Markfwesen Die Aufsicht über die in Zwickau stattfindenden Jahr«, Christ«, Wochen« und Viehmärkte ist dem Gewerbeamt der Stadt Zwickau übertragen. Regelmäßige Märkte FrUhjahrsjahrmarkt: Am Dienstag und Mittwoch nach dem Sonntag Jubilate. Herbstjahrmarkt: Am Dienstag und Mittwoch in der 2. Woche vor dem Reformationsfest. Dauer: Dienstag und Mittwoch von 8—19 Uhr. Zugelassen sind in beschränktem Umfang Schaubuden und Fahrgeschäfte. Christmarkt: Beginn und Ende werden alljährlich vom Rat der Stadt festgesetzt und öffent» lieh bekanntgemacht. Dauer in der Regel eine Woche. Zugelassen werden nur Zwickauer Einwohner. Wochenmärkte: Jeden Dienstag und Freitag oder, falls auf einen dieser Tage ein Feiertag fällt, am vorhergehenden Werktag. Jeder Wochenmarkt dauert von 6— 14 Uhr. Zum Räumen der Plätze wird vom Schlüsse der Marktzeit ab eine Frist von 1 Stunde gewährt. Für den Großmarkt werden die Verkaufszeiten in den Monaten Mai bis Oktober auf 5— 12 Uhr und in den Monaten November bis April auf 6— 12 Uhr fest« gesetzt. Die Anlieferung der Waren sowie der Verkauf an den Vortagen der Wochenmarkttage darf erst ab 14 Uhr beginnen. Handel findet statt nur mit Gegenständen des Wochenmarktverkehrs nach § 66 der Gewerbeordnung. Viehmärkte: Am ersten Montag eines jeden Monats und, wenn auf einen dieser Tage ein Feiertag fällt, am zweiten Montag im Monat. Dauer von 6—14 Uhr. Zum Auftrieb zugelassen ist nur Nutz« und Zuchtvieh. Von den Händlern wird je nach der Größe des belegten Platzes ein Standgeld erhoben und von dem Marktmeister kassiert. Aus der Verkehrsordnung Verboten ist der Straßenhandel im Umherziehen auf den westlich Burg« und Gewandhausstraße gelegenen Straßen innerhalb des Stadtkerns einschließlich des Dr.«Friedrichs«Ringes sowie auf der Äußeren Plauenschen Straße, der Wer« dauer Straße bis zur Kaserne, der Bahnhofstraße, der Leipziger Straße bis zur Pölbitzer Straße, der Reichenbacher Straße bis zur Einmündung der Bahnhof« straße, der Äußeren Schneeberger Straße bis zur Breithauptstraße, der Schumann« Straße, der Georgenstraße, dem Georgenplatz, dem Poetenweg, dem westlichen Teil der Bosestraße bis zur Leipziger Straße, der Walther«Rathenau«Straße bis zur Lassallestraße, auf der Crimmitschauer Straße, auf allen Fußwegen, in den öffentlichen Anlagen und Wäldern, in den Räumen und auf den Vorplätzen der Bahnhöfe.