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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.09.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-09-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930916015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893091601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893091601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-09
- Tag1893-09-16
- Monat1893-09
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Labellariicher und Zissernsatz nach höherem Tarif. Extra »Beilagen (gefalzt), nur mit de» Morgen.Ausgabe, ohne Postbesörderna- ^l SO.—, mit Poslbeförderuug 70.—^ ^nvahMschluß für Anzeige«: Abend-AuSgabe: vormittag» 10 Uhr. Morgen.Ausgabe: Nachmittag» 4Uhr. Eonn» und Festtags früh '/,S Uhr. Bei deu Filialen und Annahmestelle» ja «1uO halb« Stund« früher. Anzeigen sind stet» an di, Grdrdttia» zn richte». Druck und Verlag von L. Pol» k» Leipzig. Sonnabend den 16. September 1893. 87. Jahrgang. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den IV. September, Vormittags nur bis V-rN Uhr geöffnet. LxpeiUtlon lies luelprlxer ^uxedlattes. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Infolge ergangener Beschwerden über da« Aufstellen und längere Stehenlasjen von Kohlenwagen in verkehrsreichen Straßen haben wir beschlossen, da« Abladen lose geladener Kohlen in der Brim- molschen, Peter«., Hain-, Reich«., Pauenschen und Hallejchen Etrahr, dem Brühl und Grimmaischen Steinweg nur bis 10 Uhr Morgen» zu gestatten. Während der übrigen Tageszeit wird das Abladen solcher Kohlen, sowie das Ausstellen und Stehenlassen von Kohlenwagen, aus welchen die Kohle lose verladen ist, in den vor- genannten Straßen verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bit zu SO >l oder mit Hast bi» zu 14 Tagen geahndet werden. Leipzig, am 12. September 1893. 12083 Der Rath her Stadt Leipzig. 1319. vr. Gcorgi. Stahl. IX. Bekanntmachung. Für Michaeli« d. I. sind 4 AuSslattungSipenden im Betrage von 77 25 67 58 ->L, 40 ^l 64 ^ und 40 56 ^ an hiesige arme, unbescholtene Frauen, welche sich ,n der Zeit zwischen Michaeli- vorigen und Michaelis d. I. verheirathet haben, von uns zu ver geben. Die Spende von 40 64 ^ kann nur an ehelich Geborene, die von 40 56 H nur an hiesige BilrgerStöchter vergeben werden. Gesuche sind unter Beifügung der EbeschließuugSbescheinigung, eine» von zwei hiesigen Bürgern bet Bürgerspflicht ausgestellten Zeugniste« über die Unbescholtenheit und Bedürftigkeit der Bewerberin und einer Geburtsbejcheinigung bis zum 3. Oktober d. I. auf dem hies-gen Rachhaust 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 11 einzureichen. Leipzig, am 29. August 1893. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgs. Wagner. Ausschreibung. Die Ausführung: ». der «asleitungtarbeiten. d. der Slcinsrtzcrarbcitk» am Erweiterungsbau der 2b. Bezirktschule ln Leipzig-Kleinzschocher an der Plagwitzer Straße soll an je einen Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen und ArbeitSverzeichniste für diese Arbeiten liegen in unserer vochbau-Berwaltiing, RathhauS, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 7 aus und können daselbst eingejehen oder gegen Ent- rtchtung der Gebühren im Betrage von 1 ^l zn a, 2,50 zu d, welche auch in Briefmarken etngefendet werden können, entnommen werden. Beziiglicbe Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „2L. Brztrksschule — «asleitungsarbeiten bez. Stkinsetzerarbetten" versehen ebendaselbst portofrei und zwar btS zum IS. September h. A. Vormittags 1v Uhr «inzureichen. Der Rath behält sich die Auswahl unter den Bewerbern, bez. di« Theilung der Arbeiten und die Ablehnung fämmtlicher Angebote vor. Leipzig, deu 11. September 1893. Der Rath der Stadt Leipzig. Id 4219. 11r. Georgi. Oe. Donndorf. Bekanntmachung. Wegen Krankheit de- Ligenthümers, Kaufmann Louis Philipp Jack«, soll das demselben gehörige, aus Fol. 838 im Grund- und Hqpolhekcnbuche für LeipM-GohliS eingetragene, daselbst Mägde- burgerstraße 2 d gelegene HauSarundstück (31 740 ^l Brandcastr) Sonnabend, de» 28. September 18SS, Vormittags 11 Uhr, an diesiger GerichtSstelle, Peterssteinweg 8, Zimmer 119, unter den im Termine bekannt zu gebenden Bedingung«», freiwillig versttigert werde«. Leipzig, den 9. September 1893. KSntglichrS Amtsgericht, Abth. V» Srrt. 1. v. Sommerlatt. Die Berufung gegen die Uriheile der Straf kammern. * Ueber die Lage der gesetzgeberischen Vorarbeiten, welche der Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Straf- kammcrn gelten, geben gleichzeitig der „National-Zeitung" und der „Nordd. Mg. Leitung" Mittheilungen zu, welche wir wiedergeben, indem wir unt Vorbehalten, aus sie zurück- zukommcn: E» sind nunmehr die gutachtlicken Aeußerungen der Vor stände der Provinzialbehörden eingegangen. Von den 18 Ober- landeSgerichtSpräsidenten haben sich S, von den IZ Ober staatsanwälten lO für die Verweisung der Berufung au die Oberlandesgerichte erklärt. Für die Landgerichte haben 2 OberlandeSgerickl-präsidenten und 1 Oberstaats anwalt gestimmt, 2 Präsidenten und 2 Oberstaatsanwälte nehmen eine Mittelstellung rin, indem ste beide Systeme für annehmbar erachten, für ihren Bezirk aber aus örtlichen Gründen zum Theil geneigt sind, den Landgerichten den Vorzug zu geben. Die hauptsächlichen Gründe der Gutachten der Mehrheit sind, kurz zusammengesaßt, folgende: ES handele sich vor nehmlich um die möglichste Sicherung einer sachgemäßen und vom öffentlichen Vertrauen getragenen Entscheidung über daS Rechtsmittel. Diese Sicherheit werde im höheren Maße bei den Oberlande-arrickten zu finden sein, da diesen Allgemeinen die erfahreneren, ,n Folge längerer Auszeichnung als Richter erster Instanz in ihre Stellen beförderten Richter anaebörten, welche überdies den Personen und Verhält nissen fern genug stünden, um in ihrem Urtheil nicht durch Lußere umstände beeinflußt zu sein. In unserer gesammlen Slaattverfaffung sei der Grundsatz durchgeführt, daß ,m Rechtsmittel sich stets an eine untergeordnete Stelle wenden müsse. So verhalte c- sich auch bisher aus dem Gebiete der Justiz, namentlich auch im Civilproceß. Diesen Grund satz gerade in Strafsachen zu durchbrechen, sei bedenklich, weil der Bevölkerung in den meisten LandeStheilen daS Berständiß hierfür fehlen würde. Sie würde in der Berufungs-Entscheidung desselben oder eines cvordinirten Ge richts lediglich einen neuen erstinstanzlichen Spruch erblicken, vas Verlangen nach Schaffung einer wirklichen Berufungs instanz für nicht erfüllt erachten und der Neuerung ein schwer übcrwtNdlicheS Mißtrauen entgegenbringen. Die iii der Rhein provinz und in Hannover mit einer sogenannten „Ouerinstanz" gemachten Erfahrungen würden sebr verschieden beurtheilt und könnten nicht auf andere LandcStheile anaewendet werden, in denen die Gewöhnung der Bevölkerung eine andere sei. Von geringerer, aber ebenfalls nicht zu unterschätzender Bedeutung sei, daß die OberlandeSgerichte einer uinsäng- licheren Befassung mit der Strafrechtspflege dringend be dürften. Gegenwärtig stehe ihnen nur die Entscheidung über die nicht zahlreichen Revisionen gegen Bcrusungö- urtheile der Strafkammern zu, so daß sich ihre Mitglieder, aus denen zum Theil der Ersatz für die Strafsenate des Reichsgerichtes entnommen würde, der strafrechtlichen Thätigkeit immer mehr entwöhnten und dem OberlandeS- gcrichtspräsidcnten die beste Gelegenheit zur Kenntnißnahme von der Rechtsprechung der Strafkammern entzogen würde. Dieser Mißstand werde dadurch verschärft, daß der Bc- schwerdezug in Strafsachen an die Oberlandesgerichte gehe, Beschwerde und Berufung also bei Wahl der Landgerichte nicht parallel lausen, sondern bei verschiedenen Instanzen zu erledigen sein würden. Die Erwählung der OberlandeSgerichte würde unsere Gesetzgebung in Einklang mit der des gesauimten Auslandes bringen. Die abweichende Einrichtung Frankreichs und Belgiens sei bereits 1856, beziehungsweise 1846, zu-Gunsten einer an höhere Gerichte geleiteten Appellation ausgegeben worden. Bei Verweisung der Berufung an dasselbe Landgericht, welches in erster Instanz geurtheilt habe, wurden sich Un zuträglichkeiten hinsichtlich der GeschäftSvertbeilunz und de« collegtalischrn Verhältnisses der Mitglieder nicht überall aus schließen lassen. Bei den Zahlzeichen kleineren Landgerichten werde rS vielfach au geeignetem Personal für die Besetzung der Berufungskammern fehlen, und die Function in den letzteren oft nur sonst ausschließlich in Civilsacben beschäs tigten Richtern nebenher übertragen werden müssen. Tie wichtige Einheitlichkeit der Rechtsprechung binsichtlich des der Revisioo nicht unterliegenden Strafmaßes würde ausgeschlossen bleiben und damit ei» jetzt schon erheblich empfundener Miß stand fortbestchen. Bei den OberlandeSgerichte» könnte diese Einbritlickkeit wenigsten» für große Bezirke gewabrt werden. Der Gedanke, die Entscheidung über die Berufung den Landgerichten ru überweisen, sei nur entstanden, weil wegen der Größe der Oberlandesgerichtsbezirke und der dadurch be- dingten weiten Entfernung des GerichtSsitzeS von ein> zelnen Tbeilen des SprengelS für die als Zeugen oder Sachverständige brtheiligten Personen erbeblichc Erspar niffe und sur den Staat bedeutende Kosten befürchtet würden. D.ese Besorgnisse seien übertrieben. In den meisten Provinzen sei die Lage des OberlandcSgerichtS sitze» so central, die Eisenbahnverbindungen dabin so günstig und da» Eisenbabnnrtz so dicht, daß man mit nicht viel mehr Schwierigkeiten zum Sitze des Oberlandes gerichte» gelangen könne, als zu demjenigen des eigenen, oder eine» benachbarten Landgerichte». Wo diese Voraus setzung nicht zutreffe, könne durch Einrichtung aus wärtiger Strafsenate, von welcher allerdings nur im Notbfalle Gebrauch zu macken sei, abgcholsen werden. E» sei überdies zu berücksichtigen, daß die einzelne Person die Nothwendigkeit, in Strassachen als Zeuge in der Berufungsinstanz zu erscheinen, wenn mau von den nickt zu berücksichtigenden sogenannten GewerbSreugcn absebc, ent weder überhaupt nicht, oder doch nur sehr selten treffe, so daß selbst bei einer verlängerten Reise von wirklichen Er schwernissen für die Bevölkerung nicht die Rede sein könne. Für eine Provinz ist ausgerechnet worden, daß von 384 Einwohnern derselben voraussichtlich jährlich nur einer, oder 0,26 Proc. der Bevölkerung, zum Sitze deS Ober landcSgerichtS zu reisen haben würde. Werde in der An setzung der Termine aus die entfernt wohnenden Voracladenen Rücksicht genommen, so werde sich in der großen Mcbrzahl der Fälle Hin- und Rückreise in einem Tage auSsüören lassen, zumal da vielfach die Verbindungen nach der Provinzial Hauptstadt sogar besser seien, al« die der LandgerichlSorte unter einander. Würden ausnahmsweise zwei Tage noth wendig, so thue da» bei der Seltenheit der Reisen dem ein zelnen Individuum keinen Eintrag. WaS den finanziellen Punct betrifft, so werde die Zahl der neu anzustellenden Beamtenkräfle bei der Wahl der Landgerichte größer sein, als bei der Wabl der Oberlandes gerichte. Die« erkläre sich au» der Nothwendigkeit der Berufung einer größeren Zahl von neuen Direktoren und aus der großen Zahl kleiner Landgerichte, deren Personalbestand selbst bei der in Aussicht genommenen Rcduction der übrigen Strafkammern auf drei Mitglieder werde vermehrt werden müssen, um eine Ve- rusungSkammer bei ihnen eiazurichten. Auch wen« mehrere dicker kleinen Landgerichte zu einem BerufunaSbezirk zusammengesaßt würden, wofür sich eine unabweiSliche Nelbwendigkeit ergeben würde, soll nach den angestelltcn speciellen Berechnungen die Ncuanstellung von ungefähr 90 Richtern, abgesehen von dem Bedarf an StaatSanwalten, Subaltern- und Unterbeainten, erforderlich werden. Die erwähnte Zusammenfassung mebrcrer L«ndgcrichte zu eine m Berufungsbezirk würde übrigens für die Eingesessenen annähernd dieselben Schwierigkeiten Hervorrufen wie die Schaffung von BerusungSsenaten bei den Oberlandes gerichten. Bei diesen letzteren sind dir erforderlichen Neu änstellungen einschließlich der auswärtigen Strafsenate nur aus etwa SO Richterkrafte unter Einrecknung der neuen SenatSpräfldenteu veranschlagt. Der Grund de» Minder bedarf» soll darin liegen, daß überall vollbeschäftigte Senate in Aussicht genommen werden können und die Schwierigkeit hinsichtlich der «einen Gerichte in Wegfall kommt. T>aß bei der Wabl der OberlandeSgerichte ein Mehr aufwand an Zrugengebühren und Transportkosten ent sieben werde, nehmen die Majoritätszutachten an. Sic chatzcn denselben jedoch nicht so hoch, daß sich im Ganzen genommen eine bedeulenve Mehrbelastung der StaatS- cassc ergäbe. Vielmebr gelangt die Mehrzahl der Berichte ;u dem meist aus speciellen Berechnungen beruhenden Er gebnis;, daß die finanziellen Aufwendungen bei beiden Systemen annäbernd gleich seien und mäßige Grenzen nicht über- teigen würden. Dieselben sollen hiernach'und nach den sonst angeftelllen sorgfältigen Schätzungen insgesanimt auf etwa 500 000 bis 60» VON jährlich für den ganzen Staat an- zunebmcn sein, von welchem Betrage ein Theil durch Be nutzung der StaalSeiscnbahncn und Beitreibung der Kosten von den Verurlheillen dem Staate wieder zu Gute kommen würde. —. Dem Vernehmen nach sind auch von sämmtlichen Ober- sräsivcnteii gutachtliche Aeußerungen erfordert worden und eingegangen. Auch diese sollen sich in großer Mehrheit für die OberlandeSgerichte ausgesprochen und namentlich darauf bingcwicseu haben, daß den zu besorgenden Schwierig keiten hinsichtlich der Erreichung der GerichtSsiye und den inanziellen Aufwendungen eine große und Auöschlag gebende üedeutunz beizumessen sei. Deutsches Reich. * Berlin, l5. September. Bekanntlich liegt dem Bundes- rathe schon seit einiger Zeit ein Gesetzentwurf vor, welcher ich die Aendcrung der Bestimmungen der Gewerbeordnung zum Zwecke gesetzt hat, soweit sie den Gewerbebetrieb im Umherziehcn betreffen. Der Entwurf wurde im No vember v. I. von Bayern vorgelegt, nachdem übrigen- seitens der zuständigen Reichsbehörden Vorarbeiten aus diesem Gebiete schon seil längerer Zeit in die Wege geleitet waren. In einigen glätter» will man neuerdings die Nothwendigkeit einer Reform nach dieser Richtung bestreiten. Man stellt dieselbe namentlich für die H a n d l un g S r e i s c n d e n in Abrede. Dem gegenüber machen die „Berl. Pol. Nachr." auf einige Zahlen aufmerksam, die für die Periode von 1884 bis 1889 vor liegen. In diesem Zeitraum hat die Zahl der den Hausirern ertheilten Wandergewcrbcscheine um V,67 Procent, die der LegitimatioilSkarlen und GewerbelegitimationSkartrn für HandlunaSrcisende (8- 44 a der Gewerbcordnunß) um 24,SK Prvccnt zugenommen. In den einzelnen Bundesstaaten ist die Zunahme naturgemäß verschieden aus- gefallen. So hat sich beispielsweise die Zahl der letzteren beiden Kategorien von LegitimationSkarten in Preußen von nabezu 9400 auf nahezu 13 00t» gesteigert, während sich in Sachsen die Zahl von 8700 auf 10 100 erhöhte. In Braunschwcig hat sich die Zahl mehr als verdreifacht. Man wird daraus den Schluß ziehen müssen, daß gerade das Institut der Handlungsreiscnbcn, welche sich direct mit den Abnehmern deS Handwerkers und Klcinkausmanns in Ver bindung setzen, sich außerordentlich schnell entwickelt hat weit schneller, als dies dem BevölkernngSruwachS und der Zunahme der Consumfähigkcit entspricht. Dies ist aber nur aus Kosten deS kleineren siebenden Gewerbe- möglich gewesen Wenn man daö letztere also schützen will, wird man wobl auch auf eine Aenderung der Bestimmungen über die HandlungSrciscndcn Bedacht nehmen müssen. 1t Berlin, 15. September. Ein Rückblick auf die dies jährige Cbolcra-Invasion in Europa führt zu dem tröstlichen Er^cbniß, daß daS Uebel sich durchgehend au vereinzelte Fälle beschränkt, einen epidemischen Charakter nirgends angenommen hat. Selbst in jenen csteuropäischen Ländern, wo stellenweise allerdings zahlreiche Opfer der Heimsuchung erlagen, konnte von einem eigentlichen Massen sterben nicht die Rede sei» ; die Küstenbevölkerung de-Mittel mecreS ist mit einem blauen Auge davongekominen, noch günstiger stellen sich die einschlägigen Verhältnisse Mittel- und NvrdeuropaS dar; Deutschland namentlich zeichnet sich in cholerastatistischerHinsicht diesmal ganz besonder- aus. Ohne Zweifel ernten die europäischen Culturländcr in der gering ftlgigcn Zahl und Bedeutung der diesjährigen Cholera- erkrankungen Len Loh» für die Gewissenhaftigkeit und Con sequcnz, womit aller Orten gegen den gemeinsamen Feind zu Felde gezogen wird, gemäß den von der Dresdener inter nationalen SanitätSconsercnz vereinbarte» grundlegenden Weisungen. Sicherlich ist »och keineswegs überall das Höchst maß desjenigen geleistet, was im Interesse der VolkSgesnndheit wünschcnöwerth und auch ebne zu große Belästigung deS Verkehrswesens durchsührbar erscheint, inteß ist eS immcrbin schon ein großer und bleibender Gewinn, daß in die bither weithin herrschende Indolenz und Trägheit de» PublicumS und wohl auch der Behörden, namentlich in den süd lichea und westlichen Ländern, Bresche gelegt und ein Impul« gegeben worden ist, dessen dauernde- Fortwirken unter dem moralischen Drucke der internationalen Hygieinc- veranstaltungen zu erhoffen steht. Je mehr sich die unter diesem GesichtSpuncte getroffenen Vereinbarungen in den Einzelstaaten einleben und das Publicum zur größeren Acht samkeit auf sich selbst, seine Umgebung, besonder» auch aus die Handhabung de« öffentlichen Lebens und Verkehr« erziehen desto gründlicher und nachbalkiger werden die Erfolge seit und mit um so größerer Wahrscheinlichkeit wird man darau rechnen können, daß Europa allmälig zu einer Art Cholera Immunität gelangen werte, wie r» schon für so manche Seuche und Pestilenz vergangener Zeiten, deren Wiege im fernen Orient stand, unnahbar geworden ist. * Berlin, iS. September. Mehreren Blättern wird von hier übereinstimmend geschrieben: „Die „Norddeutsche All- gemeine Zeitung" hatte kürzlich die Nachricht bestätigt, daß der Beirath für die deutsch-russischen Zollconferenzen kein Collegium von Interessenten und privaten Vertrauens- Personen, sondern eine all koe im ReichSamt de» Innern zu bildende Commission von Vertretern der belheiligten Ressort« und der Bundesregierungen sei, die nach Bedarf Sach- verständige der Landwirtbschaft, der Industrie und des Handels Horen könne. Heute bringt daS gouvernementale Blatt die Mittheilung, daß „am 15. September mit der Vernehmung von Sachverständigen in Sachen der deutsch russischen BertragSvrrbandlungen werde begonnen werden". Tie,e Mittbeilung erscheint insofern nicht recht verständlich, al» unsere» Wissen« der Beiratb noch nicht gebildet und selbst verständlich auch noch nicht zusammrngetreten ist. Mag nun hier ein Mißverständniß vorliegen oder nicht, jedenfalls aber muß der Ansicht entschieden widersprochen werden, die sich noch in manchen Preßäußerungcn geltend macht, als ob näm lich erst durch Vernehmung von Vertretern der Intereffen- kreise daS Material für die Stellung der Regierung in den Zollconferenzen gewonnen werden solle. DaS ist durchaus nickt der Fall; vielmebr ist bereit- ein sehr sorgfältig gesich tetes Material vorhanden, daS seinerzeit auS den ein- ;ebenden Bcratbungen der Ressorts und den vielseitigen jernchmungen von Vertrauenspersonen aus Neu interessirten Erwerbökreisen geschöpft worden ist. Sache deS BcirathS und fernerer Vernebmungen von VertrauenSpcrsonen wird eS sein, nicht etwa die ganze Arbeit von vorn anzufangen, sondern darüber zu befinden, was während der Thätigkeit unserer Unterhändler an chwierigen und streitigen Punctcn hervortreten wird und wie sich etwa die bereit« gewonnenen Grundlagen durch neuere Erfahrungen verändern können. Bei allen Be trachtungen über den Bcirath darf nicht, wie eS hier und da beharrlich geschieht, übersehen werden, daß bereit» vor Monaten die Interessenten, und zwar auch die der Land wirtbschaft, ausgiebig vernommen worden sind und daß der Beirath schon nach seiner Zusammensetzung zur Wahr nehmung der Gesammtinter essen berufen ist." V. Berlin» 15. September. (Telegramm.) Die Polizeiverordnung in Betreff deS früheren Schließen« der sogenannten Wiener CafSs ist nunmehr erlassen. Sämmtlichen Inhabern solcher Etablissements ist vom Polizei- rräsldium gestern die Verfügung zugegangen, um 2 Uhr NachlS zu schließen. Ausnahmen sind nicht gemacht worden. V. Berlin, 15. September. (Telegramm.) Der Com- mandeur deS XIV. Armer-CorpS von Scblichting ist ü I» suito des badischen Lcib-Garde-Grenadier-RegimentS Nr. 109 gestellt worden. — Zu der Meldung, daß die Reichsregierung im Begriffe lebe, wieder andicResormdesMilitairstrafprocesseS beranzutreten wird der „V. Z." geschrieben, daß die Neigung der RcichSregierung zu einer Reform in dieser Richtung in keiner Weise ischritt mit de» Wünschen der öffentlichen Meinung hält. Die Angelegenheit ist um keinen Schritt vorwärt« ge kommen; die bäuerische Regierung will ibr bewährte» Ver fahren mit Oeffentlichkcit und Mündlichkeit nicht aufgeben, während unter Vortrilt Preußen» die Mehrheit der BundeS- taaten nicht geneigt ist, sich jenem Verfahren anzuschließen. — Im „Vorwärts" findet sich folgende bezeichnende Aufforderung „an die Arbeiter Berlins": „Wie Ihr wißt, beabsichtigt die Verwaltung der Stadt- und Ringbahn Tucb die Tienstverrichtungen, welche den bis herigen Angestellten oblagen, aufzudalse». Man muthet Luch zu, die CoupLtdüren beim Lin- und Auesteigen aus den Bahnzügen zu schließen. Niemand bat ein Recht, von Luch derartige Dienste zu. verlangen. Ihr macht Luch zu Mitschuldigen einer arbeiterfeind liche» Knauseret zu Lunslen des heutigen ElassenstaateS, wenn Ihr Eure Hand dazu bietet, den Proletariern de» BahndtensteS die Arbeit zu nehmen. Laßt Euch aber nicht durch ei» provocatorijches Benehmen höherer Bahnbeamlen zu Ausschreitungen verleiten. Weigert Euch einfach, das zu th»n, wozu Ihr nicht verpflichtet seid; »anientlich ist äußerste Vorsicht geboten, wenn es zu Fest stellungen vo» Persönlichkeiten kommt. Eure Losung im Freundes kreise, in Vereinen und Versammlungen sei jetzt: Niemand schließe aus der Stadt- und Ringbahn di« Wagenthllrl" — Der italienische Minister der öffentlichen Arbeiten, Genala, ist von seinem AuSsluge »ach Kopenhagen und Kiel zurückgekehrt. Er stattete hier dem Bahuhos Friedrichiiraße einen Besuch uv und nahm von den Lmrichtungrn der Stadtbahn eingehend Kenntniß; serner begab er sich nach dem Müblendaniin, um di« dortigen neuen Bauten kennen zu lernen. Ter Minister will auch von der Lana- lisation und von der Wasserleitung Kenntniß nehmen. — Die „Münch. Neues». Nachr " melden: Die „Zukunft" ist bereit» in ander« Hände übergegangen. Ein ehemaliger Angestellter Stilke's erwarb das Blatt. * Altona, 14. September. Die StaatSregierung be willigte die Anlage eines großartigen, an der Elbe belegen«, FrrihafengebietS. * Aus dem Ruhrgkbiet, 14. September. Die Wahlen der Beisitzer zu den Kammern des BerzgewerbeaerichtS für de» Oberbergamisbezirk Dortmund habe» slattgefunden. Bei den Arbeiter» war in manche» Bezirken nur eine geringe Thcilnahme bemerkbar. Wo der Verband völlig organisirt ist, sind seine Anbänger, also Socialvemokralcn gewählt worden. Mehr al« ein Drittel der Beisitzer dürfte nach der „Köln. Ztg." der Socialdemokra»ie angehören. * Arirdberg t. Hessen, 1b. September. Der Eroßherzog ist zur Benutzung der Lur in Bad Nauheim gestern Mittag im hiesigen Schlosse eingetrossen. * Wurzburg, 15. September. (Telegramm.) Der in der Untersuchungshaft befindliche Lieutenant Hoffmeister, der bekanntlich socialistischer Umtriebe beschuldigt wurde, ist beute zur Beobachtung seine» Geisteszustände- in die UniversitätS-Irren-Kjinik gebracht worden. — Pfarrer Brunner erklärt, daß nur kirchliche Pflichten und der Rath eines Priester-, den Frieden zu fördern, sein Forl- bleibe» vom fränkischen Bauernbunde veranlagten. Der Bischof sei in keiner Weise dabei bctheiligt. * Stuttgart, 15. September. (Telegramm.) Die Majestäten wobnten beule Vormittag um 10 Ubr der Parade des XIII. ArmeecorpS bei Cannstatt bei. Die Parade verlies glänzend. E» fand ein zweimaliger Vorbeimarsch statt. Ter Kaiser sübrtc dem König sein Insanterieregiment, der König dem Kaiser süns verschiedene Regimenter vor. Die Parade war um 12»/, Uhr zu Ende. Der Kaiser ritt darauf die Front der Kriegervereine ab. Die Majestäten, die Fürsten und der Reichskanzler Graf v. Caprivi wurden von der Volksmenge mit brausendem Jubel begrüßt, sodann fand daS Frühstück ans der Villa Berg statt. * Straffburg i. Als.. l5. September. Der Kaiser bat an den Stattbalter, Fürsten zu Hohenlohe, folgende-, schon kurz erwähnte- Schreiben gelangen lassen: „Wie Ich bereit» bei Meiner Anwesenheit in Straßburg gelegentlich der großen Parade des l5. ArmeecorpS ausgesprochen babe, bin Ich durch Len warmen und festlichen Empfang seitens der Stadt und der Bevölkerung wiederum sehr angenebm berührt worden. In gleicher Weise baben Mir die länd lichen Kreise während der großen Manöver de- 15. und 14. ArmeecorpS überall so viel« Beweise von Sympalhi« ent»
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