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Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Titel
- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
- Verleger
- Hirzel
- Erscheinungsort
- Leipzig
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Umfang
- XVI, 126, 655 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- 33.8.202-1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Vergriffene Werke 1.0
- Rechteinformation Vergriffene Werke
- Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id5146121695
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id514612169
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-514612169
- SLUB-Katalog (PPN)
- 514612169
- Sammlungen
- Vergriffene Werke
- Saxonica
- LDP: SLUB
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Quellen zur Geschichte der Rezeption ; 1
- Titel
- Einleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieLeipziger Schoeffenspruchsammlung -
- EinbandEinband -
- TitelblattTitelblatt III
- KapitelVorwort V
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis VII
- KapitelAbkürzungen XIII
- KapitelEinleitung 1
- RegisterInhaltsübersicht 1
- KapitelVon voigt- und eelichem gedinge 3
- KapitelVon gerichtsproceß, clagen und fordern 3
- KapitelVon antwort; ob in allen sachen, wie und was zu antworten sei 8
- KapitelSchult verneinen und beeiden 9
- KapitelVon eide schwern, gezeugen und kundschaften 10
- KapitelVon gezeugen und erweisen 11
- KapitelVon verjarunge, gewonheiten und wie man sich un sachen ... 14
- KapitelVon wilkore, beteidingten und entschickten sachen zu pleiben 14
- KapitelVon burgen und burgeschaften 15
- KapitelVon pfanden und dergleichen 16
- KapitelVon kummer 17
- KapitelVon urteiln 17
- KapitelVon kaufen und verkaufen 18
- KapitelVon lehn und gewere 20
- KapitelVon zehenden, zinsen, geschoß, opfertagen, auch von hauszins 21
- KapitelWelch sache uncreftig, machtlos wurd 22
- KapitelVon erbteilunge, guter angefelle nach magenschaften und sippunge 22
- KapitelSo ein vater gepurenden teil einem kinde zu [schaden] dem ... 31
- KapitelVon absonderung, ausgesatzten kinden, wie damit zu geparen 31
- KapitelVon begabung mans und weibs, wo eins dem andern etwas auf- oder ... 32
- KapitelAuch leibgeding belangend 35
- KapitelVon gerade, mußteil und morgengab 36
- KapitelVon hergebete, erbe und erberecht 38
- KapitelErbgut wollen zu lehngut machen 38
- KapitelSo kinder ausländisch, den gut anerstorben, dhweil [sie] außen ... 39
- KapitelVon vormundschaft und vormunden 39
- KapitelVon rechnung, manen und bezalen 40
- KapitelVon schuldgeldung, etwan auch nach toder hand wie zu bezalen und ... 41
- KapitelNach toder hand erinnerung und erweisung 42
- KapitelVon getreuer hand und leihen oder borgen 42
- KapitelVon falsch handtierern 43
- KapitelVon wucher und wuchern 43
- KapitelVon freimarkten, verwechselen, leinkaufen und spielen 43
- KapitelVon den, die heimlichen rat offenbaren 43
- KapitelVon abtrunnigen, ungehorsamen weiben 44
- KapitelVon notzug, buber- und hurerei 44
- KapitelVon eegelobde 45
- KapitelErweisen, daß kinde lebendig geborn sein 45
- KapitelVon tadelung, unduchtig zu machen, von handwerken wollen werfen ... 45
- KapitelVon injurien und schmehung; die sich auch selbst laster berumen 46
- KapitelVon bezichtung, dieberei und uberfarung 47
- KapitelVon stocke, bande und niederwerfung 48
- KapitelVon gestolener hab, wem die gepurt 48
- KapitelDie sich in gefenknus selter toten 48
- KapitelAp ein rat leut außer statt verweist 48
- KapitelBruche, die on vorsatz mit willen oder von unmundigen kinden, ... 49
- KapitelSchad verwurken mit verwarlosung 49
- KapitelWu tier oder vieh schade tut 49
- KapitelVon lenge der meilen und straßen 50
- KapitelVon testamenten und letsten willen 50
- KapitelVon sigiln und briefen 50
- KapitelVon neu gebeu aufrichtunge, viechtrifte, steinwege, wolfsgruben ... 51
- KapitelVon fridebruche, frevelern, gleitbrechern, trounge, ausheißen, ... 52
- KapitelVon totschlegen, volgern, forderung und besserung der mort; auch ... 54
- KapitelVon geleit 57
- KapitelLeipziger Weistum für Dresden 59
- KapitelLeipziger Weistum für Plauen 68
- KapitelMagdeburger Weistum für Halle 397
- KapitelVerbesserungen 584
- KapitelRegister und Übersichten 585
- EinbandEinband -
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- Leipziger Schoeffenspruchsammlung
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II. Die Leipziger Schöffenspruchsammlung. große Sammlung von Schöffensprüchen, die von Magdeburg, Leipzig und Halle aus nach Naumburg ergangen sind. Unter ihnen finden sich auch jene Magdeburger Schöffensprüche für Naumburg, welche der Leipziger Schöffenspruchsammlung mit dem Görlitzer Sammelwerke gemeinsam sind. Nur zwei von ihnen fehlen 1 ). Dagegen sind auch die in Hs. Görlitz 4 fehlen den Sprüche Nr. 541 und 542, ferner die dort enthaltenen Sprüche der Schöffen zu Halle Nr. 552 bis 554, sowie das Magde burger Weistum für Halle vom Jahre 1364 in die Hs. Leipzig 945 aufgenommen. Die Anordnung stimmt daselbst für den größeren Teil der Magdeburger Sprüche für Naumburg mit der der Leip ziger Schöffenspruchsammlung überein, eine Anzahl von Sprüchen weist jedoch eine abweichende Reihenfolge auf. Der Grund hierfür liegt in der größeren Reichhaltigkeit der Hs. Leipzig 945 an Schöffensprüchen, die nach Naumburg ergangen sind, von denen nur eine Auswahl in der Leipziger Schöffenspruchsamm- lung wiederkehrt. Andere von jenen Schöffensprüchen für Naum burg finden sich außerhalb der gemeinschaftlichen Reihe noch vereinzelt an verschiedenen Stellen der Leipziger Schöffenspruch sammlung eingestreut 2 ). Die an allen gemeinsamen Bestand teilen beider Sammlungen vorgenommene Textvergleichung ergibt folgendes Bild. Soweit die einzelnen Sprüche auch in Hs. Leipzig 945 Überschriften tragen, was nicht immer der Fall ist, weicht der Wortlaut der Überschriften von dem in der Leipziger Schöffenspruchsammlung stets ab 3 ). In schroffem Gegensatz zu dieser regelmäßigen Verschiedenheit zeigt der Text der Schöffensprüche selbst in beiden Handschriften überall weit gehende Übereinstimmung. Diese läßt auf ein nahes Verwandt schaftsverhältnis schließen. Mehrere Eigentümlichkeiten der beiden Handschriften ermöglichen eine genauere Bestimmung des Verwandtschaftsgrades. Der Text der Sprüche Nr. 558, 559 und 583 erscheint in Hs. Leipzig 945 durch Verschulden des Ab schreibers verderbt; die Überlieferung in Hs. Dresden M 20 ist dagegen korrekt. Hier fehlen zwar bei einigen Sprüchen die 1) Nr. 560. 563. 2) Nr. 107. 245. 246. 265. 277. 287. 356. 357. 583. 3) Z. B. Nr. 277. 287. 537—539. 542 a—546.
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