dicRcdcnbcidcrFeicrdcs fünfzig - jährigen Bestehens des Reichsgerichts in ihrem Wortlaut zu veröffentlichen, ist dem Wunsche ent ¬ sprungen, die Lrinncrung an die Feier in den Teil ¬ nehmern wachzu halten. Mit der Herausgabe der Reden verbindet sich aber noch eine größere Hoffnung: daß sic über den kreis der Teilnehmer hinausdringen und im Volke, oh ne dessen lebendige Anteilnahme wir unseres Amtes nicht walten können, den Gedanken des Rechts