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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 04.08.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-08-04
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930804017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893080401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893080401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-08
- Tag1893-08-04
- Monat1893-08
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Bezug-Preis U t« Haapterpedttio» oder de» tt» Stad», bezirk nnd den Borortrn errichteten Aus gabestellen «bgeholt: vterreljLdrltch ^14^0, bet zweimaltaer täglicher Zuftellnng in« Haa» » b40- Dnrch dt« Post bezöge» für Deutschland and Oesterreich: vierteliihrlich ü>—. Direct» täglich« Krruzbandieuduug t»< Aultand: monatlich 7ckO. LieMorgea-Ln-gab« erscheint täglich WoHsvtLgD A ü^k» Rrdactto» «nt Er»edtti-»L! AotzanneSgaß« 8. DieLrvedttio, ist Wochentag» »unuterbroche» geöffnet »o» früh 4 di» Abend« 7 Vs» Morgen-Ausgabe. Filiale«: vtt» Kl«»«'« Tor»»«. (Vlfr^ Hatziüd Universität«strah« l. L.nt» LS,che. KaHartnenstr. 1», pari, »nd Kvntgrplatz 7. riMM TligMalt Anzeiger. Organ für Politik, Localgcschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. AnzeigeuPreiS die 6 gespaltene Petitzeile SO PU Reklamen unter dem RedactioaZstrich (4atS spalten) bO/^, vor den Familiennachrichm» <6 gespalten) 40/^. ErStzere Schriften laut unserem Preis« verzeichniß. Tabellarischer und Ztssernsatz nach höherem Tarif. Extr«-Beilagen (gesalzt), n«r «1t bN Morgen-Ausgabe, ohne Postbefärd«»»» ^l 60.—, mit Postbesörderang 70.-^ Znnahmeschluß für Äiyei-e»- >b«nd-An»gabe: vormittag» 10 VH«. Marge n-Au-gabe: Nachmittag» »UhL Sonn- and Festtag« früh '/F Uhr. Bei de» Filialen and AnoahmesteSt» je «l»ß halb« Stund« früher. -e-' Unieige, find stet» an dt» GzMtzitlO» »a richte». Druck and Verlag von L. Pol» 1» Let-Hlch Freitag den 4. August 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung, betreffend die Wasserversorgung von Stötteritz- Bei der demnächst bevoritehenden Herstellung des Rohrnetze- für Stötteritz machen wir die Grundstücksbesitzer daselbst, die den Anschluß an die öffentliche Leitung zu beantragen beabsichtigen, daraus ausmerksam, daß nach j. S der Wasserwerksordauug vom 80. Juni 1890 Herstellungen an Anlagen für dir Benutzung deS Wasserwerk» innerhalb der Grundstücke nur von solchen Gewerbe treibenden zu bewirten sind, di« von ua» Ermächtigung dazu erhalten haben, und daß «< demnach zur Vermeidung späterer Weitläufigkeiten geboten ist, sich von nun ab zu solchen Herstellungen lediglich derartig ermächtigter Gewerbetreibender zu bedienen. Dies« werden die er- forderliche» Aameldungea und Anträge au die Wasserwerksverwaltung bewirke». Wir bemerken hierzu, daß Abzüge der WafferwerkSorduung, dt» »»geändert, mit Ausnahme der Erhöhung deS Preise» für den Kubikmeter Wasser aas 16 Pfennig«, auch für die Versorgung von 1b Pfennigen käuflich zu haben sind. Leipzig, am 1. August 1893. Der Rath »er Stadt Leipzig. Io. 4034. vr. Tröndlin. Lichoriu». Bekanntmachung, betreffen» »te Wasserversorgung von Stötteritz. Da die Herstellung de- öffentlichen Wasserrohrnetze» für Stötteritz aunmehr nah« bevorstehk, fordern wir diejenigen Besitzer von Grund- stücken daselbst, die sich an die öffentliche Leiturw anzuschließeu beabsichtigen, auf, demnächst die entsprechenden Anträge bei der Verwaltung unsere» Wasserwerks zu bewirken. Die hierzu erforder lichen Antrag-bogen sind der Geschäftsstelle de» Wasserwerk» zu Reudnitz, Margarethenstraße 8, I., zu entnehmen und nach Aus füllung zur Prüfung und Feststellung der zu zahlenden Lautiou zunächst au dieselbe Stelle eiuzureichrg. Au hinterlegeu werdrn sein bei dar Lasse de» Wasserwerk», Thomaikirchhof 18, I., al» Pauschsätz« für Herstellung einer An- bohrung vom Straßenrohrr bi» zur Grundstücksgrenze bet 24 wm Ltchtweite 12b ^l, bei 3b mm Lichtweite 160 -4, hierzu zur Ve» rechuung nach Selbstkosten für Fortsetzung der Leitung von der Grundstücksgrenze bi» zum Anschlüsse an die innere Leitung bet 84 mm Lichtwette 1b », bei 3b wm Ltchtweite 20 ^ Leipzig, am 1. August 1893. Der Rath der Stadt Leipzig. i. D Io. 4034. vr. Tröndlin. lichoriu». Bekanntmachung, betreffend Wasserversorgung von Stötteritz. Da die Herstellung de« WafferrohrnetzeS für Stötteritz demnächst bevorsteht, machen wir hiermit den von uns mit Er- mächtigung zur Au-führung von Anlagen zur Benutzung de» Wasser» werk- versehenen Gewerbetreibenden zur Pflicht, von nun ab sämmt- liche von ihnen dort vorzuuehmenden Neuherstellungen oder Ber- änderuogen an solchen Anlagen der Verwaltung unseres Wasserwerks durch Vermittelung seiner Geschäftsstelle für die östlichen Vororte, Reudnitz Margarethenstraße 8, I., nach Maßgabe der Borschristen vom 6. Februar 1888 zur Kenntniß und Genehmigung vorzulegen. Zur Anmeldung sind die für da» Stadtgebiet üblichen Meldebogen zu benutzen und bet Bedarf in den Geschäftsstellen de» Wasserwerk» zu entnehmen. Leipzig, am 1. August 1893. Der Rath »er Sta»t Leipzig. la. 4034. vr. Tröndlin. Lichoriu». Gefunden oder al» herrrnlo» angemeldet resp. abgegeben wurde» tu der Zeit vom 1. bi» 31. Juli d. I. folgend« Gegenstände: ein Geldbetrag von 100 ^l, 2 Beträge von je 10 X, ferner 0 70 ^ s und L Portemonnaie» mit 6 »I A ^l 5 H und mit geringeren Beträgen, eine goldene Damenuhr mit unechter Kette, eine silb. Ehl.-Remont.- Uhr, eine neusliberne Uhr, beide mit Ketten. da« Werk einer Taschenuhr, eine gol»e«e Lhrkctte mit Stein, 8 andere kurze Uhrkeltchen, verschiedene goldene Ringe» darunter S Trauringe — einer mit, 2 ohne Gravirung —, mehrere Armreis«, eine Granatbrosche, eine Corallennadel, rin Portemonnaie mit 2 Leihdauescheinen, einige andere Leihhaus- und sonstige Pfandscheine, ein Taschenmesser, 1 Klemmer, verschiedene Brillen, 1 Skizzenbuch, ein Poesie album, 3 verschiedene Bücher in grauleinener Tasche, 2 Gesetz- bücher, eine Anzahl Schirme, mehrere Spazterslücke, ein neuer garnirter Domen-Strohhut, verschiedene andere Strohhüte, ein neue» gestreifte« Dameutuch, ein Packet mit Tamrn- Glacöhaildschuhen, ein getragener Frack, ein Packet Garn, rin Betttuch, ein Packet mit Bürsten, eine Anzahl Schlüssel, eine velocipedglock«. eine Wageucapsel, «ine größere Kuminet- latern«, ein Sack mit Schoten, 8 Obstkörbe, ein Kammgurt, ein Bummischlauch, «in« Schrotleiter, eine leinene und eine wollene Pferdedecke, letztere bereit» vor 2 Jahren gefunden, «in Ortscheit und ein 4rö»r. Handwagen; ferner verschiedene, von vor längerer Zeit verübten Diebstählen her- rührende Effecten: eine Partie Ligarren, ein Sammgarn-Jacket, eine ebens. Hose, eine »nukelcarrtrte Stoffhofe, 1 Dtzd. neue Handtücher, ein Kilzhut und div. kleint,letten, eine Tischdecke von bunte« Plüsch, eine Quantität Kleiderstoff, I Paar neue Herren-Promenadenschuhe» « Paar neue Damen-Sttefelette» u. 1 Paar Mäochen- sttrsel. Zar Ermittelung der Eigruthümer wird die» hierdurch bekannt gemacht. Gleichzeitig fordern wir auch Diejenigen, welch« im II. Quartal and im Juli 1892 Fundgegenstäud« bei un» abgegeben haben, auf, diese Gegenstände zurückzusordern, andernfalls hierüber den Rechten gemäß verfügt werden wird. Leipzig, den 1. August 1893. Da» Poli^et-Amt »er Stadt Leipzig. Stellvertretung: vr. Schmitz. Ml. Bekanntmachung. Da» Streichen von Wand- und Deckenflächrn im kiuderkraaken- hans« (L^R., Platzmannftraße), und zwar ca. 3200 CIw mit Emotllesarb« und » 7üO » » Leimfarbe, soll an den Mindestforderndeu vergeben werdrn. Augedote sind bi« zum 15. dst. Mt»., Abend» 6 Uhr, versiegelt an die unterzeichnet« Direktion, bet welcher dtt uähneu Bedingungen g» erfahre» sind, abzugeben. Leipzig, am 8. August 1893. Direktion »es kiuscrkrankruhauseS. Bekanntmachung. Di« Ausführung der Erd- und Wcgearbeiten zu den Tarten anlagen um die Andreaskirche hier soll an einen Unternehmer ver dungen werden. Die Bedingungen und Zeichnungen für diese Arbeiten liegen in unserer Tiesbau-Berwaltung, Rathhau» 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 23 aus und können dort eingesehen bezw. erstere gegen Entrichtung von SO ^ die auch in Briefmarken eiugejandt werden können, ent nommen werden. Bezügliche Angebot« sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Herstellung von Eartenanlägen u« die Andreaökirche" versehen in dem bezeichnelen GeschäslSzimmer bis zum 9. August d. I. b Uhr Nachmittags einzureichen. Der Rath behält sich das Recht vor, sämmtlich« Angebote ab- zulrhnen. Leipzig, Leu 1. August 1893. Der Rath der Stadt Leipzig. I». 3269. vr. Tröndlin. Eberle, Res. Gesucht wird der am 2. November 1849 in Küssen geborene Tischler Reorg kambat alias kambys, welcher zur Fürsorge für seine Familie anzuhaltea ist. Leipzig, den 2. August 1893. Der Rath »er Stadt Leipzig. Armen-Amt, Abt», ll. 4- L. HI. 1819. Hentschel. Käppel. Bekanntmachung. Zum Behuf der gegen Ende jedes akademischen Halbjahre» zu ltenden Revision der UniversitätS - Bibliothek werden die Herren tudireuden, welche Bücher au» derselben entliehen haben, auf gefordert, diese am »1. Juki, 1.-S. August gegen Rückgabe der Empsangsbeschcinigungen abzuliefcrn. Die Ablieferung wird in der Weise zu geschehen haben, daß die jenigen, deren Namen mit einem der Buchstaben 4.-8 ansangen, am 31. Juli und 1. August, die, deren Namen mit einem der Buch staben I—U beginnen, am 2. und 3. August, und die Uebrigen am 4. uod b. August (früh zwischen 10—1 Uhr) ablirsern. Alle übrigen Entleiher werden ausgesordert, dir an sie d«rlieheneo Bücher > am 7.—11. August (während der gewöhnlichen Oeffnungsslunden) zurückzugeben. Während der RevisionSzeit (31. Juli bi» 14. August incl.) können Bücher nicht auSgeliehen werden. Leipzig, den 25. Juli 1893. Die Direetion »er Universitäts-Bibliothek. Zur Reform der socialen Gesetzgebung. Is.-I,. 6. Bereits für die Reichstagssession des verflossenen Winter» war ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Arbeiter-Unfallversicherung anaekündigt worden und der StaatSsecrectair im Reichöamt des Innern, als er diesen Entwurf im Winter 1891/92 ankündigte, auch in der Lage, einige Grundzüge für die geplante Besserung jener ge setzlichen Einrichtung zum Besten zu geben. Indessen ist der Entwurf im vorigen Winter auSgcblieben. Die Rücksicht auf die Militairvorlage kann daS Hinderniß nicht gewesen sein. Allerdings wurde zu Beginn der Session seitens der Regie rung versichert, man werde sich um dieser Rücksicht willen auf allen anderen Gebieten der gesetzgeberischen Vorbereitungen und Vorschläge weite Beschränkungen auferlegen. Nachher ging aber dem Reichstag ein Gesetzentwurf um den anderen zu, so daß vou der vorgefaßten weisen Absicht nichts mcbr zu verspüren war und wobl selten eine so große Zahl von theilweise recht umfang- und inhaltreicben Gesetzentwürfen unfertig liegen geblieben ist, wie bei dem plötzlichen Schluß der Session am 6. Mai. Wenn also die Novelle zur Unfallversicherung im Laufe des vorigen Winters noch durch alle Stadien der Vorbereitung hindurch gelangt wäre, so hätte der Reichs tag sie sicherlich auch zu Gefickt bekommen. Das war nicht der Fall, und es ist deshalb kaum anzunehmen, daß der Entwurf inzwischen ausgearbeitet sein sollte; die Regierung selbst hatte ein Interesse gehabt, davon die Ocffentlichkeit zu unterrichten. Ob die Vorberei tungen dieses Verbesserungswerkes bis zum kommenden Spätherbst zum Abschluß geführt werden können, ist mindestens noch unsicher. Wir verkennen durchaus nicht die Schwierig keiten der hier zu lösenden Aufgabe, und tbcilen vollständig die Auffassung, daß mit der beabsichtigten Novelle ein Zustand berbeigeführt werden muß, der dann auch die Gcwäbr einer besricvigcodrn Dauerhaftigkeit in sich trägt. Die Ver besserung deS UnfallversicherungSgesctzes muß also einer organischen Neuerung gleickkommen und sic muß die reform bedürftigen Einzelpuncte deS Gesetzes sämmtlich mit behandeln. Bei der Reform deS KrankenversicherungSgesctzcS war nur daS letztere geboten, eine anderweite Construction und Organisation de» Versicherungsdienste- selbst war nicht nölbig. Gleichwohl hat die im Frühjahr 1892 verabschiedete Novelle zur Kranken versicherung den Reichstag durch zwei Sessionen voll in An spruch genommen, und mau hat damals wohl einen rechten Begriff davon erhalten, was es heißt, die große Social- aesrtzgebuna der 80er Jahre nunmehr nachzubessern und damit über die Klippen der parlamentarischen Behandlung unge fährdet hinwegzukommen. ES soll also keineswegs unterschätzt werden, welcher Aufgabe die Regierung hier gegenüberstebt. Andereisstit« darf aber auch nicht verschwiegen werden, daß alle ernsthaften öffentlichen Kreise der bestimmten Erwartung lebe», daß im nächsten Winter wenigsten- die Verbesserung de- UnfallversicherungSgesetzcS noch von Statten geht. DaS Gesetz datirt vom Jahre 1884, die wichtigsten Ergänzungs gesetze, durch die der Kreis der Versicherten allmälig erweitert wurde, sind ebenfalls noch in den 80cr Jahren erlassen, und wie bei den Verwaltungsstellen der BerufSgenoffenschasten, so dürfte auch bei den betheiligten amtlichen Stellen (NeickS- versicherungSamt, Reichsamt deS Innern rc) eine stattliche Summe von praktischen Erfahrungen sich ausgesammelt haben, aus denen ein spruchreifer Reformgedanke gewiß entspringen könnte. Ungleich schwieriger liegen wobl die Verhältnisse bei der Alter»- und JnvaliditätSversichcrungr Doch glauben wir auch in Bezug auf diese einem außerordentlich dringlichen Empfinden aller positiv gerichteten politischen Kreise damit Ausdruck zu geben, wenn wir da- Bedürfniß einer, mindesten- noch im Laufe dieser fünfjährigen Legislaturperiode abzu- schlirßenden Reform de- vielberufeaen Klebegesetze» betonen. Die VcrwaltungSkosten müssen billiger, der Verwaltungs- apparal selbst muß einfacher werden — das war ein förm licher Stoßseufzer, dem man in der Berührung mit den Mäklern jüngst landauf landab begegnete. Daß dies so leicht ausgesprochen ist, wie eS schwer auSzuführen sein wird, — dafür hat wohl Jedermann Verständniß, der sich mit dem zugehörigen Material überhaupt einmal beschäftigte. Wir sind auch noch im Zweifel, ob cs sich ermöglichen wird, bei diesem Gesetz daS ganze Resormbedürfniß in einem Zuge zu erfassen. Aber cS kann hier recht wohl die zu bewältigende Arbeit zerlegt werden, die Reform der Organi sation deS oberen Verwaltungsdienstes kann unseres ErachlenS hinter die Reform derjenigen Tdeile deS Gesetzes zurückgcstelll werden, die von der Mitwirkung und den Pflichten der Arbeitgeber und der Versicherten selbst handeln. Jedenfalls werden diese Tbeile des Gesetzes, also die Bestimmungen über das Markenkleben, Einzieben der Beiträge, Umschreiben der Karten u. s. w allüberall als die lästigsten und für eine ge wissenhafte Ausführung fast allzu beschwcrliäen empfunden. So, wie das Verfahren jetzt geordnet ist, bedingt eS auch eine Controlc durch besondere Beamte, die persönlich noch so gute Eigenschaften haben mögen, als staatliche Controlbeamtc aber doch eine unbequeme Erscheinung sind. In einer Reihe von Städten, vor Allem bei uns in Leipzig, in HildeSbcim, Bonn, WormS rc. hat man nun von dem tz. I l2 deS Gesetzes Gebrauch gemacht und die Ausstellung der Quittungökarten, das Einziehcn der Beiträge und die Verwendung der Marken in der einen Hand der Krankencassen (OrtSkraukencasscli) vereinigt, auch mit Bezug aus diejenigen Alters- rc. Versicherten am Orte, welche nicht Mitglieder der Krankcncasse sind, bezw. der Kranken- versicheruna nicht unterliegen. Ob diese Abhilfe über den Kreis der Industriestädte hinaus sich als praktisch durchführ bar erweist, käme auf Probe» an. Die in den erwähnten Städten seither gesammelten Erfahrungen werden aber als derart günstig bezeichnet, daß man heute schon feststellcn darf, daß hier jedenfalls eine gangbare und zweckmäßige all gemeine Richtung für die Abhilfe gefunden ist. Cs wird noch der Einwnrf gemacht, daß damit zwar betreffs der dauernd Beschäftigten das Verfahren vereinfacht sei — ob auch verbilligt, bleibt noch fraglich — daß aber gerade betreff- der nicht ständig Beschäftigten keinerlei Verbesserung damit erreicht sei. Das ist wohl'zuzugeben. Den Tagelöhner, der abwechselnd in der Woche an verschiedenen Stellen und nur tageweise arbeitet, kann man schwerlich der Krankencaffe mit zuweisen. Betreffs seiner bliebe vorläufig daS umständliche und schwer controlirbare Versakren bestehen, daß derjenige Arbeitgeber, der ikm nach dem Sonntag die erste TageSarbeit gicbt, ihm für die betreffende Woche auch die Marke kleben muß. Wie hier die bessernde Hand angelegt werden soll, dafür liegt unseres Wissens noch kein praktikabler Vorschlag vor. Aber gerade hier zeigt sich auch, daß eine Lösung der Schwierigkeiten Zug um Zug wobl angeht, und wenn betreff- der im Wochenlohn stehenden Arbeiter nur erst die Er leichterung geschaffen ist, so dürste der gute Wille, die übrig gebliebenen Umständlichkeiten noch eine Weile zu tragen, allenthalben neu belebt sein. Tann endlich stimme» wir der kürzlich mitgetheilten officiösen Erklärung der „Nordd. Allg. Zeitung" vollkommen bei, daß der einmal gezogene Kreis der Versickerten unmög lich jetzt verengert werden kann. Gewiß hat man jetzt, weil eben die Einrichtung besteht, Tausende darüber er regt, daß sie vielleicht selbst glauben, sie würden die Ver- sicherungSwohllhal lieber wieder entbehren, als diese damit vcrbunvenen Umstände weiter ertragen. Aber besteht nicht für die Versicherten selbst der größte Tbeil der von ihnen als Last empfundenen „Umstände" nur in der Einbildung? Die Arbeitgeber sind eS doch, die daS Meiste davon zu über winden haben, nicht die Arbeitnehmer. Und wir möchten nicht die demagogischen Umtriebe der Socialdemokraten erleben, wenn jetzt Tausende wieder aus dem Kreis der Ver sicherten auözuicheiden hätten. Man hetzt in dieser Richtung nur, um den AuSsallenven nachher sagen zu können: seht ihr wobl, daß dieser Staat euch nicht Helsen kann!? Gegenüber solchen Unterwühlungsversucken auf dem cinge- schlagenen Wege auSzubarren, ist die Pflicht deS Staates, und seine wohlmeinenden Freunde werden ihn dabei auch mit Ueberwindung vorübergehend belästigender Einzelbestim- muugcn in ruhigem Ernste unterstützen. Deutsche- Reich. u Berlin, 3. August. Preußen kann im lausenden Jahre seinen Etat nur durch Inanspruchnahme deS StaalS- creditS in Höhe von über 56 Millionen Mark balancircn. In den beiden vorhergehenden Jahren haben die ordentlichen Einnahmen nicht zur Deckung der regelmäßigen Ausgaben hingereicht. Dabei ist in Bezug auf die Ausgaben die strengste Sparsamkeit beobachtet worden. Ueberall ist nur das un bedingt Nothwcndigc an neuen Ausgaben bewilligt worden, nicht bloS die Gehaltsaufbesserung ist sistirt, sondern eS haben, wie zum Beispiel bei den staatlichen Zu schüssen zu den Gewerbeschulen, auch im höchsten Grade unerwünschte Einschränkungen nützlicher StaatSaufwendunaen eintreten müssen. Die Ursachen liegen bekanntlich zum Tyeil i» dem Rückgang der Eisenbahnüberschüsse. Hier aber wird aus eine durchgreifende Besserung zu Gunsten der allgemeinen Staatfinanzen auch dann nicht zu rechnen sein, wenn, wie zu kosten, die Eisenbahneinnabme» wieder in befriedigend aussleigender Linie sich bewegen. Denn das Mehr, welches dort sich ergiebt, kann ohne die Gefahr der Wiederholung ähnlicher finanzieller Miß- stände nicht für die allgemeinen StaalSfinanzen nutzbar ge macht werden, muß vielmehr bei Uebernabme der bisher zu Unrecht aus Anleihen verwiesenen Ausgaben für die durch den steigenden Verkehr bedingte Erweiterung der An lagen und des rollenden Materials auf die Betriebs einnahmen und für die wirkliche Durchführung der zur Zeit mehr auf dem Papier stehenden Pflicht zur Tilgung der >/« Proccnt der Eisenbahnschuld Verwendung finden. Anders liegt die Sache bezüglich LeS andern FactorS, durch den die ungünstigen Verhältnisse in Preußen verursacht sind, also bezüglich reS finanziellen Verhältnisse- zum Reiche. Bekanntlich war sowohl bei der NcichS- steuerreform vou 1879 al« bei der Vermehrung der Reich»- steuern im Jahre 1887 davon ausgegangen, daß de» Bundesstaaten mit Rücksicht auf die Zuweisung der reichsten Steucrquellen an das Reich aus diesen eine sichere Einnahme verbleiben sollte. Bei den Verhandlungen von 1887 war der Antheil Preußens daran wiederholt auf 40 Millionen Mark beziffert worden und darauf hin waren erhebliche dauernde Ausgaben beschlossen. So namentlich die Erleichte rung der Volksschullasten in Höhe von nahezu 40 Millionen Mark. Jetzt balanciren aber die Ueberwcifungen und die Matricularumlage», so daß Preußen vom Reiche nicht» mehr empfängt, sondern sowohl jene Erleichterung der VolkSschul- lasten als die lleberweisungen die Kreise au» der Isr Huene aus eigenen Mitteln bestreiten muß. Letztere« erscheint um so weniger dauernd angängig,wenn man bedenkt, daß auf die Zurück ziehung dieser lleberweisungen die am l. April 1895 eintretende Aufhebung der Grund- und Gebäudesteuer mit basirt ist. E» wird daher unbedingt darauf Bedacht genommen werden müssen, dasjenige Verhältniß zwischen dem Reiche und den Bundesstaaten, wenigsten- annähernd, wieder herzustellen, welches bei der Reichssinanzgestaltung von 1887 geplant war. Ein dauernder Ueberschuß der lleberweisungen über die Ma- tricularumlagen von 40 Millionen Mark, wie er wohl in der Presse beziffert ist, würde dazu nicht auSreichen, derselbe viel mehr aus etwa 60 Millionen Mark zu bemessen sein. * Berlin, 3. August. Der kürzlich erschienene „Bericht über Handel und Industrie von Berlin im Jahre 1892, er stattet von den Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin" macht folgende bemerkenswerthe Mittheilung über den Weg zug gewisser Industrien aus Berlin in die Provinz, die eine wesentliche Abweichung von dem sonst beobachteten EentralisationSbestreben der modernen Industrie be deuten würde: „Es ist schon länger beobachtet worden und entspricht der großstädtischen Entwickelung der ReichS- hauptftadt, daß die hiesigen Fabrikationsstätten bezüg lich der Löhne, der Grundslückspreise, der Anforderungen der Bauordnung und anderer Geschäftsunkosten unter un günstigeren Bedingungen arbeiten al» ihre Concurrenten in der Provinz. Seit Jahren ziehen sich daher viele industrielle Etablissement« zunächst an die Peripherie der Stadt «nd dann auch wohl auö derselben hinaus. Unsere Specialberichte geben manche AnhaltSpuncte dafür, daß diese Bewegung noch nicht zum Abschluß gekommen ist. Der Bericht über Tabak- Fabrikation bemerkt, daß in Berlin die kaufmännische Leitung einer sehr bedeutenden Cigarrenfabrikation ihren Sitz habe, wäbrcnd die Fabrikation selber mehr und mehr in der Provinz mit ihren billigeren Löhnen und Anlage kosten betrieben werde. Fabrikanten von Hebewerk zeugen und von Baugußeisen berichten, daß die Preise ihrer Erzeugnisse außerordentlich gedrückt würden durch die provinziale Concurrenz; es drohe ihnen, daß sic in ihrem Absatz aus Berlin beschränkt würden, und vielfach werde ihnen auch dieses Gebiet streitig gemacht. Aehnlich ergeht e» der Fabrikation von gewöhnlichem Gcbrauchsvorzellan, sowie auch der Forstpfiaiizenzucht der Handelspartner. Auch die Färberei von Wollciiaarn gebt in Berlin zurück, da die hiesige Textilindustrie ihre Färb-Äufträge — wenigsten» wenn an die Oualität nicht die höchsten Anforderungen ge stellt werden — in der Provinz billiger als hier vergeben kann." Vielleicht wäre ein allgemeiner Fortgang dieser Decentralisation der Industrie für die gesunde sociale Ent wickelung gar nicht unerwünscht. V. Berlin, 3. August. (^Telegramm.) Der „Reich»- anzeiger" schreibt: Seit Veröffentlichung der kaiserlichen Ver ordnung, betreffend die Erhebung eines Zuschlag»zoll» für aus Rußland kommende Maaren, geben den obersten ReichSbehörden zahlreiche Gesuche zu, in denen um Befreiung von dem Zuschlag für solche russische Pro venienzen gebeten wird, welche auf Grund früher ab geschlossener Verträge im Laufe der nächsten Zeit zur Einführung gelangen sollen. In H. 2 der Verordnung ist bestimmt, daß der Zollzuschlaa diejenigen Maaren nicht treffe, welche vor dein 3l. v. M. die russische Grenze überschritten haben. Solche Waaren sind nach Ziffer 5 der Bekannt machung vom 31. v. M. von dem Zuschlag befreit, wenn sie vor dem 1. October d. I. durch Verzollung zur Abfertigung nach Begleitschein II. oder zur Anweisung auf Privat-Transitlager angemelbet und bestellt wurden. Die Frage, ob weiter gehende Ausnahmen zu gewähren seien, ist im Schoost des BundeSralhS sorgfältig erwogen, aber aus zwingenden Gründen verneint worden. Bei dieser Rechtslage ist es nicht nöthig, dem Zeitpunkte, an dem die betreffenden Kaufverträge abgeschlossen sind, eine entscheidende Bedeutung für die Anwendung de- Zollgesetze» beizulegen. Selbstverständlich ist durch die kaiserliche Ver ordnung vom 29. v. M. an der Befugniß de» Bunves- rathS, an- Billigkeitsrücksichten in einzelnen dazu geeigneten Fällen einen Zollerlaß zu gewähren, nicht» geändert. ^ Berlin, 3. August. (Telegramm.) Wie der „Köln. Zeitung" berichtet wird, nimmt die russische Presse Deutschland gegenüber einen durchaus ruhigen Ton an. In einem anicheinend inspirirten Artikel der „Nowoje Wremja" wird betont, Bismarck habe das Getreide aller Länder gleichmäßig besteuert, der jetzige Reichskanzler Caprivi habe den Dreibund-Staaten 40 Proc. deS Einfuhr zolls erlassen. Dadurch habe Rußland ein Recht zum Einspruch erkalten (!) Eine friedliche Lösung deS Conflict« sei jedoch noch nickt ausgeschlossen. Finnland, dem gegen über die Kampfzölle ja nicht gellen, könne bei anzuknüpfenden Unterhandlungen sehr wohl als offenes Thor (?) dienen. Dem „Berl. Tagebl." wird Gleiches gemeldet. Eine Peter-burger Depesche dieses Blatte- lautet: Der erste Eindruck, den die Verhängung der deutschen Repressalien gegen Rußland hier gemacht hat, ist ein für die Weiterentwickelung der Dinge im Sinne Deutschlands nicht ungünstiger. Die russische Presse schlägt einen ruhigen, versöhnlichen Ton an. Die „Nowoje Wremja" beleuchtet die Situation in einem osficiösen Artikel, weicht aber im Großen und Ganzen nicht zu weit von dem für Deutschland allein maßgebenden richtigen Standpunkt der im „ReickSanzciger" veröffentlichten Denkschrift ab. Ankere Blätter sprechen die Ueberzeugung aus, daß auf der trotz de» Zollkrieges im Herbst in Berlin znsammen- tretenden Conferenz ein für beide Staaten befriedigende» Resultat werde erzielt werden. Dabei läßt man oatürliH
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