Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-10-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-189810167
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18981016
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18981016
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-10
- Tag1898-10-16
- Monat1898-10
- Jahr1898
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.10.1898
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2. BeilU W LkWW Tageblatt mö AaMi Nr. W, Lmtag, lti. Letaber MS. Aus -em Museum für Völkerkunde. Die Sammlung Schrenck. Im Mittelsaal de« »weite» Obergeschosses de» Brasst. Museum», dort, wo die ethnographischen Schütze au» dem dunklen Welttheil zur Schau ttrgrn, ist auch zum größten Theil di» wissenschaftliche Ausbeute der letzten Reise de» durch seine Thetlnahme an der Expedition Scheie in Deutsch-Ostafrika bekannt gewordenen Freiherr» vo» Schrenck ausgenommen worden. Während eine Anzahl Gegenstände den systematisch nach Bölkrrstämmen geordneten Collection»» eingereiht wurde, fand ein anderer Theil, dessen In halt fast ausschließlich auf der bei der Erstürmung von Kuirenga und bei dem Sturm auf Moschi gemachten Beute an Waffen der Wahehe und -Wadschagga basirt, an der westlichen Abschlußwaud de» Saale» seine Aufstellung. Abgesehen von der schöne» dekorativen Wirkung, die sie hier hervorbringt, bietet die Sammlung Schrenck aber auch ihrer Vielseitigkeit nach ein wissenschaftliches Schaustück von hervorragender Bedeutung. Unter den Waffen fallen die gewaltigen Stoßspeere und die schlanken Wurfspeere der Wahehe in- Auge, neben den Somalischwertern die schön gearbeiteten, in ihrer Klinge verzierten Streitäxte, die nägel. besetzte» Schlagkeulen, dazwischen Dolche mit Elfenbeingriffen, Pfeile, Lanzen und Bogen. Originelle Messer zum Urbarmachen und Bahnen von Wegen im Urgebüsch, wie sie der „Fundi", der Meister, des Häuptlmg» Kingami bei Äolossa gearbeitet hat, liege» dabei. Zu der Bewaffnung treten dann weiter mächtige Schilde in ver. fchiedenen Typen. So ist ein zierlicher, aber höchst dicht geflochtener Schild aus Uganda, mit einem aufgesetzten hohen Buckel in der Mitte, ungemein umfangreich und in der Mitte eingeknickt, io daß er eine» spitzen Winkel bildet, dazu berechnet, dem dahinter knienden Krieger von vorn und von beiden Seiten ge- «lügenden Schutz gewähren zu können; das lange schlanke Wahehe- schild auS Ochsenhaut, mit Riemen durchzogen, das ovale bemalte Wadschaggaschild, das aus Flußpserdhaut geschnittene tellerförmig« Somalischild, dos aus gleichem Material hergestellte, an einen spitzen Hut erinnernde Schmuckschild, das bei den arabischen Schwerttänzen in Gebrauch genommen zu werden pflegt, ergänzen das aus Waffen aller Art gebildete Arrangement. Darunter werden eigenartige Handtrommeln sichtbar, Diademe auS dem Kilimandscharogebiet, die man kunstgerecht aus Straußen federn und Kaurimuschclbehang zu bilden weiß, kleine aus Eisen geschmiedete tulpensörmige Viehglocken vom Kilimandscharo neben mächtigem Eisengeläut in Handtaschenformat, zähe Flußpferd- peitschen, der Kopfschmuck der Wahehe auS Affenpelz und Perlen schnuren, kunstvoll auS Palmenbast gearbeitete, prächtig gemusterte Matten, „Mkaka" genannt. Auch ein tagaähnlicher Stoss fügt sich ein, «io viereckiger armstarker Elsenbeinklopfer zur Bearbeitung der Rinde liegt dabei. Aus Kuirenga, da» im Jahre l894 unter Excellenz von Schele unter Betheiligung des Freiherr» von Schrenck erstürmt wurde, stammt auch der an anderer Stelle ausgestellte, aus Affenschwänzen und Fischotter bändern gebildete Kopfschmuck des Großjultans Mquawa, aus Moschi, daS am 12. August 1893 im Kampfe gegen den Sultan Meli ge nommen wurde, stammen die ledernen Gesichtsringe der Wadschagga, deren Träger sich außer diesen Ringen noch braun gefärbte Kuh- mögen über den Kops zu stülpen pflegten. Was den rein ethnographischen Gesichtspunkt in der völker geschichtlichen Eintheilung der hier in Betracht kommenden Stämme anbelangt, so sind in Ostafrika drei verschiedene Vülkergruppen zu unterscheiden: di« Hamiten, Bantu und Niloren. Diesen Grundzug der Zergliederung, wie ihu ein gründlicher Kenner der ethnologischen Verhältnisse in Afrika, vr. Schöller, fcslgehalten zu haben wünscht, läßt die Völker Afrikas zu möglichst wenigen Gruppen vereinigen. Es ist heute schon recht schwierig, ohne ein eingehendes Studium ein Volk aus seine Zugehörigkeit zu classificiren, da die Sitten und Gebräuche, die ethnographischen Gegenstände, auch die Sprachen benachbarter Völker ineinander übergehen, dort auch, wo Wanderungen srattgefunden haben, stets etwas von dem durchwandernden Volke zurückgeblieben ist. So haben die Wadschagga am Kilimandscharo und die Wakikuju im englischen Gebiete, die beide reine Bantu sind, hamitijche Bewaffnung und theilweise hamitijche» Schmuck. Sie führen Massai ähnliche Lanzen, Schilde, das Massaijchwert, und die Frauen der Wakikuju sind mit Armschienen beladen. Diesem entgegengesetzt kann man auch andrer seits Anklänge an die Herkunft der Völker finden. So haben die Wakavirondo da» Musikinstrument, die uubische Rabbaba des mitt- lrren Nils. Ethnographisch interessant ist es übrigens auch, daß man im Allgemeinen jagen kann, daß in Nordost- und Südostafrika bei den Speeren die Lanzenklingen ins Holz eingelassen sind, welches dann zum besseren Halte umwickelt wird, während dazwischen, im Mittleren Ostafrika allgemein, das Holz in den Ansatz der Klinge hineingearbeitet wird. Gleich großes Interesse wie die ethnographischen Gegenstände der Sammlung deS Freiherrn von Schrenck beanspruchen die natur- wissenschaftlichen. Zwei Kopsskelette des Toppelnashorns, riesige Schädel mit mächtigen Hörnern, flankiren einen massigen FlußpferL- jchädel, aus dessen zähnestarrendem Rachen die großen krummen Unterkieserhauer hervorragen. Solche Hauer von unheimlicher Größe finde» sich auch einzeln unter de» Jagdtrophäe» der Sammlung, zu denen auch zahlreiche Kopswaffen der Antilopen zu rechnen sind, vor. Aus der mit Löwen-, Leoparden- uud Affenfellen decorirten Wand tritt der majestätische Kopfschmuck der Kuduantilope gleich einem ins Riesenhafte überlegten Pfropfenzieher hervor, das ge- riffelte Bocksgehörn eiarr Kuhantilopr, das Lrehrund gebogeur Höraerpaar de» Wildbüffels neben vielem anderen Gehörn. Es fehlt dabei weder an der Jagdtrophäe des Elephanten- schwanzeS, »och an Collectionen von Elephantenzähnen bester Qualität. Zwei über und über durchlöcherte Löwenselle mit deutlichen Kugel- und Speerspuren erzählen von gefährlicher Jagd; in der That, vierzehn Eingeborene wurden erst Beute der Bestien, ehe sie Häuptling Kingo erlegte. Ringsherum sind dann die Häute von Riesenschlangen und Puffottern zu sehen, Felle von Zebra» und Viverren; da- afrikanische Steppen-Lchuppenthier, Kakakuana, wie eS die Eingeborene» neunen, hat seine» Panzer, dessen Schuppen alS zauberkräftig gelten, gleich dem Fell des Guerza zur Dekoration dieser asrikanischen Abtheilung im Völkermujeum hergeben müssen. Diese» Fell des Guerza, eines der merkwürdigsten und schönsten afrikanischen Schlaukasfeu, ist eia Prachtstück ersten Range-, schwarz in der Grundfarbe, weiß eingefaßt und besetzt, weiß der Bart, weiß die lange und reichliche Seitrnmähnr, weiß der Schwanz. Brehm preist aus Grund der übereinstimmenden Berichte, welche seit der Ent- deckung deS Guerza durch den Frankfurter Abejsinienrrijenden Rllppell erschienen sind, mit begeisterten Worten die Schönheit, Zierlichkeit und Anmuth der äußeren Erscheinung deS Thiere» und die Kühnheit und Gewandtheit feiner Bewegung, insbesondere seine kolossalen Sprünge, bei denen der Körper „wie von einem wallenden Mantel getragen" erscheint. DaS hier ausgestellte Fell ist ein Geschenk deS Häuptlings Mareale von Marungu, von demselben, dessen Büste in der Kilimanbscharo-Abtdeilung prangt; e» gehört dec als var. cauckatus bezeichneten Affensorm an, die auch HanS Meyer, der beharrliche Bezwinger de» afrikanischen Bergriesen Kilimandscharo, in der dortigen Gegend gefunden hat. Zu den naturwissenschaftlichen Gegenständen treten noch ver schiedene Gebrauchsgegenjlande, wie geschnitzte Becher für Pombe, Negerbier, und andere Utensilien, so daß also der kulturelle Stand der Wahehe, Wadschagga und Massai in der Sammlung Schrenck hinreichend gekennzeichnet wird. V. Ll. Atelier Nicola perscheid. Sckon mehrfach haben wir Gelegenheit gefunden, auf die außer- gewöhnlich künstlerisch behandelten photographischen Bildnißaufnadmen de» König!, sächs. Hof-Photographen Nicola Perscheid, Gellert- straßr 2, Hinweisen zu können. Heute bietet un» Perscheid durch di« erneute Ausstattung seine» in der Gellertstraße gelegenen Schaufenster» und der am CafS Frische befindlichen Schaukästen aus» Neue Veranlassung, aus seine Arbeiten einzugehen. Die Portraitphotographie ist heut zu Tage so allgemein ge worden, sie hat eine solche Verbreitung gesunden, daß nicht allem in jeder Stadt eine entsprechende, ostmalS ansehnliche Zahl Berufs photographen, sondern auch eine ganz erkleckliche Anzahl Amateure ihrer Ausübung obliegen. Ja eS wird heute viel geleistet — fast möchte man sagen gefrevelt — auf dem Gebiete LeS photographischen Portrait». Wohl verstehen zwar die Meisten die von dem Zufall ihnen vor den Apparat gestellte momentane Erscheinung ganz leidlich, auch häufig technisch vollendet, festzuhalten, jedoch wie es in dem Kopfe und Herzen deS Dargestellten aussieht, davon weiß die seelenlose Lichtmaschine gewöhnlich nichts zu sagen. Um so mehr muß man deshalb die aus der Hand Perscheid'» hervor« gegangenen Bildnisse bewundern, denn die Kunst seiner Auffassung und Beleuchtung, das Vermögen, den Darzustellenden selbst den, sein Inneres widerspiegelnden und seinem individuellen Charakter entsprechenden Ausdruck abzuringen, und uns so ein wahrhaft künstlerische» Product vorzusuhren, verdient rückhaltlose Anerkennung. Durch rastlosen Eiser und eingehendes Studium hat Perscheid seine Leistungen aus eine immer höhere Stuse zu stellen gewußt und seine Arbeiten zeigen eine hohe Vollendung der malerischen Auffassung. Neben einer Anzahl Albumin- und Bromsilber-Photographien kleineren Formates sind eS namentlich die großen in unvergänglichen Kohledrucken ausgeführten Bilder, die von größtem Interesse sind. Wie vornehin bei aller Schlichtheit erscheinen die Bildnisse des Königs Albert und des Prinzen Georg, mit welcher Schärfe sind die Charaktere der Herren KreiShanptmann von Ehrenslein, Ober- bürgermeisler Georgi, Excellenz von Treitschke, Polizeidircclor Bret- fchneider, Professor I)r. Friedberg, Oberpostdireclvr Walter und Rechtsanwalt Hegel LargesieUt! Von den Tamenbildnissen, welche die Prinzessin Eduard von Anhalt, Frau Nestoroff (Ella Asscniefs) und Fräulein Tagliansky veranschaulichen, Lars man sagen, daß sie neben der Wiedergabe der charakteristischen Erscheinung auch eben so viel Anmuth zeige». Ernst KieSling. Ausstellung von Lismarck-Liternlur und Lismarck-Lildniffen im Deutschen Luchhändlerliause. Leipzig, 15. Oktober. Kurz nachdem der Schöpfer des deutschen Reiches, Fürst Bismarck, aus dem Reich der Lebendigen geschieden, wurde innerhalb des Centralvereins für das gesammte Buchgewerbe der Plan einer Ausstellung erwogen, welche den Verehrern des großen Staatsmannes Gelegenheit zu einem Einblick in alle aus den Fürsten Bismarck Bezug habenden literarischen und künstlerischen Erscheinungen aus dem Gebiete des Verlags- und Kunsthandels bieten sollte. Was sich damals vorläufig nur als ein Gedanke regte, das hat sich Dank der Initiative dcr Aus - stellungs-Commission des Centralvereins für das gejammte Buchgewerbe, an deren Spitze sich mit rührigem Eifer Herr Adolf Titze stellte, nunmehr rasch ver- wirklicdl: die heute in Anwesenheit zahlreicher Ehrengäste im west lichen Obergeschoß des Deutschen Vuchhändlerhauses eröffnete Ausstellung von Bismarck.Literatur und Bismarck-Bildnissen gilt als erfreulichster Ausdruck dafür. Man spricht von einem „großen Bismarck'fchen Zeitalter"; es ist daS glorreiche Zeitalter der Wicderaufrichtung des deutschen Reiches. Aus ihm liegen in der Ausstellung, welche rund 350 Titel werke und 220 Bilder umfaßt, Publikationen aller Art vor der Be- jucher Augen, angefangen von den ältesten, noch aus der Couslicls- zeit herrührenden literarischen Erscheinungen bis zu den Pracht werken der Gegenwart, welche den Schöpfer des Riesenwerkes der deutschen Einheit, den eisernen Kanzler, in begeistertem Wort und kunstvoll geschaffenem Bild zu verherrlichen wissen. Ein großer Theil der ausgestellten Bisinarck-PortraitS, ein werth- voller Beitrag zur modernen Jkonologie, entstammt der Bilder sammlung von Marlin Bülz in Chemnitz. DaS Ergebniß eines langen mühevollen Sammelns, rühren sie aus den Jahren 1846 bis 1898 der. Sie nehmen, unter Glas und Rahmen gebracht, die ganze östliche Abtheilung des Ausstellungssaales ein. Weit greift die künstlerische und typographische Technik zur Verherrlichung BiSinarck's aus. Den Kupserstichen, Stahlstichen, Radirungen folgen Lithographien, Holzschnitte und Farbendrucke; diesen schließen sich wieder Pbokogravuren, Heliogravüren und photographische Original-Aufnahmen an, weiter Photographien nach Gemälden, endlich Lichtdrucke, Photolithographien, Autotypien und Zinkographien. Gleich Lenbach, dem großen Münchener Charakterschilderer, der sich in die Züge des Fürsten förmlich bineingelebt, giebt in den aus liegenden Blättern eine Reihe von Meistern der Kunst nicht nur wahrheitsgetreu die äußeren Züge, sondern auch die innere Seele des großen Staatsmannes wieder. Alle hervorragende Kunstinstitute haben sich mit Bismarck-Bildern an der Ausstellung betdeiligt, die Photographische Union-München, Nud. Schuster-Berlin, W. Pauli's Nachi.-Berlin, die Artistische Anstalt von Moritz Schauenburg-Labr, Friedrich Adolf Ackermann's Kunstverlag-München, L. Angerer- Berlin, Bismeyer L KrauS-Düsseldorf, das Bibliographische Institut- Leipzig, G. Heuer L Kirmse-Berlin, Friedrich Schröder-Branden- burg, Ernst Kaps-Dresden, Hof-Kunstinstitut Otto Troitzsch-Berlin, Paul Sonntag. Berlin, Georg Hirth's Verlag der , Jugend"- München, Breitkopf L Härtel-Leipzig, W. Köhler-Minden, Gustav W. Seitz-Wandsbeck, Franz Hanfstängel'S Kunstverlag-München, I. Aumüller-München. C. T. Wiskott's Kunstverlag-Breslau, Meißner L Buch-Leipzig und Andere. Selbst die Glöß'schen politischen Bilderbogen fehlen nicht. Auch die „Jllustrirte Zeitung" betheiligte sich an der Ausstellung, indem sie fünfzehn Blatt Originalzeichnungen auslegte. AlS Curiosium möge noch eine Photographie erwähnt sein, welche Bismarck's rechte Hand mit der Feder in natürlicher Größe wieder, giebt. Auf die Einzelheiten der Ausstellung kommen wir noch zurück. V. LI. Leipziger Thierschuh-Verein. (Protektor Se. Majestät der König.) Dem Vorstände des Leipziger Thierschutz.Verein» ist in diesen Tagen von einem Borkommniß in Leipzig Kenntniß ge geben worden, daS zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, er sich für verpflichtet hält. Einem Herrn im Nordviertel erkcankte vor etwa acht Tagen sein werthvoller Foxterrier aus räthselhafte Weise. DaS bis dahin ganz gesunde und gut gehaltene Thier bekam plötzlich Schütteln, Frost und Zuckungen, deren Ursache man nicht ausfinden konnte. Ein sogleich hinzugezogener Thierarzt nahm Vergiftung durch rin langsam wirkendes Gift — wahrscheinlich Arsenik — an. Die thierärztliche Behandlung vermochte den Hund nicht z» retten; er ist am 11. Oktober eingegangea und zwar, wie die Obduktion als richtig bestätigt hat, an Gift. Wenn dieser Fall vereinzelt wäre, würde der Leipziger Thierschutz - Verein, so sehr gewiß auch dann der Besitzer zu bedauern wäre, ihm weiter keine Bedeutung beilegen und ihm keine Folge geben. Aber dies ist durchaus nicht der Fall. Nach AuS- kunst deS Tierarztes siad ihm in den letzten Monaten nicht weniger alS 29 Hunde zur Behandlung übergeben worden, di« alle unter denselben Erscheinungen erkrankten, alle vergiftet waren und zum größten Theil eingegangen sind. Die Hund« mußten in den Anlagen vergiftetes Fleisch oder dergleichen gefressen haben. Die meisten Fälle wären au» dem Johannapark gemeldet worden. Der Leipziger Thierschutz-Berein enthält sich jeder Be- urtheilung dieses Ereignisse» und will an dieser Stell« nur all« Hundebefitzrr rrsuchen, auf ihre Thiere ein wachsam,» Auge zu haben, und bittet Jede» um Mittheilung feiner Beobachtungen, die etwa zur Aufklärung dienen können. Den Rath der Stadt hat er gleichfalls um Untersuchung dieser Angelegenheit gebeten und ist auch deswegen mit dem Leipziger Verein für Luxushunde in Ver- biudung getreten. Schulwesen. kath. 242 jüd. - (5 diss.) 205 - - (3 diss.) 343 - - t3 diss.) 297 - - (4 biff.) 299 - - 162 - Aus die Bertheilung der Religionsbekenntnisse in den Schulen Berlins wirft folgende Zuschrift eines „alten Schulmanns" an die „Boss. Ztg." ein grelles Licht: Im Gegrnjatz zu den Klagen über die Zurückweisung etlicher Kinder jüdischen Glaubens bei der Aufahme in eine der Privatschulen des Westens wollen wir darauf aufmerksam machen, daß hinsichtlich der städti schen höheren Töchterschulen zu lolchen Beschwerden gewiß kein Grund vorhanden ist. Denn das Verbältniß der solche Anstalten besuchenden Schülerinnen ist dem religiösen Bekenntniß nach folgen des (am 1. Februar 1898): 1) Luiienschule 2- Victoriaschule 3) Sophienfchule 4) Charlottenschule 5) Margarethenfchule 6) Doroiheenschule 703 Schül. 445 ev. 16 703 - 486 -7 716 - 366 - 4 722 . 416 -6 698 - 387 - 8 665 - 488 - >5 4207 Schül. 2588 eo. 56 kath. 15 diss. 1538 jüd. ES besuchen also 37 v. H. jüdische Mädchen diese sechs Anstalten. Die im Westen liegende Charlottenschule hat sogar über 41 v. H. (die Sophienfchule 48 v. H.) jüdische Schülerinnen, während nur 57 v. H. evangelisch sind; Berlin hat aber nur etwa 3 v. H. jüdische, dagegen 87 v. H. cvangelnche Einwohner. Den Beschwerden kann nur aus zwei Weisen abgeholfen werden: Erstens, die Berliner sind mit Recht auf ihre Cvinmuualjchulen stolz; warum werben Liefe von den jüdischen Kindern so wenig besucht? Zweitens: muß eS aber wirklich eine höhere Schule jein, jo ist Selbsthilfe am Platze, die Stadt hat keine Beipflichtung, höhere Tüchcrjchulcn einznnchren. ES ist doch ein Leichtes, Pcivatjchulcn zu gründen, die dem ge- wünschten Zwecke dienen. * Nach dem vor Kurzem erschienenen „Statistischen Jahr buch der höheren Schulen Deutschlands, Luxemburgs und dcr Schweiz"gab cs im Sommerhalbjahr 1898im deutschen Reiche 443 Gymnasien gegen 439 im Vorjahre. Auf Preußen kommen 280, aus Bayern 40, aus Sachsen, Württemberg nnd Elsaß- Lothringen je 17, auf Baden 14, auf Hessen 9, auf Mecklenburg- Schwerin 7, auf Braunschweig 6, auf Oldenburg 5, auf Anhalt 4, auf Sachsen-Weimar und ans Mecklenburg-Strelitz je 3, aus die übrigen kleinen Bundesstaaten je I bis 2 Gymnasien. Pro- gymnasien gab cs 91 gegen 92 im Vorjahre (in Preußen 52, in Bayern 27, in Elsaß-Lokhringen 4, in Württemberg 3, in Baden und Hessen je 2, in Sachjen-Coburg-Gotha 1). Die Zahl der Real gymnasien belief sich auf 127 (im Vorjahre 128). Aus Preußen kamen 84, aus Sachsen 10, auf Mecklenburg-Schwerin 6, auf Bayern 5, auf Württemberg und Hessen je 3, auf Baden, Sachsen. Weimar, Anhalt, Sachien-Mciningen und Bremen je 2, aus 6 andere Bundesstaaten je 1. Ferner gab es 87 Realprogymnasien gegen 93 im Vorjahre und 109 im Jahre 1895. Der Rückgang dieser Schnlgattung ist dadurch zu erklären, daß viele dieser Ap- sralten in lateinlose Realschulen verwandelt wurden. Die Zahl der Oberrcalschulen hat sich von 40 auf 42 gehoben; in Preußen gab cs 26, in Württemberg 6, in Baden 4, in Elsaß- Lotdringen 3, in Oldenburg, Braunschweig und Sachsen-Coburg- Gotha je 1. Die Zahl der latcinlosen Realschulen wuchs von 198 aus 215. Preußen hatte 69, Bayern 49, Sachfen 25, Baden und Hessen je 16, Württemberg 9. Elsaß- Lothringen 8, Hamburg 6 rc. Von früheren höheren Bürger, schulen waren nur noch 2 vorhanden; sie sind jämmtlich in den Realschulen ausgcgangen. Berechtigte Lehrerseminare gab es 181, in Preußen allein 114, in Sachsen 18, in Bayern 12, in Württemberg und Elsaß-Lothriugen je 6. in Baden 4, in Hessen 3 rc. An anderen öffentlichen und privaten berechtigten Lehranstalten waren 89 vorhanden, so daß die Geiammtzahl aller berech tigten höheren Schulen im deutschen Reiche im Sommerhalb jahr 1898 1277 betrug (gegen 1261 im Vorjahre). Bedeutendes WachSthum werden in den nächsten Jahren nur die lateinlofen sechs- clasfigen Realschulen zeigen, da in fast allen Tbeilen des Reiches zahlreiche neue Anstalten entstehen und auch viele Realprogymnasicn in Realschulen verwandelt werden. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Departement des Cultus »nd öffentliche» Unterrichts. Zu besetzen: Eine ständige Lehrerstelle in Marien thal. Collator: Der Gemeinderath daselbst. Einkommen: 1000 c/t Grundgehalt, der Don drei zu drei Jahren um je 150 bez. 100 bis zum Höchstgehalte von 2200 steigt. Dieser wird mit dem 46. Lebensjahre erreicht; außerdem 240 Wohnungsgeld für verheirakhete, 120 für unverheirathete Lehrer. Gesuche sind unter Beifügung sänrmtlicher Prüfungs und Amtsführungszeugnisse bis zum 1. November bei dem Gemeinderathe in Marienthal einzureichen. Entscheidungen des Reichsgerichts. (Nachdruck verboten.) I-. Leipzig, 14. Oktober. Ist der Gefängnißhof ein öffentlicher Ort? Daß die strafrechtliche Praxis mitunter Situationen schafft, welche einen mehr oder weniger humoristischen Anstrich haben, beweist die Thatsache, daß daS Reichsgericht heute die Frage zu prüfen batte, ob bei einer auf dem Gefängnißhose begangenen That das Moment der Oefsentlichkeit gegeben sei. Jeder mann wird zunächst geneigt sein, das Geiängniß und den dazu gehö rigen Hof als das direkte Gegentheil der Oefsentlichkeit anzusehen, die Leute, die dort gewöhnlich anzutresfen sind, als eine sehr bestimmte und „exclusive" Gesellschaft, nicht aber al» eine unbestimmte Mehrheit von Personen. Man höre aber, wie das Landgericht Görlitz die Sache ausgefaßt hat. Es hat am 9. Juli den Strafgefangenen Schauspieler Oskar Block aus Riga, weil er während der Arbeit in einer Baracke des GcsängnißhofeS eine unfläthige Aenßerung über Christus und seine Mutter gctban, wegen Gotteslästerung zu einer mehrmonatigen Gesängnißstrase verurtheilt. Das Gericht gab zu, daß der Ort der Handlung einigermaßen dem öffentlichen Verkehr entzogen sei. nahm aber doch Oefsent- lichkeit im Sinne deS Gesetzes an, weil e» nicht ausgeschlossen sei, daß gelegentlich ein Werksübrer einer Firma, dir im Gefängniß arbeiten läßt, zu de» Gefangenen Zutritt erhält.— Die Revision des Angeklagten bekämpfte die Annahme der Oefsentlichkeit als rechtSirrthümlich. — Der Reichsanwalt verkannte nicht, daß es be fremdlich klingt, in einem Gefängnisse von Oefsentlichkeit zu reden, glaubte aber doch, daß das Urtheil hinreichend begründet sei. Er betonte auch, daß es bedauerlich sein würde, wenn gewisse Delikte nur deshalb straflos bleiben müßten, weil dem Gefängnisse als Ort der That die Eigenschaft eines öffent lichen Orte» abgesprochen würde. — Das Reichsgericht er kannte jedoch auf Aushebung des UrtheilS und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Zur Begründung wurde au»- gesührt: DaS Begriffsmerkmal der Oefsentlichkeit ist nicht ausreichend festgestellt. Nach den Darlegungen de» Urtheils ist die incriininirte Aeußerung grthan in einer Abtheilung der Arbeiterbaracke im I Gesängnißhose, wo der Angeklagte mit anderen Gefangenen thätig war. ES ist festgestellt, daß er di« Arußerung getha» hat tm Gr- spräch mit dem Gefangenen M. und daß noch ein anderer Ge- sanqener sie gehört hat. Da» genügt aber nicht, um die Leffentlichkeit herzustellen. Zwischen den Gefangene» besteht doch immerhin rin so enge» Band, daß man sie utcht als eine unbestimmte Mehrheit von Personen bezeichnen kann. Festgestellt ist überdies, daß die Aeußerung vertraulich gethan war. Möglicher- weise hätte Oefsentlichkeit angenommen werden können, wenn die Aeußerung so laut erfolgt wäre, daß sie auch in anderen Abthei- lungen der Baracke gehört werden konnte. Wenn das Landgericht weiter darauf Bezug nimmt, daß Vertreter von Geschästsunteruehmern Zutritt zu der Baracke hatten, so ist doch nicht ersichtlich, daß diese Möglichkeit zur Zeit der Thal vorlag und daß der Angeklagte sich dieser Möglichkeit bewußt war. — Gespannt kann man nun daraus sein, welche Feststellungen das Landgericht in der neuen Verhand lung treffen wird. Gerichtsverhandlungen. Königliches Landgericht. Strafkammer IV. tr. Leipzig, 14. Oktober. I. (Hausfriedensbruch.) Des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und der Nöthi- gung waren die 39 bez. 47 Jahre alten Ziegelarbeiter Karl Otto Sch. und dessen Bruder Robert Franz Sch. angeklagt. Karl Sch. batte im März dieses Jahres aus eigenes Risiko für den Ziegelei- besitzer H. in Audigast Ziegel gestrichen. Al» er von H. 6 25 Lohn verlangte, wies dieser ihn ab unter der Begründung, baß die Ziegel ersroren seien. Er (H.) habe ihn ja vorher ausdrücklich darauf aufmerk sam gemacht, daß, wenn Sch. noch vor dem Beginn der gewöhnlich im April eröffneten Campagne die Arbeit aufnehmen wolle, Sch. auch allen etwa entstehenden Schade» zu tragen habe. Als dann Karl Sch. dem H. am 18. März erklärte: „Ich gehe nicht eher, bis ich meinen Lohn habe", erwiderte ihm H., er solle mache», daß er sortkommr. Dieser Aufforderung entsprach aber Karl Sch. nicht, es kam zu einer ziemlich heftigen Auseinauder- sehung, bei der H. seinen Arbeiter am Halse gepackt haben soll, während Letzterer ihn mit den Worten: „Komm' mir nicht zu nah, sonst hau' ich Dir den Stein vor den Kopf!" bedroht hat. Zu einem ernstlichen Zusammenstoß kam e» indessen nicht, Sch. entfernte sich, ohne Zahlung erhalten zu haben. Zwei Tage darauf, eines Sonn tags, kani Karl Sch. aber in Begleitung seines Bruder Robert Sch. wieder zu H. Glücklicher Weise sah Frau H. die beiden Leute kommen, schloß die Hausthür und wollte auch die Stiesel ihres Mannes hereinnehmen. Das paßte de» Leuten aber nicht und sie suchten unter allerhand Schimpsreden es zu verhindern, was ihnen aber nicht gelang. Robert Sch. ergriff nun einen Hund H.'s, zeigt» H., der zum Fenster heraus sah, denselben und warf ihn dann unter den Worten: „Du L . . . ., wenn wir Dich kriegen, machen wir es gerade so mit Diri" auf den Düngerhaufen. Auf die Rufe H.'s kam dessen Knecht herbei, der die Leute wegbringcn sollte. Robert Sch. suchte ihm die Düngergabel, die rr in der Hand trug, zu entreißen, während Karl Sch. erklärte, er würde die Thür rin- und H. todt- schlagen, wenn er seinen Lohn nicht bekäme, wobei er einen Wagen baum drohend emporhielt. Unter dieien Umständen hielt H. es für gerathener, den Lohn zu zahlen. Der von den Gebrüdern Sch. erkämpfte Sieg war aber nur ein Pyrrhuserfolg, denn die Anklage kam nach und die Strafkammer IV dictirte unter Berücksichtigung der rohen und gewallthätigen Handlungsweise Karl Sch. vier Monate zwei Wochen und seinem Bruder vier Monate Gefängniß zu. II. t Unverbesserlich.) Kaum war der 33 Jahre alte Kellner R. auS Delitzsch aus der Strafanstalt, in der er er eine wegen Rück fallsbetrugs ihm zucrkannte Gesängnißstrase von drei Monaten ver büßt hatte, entlassen worden, als er auch schon in der Nacht zum 2. September von Neuem wieder schwindelte und deshalb in Haft kam. Er log dem Pferdeknecht de B. vor, der Ring, den er ihm zeige, sei von echtem Gold, er müsse ihn aber für 4,50 ver kaufen, weil er von Hamburg komme und nothwendig Geld brauche. So viel Geld besaß nun de V. aber nicht. R. war jedoch groß- müthig genug, ihm Len Ring für 1 ./l abzulassen. Als de B. aber von anderer Seite darauf aufmerksam gemacht wurde, daß der Ring höchstens 40 werth jei, veranlaßte er den Ringnepper, die Mark wieder hrrauszugebeu. R. wurde unter Zubilligung mildernder Umstände und unter Anrechnung eines Monates der erlittenen Untersuchungshaft zu füus Monaten Gefängniß und zwei Jahren Ehrverlust verurtheilt. III. 8i» Act rohester Selbsthilfe brachte den 15 Jahre alten Arbeitsburschen T. aus Thonberg wegen Nöthigung und Körperverletzung auf die Anklagebank. T. war bl» zum 27. Juli in der Sp.'scben Buchbinderei in Stellung gewesen, wegen Unverschämtheit und Unbotmäßigkeit aber entlassen worden. Als am nächsten Morgen T. den Lehrling S-, der gleichfalls bei Sp. arbeitete, traf, meinte er zu ihm: „Sag' es nur Deinem Onkel (dem Obersactor B. in der Sp.'jchen Buchbinderei), wenn er mir mein Spargeld nicht herausgiebt, komme ich mit meinen Freunden und werfe ihm einen Stoß Bücher um; wenn wir mit der Hand nichts machen können, dann nehmen wir das Messer." Bei seinem Austritt aus der Stellung war dem T. das Arbeitsbuch nicht mit- gegeben worden. B. hatte ihm gesagt, es werde direkt in die Hände seines Vaters gelangen. T. vcrmuthcte, daß B. das Buch durch den in derselben Straße wohnenden S. am Feierabend schicken werde. Er wartete daher S. ab und forderte ihn zur Herausgabe Les Buches auf. Da S. ausdrückliche Anweisung hatte, das Buch nur dem Vater T.'s persönlich zu übergeben, und er als kleiner und schwächlicher Mensch T. sich nicht ge wachsen sühlte, wollte er flüchten, T. faßte ihn aber beim Genick und griff nach dem Arbeitsbuch, daS in der inneren Brusttasche S.'s stak. Als dieser sich noch weiter bemühte, das Buch festzuhalten, und deshalb den einen Arm an die Brust preßte und den Oberkörper seitlich nach unten bog, gab T- dem Burschen einen so heftigen Stoß in die Seite, daß S. sich in die Höhe richtete, woraus es nunmehr T. gelang, in den Besitz des Buches zu kommen. Daß T- die zur Erkenntniß der Strafbarkeit seiner Handlungsweise erforderliche Einsicht besessen hat, unterliegt nach den Ergebnissen der Beweisausnahme keinem Zweifel. Wenn man auch zu Gunsten T.'s berücksichtigt, daß er ein Interesse daran halte, zu erfahren, waS in seinen» Arbeitsbuch« stand, so war doch strassteigernd Gewicht darauf zu legen, daß T- eine ziemlich große Rohheit der Gesinnung einem kleinen und schwächlichen Arbeite- collegen gegenüber bethävgt hat und überhaupt zu Gewaltthätig- leiten geneigt erscheint. Damit er durch die Strafe gebessert werde, erkannte der Gerichtshof auf eine Woche Gefängniß. Vermischtes. Kaiser Karl V. auf Gnanbftci». Das königlich« Hauptsiaats-Archiv zu Dresden enthält gegenüber mancherlei unglaubwürdigen Sagen über den Aufenthalt Kaiser Karl's V. auf Gnandstein folgen'oen Bericht: „Eins habe ich noch bei diesem frommen Manne (Heinrich von Einsiedel auf Gnandstein) zu erinnern. Als anno 1346 und 47 ver Schmalkakdische oder Protestirrnde Krieg wider den Kaiser vorgenommen, hat dieser hochgeachtete Mann wohl gesehen, was cs für ein Ende ge winnen (werde) und deswegen solchen treulich widerrathen, auch durch Andere auf seinen Antrieb thun lassen. Da aber sein Rath nicht (hat) gelten wollen, soll er gesagt und den Fürsten prophezeiet haben, daß das Haus Wetkin einen großen Fall thun werd«, denn Gott, der Allmächtige, wolle seine Ehre nicht mit äußerlicher Gewalt gerettet haben. Auch als Kaiser Karl neben seinem Bruder König Ferdinand, Herzog Moritz und Augustus im Hereinziehen, den löblichen Kurfiirstcn Jdhann Friedrich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder