Stamm jedes adligen Geschlechts, mit ihm durch gleichen Namen und gleiches Wappen- verbunden, die ganze besitzlose uird darum hungernde und lungernde Geschlechtsvetternschaft. So scharen die großen gruirdbesitzenden Magnaten eine Klientel von proletarischen Verwandten um sich, die in Keller und Scheuer des Großen schmarotzt und als jederzeit dis ponible Hausmacht nicht erst durch Lohn- oder Lehns- verleihung gewonnen zu werden braucht. Die Fremdkörper im polnischen Staat, die deutschen Städte mit ihrem starren Zunftregiment vermögen aber auch auf den ärmsten Schlucker von Schlachtschitzen keine Anziehungskraft auszuüben und tragen so mittelbar zur reißenden Vermehrung dieses adligen Lumpenproletariats bei. Der Schlachta entstammt die Beamtenhierarchie der Woiwoden und Kastellane; die Schlachta, die sich schon früh in jedem der polnischen Teilfürstentümer ihre besondere Or ganisation erwirbt, bildet das Heer und zwingt damit den Herzog oder König völlig unter ihren Willen. Jede Be drängnis, in die der Herrscher gerät, kostet ihm die Ver leihung neuer Privilegien an die Schlachta; jeder Prätendent, der nach der Krone hascht, muß zuvor mit ihr feilschen und schachern, wie ihr denn besonders die Personalunion mit Litauen die Tasche füllt. Vor einem Feldzug außer Landes, setzt die Konstitution von Jedeno (1433) fest, muß der König für jede Lanze fünf Mark bezahlen; ohne Zustimmung und ausdrücklichen Rat der Barone und Prälaten darf er kein Geld prägen lassen; kein besitzlicher Pole darf wegen irgend welcher Ausschreitung oder Schuld, ohne zuvor überwiesen und persönlich vorgeführt zu sein, gefangen gesetzt werden, keiner vom König ohne Einwilligung der Barone seiner Güter beraubt werden. Je mehr die Landesversammlungen des Adels der einzelnen Provinzen, aus denen die Landboten stube, die Vorstufe der polnischen Adelsparlamente, hervor geht, an Einfluß zunehmen, desto mehr wird der König zu einem Schatten an der Wand. Ohne Genehmigung der Schlachta darf er seit dem Reichstag von Piotrkow (1496) weder neue Gesetze erlassen, noch das Heer zum Kriege auf bieten, und es kommt so weit, daß der König nur in der un günstigsten Zeit, im Winter, Krieg führen kann, da die Schlachtschitzen im Sommer wegen der Ertttearbeiten die Heeresfolge weigern, ähnlich wie die patriotischen ostelbischen Junker von heute wegen der Ernte alle Manöver, unbeschadet der sonst so gepriesenen Wehrkraft des Landes, ausfallen lassen möchten. In erster Reihe liefen die Vorrechte, die sich die Schlacht schitzen ergaunerten oder erpreßten, auf die gänzliche Unter jochung der Bauern hinaus. Früher hatte man wohl zwischen