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Elbeblatt : 14.06.1859
- Erscheinungsdatum
- 1859-06-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666388122-185906147
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666388122-18590614
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666388122-18590614
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt
- Jahr1859
- Monat1859-06
- Tag1859-06-14
- Monat1859-06
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- Titel
- Elbeblatt : 14.06.1859
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Entdeckung von demagogischen Uwtrieden an- wel, che aber ihre Wirksamkeit alsbald wieder eingestellt: hat. Demagogische Umtriebe waren e» übrigen» hauptsächlich gewesen, au» deren Veranlassung die Karlsbader Versammlung, gehalten wurde, und wel* che die verzeichnet«« Beschlüsse nothwendig machten.. Da außerdem noch mehrere Gegenstände tn de» BundeSaete zweifelhaft geblieben waren, so wurde am 25. November 1819 ein Kongreß der brutschen Bundesstaaten zu Wien eröffnet und.eine Schluß akte (Wiener Schlußakte) über die, Abbildung und Befestigung de» Deutschen Bunde» entworfen und am IS. Mai 1820 unterzeichnet. Sie enthält SS Artikel, die die Zwecke und Wirksamkeit de» Bun de» näher bezeichnen,, die Unauflösbarkeit he» Bunde» bestimmen^ den AuStvitt au» den selben verbieten, und über die Abstimmung, auf dem Bundestag, über Krieg»- und Friedens bestimmungen de» ganzen Bunde», über neue Grund gesetze, über Entscheidung von Streitigkeiten zmie scheu einzelnen Gliedern desselben durch einen un parteiische» hohen Gerichtshof eine» dritten Staa tes und über die Austrägalinstanzen Zweckdienliche» festsetzen. Jedoch wurde durch Artikel 17. die Er- Aärung de» rechte» Sinne» der BundeSacte und die richtige Anwendung ihrer Bestimmungen der Bundesversammlung allein Vorbehalte». Auch wurde durch, Art.»25. und flg. festgesetzt, daß bei offenem. Aufruhr in einem Staate, der Bund diesem, selbst üngerusen zu Hilfe eilen müsse, wenn etwa die. Regierung des insurgirten Lande» durch Umstände verhindert würde, die Hilfe zu verlangen. Die Schlußakte, enthielt auch Bestimmungen, wie sich der Bundestag bei Klagen von Privatpersonen, wegen verweigerter Justiz in einem Bundesstaate, zu benehmen habe und über nöthige Executivmaß». regeln. Der Artikel 36, der über Verhältnisse zum Auslände und über Krieg handelt,, bestimmt:, baß alle Verletzungen, eines Bundesstaate» von einer auswärtigen Macht den ganzen Bund betreffe», doch soll jeder einzelne Bundesstaat die Beranlas«. sang zu solcher Verletzung nach Kräfte«, verhüten. Klagt ein fremder Staat über einen Bundesstaat bei dem Bundestage, so. ist die Bundesversammlung^ verpflichtet,, di». Sache zu untersuchen und wenn die Beschwerde: gegründet ist, dieselbe abzustellev;. ebenso, hat-nach, Artikel. 37. der Buub seine Hilfe zu verweigern, wenm. ein-Mitglied desselben in, un«- gerechter Sache diese, gegen da».Ausland in An-, spxuch nimmt. Im» Artikel 40.wurde festgesetzt,, daß eine KriegSerklärun^dr» ganzen Bunde» nur in einer.Plenarßtzuug gefaßt werden,könne;^in Ar tikel 45, daß, der Bundestag i» rinem Kriege aus wärtiger. Mach« über die Neutralitätserhaltung zu- wachen-habe und daß, wenn ei« Bundesstaat,, der zugleich, europäische Macht ist, al» solche einen.. Krieg beginne, dieser die,Verhältnisse und Verpflich tungen-de» Bunde» , nicht berühre (Art. 46), so,, bald, «scht-die Gefahr eintritß, daß. daS.B.uubeSge«-. bist verlM w.ird. (Art. 47.),, Bei BundeS-kriegem,. darf kei» Mitglied de« Bunde» ei»f«itigeV.erh»»b--., luogen mit dem Feinde ein-ehe»;, diese werden, vo« emtm AuSschuß..d«».-Bmdt»tagc».geleitet und-' in einer Plenarsitzung angenommen oder vorwprfen» ZizglM wurde durch Art. 2lund 52 drr,Bunde«-, lss^bevrchtigt und verpflichtet, da- Krieg«wese»de». Lunde» zu ordnen und die übrigen Artikel handel ten von der landständischen Verfassung, welche nach Artikel 13 der Bnnde-acte in allen Staaten statt- finden, durchaus aber in keiner Art da» monarchi-- fche PrjnHl verletzen dürfe. Diese Beschlüsse w»r, Le» am. 18. Juni 1820 von dem Bundestage zum Grundgesetz« erhoben- sowie auch a» 87 August »820 die Austräaaiiustauz und bi« ExerutionSord- ntlug. Hierauf Pv«rN am 18. August desselben Jahre» beschlagen-. Laß in alle», konstitutionell»« Staaten de», Deutschen Bunde» streng a»f Aufrecht haltung de» monarchischen Princip» gehalten und aller au« Oeffentlichknt der Kammerverhaudlungen möglicher Weise entspringende Nachtbeil streng ver mieden werden solle;, baß eine Commission von fünf Mitgliedern ernannt werden müsse, um di« Gebrechen de» gesammten Unterrichts« und Erzieh- ungSwesen« zu, erforschen und geeignete Maßregeln- gegen dessen Mängel vorzuschlagen, uud daß da» provisorische Preßgesetz bi» zur Annahme eine» neuen in Kraft bleiben sollte. Doch immer waren die Grenzen der Wirksamkeit de» Bundestage» nicht- genau bestimmt uud war er selbst darüber oft un gewiß. Die Bewegungen welche im Jahre 1830 in Deutschland stattfanden, kannten den Bundestag, zwar nicht zu einer directen Einschreitung bewegen,, doch traf ev nach Wiederherstellung der Ruhe Vor kehrungen, welche die deutschen Fürsten gegen ähn liche Fäll« sichern sollten. So verbot er 1831 dag Mterfchriftensammelu zu Adressen, bestimmte die Fälle, in welchen sich Uüterthanen de» Bunde» an de» Bundestag wenden könnte», und schärft« den einzelne» Regierungen di« 1819 getroffenen Bor- kehruogeu gegen den Mißbrauch der Presse ein.. Zu dieser Zeit erhielt auch da- deutsche Bunde»- h«er «ine etwa» veräuderte Organisation; wi« frü her blieb festgesetzt, daß. da» Militär jeden Staa te» den buvdertstea Hheil seiner Bevölkerung be»- tragen und daß diese» so-ausgerüstet sein müsse, daß. jedtS Corp» in vier Wochen in da» Feld rük- keu könne, und wurden die Leistungen der kleineren- Staaten bei Stellung der verschiedene» Waffenggt«. tuugxn geregelt.: ^7. . , r , (Schluß f»iM Dom Lop»tage- Die Zveite Kammer hat die Berathung über die« «ußerordrutlichen Ainanzvorlagen beendigt und« mit der Einen-Abänderung genehmigt» daß der Zuschlag , zur Grundsteuer aus die beiden Jahre 1859 und- 58M statt I^Pf. mit LPs. erhoben, der Zuschlag zur Gewerbe- und Personalste»» dagegen von der Hälft« auf Hs in jode« der bei den genannte»- Jahre herabgesetzt werdew-soü. ES hat« hiurmit der langjährig» Scheid über- die um-. gleiche V»theitu«g Ser Grund« uud Gewerbe« und - Personalstouer, drsvnd«r» ab«r über Vie UnverhälM. mäßigkeid-dor Zwlchtäg« feinen AuSdruek gefuudeu. Ztzr Herabsetzung: de« Gewerbe« uud Pepseamlsteu«- erzoschlag». hat indesson diesmal: besonder» auch> dir.Erwägung^gefiihrt, daß Handel, Industrie und- Gewerbe tzoa«n Nnd e» ist deshalb auch de« Vor«- behalt gestellt;, worden, daß diese VrrtheilnngSarb': keiuemMaßstab für die Zzkiütst abgeben solltL. We-,
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