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Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Titel
- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Verleger
- Hirzel
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Umfang
- XVI, 126, 655 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 33.8.202-1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5146121695
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514612169
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-514612169
- SLUB-Katalog (PPN)
- 514612169
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Quellen zur Geschichte der Rezeption ; 1
- Titel
- Einleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieLeipziger Schoeffenspruchsammlung -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt III
- KapitelVorwort V
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis VII
- KapitelAbkürzungen XIII
- KapitelEinleitung 1
- RegisterInhaltsübersicht 1
- KapitelVon voigt- und eelichem gedinge 3
- KapitelVon gerichtsproceß, clagen und fordern 3
- KapitelVon antwort; ob in allen sachen, wie und was zu antworten sei 8
- KapitelSchult verneinen und beeiden 9
- KapitelVon eide schwern, gezeugen und kundschaften 10
- KapitelVon gezeugen und erweisen 11
- KapitelVon verjarunge, gewonheiten und wie man sich un sachen ... 14
- KapitelVon wilkore, beteidingten und entschickten sachen zu pleiben 14
- KapitelVon burgen und burgeschaften 15
- KapitelVon pfanden und dergleichen 16
- KapitelVon kummer 17
- KapitelVon urteiln 17
- KapitelVon kaufen und verkaufen 18
- KapitelVon lehn und gewere 20
- KapitelVon zehenden, zinsen, geschoß, opfertagen, auch von hauszins 21
- KapitelWelch sache uncreftig, machtlos wurd 22
- KapitelVon erbteilunge, guter angefelle nach magenschaften und sippunge 22
- KapitelSo ein vater gepurenden teil einem kinde zu [schaden] dem ... 31
- KapitelVon absonderung, ausgesatzten kinden, wie damit zu geparen 31
- KapitelVon begabung mans und weibs, wo eins dem andern etwas auf- oder ... 32
- KapitelAuch leibgeding belangend 35
- KapitelVon gerade, mußteil und morgengab 36
- KapitelVon hergebete, erbe und erberecht 38
- KapitelErbgut wollen zu lehngut machen 38
- KapitelSo kinder ausländisch, den gut anerstorben, dhweil [sie] außen ... 39
- KapitelVon vormundschaft und vormunden 39
- KapitelVon rechnung, manen und bezalen 40
- KapitelVon schuldgeldung, etwan auch nach toder hand wie zu bezalen und ... 41
- KapitelNach toder hand erinnerung und erweisung 42
- KapitelVon getreuer hand und leihen oder borgen 42
- KapitelVon falsch handtierern 43
- KapitelVon wucher und wuchern 43
- KapitelVon freimarkten, verwechselen, leinkaufen und spielen 43
- KapitelVon den, die heimlichen rat offenbaren 43
- KapitelVon abtrunnigen, ungehorsamen weiben 44
- KapitelVon notzug, buber- und hurerei 44
- KapitelVon eegelobde 45
- KapitelErweisen, daß kinde lebendig geborn sein 45
- KapitelVon tadelung, unduchtig zu machen, von handwerken wollen werfen ... 45
- KapitelVon injurien und schmehung; die sich auch selbst laster berumen 46
- KapitelVon bezichtung, dieberei und uberfarung 47
- KapitelVon stocke, bande und niederwerfung 48
- KapitelVon gestolener hab, wem die gepurt 48
- KapitelDie sich in gefenknus selter toten 48
- KapitelAp ein rat leut außer statt verweist 48
- KapitelBruche, die on vorsatz mit willen oder von unmundigen kinden, ... 49
- KapitelSchad verwurken mit verwarlosung 49
- KapitelWu tier oder vieh schade tut 49
- KapitelVon lenge der meilen und straßen 50
- KapitelVon testamenten und letsten willen 50
- KapitelVon sigiln und briefen 50
- KapitelVon neu gebeu aufrichtunge, viechtrifte, steinwege, wolfsgruben ... 51
- KapitelVon fridebruche, frevelern, gleitbrechern, trounge, ausheißen, ... 52
- KapitelVon totschlegen, volgern, forderung und besserung der mort; auch ... 54
- KapitelVon geleit 57
- KapitelLeipziger Weistum für Dresden 59
- KapitelLeipziger Weistum für Plauen 68
- KapitelMagdeburger Weistum für Halle 397
- KapitelVerbesserungen 584
- KapitelRegister und Übersichten 585
- EinbandEinband -
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8* I. Die Überlieferung. Der Text der Handschrift besteht aus drei äußerlich von einander nicht geschiedenen Bestandteilen: 1. Blatt 1—434 a : Die große Sammlung von Schöffensprüchen, welche als „Leipziger Schöffenspruchsammlung“ in der vor liegenden Ausgabe zum ersten Male veröffentlicht wird. 2. Blatt 434 a —439 a : Zwei Rechtsgutachten des Dr. Henning Göde 1 ) in einer und derselben Sache: „Doctor Hennings zu Effort Ratschlag“. Das zweite Gutachten beginnt auf Blatt 437 a mit folgender Einleitung: „Mein freundlichen dinst zuvor. Lieber er haupt- man. Als ir mir itzund geschrieben, wie der rat zu Plauen von einem edelman ein forberg mit etlichen gesessen leuten erkauft, von unsern genedigen und gnedigsten herren in lehnen empfangen, genant Chrischwitz 2 ), auf welchem gut der edelman kein schefer gehabt, aber das die von Plauen itzund dohin ein schaftrift gelegt und damit euch, euern mennern und andern zu schaden treiben, und mich gepeten, euch darauf zu raten, etc., hierauf wisset “ Am Ende des Blattes 439 a steht: „Datum mittwoch Antonii anno etc. C° quarto. Heningus Gode, doctor m. p.“ Die beiden Rechtsgutachten sind in der von Melchior Kling besorgten Ausgabe der Consilia Henning Gödes 3 ) nicht enthalten. 3. Blatt 439 a —473 a : Ein Auszug aus dem Meißener Rechts buche, dem sogenannten „Rechtsbuch nach Distinktionen“ oder „vermehrten Sachsenspiegel.“ Sein Inhalt stellt sich, auf Friedrich Ortloffs Ausgabe dieses 1) Geboren um 1450, gestorben 1521; über ihn und seine Werke Roderich Stintzing, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft; 1. Band, München und Leipzig 1880, S. 263 ff. 2) Über die Geschichte von Chrieschwitz Curt von Raab, Chrieschwitz in früheren Jahrhunderten; Mitteilungen des Altertumsvereins zu Plauen im Vogtlande; 13. Jahresschrift auf die Jahre 1897— 1899; Plauen i. V. 1900, S. 30 ff. Daselbst findet aber der Rechtsstreit, welcher die Veranlassung für die beiden Rechtsgutachten Gödes gebildet hat, keinerlei Erwähnung. 3) Consilia reverendi et clarissimi ac ingenio, eruditione et usu excellen- tissimi utriusque juris doctoris domini Henningi Goden .... optimo ordine per D. Melchiorem Kling quo ad materias conjunctas distri- buta; Vitebergae 1544.
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