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Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
- Titel
- Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
- Verleger
- Marhold
- Erscheinungsort
- Halle a. S.
- Erscheinungsdatum
- 1913
- Umfang
- XXI, 385 S.
- Signatur
- 1.B.107
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5145998984
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514599898
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-514599898
- SLUB-Katalog (PPN)
- 514599898
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Hilfsschulen der Stadt Nürnberg
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieDeutsche Hilfsschulen in Wort und Bild -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt I
- KapitelWidmung III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- KapitelBedeutung und Entwicklung des deutschen Hilfsschulwesens und des ... IX
- KapitelDie Hilfsklasse in Offenburg 1
- KapitelHilfsschule der Stadt Augsburg 2
- KapitelVom Werdegang der Hilfsschule Bamberg 4
- KapitelHilfsschule für Schwachbefähigte in Frankenthal (Pfalz) 7
- KapitelHilfsschule Fürth 9
- KapitelDie Hilfsschule zu Ludwigshafen a. Rh. 12
- KapitelDie Hilfsschulen der Stadt Nürnberg 18
- KapitelDie Hilfsschule zu Blankenburg (Harz) 24
- KapitelHilfsschule Braunschweig 25
- KapitelEntwicklung der Hilfsschulen in Bremen 34
- KapitelDie Fröbel-Schule in Bremerhaven 39
- KapitelDer weibliche Handarbeitsunterricht der Hilfsschule zu Straßburg ... 42
- KapitelPestalozzi-Schule zu Darmstadt 46
- KapitelHilfsschule Gießen 51
- KapitelDie Mainzer Hilfsschule – Jordanschule 56
- KapitelDas hamburgische Hilfsschulwesen 61
- KapitelDie Hilfsschule in Rostock (Mecklenburg) 82
- KapitelDas Berliner Hilfsschulwesen 87
- KapitelDie Hilfsschule zu Brandenburg a. H. 98
- KapitelDie Hilfsschule in Cottbus 100
- KapitelHilfsschule zu Forst (Lausitz) 102
- KapitelDie Hilfsschule in Guben 104
- KapitelDie Hilfsschule zu Landsberg a. W. 106
- KapitelDie Hilfsschule in Berlin-Lankwitz 108
- KapitelDas städtische Hilfsschulwesen Neukölln 110
- KapitelEinklassige Hilfsschule in Spremberg (N.-L.) 119
- KapitelDie Steglitzer Hilfsschule 125
- KapitelHilfsschule Einbeck 130
- KapitelDas Hilfsschulwesen der Stadt Hannover 133
- KapitelAus der Lüneburger Hilfsschule 155
- KapitelDie Hilfsschule zu Cassel 162
- KapitelDie Hilfsschule Frankfurt a. M. 164
- KapitelHilfsschule Wiesbaden 174
- KapitelDie Hilfsschule in Allenstein 178
- KapitelDas Hilfsschulwesen in Königsberg i. Pr. 181
- KapitelDie Hilfsschule zu Stargard i. Pom. 189
- KapitelDie Hilfsschule in Stettin 191
- KapitelDie Hilfsschule in Stolp i. Pom. 192
- KapitelDie Hilfsschule in Bromberg 195
- KapitelDie Hilfsschule in Aachen 197
- KapitelHilfsschule Barmen 199
- KapitelDie Bonner Hilfsschule 201
- KapitelDas Cölner Hilfsschulwesen 209
- KapitelDie Crefelder Hilfsschule 216
- KapitelHilfsschule zu Düren (Rheinland) 218
- Kapitel25 Jahre Düsseldorfer Hilfsschule 220
- KapitelElberfelder Hilfsschule 227
- KapitelHilfsschule der Stadt Eschweiler (Bezirk Aachen) 228
- KapitelHilfsschulwesen der Stadt Essen 234
- KapitelDie Hilfsschule zu Gummersbach 240
- KapitelMülheim a. d. Ruhr 243
- KapitelHygienische Fürsorgemaßnahmen der Hilfsschule zu M.-Gladbach 244
- KapitelStädtische Hilfsschule zu Remscheid 247
- KapitelHilfsschule für schwachbegabte Kinder in Stoppenberg 250
- KapitelHilfsschule Uerdingen am Rhein 252
- KapitelDie Hilfsschule in Wiesdorf 254
- KapitelHalberstadt 256
- KapitelPestalozzischule in Magdeburg 260
- KapitelNordhausen 262
- KapitelDie Hilfsschule in Quedlinburg 263
- KapitelDie Hilfsschule zu Zeitz 267
- KapitelDie Fürsorge für die Schwachsinnigen in Breslau 269
- KapitelHilfsschule Kattowitz 289
- KapitelStädtische Hilfsschule in Kiel 292
- KapitelDie Hilfsschulen in Dortmund 296
- KapitelHilfsschule zu Minden (Westfalen) 306
- KapitelHilfsschule der Stadt Münster in Westfalen 308
- KapitelHilfsschule zu Rheine i. Westf. 311
- KapitelAtmung und Vokalisation in der Hilfsschule 312
- KapitelDas Danziger Hilfsschulwesen 314
- KapitelStädtische Hilfsschule in Elbing 317
- KapitelHilfsschule in Graudenz 321
- KapitelDas Chemnitzer Hilfsschulwesen 325
- KapitelDie evangelischen Hilfsschulen Dresden 330
- KapitelDie Hilfsschule in Leipzig 338
- KapitelDie Hilfsschule in Meißen a. d. E. 349
- KapitelHilfsklassen zu Ölsnitz i.V. 353
- KapitelDie Hilfsschule zu Plauen 355
- KapitelDie Hilfsschule zu Zwickau 362
- KapitelDie Hilfsschule zu Altenburg 366
- KapitelDie Hilfsschule in Gotha 368
- KapitelDer Rechenunterricht in der Meininger Hilfsschule 370
- KapitelHilfsschule in Stuttgart 381
- EinbandEinband -
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- Deutsche Hilfsschulen in Wort und Bild
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Die Hilfsschulen der Stadt Nürnberg. Von Hauptlehrer Chr. Scherzer. N ürnberg besitzt zurzeit 15 Hilfsklassen für Schwachsinnige mit zusammen 397 Kindern, 254 Knaben und 143 Mädchen; darunter befinden sich 63 Kinder mit körperlichen Gebrechen. Die beiden ersten Klassen wurden im Herbste 1894 er richtet, die dritte Klasse folgte im Jahre 1895, die drei jüngsten Klassen wurden mit Beginn des laufenden Schuljahres eröffnet. Die Schulpflicht dauert für die Knaben acht, für die Mädchen sieben Jahre. Zu den Werktagsschulklassen kommen noch vier Hilfskurse für die fortbildungsschulpflichtigen Knaben mit zweijähriger Dauer und drei Kurse für Mädchen mit dreijähriger Schulpflicht, die wöchentliche Unterrichtszeit dieser Kurse umfaßt 3 Stunden. Für die Mädchenkurse werden Schülerinnen aus drei Schuljahrgängen nach drei räumlich abgegrenzten Stadtbezirken vereinigt. Die Zahl der Knaben beträgt zur zeit 72, darunter 9 mit körperlichen Gebrechen; die Zahl der Mädchen beläuft sich auf 64; davon sind 7 mit körperlichen Gebrechen behaftet. Die sämtlichen Klassen sind den jeweiligen Inspektionsbezirken für Normalklassen angegliedert; derzeit stehen die Hilfsklassen unter der Aufsicht von zusammen 8 Inspektionen. Ein Gesuch um einheitliche Leitung des hiesigen Hilfsschulwesens haben vor kurzem die sämtlichen Hilfsschullehrer bei der Stadtschulbehörde eingereicht; es untersteht der Beratung und Beschlußfassung der städtischen Kollegien. Das Schülermaterial der Hilfsschulen ist durchweg in drei Klassenstufen gruppiert. Klasse I umfaßt durchschnittlich die zwei jüngsten Altersjahrgänge, Klasse II bildet die Mittel stufe und Klasse III die Oberstufe, deren Schüler meist im Alter von 12 bis 14 Jahren stehen. Über die Organisation und die wesentlichen Bestimmungen der Hilfsschulen mögen nach stehende Satzungen näheren Aufschluß geben. Satzungen der Hilfsklassen für geistig zurückgebliebene Kinder. (Aufgestellt auf Grund der Beschlüsse der Gesamtschulkommission vom 12. Juli 1894.) § 1. Die „Hilfsklassen“ sind für solche Kinder bestimmt, die, infolge organischer Gebrechen in ihrer geistigen Entwicklung in abnormer Weise zurückgeblieben, in der allgemeinen Volks schule nicht mit Erfolg unterrichtet werden können, aber immerhin noch bildungsfähig sind. Eigentliche Idioten sind ausgeschlossen.
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