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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-05-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930525019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893052501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893052501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-05
- Tag1893-05-25
- Monat1893-05
- Jahr1893
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Die Ausführung der nachstehend verzeichnet«« Arbeiten bet der Erbauung einer neuen Abortaulage an der X1H. Bürger» und 24. VcztrkSschule in Lethztg-Plagtvttz au der Ächulftratze und zwar: 1) der Maurerarbriten, L) der 3t«merardet»en, ») der «tempiirr- und Waffrrlettun«Sarßette« soll an je «inen Unternehmer verdungen werden. Tie Bedingungen und Ardettsverzeichniffe für di« genannten Arbeiten liegen in unserer Hochbau - ÄrrwattUNg, Rathhau«, 2. Stockwerk. Zimmer Nr. 7 au« und können daselbst eingesehea oder gegen Entrichtung der Gebühren im Betrag« von l« 1^0 zu I, 30 ^ zu 2 und ÜO ^ zu 3, di« auch in Briefmarken eingeseade« werden können, entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: XIII. Bürger- und 24. Bezirksschule — Abortaulage — Maurerarbeiten, bez. Zimmerarbeiten rc. versehen ebendaselbst portofrei und zwar btS zum 2. Juni d. I-, Bormittag« 10 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich die Auswahl unter den Bewerbern, bez. di« Thetlung der Arbeiten und die Ablehnung sLmmtltcher Angebot« vor. Leipzig de» 1». Mat 1893. Der Math her Stadt Leipzig vr. Georgs. vr. Ddf. Lagerplatz-Verpachtung. Da« dem hiesigen Georgenhanse gehörig», zeither von Herrn Maurermeister Schade at» Lagerplatz pachtweil« benutzte Areal an der Auenslraß« von ca 4M qm Flachengehalt ist vom 1. Oktober d I. ab gegen vterteljährig« Kündigung anderweit »u verpachten. Pachcgeiuche werdeu aus Veen Ratyhaui«, 1. Etage, Zimmer Skr. 8, entgegen genommen; daselbst könne» auch di» Pachtbediuguugeu ein» gkseben werden. Leipzig, de» 24. Mal 1893. Der -tat- »er Stabt Leipzig. I«. 1476. vr. Georgt. Krumbirgrl. Lekanntmachuug. von dem Unterzeichneten Armenaml« sollen Freitag, de« S«. Mat 18V», vormittag» p»a » «hr «» im hiesige» Stadthause vcrschiedene Gegenstände, als: Möbel, Betten. Wäsche, Kleidungsstücke, Hau«-, Küchen- ua» WirkhschastSgeräthe «. «. m. össeatlich versteigert werdrn. Leipzig, am 24. Mai 1883. Da» Armenamt. bOS.Heatschel. Artu». Die Ausstellung von Achülerardeiten »er Leipziger Schulen» im Gebäude der I. Bürgerschule für Knaben, 1. und 2. Stockwerk, ijl geöffnet beste Donnerstag, den 2Ü. Mat, von 8 bis s Uhr. Kinder haben keine» Zutritt. k. kilurer, städt. Zricheninspector. Kram-, Roß- und viehmarkt zu Liebertwolkwitz Mittwoch, de« 7. Juni 18-3. Abgaben werden nicht erhoben. Der Gemetnberath. Dyck. Die Ltrafgewalt des Neichstages. n. vr. I,. Haben wir gestern die UiiauSführbarkeit des Vor schlages. die Strafgewail des Reichstags Uber seine Mit glieder zu erhöbe» und eine dementsprechende Beschränkung der Freiheit der Berichterstattung einzusühren, dargelcgt, so müssen wir dock auch weiter betone», daß gerate diese Beschränkung im schroffsten Gegensatz steht zu dem Grundsätze, der sich im Laufe de« letzten Jahrkundertö z» imincr höherer Bedeutung siegreich emporgearbeitct hat: dem Princip der Leffentiichkcit. Wir haben die Oeffent- lichkeit bei dein bürgerlichen Strafverfahren, für den militairischcn Slrasprocesl wird er mit aller Macht a»- gestrcbt. Wohl kann die Oeffentlichkeit ausgeschlossen werden. Wenn eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sittlichkeit in befürchten steht; aber deswegen bleibt doch die unbedingte Oeffentlichkeit der UrtheilSsäUung. Und nach der ausdrück lichen Bestimmung unserer Strafproceßordming muß in diese» Urtbeil der gelammte Thatbestand ausgenommen, das gcsammte thatsächliche Material klargcstellt werde». Diese Urtheile werden der Oeffentlichkeit preisgegeben und sind >m Tenor und in der Begründung Jedermann zugänglich, mag e« sich nun um Ministerbeschimpfung, MajesralSbeleirigung oder Hock- verrath handeln. Daß sie auch ungestraft als Urtbeil durch die Presse verbreitet werden können, haben wir erst jüngst an dem gegen den Herau-geber der „Zukunft" gerichteten MajestätSdeleidigungSproceß gesehen, dessen freisprechende» Urtheil in seiner freimttthigen Begründung über die Grenzen Deutschland« hinaus Verbreitung »nd Kritik gesunden und die Erinnerung an da« bald vergessene Wort wachgerufen hat: v ? » vueors cke« juges st Lsrlin. Welcher Widerspruch nun, wenn man für unsere parlamentarischen Verhandlungen den Gesichtspunkt zur Geltung bringen wollt«: dir vrrbängtc Ordnungsstrafe kann Wohl publicirt werden, aber derjenige Thatbestand, derjenige Vorgang, auf welchen die Strafe angewendet worden ist, soll mit dem Schleier de» Geheimnisse» bedeckt werden! Gerade die ganze und volle Veröffentlichung ist da» stärkste Eontrolmittel, welche» geboten werden kann. Der Druck, den die volle Oeffentlichkeit auf die Einhaltung von Sitte, Anstand und Achtung auSübt, kann durch keine Strasvorschrift erreicht werdrn. Nur durch sie kann die Empfindlichkeit der Ehren- strasen voll zur Geltung gelangen. Eine Ehrrnslrafe ver hängen und die zu Grunde liegenden Vorgänge verbergen, da« hieße weiter nichts tbu», als die Wirkung der ver hängten Strafe herabmindera» wenn nicht geradezu be seitigen. Wir haben bereit» oben bervorgehoben, daß eS die Grund idee de- Parlament- als Repräsentativversauimlung ist, da- aanze Volk an der Regierung des Lande- theilnehinen zu lassen. Ost aber daS Volk mit diesen polilischenRechten begabt, so muß e« tock unbedingt auch Alles erfahren, was in der gesetzgebenden Versammlung deS Lande«, welche- seine Rechte zur Ausübung brinat, vergeht, wie dort seiten- der Vertreter und seitens der Regierung verhandelt wird. Nur dann ist es möglich, ein richtige» Verstand»!- für die öffentlichen Angelegenheiten, eine gesunde Entwicklung der öffentlichen Meinung herbei- zusühren. Nur wenn die Wäbler wissen, wie sie vertreten werden, wie ihre Vertreter sprechen und stimmen, kann da< uothwendige Vertrauen zwischen den Wählern und Gewählten, da- richtige Zutrauen zur Negierung gewonnen werden. Die Freiheit der Tribüne, sie schlagt nicht nur Wunden, sie heilt sie auch. Sie giebt dein Angeschuldiaten daS erste und einzige Mittel, uni die erhobenen Angriffe erfolgreich zurückzuweisen, sie als gewissenlose Verleumdungen zu kenn- zeichnen. Beschränkungen wie die vorgeschlagenen würden nur dir rhetorische Heuchelei befördern, den von der Strafe Be troffenen mit einem Schein de- Martyriums »mgebcn, der dem Redner jedenfalls willkommener und seiner dunklen Sache jedenfalls förderlicher ist, als dir Fortsetzung seiner Reden. Und die Beschuldigungen, die in Rede und Gegenrede sofort eine glänzende Widerlegung erfahren können, würden, >»i Stillen geheimnißvoll sich weiterverbreitend, nur mebr an Bedeutung und vermcinllicher Wahrheit gewinnen. Pia» glaube nicht, Demjenigen eine» Gefallen zu 1b»n, auf welchen der Angriff durch den Redner Hunderte» von Menschen bekannt geworden, ohne daß i»i Reichstage oder in der Presse Gelegenheit gcgehen ist, den Gegenstand wahrdeilSzemäß zu erörtern. Man schädigt den An gegriffenen durch diese Vorsicht. Gegen verleumderische Anklagen politischer Jndustricriltrr ist die Freiheit daS beste Mittel, »m sie schneller wieder adwirthschaften zu lasse», als sie gekommen. Gerade die jüngsten Vorgänge i>» Reichs tage haben gezeigt, wie dem Mißbrauch der Redefreiheit die verdiente Vergeilung auf dem Fuße folgt. Wäre cs ei» Geivinn gewesen, wenn einem Mann wie Ablwardt die parlamentarische Unverletzlichkeit versagt, er an- dein Reichs tage entfernt und Rede und Gegenrede von der Veröffent lichung ausgeschlossen worden wäre? Während ibin beule gerade durch die gewäbrte Freiheit sein politischer Bankerott gewiß ist, hätte ikm die diSciplinare Abndung nur in weiten Volkskreisen wiederum den Voten für eine falsche VolkS- tkümlichkeil geöffnet, die von ibi» auSgestreute Saal der Verleumdung nur nm so üppiger empor wuchern lasse». Wen» man dieser natürlichen Kraft der TiScnssiou ent- grgenhält, daß sie oft schon darum wirkniigSIvS sei, weil eS Zeitungen gebe, die in tendenziöser Absicht den eine» Theil ausführlich inittheilcii, den andere» nur iniHuSzuge, die miß liebigen Stellen ganz weglasscn oder entstellen: so dürste gegen derartige Gcbabrungcn bereW da- bestehende Recht genügende Remedur schassen könne». Straflos sind nur „wahrheitsgetreue" Berichte der Presse. Ei» Bericht kann aber, wie auch bereits daS Obertribunal entschieden hat, da»» unmöglich als wahrheittgetreu gelte», wenn er einige Reden dem Wort und Inhalt »ach voll wicdergiebt, a»S andere» Reden nur das Unwesentliche hervorhcbt, in der sicht baren Absicht, daS Wesentliche derselben zu unterschlage», oder wen» er gar Stellen der Verhandlungen nach Gutdünken der Farbe seine» Blattes gemäß verändert. Die Gerichte haben scheinbar auf diese Thalsachen noch zu wenig ihr Augenmerk gelenkt. Doch man ruft zur Unterstützung fremde Staaten berbei. Man beruft sich auf Frankreich, auf England und Nord amerika, wo den Parlamenten angeblich eine strenge Straf- gewalt über ibre Mitglieder zuerkannt und die Straflosigkeit der Veröffentlichung auf bestimmte Fälle beschränkt ist. Wie steht eS damit? In England*) ist dem Parlament, abgesehen von der .im'isckictio» ut' eoutompt», welche sich wegen euntenipt <»t tbo Iiouso (PrivilegienbruchS) — darunter wird jede- orknungS- widrigr oder widerspenstige Benehmen iniiiilten der Ver sammlung, sowie absichtlicher Ungehorsam gegen ihre An ordnungen verstanden — gegen die Abgeordneten richtet, eine weitergebcnde criminnl jmjsiliction eingcräumt. Diese Straf gewalt findet insbesondere Aiiweiidung, wenn ein Mitglied in der Debatte oder in Schriftstücken, welche sür das Parlament bestimmt sind, sich Aeußerungen erlaubt, die nach gemeinem Recht den Thatbestand einer strafbaren Handlung bilden würden. Sie greift aber überhaupt Platz gegen jede- Mitglied, welches der Versammlung durch sein Ver- valten in oder außer dem Hause Unehre macht. Die Strafen, welche da» Parlament in Anwendung bringen kann, sind 1) Verweis (reprimumy. Derselbe bat zuweilen die mildere Form der Erniahnung (ackmoniUon). 2) Geldstrafe. Hat auch das Unterhaus seit IKK«', nicht mehr aus diese Strafe erkannt, so steht sie doch dem Ober hause unbestritten zu. 3) Haft. Tie LordS sind befugt. Freiheitsstrafen von einer bestimmten, über die Dauer der Sitzungsperiode bina»-- gchenden Dauer auSzusprechen. Den Gemeinen siebt eine so *) Bergl. Lushing, I»iv aml ?nwtioo of Ooxislativs amoml.lios, p. 2öS ff. weitgehende Befugnis, nicht ;»: die von ihnen verhängte Hast endet unter allen Umstände» mit der Vertagung de- Parla ment« von selbst. Die Haft pflegt von deni Hause auf gehoben zu werden, wenn der Verhaftet« unter Erklärung seiner Reue um Freilassung »achsncht. 4) Ausschließung au» dem Parlament. Diese Strafe kommt nur im Unterhaus« zur Anwendung. In den Vereinigten Staaten*) ist die Sache mit einer kurzen VcrfaffilngSbesiiiiimung abgemacht: I'ncli licinüt; i»»v ckctciiuin« tlio rulos ot' its proceeckiugs. piniidlü it» inomlioi s s»r ckisorckerlx doliaviour, »uck, «ilü tliv eoneiii-rvneo of twotbircku, orpei a inemher. Also zwei Drittel deS Hanse« können jede» Mitglied auS- sckließen, und daS Hau« ohne zwei Drittel Mehrheit kann wegen ordiiiingSwidrigen Benehmens strafen nach freiem Er messen. Da für die den beiden Häusern zuerkannte Straf- gewalt der ooinmou pai lamonlar): Ia>v, d. h. die oben dar gestellte Ucbnng deS englischen Parlaments, gilt, so kommen auch hier als Strafen außer der Ausschließung de» Mitglied- Verweis, Geldbuße und Haft in Anwendung. In Frankreich sind die Bestimmungen nicht so weit gehend, aber in einigen Puncten doch ziemlich einschneidend. DaS ,.UögIvmo»t >Io l'usüoiublüo national«?'**) schreibt vor: Art. N3. I.os peliivü ckisciplinaiivs applicables aux meinbres cks l'Assoinblöo sont: l.e rappel ä l'orckre. l.e rappel ä l'orckre avee inscriptien an procör verbal. I.a censure. l.a censure avee sicluslon tompoialrs äu lieu ckvs s^anees. Art. l Ul. l.e rappel ä l'orckre, avee inncription au prock verbal, empörte cke pleiu ckroit la privation peuckaut quin/.e zourn cke luoltiü cke l'iuckemnitö allouäe an reprssentant. Art. N9. l-a censure vst pronoucüo contrv .... tont membro ,p>>, «lanz I'espaes cke treute jours auea encouru troi» leis >v rappel ä l'orckre. Art. 120. i.a censure avee exelusiou temporairs cku Ucu ckes seauees est. pronoucös coutro tont n»embre, .... qni aura, en säauce publique, fast appel ü la violenee, ou pro- voq»ü ä la gnerrs civilo, ou . . . . qui so sera reacku cou- pable il'outrages einer« I'.lsseinbleu ou uuo Partie cke l'Assemblüv, ou envers Io Urösickent Art. >2l. I.o censure avee excluslon tcmporalre impose au memliie, conlre Icquel eile a ötö pronoucve, l'ebligaUou >lo sortir inunöckiatement cke I'Assemblöo et cke s'absteuir ck'x leparaitrv peuckaut les Irnis «Dances suivantes. Aber sind diese ausländischen, mehr oder minder strengen Bestiiiiiiitiiigcn sür »nS in Deutschland wirklich maßgebend? Uni die ansivärligen Zustände beurtheilen zu kölineii, dazu genüge» nickt die trockenen GcseyeSworlc, man muß sie zu gleich im Lichte der Geschichte und ihrer Gestaltung im Leben betrachten. In England bat sich daS Strafrecht gegen die Abgeord neten entwickelt aus dem allgemeine» Strafrecht des eng lischen Parlaments über jeden englischen Untcrthanen; die selbe Strasgewalt bat eö sich auch über seine Mitglieder bcigelcgt. Diese Strasbefngniß ist in keiner Geschäftsordnung, in keinem besonderen Gesetz zu finden; sie ist lediglich ber- geleitet a»S der Macht, welche da- Parlament über die Ab geordnete» ebenso auSübt, wie über alle übrigen Unlerlbancn der Königin von England. DaS praktische England bat dabei ganz andere Rücksichten im Auge. Es soll ein Ersatz dafür geschasse.: werden, daß dort nicht wie bei unS ein Mitglied durch de» Richter wegen entehrender Verbrechen seine- Par lamcnlssitzes verlustig erklärt werden darf. E» richtet sich deshalb der Grund de- Ausschlusses in der Praxis nicht auf *) Bgl. Eonslitution vom 17. September 1787 Art. k Sect. V, 2. **) Vom 6. Juli 1849, adoplirt durch Beschluß der National versammlung zu Bordeauz vom 13. Februar 1871. «.Trap. XIII il« la ckiscipline. Professor Robert Koch über die Cholera. Professor Robert Koch veröffentlicht soeben, wir schon telegraphisch gemeldet worden, in der „Zeitschrift sür Hygieine »nd Infection«krankheiten" «ine Abhandlung über die Cholera »uter dem Titel: „Ueber den augenblicklichen Stand der bakteriologischen Choleradiagnose". E« wird sicherlich weitere Kreise interesslren, den Standpunkt kennen zu lernen, den der Begründer der Bakteriologie in der gegenwärtig noch immer im Vordergrund« stehenden Cholerasrage «ionimmt. zugleich auch von einem bedeutsamen Fortschritt zu hören, der in der raschen und sicheren Erkennung der Seuche gemacht worden ist. »och spricht tu seiner Abhandlung rnnöchst im Allgemeinen über die Diagnose der asiatischen llholera, über ihre Schwierigkeiten und über ibren Werth, und beschreibt dann genau da« Verfahren, welche« augenblicklich im Institut für Infektionskrankheiten znr Erkennung ber Lhoterabacillen angewendet wird. Die Möglichkeit, die Lholcra bakteriologisch z» diogvosticiren. beruht auf dem sttten Borkommen eine» bestimmte», wohlcharaktrrisirten Bakterium«, de« sogenannten »ommabacillu«, in de» Entleerungen jede« an echter Ehotrra Er- tränkten. Obwohl da« ständig« und au»schlt«bitch« Borkommen duicl vactllu« HÄ asiatischer Cholera von verschiedenen Testen zu- nächst bestritten wurde, so haben die Erfahrungen bei Epidemien in allen Theile« her Veit in den letzten Jahre» dt» Nichtigkeit der »och lchen Ansicht bewiesen. „Wir können es", lagt Koch, „jetzt wohl -l- ein« skststehende Thatsache ansehen. bah die Lholeradakteri», un,rrtrennltche Begleiter der asiatilchea Ldoler» sind und daß der Nachwet» derselbe» tz,« Vorhandensein dieser Kroakhett mit unlehl. barer Sicherheit beweist." Für Km- ist durch den spectstichen Ebaraster der Lbolerodartllen auch der Beweis erbracht, da- sie b e Ursache der Etzoler, sind, wa» er deswegen »och ansdrückltch tervorbebt, „weil e« mrrkwürdtgerwrts« immer »och Aerzt« gieb», die an dem ursächliche» Berhtltntff« zwilchen Eholeradakterieu und Ldoler, »weiset», obwohl sie nicht Im Stand« sind, nach nur den Schein eine» Beweise« für et» ander« gestaltete« Verhält»!- dieser boLen untrennbar miteinander verduadeurn Lin« »» liefern." In jede» Fall« als«, wo »an di« Lhoirradakterten findet. «»- »statisch« Chol«» «ätzmch«, sei», «d deswegen ist in zw^Ädestn, Fällen ihr Nachweis von der grüßte» Bedeutung. Denn ein einzeln auftretender Fall von Cholera Ist nach leine» klinischen Symptomen nicht ohne Weitere« zu erkennen. Aehnliche Symptome komme» auch der Okoler» nontra», der Ktndercholera und gewissen Ver giftungen zu. Nun sind ober gerade di« einzelnen Fälle, wie sie am Anfang und End« einer Epidemie auktreien, von der größten Wichtigkeit, damit sie so schnell wie möglich sür die Umgebung unschädlich gemacht werdcn können. Beginn und Ende der Epidemie in einem Orte aber bilden da« eigeniliche Feld der bakteriologische» Diagnose. „Beginn und Ende der Localepidemic ließen sich früher säst nie mit der nüthlgen Sicherheit erkenne». Sie waren gewissermaßen verlchteierl, so daß man wohl di« groben Linien der eigentlichen Epibcmie versotgc» konnte, aber »ach dein Anfänge und Ende zu in der Regel den Faden verlor. Daher kam e« denn auch, daß man mit den Maßregeln bet Beginn d,S Seuchenausbruche« zu spät kam, und beim Nachlassen derselben Li« Hände viel zu früh in den Schvoh legte. Jetzt ist die» wes,nt- lich ander« geworden. In dem viclverschtiingenen Netze, welch,« die Eholera in ihren Wegen «nd bei ihrer Au«bre,tung bildet, bleiben uns nur noch vereinzelte Fäden verborgen. Alle« Uebrige liegt bi« zu den kleinsten Ausläufern hier klar »nd deutlich vor unseren Blicken. Jetzt erst sind wir im Stande, der Seuche aus Schritt und Trist entgegen zu treten und sie gerade dann zu be kämpft», wenn sie gering und schwach ist. also in dem Zeitpunkte, in welchem dt« Aussicht aus Erfolg am größten ist: und von welche,n bedeutniden Nutzen diese Art der Ehoterapropbylazi» ist, welche sich gegen die einzelnen Füll« richtet, hat der bisherige ver- laus der Epidemt» in Deutschland t» unzweiftthaster Weise er- kenne» lassen." Um den Werth der baktnckologischeu Diagnose vollständig au«, nutzen zu können, fordert Koch nun, daß sie schnell und sicher an-znkabren ist. Schnell, west die Berzägernng der vorbeugenden Maßregeln auch nur nm »tuen Tag os« da« schwerste Unheil herbei, führen kann: sicher, dnmit auch fta, leichten Fälle erkannt werden ktnnen, welche kaum melkbar« Andeutungen von Krankbest«, symptomen zetaen und nur durch da» Vorhandensein der Iveeisischen Bacillen all Cholera erkennt werden. Daß solch« Fälle vorlamen, hat man früher wobt oermntha«, aber erst di« Bakteriologie Kot sie at« tdatjachtich vorhanden nachg,wiesen. Tieft leichten Fälle sind ober natnrgemäü sür di« Berjchtepvu», der Seuche am alleraefährlichslen. Do« von Koch ursprünglich anaeaebene Verlahre» zum Nachweis« der ilhalerabacllle» reicht, wie dt« Enahrnngen der »oriährtgen Epidemt« bewleftn »aden. nicht in alle» Fällen an«, um den an Schnelligkeit «ad Sicherheit zn stellenden Ankordernnge» zn genügen. Diese« verfahre» beruht darons, daß ein» klein« Mang« da« verdächtige» Material« in verflüssigter Gelatine vertkellt, »nd diese Gelatine dann auf Glasplatten auagegossen wird, wo si, erstarrt. Bei ge eigneter Temperatur wachsen dann innerhalb 24 oder 3«, Stunden etwa vorhandene Lholerabacillc» durch tn« Unendliche gehende Vermehrung zu llotanien a»S. Diese Eolonien haben ein so charakteristüche« Auaiehen, daß sie von einem geübte» Bakteriologe» ohne Weitere« als Ctioleracolouien erkannt werde» könne» Sind aber nur wenige Bacillen vorhanden, so läßt dieses Verfahre» zuweilen im Stich. Besonders läßt,» an Schnelligkeit z» wünschen übrig. Wenn allerdings in der letzten Epidemie manchmal, wie auch in Hamburg beim ersten Falle — die Diagnose mittelst diese« Bersahren» erst nach 4 oder gar ü Lagen gestellt wurde, so liegt da« nicht an der Methode, sondern an der mangelnde» Uebung de« Untersuchers. Aber auch sür einen geübten Bakteriologen danerle e« nach dem älteren Bersahren inimerhiu gewöhnlich zwei Tage, b,s die Diagnose mit absoluter Sicherheit sizirt war. Bon größten, Werib« mußte e« daher sein, diese Zeit zu verkürzen, und die Bestreb»»»»» der Bakteriologen in dieter Richtung sind nicht oh»« Erfolg geblieben und baden z» einer wesentliche» Verbesserung der Methode gesührt. Ueber die Ersindung der Verbesserungen äußert sich Koch tn seiner bescheidenen Werft: „ES habe» viele daran geholfen, der Eine hat ei» Scherslein, der Andere eine» größeren Lheil dazu bei- getraaen", obwohl zweifellos ihm daS bei Weitem größte Verdienst »in den Ausbau der Merhode juiuschreiben ist. »och schildert nun da« Bersahren, wie es im Institut für Jnftkltoiis- krankhetten zur Diagnose der Eholera augenblicklich angewendet wird. Schon au« der mikroskopischen Unterluchung de« Darmmbalte« Ebolerakranker kann in vielen Fällen innerhalb weniger Minuten öl, Diagnose aut Cholera gestellt werden, wen» dl« «igenthümlichen, ge- krümmten Bakterien in großer Zahl und in einer gewisjeit charakteristischen Anordnung gesunden werden. Do« ist »iwa i» der Hälft» aller Fälle zutreffend. Allerdings gedört zu dieser Art. di« Diagnose zu stellen, «ine groß« Uebung und Eriohrung. I» den anderen Fällen, in denen dt« mtkroikopisch« Untersuchung nicht ausreicht, muß man sofort w eder zum Culiurveriahren übergebe». Diele« nnn ist In genialer Well« fast vollständig nmgestallet Der Kern de« neuen Culturveriahren« beruht darin, baß mo» etwa« von dem verdächtigen Material tn »In« Pevtonlösung bringt und diese bei 37 Grad Celsius dost. Sind daun auch nur sehr wenige Cbolerabacillen vorhanden, s» vermehren sie sich innerhalb 6 bi« 12 Stunden ungeniein rasch. Ladet steigen sie, lebdast beweglich wie si« sind, tn Folg« ihre« großen Sauerstoffbedürknisse« an dft Oberfläche der Flünigkett und sammeln sich hier an, so daß fick unter Umstände, ^n deutlich sichtbare» fest,«» Hänichen bildet. Untersucht man nach 6—12 Stunden ein Tröpfchen von der Ober st,ichc mikroskopisch, so findet man, wenn auch nur wenige Koinma- bactllcn vorhanden waren, diele darin in ungeheuren Mengen. Man kann dann au« dieser Untersuchung oft schon mit Sicherheit die Diagnose Eholera stellen, also nach 6—12 Stunden. Um ganz sicher zn geben, entnimmt man von der Oberfläche der Flüssigkeit, welche gekrümmte Bakterien enthält, ein Tröpfchen und fertigt davon i» der angegebene» Weift Gelatineplatten oder »och besser Platten von Agar-Agar. Hält man diese bei genau 22" 6. oder die Agar- platte» bet 37", so sind bei wettere» 10—Ib Stunde» die Cholera- bacille», wenn sie vorhanden sind, zu charakteristischen Eolonien ausgewachsen, so daß selbst im schwierigsten Falle innerhalb 21 bis 27 Stunden die Diagnose gesichert ist. Zum Schluß weist Koch daraus hin, daß durch zweckmäßige Varnrung diese« Verfahrens auch ganz vereinzelt Edolerabakterieii, z. B. im Trinkwasser oder im Flußwasser, nachjuwelft» sind. Noch de» alteren Methoden war da« nur durch besonderen Glückszusoll möglich, weil da« Wasser zu viel andere Boklerien enihält, welche die etwa vorhandenen wenigen Cholerabacillen zu rasch überwuchern. ES ist nun Koch hauptsächlich gelungen, die Edolerabacillen mit Hilft des neuen Verfahren- während der Winter-Epidemie tn Ham- bürg, Altona und Nietleben, im Elbwasftr, tn einem Brunnen in Altona, auf den Rieselfeldern von Nietleben, tm Eaalewafftr und in der Wasserleitung der Anstalt Nietleben nachzuweisen. Zur Control« wurden auch Wasser von nicht verdächtigen Orten untersucht, aber niemals gelang »4, darin Cholerabacille» zu finden. Nur Gewässer, welche zu Eholeraerkrankungcn in Beziehung standen, ergaben ein positives Resultat, und nach dem Aushören der Epidemie ivarc» auch di« Cbvleradakterien ou« den Wässer» geschwunden. Wenn auch die ursächliche Rolle de» Trtnkwaffer« für die Entstehung der Cholera durch den ganzen Berlauf der Epidemien tn Hamburg- Altona nnd tn Nietleben zur Evidenz bewiesen war, Io ist der direkte Nachweis der Bacillen doch einer der großiei, Triumphe der Koch'schen Methodik und geeignet, auch bet Jenen, welche di« dahi» zweifelten, den Ansichten des großen Forscher« über dt« Entstehung der Eholera Eingang zu verschaffen. Dir Princivftn aber, welche er nunmehr für di« Diagnose der Cholera ausgestellt hat, geben ein größeres Getühl der Sicherheit und werden e« bosftntltch verhüten, daß eS irgendwo tn Deutschland zum Ausbruch« einer größeren Epidemie kommt, wenn auch di« Cholera in diesem Jahr» tvieder bet uns ein- geichleppt werden sollt,.
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