r. ^ au. 6. r. Anzeiger. Amtsblatt dis MW. Bczirlsgknchts and des Raths der Stadt Lechzt». ^ Z65. Freitag den 31. December. 1858. ! Rum.I . Wltn.I irnbng n. >. )rrStrn, ambur? tiftr. 51.1 ambm ton. chssir. ! I chhoftß. Bünden I Russe. 0ef, Leul-j r. den 8. platz 6. ainstr. Ul >. ParkU. zäßchen«! LbeißH . 86.05; uc. 4.8l^ ; L'j» tr 73.5j ir-Anlrihi ! Lo«^ Dberschl^ vco 48 bi, , Deck.- ituS: str still. -/«, Jan-- - Haftr: l/,, Jans >olz. Bekanntmachung. Das Schießen mit Feuergewehr, so wie das Singen, Schreien und Lärmen auf den Straßen und öffentlichen Plätze» hiesiger Stadt, welches seit einigen Jahren, beson ders in der Sylvesternacht, auf ungebührliche Weise stattgefunde» und zu mehrseitigen begründeten Klage» Veranlassung gegeben hat, wird hiermit, bei Vermeidung nach drücklicher Bestrafung und nach Befinden sofortiger Verhaftung der Ruhestörer, wieder holt untersagt. Leipzig, den 30. December L858. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. Stengel, Pol.-Dir. ^ Bekanntmachung, den Schutz des Museums betr. Die Erfahrungen, welche wir leider in der kurzen Frist seit der Eröffnung de- Museums zu machen hatten, lassen folgende Anordnungen als nothwendig erscheinen: 1) Kindern unter zehn Jahren ist der Zutritt zum Museum überhaupt gar nicht, Kindern über zehn Jahre nur in Begleitung von erwachsenen Personen und unter deren Vertretung gestattet. 2) Jede Verletzung, Verunreinigung oder Verunzierung deö Museumsgebäudes im Inneren wie am Aeußeren, so wie der darin aufbewahrten Kunstschätze ist, Schädenansprüche und sonstige strafrechtliche Ahndung noch überdies Vorbehalten, bei Fünf Thalern Geldbuße oder verhältnißmäßiger Gefängnißstraße verboten. 3) Weder die Freitreppen noch der Perron vor dem Museumsgebäude dürfen bei Vermeidung unnachsichtlicher polizeilicher Ahndung von der Jugend als Spiel- oder Tummelplatz benutzt werden. Indem wir die zuversichtliche Erwartung aussprechen, daß wir nicht werden in die Notwendigkeit versetzt werden, obige Strafbestimmungen in Vollzug zu bringen, fordern wir zugleich Aeltern, Erzieher und Lehrherren hierdurch dringend auf, diese Anordnungen den ihrer Obhut anvertrauten Kindern und Lehrlingen alles Ernstes einzuschärfen. Leipzig, den 27. December 1858. Der Rath -er Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Das Museum bleibt heute, Freitag den SL. December, geschloffen, und ist dagegen morgen, Sonnaben den 1. Januar, von Vormittags II Nhr bis Nachmittags 3 Uhr gegen Gintrittsgel- geöffnet. Leipzig, den 31. December 1858. . Der Rath -er Stadt Leipzig. > K o ch. Bekanntmachung, die Eröffnung eines Abonnements beim Museum betr. Um vielfach an uns gelangten Wünschen zu entsprechen, eröffnen wir auf das Jahr 1859 für den Besuch de- Museums an den Tagen, an denen dasselbe nur gegen Eintrittsgeld zugänglich ist, ein Abonnement, und zwar im Betrage von ^ I THlr, -Ngr. für eine Person, - 2 ^ für drei^ Familie angehörige Personen. Jede- weitere Billet eines Familien-Abonnements kostet 20 Ngr. Die BiÜetS lauten auf die Person und können an Andere nicht übertragen werden. Jeder Mißbrauch derselben hat die Entziehung deS Abonnement- ohne Rückvergütung de- dafür gezahlten Betrag- zur Folge. Anmeldungen zu diesem Abonnement werden in unserer Stiftungsbuchhalterei (RathhauS erste Etage) angenommen. Leipzig, am 27. December 1858. .. Der Rath -er Stadt Leipzig. Koch.