Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-09-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Public Domain Mark 1.0
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189309179
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- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18930917
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-09
- Tag1893-09-17
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- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.09.1893
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Bez«g-.Prei» Ned«tt-» »»> Er»edM„: A»d«»»es,afi« 8. Lt» Expedition tü«och»t»g» »»mlterbroch«» »ML «, ft« Hl «ach» 1Uft. FUt«1e»:' vtt» Rft»»'« »arlt«. (Vlfre» Htchpft Vniverfichchftraß« I, Katharftarflr. »«t. wch UpiftSpfttz T Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- nnd Geschäftsverkehr. Anzeigerr.Preir die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reklame» aut»r dem Redactionsstrlch (4»« lpalten) 50-4. vor deu FamilienoachrichK» <6 gespalten) 40-4- Größere Schritten laut unterem Preit» »«zeichniß. Tabellarischer und Ztffernsa- oach höherem Tarif. Extra»Veila>en (gesalzt), nur M d«I Morgen-Ausa-be. ohne Poftbesördernua ^4 SO.—, mit Postbesörderuug u4 70.—. Annahmeschluß für Anzeige«: Abead-Ausgab«: Bormittag» 10 Uhr. Marge »-Ausgabe: Nachmittag» »Uhr. Gona- and Festtag« früh '/^ Uhr. Bei den Filiale» und Annahmestelle» j» eia» halb« Stund« früher. Anzeige» find stet» au dt, GMehttta» »u richte». Dftck und Verlag vo» E. Pol» ft Leipzig. ^475 » Sonntag den 17. September 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Oeffentliche Sitzung -er Stadtverordneten Mttt»«ch, den 20. September 1883, Abend» «'/, «Nr, tm Sttzungtsaale am Naschmarkte. Tagesordaung: I. Bericht de« Finaazau-schusse» über: ». die Gemeindecasten- rechnung von Lindenau aus da» Jahr 1880; d. Ermiethung von Quartieren für die bei den Regimentern 106, 107 und 134 zu errichtenden Halbbataillone IV. II. Bericht de» Bau«, Oekonomie-, Finanz- und Schulaurschussc» über Ankauf de» au der GeinelndeamtSstrahe Nr. 4 in Leipzig- Ltudeuau gelegenen Grundstück». m. Bericht de» Bau-, Oekonomie- und Finanzautschusse» über: «u Ankauf der Feldparcelle Nr. 283 de» Flurbuch« für Raun- Hof; t>. Ausnahme eine» Darlehn» aus da» dem Martinstist überlassene Grundstück an der Brndtstraße cud Nr. bl; o. Verkauf de» Bauplahe» Rr 24 des Block» IV de» süd westlichen Bebauungspläne» und Verkleinerung dieser Bau- parcelle; ck. Abkommen mit dem kgl. Universitätsrentamte wegen eine» Arealaustausche» u. am Augustusplotz« und au der Universitätsstrahe. IV. Bericht de« Ba«au»schusse» über: probeweise Ausstellung von 8 Löhnholdt'schea Orseu und Instandsetzung der vorhandenen Jacobi'jchen Oesen in der VI. Bürger- und 6. Bezirksschule. V. Bericht de» Lösch- und BauauSschusses über: AuSsührung baulicher Umänderungen im Pserdestalle de» Feuerwehr- depots. VI. Bericht de» Löschautschusse» über: Erhöhung der Pos. 16 im Conto 11 „Feuerlöschwesen" de» diesjährigen Hau». haltplane». VH. Bericht de» OekonomieauSschusse» über: a. nachträgliche Kosteneinstellang für Befestigung de» Schwanentcichnsers in Louto 12 de» dierjährigeu Haushaltplane»; d. Herstellung eine» Rohrbrunnens aus dem Rittergute Grasdors; e. regu- latiomäßige Entschädigung des von dem zu Leipzig-Volkmars- dors au der Torgauer Straße gelegenen Grundstücke Nr. 37ü Abth. L de» Brandcataster» »ur Straße abzutretenden Areale»; ck. regulativmäßig» Entschädigung des von dem Döge'jchen Grundstücke Lindenstraße 17 in Leipzig-Lindenau zur Straße obzutretenden Areales; «. Abkommen wegen Arealabtretung von dem tzennigke'schrn und dem Jahrmarkt'ichen Grundstück« zur Verbretterung der Rosenthalgasse: k. Abkommen wegen Abtretung des zu dem Grundstück« in LApzig-Gohlis, Hallelche Straße Nr. 67, gehörigen Lorgartenarcules zur Straßenver- breüerung; uneutaeUlich« Arealabtretung von dem Teich- mann'schen Grundstücke an der Wurzener Straße in Leipzig- Sellerhausen zur Straßenverbreiterung; ü. unentgeltlich« Areal- Abtretung von dem Grundstücke Hauptstraße Nr. 78 in Leipzig. Kleinzschocher zur Hauptstraße und zum Schloßweg«; i. Ep Neuerung der Hinteren Walzen der 8. Dampfwalze. Bekanntmachung. Hierdurch werden die von uns mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten beschlossenen, durch Decket de» Königlichen Mint- sterium» de« Innern 407. II. L. vom 28. August 1833 bestätigten Bauvorschriften für die Bebauung der an der Nordseit« der Lorl- Tauchvitz-Straße gelegenen und in dem gleichfalls ministeriell be- stätigten ParcelltrungSplan Nr. 6121 unsere» Rißarchive» mit 1—9 bezeichneten Parcelleu amtlich verkündet. Leipzig, den 12. September 1883. Io. 4773. Der Rath brr Stadt Leipzig vr. Georgi. Ast.vr. Redlich. Ortsstatutarische Bauvorschriften skr die Bebau»»» der a» »er Rardsrite der Carl Tauchnitz- strafze »elegenea «ad t« Pareellinmgsplane »it 1—S bezeichneten Parrellen. 8. 1. E» dürfen nur au» Erd- und einem Obergeschosse, eventuell noch einem französische» Mansardendache bestehend« Hauptgebäude er richtet werden, welche bi» Oberkante HauptsimS (Attica), höchstens IS w Höh« von dem festgesetzten Straßenniveau ab gerechnet, er halte», und in denen nicht mehr al» 3 Familienwohnnngen ein- gebaut werden dürfen. Bet Mansardrndächern niüssen die Dach- Wohnungen mit ihrer lichten Höh« noch innerhalb der 16 m Höhe verbleiben. In den Kellergeschossen dürfen Wohn- und Schlafräume nicht eingerichtet werden. 8. 8. Die Gebäude sind in einem Abstand von mindestens 5 m von der Straßensluchtlinie und in einem solchen von mindestens 4 m seitlich nach beiden Nachbargrenzrn zu errichten. Dem Eigen- thümer der Parcelle Nr. 2 ist e» jedoch nachgelassen, mit den Eigenthümer» der Parcelle Rr. 1 oder 3 »in sogenannte» Zwillings- gebäud« zu errichte«. ,. 8. Innerhalb der Vorgärten können Freitreppen, Terrassen, Lauben oder Veranden gebaut werden. Veranden dürfen, wenn sie innerhalb de« uach -. 3 vorgeschriebenen Mindestmaße« dn Vorgärten zu stehe» kommen, nicht mehr al- »in Drittel der Länge de« Gebäudes einnehmeu und nicht mehr al» L,ö m an di« Straßensluchtlinie heraatreten, auch darf der Charakter de« Vorgarten» al« Ziergarten durch solch« Bauten «icht beeinträchtigt werden. Ferner sind an den Vorder- und Seitenfronten innerhalb der vorgeschriebe»«» Abstände Vorlagen zulässig, welch« höchstens '/, der betreffenden Gebäudesett« einnehmen und an den Vorderfronten nicht mehr al» 1H m und an deu Seitenfront«» nicht über 0,3 m vor- springe». Dir Anlage von Unterfahrt«» innerhalb der vorgeschriebcnen seitliche» Abstände »»»erliegt der besonderen Genehmigung de» Rathe«. 8 4. Gewerblich« Anlagen der im 8. 16 der abgeänderten und durch Bekanntmachung vom 1. Juli 1883 anderweit publictrteu Gewerbe- ordauug für da« deutsch« Retch, beziehentlich in den hierzu bereit» erlassenen und etwa noch zu erlassenden Rachtragsbestimmungen der genannten Art, sowie solche, di» sonst durch Entwickelung von Rauch, Ruß oder üblen Gerüchen eine Belästigung für die benach barten Grundstücke herbeisübren, desgleichen solche, deren Betrieb mit ungewöhnlichem Geräusch verbunden ist (§. 27 der Gewerbe- ordnung» und Dampfkesselaalagen, außer solchen za Heizung«, und Beleuchwngszwecken für da» betreffende Grundstück selbst, dürfen nicht errichtet werde». §. k. Dem Rath« der Stndt Leipzig wird die Genehmigung der Fagaden der auf den Bauparcellen zu errichtenden Gebäude Vorbehalten. Tie elnzuretchende» Fagadenzetchnuuge» müssen tm Maßstab« von 1: üO angeserttgt sei». ß. S. Die Parcelle» sind an der Straßenseite mit Einfriedigungen zu versehen, di« kein Holz »nd in der Regel, von dem Sockel und dessen Gründung abgesehen, kein Mauerwerk enthalten dürfen. Dieser tzockrl soll in der Regel OHO m, die ganz« Einfriedigung nicht über 2,25 m hoch werden. Hinter den Gittern oder Ctackcterien dürfe» Verschlage nicht angebracht werden. An den Nachbargrenzen sind Einsricdigungen zu errichten, welche die Höhe von 2,25 w nicht übersteigen dürfen; dieselben dürfen auch in Mauerwerk mit guter Abdeckung oder in Holzwerk bergestellt werden. Bei Parcelle Nr. 1 ist mit Rücksicht auf die Gestalt der Brücke die neue Einfriedigung in die verbrochene Linie der vor handenen Einfriedigung zu setzen. 8. 7. Vorstehende Vorschriften erstrecken sich für die Parcelle Nr. 4 nur auf dieselbe, dagegen werden sie bei den Parcelle» Nr. 1—3 auch auf das nördlich anstoßende Areal bis aus eine Ties« von 40 w von der Straßenflucht der Carl Tauchnitz-Ttraßc ab und für dir übrigen Parcelle» bis aus eine solche von 50 w im ausdrücklich vertragsmäßig erklärten Einverständniß der Lermaligea Eigenchümrr Leipzig, den 22. Juni 1893. Der Rath drr Stadt Leipzig. Tie Stadtverordneten. vr. Georgi. v. 8. vr. Schill. Ie-3070. Asß vr.' Redlich. Vorstehende „Onsstalutarische Bauvorschriften" für die Bebauung der an der Nordseitc der Karl Tauchnitz-Straße gelegene» und im Parcellirungsplane ^ ^ ^ 61^ 1—9 bezeichneten Parcelle» sür die Stadt Leipzig werden andnrch bestätigt und hierüber gegen wärtiges Drcrrt ausgeferligt. Dresden, den 28. August 1893. Ministerium des Innern. Für den Minister: 407.11.X. v. Cbarpeutier. Münckner. Bekanntmachung. In Ausführung der Beiordnung, Maßregeln zum Schutz gegen d> Trtchtnrukrankhrtt drt de» Menschen vom 10. März 1893, sind sür den Bezirk der Stadt Leipzig folgende am 1. Oktober dirsr» Jahre» in Kraft tretende Vorschriften beschlossen worden. 8- 1. Rohe» oder verarbeitete» Schweinefleisch (Schinken, Wurst u. s. w.) sowie Fleisch von Wildschweine», da» in den Stadtbezirk tingeführt wird, bars weder seilgcdolcn, noch zu menschlicher Nahrung ver abreicht oder überlassen werden, bevor cs mit dem Ergebnis, unter sucht worden ist, daß Trichinen nicht darin gesunde» worden sind. 8. 2. Diese Untersuchung darf nur vom städtischen Fleijchbeschauomt bewirkt werden. Untersuchungen und Zeugnisse oller anderen Stellen oder Pcrwncn sind ungiltig. Anträge auf Untersuchungen können, außer beim FleischbeschauamI selbst, bei der Rathswache gestellt werden. Das zu untersuchend« Fleuch braucht der Regel nach dem Fleisch« beschauanit nicht zugesührt zu werden, und hat, dis die ihm ent- nommenen Proben untersucht worden sind, ln Verwahrung de» Empfängers zu verbleiben; doch blelbt Vorbehalten, bei vereinzelten kleineren Sendungen deren Vorlegung selbst zu fordern. 8- 3. Schweinefleisch, bezüglich dessen der Nachweis erbracht ist, daß e< bereit« an einem anderen Orte innerdalb des deutschen Reiches durch verpflichtete Trichinenschauer untersucht worden ist, oder daß an dem (innerhalb des deutschen Reichs gelegenen» Bezugsortc eben falls der Zwang zur Trichinenschau besieht, braucht dein Fleisch- beschauamt nicht znr Untersuchung vorgelegt zu werden. P. 4. Wer eingesührteS Schweinefleisch seilbietet, hat ein mit seinem Namen versehenes Fleischbuch zu führen, tn welches die empsaiigenen Sendungen, soweit möglich, noch den einzelnen Waarcngaltuiigzn und Stücken unter fortlaufender Nummer zu verzeichnen sind. Außerdem sind in besonderen Spalten anzuführen: «0 das Gewicht jeder einzelnen Post, b) die Bezugsquelle, c) wie der in 8- 3 gedachte Nachweis erbracht worden ist. Ist die Untersuchung seiten« des hiesigen Fletschbeschauamies ge- schehen, so wird deren Ergebniß durch letztere- in die betreffende Spalte eingetragen. Bom Fleischbeschauamt sind die untersuchten Stücke, wenn bei der- Untersuchung darin Trichinen nicht gesunden worden sind, mittelst Stempel« oder Plombe zu kennzeichnen. Das Fleischbuch ist den Aufsichtsdeamten auf Verlangen jederzeit vorzulegen. 8. 5. Schweinefleisch und Fleisch von Wildschweinen, in dem Trichinen gesunde» worden sind, ist unter wohlsahrtspolizeilichcr Aussicht zu vernichten. Wird in Fällen, wo die Untersuchung hier vorzu- nehmen ist, der Vornahme solcher des Kostenpunctes wegen wider- sprachen, so wird nach Wahl LcS RatheS unter wohlsahrtSpo.izei. licher Aussicht die Sendung entweder nach dem BezugSort zurück, befördert oder vernichtet werden. 8. e. Die für die Untersuchung an die Taste des Fleischbeschauamtes zu zahlenden Gebühren betragen: ». sür ein jede» Stück Schweinefleisch oder Schweinefleischwaare 50 d. für «in Wildschwein oder Theile eine» solchen 1 ^4 8. 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geld strafe bt» zu 150 >1 oder entsprechender Haft geahndet werden. Leipzig, am 16. September 1893. Ter Rath per Stadt Leipzig. I». 3987. vr. Georgi. Lindner. Bekanntmachung. Die Fnffwegherstellnng läng« des Grundstücke« des städtischen Krankenhauses am Täubchenwege tn Leipzig-Reudnitz soll an einen Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen sür diese Arbeiten liegen in unserer Tiefbau. Verwaltung. Rothhaus, 2. Lbergelchoß, Zimmer Nr. 23 aus und können dort eingesehen oder gegen Entrichtung von 50 die auch in Briefmarken eingesendet werden können, entnommen werden. Bezügliche Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Fuhwegherstelnng am Rrudnttzer Srankenhause" versehen in dem oben bezeichneten Geichasiszimmer bis zum 23. dieses Manata» 5 Uhr Nochmittags, einzureiche». Der Rath behält sich das Recht vor, fämmUieh« Angebote ab« zulehnen. Leipzig, den IS. September 1893. Tr« Rath« »er Stad» Leipzig Io. 4814., Stratzendaapepatatiau. Städtische Fortbildungsschule für Mädchen «Thamaskirchha» 24>. Für dos am 8. Octöber beginnende Winterhalbjahr nimmt der Unterzeichnete Anmeldungen von Schülerinnen, besonder» für die an der Schul« bestehendrn Eurse im Wöschezuschneiden und Maschinen, nähen, tm Sticken und Schneider» täglich von 10—12 Uhr entgegen. Vr. 3»Iu». Bekanntmachung. Obgleich der Gesundheitszustand unserer Stadt bisher ein durch aus günstiger und zusriedenstellcnder geblieben ist, so veranlaßt unS doch die Thatsache, daß nicht nur in oußerdeutschen Ländern, oiidern auch a» verschiedenen Orten dcS deutschen Reich», so ins- besondere in Berlin, Cholerasülle vorgekommen sind, in Verbindung mit dem Umstand, daß zur bevorstehenden Messe ein sehr großer Andrang von Fremden zn erwarten ist, zu der Anordnung, daß jeder Fall einer choleraverdächtigen Erkrankung ungesäumt bei der RathSwache (im RathhauSdurchgang) anzuzeigen ist. Insbesondere habe» Hierzu Ticjrnige» die Verpflichtung, die Fremde in Zimmern oder Schlafstellen zur Beherbergung aus- nehmcn bezüglich etwaiger Erkrankungen ihrer Miether oder sonstiger Herbergsgasie. Wir hosse», daß unsere Einwodnerschast im allgemeinen Interesse wie i» dem eines jeden Einzelnen dieser Anordnung sorgfältige Beachtung zu Theil werden lasse, damit, wenn Wider Erwarte» ein ttrankbcitsiall hierher verschleppt werden sollte, die nölhigen Schritte zu dessen Localisirung und zur Verhütung de» Weiler- greisens der Krankheit sosvrt getrosten werden könnten; wir wollen aber nicht unterlassen, daraus hinzuwesten, daß Ber- mictbcr der in Absatz 3 dieser Bekanntmachung bezeichneten Art, die die in Absatz 2 vorgeschriebene Meldung unterlassen oder ver zögern, insoweit nicht criminelle Ahndung rinzulrelcii hat, mit Geldstrafe bis zu 60 ./i oder Hast bi» zu 14 Tagen bestraft werden würden Leipzig, den 9. Scptcinber 1893. Ter Rath drr Stadt Lcipzig. vr. Georgi. Kruse-Heidler, Bekanntmachung. Tse diesjährigen Zinsen der Frege'sAen Stiftung zu Be- lohnung treuer und völlig unbescholtener Dienstboten, welche mindestens 20 Jahre hindurch bet einer oder zwei Herrschaften in hiesiger Stadt gedient haben, sind mit je 45 ^1 an Marie Louise Engelhardt aus Leisnig, Marie Auguste Petrrmauu aus Birkerode bei Bischofswerda, Johanne Tbcrese Klovpe aus Neusorge bei Altmügeln, Johanne Erdmuthc Meißner au» Mutschau bei Zeitz, Amalie Louise Pcschkc aus Kayna bei Zeitz, Sophie Wilhelminc verw. Kippt»» geb. Müller auS Pegau, Pauline Richter aus Jena, Ida Lctpnitz aus Stötteritz vergeben worden. Leipzig, am 14. September 1893. 7k Ter Rath der Stadt Lripzt». i 1355. Vi-.GeorLi. Aii.Lpe. ^Ausschreibung. TI« Ausführung n. der GasleilungSarbeiltn, b. der Stcinsetzer- arbeilcn am Erweiterungsbau« der 25. Bezirks-Schule in Lcipzig- Kleinzschocher an der Plogwitzer-Straße soll an je einen Unternehmer verdungen werden. Die Bedingungen und Arbeitsverzeichniste für diese Arbeiten liegen in unserer Hochbau-Verwaltung, Rathhaus, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 7 au- und können daselbst eingesehen oder gegen Ent richtung ,dcr Gebühren im Betrage von 2 ? 50 ^ ^ b' auch in Briefmarke» eingesendet werde» können, entnommen werden. Bezügliche Angebvte sind versiegelt und mit der Ausichrist: 25. Bezirks,ch»lr<6aSl>tt»ngSarbettrnbkz.Stri»srtzerarbc>trn versehen ebendaselbst, und zwar bis zum 25. September dsS. Js. (nicht, wie eS in unserer Belanntmachung vom 11. dieses Monats heißt, bis zum 19. diese- Moimtsi Vormittags 10 Uhr einzureichen. Der Rath behält sich die Auswahl unter den Bewerbern, bez. die Theilung der Arbeiten und die Ablehnung jämmtlicher An- geböte vor. Leipzig, den 16. Sepleinber 1893. Ter Rath der Stadt Leipzig. Ist 4291 Vr. Georgi. vr. Donndorf. Ausschreibung. Renda» Museum ftrassi in Leipzig drtr. Die Klempnerarbeilen einschließlich Materiallieferung sollen ver geben werden. Tie Arbeitsverzeichniste und speciellrn Bedingungen können bei unserer Hochbau-Verwaltung, RatlibauS, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 5 gegen Porto- und bestellgelbfreie Einsendung von I be zogen oder kostenlos eingesehen werden. Nähere Auskunft über AuSsührung ic. wird im Baubureau deS Neubaues des Museum Grass, an der Kramerstraße erlheilt, auch liegen die Zeichnungen daselbst aus. Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift: „Museum Elrassl, Klkmpnrra» beite» betr." bis zum 25. p. MtS. Bormittag» 10 Uhr in, Rathhaus, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 5 portofrei einzureiche». Der Rath behält sich die Auswahl unter den Bewerbern, die Theilung der Arbeit, sowie die Adlebnung jämmtlicher Angebot« vor. Leipzig, den 16. September 1893. Tcr Rath »er Stadt Lcipzig. vr. Georgi. Lindner. Städtische Gcwerbeschute. Der Unterricht im Wintersemester beginnt Montag, den S. Ortader, früh 8 Ilbr. Anmeldungen sür die Tagesschule, die Abendcurse und den offenen Zeichensaal werden durch den Unterzeichneten vom 17. bis 27. Sep- tember, Nachmittag» 4—5 Uhr, Sonntags 11—12 Uhr entgegen- genommen. Leipzig» den 15. August 1893. Tcr Tirertar. Architekt L. 8eliu,ter. Die Organisation des Handwerks. I>r. IV Der vom preußischen HandelSniinistrr der öffent lichen Begutachtung untcrbrcitelc Entwurf zur Organisation des Handwerkerstandes ist als die weitere Ausführung der Grundzügc zn betrachten, auf denen fußend, den wieder- bolt im Reichstag abgegebenen Erklärungen des StaatS- secretairö von Bötticher zufolge, da« Reichsamt deS Innern die Aufgabe zu lösen wünscht. Alle Betriebe, von den rein handwerksmäßigen an, von dem Meister, der allein sein Ge werbe betreibt, bis zu dem BetriebSinhaber, der zwanzig Hilfskräfte beschäftigt, sie alle sollen obligatorisch der Organisation angeboren. In eine Anzahl Bezirke soll da» Land eingetheilt werden, innerhalb dieser Bezirke die booiogenrn Gewerbe, nach Analogie drr Berussgenostenschaftrn. sich zu Fachgenossenschasten zusammenschließen, die ihre eigenen Angelegenbeiten durch einen auS ibrcr Mitte gewählten Borstand leiten, gemeinschaftliche Fragen durch d,e au« Telegirten der einzelnen Fachgenossenschasten sich zusammeasetzende Handwerkerkammer erledigen. Al» Ausgabe der Fachgenossenschasten ist u. A. bezeichnet: Pstege de» Gemeingeistes, eine» guten Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, Arbeitsnachweis, Regelung dcS Lehrlings- Wesens, Errichtung von Fachschulen zur Ausbildung von Lebrlingen und Gesellen. Tie Handwerkerkammer hat die fachgenossenschasten idrcS Bezirks zu beaufsichtigen, die Durck>- übrung der ihnen zugewiescne» Aufgaben zu überwachen, die Sorge für ArbeitSwefen und Berichterstattung über gewerb liche Fragen zu übernehmen, über An- und Abmeldung der Gesellen und Lebrlingc bei den Fachgenossenschasten Vor schriften zu erlassen rc. Für jede Handwcrkerkammer soll von der LandeScentralbchörde ein Eommissar bestellt werte», der dieRechlc eincSMitgliedS der Kammer hat.allerdingS odne Stimmrecht. Er kann die Beschlüsse der Kammer mis aus- chiebcnter Wirkung beanstanden ; entgillig entscheidet alsdann die Verwaltungsbehörde. Zugleich ist den Arbeitern drr Fach- gcnvsscnschastcn eine Vertretung geschaffen. Sie sollen einen GedilsenauSschuß wählen, der berechtigt ist, bei der Regelung der LebrlingSvcrbältnisse, den Gesellenprüfungen, der Entscheidung von «Ltreitigkeiten zwischen Mitgliedern der Fachgenossenschasl und ihren Lehrlinge» mitzuwirkcn, kurzum, bei alle» Fragen, welche die Interessen der Gcbilfenschasl berühren. Die Tkätigkeit deS GehilsenauöschusseS bewegt sich innerhalb der einzelnen Fachgenossenschasl; er ist aber be rechtigt, bei Differenzen mit tcr Fachgcnoffcnschaft, Ein- limmigkeit vorausgesetzt, an die Hankwerkerkammer zu appcllircn. Auf die einzelnen Bestimmungen über das Lchr- lingSwescn, die Vorschriften über die Gesellenprüfung und die Führung des Meistertitels gehen wir vorläufig uichk »über ein. Hervoraeboben sei nur noch, daß die Forderung deS Befähigungsnachweises abzclcbnt ist und die Jnnuvgen als privatrechtliche, auf den Kreis ihrer Mitglieder hinsicht lich ihrer Wirksamkeit beschränkte Vereinigungen innerhalb der Fachgenossenschasten gedacht sind. Wie zu erwarten war, bat sich sofort principiell gegen den Entwurf erklärt die Socialdrmokratic; sir ist sür die Zerreibung deS Mittelstände« intcressirt und kann darum auch nicht mit einer Kräftigung des Handwerkerstandes ein verstanden sein. Gegen einzelne Bestimmungen des Ent wurfs sind deftige Angriffe erfolgt von auSgrsprochenrn Jnnungssreundcn und von der Vertretung manchrster- licker Grundsätze im Wirlhschasislcbcn. Vo» dieser Seite erfolgte der Hauptanariff gegen de» ZugedörigkeitSzwang, von >ener gegen den Verzicht auf Befähigungsnachweis und Ausgestaltung de« JnnungSwesenS. Soweit der vorliegende Entwurf in Frage kommt, ist diese Opposition wenig ver ständlich. Die Regierung bat ausdrücklich betont, daß sie nur Vorschläge mache und Abänderungsvorschläge erwarte. Diese sind bisher weder von der einen noch von der andern Seite erfolgt. Die Kritik, die zwischen beiden Extremen die Diagonale zu ziehen bat, ist nun insofern erschwert, als schon zu der Beurtbeilung der durchaus nicht genügend betonten Eardinalsrage des Bereichs der ganzen Organisation da« statistische Material nicht auörcicht. Mit andern Worten: der RcgierungScntwurs plant eine Organisation de- Hand werkerstandes und setzt Betriebe darunter, die bis zwanzig Hilfskräfte beschäftigen. Damit ist viel zu weit in den Groß betrieb bineingcgriffe», »nd eS ist weder für diesen, noch für das Handwerk wünsckenSwerlb, mit einander verkoppelt zu werden. Dir letzte Berus-zäblunz datirt aus dem Jadre 1882. Sie tdeilt die Betriebe in drei Elasten: Kleinbetrieb bis zu 5 Hilfskräften, Mittelbetrieb mit 6—50 Arbeitern. Großbetrieb mit 51 und incdr Arbeitern. Kleinbetriebe gab e« damals 2 908 294, insgesamt»! 96,77 Proc, Mittelbetriebe 79 188 gleich 2,00 Proc., Großbetriebe 9874, gleich 0,33 Proc. aller Betriebe. Wenn auck diese Zahlen von 1882 bis jetzt, während einer Zeit intensiver Wirthschaftsentwicklung, sich zu Ungunstc» der Kleinbetriebe möglicherweise nicht unwesent lich verschoben babc» werben, so gebt doch schon au» diesen Ziffern hervor, daß, wenn 20 Hilfskräfte al« Grenze genommen werden, die sogenannten handwerksmäßigen Betriebe nickt in sich nach Möglichkeit abgeschlossen werden und mit dieser mechanischen Scheidung die Interessen deS Handwerks und des Großbetriebs auf eine sür beide gleich nachtheiligt Weise durcheinander geworfen sind. Wie nolhwendig es ist, diese aus vielen Gebieten einander widerstreitenden Interessen sorgsam zu scheiden, ist in einer unlängst »nd zwar vor der Veröffentlichung des RegierungSentwurseS erschienenen Schrift von Vr. Thilo Hampke „Handwerker- oder Gewerdekammrrn?. ein Beitrag zur Lösung der gewerblichen Organisationssrage" (Jena, Verlag von Gustav Fischer) eingehend nachgewiesen. Diese Arbeit verdient um so mehr Beachtung, al« sir auf dem Studium eines umfassenden Quellenmaterial» beruht und der Verfasser durch Bcrkcbr i»>t JiiiiungSmcistcrn und Mitgliedern von Gewerbevereinen sich über dir Ansichten der Handwerker selbst zu unterrichten gesucht bat. Wir begnügen un«, aus die übersichtliche Darstellung der in Deulscblaud bestebcnden gewerblichen Interessenvertretungen und ihre gegenwärtige Organisation hinzuweiscn, ferner auf die vortreffliche Schilderung der aus Schaffung von Handwerker- und Gewcrbekammern gerichteten Bestrebungen in den letzten 50 Jahren. In dem Eapitel, worin dir Titelsragr: „Hand werker- oder Gcwerbckammcrn" erörtert wird, sind drackitenS- werlbc Anschauungen über die einer derartigen Organisation zu Grunde zu legende Scheidung handwerksmäßiger und großindustricllrr Interessen dargelegt. E» beißt da: Bei aller Anerkennung der Tüchtigkeit und Leistungs fähigkeit des Handwerkerstandes sei denn doch auszusprechrn, daß tcr kleine Handwerker leicht einen ziemlich enge», ein seitigen Jnteressensiantpunct vertrete. „Ihm feblt vermöge seine« Bildungsganges häufig der weite Gesichtskreis und die Fädigkeit, sick, den Fortschritten drr wirlhschastlichea Ent wickelung aiirupassen. Andererseits qirbt e» eine große Zahl intelligenter Männer, welche den Zug ihrer Zeit verstehen und die sich unter Benutzung aller neueren Fortschritte zu großen Handwerkern oder kleinen Fabrikanten rmporarbeitrn. Gerade diese intelligentesten Schichten, die am besten zu beurtbeilen wissen, wa« dem Handwerk frommt, würden, wellte man lediglich Handwerkerkammern gründen, au» den selben ausgeschlossen werden, da sie ein Mittelglied zwischen Handwerk unk Großindustrie bilden und nickt mehr eigentlich zum Handwerk gehören. Von allen bisher bestehenden Ge- werbrkammern wirb gerade auf die Heranziehung solch«
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