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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18980114012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898011401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898011401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-01
- Tag1898-01-14
- Monat1898-01
- Jahr1898
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Di, Morgen-Au-gabe erscheint um '/,7 Uhr, di: Abend-Ausgabe Wochentag- um L Uhr. Filialen: Ltto kllemm'S Lartim. (Alfred Hahn), UniversitütSslrahe 3 (Paulinum), LoutS Lüsche, Aatbarineuflr. L< Part, uud Königsplatz?. Äkdaltion und Erpedition: AohannkSgasse 8. Die Expedition ist Wochentag- ununterbrochen grvssnrt von früh 8 bis Abends 7 Uhr. BezugSPreiS der Houptexpeditton oder den im Stadt« bezirk und den Vororten errichteten Aus« uaveslellen ab geb alt: vierteljührlich^4.50, bei zweimaliger täglicher Zustellung ins -ou« ü.LO. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: vierteljährlich 6.—. Dirccte tägliche Kreuzbandlendung in- Ausland: monatlich >1 7.50. Morgen-Ausgabe. ApMtr TagMatt Anzeiger. AmtsktaLt des Königlichen Land- nnd Amtsgerichtes Leipzig, des Rathes nnd Volizei-Ämtes der Stadt Leipzig. Anzeigeu-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 20 Pfg. Reclamen unter dem Redactionsstrich (-ge spalten) 50/^, vor den Familiennachrichten (6 gespalten) 40/^. Größere Schriften laut unserem Prets- verzeichniß. Tabellarischer und Zissrrnsatz nach höherem Tarif. Extra-Betlagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Ausgabe, ohne Postbesörderung 60.—, mlt Postbesörderung ./ll 70.—. Ännalfmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Polz in Leipzig. 22. Freitag dm 14. Januar 1898. 92. Jahrgang. Ortsüblicher Tagellchn gewöhnlicher Tagearbeiter. * Jm„Ccntralblatte für das Deutsche Reich" sind die in Boll zug der Versicherungsgesetzgebung von den höheren Verwaltungs behörden festgesetzten ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tage arbeiter nach dem Stande vom 10. December 1897 neu zusam mengestellt. Die Bearbeitung erfolgte im kaiserlichen Stati stischen Amte. Aus der großen Mannigfaltigkeit der Tagelohn- fätze hebt die „Sociale Praxis" folgende hervor: 1. Löhne für Erwachsene. rr) Männer. Die Tagelohnsätze für männliche Personen im Alter von über 16 Jahren bewegen sich zwischen 85 Pfg. und 3 Mk. 25 Pfg. Die niedrig st en Lohnsätze finden sich in den Regierungsbezirken Breslau und Oppeln. Untenan steht der Kreis Militsch mit 85 Pfg.; ihm folgen mit 90 Pfg. Tagelohn die Kreise Frankenstein, Nimptsch, Oels, Falkenberg (ohne Stadt Friedland), Gleiwitz (ohne Stadt Gleiwitz), Grottkau (ohne Grottkau und Ottmachau), Kosel (ohne Stadt Kosel), Leobschütz (ohne Leobschütz, Bauerwitz und Kätscher), Lublinitz (ohne Stadt Lublinitz) und außerdem die Stadt Patschkau im Kreise Neiße. Im Kreise Trebnitz (Regierungsbezirk Breslau) beträgt der Lohn 95 Pfg. Auf 1 Mk. beläuft er sich in vielen Kreisen der Re gierungsbezirke Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder, Breslau, Liegnitz, Oppeln; vereinzelt auch im übrigen Deutschland. In 11 Kreisen der Provinz Posen beträgt der Tagelohn 1 Mk. 5 Pfg. — Den höchsten Lohnsatz mit 3 Mk. 25 Pfg. hat die Insel Helgoland; es folgen mit 3 Mk. Altona, Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Bergedorf, Geestemünde, 11 andere Ortschaften des Kreises Geestemünde und drei Ortschaften deZ Kreises Lehe Die Stadt Wandsbeck giebt 2 Mk. 75 Pfg. als Tagelohn an; dann erst folgen mit 2 Mk. 70 Pfg. die Städte Berlin, Kiel, Mann heim und Stuttgart. Auf 2 Mk. 60 Pfg. beläuft sich der Lohn in Gelsenkirchen und Steglitz bei Berlin. d) Frauen. Die Lohnsätze für Frauen und Mädchen im Alter von über 16 Jahren variiren zwischen 50 Pfg. und 2 Mk. Auf 50 Pfg. beziffert sich der Lohn in den Kreisen Guhrau, Militsch und Wohlau des Regierungsbezirkes Breslau und im Kreise Lüben (Regierungsbezirk Liegnitz). 5 Pfg. mehr beträgt der Lohn im Kreise Trebnitz (Regierungsbezirk Breslau) und im Kreise Rothenburg O/L. ohne die Orte Muskau und Weißwasser (im Regierungsbezirk Liegnitz). Häufiger wird der Lohn auf 60 Pfg. angegeben und zwar in vielen Kreisen der Regierungsbe zirke Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder, Breslau, Liegnitz nnd Oppeln. Der höchste Lohnsatz für Frauen (2 Mk.) findet sich in Bremerhaven, Hamburg, Altona, Geestemünde und 11 anderen Ortschaften des Kreises Geestemünde, sowie in den Bür germeistereien Baerl, Hochemmerich und Homberg des Kreises Mörs. Es folgen sodann 19 Gemeinden des Kreises Lehe (Re gierungsbezirk Stade) und die Stadt Wandsbeck mit 1 Mk. 90 Pfg. Auf 1 Mark 80 Pfg. beläuft sich der Tagelohn im Kreise Blumenthal (Regierungsbezirk Stade), im Stadtkreise Frankfurt a. M., im Landkreise Frankfurt a. M., im Kreise Lennep (im Regierungsbezirk Düsseldorf), in der Stadt Neu ötting (Oberbayern), in der Stadt Bretten (Baden), in 25 Ge meinden des Ober-Elsaß und im Stadtkreise Metz. Feuilletsn. Vom deutschen Nachtwächter. ii. Die Nachtwächterlieder des späteren Mittelalters und der Rcformationszeit haben meist eine religiöse Grundstimmnng, die auch in den überlieferten Liedern der Neuzeit vielfach vorhanden ist. Das Lied mag ja auch zu anderen Zeiten und nicht nur von dem Nachtwächter gesungen worden sein. Jedenfalls ist aber nach dem Verfasser des BncheS*) das Lied älter als der Stundenruf. DaS Lied kommt, wie gezeigt, im 12. und 13. Jabrbundert vor, der Stunbenruf inag zu Mitte des 14. Jahrhunderts aufgekommcn sein. Der Verfasser tbeilt eine Verfügung dcS NatheS zu Chemnitz vom 24. Februar >488 mit. Da heißt es: ,,^uk äeu seidigen tag ist von rvezen sierevclev reisten ristant unci im besten vorzenomen, cias ci^ rcirklerer kurcier stz'n alle nnestt ull nilen creucren cier zassea sulien sekreten, X v il cler seiner fiat geseklugsn. aucst ein rcr- licder sein fever sol stewnren, unä sulien nngeken ukk ci^ vaest: im somer um reellen«, nnroullebin V^alpurgen (1. Llai) bis uik Llicstnel (29. September); im vinter sulien s^ »ngellen nmb sibene und »stetesten umb tunlle; im somer nbreugeston um cireys." Die erste Tburmuhr zeigte 1364 zu Augsburg die Zeit, und seit jener Zeit datiren die Stundenuhren, die schon deS KlangS und der Ermahnung kalber mit Versen verbunden waren. Der älteste erhaltene Ruf lautet: dlsrlrt, idr berren, unä lasst eued saxsn Vie lilocll' Kat 8ecbsv xesellla^en. vtwt» tewerl Ittlets kesvsrl Vorbin duftes s obre! Zumeist wurde die Stundenzahl mit einer biblischen Zahl in Verbindung gebracht. So ist in Crailsheim in Bayern gerufen worden (wird noch gerufen?): Um 7 Udr: Siebenzig siebenmal Sollet ihr verzechen all! (Matth. 18, 22.) Um 8 Uhr: Nur 8 Seelen waren dort, Die da glaubten Gotte» Wort. (I. Mos. 7, 13.) Um 9 Uhr: Neun undankbar blieben sind; Fleuch den Undank, Menschenkind! (Luk. 17, 17.) Um 10 Udr: Zehen Fromme waren nicht Dort bet Sodom« Strafgericht. (I. Mos. 1b, 82). Um 11 Udr: Um II Uhr sprach der Herr da« Wort: Geht auch chr tu Weinberg fort! (Matth. 20, ü »ad 7.) 2. Löhne für jugendliche Arbeiter. n) MännlichePersonen. Die Löhne der männlichen Personen zwischen 14 und 16 Jahren schwanken zwischen 40 Pfg. und 1 Mk. 80 Pfg. Der niedrigste Satz kommt vor im Kreise Allenstein (ohne die Städte Allenstein und Wartenburg), im Kreise Heilsberg (ohne Guttstadt und Heilsberg), in der Stadt Barten (Kreis Rastenburg), in der Stadt Allenburg (Kreis Wehlau), im Kreise Züllichau-Schwiebus (ohne die Städte Lic- benau, Schwiebus, Züllichau) und im Kreise Rothenburg O/L. (ohne Muskau und Weißwasscr). In der Stadt Preußisch- Holland und im Kreise Lüben (Regierungsbezirk Liegnitz) beträgt der Lohn 46 Pfg. Der Satz von 50 Pfg. findet sich sehr häufig in den Provinzen Ost- und Westpreußen und in Schlesien. Der höchste Lohnsatz von 1 Mk. 80 Pfg. wird in 19 Ortschaften des Kreises Lehe (Regierungsbezirk Stade) gezahlt. Der nächst höhere Lohnsatz von 1 Mk. 60 Pfg. findet sich im Oberamtsbezirk Oehringen (Württemberg). 1 Mk. 50 Pfg. beträgt der Lohn in der Stadt Wandsbeck, in Geestemünde und 11 anderen Ortschaften des Kreises Geestemünde, in den Gemeinden Lehe, Imsum und Spaden des Kreises Lehe (Regierungsbezirk Stade), in der Stadt Gronau und in der Bauerschaft Eilermark des Kreises Ahaus (Regierungsbezirk Münster), in der Stadt Altena (Regierungs bezirk Arnsberg), im Stadtkreise Köln, in der Stadt Dresden, im Gutsbezirk Albertstadt bei Dresden, in einigen Gemeinden des Oberamts Besigheim (Württemberg), in sieben Gemeinden des Oberamts Stuttgart (Amt), in der Stadt Bretten (Baden), in Mannheim, in Kirchheim bei Heidelberg und in Ober-Roden (Großherzogthum Hessen). b) Weibliche Personen. Dem niedrigsten Lohnsatz von 25 Pfg., der im Kreise Allenstein (ohne Allenstein und Wartenburg) gezahlt wird, steht der höchste mit 1 Mk. 36 Pfg. in 19 Gemeinden des Kreises Lehe (Regierungsbezirk Stade) gegen über. Diese Sätze kommen jedoch nur vereinzelt vor; im Allge meinen kann der Satz von 30Pfg. als der niedrigste,der von IMk. 20 Pfg. als der höchste angesehen werden. 30 Pfg. Lohn für weibliche Personen im Alter von 14 bis 16 Jahren sind üblich in der Stadt Domnau (Regierungsbezirk Königsberg), im Kreise Heilsberg (ohne Guttstadt), in der Stadt Barten (Kreis Rasten burg), in der Stadt Allenburg (Kreis Wehlau), im Kreise Kart- Hous (ohne den Amtsbezirk Kahlbude) und in einem Theile des Kreises Deutsch Krone. In einigen Kreisen d-r Regierungs bezirke Breslau und Liegnitz beträgt der Tagelohn 35 Pfg. Der Satz von 1 Mk. Ä) Pfg. gelangt in folgenden Kreisen und Ort schaften zur Anwendung: Kreis Verden (ohne die Stadt Verden), Stadt und Feldmark Bocholt (Regierungsbezirk Münster), Stadt Gelsenkirchen (Regierungsbezirk Arnsberg), Oberamt Oehringen (Württemberg), Stadt Bretten (Baden), Stadt Heidelberg, Stadt Kehl, Kreis CHLteau-Salins (Lothringen), Landkreis Metz. 3. Löhne für Kinder unter 14 Jahren. lieber diese Löhne liegen viel weniger Angaben vor als über die der jugendlichen und erwachsenen Arbeiter; insbesondere fehlen die Angaben aus dem größten Theil Preußens. Die Löhne der Kinder unter 14 Jahren weisen für die beiden Geschlechter keine wesentlichen Unterschiede auf; nur zuweilen, wie z. B. bei dem Satze 50 und 30 Pfg., ist der Lohn der Knaben wesentlich höher als der für Mädchen. Die Schwankungen der Kinderlöhne be wegen sich zwischen 20 und 76 Pfg. Für beide Geschlechter 20, auch 25 Pfg. beträgt der Lohn in einzelnen Theilcn der Krcis- hauptmannschaften Leipzig und Zwickau. Auch der für Knaben und Mädchen gleichmäßige Satz von 30 Pfg. findet sich häufig im Königreich Sachsen, vereinzelt auch in der Oberpfalz und im Großherwgthum Hessen. Der höchste Satz von 75 Pfg. für Knaben und Mädchen kommt in der Stadt und im Kreise Dessau vor. 70 Pfg. für Knaben und 60 Pfg. für Mädchen werden in einzelnen Bürgermeistereien des Regie rungsbezirkes Aachen gezahlt; etwas häufiger ist der Satz von 60 Pfg., der sich im Saalkreise, in einem Theil des Kreises Düren (Regierungsbezirk Aachen), in der Stadt Regensburg, in einem Theil der Amtshauptmannschaft Zwickau, in einigen Ge meinden des Großherzogthums Hessen und vielfach im Herzog tum Anhalt findet. 4. Geographische Vertheilung der Löhne. Die niedrigsten Löhne werden im Osten Deutschlands und zwar in den Provinzen Ost- und Westpreußen, Posen und Schlesien gezahlt. Auch in den daranstoßenden Landestheilen (Regierungsbezirke Köslin, Frankfurt a. O., Dresden und Bautzen) sowie im größten Theile Thüringens, den Regie rungsbezirken Erfurt, Minden, Aachen und in den östlichen Theilcn Bayerns (Oberfranken, Oberpfalz und Niederbayern) sind die Lohnsätze als niedrige zu bezeichnen. Hohe Löhne finden sich — abgesehen von einigen Großstädten — in den Küstenländern der Ost- und Nordsee, soweit sie westlich der Oder liegen, besonders in den Regierungsbezirken Stade und Aurich; außerdem in Elsaß-Lothringen und in den Regierungs bezirken Arnsberg und Düsseldorf. Etwas niedriger, aber immer noch als gut zu bezeichnen sind die Löhne in Bayern (mit Aus schluß der östlichen Theile), in Württemberg, Baden, Hessen, sowie in den Regierungsbezirken Koblenz, Köln, Trier, Münster, Kassel und Wiesbaden. Es folgen nach Osten hin mit gleichfalls guten Löhnen die Regierungsbezirke Magdeburg, Merseburg, Potsdam, Leipzig, Zwickau und die kleineren Staaten Braunschweig, Altenburg, Anhalt und die Reußischen Fürstenthümer. Kiaotschau. * Ueber die weitere Entwickelung der Dinge in Kiaotschau, so weit fie sich besonders auf den Ausbau des Hafens, marinefiscalische Anlagen in Gestalt von Befestigungen, Casernements, Werften u. s. w., beziehen gehen immer wieder neue Meldungen durch die Blätter. Wir können, schreibt dagegen die „Post", nur wiederholen, daß sie in keinen Zu sammenhang mit den z. Z. bestehenden Absichten der Re gierung zu bringen sind. Nach jenen Meldungen soll sich binnen Kurzem in Kiaotschau eine hervorragende Bauthätigkeit auf den verschiedenen Gebieten entwickeln, welche die Bucht zu einem vollständigen Kriegshafen mit Werft- und Dockanlagen, Reparaturwerkstätten u. s. w. machen würde. Nun besteht aber keineswegs die Absicht, Kiaotschau in erster Linie zu einem be festigten Stützpunkt für die Flotte zu gestalten, vielmehr soll sich der Ausbau des Hafens nur dem Emporblühen des Platzes in seiner Eigenschaft als Handelshafen anpassen, wie ja auch für die Erwerbung der Bucht vor Allem auch handelspolitische Gesichtspuncte maßgebend gewesen sind. Auch bei dem Schutz der deutschen Erwerbung durch unsere Flotte und das auf der Reise nach Ostasien befindliche Marinedetachement wird zunächst die handelspolitische Bedeutung berücksichtigt werden. Bon um fangreichen fiscalischen Bauunternehmungen, die den Etat um Millionen belasten würden, kann zur Zeit daher noch gar nicht die Rede sein. Ist doch nach dem Vertrage die Besitzergreifung der Bucht auch nur als ein „S t ü tz p u n c t f ü r d e n H a n d e t und die Schifffahrt" in den chinesischen Gewässern bezeichnet, der, wenn er sich aus irgend einem Grunde für den in Aussicht genommenen Zweck als nichtpassend erweisen sollte, jederzeit für einen anderen Punct an der Küste ausgetauscht werden kann. Schon aus diesem Grunde wird die Marinever waltung größere Anlagen erst dann in Angriff nehmen, wenn Kiaotschau wenigstens bis zu einem gewissen Grade die an seine Erwerbung für das Emporblühen als Handelshafen geknüpften Hoffnungen gerechtfertigt haben wird. Vor Allem eilen die jetzt in ziemlich positiver Form auftretenden Nachrichten, es würde dem Reichstage ein Nachtragsetat vorgelegt werden, den Thatsachen weit vorauf. Gewiß ist es richtig, daß die weitere Ausgestaltung der deutschen Erwerbung, die Entsendung deut scher Marinetruppen nach Kiaotschau, und was sich sonst aus dem Pachtverträge ergiebt, einen gewissen Kostenaufwand er heischen wird. Aber die Verhältnisse lassen sich in ihrer ganzen Tragweite noch so wenig übersehen, daß es kaum möglich wäre, schon heute einen nur einigermaßen sicheren Anschlag zu machen, geschweige denn, der Volksvertretung eine bestimmte Geldforde rung zu unterbreiten. Es kann also nur die Phantasie der „Freis. Ztg." fertig bringen, von einem „halben Dutzend Millionen Mark" zu sprechen, die der angebliche Nachtragsetat umfassen sollte. — Ein anderes Blatt bringt bei Erörterung dieser Dinge die Schaffung einer deutschen Colonialarmee zuc Sprache: berufene Kreise schienen sich bereits, so sagt dies Blatt, mit einem hierauf abzielenden Plane zu beschäftigen. Wir wissen nicht, was zu dieser Behauptung Anlaß gegeben hat. Ein Plan gedachter Art dürfte schwerlich erwogen werden, wenn es auch richtig sein mag, daß ähnliche Einrichtungen des Auslandes, insbesondere die Entwicklung der Colonialarmee Frankreichs, seit Jahr und Tag von hier aus mit Aufmerksamkeit verfolgt wurden. Vielleicht ist jene Auslassung aus diesem Umstande ge schöpft worden. Ueber die Aussichten der Bai von Kiaotschau läßt sich der berühmte Geograph Professor v. Richthofen auf Grund eigener Beobachtungen neuerdings in einem längeren Schreiben an die „Köln. Volkszeitung" aus, dem wir folgende Stellen entnehmen: In erster Linie wird die Versandung der Bai betont. In der That lehren die Seekarten, daß der ganze Norden der Ba! dieses Schicksal erfahren hat. Wie viel davon auf die mehr als 2000 Jahre umfassende historische Zeit entfällt, und in welchem Maße die Aufschüttung der Sedimente jetzt geschieht, läßt sich nicht erkennen. Da jedoch im südlichen Theil der Bai ein sehr ausgiebiger Raum für die Aufnahme einer großen Flotte vor handen ist und dieser günstige Tiefen besitzt, und da solche Ver sandung durch einen kleinen Fluß, selbst wenn keinerlei Schuhwehr getroffen wird, erst im Verlaufe von Jahrhunderten nennens- werthe Fortschritte machen kann, so liegt die Gefahr einer Beein trächtigung des Hafens in langer Zukunft nicht vor. Die Stadt Kiaotschau, welche man früher vielleicht mit kleinen sich aber schon 1671 bemüht. Folgendes Dccret mag hier Platz finden. „Vnserem HoffRhat würdet hielnit anediqist anbefolchen, bei allen Statt vnd Märckkten Vilsers Erzslüsfls Salzburg per Lwveralia die gemessene Verordnung zutluicn, daß aller orlhen die Nacht wächter, so die Bbr oußzuruesscn pflegen, zwar Key ihrer außzu schreyen hergebrachten Manier Verbleiben mögen, jedoch aber deine zuletzt nachfolgende worth anhengen sollen: „So loben wür Golt den Herrn" rc. Hieran beschicht Vnser gnedigster Will vnd mainung. ^otum Salzburg den 2. Marly ^nao 1669. Max Gandolph." (Gf. Khuenburg.) Erst zweiJabre später erfolgte eine weitere ähnliche Ent schließung desselben Fürsten-Erzbischofs, welche in einem Generalbefeble des bfstl. Hofratbes „an alle ihm nachgesctzte Obrigkbaitcn" Ausdruck findet, wie folgt: „Demnach Ihre hochsürstliche Gnaden Vnser gnedigistcr Fürst Vnd Herr rc. rc. gnrdigist Verordnet, daß aller orlhen in dero Erzstüfft die Nachtwächter, so die Bbr ausrucffen, ienen bereit» sub 8. Marty 1669*) onbesohlenen Zueworthen: „So loben Wür Gott den Herrn" rc. rc., auch diese: „Vnd Vnser liebe Frau" rc. rc. an- hengrn sollen, als werdet ihr zu Erfüllung solch gnedigistcr inwntiou die in eurem Amtsdistricl.aufgestelte Nachtwächter alles ernsis darod zu kalten, vnd den Vollzug herwidcr zu berichten wüsten; an deme beschicht Dero gnedlgister Will vnd Meinung. Salzburg den 24. Nov(ember) 1671."**) Der Nachtwächterruf: „So loben wir Gott den Herrn und Unsere Liebe Flau" ist also in Salzburg erst 1669 resp. 1671 in Gebrauch gekommen. Die Tage dcS Nachtwächter-Stundenrufes sind gezählt, eS ist ein Verdienst des Verfassers, daß er sich der Mühe der Sammlung unterzogen bat. Die Welt will nicht mehr poetisch verklärt sein, sie liebt die Nomantik nicht mehr, sie will Modernes. Wie leicht verschwindendes Abendroth einer anderen, ruhigen Zeit mutben uns die Worte an, die der Einsender einiger Sprüche dem Verfasser des BuckeS schrieb: „Ich wohnte als junger, lediger Arzt im allen Städtchen Leutershausen und zwar in einem Hause dicht neben dem Thortburme und studirte fast täglich bis Mitternacht. Da war eS mir denn ein gar heimliches und trauliches Bewußt sein, wenn Nachls (wie in Schiller's Lied von der Glocke) das Stadttbor geschlossen wurde und draußen zur Winters zeit Wege und Dächer dicht verschneit waren, allstündlich den altehrwürdigen, fromme Gedanken weckenden Wächterruf zu mir herauf inS einsame, hell erleuchtete Studirstüblein dringen ru hören, der mich auf Momente von den Büchern weg in ferne Zeiten und meine Heimath versetzte." *) Stundenrufe und Lieder der deutschen Nacht wächter. Gesammelt von Josef Wichner. Regrn-burg, National« VerlagSanstolt (früher G. I. Manz). **) Quell«: Hofrarh-Lateuichl 1ÜSS—71, Fol. IS »ud 206. Um 12 Uhr: Zwölf Thore hat die Himmelsstadt; Selig, wer den Eingang hat! (Offrnb. 21, 12.) Um 1 Ubr: Eins ist Noth, Herr Jesn Thrift, Laß dich finden, wo du bist. (Luk. 10, 42.) Um 2 Uhr: Zwei Wege Hot der Mensch vor sich: Herr, den schmalen, führe mich! (Matth. 7, 13 und 14.) Um 3 Uhr: Drei Personen sollen wir In der Gottheit ehren hier. Um 4 Ubr: Vierfach Ist da- Ackerfeld . . . Mensch, wie ist dein Herz bestellt? (Matth. 13, 3—9.) Um 5 Ubr: Fünf Heilwunden bringen euch. So idr glaubt, das Himmelreich. Ein anderes Lied, da- noch gegen 1840 in Wangen in Württemberg gesungen wurde, lautet: Acht Gerechte Noe zäblt, Die der Herr zur Rettung wählt. Neun Uhr war's, da Jesu- spricht: „Gott und Herr, verlass' mich nicht!" Zehn Gebote schärst Gott ein. Laßt unS ihm gehorsam sein! Lilse blieben treu dem Herrn, Ein Berräiher schlich von fern. Zwölf Apostel wählte Gott, Die verkünden Sein Gebot. Ja Einigkeit ist Gott allein, Einig sollen dir Menschen sein! Zweifach ist dir Leben-baba, Herr, zur bessern weid' uns an! Drei sind, die mein Loblied preist, Vater, Sohn uud heilig' Geist. Vierfach ist die Jahreszeit, Die man ficht in Ewigkeit. Taganruf: Aus, ermuntert euern Sinn, Seht den bellen Tag umhin! Stedet aus in GotteS Namen . . . Gelobt sei Jesus Christus, Amen! Ueberhaupt enthält die mit so viel Fleiß zusammengetragene Sammlung deS Verfasser-, der damit der Culturgeschichie einen großen Dienst geleistet hat, sehr viel Beiträge auS Süddeutschlanv, insbesondere au- Schwaben, wo sich da- deutsche VolkSbewußisein in seiner Ursprünglichkeit noch am längsten erhalten hat. Der Verfasser bat auS keinem andern Lande verhältnißmäßig so viel Beiträge als au» Württemberg erhalten. Die BolkSpoesie nimmt dabei I einen großen Raum ein, und so mancher Dolksdichter scheint unter den Nachtwächtern gewesen zu sein. Kein Wunder, ist doch die Nacht mit ihrer Ruhe am ersten dazu angetban dichterische Empfindungen bervorzurufen und sich mil Reimen die Zeit zu vertreiben. Es hat ja auch genug Nachtwächter gegeben und giebt eS wohl beute noch, die Alles andere als Wächter sind, die besser selbst für sich eine Wacke wünschten, wie der Jobann Martin Pfesserle in Endingen, der in einem Schneemann ein Gespenst sah und am liebsten die Stunde aus seiner Wohnung, wo ihn seine Frau beschützte, abrief, oder jener Nachtratb, der in der Disputation, ob es vortbeilhafter sei, vor 12 Ubr oder nach 12 Uhr zu wachen, behauptete, nach Mitternacht sei es besser, denn wenn sie in den Kneipen des ... sind, dann geben sie eher etwas zum Besten. Ueberall finden sich in den Stundenrusen, so auch in dem Leipziger, der wohl noch in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts gesungen wurde: „Hört Idr Herren und laßt Euch agenr Unsere Glocke hat Zehn geschlagen. Lobet Golt den Herrn!" immer nur die Herren angerufen. Das mag in früheren Jahrhunderten Geltung gehabt haben für die Herren der Slädte, die Patrizier und Bürger, in der jetzigen Zeit da, wo der Spruch noch gesungen wird, wohl nicht mehr, und demnach dürfte jener Nachtratb Recht behalten, der, auf den Mangel einer Anrufung der Frauen im Spruche aufmerksam gemacht, entgegnete: „Weil die Frauen sich überhaupt nichts sagen lassen." In katholischen Ländern findet sich fast immer die An rufung Jesu und der Maria, in protestantischen nur die An rufung GotteS. Es ist deshalb mehr als von gewöhnlichem Interesse, wenn in Mauterntorf im Salzburgischen (Lungau) der Wächter rüst: Lost auf, ihr Nabe Leut', Wia beut' da Wowta schreit, Der euch die ganze Nocht Zu jeder Stund' bewocht. Lost auf und loht euch sog'n: Da Hammer Hot schon zwölf geschlog'n. Gott grüuß euch nun dieselbe Stund', Die er euch hol vergunnt, Hot zwölfe g'jchlog'n. Gelobt sei IesuS ThristuSl DaS „Gelobt sei IesuS CbristuS" ist in späterer Zeit dem alten Spruche zugefügt, eS heißt dieser Spruch in der streng katholischen Gegend der „lutherische Spruch", weil weder der Name IesuS noch Marie darin vorkommt. Da sitzt noch etwas von der Reformation darin. Ihr Andenken ganz auSzurolten, sie auch au» dem Nachtwächtrrspruche zu verbannen, hat man
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