Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.05.1897
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1897-05-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18970521011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1897052101
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1897052101
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1897
- Monat1897-05
- Tag1897-05-21
- Monat1897-05
- Jahr1897
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nt sr. >er Kr iv, iu at- nd ur, 'S, st, «r- -u rke itz- den im den cks- 2aS Tie ^c, > ./i> an bis cath ers. SS! »I». Ur. übe .0 SS» - 7 - 1t 8 13 i- 9 811 s- 15 t- 9 1- IO t- 14 13 s- 17 17 -i- 15 -j- 15 4^13 4- 16 4- Ui 4- 14 4- 15 4- 12 4- 13 4- 16 4- 12 4- 14 4- 10 ^7: iieäee- »cliiiiir 2.8 3.9 5,8 0,0 11,6 1,4 4,1 Sa.» mittag !it 6s- 'liuimn resste») mb bi> in sten Nb: cunxen zrt bei n<1 ster vorive- eb 81V in <Ier bringt auerust Kinder s Z 4- 13 4- 16 4- 17 4- 16 4- 17 p»r«. eip»i. Volkswirthschaftlicher Theil des Leipziger Tageblattes. - Verantwortlicher «edacteur «. «. Laue in Leipzig. — In Vertretung: Geer« Hiller in Leipzig. Di« erste GründungSperiode finden wir in England, «nd zwar m gleichen Jahre, im Jahr« 1720. Jenseits deS Canal» wollte man in ähnlicher Weise der Profitwnth sröhnen wie in Frankreich, und wie dort die Mississippi-Aktien Gegenstand der entfesselten Speculation wurden, so hier in erster Linie diejenigen der Südsee- Compagnie. Sie selbst, die Südser-Compaanie, stammt aus dem Jahre 1711 und war gleich den anderen großen Handelscompagnien in erster Linie wohl zur Exploitirung des Südjeehandels errichtet, dann aber auch, um dem Concession gewährenden Staate beizuspringen. Eng land verstand es kurz vor 1720 ganz vortrefflich, die Eifersucht zwischen der 1694 gegründeten Notenbank, der Bank von England und der Südseebank auSzunutzen; dir beiden Banken überboten sich in Leistungen und Versprechungen, und in der Hoffnung des Sieges drr Südseebank stiegen ihr« Aktien bis 1000 Proc. Unter dem Eindruck dieser Courssteigerung begann nun in London eine Grüodercompagnie, wie sie aberwitziger nicht gedacht werden kann. Die eine Gründung lautete aus die handelsmüßige Ausnutzung des „Perpetuum mobile", eine andere lud zur Subscription in Höhe von L'/, Millionen Pfund Sterling ein aus ein Unternehmen, „dessen Natur erst später verkündet werden würde", rin Dritter gründete eine Gesellschaft, „deren Endzweck stets geheim bleiben müsse, aber wer 2 per Actie deponier, solle 100 2 jährlich erhalten", und selbst dieser Erzschwindlcr fand Glauben, innerhalb 5 Stunden waren 2000 L bei ihm baar deponirt, und ebenso rasch war er aus England ver- chwunden. Eine Gründung lautete auf„Buttergcwiunung auSWeiden- bäumen",dann „Herstellung einer Maschine,um Häuser zu transportiren", „Unterricht weiser Leute, das Horoskop zu stellen", die verschiedensten Fischereiunternehmunge» wurden gegründet, Negereinsuhrgesell» chasten, Lolzpslastrrungs-, Haarsärbe», Tbierkreuzungs»Unter nehmungen, Versicherungen gegen Hauseinbrüche, Landstraßen- beraubungen, zu Gunsten für Waisen, für weibliche Keuschheit, kurz, es kamen 202 Gründungen auf, die alle nicht über die Geburtswehen hinaus kamen. „Alle Baude der Religion, des Geschlechtes, des Charakter» und drr Verhältnisse", sagte ein Zeitgenosse, „lösten sich zu Gunsten der allgemeinen Speculation. Drr Bürsenhof füllte sich mit einem seit» amen Zusammenlauf von Staatsmännern, Geistlichen, Frommen, irreligiösen Whigs und Tories, Aerzten, Advocaten, Ladenbesitzern und zahlreichen weiblichen Personen. Alle anderen Berufe und Unternehmungen waren völlig vernachlässigt, aller Welt Ausmerk- amkeit galt nur den Seifenblasen." Dir Seisenblasenprriode, wie diese erste Gründerzeit genannt wird, kam bald zu Ende. Im September 1720 begann der Sturz der Südseeactien, und mit dem Verschwinden de» Prestiges der Südseegesellschaflen war auch der Todesstoß aller Seifrnblasengründungen gegeben, keine überlebte das Jahr 1721. Kohlensäure zu sättigen, nicht im Entferntesten erreicht werden kann, und daß daher dir Älpparate drr Firma Bock L So. den äuge- prirsenrn Werth nicht besitzen, fiel für da» Gericht selbstverständlich nicht ins Gewicht. Wohl aber erkannte die Bezirksanwaltschaft an, daß di» Firma Bock L Co. durch ihr Verhalte» gegenüber der klägerischen Firnia den Verdacht der Nachahmung selbst auf sich gezogen und damit die Einleitung der Untersuchung veranlaßt hatte, und beantragte deshalb beim Bezirksgerichte Zürich, die Kosten der angeschuldigten Firma aufzuerlegrn. Bor letztgenanntem Gerichte spielte sich dann der Rechtsstreit weiter ab und ist erst in diesem Jahre zum Ab schluß gekommen. Ja seinem Urtheil bejahte daS Gericht: 1) daß die klägerischen Druckschriften den Schutz de» Urheberrechte» genießen und 2) daß die beklagte Firma da» Recht der klägerischen Hirma auf diesen Schutz verletzt hat, und zwar „in nicht nur fahr lässiger, sondern vorsätzlicher, ja perfider Weise". Demgemäß er kannte daS Gericht, daß drr Firma Bock L Co. der Nachdruck, die Nachbildung und Nachahmung drr klägerischrn Prosprcte, Zrich- nungra und Anwrisungen zu uatersagru sri, sowir daß dir vor- handrnrn Nachdruckexemplare zu coofi-riren srirn, und vrr- urtheiltr im klebrigen die Firma Bock L Co. zu einer Zahlung von 1000 Frc». Schadenersatz, zur Tragung drr Koftrn und zur Zahlung von 50 Frc». als procrssualische Ent schädigung. Die Seifenblasengründungen. (Nachdruck verboten.) vr. Vrrfolgt man di« Geschichte der Börsenjpeculatio» «al Krisis, so ist man fast vrrsucht, an einra fatalistischen Zusammenhang zwischen Fondsgründung, FondSschwindrl und Jondskrisi- zu glaubrn. DaS erst« groß« Fondsgeschäst, da» wir kennen, di« Gründung der hollündisch-ostindtjchen Handelscompaanir im Jahr« 1602, ver ursacht sofort rin« starke Speculation, kurz darauf «in« dochent- wickelt« Technik in der Form tz«r Coatreminr (Speculation s l» daisse), und schon am 27. Februar 1610 sehen wir di« ersten staatlichen Repressivmaßrrgeln auftauchrn in der Form «ine» Edict» ..tep^n bet verdoopEn ensto truueporteren «ter Hctwn inste. Oetinst. Co.". Den erst«» sprculativ«n Zusammenbruch find«» wir bet der ganz unbegreiflichen Preistreiberei drr holländischen Tulpenzwiebeln. Ihren HVHepunct «rreichte di« Speculation in Amsterdam im Jahr« 1636, wo für «tuzelnr Knollen für den da maligen Geldwerth u»g«h«urrlich« Preis« gezahlt wurden, für „Bicr- könig" 2500 holländische Guldrn, „Semper August«»" 5500 fl.; ganz Holland spielt« damal» in Tulpenzwiebeln, genau wie heute i» südafrikanischen GoldshareS, und LaS Ende war — Ruin für di« papieruen wie effektiven Tulprnzwirbeldefitzer. Den ersten wirklichen Börsenkrach in optima korw» «kleben wir, und diesen noch dazu in wahrhaft phantastisch «ollen Form«», in den berüchtigt«» John Law'scheN Mississippi - Actien (1720) mit CvurSstürzen von 16 000 Frc«. per Acti« auf 500 Frc». und mit SceneN in der Rur Qutncampoix (dem Gäßchen in Part», in drm Lamal» die Börsengeschäfte abgehalten wurden), wir sie selbst in der wahnwitzigsten Gründerzeit nicht mehr vorkamrn. sützen für deutsche Exportartikel» Insbesondere auf drm Alkohol- perrzoll, besteht, wird von dem Abschluß eine» neuen Handels vertrages kaum die Rede sein können. Wie gemeldet wird, wäre l)ie spanische Regierung nicht abgeneigt, den Mkoholzoll eventuell wieder soweit herabzuseden, daß der ausländische Sprit in Con- currrnz treten könnte. Veranlassung hierzu soll nach einem Bericht deS österreichisch-ungarischen ConsulatS in Valencia die Thatsache «geben haben, daß die aus die Verwendung von Sprit zur Wein- rreitung bezüglichen Vorschriften vielfach umgangen werden. Be- länntlich ist vor einigen Jahren durch Gesetz bestimmt wordro, daß nur der aus Wein gebräunte Spiritus alS Zusatz zu W«ia benutzt wrrden darf. Da dieser Sprit aber sehr theuer ist, so hat sich in- wischen vielfach die Praxis hrrauSgebildet, beschädigten Mais und feigen aus Siidsrankreich einzuführen und in den spanische« Spiritus- abrikrn zu verarbeiten. lDHallescheStraßenbahn, Actleu-Gesellschast. Lie schon mehrfach erörterte Umgestaltung de« Betriebes durch Ein- ührung des sogenannten gemischten Systems (Accomulatoren- und Elektricitäts-Betrieb) macht eine Verdreifachung de» bisherigen Actiencapitals erforderlich, von jetzt 675 000 auf ca. 2 Millionen Mark, wenn nicht die Verwaltungsorgane verziehen, die zu dec Umgestaltung erforderlichen Mittel zum Theil io Form einer ver- zinSlichen Anleihe zu beschaffen. Die Verwaltung ist jetzt mit ihre» bezüglichen Anträgen an die Stadtbehörde heravgetretrn. Besonder? macht die Verwaltung geltend, daß die neuen Anlagen, Ein- richtungen und Anschaffungen, einschließlich der Erbauung eine, elektrischen Kraststation in Giebicheostein, einen Kostenaufwor. von ca. 1'/« Millionen Mark erfordern, welches Capital nicht inner halb der noch lausenden Concessionsdauer amortistrt werden könne. Es wird deshalb eine ConcessionSverlängerung um 12 Jahre, 1 > 1929, beantragt, nach welcher Zeit alle Immobilien der Gefellschoi: als Eigenthum an die Stadtgemrind« fallen. Die städtische Con> Mission steht dem Anträge sympathisch gegenüber und befürwort ihn beim Plenum. Für die jetzt in Frage kommend« neue Lime wurde eine ander« Führung vorgeschlagen, und ferner wird beantragt, die Gesellschaft zu verpflichten, neue Linien zu bauen, sobald drr Reinertrag eines Geschäftsjahres 6 Proc. übersteigt. Auch soll Lcr Stadtgemeinde vertragsmäßig daS Recht gewahrt werden, die Bob» jeder Zeit, also auch vor Ablauf der Concrssiou, z« erwerben. Tie Bedingungen hierfür sind bereits tu dem früher ftipulirten Fusions verträge vorgesehen. *— Chemische Werke vorm. H. u. E. Albert, Biebrich. Der Reingewinn beträgt 362 712 .st gegen 1108 611f^l, die Actionaire erhalten 3 Proc. gegen 9*/„ Proc. im Vorjahre. Für Reparaturen rc. an Gebäuden, Maschinen und Mobilien wurden 1896 98 646 verausgabt, welche direkt auf die einzelnen Betriebe verbucht wurden. Auf die außenstehenden Forderungen hatte daS Londoner Bureau einen Verlust von 13 293 -st Die jdrutsche Abtheilung hat keine nennenswcrthen Verluste zu verzeichnen, und es geben auch d» Außenstände zu Bedenken keinen Anlaß. Ueber die Aussichten für das neue Geschäftsjahr erwähnt der Bericht, daß besonders im Hin blick auf die eingetretrne Besserung der Verhältnisse im Super- phosphatgeschäft günstigere Ergebnisse für den nächsten Abschluß erhofft werden dürfen. Auch die Chemikalien-Abtheilung dürfte im neuen Jahre einen höheren Verdienst ergeben. *—Dortmund - Gronau-Enscheder Eisenbahn. Von den angeschlossenen Zechen wurden in der Zeit vom 1. bis 15. Mai e. mit 15 Arbeitstagen an Steinkohlen und Coaks 5510 Wagenladungen abgefahren gegen 4193 in der entsprechenden Zeit deS Vorjahre» mit 12 Arbeitstagen. *—Bantorf er Koh le n-Zcchen, Actien-Gesellschaft. I» dem Geschäftsjahr vom 1. April 1896 bi§ 1. April 1897 wurden 2 423 352 Scheffel gesördert gegen 2 348 450 Scheffel im Vorjahr. Abgesetzt wurden 2117 463 Scheffel gegen 2114 251 Scheffel in 1895 96. Aus dem Bruttogewinn von 263 647 (208796 werden 83 616 .st (75 787) abgeschrieben, so daß einschließlich eine» Gewinnvortrages aus 1895/96 191 055 .« (152 570) versügbar bleibeu, die die Vertheilung einer 9 proc. Dividende (8 Proc.) auf 700 000 .st Vorzugsactien gestatten. Die Dividenden reserve erhält 28 000 ^t, so daß sie nunmehr aus den statutarischen Maximalbetrag angewachsen ist; einem neu zu bildenden Renten ablösungsfonds werde» 20000 ^t zugewiesen. Auf neue Rechnung werden 9244 (11023 ^t) vorgrtragen. Der größte Theil der Production der neuen Belriebsperiode sei bereits zu weiter auf» gebesserten Preisen verschlossen. *— Bereinigte Deutsche Petroleumwerke. Tie Bilanz schließt mit einem Verlust von 18 682 wodurch sich die Unter bilanz, wie bereits mitgetheilt, auf 1 438 029 .st erhöht. Hiervon geht ab: der Gewinn durch Zuzahlung und Zusammenlegung von Prioritäts-Actien, sowie durch Reducirung der cvnvertirten Stamm» Aktien von 292000 ^t, im Ganzen 406 402 .st, so daß eine Unter, bilanz von 1031607 verbleibt. Die gesammte Production in 1896 betrug 426 694 lcx, wofür 58 671 .st vereinnahmt siud. Tie Unkosten des Pumpbetriebes erforderten 39 565 und des Bohr betriebes 5924 .st *— Bremer Lebensversicherungs-Bank. Der Geschäfts bericht über daS Jahr 1896 constatirt, daß das Resultat des ver- stoffenen Jahres ein recht zufriedenstellendes gewesen ist. Dem Be richte entnehmen wir, daß inSgesammt neue Anträge über 12 524 550 Mark zur Erledigung kamen und zwar in der Lebensversicherungs- Abtheilung 9 914 350 .st, in der AuSsteuerversicherungs-Abtheilung 1 791 300 und in der Militairdienstversicherung» - Abtheilung 818 900 -st Ter Bersicherungsbestand der Bank erreichte mit Jahres schluß die Summe von 70 366 396 .st Die Einnahme an Prämie, Zinsen und Miethbetrügen erhöhte sich von 2 828 500 ^t im Jahre 1895 auf 3 104 500 im Jahre 1896, eS ergab sich demnach eine Mehreinnahme von 276000 ^l Die Prämienrejerve und Prämien- Überträge vergrößerten sich um 1556 000 >t und beliefen sich am Jahresschluß aus 15006900 Die zur Dividendenvrrtheilung in der Gewinnreserve angrsammrlten Ueberschüsse stellen sich aus 697 000 .st gegen 571000 .st im Jahre 1895; drr Ueberschuß ouS dem Jahre 1896 betrug 260 547,62 gegen 237 581,23 im Jahre 1895. DaS Ver mögen drr Bank erfuhr im Jahre 1896 tiiien Zuwachs von 1716 367,40 und erreichte die Höhe von 15 955 431,16 >4 Die an Versicherte gewährten Darlehen auf LebenSversicherungS-Policeii betrugen 462 024 die für versichert« Beamte bei Behörden hinterlegten Dirnstcautionen 416 914 ^l Auf pupillarisch sichere Hypotheken waren ausgeliehen 12635698 (1895 10813250 .st) und in mündelsicheren Papieren angelegt 449 905 >4 (541117). An fälligen Versicherungssummen waren zu zahlen 657 558 Tie Sterblichkeit bei den TodeSfallversichrrungen ist erheblich hinter der rechnungSgemäß zu erwartenden zurückgeblieben, so Laß auch in dieser Hinsicht rin günstiges Resultat zu verzeichnen war. Nach der Wahrscheinlichkeitsrechnung auf Grundlage der von der Bank be nutzten Sterblichkeitstafel war eine Sterblichkeit von 286 Personen mit 595 805 ^t Versicherungssumme zu erwarten, wogegen 195 Per- sonen, die mit 375745 -4! versichert wareu, gestorben sind. (Vergl. Inserat aus S. 3809.) *— Königsberger Maschinenfabrik. Ter Geschäfts- bericht bemerkt, daß bei dem Unternehmen der rrstrehte Aufschwung noch immer nicht gekommen sei. Ter Umsatz ist auf 659 160 .st und der Fobrikationsgewinn auf 130 325 >4 zurückgegangen. Für früher übernommene Garantien-Verpflichtungen sind 84 508 aus drm Conto für Dubiose zum Ausdruck gebracht. Für Abschreibungen sind 25064 ^t (51 728 ^t) verwendet worden. AuS der Zusammen legung der Actien ist ein Buchgewinn von 610 500 erzielt, welcher bereits verrechnet ist. Aufträge sind für 140 000 in das neue Jahr hinübergrnommen worden und bis Ende April noch 290000 .4t dazugekommen. *— Jndustriewerke LandSberg am Lech. Rach Ver- Wendung von 6000 zu Zinsen und 13025 zu Abschreibungen verzeichnet das Unternehmen einschlirßllch 20 717 >l Vortrag einen Reingewinn von 20918 ^l, woraus 1046 der Reserve über- wiesen und 19 872 ^t vorgetragen werden. Rach dem GeschästS- berlcht waren die Betriebskosten drr elektrischen Central« wegen des Reserve-Dampsbetriebs höher. Die Fabrikationsabtheiluug be findet sich in fortgesetzt günstiger Entwickelung. *— Neuer Bergbaubetrieb. Im Jahr« 1891 hat in Silberberg b«i Ellischau Herr Gustav BrrSlaurr, Besitzer d«r Zink- Hütte in Merklin und anderer Werke, das Schurfrecht erhalten. Im genannten Jahre begann man mit der Arbeit, die insbesondere in Len Jahren 1893 und 1894 eifrig betrieben wurde. Man kam aus alte Schächte und sand bereits minderwerthige Erze, insbesondere in der Nähe der Kirche, wo man einen Abbau entdeckte. Nach einer längeren Unterbrechung wird im lausenden Monate dir Arbeit wieder ausgenommen wrrden. Es ist bereits eine Abordnung von Berg leuten in Ellischau ringrlroffen. Noch im Jahre 1858 hat ein Herr Corvin aus Horazdiowitz au« den Silberbergrr Schächten edlr- Metall zu Tage gefördert. *— Ungarische Waffen- und Maschinenfabrik-Actien- Grsellschaft in Liquidation. ES gelangt nunmehr «ine Rest» Vekvk^nuno I d" Gehilfe «in« Straf« versprochen kür den Fall, daß er der Ver ¬ di- Maul- und Klauenseuche detr. Mit Rücksicht auf den neuerdings eingetretenen Rückgang der I d/s Geästs oder 1Dresdner I °uf Ersatz seine« grvßern Schaden» geltend machen. Findet das 1897 Bericht, daß die Strafe „unverhaltnißmäßig hoch" ist, so kann «S sie Nr 27. und .81 l8. und I h„abs«tzen; findet es, daß da« Concurrenzverbot eine unbillige Er- b-d-» """b" "'"Äugeln, 1897*' '""der auszuhkbrn. I Bezüglich der Verhältnisse der HaadlungSlehrlinge verweist Dresden, am 18. Mat 89?. - I La» alte Handelsgesetzbuch auf den HandrlSgebrauch. Da« neue MinUt?rKreber I Handelsgesetzbuch bestimmt, daß das Lehrverhältniß, wenn nichts Für den Minister. Merz. ""h" l Anderes vereinbart ist, während deS ersten Monats täglich von I beiden Theilen gelöst werden, daß eine längere Probezeit alS drei I Monate aber nicht vereinbart werden kann. Nach dem Ablauf der AklegrNMMk« I Probezeit ist eine Kündigung nur zulässig, wenn „ein wichtiger cm«! I Grund" vorliegt oder wenn drr Lehrling zu einem andern Gewerbe sirtige Fabrikate ruhig. Die Nachfrage nach schweren Kohlen- und I innerhalb neun Monaten wieder in rin gleichartiges Ge- Kalikuxen ist sehr lebhaft, ohne entsprechende- Angebot. I jst und der neue Principal dem alten zum Schaden- I rrsatz verpflichtet. Voraussetzung aller Ansprüche wegen unbefugten I Austritt» aus der Lehre ist, daß der Lehrvertrag schriftlich geschlossen Dar neue Handelsgesetzbuch. » >'Z« "" 1) Handlungsgehilfen und Lehrlinge. I Ter von den Handlungsgehilfen und -Lehrlingen handelnde Ab- ' (Nachdruck verboten ) I schnitt des neuen Handelsgesetzbuches tritt schon am 1. Januar 1898 die Bestimmungen über die Handlungsgehilfen. Der Begriff de» I i°vlung der Provision. Dr. zur. W. Brauvt». HandlungSgehilsen, wie er sich in der Praxis herauSgestellt hat, als I Jemand, der in einem Handelsgeschäft zur Leistung „kaufmännischer I Dienste" angestellt ist, so daß also die technisch gebildeten Beamten, I verUtlljeimüH wie zum Beispiel dir Ingenieure, nicht dazu zählen, ist beibehalten. I meNl»N WklttlkMertlkS Ebenso ist es auch bei der in der Gewerbeordnung enthaltenen Bor-1 IvkHkN UlllllUtklkll TvrNvklvrmkV» schrift über die zulässige Beschästigungsdauer an Sonn- und Fest-1 Im October 1894 wandte sich ein Herr Frirdr. Bock in tagen geblieben, wie auch bei der Vorschrift, daß der Handlungs-I Karlsruhe brieflich an die Firma „Union. — vr. Hugo gehilfe der Krankenversicherungspflicht nur dann unterliegt, wenn I Schramm - Macdonald" in Dresden (jetzt vr. Schramm der Principal seine gesetzliche Verpflichtung zur Fortgewährung von I k Co. daselbst), die Eigenthümerin der Friedr. Keller'schen Gehalt und Unterhalt für den Fall der Krankheit im Engagements-1 Patente für Verfahren und Apparat zur Herstellung kohlensaurer vertrage ganz oder theilwelsr aufgehoben hat. I Bäder, mit dem Ersuchen, ihm über daS Keller'jchr System Auskunft Die Neuerungen betreffen das Berhältniß zwischen Principal I geben, bez. ihre Prospekte, Zeichnungen und Anweisungen zur und Handlungsgehilfen. Die volle Freiheit aus beiden Seiten I Aufstellung deS renommirten Keller'schen Apparates zu jchicken, da bei Abschluß des Enaagementsvertrags hat sich nur formell als I er sich für alles Neue in der Sohlensäure-Branche sehr interessire gleiches Recht für beide Theile erwiesen, da die wirthschaftlichr I und in Folge seiner ausgedehnten Verbindungen für den Verkauf Abhängigkeit des Gehilfen in dielen Fällen die Freiheit seiner I Keller'scher Apparate, zumal in den Dooaulandern, mit Erfolg Entschließung aufhebt. Es war die Ausgabe des neuen Gesetzes, I wirken könne. Gleichzeitig wünschte Fr. Bock zu wisse», Mißstände, die sich hieraus thatsüchiich ergeben haben, dadurch zu I welche Provision bez. wie viel Rabatt ihin sür den Wiederverkauf beseitigen, daß das Gesetz einige zu Ungunsten der Handlungs-1 gewährt werden würde. Diesem Wunsch« wurde allenthalben ent- gehilfcn medrsach getroffene Vereinbarungen für unzulässig er-I wachen. Einen Monat später bestätigte Fr. Bock der genannten klärt, also insoweit die Freiheit der Vertragsschließung einengt. I Firma den Empfang der verschiedenen Zeichnungen und Drucksachen Hierzu gehört vor Allem die Vorschrift, Laß zwar durch Vertrag I und fügte hinzu: „Ich habe nun Aussicht, größere Abschlüsse zu eine kürzere oder längere K ü n 0 i g u n g s fr i st alS die gejrtz-1 machen und «oerde Ihnen nächstens Nähere» darüber mlttheilen. liche (sechs Wochen vor Schluß des Kalender-Bierteljahres) be-1 Bis die Sache aber so weit gediehen war, hatte ich unsäglich viel düngen werden kann, daß aber, wenn dies geschieht, sie für beide I Mch« und Last und möchte ich Ihnen proponiren, daß eS wohl an- Theile gleich sein muß, nicht weniger als »inen Monat betragen gebracht wäre, mit Rücksicht auf meine Mühewaltung die mir zu- darf und nur für den Schluß eines Kalendermonats zulässig ist. I gestandene Provision zu erhöhen. Hierdurch würde ich mich veranlaßt Eine entgegenstehende Vereinbarung, z. B. v irrzeh n tägig e fthen, auch fernerhin noch mehr Interesse der Sach« entgegen- Kündigung zum 1. eines Monats, oder vierwöchige zum 1. oder I zubringen. Ich stehe momentan wieder mit einer anderen bedeutenden 15. des Monats, würden nichtig ein, so daß eS in solchen Fällen I Anstalt in Unterhandlung und möchte Sie höflich ersuchen, mir mit bei der gesetzlichen Kündigungsfrist verbliebe. Diese Vorschriften Wendung der Post noch eine Anzahl Zeichnungen »nd Prospekte sollen jedoch keine Anwendung finden, wenn der Gehilfe ein zugehen zu lassen." Auch hierzu fand sich die Eigenthümerin der Gehalt von mindestens 5000 ./L jährlich bezieht, sowie auch, I Keller'schen Patente bereit. Seitdem ließ aber Fr. Bock nichts mehr wenn der Gehilfe für eine außereuropäische Handelsniederlassung I von sich hören. Dagegen wurde ihr im Februar 1895 von anderer angenommen ist, und der Principal für den Fall, daß er l jnteressirter Seite «in Prospect zugesandt, in welchem eine Firma kündigt, die Kosten der Rückreise des Gehilfen übernommen hat, I Bock L Lutz in Zürich Apparate zur Herstellung kohlen,aurer sowie schließlich auch in dem Falle, wenn ein Äehltfr nur zu I Mineralbädrr offerirtr. ,, Ejn Einblick in diesen Prospect berechtigte vorübergehender Aushilfe angenommen ist und seine Dienste zu her Annahme, daß dir Firma Bock L Lutz dir Keller'jchr Erfindung noch nicht drei Monate gedauert haben. Auch während der I uachgeahmt hatte; zugleich hatte sie den Prospekt der Firma „Union. Anshilfezeit muß die Kündigung für beide Theile gleich sein. Der I — vr. Hugo Schramm - Macdonald" und deren Auweisongen Wort Grund, weshalb diese Ausnahmen gemacht stad, liegt in der Natur I für Wort, nur mit Umwandlung des Namen» Keller ia den Namen Lutz, der Verhältnisse. Ein Handlungsgehilfe, der 5000 Gehalt bezieht, I «ackgedruckt. In Folge dessen erließ die Dresdner Firma zunächst ist wirthschaftlich nicht so schwach, daß er eines bejondern Schutzes Iverschiedenen Schweizer Zeitungen eine Warnung und übergab des Gesetzes bedürfte; Gehilfen in überseeischen N ederlassungen I sodann die Sache dem Rechtsanwalt Pros. vr. F. Meili in Zürich werden die hohen Auslagen, welche Lein Principal durch die Be- I hehufS strafrechtlicher Verfolgung drr Firma Bock L Lutz. Am zahlung auch der Rückreise entstehen, eine Sicherung gegen Miß-Ix. März 1895 trat übrigens Lutz aus der Firma auS und der brauch des Kündigungsrechts gewähren. Was für ein Engagement I bisherige Procnrist Schmidt an seine Stelle; seitdem lautet sie zur Aushilfe gilt, gilt nicht auch für ein Engagement „zur Probe"; I„Fr. Bock sc Co.". (Fr. Bock ist uatürlich mit dem erstgenannten letzteres unterliegt den gewöhnlichen Vorschriften. Beide Theile, I Fr. Bock identisch.) Da» Meili'sche Advocaturbureau strengte nun Principal und Gehilfe, müssen, wenn sie sich nicht so fest binden bei der Bezirksanwaltschaft Zürich eiue Klage gegen die Firm wollen, von vornherein nur ein Engagement z. B. auf eiue Woche, I Bock L Co. wegen vorsätzlicher Patrntuachahmung an und behielt zwei Wochen, einen Monat abschließen, welches mit Ablauf dieser I sich dabei vor, im Ctrasproceß auch eine CivilentschädigungSford»- Zeit von selbst endigt, worauf dann erst die feste Anstellung durch > rang zu stellen und Klage wegen illoyaler Coocurrenz zu erheben, neuen Vertrag erfolgt. I In der ersterwähnten Klage sistirte di« Bezirksanwaltschaft durch Betrifft Vorstehendes die Dauer der Stellung, so regeln andere I Erkenntnis voin 29. November 1895 die Untersuchung, und zwar, Vorschriften die Verhältnisse während derselben. Die Zahlung des I,vxjl vorliegenden Falle eine Nachahmung nicht vorliege. Bei Gehalts soll am Schluß jedes Monats erfolgen. Eine Auszahlung I der Prüfung eines von der Firma Bock «c Co. gebauten Appa- in kürzeren Zwischenräumen ist zulässig, nicht aber in länger». Er-1 riKe« hatte sich oämlich gezeigt, daß gerade ein charakteristische» hält der Gehilse neben seinem Gehalt oder gar statt seines ÄehaltS I Merkmal des Kr0«r'sch«n Apparate«: die besondere, allein zu wirk- Provision von den von ihm vermittelten vder abgeschlossenen UHei, kohlensauren «ädern verhelfende Einrichtung Les Riesel- Geschäften, wie z. B. durchweg die HandlungSrei,enden, so kann er, I apparates, dem Apparate der Firma Bock L Co. fehlte, iodnn Bock wenn nichts Anderes vereinbart ist, einen Anspruch auf Provision Co. kleine Kugeln auS Porzellan, mit denen der obere Theil de» von Len zur Ausführung gelangten Geschäften erst nach dem Ein-1 Apparate» ganz auSgefüllt war, al« Rieselflächen verwendet hatten, gang der Zahlung geltend machen, wenn nur ein Theil drr ge- Daß mit einer solchen inneren Einrichtung naturgemäß der Zweck schuldeten Zahlung eingehen sollte, nach drm Berhältniß Le» ein- deS Rirselapparatr«, da» Wasser so viel wie überhaupt möglich mit gegangenen Betrages. Ist die Ausführung de» Geschäfts in Folge k ' Les Verhaltens des PrincipalS ganz oder theilweise unterblieben, ohne daß hierfür wichtige Gründe in der Person desjenigen Vor lagen, mit welchem das Geschäft abgeschlossen ist, so hat der Hand lungsgehilfe trotzdem volle Provision zu beanspruchen. Die Ab rechnung der Provision findet, wenn nichts Anderes bedungen ist, ftdcn 30. Juni und 31. December statt. Der Gehilfe kann hierbei die Mittheilung eines BuchauszugS über die durch seine Thütigkeit zu Stande gekommenen Geschäfte fordern. Gleiche Bestimmungen gelten, wie hier bemerkt sein mag, auch sür die Provision der Handlungsagenten. Es bleibt dabei, daß der Gehilfe bei unverschuldeter Er krankung seine Ansprüche auf Gehalt und Unterhalt bis zum Ablans des Dienstverhältnisses, jedoch nicht über die Dauer von sechs Wochen hinaus, behält. Er hat diesen Anspruch aber nicht nur, wie gegenwärtig, dann, wenn er nur „zeitweise" an der Leistung seiner Dienste verhindert wird, sondern auch dann, wenn sich von vornherein erkennen läßt, daß die Verhinderung eine dauernde ist, also z. B. der Gehilse wird schwindsüchtig oder er erblindet. Eine in Folge der Erkrankung geschehene Kündigung seitens des Principals hat keinen Einfluß aus den Anspruch des Gehilfen. Für andere Behinderungen, als Krankheit oder sonstiges „unverschuldetes Unglück", z. B. Reise zur Beerdigung der Giern oder militairijche Dienstleistungen, kommt das Bürgerliche Gesetz buch ergänzend zur Anwendung, wonach jeder Dienstberechtigte in solchen Fällen Anspruch aus Fortzahlung de» Gehalts für eine „verhältnißmäßig nicht erhebliche Zeit" hat. Eine sechswöchige militairijche Dienstleistung, wird zweifellos hierunter nicht fallen, eine vicrzehntägige in der Regel, ob eine vierwöchige, ist nach der Tauer der Stellung zu beurtheile». Der am meisten umstrittene Punct war zweifellos die Frage der sogenannten Concurrenzclausel. DaS ist die Vereinbarung, durch welche der Gehilfe sich verpflichtet, nach Austritt aus dem Geschäft dem Principal innerhalb bestimmter Jahre oder eines bestimmten Bezirks keine Concurrenz zu machen. Das neue Handelsgesetzbuch steht auf dem Standpunkt, daß eS unter Um stünden und innerhalb gewisser Grenzen einem Gewerbetreibenden gestattet jein muß, sich dagegen zu sichern, daß «in aus seinem Geschäft getretener Angestellter die Kenntnis» der Verhältnisse deS Geschäfts, insbejondere der Kundschaft, unmittelbar zum Rachtheil seines srüheren Principals auSNuyt. Jedoch ist die gegenwärtig bestehende volle Freiheit drr vertraglichen Vereinbarung wegen des Mißbrauchs, der mit dem Concurrenzverbot getrieben ist, fol gendermaßen eingeschränkt: das Concurrenzverbot kann nicht aus mehr als drei Jahre nach der Beendigung des Dienstverhältnisses vereinbart werden; es verliert seine Wirkung, wenn der Principal das Dienstverhältniß kündigt, eS sei denn, daß der Grhitfe durch vertragswidriges Verhatten die Kündigung herbeigeführt hat oder daß sonst ein Anlaß vorliegt, den drr Principat nicht verschuldet Hal; es wird ferner unwirksam, wenn der Principal durch sein vertrags widriges Verhalten dem Gehilfen Grund zur sofortigen Aus lösung des Dienstverhältnisses giedt. Die Fortdauer der Giltig keit des Concurrenzverbots kann der Principal, der dem Gehilfen kündigt, dadurch herbeisühren, Laß er ihm während der Tauer de» Verbot» da« zuletzt von ihm bezogen« Gehalt fortzahlt. Hat Vermischtes. Leipzig, 20. Mai. Zur Lage der vogtländischen Stickerei- und Weißwaaren - Industrie. Einem Berichie der „Leipziger Monatschrist sür Textil-Jndustrie" entnehmen wir folgenden Auszug: Wie bereits in unserem letzten Berichte erwähnt, ist es auch im hiesigen Markte im Allgemeinen stiller geworden. Ueberall hat da« kalte und regnerische Wetter einen sehr ungünstigen Einfluß auf Las Detailgeschäft besonders in unseren Artikeln ausgeübt, so Laß die Vorräthe nur langsam geräumt und Nachbestellungen sehr spärlich «geben werden. Das Pariser Geschäft hat durch die unglückliche ! Zrandkatastrophe auch sichtlich gelitten, da in so vielen vermögenden, an der Spitze der Gesellschaft stehenden Familien Trauer ein- gezogen ist und in Folge dessen manche größere Festlichkeit abgesagt werden mußte, dagegen wurde dadurch eine große Nachfrage nach schwarzen Spitzen aller Art hervorgcrufen. Von Nordamerika gingen einige größere Aufträge auf Tüllspitzen, vorzugsweise billige Waare, sowie auf Lustspitzen, breitere Em- ätz« zur Lonfection ein, aber im großen Ganzen war man sehr urückhaltend mit neuen Bestellungen. Die Schiffchenmaschinen */. Rapport waren voll beschäftigt, während es in schon etwas an Arbeit mangelte. — Der Anlauf, welchen das Geschäft in Eambric- und Madapolamstickereien genommen, hat schon wieder nachgelassen; wir hörten, daß Hamburg für Südamerika größere Aufträge gegeben, aber in England und Nordamerika wie Oester reich war es sehr ruhig. In der Consection machte sich haupt- ächlich das Fehlen des Geschäfts in gestickten Batistkleidern bemerk lich, jedoch hofft man, daß dieses noch einigermaßen nachgeholt wird. In Rüschen, Kragen und Schürzen zeigte sich immer einiger Bedarf. DaS Geschäft in englischen Gardinen war zufrieden stellend, ober jetzt kommen die Fabriken auch allmählich mit ihren Aufträgen zu Ende. Gestickte Gardinen und Stores erfreuen sich guter Nachfrage, auch in kleinen Tülldecken wurden größere Posten für England gekauft. In Köper-Spachtel-Vitragen, Rouleaux und Draperien war flott zu thun. I?. Gelcnau, 19. Mai. Der Bankverein für Gelenau und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist in der erfreulichen Lage, seinen Mitgliedern auf das Geschäftsjahr 1896 eine Dividende von 8 Proc. gewähren zu können. Ter Reservefonds Hal eine Höhe von 6000 erreicht. Am Schluffe des Jahres 1896 waren 72 Mitglieder vorhanden mit einem Stamm- antheil-Conto von 14 726,69 Das Einlagen-Conto betrug 94 636,50 *— AuS der Greiz-Geraer Branche. Einer Greizer Correspondenz drr „Leipziger Monatschrist für Textil-Jndustrie" rnturhmru wir solgenden AuSzug: Ter Geschäftsgang in unserer Branche ist zur Zeit noch ein mäßiger, doch dürfte die Beschäftigung ia Len verschiedenen Fabrikationszweigen in nächster Zeit mit größerer Kraft einsetzen. E» sind theilweise Nachbestellungen aus gangbare Artikel der letzten Saison, womit bi» jetzt unsere Fabriken beschäftigt gewesen sind, eingelausen; dann aber auch hat man die aufgeräumt gewesenen Lagerbestände vielfach wieder ergänzt und zwar in solchen Stoffen, welche immer begehrt werden, beispiels weise in glatten Artikeln, Cashmirr» rc., den Specialitäten unserer Branche. In der flotten Zeit, wenn drr Mode wechsel ein« schleunige Lieferung der Saison-Neuheiten verlangt, ist an die Fabrikation dieser Specialartikel überdies wenig oder gar nicht zu denken. Die stille Zeit hat also auch ihren Nutzen. Unsere Färbereien sind fortgesetzt recht gut beschäftigt. Man hört im Allgemeinen während dieser stillen Zeitprriode weniger über Arbrit»losigkeit, als e» sonst gewöhnlich der Fall gewesen ist, klagen. Nur ia den Druckereien scheint daS Geschäft im Allgemeinen schlecht z« geben. In einigen derselben sollen Arbeiter in größerer Zahl „Feierabend" halten. Die Preise in den Druckereien sind außer ordentlich gedrückt, «nd gerade diese Geschäfte haben alle Ursache, über niedrige Preise zu klagen, obgleich sie sich alle Mühe geben, di« Anwendung von Druck auch bei unseren Branchrartikeln be- gehrrn-werth zu machen. Die durch Druck hervorgebrachten wasch echten Muster sind in der letzten Zeit schon recht in Ausnahme ge kommen und werden auch in dec Folgezeit die Mode weiter beein flussen Helsen. — Als Haupterforderniß bei den Druckmustern in unserer Branche yilt eine täuschende Nachahmung de« gewebten Muster». Di« Zeichnereien bereiten sich, entwerfend und dabei alle möglichen Geschmacksrichtungen in den verschiedenen Mustrrartrn und Bindungen berücksichtigend» auf dir neue Saison vor. * Verlt», 20. Mai. Vom 21. Mai d. I. ab werden Dort- mund-Gronau-Enscheder Eisenbahn-Actien ausschließlich Dividendenschein pro 1896 mit Zinsberechnung vom 1. Januar 1897 an hiesiger Börse gehandelt und notirt. Aus schwebende Engage ments findet am 21. d. I. ein Abschlag von 2'/, Proc. statt. - Handelsbeziehungen mit Spanten. Der deutsch spanisch« Zollkrieg fand durch die kaiserlich« Verordnung vom Lb. Juli v. I. seinen Abschluß. Trotzdem ist eine vermihrte Einfuhr von spanischen Maaren seither kaum bemerkbar gewesen. Man wird den Grund hiersür darin zu suchen haben, daß eine Reihe unent behrlicher Maaren auch während des Bestehens drr Kampfzöllr be- zogen wurde, während bei anderen Maaren, insbesondere brr frischen und getrockneten Südfrüchten, di« Ausschließung spanischer Waarrn von den Brrtragstarifrn drr Einfuhr noch gegenwärtig «in« Schrank« setzt. Auch di« Ausfuhr deutscher Maaren nach Spanien hat, abgesehen von einigen wenigen Artikeln, wt« insbesondere von Telrgraphrnkabeln, Kautschukwaaren, Farben, Cellulose, seitdem keine bemerkenSwerthrn Fortschritte gemacht. Die Ausfuhr über Hamburg nach Spanien erreicht« zwar im vergangenen Jahre einen Werth von 26,7 Millionen Mark gegen 19,6 Millionen in 1895 und 16,5 Millionen in 1894; die Zunahme im Jahre 1896 beruht indessen fast ausschließlich auf der Lieferung von Telrgraphrnkabeln. Andererseits brwerlhete sich die Einfuhr ipanischec Waarrn über Hamburg 1896 aus 10,4, 1895 aus 8,6, 1894 auf 10,3 Millionen Mark. In den Kreisen der spanischen Wein- und Apfelsinen-Producrnten sähe man e« gern, wenn wieder, wie srüher, rin Handelsvertrag zwischen Deutschland und Spanien zu Stand« käme, weil man sich hier von einen kräftigen Aufschwung deS spoui chrn Export» verspricht. So lange freilich Spanien auf seinen jetzigen hohen Zoll-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder