühl der einzelnen Abgeordneten abgestumpft. Nun werden in einzelnen Fällen (Militairvorlagen, Handelsverträge u. s. w.) Com- missionsberatbungen nothwendig sein, damit die Ver treter der Regierung vertrauliche Erklärungen abgeben können, die sie im Plenum nicht machen mögen. Davon aber ist in diesem Falle keine Rede. Die Vertreter der Regierung werden überhaupt kaum etwas Anderes zu sagen haben, als was in den Motiven und dem beigegebenen Material bereits enthalten ist. Und wie sollte auch eine Commission zusammen gesetzt sein? Wenn sie nur aus Juristen bestände, so würde das gegenüber der Commission, die den Entwurf zuwege ge bracht hat, eine Verschlechterung bedeuten, und wenn sie auch auS Juristen und Männern der praktischen Berufe zusammen gesetzt würde, so würde der derzeitige Reichstag, wie er nun einmal ist, kaum so hervorragende Männer in die Commission entsenden können, wie an dem Entwürfe mitgearbeilet haben. Denn auch das wird man bei einem Vergleiche mit der parlamentarischen Geschichte der Reichsjustizgesetze — ein Vergleich, der sich naturgemäß aufdrängt — zugeben müssen, daß der Reichstag damals ganz andere Männer zu seinen Mitgliedern zählte, als gegenwärtig. So würde eine Commissionsberathung voraussichtlich nur eine rekormutio io pejus bedeuten, dafür aber eine bedeutende Verzögerung zur Fol^ haben. Die Zersplitterung der civil- rechllichen Verhältnisse in Deutschland hat aber lange genug gedauert, als daß man nicht wünschen möchte, daß ihr ein Ende bereitet würde. Wir sind wahrlich nicht für eine der Wichtigkeit des Gegenstandes nicht entsprechende Durchpeitschung des Gesetzes, wir meinen aber, daß in den Plcnarberalbungen nicht nur die prinzipiellen Meinungs verschiedenheiten über ganze Thrile des Entwurfs, wie zum Be,spiel Obligationenrrcht, Familienrrcht, VereinSrechl, sondern auch Bedenken und Abänderungsvorschläge im Einzelnen zum AuStraa gebracht werden können. Wenn die persönliche Kampfe-weise, zu der ja auch bei diesem Einwurfe wenig Anlaß vorliegt, aufgegeben und sachlich verbandet! wird, dann läßt sich an jedem Tage ein guleS Stück vor wärts kommen, ganz abgesehen davon, daß über ganze Gruppen deS Entwurfs Debatten kaum stattsindcn werde». So würde die Durchberalhung im Plenum nicht nur eine Garantie für das rasche Zustandekommen deS Gesetzes, sondern auch eine gute Schule für die Parlamentarier sein, in sachlicher Form Verbandlungen zu führen und de» Sitzungen etwa» fleißiger beizuwobnen, als eS gegen wärtig geschickt. Wird die Vorlage nicht in dieser Form behandelt, gelangt sie vielmehr an eine Commission, so hegen wir ernstliche Zweifel nicht daran, daß sie noch in dieser Session zn Stande kommt, sondern daran, daß sie überhaupt votirt wird. Deutsches Reich. 8 Berlin, .1. Februar. Ueber die Möglichkeit, den Beweis der geistigen Störung des verstorbenen Lankgericktsdirectors Brausewetter zu führen, ergeben sich manche Zeitungen in allerband Betrachtungen, welche nur beweisen, eine wie wenig richtige Anschauung man über daS Wesen der Geistes krankheit in weilen Kreisen bat. Diesen Betrachtungen gegenüber führt die „Aerztlicke Sachverständigen- Zeitung" u. A. auS: „Es bandelt sich, soweit von der Krankengeschichte etwas in die Oeffentlichkeit drang, um eine progressive Paralyse, welche mit tabischen beziehungs weise taboiden Erscheinungen begann und kurz nach Eintritt eines ängstlich gefärbten Erregungszustandes unter bobem Fieber und Delirien ohne wesentliche motorische Nnrube (nicht im Tobansall) töbtlich endete. Eine Sektion fand nicht statt. Wenn sie auch im Interesse der Klärung deS Falles wünscheuSwerth gewesen wäre, so hätte sie zu Rückwärts schlüssen aus die Zeit der Amtsführung keines Falls den Ausschlag gegeben. Selbst wenn sie den anatomischen Befund der Rindcnerkrankung in voller Schärfe geboten hätte, selbst dann balle der Arzt bei dem heutigen Standpunkt unserer Wissenschaft nickt den Schluß ziehen können, daß die Verstaiidcskräfte des Gestorbenen so und so viel Wochen vor seinem Tode einen bestimmten Grad von Ein buße hätten Hagen müssen. Ebensowenig genügen einzelne körperlicheatactischeSymptome, wiez.B. die Sckrift, welche einem Schristkundigen schön vor Monaten „pathologisch" er schienen sein soll. Auch dieser Umstand für sich allein würde nur gewisse krankhafte Aenderuugen in der Sicherheit der Hand- bewegungen, wie sie bei Hirnkrankheitcn Vorkommen, beweisen, keineswegs aber den mehr oder minder großen Umfang des seelischen Verfalls kennzeichnen. Es muß dies bei der über triebenen Wichtigkeit, mit welcher man in neuerer Zeit die „Graphologie" als Modesache betreibt, besonders betont werten. Entscheidend wäre nur, wenn die genaue Ausforschung des jüngeren Vorleben- das charakteristische Bild des beginnenden paralytischen Zerfalles aus zahlreichen Einzelmomcnten der gestimmten Lebensführung ergäbe, dann würben sich Schrift proben und Seclioiisbenmd als Glieder in die Kette des WahrscheinlichkeitSbeweises einreihen. Ob eine solche allein beweiskräftige Ermittelung von Amtswegen versucht werden wird, erscheint uns fraglich; dazu bietet die Thatsacke der nach ihrer deutlichen Manifestirung rapide zum Verfall schreitenden Krankheit allein keinen Grund, denn Verlauf und Dauer der Paralyse ist sehr verschieden und in einzelnen Fällen können Paralytiker bis zum Aushören der Berufs- lbäligkeit tadellos functioniren. Die Art, wie der be treffende Richter bisweilen die Aufmerksamkeit der Oeffenl- lichkeit herausforderte, erhält zwar durch die Thatsache der Erkrankung die Möglichkeit einer neuen Deutung, aber eine geistige Schwäche nachträglich daraus zn beweisen, das wäre eine jener Launen der Laienpsychiatrie, welche in einer einzelnen Ungewöhnlichkeit des Redens und Handelns bald den Ausdruck bewußtester Ueberzeugung, bald den geistiger Unzulänglichkeit findet, weit bei ihr am ehesten der Wunsch der Vater des Gedankens wirb." * Berlin, 3. Februar. Nach einer bereits erwähnten Meldung der „Post" sollen die hervorragendsten Juristen unter allen Parteien des Reichstages erklärt haben, daß neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Slrasproceßnvvelle die Mililairstrafproceßordnung kaum noch Aussicht habe, zur Berathung zu gelangen. Hierzu wird der „Magdeb. Zlg." geschrieben: Wenn an der Meldung überhaupt etwas Richtiges ist, so handelt r» sich jedenfalls nur um die un maßgebliche Ansicht einzelner Parleimitglieder, die keine Partei als für sich verbindlich ansehen wird. Die neue Mililairstrafproceßordnung liegt übrigens noch nicht vor; es ist noch nicht der Zeitpunkt abzusehen, zu dem sie im Reichstage zu erwarten ist. Juristen aber, und insbesondere bervorragende Juristen, pflegen sich sonst nicht über Dinge, die noch nicht sind, den Kopf zu zerbrechen. Von der nationalliberalen Partei ist bekanntlich zu Beginn der Tagung ein Antrag eingebracht worden, in dem die Erwartung aus gesprochen ist, daß bei Ausarbeitung der Gesetze über die Militairgerichtsversaflung und die Militairstraiprcceßvrdnung die Grundsätze der Sländigkeit der Gerichte, sowie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Hauptverfabrens zur Geltung gelangen. Wenn dieser Antrag zur Berathung ge langt, so wird der Kriegsminister hoffentlich einen naben Termin für die Einbringung der Vorlage in Aussicht stellen können, der gleichfalls zu den kritischen Punclen gehört. Dann wird sich auch zeigen, daß auf liberaler Seile sicher nicht das Bedürsniß vorhanden ist, eine Reform zu verzögern, die schon in den siebziger Jahren von dem damaligen Abgeordneten v. Bernuth angeregt worden ist. V. Berlin, 3. Februar. (Telegramm.) Zur gestrigen Abendtasrl bei den Majestäten waren geladen: Kamuierherr von Esbeck-Platen mit Gemahlin, sowie der Generalkonsul in Kairo Graf Metternich. Nach der Tafel fand beim Kaiser ein Herrenabend statt, zu dem auch die hier an- wesende Deputation deS 6. königl. bayerischen Jnsanterie- RegimentS geladen war. — Heule Vormittag unter- nabmen beide Majestäten einen gemeinsamen Spazier gang durch den Thiergarten. Auf dem Rückwege conserirte der Kaiser mit dem StaatSsecretair des Auswär tigen in dessen Wohnung und empfing, nach dem Schlosse zurückgekebrt, den Vertreter des Chefs des Geheimen C>vil- Cadinets, Geheimen Ober-Regieruugsralh Scheller, rum Vor- trage. Daraus börte er die Marinevorträge. — Wegen des Ablebens der Gioßberzogin von Oldenburg wird der für Mittwoch aiigesagte Hojball nicht stattsinren. .8. Berlin, 3. Februar. (Privattelegramm.) Vor einiger Zeit hat der Nebcrlrttt eines protestantischen Prinzen von Schonburg Waldeubnrg zum KatbolicisniiiS von sich reden gemacht. Die „Germ." erörtert damit zusammen hängende Vorgänge jetzt in einem langen Artikel, welcher Friedrich von Schönburq-Waldenburg. der im vorigen Jah';k in "Tep'itz Än Ka.hvlikis.nus iibertrat «n dann angeblich, weil er dabei die gesetzlich vorqe,chrlebeiieii -MM ^econde. NL-rr LLLLL" -gedorie aiis. scheiden mußte, ist der „Magoeb. Ztg " ^ . schweren engeren Verlande wegen seines Uebertrit.» ^ Llho.c.-mus von protestantischer Seite verfolgten ' Zeichen von der O'sficiercorps auszunetnnen. Eru rühmliches ü H hohen Gesinnnling des Prinzregentcn. Die Nat.-Htg." bemerkt bierzu: Wir haben gegen ocn Entschluß des Prinz-Regenten und gegen die ibm dasur Wie reimt sich diese aber mit dem Verhalten der kleri kalen Presse zum analogen Falle des Grasen Paul Hocnsbroeck, der vom KatholiciSmus zum Protestan- iiömus übergetretcn ist? Als dieser sich bei dem fruberni Reichskanzler Grafen Caprivi um Anstellung im Reichs tienste bewarb, r.ef Graf Capr.v, enijetzl aus: WaS würden dazu der Papst und das Centrum sagen. Selbstverständlich wird Grat Caprivi für diese Besorgnis, bestimmte Gründe gehabt haben, die deutlich genug in der klerikalen Presse hervorgetretcn sind, als die Rede davon war, Graf Hoensbroech könnte im preußischen Verwaltungsdienst anaestcllt werken; man bemühte sich sofort, diese Absicht durch Zeitungsnotizen zu durchkreuzen. Es ist immer die alte Geschickte von klerikaler „Toleranz" und „Paritat. L. Berlin. 3. Februar. (Privattelegramm.) Nach der „Post" ist der commandirende General des III- Armee korps. Prinz Fried,stch ». HohcnzoUern, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches zur Disposition gestellt worden. LH Berlin. 3. Februar. (Privattelegramm.) In einer vraiicreiarbeiter - Versammlung wurde conftaiirt, daß auf zwölf während des Bierboycolls ausgegebenen Sammel listen ansehnliche Beträge gezeichnet wurden, das Geld aber von den sammelnden Genoffen unterschlagen worden ist. — Dem Münchener Brauhaus droht ein Boycolt, well der Direktor Arendt mehrere Brauer, die sich an dem Streik in dieser Brauerei detheiligt Hallen, entlassen, auch mit weiteren Entlassungen gedroht hat, falls die Zustände im Münchener Brauhause' in einer Versammlung besprochen würden. — Ueber die Abstimmung des Bunde^ratbs in Sachen der Zuckersteuervorlage wirb der „Franks. Ztg." neuerdings von hier gemeldet: „Die Annahme der Zucker- steuervorlage erfolgte mit 38 gegen 19 Stimmen und einer Stimmentyaltting. Es stimmten dagegen Bayern, Württem berg, Baben, beide Mecklenburg, Oldenburg, Meiningen und Reuß ältere Linie. Reuß jüngere Linie enthielt sich der Ab stimmung." — Am Sonnabend wurde in der Fractionssitzung der Nationalliberalen eine warme Tankiagung des Sohnes des verstorbenen badischen Staatsraths Lamey nntgetheilt, dessen An denken bei der Beeidigung durch eine Kranzspende seiner national- liberalen Gesinnungsgenossen im Reichstage geehrt worden war. — Ein Jrrthum ist laut der „Post" in der von uns der Berliner „Volks Zeitung" entnommenen Mittbeilung über den Antrag, gerichtliche Sachverständige für Preß- und schriftstellerische Angelegenheiten in Pflicht zu nehmen, enthalten. Es bat nicht der Präsident des Land gerichts I, sondern der Präsident des Landgerichts II es ab gelehnt, dem Eruichen des Vereins Berliner Presse zu will fahren. Vom Präsidenten des Landgerichts I ist eine Antwort bisher noä' nicht erlheilt worden, so baß man hoffen darf, daß das Landgericht I, dessen Entscheidung in dieser An gelegenheit weit mehr ins Gewicht fallen würde, als die des bei Preßprccessen selten nur in Frage kommenden Land gerichts II, für die berechtigten Wünsche des Vereins Berliner Presse mehr Entgegenkommen zeigen wird. — Es ist schon berichtet werden, daß der Abgeordnete Wamhoff, der Vertreter des Wahlkreises Osnabrück, sein Mandat niedergelegt hat. Es ist das geschehen, weil eine slrafgerichtliche Untersuchung ergeben Hai, daß in einem Wahl bezirk Wahlfälschungen voraekommen sind, wodurch die Glaubwürdigkeit der ganzen Wahlhandlung in demselben aufgehoben wird. Infolge dessen war die Mehrheit für den gewäblte» Candivaten, der in diesem Bezirke die weitaus meisten Stimmen erhielt, verloren. Herr Wamhoff hätte, der „Kölnischen Zeitung" zufolge, schon früher im Ein- verslaiibiiiß mit seinen nationall,beraten Parteifreunden sein Mandat niedergelegt, wenn nicht gleichzeitig in einem ander» Wahlbezirk eine Untersuchung wegen ähnliwer Vvigänge ein- gcleilet worden wäre, wo Wablsälschungen im Jnieresse seines welfischen Gegners vorgekominen sein sollten. Dadurch hätte bas Gesamiiilergehniß wieder ein anderes werden können. Nachdem jetzt diese zweite Untersuchung vom Gericht enige,lelll worden ist, hat Herr Wamhoff es für seine Pflicht gehalten, nickt erst die Entscheidung des Reichstags abzu warten. spndern dem Wahlkreise sobald als möglich die Gelegenheit zu einer neuen Wahl zu geben. * Llvenbnrg, 2. Februar. Nach den „Oldent. Nachr" wurde d.e Abtretung der oldenburgischen, bei W>l elmShaven gelegenen Genie,„den Bant, Heppens und Reuende an Preußen wegen der erforderlichen bedeutenden GetdauSgabe abermals verschoben. --- Mützltzansen» L. Februar. Im hiesigen Rathhaussaale fand eine Evmer.nz von Beriretern der königl. Regierung der 2'""°' '">d I"va..d..ats.Pers.cherj.ngs. > und hiesiger Fabrikaiuen „att, „NI * t h s cka s t l i ch e ii Lage der HauS- die bei der Durchsührung der Alters- ,,„d ^»validiials.Berstcherung hervorgetrcrenen Mängel zu besprechen. Ten Bvr,,tz nchrte der Lberregierungernlh Lucnnns aus Erfurt. Zur Bewrechung gelangten folgende Punkte: Art und Weiie ^ Weber; Erhöhung der Löhne; Alt-rs- Versicherung der HauSweber und allgemeine Vorschläge zur Debuna der .vandmederei. - Dem Wohlwollen der Fabrikanten wurde an", heimgestcllt, an Stelle der Löhnung nach Stück, welche gewisse Mängel ausweist, die Zahlung des Weblohnes nach Schuß und Meter einzuführe». Gleichzeitig wurde die Einführung von Lohn tabellen für die einzelnen Webarten empfohlen, um danach die Auslöhnung zu regeln. Zur Besprechung der vorstehenden Fragen wurde auf Veranlassung des Vorsitzenden der Erste Bürgermeister vr. Lentzc von hier und der königliche Gewerbe-Jnspector Niemeyer beauftragt, eine Commission zusammenzuberufen. — Da die Durchführung der Alters- und Jnvaliditätsversicherung für alle, nicht mehr ganz arbeitsfähige Weber, welche event. wöchentlich nur ein Stück weben können, zu besonderen Härten führt und dieselben dann meist das Einkleben von Marken ganz unterlassen, so wurde den Fabrikanten empfohlen, diese Weber besonders zu unterstützen, und nngeraihen, das Kleben der Beitragsmarken bei der Ablieferung und Löhnung besonders zu überwachen. — Die Ueberführung der Weber in andere Verusszweige wird im Kreise Mühl Hausen nicht für ein dringendes Bedürsniß gehalten. Die Ver besserung der Webegcräthe durch Lieferung von Regulatoren rr. wird dagegen für sehr vorlheilhaft erklärt und cs werden für die' Beschaffung derselben entsprechende Summen in Aussicht gestellt. ^ Wcimcr»', 3. Februar. (Telegramm.) Anläßlich des stOjäbrigen DieiistjubiläumS des Staatsministers Freiherrn v. Groß übersandte der Kaiser demselben sein Portrait mit eigenhändiger Unterschrift. Ter Großherzog und die Großberzogin sandten eine Marmorbüste des Großherzogs „nd die Erbgroßberzogin das Bild des verstorbenen Erb großberzogs. Der Gioßherzog sprach dem Jubilar persönlich seine Glückwünsche aus. Zahlreiche Deputationen überreichten Gaben, Glückwunsch-Adressen rc. Heute Abend findet ein Festmahl statt. * Karlsruhe, 2. Februar. In der vorgestrigen Sitzung der Commission zur Berathung der Vers assungsrevisicn gab die Regierung folgende schriftliche Erklärung ans den Antrag Muser und Genossen, die Instruction der Bundesratbs-Bevo llmachtigten betreffend, ab: „Ter Antrag des Herrn Muser und Genossen erscheint der groß herzoglichen Regierung unannehmbar. Die großherzogliche Regie rung anerkennt ihre verfassungsmäßige Verantwortlichkeit für di-- Jnstruirung der Bundesrathsbcvollmächtigten, wie für alle Nc gierungshandlungen; sie ist daher jederzeit bereit, ihre Auffassung in denjenigen die Landcsinteressen berührenden Neichsangelegcn heiten, die von den Ständen erörtert werden, auf Anfrage darzu legen, insoweit dies mit ihren buiidesrechtlichen Verpflichtungen und den Staatsinteresien verträglich erscheint. Dagegen vermag die Regierung eine allgemeine Verpflichtung zur nachträglichen Mil- theilung aller ihrer Weisungen an die Buntesrathsbevollmächrigten nicht zu übernehmen. Eine ständige Mitwirkung bei diesen Regierungsacten läßt sich verfassungsmäßig nicht begründen, und ein solches Verfahren würde zudem thatjächlich zur Verletzung des iin Reiche geltenden, in 8 26 der Geschäftsordnung niedergelegien Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit der Verhandlungen des Bundes rathes durch die badische Regierung führen." Auf Grund dieser Erklärung kam die Commission zu folgendem Antrag: Nachdem die Regierung ihre Verantwort lichkeil für die Jnstruirung der Buiidesraths-Bevollmächtigten, ihre Pflicht zu Auskunflertheilunz über ibre Auffassung in die Lanvesinteress'en berührenden Reichsangelezenbeiten an erkannt habe, sei dem Antrag Muser >und Genossen keine weitere Folge zu geben. * Freisinn, 2. Februar. Die von einigen süddeutschen Studirencen der königl. Akademie Weibenstepban einer Münchener Zeitung gemachte Mittheilung, daß die am 29. Januar seitens deutscher Studirender der Akademie er gariHene Anfrage bezüglich Nichtbeflaggung der öffentlichen Gebäude Freisings nur von Norddeutschen ergangen sei. ist unwahr. Nicht weniger als drei Fünftel der Unter schristen sind von Süddeutschen, Bayern, Hessen, Oester reichern. Es ist höchst bedauerlich, baß sich die betreffenden Herren, deren Handlungsweise in Weihrnstephan von den meisten süddeutschen Sludirendea aufs Schärfste ver urtbeilt wird, auch noch einer groben Unwahrheit schuldig machen. (M. N. N.) Oesterreich - Ungarn. * Wien,3.Februar. (Telegramm.) Immedervsterreichischea Landtage kündigte der Statthalter Gras Kielma asegg Namens der Regierungen, beim Wiederzusammentritt des Reichsraths werde ein Gesetzentwurf, betr. dieberufsgenossenschaftliche Orga nisation der Landwirthe unter Berücksichtigung der Be sonderheiten der einzelnen Kronländer, vorgelegt werden. Ju dem Gesetzentwürfe werde der autonomistische Standpunkt eine stärkere Betonung erfahren. — Der Landtag nahm die Regie rungsvorlage, betr. die Abänderung des Programms für die finaii zielle Sicherstellung der Aussührung der Wiener Verkehrs- anlagen, einstimmig an, nachdem der Berichterstatter vr. Lueger der Regierung und der Verkehrscommissiou für die Vorlage, welche die Bevölkerung enllaste, gedankt, und Abg. Czedik die Verdienste des Statthalters Graf Kielmansegg um die Stadt Wien hervor gehoben hatte. ^ * Lemberg, 3. Februar. (Telegramm.) Hier ist eiu Setzerstreik ausgebrochen. Die Blätter erscheinen in ver kleinertem Format. .* Pest, 3. Februar. Sehr beunruhigende Gerüchte laufen über das Befinden deS Erz Herzog« Franz Ferdi nand um, der aus Assuan nach Kairo gebracht wird. — Der österreichisch-ungarische Minister deS Aeußrrcn Gras Goluchvwski und der österreichische Landelsminister Freiherr Glanz von Eicha sind ebenfalls hier rin getroffen. Tie österreichischen Minister begaben sich am Vormittag zum ungarischen Ministerpräsidenten Baron Banffy zur Berathung. Belgien. Brüssel, 2. Februar. Der Grneralrath der social- i emokratischen Partei beschloß einstimmig, unter Bc- nming aus die Beschlüsse der letzten socialdemokralischen i-o»gieye, wonach cs den Ortsverbänden der Partei i ber- lasjeii bleibt, ein Wahlbündniß mit anderen politischen Parteien einzugeben, dem Anträge des Fortschritts aus em Wahlbündniß näber zu treten, und setzte L.auptversammlung deS ParteivorstandeS auf den w. Februar fest, um über daS Ergrdniß der Per Handlungen Beschluß zu fassen. Der Beschluß läuft >"lo darauf hinaus, daß die socialdrmokratische Partei
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