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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.03.1897
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1897-03-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18970311018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1897031101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1897031101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-03
- Tag1897-03-11
- Monat1897-03
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v^»g».Prri« hl der Han-tttzpeditlo« oder de» t» Ttadt- ItNlk! >Nd dwe Boeorten eerichttten Rn«« M»«»,»,»holt: nttrtelj-HAtch^scha «t^wetmalwer tL,li^8«ft»ll«ug ^ »gliche' w« U^lmed: monatlich ^l 7.-0. Dt» Moegen-Außgabr erscheint ma '/,? Uhr. dte A-«--Au»ia-e Wochentag« um b Uhr. Ledartio» »ad LrpMiour Sahnnnr-nnss« 8. Dte«lpedltio» ist «ochentag« nnnnttr-roch«, geöffnet von früh - bis Abend« 7 Uhr. /ili-leu: Ltt» Me««'» Tortt«. (Alfred Hahn), Universitätsstraß, S (Panlinnm), Lauts Lösche, Katbminnestr. 14. vart. und Ksnlgsplatz 7. Morgen-Ausgabe. Anzeiger. Amtslikatk des Königlichen Land- «nd Amtsgerichtes Leipzig, des Nathes «nd Nolizei-Amtes der Ltadt Leipzig. AuzeigenPrei- die 6 gespaltene Petit-eile 20 Pfg. Aeclamen unter dem RedactionSstrick (4ge- spulten) 50^4, vor den yamtttrunachrichtr» (S gespalten) 40^. Größere Schriften laut »vserem Preis- verzrichniß. tabellarischer und Msftrnsatz «ach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-illurgab,, ohne Postbefürderuaa -Sl 60.—, mit Poslbesördrrung 70.—. Avnahmeschlvß für Äuzeigenr Abend-Ausgabe: vormittag« 10 Uhr. Marge «-Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je ein» halbe Stund« früher. Anzeigen sind stet- an die Expedition zu richten. Truck uud Verlag von «. Polz 1» Leipzig. ^ 127. Die Leschlagnahme von Lohn und Gehalt. von vr. jur. v. Brandt«.Berlin. Nachdruck »erdete». Seit dem 1. August 18SV gilt das Rrichsgrsetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeit»- oder Dirnstloyne«, mag der selbe Lohn, Gebalt, Salair, Honorar, Gage oder sonstwie heißen. Darnach darf die .Vergütung" für Arbeit«- oder Dienstleistungen, welche auf Grund eine« Arbeit«- oder Dienstverhältnisses geleistet werden, da« die Thäligkrit de» Arbeiter« oder Angestellten vollständig oder haupt sächlich in Anspruch nimmt, zu Gunsten rme« Gläubiger« erst dann mit Beschlag belmt werden, wenn 1) dir Leistung der Arbeit oder de« Dienste« erfolgt und 8) der Tag, an welchem die Vergütung gesetzlich, vertrag«- oder ge wohnheitsmäßig zu entrichten war, verstrichen ist, ohne daß der Arbeiter oder Angestellte dieselbe ringrfordert hat. Die Beschlagnahme ist also nur verboten zu Gunsten der Lohn forderung der in Stellung befindlichen, der abhängigen Per sonen. Al« Lohn oder Gehalt ist jeder VermögenSvortheil anzusehen, der dem Arbeiter oder Angestellten au« seinem ArbeitSverhältniß gebührt; e« macht keine» Unterschied, ob die Berechnung nach Zeit oder nach Stück erfolgt. Unpfändbar ist nur die Forderung auf Lohn, hingegen da« Gelb, welche- als Lohn oder Gehalt auegezahlt ist und sich im Besitz de« Arbeiter« ober Angestellten befindet, kann beschlagnahmt werden. — Die Lohnforderung de« selbst ständigen kleinen Schuhmachers, de« kleinen Schneiders, de« Barbier«, de« Tapezierer« rc. an einen Kunden unterliegt der Pfändung, weil diese selbstständigen Handwerker nicht in einem Dienstvcrhältniß der oben erwähnten Art zu ihren Kunden stehen. Da« gesetzliche Verbot der Beschlagnahme de« noch nicht fälligen Arbeit«- oder Dienstlohnc» kann durch Vereinbarung nicht beschränkt werden. Jede Verfügung über den noch nicht fälligen Lohn oder Gehalt rc. durch Abtretung, Verpfändung, Anweisung oder rin andere« RechtSgrfchäft ist ohne recht liche Wirkung. Mit Inkrafttreten de« Bürgerlichen Ge setzbuch« wird eS zweifellos, daß der Arbeitgeber oder Chef Forderungen, die er seinerseits an seinen Arbeiter oder Angestellten hat, nicht gufrechnen kann, vielmehr muß er den verdienten Lohn, natürlich nur diesen, unverkürzt auSzablen und mag sehen, wie er in anderer Weise zur Be friedigung feiner Forderung kommt. Nach der meine« Er achten« richtigen Ansicht mancher Gewerbegrrichte ist dies nach § 115 der Gewerbeordnung und K 2 des Gesetze« über die Beschlagnahme de« Arbeit«- ober Diensttohnes schon jetzt geltendes Recht. Eine Begünstigung haben in dieser Be ziehung nur Kranken-, Hilf«- oder Sterbecassen, sofern sie, wenn sie Kranken- oder Sterbegelder zahlen, die noch ge schuldeten Beiträge in Abzug bringen können. Desgleichen bleiben die lande-gesetzlichen Bestimmungen über die Rechts verhältnisse der Beamten in Kraft. Bei Beamten, deren Bezüge gar oft da- zum nothbürftigen Lebensunterhalt erforderliche Einkommen übersteigen, unter liegt der überschießrnv« Theil de- G«baUS der Pfändung, und zwar findet sich hier eine verschiedene Regelung für öffentliche Beamte und für Privatbeamte. Das Gehalt und die Pension der öffentlichen Beamten, der Geistlichen und der Lehrer an öffentlichen UnterrichlSanstatten, der Ofstcierr, der Donnerstag den 11. März 1897. S»»S»»M«SSSS»»aS»-^»»WE»S-S>»NS»«S Militairärzt« und Deckofficiere, desgleichen die Pension der Wittwen und Waisen, sowie die Pension invalider Arbeiter nid nur bi« zum jährlichen Betrage von 1500 der Pfän dung entzogen. Urberstrigen sie diesen Betrag, so unterliegt aber auch nur ein Drittel de< Mehrbetrag- der Pfändung, während zwei Drittel de- Mehrbetrages dem Beamten, Penflonair »c. verbleiben. Die Privalbeamten stellt da« Gesetz bald den Arbeitern gleich, bald behandelt es sie ähnlich wie die öffentlichen Be amten. Den Arbeitern stehen sie gleich, wenn sie nur gegen kurze Kündigung angestellt sind, so daß sie schon in kurzer Zeit brodlos sein können; dann kann kein Theil ihres Ge Hali« mit Beschlag belegt, fein auch noch so geringer Theil von ihnen abgetreten oder verpfändet werden, gegen keinen Theil eine Gegenrechnung statrfinden. Sind sie dagegen „dauernd" angestellt, so kann der den Betrag von löOO für das Jabr übersteigende Theil ihres Einkommens von ihren Gläubigern in vollem Umfange mit Beschlag belegt werden, auch von den Beamten selbst freiwillig abgetreten ober verpfändet werden und gegen den Mehrbetrag eine Aufrechnung statlfinven. ES kommt also Alle« auf den Begriff der „dauernden" Stellung an. Da« Gesetz sagt: „Al« dauernd in diesem Sinne gilt ein Dienstverbältniß, wenn dasselbe gesetzlich, vertragsmäßig oder gkwohnhrititmäßig mindesten« auf ein Jahr bestimmt, oder bei unbestimmter Dauer für die Auflösung eine Kündigungs frist von mindesten« drei Monaten rinzubatten ist." Die gut bezahlten Buchhalter und Cassner der Banken und vieler andern großen Firmen, die Geschäftsreisenden, die Hand lungsgehilfen, welche ihr Dienstverhällniß mit Ablauf jede« Kalendervierteljahrs nach vorgängiger sechswöchiger Kündigung ausheben können, die Beamten vieler Straßenbahnen, Ver sicherungsgesellschaften und andrer Unternehmungen, die Bureauvorstehr« der Rechtsanwälte »c. re. haben häufig nur einmonatige oder zweimonatige Kündigung. Alle diese Beamten können deshalb, wenn st« außer ihrem Gebalt kein sonstiges Vermöge» besitzen, zur Bezahlung ihrer Schulden nicht gezwungen werden. — Einen begrifflichen Unterschied zwischen Arbeitern und Beamten stellt unser Gesetz nicht auf. r« wrrd also kür die Frage der Beschlagnahm» des Lohne« oder GebaltS lediglich auf die Höbe de- Jabre-betrag- vav dann auf die Frage der „dauernden" Anstellung ankommen. Hiermit wäre klargestellt, inwieweit e« einem Gläubiger verboten ist, sich wegen Befriedigung seiner Forderung an den noch nicht fälligen Lohn ,c. zu halten. Einig« Gläubiger sind nun aber vom Gesetz begünstigt; «S sind die» der Staat wegen der dirrclrn persönlichen Steuern, die Gemeinden, Ge- meindeverbLnd« und Kreise wegen der direkten persönlichen Gemcindeabgaben, Kirchen« und Scbulvrrbänee wegen gleicher Abgaben, ievoch mit der Beschränkung, daß eS sich um Steuern und Abgaben handeln muß, welche nicht seit länger als drei Mo« naten fällig geworden sind. Die zweite Gruppe von begünstigten Gläubigern waren bisher die Familienmitglieder wegen ihrer auf geietziichrr Vorschrift beruhenden Ansprüche auf Unter halt. Durch da« neu« Gesetz, da» jetzt dem Reichstag vor» liegt, soll der Kreis dieser Gläubiger erweitert werden, indem zu dem lebenden auch der frühere Ehegatte und zu den ehr lichen auch di« unehelichen Kinder «ine« Manne« hinzutrrten. Die Beschränkungen, denen bisher dir Pfändung von Arbeits lohn, Gehalt, Pension re. unterlag, gewährten dem Vater eine- unehelichen KindeS die Möglichkeit, sich mit einem solchen Einkommen, auch wenn e» den zum eignen Unterhalt erforder lichen Betrag überstieg, der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht zum Unterhalt de» KindeS zu entziehen und da» Kind mit der Mutter der Noth preiszugeben oder der öffentlichen Armen pflege anheimfallen zu lassen. Auf den Anspruch der unehe lichen Mutter gegen den Vater ihre- Kindes auf Ersatz der Kosten der Entbindung und de« Wochenbett« ist diese« Vorreckt leider nicht «»«gedehnt. Zu Gunsten eine« unehe lichen KindeS darf Lohn ober Gehalt auch nur so weit mit Beschlag belegt werden, als der Arbeiter oder Angestellte desselben zur Bestreitung seine- eigenen notbvÜrsrigrn Unterhalt-, sowie zur Erfüllung der ihm seinen Ver wandten, seiner Ebefrau oder seiner früheren Ehefrau gegen über gesetzlich obliegenden Unterhaltungspflicht nicht bedarf. Die Ansprüche der Ehefrau und der ehelichen Kinder sind also in erster Linie berücksichtigt und sollen durch die Ansprüche de< unehelichen Kindes nicht gefährdet werden. Schließlich sei erwähnt, daß nach den neueren Unfall- versicherungSgesetzen auch die von den BerufSgenossenschaften zu zahlenden Unfallrenten zur Befriedigung der UnierbaltS- ansprüche der Verwandten, mit Einschluß der unehelichen Kinder und de- Ehegatte», sollen gepfändet werden können. Deutsche- Reich. X. Berlin, tO. März. E« ist «in in der Politik wobl zu beachtender Grundsatz, daß man auch di« thörichtst« Auffassung nicht unbeachtet taffen darf, denn e» kommt nicht eben selten vor, daß diese Auffassung ein« ungeahnte Verbreitung findet und in unklaren Köpfen Verwirrung anrichtet. An diesen politischen Grundsatz wird man gemahnt, wenn man siebt, wie rasch die unsere» Wissen» zuerst von der „Deutschen Tageszeitung" ausgesprochen« Auffassung, der deutsche Handel müsse die Kosten einer Klottenvermehrung tragen, da die Flotte hauptsächlich dem Schutze de» Handel- dien,, weitere Verbreitung gesunden Hai. Der „Deutschen Tageszeitung- sind da« christlich - sociale . Volt?!, der hochconservatw« .Reich« bot«" und die führenden Blätter de« Eentrums, .Kölnische Volkszeitung' und „Germania", gefolgt. Dies« Blatter üben zusammen eine nickt zu unterschätzende Macht au«, und es ist deshalb wohl angebracht, einen Gedanken zu widerlegen, der bei einigen dieser Blätter sogar schon eine fest» Form gesunden hak. So will das eine dieser Blätter von dem Tonnen- grbalte der Handelsschiffe, da« ander« von den großen Handrl-stävten eine hesnndere Steuer erhoben wissen, di« de» größten Theil der Kosten der Floitenvermehrung tragen soll. Gegen dir Anschauung dieser Blätter ist zunächst zu sagen, daß sich nicht nur nickt berechnen läßt, in welchem Umfange die Kriegsflotte speeiell de« Handel zu Gute kommt, sonder» auch nickt, in welchem Umfange wieder der über seeische Handel den einzelnen Berufen förderlich ist. Der „Reich-bote" giebt selbst zu, daß Deutschland zu Grunde gehe« müßte, wenn der Handel aus da« Gebiet dcS deutschen Reiches beschränkt wäre, und daß der Aufschwung von Handel und Gewerbe e« dem deutschen Reiche über haupt erst möglich mache, die hohen Aufwendungen, die für da« Vestehen und da« Ansehen de- Reiche« nolh- «endig sind, zu machen. Und dann dient doch auch WMMKWWWMßMMMiiMVW« Feuilleton. Neue Dramen. (Schluß.) Ein eigenartige» Werk ist.Vantama", dramatische« Ge dicht in fünf Acten von Heinrich Blau. (London, Verlag von Tb- Wohlleben, lSVS.) Der Held diese« Gedichte« ist der Stifter de« buddhistischen Glauben«, der Sohn dr« König« Suddhovama und die Handlung spielt im sechsten Jahrhundert vor Christi Geburt. Für eine dramatische Be handlung eignet sich der Stoff durchaus nicht; ein Buddba- drama muß mit Bezug hierauf weit hinter den JesuSbramrn zurückstehen, deren Stoff, vom ästhetischen Standpunkte au«, eine» dramatischen Eonflict und einen tragischen Abschluß hat. Prinz Gantama verzichtet auf di« Krone, läßt Weib und Krnd im Stich, um die Lehre des Mitleides und Er barmen- mit den levenben, zum Leiden verurtbeilten Wesen zu predige». Eine solch« Resignation, ein so heiliger Mission«- eisrr hat zwar «inen Zu- von Größe: aber er ist die Folge einer innerlichen Entwickelung und läßt sich überhaupt nicht in dramatische Handlung umsrtzen. Der Dichter hat, an- knüpsend an pie geschichtliche Ueherlirferung, welche Gantama's Vetter, Devadetta, zu dessen erbittertsten Gegner macht, Scenen erfunden, in denen dieser nach der Thronfolge lüsterne Prätendent mit seinem Anhang den bevorzugten Thronerben aus dem Weg« zu räumen sucht. Sita, die von Devadetta verlassene Geliebte, wird mit diesem durch Gantama wieder ausgesöhnt, doch lener läßt seinen Racheplan nicht fallen, Sita belauscht denselben, sagt sich von dem Gatten los und «ls der Köaigssohn von ihm und deu Verschworenen überfallen wird, da greif» sie »um Schwert «nd »rmordet selbst Devadetta. Dieser wird nun vor Gericht gezogen; Gantama verurrhfflt indeß die irdische Justiz, di, ,» seinen Lehre« »o. Liehe, Mild« und Versöhnung nicht paff,» will. Am Schluß wendet er sich feinem Glaubens« »erk z», der Heilig» Asita mit sei»,« Sotastad, der schon immer mit seinen verheißungsvollen Offenbarungen den Ehoru« de« Stücke gebildet, deitlirkt ihn darin, un» di, ver lassene Gattin wird durch Traumgestcht« getröstet; der unsicht bar« Eher der Divas und der rostg glühend, Schrei» de« Gottes Kama wirk«, musikalisch »nd dekorativzur Verklär»«- des schei« dmoen Religionsftifttrs mit. Der Diktion fehlt es nicht an altindisch«« Eolorit, an Ratnrltzrik und einer Sentenzeufüll«, in welcher sich vnddßa's Grnndlebre» spiegeln, wenngleich et«»« eintönig „p »ft sich wiederholend, mehr lyrisch, didaktisch als dramatisch. Die Sprache ist auffallender Weise nicht immer eorreet; am häufigsten stören unmögliche Apo- stropbirunaen, z. B. „bedarf der liebend' Hand", «in tbörichL Spiel, Liebe zu vergeuden, und außerdem haben sich kochst moderne Ausdrücke, wie „Socialismu«", „sociale Frage" in den altindiscken Dialog «ingeschlichea. Seitdem die Jüiigstdevtschen wieder da« Märchen auf di« Bübne verpflanzt und dem Symbolismus weitgebende Zu- »eständoisse gemacht haben, finden auch namhaft« ältere dichter wieder den Math, derartig« Entwürfe außzuführen, sie sie im Hinblick auf die vermeintlich« Ungunst der Zeit früber in ihrem Pult vergruben. So hat auch Julius Grosse jetzt ein Volksschauspiel .Fortunat" (Wien, Ver lag de« Deutschen Dichterbeim«) erscheinen lassen, dessen Ent wurf schon au« dem Jahre 1855 berrllhrt. Da» Eoneept war in Prosa entworfen, «»«geführt vur da« jetzige Vor spiel. Ein bekannter Dramaturg lehnte damals di« Arbeit ab, indem er meinte, solche Romantik 4 I» Lieck und Arnim sei um einige Jahr« veraltet. Das entmuthigte dm Dichter. Jetzt, wo d,e sogenanni« „Moderne" sich al« ei« Epigonen- thum der Romantik enipuppt und dabei die Bübnrn bedrrrscht, mochte Gross« sein Werk wohl wieder aufnehme», und wenn er es damals im Grifte der romanuscken Schule durchzufüdren gedachte, so konnte er ihm etzt größer« geistige Perspectiven geben, nachdem das Publicum ch daran gewöhnt bat, daß die früheren ordiniuen Alpmkö iig« und Zauberfee« jetzt mtt erhabenem Symbolismu» ,.cu ausstasfirt werden. Ludwig Tieck bat einmal den „Fortunats" behandelt in einer sehr umfangreiche« Dichtung, die sich ganz an das alte Märchen anschloß, und in welchem neben dem Geldsack auch per Kortunatushut seine Rolle spielte. Davon hat Julius Grosse abgesehen: dagegen hat er ein Motiv mit hineingenomme», welchr« Ernst Wichert in seinem Schauspiel „Peter Munck" behandelt hat» den Verkauf der Seele, nur daß in dem Drama von Grosse dies« Seele mehrmals selbstständig mitsplelt, eine Selbstständigkeit und Zwiespältigkeit, welch« für den ge sund«« Menschenverstand, der in der Märchenwelt doch nicht ganz a Umia« verwiesen werden kann, etwas Schwer- begreifliches bat. Fortunat wandert, «in einsamer Pflanzen- sucher, in den Berge», wo er gelegentlich di« Kranken heilt. Sein Freund Severin sucht ihn dort «nk; beide lieben dasselbe Mädchen, Elebelh, doch dies« verzehrt sich in Sehnsucht nach Fortunat. Severin will diesen zur Rückkehr bewegen, doch vergeblich. Da erscheint der Berggeist mit seine« Gefolge, seiner Tochter Loreley, seine« Sohn Morph, und n>» findet der Seelenverkauf statt gegen das Getdsacklein, das «hm Loreley einhändigt — er wandert in di« Gelt, begleitet von Morph, einem lernbegierigen Famulns und Wunder- zwerg, mit mephistophelischen Anwandeluogen. Das ist das Vorspiel. In »er Dichtung selbst lernen wir nun die Wundermacht dr» Golde- kennen, vor dem sich Alles nemt, der Magistrat der Stadt, welcher Fortunat dir reichsten Ge schenke gemacht, der König Kilian selbst, eine Art von Ope- rrttenkönia wir werdrn hier vielfach durch die Hofdamen und di, Schaustellungen vor dem Hofe an die Hcficenrn im zweiten Tbeil des Goethr'schen Kaust erinnert. Die Prin zessin Walheide, ein« stolz« Schönheit, von vornehmen Freiern umworben, erobert da» Herz Fortunat'-, stiehlt ihm aber nach einer großen LiebeSscene sein Täcklri« — al« ein, Art von Delila, welche dem Simson seine Locken abschnrtdrt und damit seine Kraft raubt. Jetzt treibt sich Fortunat ohne seine Schätze in der Welt herum, bat ein Rencontre mit seiner Seel« und wird au« der Staot verbannt. ElSbeth, die schon mit Severin Hochzeit feiern wollte, tritt zurück, al- sie erfährt, daß Fortunat unglücklich geworden. Dieser erscheint al« Zaubermann in einer Meß- dube und bietet die Frucht vom Baume der Erkenutniß seil. Al« Walheide davon gegessen, da wachsen ibr Schlangen in die Locken und der ganze Hof verwandelt sich in eine Mena gerie. Gegen den Schluß hm fällt Fortunat de» Häscher» dr« König« zum Opfer, doch er ersteht vom Tod« wieder und wird glücklich als Elsbetb's Bräutigam. Auch da« Duukrl seiner Geburt wird gelichtet, er wird Erbe eine« Grafensohnr«, verzichtet indeß auf seine Erbschaft. Di« zweite Hälfte de« Stücke« scheiut un« von der geraden Linie, d» durch den Grundgedanken de« Märchen« gegeben, abzubiraen, wa« um so mehr zu bedauern ist, al« dadurch da« Bühnenmaß, da« Maß eine« Theaterabend«, gänzlich verlöre» gegangen ist. Für «ine Märchenvichtung stellt kein« Bühne zwei Theaterabend« »ur Verfügung. Wenn der Dichter für die Bühne da« Stück so zusammrnzöge, daß nach dem Diebstahl der Walheide di« Handlung sich in einem Schlußact erledigte, wa« durchaus nicht unmöglich und sogar der dramatischen Einheit de« Ganze« förderlich wäre, so würde einer Aufführung der Lichmna nickt« im Wege stehen. Ludwig Fulda und Gerhart Hauptmaon nehme« bei ihren Büynenmärchen auf di, Technik de« Theater« und die AussührungSsähigkeit größere Rücksichten. Daß aber .Fortunat" in Bezug aus dichterischen Werth und Gehalt jenen Märchendichtung,» mindesten« ebenbürtig ist, erscheint un« »weifello«. Grosse'« Fortunat erinnert fteilich weniger «n lene Werke der jüngere» Zeitgenossen, al« an Shakespeare Di« Dichtung ist auSnebmrnd reich an Schönheiten, sowohl wa« lyrifchen Dust al« auch gedanklich, Tiefe betrifft. Dabei baden viel« Genrebilder volkSthümlichrn Humor, eiuzelae Volkslieder etwa« Frisches und Flottes. Die Behandlung der Verse und Reim« ist meisterhaft. Doch der Tamtam der Bewvndernna hängt sich an die Bühnenerfolge, da blühen die Ktatfchrosen; ein Drama im Buchhandel blüht nur im verborgnen,. Wilhelmine Guischard, eine im Frühling de« vorigen Jahres verstorben« Schriftstellerin, die mehrere große historische 91. Jahrgang. der überseeische Handelsverkehr keineswegs allein den Interessen dr« Handel«. Es ist für die deutsche Landwirth- chaft nicht belanglos, daß unsere Handelsschiffe Cbili- alpetrr und Guano, diese nothwendigen Düngemittel, in« Zanv bringen. Gesetzt selbst aber auch, daß die Marine lediglich den Zwecken de« Handel« diente und daß Handel und Industrie nicht, wa« sie selbstverständlich sind, mit dem grsammten wirtbschaftlichen Leben de« Staate« untrennbar verbundene Bestandtheiie diese« Leben« wären, zu welchen ungeheuerlichen Consequenzen würde e« führen, wenn die Staat«au«gaben, die wesentlich zum Nutzen einzelner Erwrrbs- zweigr oder BolkStbeile gemacht werden, vo» diesen getragen werden müßten? Man würde dann dabin kommen, daß, da wir eigentlich nur Frankreich als Feind zu fürchten haben, Süd- deutschland undWestveutschland allein d,e Kosten de« Landheeres zu tragen hätten. Und in diesen Bezirken wiederum hauptsächlich die Besitzer von Jmmobiliarwerthen, weil ja da« mobile Capital leichter vor dem Feinoe in Sicherheit gebracht werden könnte. Den klerikalen Blättern möchten wir zu bedenken gehen, daß bann auch die Forderung berechtigt wäre, daß die Leute, die nun einmal nich: religiös gesinnt sind, von allen Kirchen steuern befreit werden müßten, weil sie ja an Gotteshaus und Predigt kein Interesse haben. Ebenso wären Junggesellen und kinderlose Ehepaare von allen SchuUasteu zu be freien. Man sieht an Viesen wenigen Beispielen, wie unsinnig der erwähnte Vorschlag ist- Er bedeutet nicht mehr und nicht weniger, al- die Anarchie, dis Auflösung de« Staates. Tritt man für dir Interessen bestimmter Stände »in, so ist ein, solche Jnteressenpolilik, wenn sie in maßvoller Weis« be trieben wird, nicht ohne Weiteres zu verwerfen; gebt man aber so weit, die natürliche Voraussetzung jede« itaatlichen Gemeinwesen«, daß der Staat die Ausgabe» für hie All gemeinheit macht und deshalb die Befriedigung der Ausgaben bei der Allgemeinheit sucht, zu zerstören, so zerreißt man da« GemeinsamkeitSgesübl der Staatsbürger, so stehsn derartige Bestrebungen an Gefährlichkeit keineswegs hinter den socialistischcn zurück. Daß die beiden führenden CentrumS- blätter solchen Auffassungen heitreren, muß besonders betont werden. Allerdings ist wohl anzunehmen, Paß diese Eentrumsblätter den Vorschlag nicht um seiner selbstwillen, d. h. weil sie ihn wirklich für vernünftig fänden, unter stützen, sondern daß sie dabei eine schlaue Taktik verfolgen. Es ist schon wiederholt hervorgeboben Worten, daß das Centrum sich scheut, allein die Vrrantwonung für das Scheitern der Marineforserunae» zu übernehmen und daß es dethalb schon alle mögliche» Versuch« gemacht bat, die Con- servaliven zur Negation zu bringen. Nachoem ries« Versuche gescheitert sind, bietet sich ein neuer Weg in dem Vorschläge konservativer Blätter. Man würde gern vie Conservgtiven dazu verführen, den Vorschlag sich anzueignrn, weil man wohl weiß, daß jede pernünftige Regreruug eine derartige Bedingung für di« Bewilliguug ihrer Forderungen runbw-g abirhnen müßte. V. Berlin, lO. März. (Telegramm.) Zum The« bei dem EniserpOnre waren gestern Abend folgende General- und Flügel - Adjutanten de« Kaiser- Wilhelm I geladen: die General» rer Eavallene v- Albedyll, Graf p. Lebndyrff und Graf v- Wedel, der General der Artillerie Anton Kürst Ravjiwill» die GenerallLleuteuantS v. Villau,,,« und y. Messen; zu den Eingelavenen zählt, auch der Leibarzt de« Kaffer« Romane verfaßt hat, hinterließ zwei Dramen, welche jetzt im Buchhandel erschienen sind: „Der letzte Capy" (Berlin, Kühling und Güttnrr l8SK) und „Ilvico" (ebendaselbst). Bei-» Dramen sind nicht gleichartig, da« elftere ist ein moderne« Sensation-stück, dem eine Erzäblung von Maria Tenger r« Grunde liegt, da« zweit, em Geschichtsdrama, dessen historischer Held Arrila ist. Da« erste ist in Prosa geschrieben und zwar in moderner Romnnprosa, theil« in kurzathmige» Dialogen, theil- in grell ansgesetzten epigram matischen Schlaglichtern. „Jldico" aber ist in fünffüßigen Jamben gedichtet, die zum Tbeil markig sind, zum Theil aber auch die Kraft brr Sprache abschwäch«». „Der letzte Capy" spielt in Ungarn; wir sehen im Vor spiel den Grafen im Hazard sein Vermögen verschleudern, während seine Krau m,t seinem Vetter Korestiery durchgeht. Der Graf eilt ihm nach und läßt seine Tochter io der Hut der Großmutter zurück. Achtzehn Jahre später spielt das Stück. Margitt ist erwachsen und soll auf den Wunsch der Großmutter sich dem Baron Adam Korestiery vermählen, demselben, der die Mutter entführt hat. Merkwürdigerweise weiß di« alte Dame nichts davon, wir es scheint, überhaupt kein Mensch außer dem Publicum, das sich da« Vorspiel mit angesehen hat. E« hat, wie wir später erfahren, ein Duell rwlschen dem Gatten und dem Entführer der Frau staltge- funden, wobei der Letztere arg zugerichtet wurde, wa« ihm al« Bräutigam nicht gerade zu Statten kommt, während der Graf selbst al« tobt auf dem Platze aeblirbrn ist; doch er lebt und kommt al« Bettler zurück. Wir das Alle« zugrgangen ist, daran« erfährt man au« dem Stücke nickt« Nähere«. Gegenüber den hochmüthigen in Verfall gerathenen AbelSgescklechtern steht ei» deutscher Bauer, Walden, der sich der ganzen Liegenschaften de« Grafen bemächtigte, und dessen Soh», Han«, der studirt ha». Diesen Sohn, «inen tüchtigen, vorzüglichen jungen Mann, liebt Margitt. Der Vater weigert sich, auch gegen dir günstigsten Bedingungen den große« Grundbesitz zurückzuaeben; er schenkt ihn seinem Sohn und dieser ist bereit, auf die Besitzungen ohne jeden vortbeil und Gewinn zu verzichten. Dieser Evelmutb steigert Margiit'S Neigung zu dem Bauernsohne; doch damit sie die Seine wird, müssen noch Zeichen und Wunder geschehen! Der Wundermano ist aber der letzte Capy, der Bettler. Fast wäre e« aber mit seiner Wunderkraft nicht« gewesen- denn al« ihn Forestirry erkennt, stößt er ihn vor die Brust, daß er hintaumelt, und zerrt deu Tovtgealanbten an den Abgrund, um die Leiche hinabzustürzen; doch Schritte, die sich nähern, hindern ihn daran und retten da« Stück; >enn der unverwüstliche alte Graf lebt. Der entlarvte Forestirry sucht da« Weite und Margitt und Han« Walden, der übrigen«, zur Beruhigung für allzuzart besaitete Gemüther, rin hochadelig« Mutter hat, werden ein glückliche« Paar.
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