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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.10.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-10-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18931020015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893102001
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893102001
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-10
- Tag1893-10-20
- Monat1893-10
- Jahr1893
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VezuaS-PreiS >1 d» H«w»»M,dt»io, »d«r de» tnz Ot«d» teitrk »ad d«l vorori»» errichte»» >»«- »«bn»»0»aabgeholt: lnen»l>LdrItch^4^ dei iweimoliaer »»glich« Znk«tt»»> ms Han« >» bckL Lurch dt« Post br-o-e- für Kentichland aad Oesterreich: vierletiödrtlch . Liren» »»glich« ikre»tb,adi«nd»»O tat >E-uib: »oaallich 7ckL Di« Morgni-Uutg»de erscheint täglich '/«7AHg» dir Ad-PA-gab. «ochnua»« » ühr. Lek«NoA »tz Lrpedtti«»:. Pstznnnr-»«!« A. KteLrvedttt», Ifl vocheaiag« „nnterdroche» »«isiw« «> ft»d > dt» >b«»« 7 Utz» Ott» N«»» « Parti». Ptchtüd LutoenuLissteah, 1, r»»« PaKartnenKr. >4. »»n. »ad RSnia-vla» A Morgen-Ausgabe. tiWMr.TagMaü Anzeiger. Legan für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschäftsverkehr. Anzelgen-Prei- die Lgejpaltme Prtitzeüe SO Pfg.' Neelame» »at« de» Redaetioa-sttich ssae» IpaUea) dV>4, var den Familie»»»chrtchim <6 gespalten) 40 ^ Grog«» Gchristea la»t Unsere» Peilt» derzerchuiß. Tabellarischer »ad Ztg«»jatz »»ach höhere« Tarif. Ortr« »Beilage« (gesalzt), «nr «v de» Morgen--»«gäbe. oha» Postbesördernng ^ 60.—, «,» Posidesördernng 7L—>. ^onahmeschllli für Aa)ki-e»; >de»d«*u»g»be: vormittag« »0 llhr. Viorg» ».Ausgabe: »iachmitlag« 4 UchL G»»n- aad Festtag« früh Uh». Bei de» Filiale» und «nnahmestek»» fl «kn» hold» Lraade früh«. U»«r«ir» stad stet« ,, dt» Ggpapttt«» 1» richte». Krack «ad B«la, vo, P. Pal» k» Latpztg, 53«. Freitag den 20. October 1893. 87. Jahrgang. Amtliche Bekanntmachungen. Bekanntmachung. Dt« GebSud« der Grundstück« Mark» Nr. 14, Nr. 2, 4, 6, 8 und IO und Kloslcrgass« Nr. 2 und 4 sotten zu sammen aus Abbruch meislbietend verkanst wrrden. Di« Versteigerung findet Ttcustag, den 24. ectabrr diese« Jahre«, vormittag« N Uhr ia der Ulten Waage. Kaloorinenstrabe Nr. l, ll. Obergeschoß, statt. Sie wird geschlossen, sobald Weiler« Gebot» nicht mehr «riolgen. Li« Auewahl unter de» Bietern, sowie jede sonstig» tintichließoag bleibt Vorbehalten. Die Versieigerung-brdingungea liegen in unserem Bauamte (Hochbau-Verwaltung) Ralhbau«, 2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 5, zur Ginsiclitnadme au-, können auch gegea Erlegung von bO -E Gebühren daselbst entnommen werden. Di« drzeichneten Baulichkeiten sind am Ll. und 2S. künftigen Monat« von früh 10 dl« 12 Ukr zur ionereu Besichtigung geüfiset. Leipzig, am 20. September 1803. Der Rath der Ltad» Leipzig. I». S67L. 1)r. Georgt. ürumbiegel. Bekanntmachung. Da dt« Königliche General.Tirertioa der Staat-eiienbahnen e« vbqrlehnt hat, die wegen Unterführung der tu der Weihenielser Strotze In Leipzig.Plagwitz neu zu bauend«» Srraßen-Tchleug» unter der dort befindlichen Llri-kreuzuiig hinweg von uns verlangte Sicherung der Bahngleij« vorzunehmen. sehen wir unt im Interesse der baldigen Beendigung die,«« dringend noihwendigea Sedieußcll- baue« genülhigt, die fraglichen Bahngtets« wahrend der Dauer der fragliche» Unlersührungsordeiten zu iperren. Um nuu den an dieser Gieiasperrung Betheiligten Gelegenheit zu geben, sich für die Dauer der etwa »ine Woche in Anspruch nehmenden GleiSsverre mit allen ihnen durch dir Bahn ab- und zu- gehenden Materialien rechtzeitig zu versorgen, machen wir hierdurch bekannt, daß die oben erwähnte Gleissperre Donnerstag, den S. N«ve«ber p. I. beginnen wird. Leipzig, deo IS. Oktober 1893. Io. 5408. Der Math der Stadl Leipzig. Eber vr. Beorgt. bberlr, Res. Bekanntmachung. Wegen Wafierrohrlegnng wird vom 23. diese« Manat« ob der von drr verliingerten Kaiser Wilhklmstraße diSzum Ttreilholze bez. Linienwege an der BetrirbSaulage de« Wafferwert« zu L.-ikonue«ttz voriibrrsührrnde Fahrweg auf die Dauer drr Arbeiten für leglichea Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am IS. Lctober 1893. Der Math der Stadt LctpziA. lL. 14555. Vr. Georgt. -tahl. Die Vermiether von Meßlocalen, welche mit ihren Meß»Abmiethern Verträge ans kürzere «der längere Tanrr geschtosien und die betreffenden Räume sür die 3e>» autzcrhalb drr Mrffr zngletch andrrvett arrmtethet hade», werden hierdurch ersucht, bi« Mittwoch, dr» 25. Oktober d. I. Mittheilung hierüber unter Angabe des Namen» nnd der Branche der Meß - Abmlether wie auch der Zeitdauer de- Vertrag- an die Handel-kammer — Neue Börse, Trepp« T. I. — gelai zu lassen. Die hier erbeten« Au-knns» soll ganz anSschlirtzltch al- Unterlagr kür die noch schwebenden verhandtuugen über di« Frnhcrlegung bez. Kestlegnng der Messen benutzt anderer Zweck ist mit den hier gestelllen Kragen, um ,, »nd gründliche Beaulwortung gebeten wird, nicht verbunden. Leipzig, den 19. Oktober 1893. Der Metz-Ausschuß der Handelskammer. L. G. Hrrrmaao. Vr. Pohl». III. kcalschule. Zur Feier de« SO jährigen Mi>itair»Zubiiänm« Sr. Mas. he« a-uig» Alkert von Sachsen findet Sonnabenh, hen 2l. Lktaver, früh 9 Uhr eia Schulart»« statt. Zu geneigler Dheilnahuie daran lade» im Namen de« Lehrerkollegium« er-1 gebenst ein Leipzig, den !9. Oktober 1893. k. klsolier. Lrmittelungsersuchen. E« wird um Miltheilung d«S Ausenthalt« de« am 27. Oktober 1861 ,o Rochlitz bei Leipzig geborenen Sigarrenarbeiter« Max Walsi zu de» Acte» VO SOI.93 ersucht. Derselbe soll al« Zeuge vernommen werden. Magdeburg, den 14. Oktober 1893. Der Vrste Staatsanwalt. Hilfs- und lluterstühungsrassen. v. E« ist eine leider nicht mehr ru bestreitende Tbatsache, daß unsere von der Fürsorge sür die Wolilsabrt der arbeiten den Claffen eingegebenr staatliche Gesetzgebung r« nicht erreicht bat, die Arbeiter völlig zufrieden zu stellen und mit ihrem Loose zu versöhnen. Da« Warum dieser Erscheinung zu untersuchen und zu erörtern, ist heute unsere Ausgabe nicht, wohl aber müssen wir. sobald r« sich darum handelt, zu riuer richtiger» Beurtheilung der lhatsächlichen Ber- hällniffe zu gelangen, mit ihr rechnen. Auch die Arbeit- aebrr sieben keineswegs sämmtlich den socialen Gesetzen sympathisch gegenüber, selbst solche nicht, deren Wohl wollen sür die Arbeiter thatsäckilich erwiesen ist. Bon den wenigen abgeseben, die davon überdaupt nicht« visier» wollen, kalten verschiedene die staatlichen Einrichtungen für unvoll ständig, andere für in den einzelne» Bestimmungen nicht weitgehend genug, in jedem Falle aber sür ergänzung«- bedürflig. Unvollslänkig, weil noch eine bedeutungsvolle Lücke, die Wittweu- uuv Waisenversichernng, aoSgesullt werden muß: nicht weitgehend genug, weil e« bei der Natur drr socialen Gesetzgebung unmöglich ist, .der in der Fülle der konkreten Fälle tdatsächlich hervortretenden Noth durch die mechanischen Formeln de» Gesetze« Abhilse zu schassen' Weil man unser« versicherung-gesetzgrbung sür rrgänzung«- brdllrstig hält, weil die tdatjächliche Noth sich mrl der ge setzlich cvustruirten Hilf«bedürstigkeit weder im Maaß noch im Umfange deckt nnd kür di« erfolgreiche Wirksamkeit ein» freiere Beweglichkeit, als der Wortlaut drr Bestimmungen inläßl, rrsorderlith ist, so halten zahlreiche Arbeitgeber und Freund« drr Ardettrrwohlfahrt ergänzende Hilfskassen sür «me unabwri-barr Nothwendigkeit. Dir Organisation dieser HilsScasien, die in vreleo industriellen Etablissement« mit großen Opfern eingerichtet sind und eine segen-reiche Wirkung entfalten, zu regeln, sie nach gewissen allgemeinen Normen, unbeschadet ihrer Beweglichkeit, zu leiten und da« Zusällige der Erscheinungen nach bestimmten allgemein für gütig anerkannten Principien zu ordnen, diese Absicht schwebte der Ecntralslelle für ArbeücrwohlfadrtSkinrichlungen vor, at- sie sür ihre zneite Eonferenz am 2l. April >893 die HüsS» und Unterstützung-cassen aus die Tagesordnung seht« und diese durch emen Gorbericht einlcitete, der den verschiedenen Erscheinungsformen diese- freiwilligen, tdeil« über die staat lichen Gesetze binau«gedenden, tdeil« eraän,end neben ihr her- schreilenden Fürsorge gerecht wird. Dieser Vorberichl und die sich daran schließenden Verhandlungen der Eonferenz sind jetzt drr allgemeinen Kenntnißnabuic und Beurtheilung durch den Druck zugäug'ich gemacht worden.*) Obgleich der Bvrbericht sich nicht mit der Aufgabe be faßt, statistisch alle- auf diesem Gebiete Bestehende aufzu- zähten, sondern typische Beispiele vorsührt, zeigt er doch eine überraschende Reichbaliigkrit. Wir lernen Darleben«casirn kennen, ferner UnterstüyungScasien für Erkrankung-- und be sondere Nolbsälle, seien e- Familien- und Eraänzung-caffen oder HilsScasien »n engeren Sinne, endlich auch Uulerstütznug»- caffen für Jnvaliduäl, Älter und Todesfall. Eine mannigsaliigk Gruppirung erfahren diese Easien auch, wenn man darnach fragt, von wem sie unterhalten werden: e« giebl Easien, die aus schließlich vvnArbeitgebern, sei e« in Form einmaliger Stiftungen oder durch periodische .Zuwendungen, unterhalten werden, zu ankeren Easien steuern Arbeitgeber und Arbeiter gemeinschaftlich bei, nieter andere werden ausschließlich durch Beiträge der Arbeiter unterbaltcn. Auch in der Verwaltung äußert sich eine äbnliche Verschiedenheit: hier oedäll sich der Arbeitgeber dir rnl- sckeikeode Stimme vor, dort begnügt er sick> mit einem gewissen AussichiSrecht, ob die Lassen zweckentsprechend ver wendet werden; wirret andere Lassen werde» gemeinsam oder von den Arbeitern allein geleitet. Die Bcdeuiung dieser freiwillig inS Leben gerufenen Lassen ist groß. Wie sie drr Gesetzgebung vorangceilt sind, ihr Inhalt und Wege vor» gezeichnet haben, so ist cS jetzt wieder ihre Ausgabe, da« ltarre Band der Gesetzmäßigkeit zu erweitern und mit den realen Anforderungen des Leben« in vollen Einklang zu setzen. Darin liegt die Berechtigung wie dir Nothwenrigkril so.cher Easien. Wer die» bezweifelt, vergißt die vielfachen ErfcheinuugSformen, io denen Noth und Elend an deo Menschen berantreten. Wir haben oben angedrutet, daß unsere staatlichen Der sicherungSgefetze io Umfang und Maaß ergänzungSbetürslig find. Bersuchea wir, dies kurz an einzelnen Beispielen zu erörtern. Um die Noth im Familienverbande zu lindern, gestattet da« Gesetz höchsten« freie Arzenei und ärzUi re Be anblung aus Kosten der bestehenden Easien. Wenn nun diese Noth nicht auS der Arbeitsunfähigkeit des Manne», sonder» auS Krankheit drr Frau und Kinder, auS Todesfällen, Wochenbetten rc. entstanden ist, dann kann mit den gcfcy lichen Bestimmungen nicht- erreicht weiden. Diese unk andere zahlreiche Notdfälle sind es, welche man als da« Arbeit-felb drr ergänzenden HilsScasien bezeichnen muß. Ein Gesetz muß sich ferner in Hinsicht aus vaS Maaß der BersicherungSpfllcht aus der unteren Grenze des Noth- wendigen Hallen. Aber es ist darum unznlänglib, weil e« werden. Sin i i^»s<dttl verheiratbeten und unverdeiratbelen Arbeitern im deren schnelle! ErkrankungSfalle keinen wesentlichen Unterschied macht Drr ' AUeinstebende kann in dieier Zeit vielleicht von der ballen Lbe de« Verdienste« leben, doch aber der Berdeirathete mit rau und Rindern auch, und namentlich wenn er nnuelloS ist? Man bat au«gerechnel, daß Sv Proc. der Unfälle unter die Bestimmungen de« KrankenversicherungSgesetzc« fallen, wonach erst von der fünften Woche ab zwei Drittel de« Lohne« vergütet werben. Um drr Eindllrgrruna von Miß bräuchen und Simulationen vorzubeugen, ist die sog. Earenz- zeit eingesübrt, d. h. die ersten drei KrantheitStage werden von ber Gewäbrung einer Entschädigung ausgeschlossen. Gewiß ist diese Bestimmung drückend, aber eS ist nicht leicht, hier da« Richtige zu treffen. Hierüber gab ein Arbeit geber, der der Eonferenz beiwohnte, eine interessante Er klärung ab: „Aus Vorstellungen der Arbeiter wurde beschlossen, die Eareiizzeit zu bezablen, wenn die Kran'heit länger al« acht Tage gedauert habe. Die Anordnung dabei, wir nur einige Jahre aufrecht erhalten und beim JnSlebentrelcn der Krankencaffengesetznovelle eine anderweitige Regelung ge- trosicn. Es hatte sich nämlich berauSgesieUt, daß infolge Vieler Bestimmung eine große Zahl von Arbeitern, welche voraussichtlich in weuig Tagen gesund geworden wären, volle acht Tage und länger krank wurden. Die Arbeiter ersuchten selbst dringend, da- zu ändern, und wir baden bestimmt: Die Earrnzzeit ist aus einen Tag zu beschränken. Wenn vir Krankheit länger al« acht Tage dauert, wird auch dieser eine Tag Earrnzzeit nachträglich vergütet. Emen Tag bezahlen wir nicht, weil e« in einem großen Etablissement immer eine Anzahl Monlag«kranke siebt. Dana wollen wir noch eine- wichtigen Gebiete« der Unterstützungen gedenken, da« von den staatlichen Einrichtungen gar nicht berührt wird und doch in richtiger Handhabung reichen Segen stiften kann: wir meinen die Darktbn-cafstn.' Mit anrrkenn«werther Uebereinstimmung sprach sich die Eonferenz für die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit der ergänzenden Hilf«- und UuterstützungScasscn au-, und e» verdient hervorgehobeo zu werden, daß die Verirrter der Arbeiterschaft nicht nur veistimmten. sondern mit Entschieden heil betonten, r« mußten die Arbeiter an diesen Lassen selbst ein Interesse habe», indem sie mitbritrügen, mitarbcileien und mitsprächen. Wie im Allgemeinen, so verschmäble er dir Eonferenz auch in diesem besonderen Falle, bestimmt formulirte Anträge zur Abstimmung zu bringen. Glcickiwodl hat die Beratbung und Aussprache Uber diesen Gegenstand hohe» Werth. Eine wichtige Krage entsteht, wie die erforder lichen Geldmittel aufgebracht werden sollen. Hier giozea dir Ansichten etwa« auseinander. Im Allgemeinen jedoch neigt man der Ansicht zu, die« müsse von den Arbeit Schriften der Leutralstell« für Urbeitenvohlsohrl-einrichtunge». Nr. «: idils». und llntrrsiiitznnqseafien Fürsorge für Rinder nnd Jugendliche, vorbericht« und Verhandlungen drr Lonserenz vom l 21. und LL April 18SL Berti«. Larl Heymaan « Verlag. 1893 gebern mit den Arbeitern geschehen; aber e« fehlte auch nicht an einem ernsten Bedenken: „Wenn wir. so hieß e«, bei obligatorischen Lasten dieser Art die Arbeiter zwingen, einen Tdeil ibre« Einkommens zu geben sür diejenigen «drer Mitarbeiter, die solche Unterstllyung notbwenkig haben, dann frage ich mich: ist «S ganz richtig, baß wir diejenigen Leute, die so viel sparsamer sind, dir sich einen kleinen Nvlhpicunig, ei es erbeiratbet, sei e» erspart haben, zwingen, zu diesen WoblfabnSzwecken beizutragen, die wir ihren Mitarbeitern zuwenden?" Hier wird der Schwerpunkt aus den Zwang gelegt; aber wenn die Wirkung sich aus Alle erlt» ecken soll, muß der Beitritt obligatorisch sein. In einer Fabrik ließ man bei einer Familieneasie Freiwilligkeit walten; sehr oft ließen da die Familienväter ihre Frauen und Kinder nur dann anmelden, wenn diese kränklich waren, und da wollten dir ankeren nickt mit- thn», weil die Ungleickhcit z» groß sei. Bei diesen Erwägungen darf man nickt außer Acht lassen, daß wie nur aus dem Boden dieser HilsScasien das materielle, aber auch da« ideale Ziel unserer Humanitären Gesetzgebung, die Be friedigung keS Arbeiters, soweit möglich, erreicht werden kann, so auch diese« ganze Hilf«cafsenwesen großer Lhm- pathie der Arbeiter begegnet. Darum darf man auch er warten, daß die Arbeiter e« hierbei an Opserwilligkcit nickt fehlen lassen werden. Die beste Lösung bürste dir sein, daß Arbeitgeber und Arbeiter gemeinsam die Lasten tragen. An sich wäre es ja gleickgiltig, ob der Arbeitgeber da«, waS er leisten will, in Form einer einmaligen Delation giebl, oder regelmäßig kaufende Beiträge zahlt; aber man kann dabei doch nicht verkennen, daß die Dotation immer den Ebarakter eine» Geschenkes hat, und der Arbeitgeber dann doch nicht so vollständig die Easie der freien Ver> Wallung der Arbeiter überlassen kann, als wenn er nur einen regelinäßigen Zuschuß leistet. Die Höhe der zu leistenden Beilräge richtet sich nach dem Umfange der Ziele, die die Laste erstrebt. Doch hat man ausgerechnet, daß im All gemeinen eS genügt, wenn etwa l Proceni de- Lohne- bei gesteuert wird, wobei Arbeitgeber und Arbeiter jeder etwa dir Halst« tragen. Kommen noch andere Eiunabmequellea, auS Strafgeldern oder auS Eonsumvrreiaen rc. hinzu, kann lönnen die Beiträge noch eine nicht unwesentliche Herab- Miutrrung erfahren. Schon bei den gesetzlichen Krankencassen werden frei gewählte Bertrrter drr Arbeiter zur Verwaltung heran- gezogrn; noch mehr müßte die» bei diesen an- freier Eolichtießung geschaffenen Lasten ber Fall sei». Verbindet man diese Perwaliung mit den ArbeiterauS'chüsicn, so debt man die Bedeutung beider Einrichiungeo in den Augen der Arbeiter sehr wesentlich. Aber eS dürste dock nichl angeben, den Arbeitgeber und besonder- dann, wenn er selbst zu den Lasten zabtt, von jedem Einfluß aus die Easicliver- waltung auSzutchlicßen. Diesen kann und muß man ihm dadurch sichern, daß man ibm dir Eontrole Aestaitel, daß die Eassengeldcr nickt sür ankere als den «Statuten drr HilsScasie gemäße Zwecke verwendet werden. Mehr bedarf eö nicht. Bei der Frage nach den Kosten ist die wichtigste und populärste VersicherungSfragc, die der Wittwen und Waisen, nicht mit in Rechnung gezogen, weil man der Ansicht ist, daß, wenn auch eine Pause in dem Fortschrciien der VcrsichrrungSgesrtzgebung eingetrelcn ist, diese Lotung dock nicht au-bleibe» kann Denn, wie «S aus der Eonferenz, ohne Widerspruch zu finden, erörtert wurde, riese Versichcruna muß aus einer anderen und bedeutend erweiterten Grund lage sich anfbauen, at« der der Beziehung zwischen Arbeitgeber uav Arbeiter. Deutsches Reich. * Leipzig, 18. Oktober. Im Morgenblatte vom 8. Sep tember (Nr. 458) wurde mitgelheüt, daß in neuerer Zeit nichl nur in New-Aork, sondern auch in Ebicago den deutschen Generalconiularen unierslellien Aerzteri gestattet worden sei, deutsche RcichSangebörige aus chre Brauchbar keit zum Mitiiairviensle im deutschen Heere zu unter suchen und recht-gütige Zeugnisse darüber auSzustcllcn. Wie uns jctzl milgctbeüt wirb, ist auch sür die Republik M e p > ko rin deutscher Arzt mit diesen Functionen betraut worden E« ist die« Herr vr. mock. Paul Fichtner auS Leipzig Sellerhausen, der sich schon seit ü Ja drei, al« prakliicher Arzt in der Hauptstadt von Mexiko niedergelassen bat. U Berlin. l9. Oktober. Wen» in der Presse die Auf fasiuiig vertreten wird, daß die ZwangSorganisation de« Handwerk«, wie sie io den Vorschlägen deS preußischen Ha»k-et«min>sterS geplant ist, zu weiter nicht- dienen soll, al- bir Unfallversicherung sür das Handwerk rinzu» führen, so ist diese Austastung irrig. Es ist ja natürlich, daß, da der Gedanke der Ausdehnung der Unfallversicherung auf da- Handwerk schon lange gehegt wird, ja Entwürse dazu bereit- mehrfach angefertigt wurden, auch diese Frage bei ber Aus arbeitung der Vorschläge de- Handel-Ministers in Erwägung gezogen worden ist. Ausschlaggebend ist sie jedoch nichl ge wesen. Da- geht schon darau- hervor, daß in die Hand werk«organ>satlon nach de» Vorschlägen alle Betriebe mit weniger at« 2l Arbeitern eindezogrn werden sollen. Die Unsallverücherung umfaßt bekanntlich jetzt schon alle Be triebe, in welchen eleinentare Kraft verwcndrt wird, odne Rücksicht aus die Arbeüerzahl, sowie die Betriebe mit 10 und mehr Arbeitern. E« würde demnach ein Tbeil der jetzt schon den Beruf«genessenschasien zugewiescnen Betriebe in die Handwrrk-organisation einbezogen werben sollen. Gerade dieser Umstand sollte darauf binwirken, daß man bei der HandwcrkSorganisation die Unfallversicherung« frage mehr al« bisbrr erwägt uno sich namentlich darüber klar wird, ob es nicht anaezeiat wäre» di« HanbwcrkSorgani- sation unr aus diejenigen Betriebe zu erstrecken, welche gegen wärtig noch nichl dem Unfallversicherung-Zwange unterliegen. ^ Berlin, 19. Oktober. Da- Reich«-Brrsicheruag«amt bat an die ihm ausschließlich unterstellten la»d- und sorst wirtbschastlichrn Brrus«geaossenschaften ein Rundschreiben über die Unfallversicherung drr Köhlereidrtriebe gc richtet. Danach ist di« Vrrkvblung von Holz in Meilern, soweit sie innerhalb der Waldungen auSgesübrt wird, im Sinne deS , laadwirthschastlichen Unsallversicherung-grsetze» al« sorstwirtb schaftl icher Betrieb anznsehen. Die Berechnung der Versicherungs beiträge sür die Köblereicn bat allerdina« besonder- zu er folgen. AIS Tbeil oder Nebenbetrieb de« forstwirthschafUichcn Betriebes des WaldbesitzcrS sind die Köhlereien kann anzu- sehen, wenn sie von dem letzteren sür eigene Rechnung betrieben werken und vorzugsweise eigene Walderzeugnisse zur Ber- arbeiiung gelangen. Für bie>enigen BcrusSgenossrnschaften, welche die Beiträge durch Zuschläge zur Grundsteuer erbeben und statttlarückr Bestimmungen über dir Veranlagung solcher land- und sorstwirthschastlicken Betriebe und Neben- betriebe, welche in Botenbewirtbschaflung bestehen, bi« jetzt nickt getroffen haben, ist eine Hcranziebung der Ködlrrei- betriebe zu den GenossenschastSlalten erst nach entsprechender Ergänzung de- GenosscnschaftSstatutS möglich. Die außerhalb der Waldungen sich vollziehenden KohlenbrreüungSberrrebe werden hiervon nickt berührt. Q Berlin, lS. Oktober. Mit der Durchführung der preußischen Steuerreform haben dir Gemeinden der Mon archie und insbesondere die großen Städte dir ernste Pflicht übernommen, nun auch ihrerseits eine Reform deS GemeindesteuerwesenS nach großem Plan und auf Volks» freundlichen Grundlagen kerbeizusuhren. Leider sind in dieser Richtung noch keine Anläufe und Anregungen zu bemerken. Die großen Gemeinden baben durch die Ueberwrisung bis- berigcr StaatSstcucrn außerordentlich reiche Hilfsquellen einpsaiigen. Mil der Grund- und Gebäudesleurr könnten sir den größten Tbeil keü Stadthau-haltS bestreiten. Ta- ist aber dock nicht so gemeint, daß die Städte alle früheren Lasten bestellen lasten und die gewaltig erböbten Einnahmen rudig einstreichen. Der Steuerzahler, der den Staat in die Lage versetzt, aus große bisherige Einnahmen zu verzichten, will auch die gebüdrcnde Entlastung auf anderer Seite genießen. Es geht doch nichl an, daß man die slaatztichen Utberwtisuogen in die Gemeinreläckel stießen läßt, dazu noch aus die stark erböbten Elnkoinmensteucrbelrägr, die bisherigen lNO nnd mehr Procent Eommunalzuschtägc darausklotzt und dafür gar »ickrs zum Entgelt giebl, als, wie z. B. in Berlin, unnütze und hockst kostspielige Bauprojecic. Wo bleibt die als srldst- verstänklich betrachtete comuinnale Entlastung? fragt längst der Steuerzahler. Aber eisiges Schweigen tritt »dm entgegen. Nickt einmal die ungerechteste, roheste und drückendste aller städtischen Steuern, di- MiethSsteuer, wird angctastrk. In den großen Siädlcn sitzen meisten» aus den RalhSstüdlen frei sinnige Politiker, die über den staatlichen Steuerdruck nichl genug schellen können unk die Steuerreform in deftigster Weise bekämpft haben. Deren Bortheile streichen sie jetzt wohlgefällig ein; von den damit übernommenen Verpflich tungen aber ist eS ganz still, und doch wird der Bürger von der Last drr Gemeindeabgaben mindestens ebenso sehr gebrückt al« von der der Ctaaisstcuern. Der Mangel an wirküch volkSsreundlicher Gesinnung und an schöpscrstchen Gedanken, wie er in so manchen unserer Ralhhäuser herrscht, tritt hier in greller Beleuchtung hervor. , * Berlin. l9. October. In der Zeitschrift de« Königlich Preußischen Statistischen BureauS s.32. Jahrgang, drittes BicrtrljadrSbesl) veröffentlicht Freih. v. FirckS eine statistische Untersuchung über d>« Juden in Preuße». Darnach gc- börten gemäß den Ergebnissen der Berufs- unk Gewrrbc- zäblung vom 5. Juni >882 von je tausend Juden 13 der Land- und Forslwirlhschast, der Gärtnerei nnd dem Berg bau u. s. w., nur 7 dem Heere unt der Marine an; 5.38 waren in HandelSgeschäsicn, hauptsächlich ini Waarrn- und Productendandel. l?3 im BeberbrrgungS- und Schankzewerbe, in der Industrie drr Nadrungs- und Genußnnltcl und in den Gewerben sür Bekleidung und Reinigung beschäftigt; 129 waren Rentner. Penüonaire und AnstallSinsasscn; 37 waren im EnltuSdienste, dem Unterricht-Wesen, als Aerztc, Schriftsteller, Musiker und in öffentlichen Schaustellungen, sowie im Buchdruck und Versicherungswesen thätig. Da diese Berufe sich auf dem Lande nickt leicht betreiben lasten, so bilden die Juden, die >2,42 vom Tausend der Gesamnitbevölkerung de« preußischen Staate« anSmachen, in der städtischen Bevölkerung 26,25 vom Tausend, in drr länd lichen dagegen nur .3,45 vom Tausend. Ein großer Proceinsatz von Juden befindet sich naineiitlich in folgenden Städten: Frankfurt a. Bi. mit 97 im Tausend, Posen 88. Bentbcn O.-S. 59, Breslau 5.3, Emden 5l, Berlin 50 und Kempen 48 im Tausend. In Berlin bat sich seit zwanzig Iabrrn die Zabl der Juden verdoppelt (187 l .36,021. 1890 79.786 im Tausend), annäbernd auch in Lastet (1322: 2017), Dortmund (677:1306>, Halle (464:9l9), Wiesbaden (89.3: 1537). Die Gesaninitzahl der Juden in Preußen betrug Ende 1890 372 059 (>2.42 im Tausend). Im Jahre 18l2 betrug die Zabl der Juden nur 29 538 Kopse, also kaum 6 vom Tausend der Bevölkerung. V Berlin, 19. Lctober. Drr .Reich-anzeiger" meldet: Der Bene»al » Kaltrndorn-Ltachau ist vom Amte de« KrieaSministcrS entbunden und Genrral Vrsnsart »an Lchrlenpars zum Krieg-minister ernannt worden. (Nach einer Berliner Meldung der Münchner .Allgem.Zig." bat Herr v. Kaltenborn-Stackau bei seinem vorgestrigen Vor trag in HnbertnSstock seine Entbindung von der Leitung deS Krieg-miiiistcrinmS nachgesucht und erkalten und ist L l» suite der Armee gestellt worden. D. Red.) Berlin, l9. October. (Telegramm.) Die„Nordd.A. üg." hört, der rioltdeirath werde morgen zu einer zweiten plyung zusammentreten. « Berit». 19. October. (Telegramm.) Der „Nordd. A. Zig" zufolge sind die Arbeiten der Delegirtco de, be- Ibeiligtcn Restarts in Sachen Erweiterung der NrtchS- stempelabgabrn noch nicht abgeschlossen. Es ist daber unmöglich, wie in einzelnen Blattern geschieht, von einem endgiltigcn Schluffe zu reden. - Berlin. l9. October. (Telegramm.) RegierunaS- ratb Schmidt, Generalresrrcnt des EultuSministeriuin« für die Ausstellung in Ebirago, ist von seiner Reise au« Nord amerika zurückgekrhrt. — Tie Münchener „Allgrm. Ztg." schreibt: „In die rauschenden Fanfaren drr Verbrüderung von Toulon tönte seltsam die Schalmei der deutschen Frieden«-Gesell schaft hinein, die sich gerate in diesen Tagen wieder mit einem beweglichen Ausrufe an da« große Publicum zu wenden 1 I k.
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