Vorbemerkung Mit den beiden Ausnahmegesetzen des Jahres 1908 scheint die Unterdrückungspolitik, die seit je die Preußische Regierung gegen die preußischen Staatsbürger polnischer Zunge betreibt, vorläufig einen Gipfel erklommen zu haben. Gerade zu diesem Zeitpunkt dürfte ein Versuch, in kurzem die Zusammenhänge dieser so törichten- wie brutalen Politik bloßzulegen, den deutschen Arbeitern nicht unwillkommen sein, denn nicht nur, daß dieses Stück nationaler Unterdrückungs politik die ganze primitive Kosakenhaftigkeit und kulturelle Unfähigkeit des Dreiklassenstaates scharf erhellt: auch in den großen Befreiungskampf des modernen Proletariats greift diese Politik unmittelbar hemmend ein. Zum zweiten wird mehr als vor der Existenz des Sprachenparagraphen auch an die Angehörigen der deutschen Arbeiterbewegung die Not wendigkeit herantreten, unter den polnischen Klassengenossen aufklärend und sammelnd zu wirken, und zu diesem Ende ist ebenfalls eine Kenntnis wenigstens der Grundzüge der preu ßischen Polenpolitik unerläßlich. Für den Tageskampf der Arbeiterklasse ist in erster Reihe dieses anspruchslose Merkchen geschrieben. Was sich so landauf und landab Patriot nennt, wird wenig Freude an ihm erleben: es sind die dunkelsten Blätter der preußischen Geschichte. Juli 1908.