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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1892
- Erscheinungsdatum
- 1892-06-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189206161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18920616
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18920616
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1892
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Nichtamtlicher Teil. 3599 «rnft Wirft, vcrlagSlmchh, in Lei»,«,. tVogt, I ttz., e. Welt- u Lcbcnsanschauung s, das Volk m. besond. Bcrücksicht. der wirtschaftlichen u gesellschaftlichen Fragen. 7. Lsg. gr. 8°. (S. 97—112.) —. 10 Otto Wigan» in Letptt«. Busch, E., Ursprung u. Wesen der wirtschaftlichen Krisis, m. Angabe der Mittel zu ihrer Bcseitigg. gr. 8". (111 S.) I. 50 Mühlhausen, Goethe e. Sozialist?! gr. 8°. (30 S.) —. 60 M. Wilckcu» in Siscnach Hetz, G-, Geist u. Wesen der deutschen Sprache. Eingeleitet durch c. kurze Lcbensbeschrcibg. d. Vers. v. K. H. Keck. gr. 8°. (95 S.) In Leinw. kart. » 1. 60 Sari Wtniker, Hosdiichh., in vriim». IVaAUvr, Realien d. Arisck. Lltertllams, k. den Lobulgebraueb ru- s-uiuueiiAsstellt. Ar. 8°. (VII, 124 8. in. XlwildAii, u. 2 Raiten.) » 2. 20 Woeri'S Sep -Santo in Wiirrbiir». IVovrI's Reisebsiidbüclier. OiiiAsduiiA v. Rüsselciorl. üssclireidnoA cksr dslisblsstsii 8ps.rierAs.iiAe u. XuslläAv. 3. ^uü. Ar. 160. (47 8. in. 2 Rarteu.) * —. 50 — dsssslds. Rubrer ckureb Innsbruck. 5. ^utl. Ar. 16". (20 8. w. klan n. 2 Harten.) » — 50 Woerl'» Scp.-Sonto In Wiirrdur« ferner: IVasrl's Rsissbanäbltcber. Rubrer äurcb Osnabrück u. VmAsliA. 4. L.uü. Ar. 16" (19 8. in RIan u. 2 Harten.) — 50 — dasselbe. Rübrsr k. die 8cbvarr^aldbabn u. ibrs 8sitentbäler. 2. ^ull. Ar. 16". (100 8. in. Illustr., klänen u. Rartsn.) * 1. — — dasselbe. Rübrsr durcb tVörisbolen n. UniAebA. 4. ^nü. Ai. 16". (20 8. w. 1 Bildnis u. 2 Harten.) * — 50 Verzeichnis künftig erscheinender Bücher, welche in dieser Nummer zum erstcnmale angekündigt sind. Buchhandlung de» «dangel. Bunde» von Sari Braun in Leiviig. ssis Fey, Der Anteil der Jesuiten an der preuß Königskrone. Hugo »lein in Barmen. ssis Am Ausgang des 19. Jahrhunderts. Eine Teufclaustrcibung in Bayern. v. R. ReiSIand i„ «ci»,ig. ssn 8torw, RnAliscbs kbiloloAis. 2. ^uü. I. 1. ^ndresen, 8pracdAsbraucb n. 8pracbricbtiAksit im Osutscbso, 7. Lull. «arl Schoitzc in Lripitg. Nr. iss. S. ssii KIsxsr, Krcbitsktolliscbs VorlaAsblättsr. Reit 4. Srnft Loeche in Berlin. ssiz Rucb, Oie oatürlicden Lausteios Osutscblauds. Nichtamtlicher Teil. Zum Rechtsstreit Mayer A Müller-Berlin gegen den Vörsenvereins-Vorstand. In Verfolg ihres Systems, sich gegen die berechtigten For derungen des gesamten Buchhandels aufzulehnen und gegen die Maßregeln des Börseuvereins-Vorstandes die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen, hatte die Firma Mayer L Müller in Berlin unter dem 15. April 1891 auch gegen das Mitglied des gegenwärtigen Börsenvereins-Vorstandes Herrn H. Wichern- Hamburg Klage wegen Beleidigung und Kreditgefährdung erhoben. Dieser Prozeß hat in fünf Verhandlungen drei Instanzen durch laufen, deren jede die Klage abgewiesen und die Kläger in die Kosten verurteilt hat. Die Klageschrift führte zunächst Beschwerde gegen Auf forderungen des Börsenvereins-Vorstandes des Jahres 1888/89, (dem der Beklagte übrigens bekanntlich nicht angehörte) und rügte die Oeffentlichkeit jener Aufforderungen im Börsenblatte, namentlich aber die früher — gleichfalls ohne Beteiligung des Verklagten — stattgefundene Versendung der Zettellisten mit An gabe der ausgeschlossenen Firmen als Beilage zum Börsenblatt. Eine solche Liste, an deren Urheberschaft der Beklagte teil genommen hat, war in Begleitung einer Mitteilung des Vor standes am 20. November 1890 unter Kouvert versandt worden. Der Vorstand des Börsenvereins hatte gegenüber diesem Angriff auf eines seiner Mitglieder in seiner Sitzung vom 24. April 1891 die solidarische Behandlung der Klage beschlossen und Herrn Or. Paul Schmidt in Leipzig beauftragt, dem Ham burger Rechtsbeistande des Herrn Wichern, Herrn vr. Predöhl- Hamburg, in der Abwehr des Angriffs behilflich zu sein. Die Klagebeantwortung nahm für die früheren Mitteilungen und Aufforderungen des Vorstandes die Verjährung in Anspruch. Bezüglich der Mitteilung vom 20. November 1890, in welcher 11 Firmen namhaft gemacht wurden, denen bis zu anderweitiger Bekanntmachung gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern sei, betonte sie, daß die Aufforderung es in die Wahl der Verleger gestellt habe, entweder gar nicht oder nur mit beschränktem Rabatt zu liefern, und daß dieses Kampfmittel von früher mit der gleichen Angelegenheit befaßten Instanzen, darunter vom Reichsgericht, ausdrücklich als erlaubt bezeichnet worden sei. Sie machte ferner geltend, daß die Aufforderung nicht im Börsenblatte abgedruckt und die der Aufforderung beigegebene Zettelliste nicht dem Börsenblatte beigelegen habe, sondern beides in geschlossenem Kouvert verbreitet worden sei, schließlich daß an Maßnahmen des früheren Vorstandes der Beklagte nicht beteiligt gewesen sei. Das Urteil des Hamburger Schöffengerichts IV vom 4. Juni 1891 hielt die Einrede der Verjährung auf alle vor dem 18. No vember 1890 liegenden Veröffentlichungen für begründet und konnte in der Aufforderung vom 20. November 1890 kein be lastendes Moment finden, das den Kläger in der Achtung anderer herabzuwürdigen geeignet sei; es erkannte daher, daß die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen sei und die Kläger die Kosten zu tragen hätten. Das Schöffengericht erklärte, nach dem Inhalte der Klage annehmen zu müssen, daß die angeblichen Beleidigungen schon vor dem 18. November 1890 geschehen seien; insoweit sei die Klage wegen eingetretener Verjährung abzuweisen gewesen. In der Aufforderung des Vorstandes vom 20. November 1890, die so gefaßt sei, daß den Verlegern anheimgestellt werde, an die Kläger nur mit beschränktem Rabatt oder gar nicht zu liefern, und an der der Verklagte mitgewirkt habe, könne das Gericht durchaus keine Herabwürdigung der Kläger oder einen Angriff auf ihre Ehre oder aus die jedem unbescholtenen Menschen ge bührende Achtung erblicken, geschweige denn die Behauptung oder Verbreitung einer unwahren oder nicht erweislich wahren That- sache, welche die Kläger herabzuwürdigen oder in der öffentlichen Meinung herabzusetzen geeignet sei. Auf erhobene Beschwerde der Kläger beschäftigte sich das Landgericht Hamburg mit der Angelegenheit und ordnete durch Beschluß vom 6. Juli 1891 die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Schöffengericht Hamburg IV an. Das Landgericht pflichtete den Erwägungen des Schöffengerichtes betreffs der am 18. November 1890 eingetretenen Verjährung früherer Fälle bei; es untersuchte also, wie auch das erste erkennende Gericht, die Frage der Beteiligung des Beklagten an den von der Klage schrift herangezogenen früheren Fällen nicht. Auch im Falle der Bezugnahme in einer späteren Veröffentlichung auf früher statt gehabte beleidigende Veröffentlichungen würde nur diese spätere Wiederholung in Betracht kommen können; alle früher vorge kommenen Veröffentlichungen müßten ausscheiden. Als alleinige Grundlage der Klage verbleibe die Verbreitung der Aufforderung des Vorstandes auf der verbreiteten Zettelliste, da deren Ver sendung unter Kouvert immerhin als eine »Verbreitung 487»
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