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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 15.11.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18931115014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893111501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893111501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-15
- Monat1893-11
- Jahr1893
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Bez»g-.PreiS tz, der H«tt»t«tzp»ditio» »der de» i» Etabt. tz^rk and d«, Vororte» errichtete» A,s- M»«», «b,,tz»lt, vt»rt»lj«hrllch^4.ao. hei »wetrnallaer täglicher g»fi»ll«»H ix Hmtt Ü^O. Durch di» Post bezog»« filr Leutjchland »ud Oesterreich: viertel,LdrUch tz—. Direct» »»glich« Kreuzdandlrnd»», t»A >u»I««d: «vvatlich ^ 7 bO. MaMvrgen-Ausgab« erjchcim täglichUhr, dt, tzltmrd-Ausgab« Wochentags ö Uhr. Leiarlion,«d LnieLition: LoBmttetgaff« 8. NrEspebitto« ist Wochentag« uuunterbroch», X» früh 8 bi» «be»d» 7 Uhr. /ittaln»: vtt» Me«« « Gorst». < Alfred U»t»«rs,tätssrraße l, L,«i« Lösche. tathariueastr. 14, part. uud Könlgsplatz 7. Morgen-Ausgabe. 2 ^ chMrIagMM Anzeiger. Lrga« für Politik, Localgeschichte, Handels- und Geschäftsverkehr. AAzeigeA-Prri- die 6gespa1tn»e Petitzeile SV Pfß. Roel««»» «tt« tz»»R,»>tth»»«ssttch <ch«»- fpalte«) öO^ß, xr d» Fa»tU»«»«irtch»o (S^»attm) 40n». AcSher» Schrift« l»tt »s«»» oeezetchnih Tahellarssch» «»d AlMtssltz «och hdha»» Teerst Ggtr«-detl«,e» (gefallt), »»r «tt dar Morgen-Ausgabe, ohne Postdei-rder»», SV —, mit Poftbeförderuag ^4 70—. ^u«,h«eschl»ß fir Auzri-e»: >de»d-Au»gab«: Bormtttagt 10 Uhr. Morge»-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Sonn- und Festtags früh '.,9 Uhr. vei de» Filialen und Aanobmesielle» je «in, halb» Stund« früher. Anzeige» sind stets an dir GzDetzisto« zu richten. Druck und Verlag von 2. Polz in Leipzig. ^- 583. Mittuvoch dm 15». November 1893. 87. Jahrgang. »»»» AmMche BekanntmachMge«. Bekanntmachung, detrrffe»d die Feier de« «uf de» SS. lfd. Mt». fa>«»d«n v«»t»,e« t« »altzeiltchrr Htnficht. Nachdem durch da« Ktrchengesetz vom IL. April lsd. I. di« Arier des Hrröfttzutztage« verlegt word« ist, uud zwar derartig, Laß derfelb« für diejes Jahr aus «itt»»ch. de, »r. Ud. «t». fällt, fo werdeu die Brtheiligten darauf hiagewiese«, daß alle iu dem ldrfrh vom 10. September 1870, betreffend dir Sonn-, Fest- imd Buhtagsseler, sowie in der dazu »riaffeaen Aussithrungs-Ber- vrduuag vom gleichen Tage, ingleichen iu der Brrordnnng vom U. April lS74 die Beobachtung der gefchlossenen Zeiten in polizei licher Hinsicht betreffend, sowie in ß. lUäb Abi. 3 der rrv Bewerbe- Orduuua uud iu unserer hierzu erlassenen Bekanntmachung vom 18. Inni 1892 betreffs des Gewerbebetriebes an Sonn» und Feier tagen enthaltenen Brftimmuugen auch auf den Bußtag, Mittwoch, dr» 38. lfd. Mts., Anweuduug leiden. Leipzig, h« 11. November 1893. Der Aath »er Stadt Leipzig.' X. 1008b. vr. Tröudlin. Wolfram. Bekanntmachung. Mit Zustimmung der Herren Stadtverordneten haben wir be> schloffen, den setaer Zeit ausgelegtcn Bebauuugsplau über eine» Theil der -t»r »let»,sch««rr der durch di» Be- kanvtmachoug la. 4S4L vom 8. Oktober I89l Giltigkeit erlangt bat. dahta abzuänder», daß der Gtraßeuzug K' l,' H' k' »' L wegsüllt und der Straßenzug k' U' X' O' 0' X' 8 durch Verlegung der westlichen Fluchlliuie von 13 m aus 14 w verbreitert wird, wie es auf d« Tektur ^ dargeftellt ist. Diese Tekim liegt mit dem obeubezeichurten abzuäuderadea Be bauungsplan bei unsnrr Tiefdauvenvaltuug (Rolhdaus. 2. Stock, Zimmer LS) vier Wochen laug, vom Ablauf» de« Tage- nach der Ansgab» der dies» Bekanntmachung enthaltenden Amtsblätter an gerechnet, zu Jedermanns Einsicht a«S. Widersprüche dageqeu sind inuerhalb dies«, Frist det deren Ber- tust schriftlich bei an« auzubringen. Setpgtg, den 10. Roveinber 1893. Der Natd der Stad» Leipzig, le. 3841. vr. Grorgt. vr. Ackermann, Ass. Bekanntmachung, dir Lirchr»p»rs«a»d«»a»l,« Gt. Petri drlreffeu». Nach unserer Bekanntmachung vom 31. Ortober d. I. scheiden nach Ldtaus ihrer gesetzmäßig« Amrsdauer au« unserem Kirchen- vorstaod« au< dt« Herren: Kaufmann T»rl Va»«etzer. Oderamtsrichter Friedrich Emil Kunze. Rechtsanwalt Vr. iur. Aldert Niendaltzt, Kaufmann Earl ««»ratz Nuschpirr, Reatgymaastalobertedrrr Prof. Tarl Mvritz Ar»td«r und Sisenbadn-Betriebs-Inspecior Wittel« Bottiotz Heinrich Winrer. Die ausi'cheideaden Herren sind inSgesammt wieder wählbar. Dt« Wahl von k Mitatiedern in den Kircheavorstand für di« PeterSkirchgemeindr findet statt: Mttt»«ch. de» IS. N«»e«der ». 2» »«n frdh 1K dt« Nachmittag» S Uhr. in dem nordöstlichen vetchthause der Pe«er»ktrch« (Eingang der höheren Schute für Mädchen gegenüber). Wahtberechrigt find uur diejenigen Glieder der Peterslirch- irmeind«, welche nach unserer Bekanntmachung vom 81. Oktober d. I. ich zu dieser Wahl aagemeldet Hab« und in di« Wähiertiste rin- letragen ward« sind. Wählbar sind olle stimmberechtigten vttlgliedrr der Peterskirchgemeind« (nicht blo» die in die Wahlliste eingetragenen), welch« das M. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk aus Männer von gutem Rufe, bewährtem christlich« Sinne, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richte». Dt« Abgabe deS Stimmzettels für bl« Wahl von 6 Kirchen Vorstehern hat persönlich a« IS. No»e«der in dem obrngcdachten Betchlhause der PeierSkirche zu erfolgen. Wir bitten herzlich und dringend, alle diejenigen Gemeinde- ,lieber, welche sich in die Wahlliste haben etntrage» lass«, von hrem Wahlrechte am Wahltage Gebrauch zu mach«. Leipzig, den 4. November 189». Der Ktrchrnvarstaud zu 2t. Petri, v. Hartung, Pfarrer. Lekanntmachung. Der Inhaber eiuer Maschinenfabrik und Revaratur-Werkstatt Herr Philipp Christian Heinrich Lchtr« in L.-PlNtzVttz beabsichtigt ans dem lbm gehörigen, in L.-Plaawltz an der gschocher sch« Slraste unter Nr. 28 gelegenen Grundstücke (Nr. 164li des BrandcatailerS, Nr. 138» des Flurbuchs, Joltum 268 des Grund buch« für Plaawihs eine Fabrik zur Hrrstrllung von Ersäßen und Röhren au« Plrch durch Peruiet«»», sowie zur Herstellung eiserner Vaurvnstructianen zu errichten. Es wird dies mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß etwaige, gegen die beadstchliztr Anlage zu erhebende Einwendungen, welche nicht auf prlvatrechlliche» Titeln beruhen, bel deren Verlust bin»« 14 Tagen bei u»S anzubringen, alle übrigen Einwendungen ober, ohne daß von deren Erledigung die Genehmigung der Anlage ab- dängig gemacht wird, zur richterlichen Entscheidung zu verweisen sind Leipzig, den II. November I8S3. Der A»itz der Stadt Leipzig. V7. b»l. vr. Dröudltu. »affelt. Bekanntmachung, dt» Ktrchrn»«rstaud«>»adt i» der M»tthiil»r«rinde detr. Aus dem Kirchenvorstand« ber Matthätgemeiude scheiden nach d« Bekanntmachungen vom 30. September, 8. und 1Ü. Octvber d. I. an» bi» Herren: Justiz««- Lwil LRrreinIrvI, Sausmann Lmll Vrevelor. Rechtsanwalt Direktor vr. Ilnna Aar«, b'ar». llllockel, Prokurist 0. Ovenr Ang« Illldart, Architekt Aoritn Afioeh uab Profeffor Rector vr. ttloburü Llvdtar, der« Wiederwahl gesetzlich zulässig ist. Die Wahl soll sialiiinde» Mtitwach, dr« IS. A«»«mder ». I»„ »an v-rmitlans 10 Udr dt» Nachmittags L Uhr i« »er Sakristei der Maittzötktrchr. 1. Stimmdcrrchtigt sind diejenigen Pemeindegltrdrr, welch» sich schriftlich oder müudltch zur Wählerliste ange meldet haben. «.Die Wahl hat durch schriftlich,, jedoch perf»«>tche Atz. ftimmung zn geschehen. 3. Wählbar sind alle stimmberechtigt« G«»ei«degiteder. di» das 30. Lebensjahr vollendet haben. 4. Jeder Wahizettel t»t <i Name« von stimmberechtigten Ge- meind,gliedern zu enthalten, woraus der« Tauf» und Familienname, Stand und Berns genau zu bezeichn« ist. All« stimmberechtigten Glieder der Matthalkirchenzeuiiinde sorder» wir auf. sich an dieser Wohl rifrinsi zu beiheilij« und ihr« Wahl aus Männer von gutem Anse, de»«drte« christlichen Sinne, kirchlicher Einsicht nnd Erfadrn», zu richte». Leipzig, am 4. Roveinber >893. Der W»dl«»»fch>tz der M»tttz«t»e«eta»e. v. Kaiser. der Ort»krankencaff« für. Lripzig nnd Umgegend Dennerstag. den 38. Navemder 18»S. Ade«»« 8 udr «m »l«ne« S«al de» Krtzft»»-P«l»ste«. Leipzig, Wlntergarteusiratze 17/19. T,,r«,r»anna: 1) Wahl de« an« 3 Person« bestehenden Ausschusses sür die Prüfung der Rechnung be« laus«»,» Jäher«, sowie dreier Stellvertreter: 2) Bericht des Finanz, VersassuagS- und SanitätS-AuSschusses. Theilnehmer an der Sersammlnng sin» die Vertreter ber Mi», gtuder und der Ardeiigebcr. Nur dt« jedem Mttglied« der G«eralveriomminng zugehende «i-lnttSk-rt» berechtigt zur Thellnahme an der GeuerMversamMluug Diejentgeu Vertreter, welch« bi« »um 21. ds«. MtS. »ine Ein trittslott« nicht erhalt« haben, «erben ersuch«, bttje i« «areau zu reciemiren. Leipzig, am 14. Nvvember 1898 Der Äarstan» tzerHrtatranteneaßr snr Leipzig «ntz Umgegend vr. Wtllmar Schwab», Glücksspiele in Wirthschaftsräumen. ice. Der Hannovrrschr Spielrrproceß hat die Berberb- lichkrit von (LiiickSspielen gezeigt, dir in vermögenden Kreisen abgrhaltrn wurden und bei drnrn es sich um Tausende von Mark handelte. Nicht minder verderblich aber ist da« Glllckö spiel in den minder bemittelten volk-classen, wenn r« sich auch nur um Gummen handelt, die im Vergleich zu den Verlusten, welche im Hannoverschen Spielerproccsi in Frage komme», lächerlich gering zu nennen sind. Hier hat da« Gtrafgesrhbuch eine Sckubwehr gegen da« allzu große Ucbcr- bandnehmen von Glücksspielen aufgerichtrt, indem r« in 8. 286 die Wirth«. »in deren Räumen solche Spiele statt- finden", unter gewifsrn Umständen unter Strafe stellt. Es dürste daher im gegenwärtigen Zeitpunkt, in dem da« Volks- gewissen in Bezug auf Glücksspiele geweckt ist, nicht unan gebracht sein, die RrchlSgrundsätze, dir sich bezüglich der Bestrafung wegen Duldung von Glücksspielen herauSgebildct haben, zu N»h und Frommen der Wirlbe kurz zu beleuchten: vor.«kurzem ist noch »in hierauf bezüglicher Polizeierlaß an die Berliner Wirlbe ergangen. Glücksspiele in Jedermann zugänglichen Wirthschaft«räumen und Ausschankstellen, welche bekanntermaßen auch zur Beförde rung der Trunksucht dienen, darf der Inhaber derselben, wie die „Social-Eorr." auSssihrt, in keiner Form gestalten, wenn er sich nicht eine Geldstrafe von beträchtlicher Höhe (bi«1üOV.<e) zuzirben will. Die allscitigc Ueberwachuna der Gäste bietet indeß in diesem Punkte nicht geringe Schwierigkeiten für den Wirtb, da in der Regel au« dem Spiel selbst, da« die Gäste während deS Trinkens untcr siä> veranstalten, die Natur eines soge nannten Glücks- oder Hajardspiele« in vielen Fällen nicht mit absoluter Sicherheit sosort ermittelt werden kan». Es bedarf hierzu oft einer längere» Beobachtung und Spicl- cvntrole, zu welcher die Inhaber größerer BenurthungS- und Schanklocale, da sie sich um wichtiaere Dinge als nni die private Unterhaltung ihrer Gäste zu kümmern traben, in den wenigsten Fällen die nötbige Zeit »nd Ruhe finden. Durch taö in WirtdS- und Schanklocalen bei nn« ,» Teiilschland sebr gebräuchliche Würfel- und Kartenspiel und dessen bundertsältigc Spielarten läßt sich zudem das Glücks spiel für Uneingeweihte sebr leicht nach außen verdeck-,, Allzuleicht fällt in solchen Fällen der Verdacht aus ten Wirlb, daß er durch Gestattung de« Kartenspiele« bei seine» Gästen an der Verheimlichung verbotener Hazardspiele wissentlich ovcr fahrlässiger Weise mitwirke. In der Regel sind cS andere Merkmale, welche de» Wirth auf die M'ullimaßnng lenle», daß sein Au«schanklocal nicht nur zur Erholung und zum Trinken, sondern auch zur Vrraiistallung von Glücksspielen seiten« der Gäste benutzt wird. Es wird entweder gemein sam ans Kosten Einzelner in Gesellschaft außerg wohnlich viel getrunken, oder äußerst splendid gelebt, oder rie Spiel- einsätz», um welche »« sich beim Spielen dreht, erreichen eine aiifsällige Höbe und werden im Handumdreben von dem Einen gewonnen, von dem Anderen verloren. Da nun aber der Wirth al« Inhaber und Besitzer de- Au«schanklocal« für die Erlaubtbeit der von skinen Gästen beliebte» Spielarten mit seinem Geldbeutel »inzustehen bat, so liegt e« natürlich in srincm eigenste,, Interesse, eine sorgfältige Ucverwachung seiner Gaste nach dieser Richtung jederzeit in allen Räumen vorzunehmeu. Findet er hierzu persönlich nicht di« genügende Zeit, oder vermag er einen tieferen Einblick in die Arten der », seine» Räumen veranstalteten Spielt in Folge von Unwissenheit nickt z» gewinne», so muß er sich aus seine HilfSbebienstetcn (Lbertellocr, Kellner, Kellnerin, Hausknecht, Portier ». s. w.) und deren Aufsicht«talent in diese», Pnmlc verlasse». Ein Ueberseben dieser Leute macht il», persönlich zur Zahlung der in: Gesetze vorgesehenen Getvstrasc ver antwortlich. und er kann sich, so lange er selbst im Wirtb«- und BewirtbungSraumc anwesend isi nickt daraus berufen, er habe seinen, Ausssvll- »nd Dienst personal eine Weisung zur Untersagung von Glück« spiele» rrtbeilt, dasselbe habe aber, weil allznsebr be sckästtgt, im gegebenen Falle die Sacke Ilbersebrn A»ck ein allgemeine«, mittel« gedruckter Plakate in re» Dewirlhuna»- nnd AuSsck.inIräumen erlassene- Verbot: »Glückssviei« sind nickt gestattet" bereit den Inhaber de« Wirthschaftlraumr« nicht »an seiner Verantwortlichkeit. Wie liegt nun aber der Fall, wenn der Wirth zeitweise zenotbizt ist, da« BewinhnngStocal zu verlassen? Muß er n soliden Fällen für einen Stellvertreter zweck- Ueberwachung Gäste beim Spiele sorgen oder nicht? - « Berichte waren bisher der Meinung, die strafreckt- ,che Brrantworlichfcit für unerlaubte Sp,elvrransta>,»ngcn doste nur dem Wirthr als rechtlichem Inhaber und Besitzer a„- cz s^ne mithin nur der Wirtb wegen wissentlicher vtcr sabrlässigcr Gestaltung von Glücksspielen seinem Local bestraft werben, gleichgiltig, ob er nun «hat- in ächlich im Locale anwesend sei oder nicht. Da« NrickSgerickt bat inkeß in einem Urtbeil vom 2«, Mai 1893 in dieser Frage eine sür unsere Wirlbe und Schank geber mildert Beurtbeiiung de« Sachverkältnissr« rinlretcn lassen, indem rS in, Falle der Abwesenkeil de« WirthcS bezw. vom Augenblick seiner Entfernung au« dr» WirtbschasiSräiimcn die'cn außer Verantwortung sür wisscnl lick geduldete oder fahrlässiger Weise unbeachtet geblicbcne unerlaubkr Glücksspiele dcr Gäste stellte, und dir strasreckltiche Haftung hierfür zunächst denjenigen Personen auserlegtc, welcke an seiner Stelle und ohne Rückstckl auf eine binsickUick seiner Stellvertretung elwa geschlossene auSdrückticke Verein barung die thatsäcklickc Aussicht»- und VrrsüguiigS» gcwalt Uder den WirlbschastSbetried im Schanklocate ge wonnen haben. E« wird daher in Abwesenbeit deS Besitzer« zunächst der erste Hilf-bedienstete de» WirlheS, d. b. der tbatsächtlch dessen Stellvertretung wahrnebmciite Wirlbsckasl-beamlt — sei er ein männliche« oder ein weiblicke« Wesen — schlechthin al« „Inhaber" der Wirthschastsräunie sür dir von den Gästen veranstalteten unerlaubten Spiele stratverantwortlick. Ein Oberkellner, Kellner, Hauetnccki oder Portier, welcher in Ab Wesenheit seines Dienstherr» Glücksspiele im Locale seines Herrn gestattet, oder zur Gebeinibaltung solcher Spiele durch Einräumung von Tischen und Nebenzimmer» mitwirkt, uirv strafbar, weil er an Stelle deS Winke« „Inhaber" der Wirthschaslsräume geworden und über deren Benutzung zu bestimmen in der Lage war. Der betreffende Wirtb ist da gegen auch ohne Ernennung eine« AussichtSsteüvertretcrS straffrei, sofern ibm nicht bereits vor seiner Entfernung au« den WirtöschaslSräume» die Veranstaltung d« Glücksspieles bekannt geworden unk er dcffenungeacktet d,rseS gestaltet batte. Daraus, ob der das Lveat beaufsichtigende wirtbschastlick» HilsSbcamte auch rechtlich durck EiigagcmcnlSvertrag ober zu Folge mündlicher au«drücklickcr Vereinbarung oder Anweisung des Wirtbe« zur AufsichtSfübrung in dessen Abwesenheit bc- auslragt war, kommt für die Frage seiner strafrechtlichen Haftung nicht« an, ebenso wenig, ob er in seiner Eigenschaft als Kellner, Portier rc. eine selbstständige wirthschastliche Stellung vom Wirthe cingeräumt bekommen hatte oder nickt. Es genügt für seine Beraiitwortlickkeik, daß die Beauf sichtigung und Benutzung der WirlbschaslSräumc seilen« der Gäste thatsächlich, wenn auch stillschweigcnr, in seine Hand gelegt war und er darüber wie der Loealdcsitzcr ver fügen konnte. Deutsches Reich. ss Berlin, l t. November. Der Ausschuß zur Uuicrstickung der Wassrrverbättnisse in de» am meisten von Hockwasser gefahren bedrohten Stromgebieten Preußen» hat sick in seiner letzte» Tagung dadin auSgcsprochr», daß die Sammlung und Vorbereitung derjenige» Beobacktiingen und Uiitersnckuchzeii, welcke zur Einrichtung und Vervollkommnung von Wäger- standsvorbersagen empfohlen werden, am zweckmäßigste» einheitlich für das ganze Reich von einer wissensckasllich technischen Rcickeeentralstellc zu leite» sei. Die Eiiiricktnng einer solchen ReickSanstalt sür Gewässerkunde und Wasserwirtbschast ist bereits früher angeregt und der Gedanke im Reiche selbst scheu der Verwirklichung näher geführt werde». Die Reichscommisston für die Unter suchung der Rheinslremverbälinisse, welcke unter dem Vorsitze des verstorbenen UiitcrilaatSscerctärS l>r von Marcard al« RcickScommissar an« .Hydrolektcii und Verwaltungsbcamtcn der deutschen Rbeiiiuserstaate» zusammengesetzt war. bat in ihrem 189l erstatteten Sck'lußbcrickt a» den Herrn Reichs kanzler die Errichtung einer ständigen wissenschaftlich- technischen RcickSansiali vorgcschlagen, mit der Ausgabe die aus die Vorgänge und Erscheiiiuiigcu des Wasser bauShaltö bezügliche», einheitlich vorzunebmenden Beob acht»,„gen wissenschaftlich zu bearbeiten und ru vervssend lichc». Nach der Ansicht der gedachten Reichsconimis- sion würde in so gestatteten Rcichsanstalte» auch eine zur Begutachtung schwieriger praktischer Fragen der Hvdro togie geeignete Stelle gewonnen werken. Die« gilt insbe sondere auch, wenn Zweifel Uber die Einwirkung vestimmler Wasserbauten auf die WasserabstußverhLltnisse entstehe,,. Bei diesem Vorschläge handelt es sich demnach um eine rein wissen- schastlichc und beraibenkc Einrichtung, vbnc alle polizeiliche oder administrative Zuständigkeit, so da,; also da« rechtliche Ver bältniß der ReichSgewatt zu den Bundesstaate» davon nickt be rührt wird, i»«besendere auch deren Befugnisse gegenüber den letzteren in keiner Weise erweitert werde». Von dem Herrn Reichskanzler ist bei dieser Sachlage der Anregung der Reick« commissio» insoweit Folge gegeben worden, als mit de» de tbeiligtcn BunkkSregierungeii I» Verhandlungen wegen Er richtuiig einer solchen Eentralstellc eiugelrcteil ist. Diese Verhandlungen haben grnndsätztickes Einverstäudniß über die Zweckmäßigkeit de» Vorschläge« ergeben, so daß der Verwirklichung desselben uäher getreten werden kann. Da sür Preußen in dem eiogaiig« erwähnten Wasser - Ausschüsse inzwischen bereits eine Einrichtung ii.s Leben gerufen ist, deren Ausgaben sich zum große» Theilc mit denen einer RcichScentralstelle sür Wasscrknnde »nd Wasserwirlbsckait decken, mithin »ich» nur sür die Einzetheiten der Organisation wichtige Vorgäiig« vorlwgeu, sondern cS auch daraus anlomincn wirk, die Einrichtung des Reich- mit jener Preußens in Nebcreinstllumung zu bringen, ist zunächst di« Einholung eines Gutachten« de- preußischen Watseranö- schusse« angeregt worden. Diese« Gntachlen dürste au> Grund eine« von den Ressortministern ausgestellten Pro gramm«, welche« jetzt vorbereitet wird, in der Anfang nächsten Jahr«« stattfindeneeu Ia>unß de« Ausschusses erstattet weide». * Berlin. l4. November. „Al- besonders ungenügend erwiesen sich die Krupp sche» Panzerplatten, welche vollständig >n Trümmer gingen " So läßt sich die Wiener „Polit. Eorrrsp." an- dem österreichische» KriegSbasen Pola melden, wo kürzlich achttägige Probe-Schießversucke gegen Panzer- statten bebuf- Vergebung der Panzerungen für drei große im Bau befindliche Kr,eg«schisse der österreichisch ungarischen Marine unter Leitung de« Vier-Admiral« Baron Spaun bei zahlreicher Betbeiligung von Vertretern der Mariae und de« Landhrere«, sowie in Anwesenheit der Vertreter der concurrirenden Eisenwerke abgebalten wurden. „An der Eon currenz betheiligteu sich die hervorragendsten Fabrikanten von Panzerplatten, und zwar englische Firmen, die deutschen Werke von Krupp »nd in Dillingen unk da» österreichische Eisenwerk zu Witkowitz. Da« Rcfuttal dieser Sckirßversuchr bildet nach der Versicherung des ofsiciösen Wiener Organ« einen großartigen, in de» betbeiligtcn Kreisen Ausseben erregenden Erfolg der Fabrikate de« Witkowitzcr Eisen wertes und mithin der heimischen Jiitnstric, „kenn rie Platten de« erstrren zeigten da« weitaus beste Verhalten, während jene der andere» Werke den Geschossen nicht genügend wider standen". Was an dieser Meldung Wahrheit und was Reklame ist, läßt sich im Augenblick nickt ermitteln Die „N. Pr. Zta." weist darauf hin. daß da« Witkowitzer Eisenwerk im Bestie Rothschild s isi. dessen Einfluß ans die Wiener Presse die offenbare Reklame hcrvorgcrusen baden mag. Da st« mit einer Herabwürdigung der Krupp schen Eizcuguiffe verbunden ist. so tritt hier zugleich das i» Erscheinung, wa« man in Frankreich die ..('«»noiuroi» o ,I»'IovuIe" zu nenne» pflegt. Im klebrigen ist die „Polii. Eorresp" ein journalisnfche« Unternehmen,'koelches aus rer ofsiciösen Bedienung aller und jeder Regierung ei» anscheinend ergiebige» Geschäft macht. Auch ans dein hiesigen Preßburcan erhält dieses „allerweltö- osficiöse" Unteriiehinen häufig Beiträge. * Berti«, l4. November. Dir gesetzliche Ncureaeluag de» Apothekenwesens im Reiche sicht, wie die „Voss. Ztg" hört, nahe bevor, da dem ReichSlage wahrscheinlich fchoa in dieser Session ein lyesctzeiitwlirs vorgclegt werden wird. Dieser beruht, wie verlautet, aus Einführung der Personal concessio». E- wird beabsichtigt, die angenblicktich be stehenden Apotliekcuhcrechtiguligen in einer der Billigkeit entsprechenden Weise z» brscitige» Es giebt bekanntlich zur Zeit drei Arten von Eoiiccssioncn IN Deutschland: fogcnannlc privilegirle Apotbekeubercchtigungen, die ohne Einschränliiiig vererbt und verkauft werden können, so- geiiaiiiitc Realbrrcchiigunge». d. h. solche Pcrsonatbcrechtigungr», die ebenfalls ohne Weiteres veräußerlich sind, uud beschränkte Personalberechligniigeii, die erst zehn Jahre, nachdem sie er richtet oder erworben sind, die »cbergabe a» einen Nachfolger gestatte». Nach dem »c»en Gescyeniwurs würden die privi- lcgirten Apotbekenbesitzer aiigenikssenc Entschädigungen erhalten, ür dir übrigen Apoibelenbesitzer aber würde zur Einführung der neuen gesetzlichen Vorschriften eine längere Frist vorgesehen werden. Nach dem oieieyenlwurs würde »ock eine andere Neuerung von Wichtigkeit enigrtükrt werde». E« sollen so genannte HanSapotbeleu zugelaffen werden, aber nur b»> größeren Anstalten, welche die Arzneien sür ihre vbnsafsrn dnrch einen approbirtc» Apotheker selbst.bereiten lasten, und sür Aerzte, die »nr für die von ihnen bebaneettcn Patienten auS ihren Hausapotheken Arzneien verabreichen dürren. V. Berti», I t. Noveinber. (Telegramm. Zu Ehren des Großfürfteu Wla«t«ir »o« Nußtanv wird morgen Abend im Nene» Palai« eine Theater-Vorstellung statt ändcn. Vcrliu, 14. November. (Telegramm- Die „N'o«d- deutsche Allgemeine Zeitung" meldet: „Die zweite Lesung der drutsch«r«sfischc» Zoll»crhanVIuu>rn ist gestern beendet toorden. Dir russischen Delcairlen machlen >m Einzelnen einige Zugeständnisse. Urber die Ergebnisse der dritten Lesung, welche staltfindrt, sobald dev: Zoll Beirath von de» Ergebnissen der zweiten Lcs»»^ Kennt»,» gegeben worden ist, läßt sich zur Zeit nicht» ,'age» Die „Nationalzeitung" bemerkt zn den Verhandlungen: „In den dcutich-rusiische» Zollverhaiidlniigen ist durck' die jiingstcn Erklärungen der russischen Bevollmächtigten ans die deutschen Vorschläge ein gewisse» Entgcgcnkoninic n bctkätigt worden. Doch ist der Unterschied der beider festigen Staiidpuncte noch zu groß, als daß man die Verstau diguna, auf die man »ach wie vor hofft, allein von weiteren russi sche» Eoncessionc» erwarten dürste. Wen» die „Nowojc Wrcmja" bestreitet» daß von russischer Seite noch immer ein Provi sorium gewünscht wird, und wen» das Btatl sich ebenso wie wir gegen ein solche- erklärt, so sink wir in letzter Hinsicht ja einverstanden. Wir brauchen deshalb nnd über eine so wunderliche Insinuation, daß ras Provisorium von deutscher Seite gewünscht werde, kein Wort zu verliere» — In der preußischen Gardr-Eavallerie befindet tick seit einigen Jahren kein bürgerlicher Ossicicr mehr, aber auch der einfache Adel ist, nack einer Zusammen stclluiig der „Voss. Ztg", in der Minderzahl gegenüber den Fürste», Prinzen, Grasen und Freiherren. Unter 25.» Lfsi cicren. die bei der Gartc-EavaUcric ni rer Rangliüe ans gcsübrt sind, befinden sich 32 ober 12.6 P»occn> Füllten unv Prinzen, 7:> <28,9 Procenl- Grasen. 36 (l»,2 Procent- Frei herren und 112 (l4,3 Prvcenl- nur die Bezeichnung „von" führende Adelige I» einzelnen Regimentern trete» di« ein fach Adeligen lebr zurück, so bcsoiitcrS im Regiment der Garde- du EorpS. da» in seinem O'tieicr Eorp- 3 Prinzen, t9 Grasen, 4 Freiherren und 7 adelige Ossiciere zähst. Auch das I. Garde Dragoner-Regiincnt bat nur lo Ossiciere, die den einfachen Adel führe». - 2a>? id.-ablreck' zur Aer.z Irkainiiier siebt jedem idprobirtc» Arzie zu, der iin Bejitz« der lldreniechie ist. Zwttcken Ami»- und Alilstair.nzie» eiiierjeii» und den scei die Präzis onsüdenden üdr,qen Aerzte» ist siir dal Valilrechl in der looigiichcn Verordnung vom 2V Mal !887, durch L!e die Aerztrkamiiicrn ins Leben geruieu worden sind, keinerlei Ilnterichied gemnckl ivordcii. Tein gegenüber »rickeiiit e» verwttnderüiti.dai;, wie daS„Aerztl VeretnSdlat«' initthei», de» Militairärzlc» in der Provinz Pommern durch den zuständigen tsorvs-Generalarzt ausgegebe» ivorde» ist, sich von den Aerztekammern fern zu halten, »nd sich weder «a de» tkaininenvahle» zu bciheNigrn, „och Beitrage sür die Aerztetaminer »u zahlen. Ler Ausichnß der Aerztekammern veranstaltet »in« Um frage in der Monarchie, ob hier et» allgemeines tüc alle »reaßtsch»»
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