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Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Titel
- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Verleger
- Hirzel
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Umfang
- XVI, 126, 655 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 33.8.202-1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5146121695
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514612169
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-514612169
- SLUB-Katalog (PPN)
- 514612169
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Quellen zur Geschichte der Rezeption ; 1
- Titel
- Von begabung mans und weibs, wo eins dem andern etwas auf- oder nicht aufgelassen, lehn, leipzucht, morgengabe, auch von brautschatze, wie es sich damit helt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieLeipziger Schoeffenspruchsammlung -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt III
- KapitelVorwort V
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis VII
- KapitelAbkürzungen XIII
- KapitelEinleitung 1
- RegisterInhaltsübersicht 1
- KapitelVon voigt- und eelichem gedinge 3
- KapitelVon gerichtsproceß, clagen und fordern 3
- KapitelVon antwort; ob in allen sachen, wie und was zu antworten sei 8
- KapitelSchult verneinen und beeiden 9
- KapitelVon eide schwern, gezeugen und kundschaften 10
- KapitelVon gezeugen und erweisen 11
- KapitelVon verjarunge, gewonheiten und wie man sich un sachen ... 14
- KapitelVon wilkore, beteidingten und entschickten sachen zu pleiben 14
- KapitelVon burgen und burgeschaften 15
- KapitelVon pfanden und dergleichen 16
- KapitelVon kummer 17
- KapitelVon urteiln 17
- KapitelVon kaufen und verkaufen 18
- KapitelVon lehn und gewere 20
- KapitelVon zehenden, zinsen, geschoß, opfertagen, auch von hauszins 21
- KapitelWelch sache uncreftig, machtlos wurd 22
- KapitelVon erbteilunge, guter angefelle nach magenschaften und sippunge 22
- KapitelSo ein vater gepurenden teil einem kinde zu [schaden] dem ... 31
- KapitelVon absonderung, ausgesatzten kinden, wie damit zu geparen 31
- KapitelVon begabung mans und weibs, wo eins dem andern etwas auf- oder ... 32
- KapitelAuch leibgeding belangend 35
- KapitelVon gerade, mußteil und morgengab 36
- KapitelVon hergebete, erbe und erberecht 38
- KapitelErbgut wollen zu lehngut machen 38
- KapitelSo kinder ausländisch, den gut anerstorben, dhweil [sie] außen ... 39
- KapitelVon vormundschaft und vormunden 39
- KapitelVon rechnung, manen und bezalen 40
- KapitelVon schuldgeldung, etwan auch nach toder hand wie zu bezalen und ... 41
- KapitelNach toder hand erinnerung und erweisung 42
- KapitelVon getreuer hand und leihen oder borgen 42
- KapitelVon falsch handtierern 43
- KapitelVon wucher und wuchern 43
- KapitelVon freimarkten, verwechselen, leinkaufen und spielen 43
- KapitelVon den, die heimlichen rat offenbaren 43
- KapitelVon abtrunnigen, ungehorsamen weiben 44
- KapitelVon notzug, buber- und hurerei 44
- KapitelVon eegelobde 45
- KapitelErweisen, daß kinde lebendig geborn sein 45
- KapitelVon tadelung, unduchtig zu machen, von handwerken wollen werfen ... 45
- KapitelVon injurien und schmehung; die sich auch selbst laster berumen 46
- KapitelVon bezichtung, dieberei und uberfarung 47
- KapitelVon stocke, bande und niederwerfung 48
- KapitelVon gestolener hab, wem die gepurt 48
- KapitelDie sich in gefenknus selter toten 48
- KapitelAp ein rat leut außer statt verweist 48
- KapitelBruche, die on vorsatz mit willen oder von unmundigen kinden, ... 49
- KapitelSchad verwurken mit verwarlosung 49
- KapitelWu tier oder vieh schade tut 49
- KapitelVon lenge der meilen und straßen 50
- KapitelVon testamenten und letsten willen 50
- KapitelVon sigiln und briefen 50
- KapitelVon neu gebeu aufrichtunge, viechtrifte, steinwege, wolfsgruben ... 51
- KapitelVon fridebruche, frevelern, gleitbrechern, trounge, ausheißen, ... 52
- KapitelVon totschlegen, volgern, forderung und besserung der mort; auch ... 54
- KapitelVon geleit 57
- KapitelLeipziger Weistum für Dresden 59
- KapitelLeipziger Weistum für Plauen 68
- KapitelMagdeburger Weistum für Halle 397
- KapitelVerbesserungen 584
- KapitelRegister und Übersichten 585
- EinbandEinband -
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- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
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84 Blatt Nummer Was zu erbe und erberecht, alle stuck, mustel, morgen- gabe und gerade gehört, nichts ausgeschlossen. . . . 159 411 Von Vergiftung mans und weibs nach disen nachge schrieben Worten 168 421 Von gäbe wegen, die machtlos ist, darzu der juda clagt. 171 430 Von Vergiftung manns und weibs vor gehegter pank und von schulde des verstorben manns, das die schul diger der frauen bekennen 173 433 Einer hat seinem weib gegeben und aufgelassen halb alles, das er hat oder imer gewunne, vor gericht. . . 188 462 Von gäbe und auflassung, die ein man seinen kindern tut und der sich nicht eußert bei seinem leben. . . . 197 483 Wie ein fraue irem manne ließ gut leihen und das be saß jar und tag; was recht ist 198 485 Ap ein man seinem weib keins hett lassen leihen . . 199 487 Ap einer sein gut seinem freunde auf ließ und sich des bei seinem leben nicht eußert .... 213 499 Von einem dritteil, das der frauen von irem ersten manne anerstorben ist, den sie irem andern manne nicht aufgelassen hat; wem der dritteil mit rechte vol- gen solle 219 504 Von einem knecht und [einer] frauen, die vertraut seint und die dem alle ire guter gegeben hat, und er ir wider ein halb erbe aus seinen gutem gegeben hat, als das geteidingt wart; und die fraue vor der hochzeit ist ge storben; ap die gab macht habe oder nicht, oder was recht sei 223 510 Ap einer den andern umb troglich handel schuldigt. . 233 526 Von gäbe, die vor gericht geschechen ist; der sie innen gehabt X jare und lenger, und der die getan, ist in der gewere verstorben und hat gelassen einen halben bruder, der die guter anspricht 237 532 Von einer frauen, die do spricht, das sie ir wirt be gabt habe; wie sie das gezeugen soll und der schoppen einer allein lebt, der das bekant; ap sie pei der gäbe pleibt, oder was recht sei 240 543 Item von aufgabe, von der muter auf ire kinder geerbt. 241 545 Von angefelle, das vor einem offenbarn Schreibern ver geben und nicht vor gericht; ap die gab macht habe oder nicht, oder was recht ist 246 556
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