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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.11.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18931125016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893112501
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893112501
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-25
- Monat1893-11
- Jahr1893
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Tabellarischer und Ztss«r»s«tz nach höher»« Tarif. Htztra-Beilagen (gesalzt), nur mit drr Morgen-Ausgabe. ohne Postbelörderuig 00—, mit Postbesörderun- ^l 70.—. ^nnahmeschluS für Anzeigen: «bend-Ausgabr: Vonnittag« 10 Uhr. Morgea-Lusgab«: Nachmittag« «Uhr. Sonn- und Festtag« früh '/F Uhr. V«i d«u Filialeu und Annahmestelle, je Halde Stund« srüher. 8Ulkige» such siet« an die GgP«»M»» zu richte». Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. M. Tonnabend dm 25. November 1893. 87. Jahrgang. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Tonntag, den 20. November, vormittags nur bis VsO Uhr geöffnet. Lxpeältlon Ü68 lotzlpTlxer laseblLttes. Amtliche Bekanntmachungen. Nutz- und Brennliolz-Aurtion. Montag, den 4. Trcrmbrr d, I.. sollen von Vormittag« 9 Nhr er die im Korftrevtere tianlirwttz, Ablh. 9b, e, oufbereileten DurchiorskungShölzer, als: c» 80 Ktchtrn-Stämme, 12—34 om stark und 10—13 m lang. » I Eichen-Slamin, 1b » » » 10 » » » 4M Klchten-Rüstbänuie, » bM K»chtcu-?iangrn, VI. bis VIII. Llasse, « I Rmlr Kichteii-Rolle» und . 37 Kichten-Abranm-Langhanfen, rrter den im Termine anshäiigeiiden Bedingungen und der üblichen Anzahlung an Oll und Stelle meistbietend verkauft werden. Zusammenkunft: Aus dem Durchjorstung-jchlage im Horst an den Heiterwusen und der Linie. Leipzig, am 23. November >893. TcS Raths Aorstdrputatio».^ Freiwillige Villengrundttücks-Berlteigerung. Auf Antrag der Erben soll das zum Nachlasse des Nausmanns und Siadtraihs Sari Gustav Lchmidt-Löhlmaun tn Leipzig «Migc BiUeiigriindftück. Kalium 2447 dos Grundbuchs iur ge Ltadt Lripzig, da» an drr Zöllnerstroße daseldft uutrr Er. 8 gelegen, Montag. drn L7. Rovrmhrr 18SL, Vormittag« l l Uhr, unter den im Termine bekannt zu machenden, schon jetzt auS dem Anschlag an der Genchtstasel ersichtlichen Bedingungen an den Meist, bieteuden srriwillig versteigert werden. Es werde» daher Kauislustige andurch cingeladen, zu dem ge- dachten Termine in, Zimmer Nr. 81 de» untrrzrichnete» Lönig- ltchen Amtsgerichts sich einzuflodeu und des Weiler«» gewärtig zu sein. Solche» wird mit dem Bemerken veröffentlicht, das; Vpemplare der vrrstcigcrnngsbkdiugniigr» bei dem unrerzeichneicn AmlS- gerichie und dem Herrn Justizrath Bärwiukel hier zu erhalten sind. Leipzig, den 1. November 1893 Löingltche« Amtsgericht, Ahth. V. ü. . Landgraf. Hml. Die Sparkasse zu Biebertwolkwih bleibt wegen des vorzunedmenden RechniingSabschliisseS vom 8. Teeembrr 1894 bis mit 1. Januar I8st4 für den aU- gemrtnrn Verkehr geschloffen. Ter letzle Eassentag in diesem Jahre wird arn 7. Decemder und der erste Easscnlag im nächsten Jabre am L. Januar abgedolten. Während de« Tparcasjenichluff»» können Beider aus bereils ausgestellte Einlagebllcher wedrr eingezahll noch zurückerdobrn werden. Tagegen wird zur Bequemlichkeit unserer Interessenten in der obengedachien Zeit Montag» und Donnerstag» von 9—12 Uhr Vormittag« and von 2—ü Uhr Nachmittag» die Annahme der Ztnien von Hypolhekencapitalirn per «. Vierteljahr 1893, jowie die Annahme von Einlagen gegen Lösung ne»er Bücher ersolgen. Die Ttiätigkeit der in Stötteritz, Oelzschau und Paunsdorf be- siebenden Zweiggeschäilssiellen bleibt während deS SparcassenschluffeS aus die Aiinahme von Einlagen aus neue Bücher beschränkt. Lieberttvolkwiy, am 20. November 1893. Tparraffrn - Verwaltung. Dyck, Dlrector. Die Entschädigung unschuldig Verurtiieilter. vr. I,. Längst hat man sich aus dem Gebiete deS Privatrechts wie de« öffentlichen Rech»- daran gewöhnen müssen, den Lehrsatz, daß jede SchadrnSersatzpflicktt aus einem Verschulden beruken muffe, in alltli denjenigen Fallen, wo höhere sociale Interessen in Frage kommen, außer Kraft zu setzen. Durch den bedeut samsten Tbeil unserer neuen focialpolilischen Gesetzgebung liebt sich der Gedanke, daß, wo mit großen Betrieben Ge fahren für Leben, Gesundheit oder Vermögen Anderer ver bunden ist, gegen die der Einzelne sich zu schützen außer Stand« sind, der BetriebSunternebmcr haftpflichtig sein müsse, auch wenn der enlstandenc Schaden weder auS seiner eigenen, noch auS dem Verschulden seiner Untergebenen abgeleitet zu werden vermag Wenn wir, von diesem Gedanken ausgehend, den Staat i» seiner natürlichen Eigenschaft al« öffentlichen Großbetrieb betrachten und die Steuerleistung deS Einzelnen ihrer Natur nach als die Gegenleistung sür Beschaffung deS Rechtsschutzes unk aller Bedingungen de« socialen Lebens an- seden, so folgt daraus noldweiidig der Schluß, Laß dem Staate dort eine RcchtSpflicht zur Entschädigung zusalle, wo durch seine Organe — wenn auch okne jede- nachweisbare Vcr- schultro — dcm Einzelnen bei Ausübung drr RechtSvslege schwerer und erweislich unverschuldeter Nachibeil an Leben und Gesundheit, Frei eit und Ebre, Vermögen und Erwerb für ihn selbst und seine Angebörigrn zugefügt worden ist. Obwohl wir eS bier mit einen, ethischen Postulat deS modernen öffentlichen Bewußtseins, mit einer wahrhaft — nicht dem Parteiuamen nach — konservativen Anschauung von dem Wesen LeS modernen Staates zu tbun baden, einer Anschauung, die wie kaum eine andere geeignet und fähig wäre, die SlaaiSIreue der Gesammtberölkerung zu befestigen und e-n gute- Stück zum Ausbau deS socialen Frieden« bei- zotragen: so bat dock dir fortdauernde Abneigung eine« TbeilS unserer bei der Gesetzgebung deS Reich- belbe>liglen Faclorcn gegen die Anerkennung der staallil tn Haftung «S bewirkt, daß. trotz der mannigfachsten und dringendsten Anregungen au« parlamentarischen wie au« juristischen Kreisen, trotz de« ausmuaterndra Beispiel« unsere« Nachbarlandes Oesterreich, nicht« Positive« nach dieser Ri»»nnq hin geschaffen worden ist, und man lediglich den Noibbebels de« Doatrnweg« benutzt hat, um da« durch schwere Fehlgriffe der Strafjustiz zugefügte Unrecht einigermaßen wieder gut zu machen Erst jetzt, nach Jadrzebnten beiße» Bcmüben«, dringt die erste Kunde von einer erfreulichen Wandlung in den Anschauungen der RcicbSregicrung an die Lcffenilichkeit. Im preußischen Justizministerium wird ein Gesetzentwurf auS- gearbeitet, welcher die Entschädig»ng»pf>ich! de« Staate- sür den durch unschuldig erlittene Verurideilung entstandenen Schaden zum Gegenstände da«, und die Arbeiten werden rcr- ariig beschleunigt, daß wobl bereits die nächste Session de- deutschen Reichstag- ihr Unheil über da- RegieruugSwerk wird sprechen können. Dir dürsligen Mittbeilungen, welche bisher von dem Inhalt deS neuen Gesetze« in einem Tbeil der TageSprcffr bekannt wurden, lassen erkennen, daß der Gesetzgeber rie Entschädigung-Pflicht de« Staate» aus daS Nothwendigste beschränken, alle« darüber HinauSqebendr streng ablebnea will. So wird insbesondere die jzrage der Entschädigung sür unschuldig erlittene Untersuchungshaft nicht berührt. Allerdings haben »och vor kurzer Zeit — auS Anlaß eine» besonders eclalantcn Falles, in dem eine schuldlose Unter» suä'unzSdafr 382 Tage dauerte — einige hervorragende StaakSrecblSltbrrr mit gelehrten Deductionen den Satz zu vtNbeikigcn gesucht, der Staatsangehörige müsse eine un gerechtfertigte Eiusperrung zum Zwecke drr Untersuchung über sich ergeben lassen und als SchicksalSschlag hinnrdmen, weil sich von seblbareu Menschen ebne solche Mißgriffe Justiz nicht pflegen laste, und er dürfe nickt einmal die Anerkennung erlittenen Unrechte« durch Urtbeil und Entschädigung bean spruchen, sondern der bravste Bürger muffe es dulden, daß man ibn beule einfange, morgen lausen lasse, wie jede» Vaga bunden. Indessen können unS derartige Ausflüsse einer am Schreiblisch großgezoaenen Theorie nicht darüber binwest- läiiscden, daß da« Princip der ErttsckädigungSpslichl für Schwächen und Jrrtbümcr der Justizorgane das gleiche ist, mag nun der Schaden durch ein irriges Uribcil oder durch einen irrigen Haftbesebl de« GerichiSorganS entstanden sein. Zu bedauern ist es ebenso, daß Demjenigen kein EnrsctiLdigungS- rechl zugesprochen werden soll, der im Wiedrrausnabme- verfahren zwar keine Freisprechung, aber eine mildere Slras» art erwirkt bat. Nebmen wir an, daß Jemand »egen wissentlichen Meineids zu mehreren Jahren ZuckibauS ver» urtheill worden ist; die Wiederaufnahme de« Verfahren« er- Hicbl, daß nur ein fahrlässiger Meineid vorliegt, und die «träfe wird in einige Tage Gesängniß umgewantelt: so soll, auch wenn drr fälschlich Beriinbrilte die Zuchthausstrafe bereit« ganz oder thcilweise verbüßt hat, ihm kein Ent schädigungsanspruch znsteben. Auch den wiederholt angeregten Gedanken, dem Vcrlcylcn neben der Enischärigung fflr de» Verlust an Erwerb und Vermögen noch eine besondere Ge- nugtbuiing sllr die Schädigung an seinen immaleriellen Gütern, wie Ebre, Freibeit, geistigem und körperlichem Wobl- befinden, zu gewahren, scheint der neue Gesetzentwurf sich nicht zu eigen gemacht zu haben. Indessen wird man diese und noch manche andere be rechtigte Ausstellungen in den Hintergrund drängen müsse», »m daS Zustandekommen de« von der Bevölkerung lange er sehnten Gesetze« nickt von Neuem vertagt zu scben, um nick» i»it einer, wenn auch noch so berechtigten, Kritik denjenigen Grundanschauungen den Einlritt i» die Gesetzgebung zu er schweren, deren Endzweck daraus gerichtet ist, Ansichten z» versöhnen, welche den, Zustandekommen eines die Entschädigung unschuldig Verurtbeilter nvrmirenden Gesetze« durch eine lange Reibe von Jahren widerstrebend entgegengestanken halte». Die Zeit drängt um so mehr, als leider nach Ausweis der Stalistik die Fälle sich niedren, wo die Organe der öffent lichen NechtSpslege nach bestem Wissen und Gewissen z» Unrecht Unkrrlbanen uni ihre Freiheit gebracht, der bürgerlichen Ebren, der Achtung in der Gesellschaft beraubt haben. Wie schon au« dem CommissionSberichl von >888 hervorgebt, sind in fünf Jahren von 326 durch Wieder aufnahme des Verfahren- angefochtenen Uribeilen der Straf kammcr l4l durch sofortige Freisprechung erledigt worben. Wir begrüßen daher da« neue Gesetz nicht als einen end- giltigrn Abschluß, wohl aber als die rrsic Etappe aus dem Wege zu weiteren Errungenschaften in einer Frage, welche die Elhik lind das RcchlSbewußtsein der Nation in hervor ragender Weise zu fordern bestimmt und geeignet ist. Deutsches Reich. —ü. Leipzig, 24. November. Der X. deutsche Dack- deckertag wird am 2b, 28. und 27. Februar hier abgebalicn werben. Die Tagesordnung ist sehr reichhaltig. Uebcr die Vorschläge de« Minister« von Berlepsch zur Organisation be« Handwerk- sollen die Herren Zänker unk Weißenbagcn rcferiren. Herr Earl Neumcister (Leipzig) wird über „Hebung, Förderung und Schutz de« Handwerks" sprechen. 8». Berlin, 24. November. Drr Tod de« ebemaligen Fürsten von Bulgarien giebt den Feinden de» Fürsten BiS- n, arck Anlaß, ibrem Haß gegen den ersten Kanzler wieder einmal nach Herzen-Iust Lust zu macken. DaS macht sich diesmal um so bequemer» al« vaS Taktgefühl «ine aus die Sache eingehende Zurückweisung nicht wohl gestattet. Der früher vorgeblich demokratischen und jetzt zweifellos Eavrivi- officiösru „Frankfurter Zeitung" darf aber entgegnet werben, daß sie sich selbst widerspricht, wenn sie die Einwirkung englische» Einflüsse- im Frübjabr 1888 leugnet und gleichzeitig — in schönem Hosdeutsch — daS Zer reißen der Hären beklagt, die „zarte Hände doder und kluger Frauen damals gesponnen". Wenn dem Blatt die Erinnerung an die Kämpft von >888 noch immer persönliche» Verdruß bereitet, so darf da» nicht Wunder nebmen. DaS Gebenke» deS von der „Frankfurter Zeitung" am deftigsten und längsten gesüdrlen Skreile« sür S > r M orrl l Mackenzie und gegen dir deutschen Aerzte kann ihr um so weniger angenebm sein, als der aus den Schild gebobene Arzt selbst bei seinem jüngst erfolgten Tobe der Verurtbeilung der Welt und insbesondere seiner englischen LandSleutr Nicht entgangen ist. Die Scharte kann selbst in Gardistenkämpltn sür drn neuen EurS nicht aliS- gewetzl werden. Zum schweren Vorwurf macbt die „Frank furter Zeitung" dem Fürsten BiSmarck, daher >888 von dem besann»,cd unbestrittenen ErsabrunzSsatz: „Eben werten im Himmel geschlossen" keine Notiz genommen hat. Dieser Vor» kalt zeigt daS Organ be« Herrn Sonnemann in einem ganz neuen Lickte und beweist, daß e» nickt nur in politischer Hin- sickl eine Sckwcnknng vorgenommen bat. Vcrinutblick werten die in der „Frankfurter Zeiiung" diSbrr bäufigcn GesckäsiS- empfebliingen von jükiicken Ebevermittlern („Schadchen") a»S e-n Spalten de« sinnig, minnig und fromm gewordenen D-aiie- vers > winken. 88 Berlin, 24. November. Dem Bunde-rath ist, wie wir bereit« mitgelbeilt, der Entwurf einer Vereinbarung erleichternder Vorschriften sür den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschland», der Niederlande, Oesterreich« und Ungarns, so wie der Schweiz rücksichtlich der nach dem inter nationalen Ucbereinkommen vom 14. Oktober I8l>0 von der Beförderung ausgeschlossenen oder be dingungsweise zu gelassene »Gegen stände zugezangen. Eine der Vorlage beigesügte Denkschrisl besagt: Die AusiüdrunqSbestiinmuttgen zu dcm bezüglichen lieber» rinkommen stammen bereit» au- dem Jahr« 1886 und entsprechen in viele» Puncien nicht mehr vollständig den inzwischen hervvr- grtreienen Bedürsniffen der Industrie und des Handels. Um diesem Mangel abzubeiien, sind Vereinbarungen erleichirrnder An sür Len wrchselseiiigen Verkehr zwischen Deutichiand und Oesterreich-Ungarn 1V92 und zwischen Deuischiand und Luxemburg 1893 abgeschlossen worden A, ch sür den Verkedr zwilchen Deutschland und den N ed.-r- landen. Belg e» und Ln Schwer, waren bereils Berdaabluiigen mesirn Herbcisührung gleicher Vereinbarungen im Gange, als aus Einlnlung des ichweizerisclen Bu»l.csroths am ü. Juni d. I. eine Lonserenz von fachmännischen Vernein» dn beldtiligten Slaaten jusammkniror, um z» prüien, ob und in wie weil Aenderunge» und Ergänzungen sür das gesummte Gebiet de» Ucberrinlomiue»- ersorderlich seien. Dabei waren sammiliche Vntragsslaalen, mit Ausiiabnik von Rußland und Italien, deren nachlräglicher Bei tritt in Aussicht gestellt war, vertreten. Diel» Eonsnenz hat mit Tiimnieiikinheil die tn der deutsch-österreichisch - ungarischen Vereinbarung vorgesehenen v-sorderung»hek»»g»ngen sasi durchweg angenommen. — Da indeß mit der v öglichkeii zu rechne» war, daß das Ergebniß der Berner Eonierenz erst nach Verlaus einer längere» Zcn die Genehmigung iäiumilicher Benragssiaalen er holten wurde, sind die Venreter TrulschlandS, Oesterrelch-Unqarns, der Niederlande und der Schweiz nach Schluß der allgemeinen Berhandiiingen zu einer Sonberconserenz zusommengeirelen und baden sich dadin verständigt, ihren Regierungen zu empfehlen, daß, um sür die Zwiicheuzeit dem Vertehrsdedüriiiiß Rechnung za wogen, eine Vereinbarung erleichternder Vorfchriiten sur ihren wechselseitigen Verkehr abgrichlosien werde. Dies« Ver- darung hätte sich an die von der Berner fachmännischen Eonierenz entworfene neue Fassung der Vorscbr-'irn über bedingungs weise zur Beförderung zugelas,,-»» Gegenstände genau anzuschiiegen. Sie solle sich jedoch nicht aus den Wechselvertehr zwischen Deutsch land und Oesterreich-Ungarn beziehen, der bereit- anderweit geregelt sei; auch solle es den detheiliglen Slaoien unbenommen bleiben, wegen ihres Wechsclverkehrs sich noch über wettere Erleich terungen zu einigen. Solche Erleichterungen habe» die Vertreter Deuischiand» und der Schweiz zur Förderung des Verkehr-Z zwischen diesen Staaten sür wünschenrwerld gehauen und zu bleiern Zweck »inen Eiilwurs aufgrslelll. Zur Erleichterung eines baldigen Ab el,lusses erachten cS säminiliche Theilnediner an den Verhand lungen sür zweckmäßig, daß vo» der strengen Form eines Sloais- vrrirages abgesehen und die belreffeiiden Vereinbarungen nullktst einfachen Austausches von Erklärungen der belheiiigien Regierungen abgeschlossen würben. — Da ieil Beendigung der Berner Verhand lungen schon mehrere Monate verflossen sind und sich auch setz, „ocq nicht adsehcn läßl, wann die in Aussicht genommenen neu-n Be stimmungen für das Gesanimlgebiet des iniernaiioualen Uebercin- kvinmens zur Einführung komme» werden, scheu» es an der Zeit zu sein, die vorgeschlagenen Sondervi-reindarungen elnzusüvren Tie Regierungen von Oesterreich-Ungarn, den Niederlanden und derSchweiz habe» sich hiermit bereits einverstanden erklärt. II Berlin, 24. November. Von den auS der fran zösische» Kriegsentschädigung gebildeten Reichö- sondS wird in nicht allzu langer Zeit wieder einer aus- gebraucht sein. ES wurden im Beginn der siebziger Jahre auS der Kriegskoskelientschädigung der Knczss.iatz, der Jn- validenscnd-, der FcstuiigSfoildS, der Ne>ch«taasgebäurefont- unv der Reichs-ElscilbabnhaufondS gebildet. Der leylerc be steht nickt niebr, er ist bereit» erschöpft. Der ReichS- lagSgebäudcfondS gehl demselben Lchickfal entgegen. Durch daS Gesetz vom 8. Juli 1873 waren zur Erriailinig de» Reich-tagSaebändeS auS der sranzbsffchen Entschädigung 24 MiUicnc» Mark zur Verfügung gestellt. Diese» wuchfen an Zinsen 4 793 983,76 -sc zu, b>S durch Gesetz vom ll. Mai 1877 der Zinfeiizumachs eiugestelll wurde. Bon dem hiernach aus 28 719 983,7ü -ck erhöhten Fonds sind in den Jahren 1882 83 bi» einschließlich 1893/94 27 925 000.^! verwendet bezw. durch den RcickShauShallsetat bereitgestcllt worden^ so daß für 1894 9ü noch 794 983,78 -«e verfügbar sind. Hierzu kommen allerdings noch die Erlöse aus ent behrlichen, zur Veräußerung bestimmten Bauparcclle», sowie der Gewinn bei der Verwendung der Anlagen LeS Font«, so daß in den Eta» für l894/9ü noch als Einnahme aus dem ReichstagSgebäudesondS die Sunime von 2,l Millionen eingesetzt werten konnte. WaS den durch da« Gesetz vom SO. Mai l87Z geschaffenen FcstungsbausondS betrifft, so betragen die Einnahmen, welche aus ihn zurückzusühren sind und in den Elrt für 1894 9!» ein gestellt werken konnten, 1 4V0 300 Der Ncich«>»val>dcn- fond« ist noch ininier der beträchtlichste der in rem Anfang Ver siebziger Jahre gebildeten ReickssondS. Sein Bestand ist so günstig, daß nicht nur die bessere Unterstützung der Jnvaliben a»S den Kriegen vor 1870, sondern auch seine Juanspruchnahmc zur Erhöhung der Betriehsjoad« de« RcickS in Aussicht genommen werden kann. Tie Zinsen riese- Font- konnten nach dem gegenwärtigen Eapikalstandr sür l894/9L noch ans >8 061000 veranschlagt werden. Der einzige der ReicksfondS, welcher bi-ker keine Verminderung erfahren dal, ist der KriegSschatz. Sein Bestand brläust sicv aus 120 Millionen, die bekanntlich nur zur Ausgabe für Zwecke drr Mobilmachung verwendet werden dürfen. Berlin, 2t. November. Bon dem 1. October 1894 ab tritt die Vorschrift der Gewerdcordnungsnovrlle in Kraft, welche den Unterricht drr Fortbildungsschulen an Sonntagen verbietet, wenn dir Schüler dadurch ver hindert werden, den Goite-dienst zu besuchen. Die Vertreter der Regierungen batten der Zuversicht Ausdruck gegeben, daß r« bi« dabin gelingen werte, zu Abmachungen zu gelangen, die sowohl die Kirche, wie dir Schulen befriedigen würden. Die« ist bisher nicht der Fall gewesen. Während deshalb bereit» vor einiger Zeit der Verband deutscher Gewerdc- vereine sich mit einer Eingabe an den Reichskanzler gewandt batte, bat neuerdings der Verband deutscher Gewerbrschul» männer Schrille gciban, um die dem Fortbildungs-Schul unterricht drohende Gcsabr abzuwenden. Wenn sich nickt Mittel und Wege finden lassen, nainenilich durch Einführung besonderer Gottesdienste sür die FortdilvnngSsckülrr, diesen einen vierstündige» ununterbrochenen SonnlagvormittagS- nnterrickt zu erhalten, so würden die durch die letzie Gewrrde- ordnuiigsnovellc geschaffenen Neuerungen sür daS Fort- biltungSwescn nicht zum Segeu au-schlagen. * Berlin, 23. November. Ilm der StaatScaffe einen Theil der Ausgaben für die Unterhaltung der UniversitätS- institute wieder einziibringen, sink sei« einigen Jahren die IlistilulSgcbühren unk Prakkikantenbeilräae eingeführt worden, die von den Studirenten für den Verbrauch an Lehr mitteln »nd Lehrmaterial gezahlt werten. Diese Beiträge verschafften den Hochschulen nickst unbeträchtliche Mittel, die rorteni auS Staatsfonds genommen werden mußten. Um die Aufwendungen de» Staates sür die Universitäten uud besonder« sür die klinischen Lehranstalten und In stitute, die als vornehmsten Zweck die Ausbildung drr Siutirende» verfolge», gleichzeitig aber auch Musterkraiiken- Häuser sind, in denen die Einwohner der Universitätsstädte und deren Umgebung in KrankbeiisfällenAusnahme studen, weiter herobztimindcrn, verfolgt man den Gedanken, die Universi tätsstädte stärker zu Len Ausgaben keranzuziebrn. B'Sher hatten die betreffenden Städte mit Len Kliniken Ber träge, wonach mittellose OrtSangebörige zu einem bestimmten Satze Aufnahme fanden, der de» sür mittellose, den Kliniken von auswärts überwiesene Kranke geltenden Satz um ein Geringe- überstieg Wie »ack der „V. Z." verlautet, brab sickstigi die Regierung anderweitige Normen für die Ausnahme der Kranken aus bcn Universitätsstädten sestzusetzen. Der bisherige Satz sür Eurkosten und Verpflegung foll einheitlich geregelt, außerdem aber verlangt werden, daß die Univrr- siläisstärtc zu den VerwaltungSloflen der klinischen Institute ihren bestimmten Anibeil beitragen. Aeltere Rechte der Städte au« Vermächtnissen re. in Bezug aus die Verpflegung«- kosten kranter Einwohner werten sorlbestehen bleiben. Die betreffenden Städte sollen auch zu den Kosten der Polikliniken berangezogen werde», und zwar sowohl was die Auswendungen für Verbandinaierial re. betrifft, al» auch zu den Verwaltungslosten, wie Localmielbe, Heizung, Auf wartung re., während das ärztliche Personal von der Universi tät o»S besoldet wird. Ein Gesetze nlwurs befindet sich, wie die „B. Z." hört, in der Ausarbeitung und dürste dem Landtag schon in seiner nächsten Session zur Beschlußfassung vorgclcgl werden. * Berlin, 24. November. Bckannllich bat Preußen beim BundcSrath einen Antrag Hkstellt über die Vorbildung der Tbierärzle, Zaknärzkc »»d Apotheker, dessen Folge eine Heraofttzung der gegenwärtig erforderlichen Schul bildung ist. Gegen tiefen Antrag veröffentlich! der ständige Ausschuß deS deulschen Veterinär,albe«, der Gcsainmlver- tretuiig sämmtlicher teuischen, tbierärzttichen, übe, 2o>-o Mit glieder zählende» Vereine, in der „Berliner lhierärztlichen Wochenschrift" eine Resolution, in der eS keißk: „Ta der Anlrog Preußens «ine erhebliche Minderung der tbier- Lrztlichen Vorbildung und »ine Ablenkung von dem b>sheriqen Ent- wlckelnnqSganqr der Veterinarmedicin bedeutet und demnach nicht« versäumt werde» darf, ui» >» angemessener Welle gegen die Au- nadine jenes Antrag«» seitens des Reiche» zu wirken, so wird die bereits dcm Reichskanzler überreichte Petition mit einem ent sprechenden, auf jenen Antrag bezüglichen Zusatz auch dem RrlchS- lag zugeben, damit derselbe Gelegenheit erhält, sich über die thier- ärziliche Vorbildung — womöglich in Verbindung mit der Berathung der Novelle z»m Biehsenchengesetz — z» äußern. Ter Ausschuß erachtet es als die Pflicht jedes Thierarztes, welcher im Stande Ist, einen Einfluß aus die zur Zeit noch sür die Entscheidung in Vetracht kommenden Faktoren auszuübr», daß er diesen Einfluß ohne Säumen »nd im vollen Umfange dahin geltend macht, daß sllr die thirrärztliche Vorbildung dos Aditurienten-Examen gefordert werde, mindesten- aber die alte» Vorschriften (Reisezeugniß für die Prima eines Gnmnonums oder Realgymnasiums. Red.) maßgebend bleiben, wenn die Vorschrift de« Adilurieuten-ExainenS zur Zeit nicht zu erlangen ist." X. Berlin, 24. November. (Telegramm.) AuS Ham burg wird gemeldet, daß daselbst am Dammlbor-Ucbergang der Vplrazug des LatserS Gefahr lief, mit einem Stein- wagen, der über daS Glc,s subr, rusam men zu stoßen. Glücklicherweise war cS im letzten Augenblick möglich, da« GlciS noch frei zu machen, so daß der kaiserliche Zug un- gehindcrl passiren konnte. Berlin, 24. November. (Telegramm.) Zu Ehren de« von hier scheidende» sächsischen Lega t io n SsecreIa irS v. Ttirglttz fand gestern im Kaiserdos ein A bscknevsesscn statt, an dem sich u. A. der Gesandte Gras Hohenthal, der österreichische BolsckastSsecretair v. Schießet, der bayerische LegalionSsecrelair Freiherr von ber Tann, sowie einzelne Herren vom AuSwärligcu Amt und der Diplomatie betheiligten. c« Bcrlt«, 24. November. (Telegramm.) Wie der „ReickSanzriger" meldet, sollen die «borsten Bor»alton>«- beamlon IN den Schutzgebieten von Togo, Süktvest- asrika und den Marickiall-Jnseln anstatt des Titel- Kaiserlicher Eommiisar den Titel Kaiserlicher LanbeS-Hauplmann führen. Berlin. 24 November. (Telegramm.) Drr „Reichs-Anzeiger" erklärt die Behauptung der „Vossischrn Zeitung", daß bei dem preußischen Militair-S traf» verfahren gegen lügende und ver stockte Verbrecher beute noch körperliche Züchtigung cintreten könne und daß da« Zeugiiitz der Anden im preußischen Militairprocetz em minberwerthigeS sei, widerspreche den tbatsäcklichrn Verhältnissen. Die körperliche Züchtigung sei «eit dem 6. Mai 1848 ahge« chasst, auch längst al-DiSeipIinarstrase be seitigt worden. Die Beschränkung der Glaubwürdig keit der Juden vom 23. Juli j>847 sei außer Kraft gesetzt. Uedertie« sei die Gleichberechtigung der Eonfessiourn in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung durch da» zum Reich-gesey gewordene norddenlschc Bundesgesetz vom 3. Jul, l869 ausgesprochen worden. Es würde der „Boisischrn Zeiiung" unmöglich sein, auch nur einen Fa,ll sur die Wahrheit ihrer Behauptungen angusührru.
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