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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1898
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1898-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18981109013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1898110901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1898110901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1898
- Monat1898-11
- Tag1898-11-09
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Größere Schriften laut unserem Preis« ve^eichniß. Tabellarischer und Zisfernsatz nach höherem Tarif. Extra-veilagen (gefalzt), nur mit d« Morgen«Ausgabe, ohne Postbesörderung 60.—, mit Postbefördrrung 70.—. Anuahmeschluß für Anzeigen: Ab end-Ausgabe: vormittag« 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittag« 4UHL Bet den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeige» sind stets an v« Expedition zu richten. Druck und Verlag vou E. Polz in Leipzi» 568. 92. Jahrgang. Mittwoch den 9. November 1898.' Die Erfindungen der Staats- und der Privatbeamten. vr. L. Vor einiger Zeit wurde in einer officiösen Korrespondenz darauf hingewiesen, daß immer häufiger wichtige Erfindungen aus den Arbeiten nnd Experimenten hervorgehen, welche von Gelehrten durch Benutzung der ihnen vom Staate zur Verfügung gestellten Laboratorien und anderen Veranstal tungen gemacht weiden. Manche epochemachende Erfindung gerade auf dem Gebiete der Heilkunde ist allerdings auf diesem Wege entstanden. Neuerding» haben Arbeiten in dem Labora torium 'der königlichen Universität Göttingen zu einer Erfindung geführt, durch welche die Leuchtkraft deS elektrischen Lichte» sehr erheblich gesteigert und damit di« Verwendung der Elektricität zu BeleuchtungSzwecken bedeutend gefördert worden ist. Professor Nernt ist e», der eine Glühlampe erfunden hat, für die ihm, einer Zeitungsnachricht zufolge, die Firma Siemens L Halske 6 Millionen Mark gezahlt haben sollte. Diese widerrufene Angabe hat den Officiosus zu der Erwägung geführt, ob e« nicht unbillig sei, daß der Staat, obwohl er dir Kosten der Erfindung zum großen Theil getragen hat, an dem Nutzen der selben in keiner Weisr bethciltgt ist. ES wurde gesagt: Dir Erfinder können unter dem Patentschutz die Benutzung der Erfindung sogar zu monopolartiger Verwerthung zu Erwerbs zwecken veräußern, so daß di« Bevölkerung den in den Er findungen liegenden Culturfortschritt mit übermäßigen Opfern im Jntrresie Einzelner ankaufen muß. Die Steuerzahler, welche zuletzt doch auch für die Kosten der wissenschaftlichen Anstalten aufkommen müssen, Haden dafür von drn mit Hilfe derselben gemachten Erfindungen nicht nur keinen Nutzen, müssen vielmehr heutigen Tage- di« Ergebnisse derselben übermäßig theuer be zahl««. Das aus diesem Grunde hergeleitete Recht des Staates auf eine Betheiligung an den Erfindungen seiner Beamten hat jedoch nicht nur in der Tagespreise, sondern auch in den Fachblättern und den wissenschaftlichen Zeitschriften eine «inmüthige Verurtheilung gefunden. Professor Meili erinnert an die Worte, welche d«r CultuSminister v. Goßler im preußischen Abgeordnetenhause am 29. November 1890 gesprochen hat: „Wir haben es niemals meines Wissens in der preußischen Unterrichts verwaltung für möglich gehalten, daß, wenn rin Gelehrter durch seine eigen« Forscherthätigkeit rin Mittel erfunden, sei es auf dem Gebiete der Anilinfarben od«r der ätherischen Oele oder sonst auf einem Gebiete, daß wir dar als ein Eigenthum deS Fiscus haben in Anspruch nehmen können." RegierungSrath Damme weist in der „Deutschen Juristenzeitung" darauf hin, daß jedenfalls dann der Staat von einer Mitbetheiligung aus geschlossen sein müsse, wenn der Gelehrte den Nachweis erbringe, daß er die Erfindung ohne Benutzung der dem Staate gehörigen Anstalten, Apparate und dergl. zu Stande gebracht habe. Nicht selten würde einem Gelehrten jener Nachweis sehr schwer fallen, denn eine Erfindung vollziehe sich nicht mit Sicherheit an einem bestimmten Orte und zu einer bestimmten Stunde. Weder ein Siemens noch ein Edison würden regelmäßig in der Lage ge wesen sein, zu sagen, wo und wann ihr Geist zum ersten Mal jene Erleuchtung empfunden habe, dir zu ihren epochemachenden Erfindungen führte. Wie würde es nun sein, fragt Damme, wenn ein Professor, welcher «in Jahrzrhnt hindurch Versuche, z. B. im königlichen Laboratorium zu Würzburg, gemacht hat, darauf nach Berlin berufen wird und hier nach wenigen Wochen, in denen er sein« Versuch« fortgesetzt hat, mit einer bedeutenden Erfindung hrrvortritt, die ausschließlich auf jenen in Würzburg gemachten Versuchen beruht? Würde Preußen oder Bayern das Recht aus Betheiligung an der Verwerthung der Erfindung haben? FoniHeton. —- - - - Zu Robert Llum's Gedachtniß. Bon vr. Max Mendheim. Nachdruck verdaten. Selten noch ist ein Mensch in Leipzig so allgemein beliebt gewesen, wie Robert Blum, und doch war er kein Leipziger Kind, gehörte nicht zu den Vornehmen und Hochgestellten, be kannte sich nicht zu dem religiösen Glauben, dem die weit über wiegende Mehrheit dieser Stadt anhing. Die Popularität, die er sich errungen hat, wurzelt« also einzig und allein in seiner Persönlichkeit und in dem Feuereifer, mit dem er einer gerechten, von der begeisterungsfähigen großen Menge für recht erkannten Sache diente. Im Jahre 1831 war er al» armer, unbekannter Mann nach Leipzig gekommen und hatte «ine Stelle al» Theater- secretair und -Cassirer erhalten, sich dann aber baL durch seine energisch« Betheiligung an drn öffentlichen Angelegenheiten weitreichende Achtung und Anerkennung erworben, die sich in immer weitere Kreise verbreitet«, als er 1840 den Schillerverein ins Leben rief und mit seiner gewaltigen Rednergabe in politisch, liberale Bahnen lenkte und beherrschte, sowi« al» er, der Katholik, 1845 sich mit Enthusiasmus der besonder- in Leipzig ihr Lager aufschlagenden deutsch-katholischen Bewegung anschloß und be geistert für deren Bestrebungen gegen daS allgemein verhaßte Rom wirkte. So war es natürlich, daß ihn auch die freiheit lichen und nationalen Regungen d«S Jahr«» 1848 gewaltig ergriffen und zu einem ihrer begeistertsten Prediger und Agitatoren machten, d«r bald in ganz Sachsen als Mittelpunkt der radikalen Demokratie galt, trotz alledem aber — wie er wiederholt bewiesen hatte — für «inen besonnenen, alle unnütz«« Ausschreitungen der- hindernden Parteimann gelten mußte. Infolgedessen war er, von den dankbaren Leipzigern erwählt, in die deutsche National versammlung zu Frankfurt gekommen und hat hier getreu seinen Principien kräftig, muthtg und entschlossen im Sinn« seiner Wähler für deren liberale Forderungen geredet, gekämpft und geschafft. Ab«r da» unablässig« und doch vergebliche, in den Zielen und Mitteln leider auch nicht immer klar« Ringen, da» von den Gegnern und den widerstrebenden Regierungen fort und fort sruchtlo» gemachte wurde, mußt« grrade «inen solch«« yeu«rg«ist verärgern, vrrstimmen, verbittern Der Gedanke, daß ein Erfinder, welcher sich ein Patent hat geben lassen auf «inrn der öffentlichen Wohlfahrt dienenden Gegenstand, insbesondere ein Httt-, Nahrung»- oder Genuß mittel oder rin« den Interessen deS Heere» oder d«r Flotte nützliche Sache, sein« Erfindung nicht in maßloser Weis« au»- beutcn und den betheiligten weiten Kreisen des Volkes nicht eine unverhältnißmäßige Vergütung dafür abdringen dürfe, ist ein durchaus gesunder. Aber zu srinrr Verwirklichung ist es durchaus nicht nöthig, den Staat zu einer finanziellen Br- thriligung an einem gewerbliche» Unternehmen zu drängen, sondern unser Patentgesetz giebt in seinem § 5 schon einen Weg an, auf wrlchem in solcher Zwangsldg« Abhilfe geschaffen werden kann. Dort wird bestimmt, daß ein Patentschutz zu Gunsten d«S Erfinder» nicht etntritt, insoweit di« Erfindung nach Bestimmung de» Reichskanzler» für daS Heer oder für die Flotte oder sonst im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt be nutzt werden soll. In diesem Falle hat der Patentinhaber gegen über dem Reich« oder dem Staat«, welcher in seinem besonderen Interesse die Beschränkung de» Patent» beantragt hat, Anspruch auf angemessene Vergütung, welche in Ermangelung einer Ver ständigung im Rechtswege festgesetzt wird. Trotz aller dieser Bedenken, die sich gegen ein Recht deS Staate», die von seinen Beamten auf seine Kosten gemachten Erfindungen in Anspruch zu nehmen, geltend machen lassen, muß man aber anerkennen, daß ein solcher Anspruch sich auf die bisherig« Rechtsprechung gegenüber Privatangestellten stützen kann. Denn hier ist ein Recht ihr«r Chef» auf Ueberlassung der gemachten Erfindungen stets dann anerkannt, wenn die Stellung des Techniker» «ine höher« war, z. B. als Direktor oder leitender Ingenieur, fo twß seine dienstlichen Verpflich tungen, sei eS ausdrücklich oder stillschweigend, dahin gingen, auch auf die Vervollkommnung der Fabrikation sein« Thätigkeit zu erstrecken. Das Reichsgericht hat wörtlich aus gesprochen: „Aus der vertragsmäßigen Verpflichtung einer Person, ihre Kräfte zu Gunsten einer anderen Person zu ver wenden, folgt, daß daS wirthschaftlichr Product dieser Thätigkeit der anderen Person gehört. Die» gilt für.körperlich- wie für geistige Arbeit. ES gilt also auch für Erfindungen." Selbst Erfindungen, di« ein höherer Privatbeamter in seiner freien Zeit macht, können, wenn sie innerhalb des Rahmen» seiner dienstlichen Thätigkeit liegen, von dem Dienstherrn für sich in Anspruch genommen werden. In Bezug auf einen vorliegenden Rechtsstreit führte das Reichsgericht ungefähr Folgendes aus: „Wenn auch nach dem ursprünglichen Dienstvertrag sich die Thätigkeit deS Technikers aus dir Verbesserung der Erfindung nicht erstreckt haben sollte, so könnte der Vertrag doch nach träglich in dieser Richtung ausgedehnt worden sein dadurch, daß die Fabrik als Arbeitgeberin dem Techniker einen ent sprechenden Auftrag ertheilt und dieser ihn angenommen hätte. — Gleichgiltig sei, ob der Techniker die Erfindung außerhalb der Geschäftsstunden gemacht habe, wie er behauptet, und ob er Material und Personal der Fabrik zu drn auf dir Erfindung obzrelenden Arbeiten verwendet habe, wir dk Fabrik erklärt. Denn sollte sich Herausstellen, daß der Techniker Vertrags- mäßig seine Thätigkeit auf die Verbesserung der Erfindung zu erstrecken hatte, so verlor diese Thätigkeit nicht dadurch drn Charakter der vertragsmäßigen, daß er ihr auch in seiner freien Zeit oblag und ihm hierbei ein bezüglicher Gedankt kam. An dererseits braucht er seine Erfindung nicht schon allein deshalb der Fabrik abzutreten, weil er deren Personal und Material verwendet hat. Die Fabrik könnt« wegen solcher unbefugten Verwendung für eine dem Beamten gehörige Erfindung nur Schadenersatz fordern." Während der Fiscus nur «ine Betheiligung an den Erfindungen der Gelehrten beansprucht, sehen wir, daß der und ermüden, wie sich dies auch in drn verschiedenen Briefen kund giebt, die Blum damals, Anfang Oktober, von Frank furt aus an seine Gattin und seine Freunde schrieb. So machte sich bei ihm immer lebhafter das Bedürfniß nach einer Ruhepause geltend, und mit Freuden begrüßte er es daher, als sich plötzlich eine Gelegenheit bot, die unerquickliche Lage für einige Zeit zu verlassen und durch eine Reise Zerstreuung und Erholung zu finden. Die Vereinigte Linke deS Frankfurter Parlaments hatte nämlich — wie bekannt — beschlossen, nachdem ein am 12. Oktober im Plenum gestellter Antrag, der Stadt Wi«n für ihren Kampf gegen die „freiheitsmörderische Camarilla" den Dank des Vaterlandes auszusprechen, nicht genehmigt worden war, von sich aus eine Abordnung nach Wien zu senden, um dem dortigen Reichstag und Gemeinderath für ihr mannhaftes Ver halten den Dank und die Glückwünsche der Linken darzubringen. Damit wurden von den beiden Fraktionen der Linken, welch« im „Donnersberg" und im „Deutschen Hofe" ihre Zusammenkünfte hatten, Juliu» Fröbel uwd Robert Blum beauftragt, der den mit gleicher Stimmenmehrheit gewählten Karl Vogt gebeten hatte, zurllckzutrrten, um selbst au» der dumpfen Frankfurter Atmosphar« hinau-zukommen. Am 13. Oktober verließ die Deputation, der sich noch die beiden österreichischen Abgeordneten Moritz Hartmann und Albert Trampusch angeschlossen hatten, Frankfurt und kam, über Leipzig reisend, wo Blum noch einmal seine Familie sah, am 17. in Wien an. Daß sie sich hier in den nächsten Tagen ihrer Aufgabe entledigten und schon am 20. Oktober bereit waren, die Stadt wieder zu verlassen, durch die Unmöglichkeit aber, für Fröbel sofort einen Paß zu er langen, hier wider Willen zurückgehaltrn wurden, dann jedoch wie man ihnen fälschlich sagte, nicht mehr durch die die Stadt umschließenden Truppen hindurchkonnten und nun Wohl oder übel dablciben mußten; daß sie darauf dem in der Stadt durch den Hauptmann Haug zur Aufrechterhaltung der Ordnung daselbst gebildeten Elitecorp» britraten und vom 26. bi» 28. Oktober mit auf di« Barrikaden ziehen und gegen Jellachich'» Kroaten kämpfen mußten, am 29. früh 6 Uhr jedoch ihre Ent- lassung einreichten und di« Zeit vom 29. Oktober bis zum 4. November in ihrem Gasthaus« zubrachten und die Behörde um «inen Geleitschein baten, die Stadt verlassen zu können: das ist aut Frühe?» Bericht, den er am 18. November der National versammlung in Frankfurt erstattet«, zu bekannt, al» daß e» nöthig wäre, hier nochmal» näher darauf einzugehen. Da» Alle» haben auch die Betheiligten und hat vor Allem Blum in seinem Verhör vor dem Kri«g»gericht am Abend de» 8. November Privatangestellt« seine Erfindung vollständig seinem Chef überlassen muß und gesetzlich keim andere Vergütung zu be anspruchen hat, als sein regelmäßiges Gehalt. Gegen diese Entscheidung d«» Reichsgerichts hat sich vor 15 Jahren kein allgemeiner Entrüstungssturm erhoben, wie gegen das jetzige Viel mildere Verlangen des FiScuS. Daß jene Entscheidung dem allgemeinen Rechtsbewutztsein entspricht, muß bezweifelt werden. Denn wie eine Srrschlange wälzt sich seit einem Jahrzehnt die DiScussion über jene reichSgerichttiche Entscheidung durch die Fachpresse, und überall, auch wenn keim Kritik daran geknüpft wird, fühlt man, wir e» dem Verfasser schwer fällt, «in Ver- ständniß dafür zu erwecken, daß dem Erfinder kein Antheil an seinem geistigen Eigenthum zustehen soll. Man weiß, daß thatsächlich viele Unternehmer nicht so verfahren, wie es nach Ansicht des Reichsgerichts Rechtens ist; ihr eigems Gefühl lehnt sich dagegen auf, den Mann, dessen ureigenster Ide« sie eine mehr oder weniger werthoolle Erfindung verdanken, von dem dadurch verschafften Nutzen auszuschließen. Die jetzige einstimmige Ablehnung deS PlamS einer BetheiÜgung des Fiscus an den Erfindungen der angestellten Gelehrten ist ein Zeugniß dafür, daß die unbetheiligten Kreise die letzterwähnte Auf fassung für Vie richtig« halten, daß also der Erfinder aus schließlich zur Verwerthung seiner Erfindung berechtigt ist. Allerdings gestattet unser Recht den Verkauf des geistigen Eigen- thums. Tagtäglich veräußern Schriftsteller und Künstler die Ausübung ihres Eigrnthums an fertigen und erst noch zu schaf fenden Werken. Aber hier ist der Werth ein annähernd bestimm barer im Gegensatz zur Erfindung, von der man im Voraus nicht weiß, ob sie nicht» oder Millionen Werth ist. Dieselbe, bevor sie gemacht ist, für den regelmäßigen Gehalt abzutreten, ist ein Glücksgeschäft, und muß deshalb, ebenso wi« jedes andere Spiel, für rechtlich unwirksam anerkannt werden. Deutsches Reich. Berlin, 8. November. Die Organe d«S Bundes der Landwirthe scheinen es darauf abzusehen, Anstoß auch in solchen Kreisen zu geben, dir der Landwirtschaft das größte und wohlwollendste Interesse zuwenden. So verquickt die „Deutsche Tageszeitung" in geradezu blasphemischer Weise Monarchie und Christenthum mit den selbstsüchtigen Zielen der Wirtschaftspolitik des Bundes «der Landwirthe, indem sie schreibt: „Nur das starke, in dem Gottesgnadenthume wur zelnde Königtum kann ausgleichcndundversöhnend in die wirtschaftlichen Kämpft eingreifen. Deshalb ist Königs treue und Mittelftandspolitik untrennbar, innerlich verbunden. Andererseits ist das, was wir treiben, nach einem schönen tref fenden Worte Ruland's die Wirthschaftspolitik des Vaterunsers, eine durch und durch auf christlicher Grund lage ruhende, christliche Ziele verfolgende Politik." — Es ist geradezu unerhört, die sogenannte Mittelftandspolitik des Bundes der Landwirthe dem socialen Königthum der Hohenzollern an die Seite zu stellen. Letzteres kann in der Thal ausgleichrnd und versöhnend in die wirtschaftlichen Kämpfe eingreifen und hat in solcher Weise eingegriffen, der Bund der Landwirthe dagegen hat die einseitigste, die Gegensätze verschärfende, dir verschiedenen wirtschaftlichen Interessenten verhetzende Politik getrieben. Dies« Politik als „Wirthschaftspolitik des Vater unsers" auszugeben, muß jeden religiös empfindenden Menschen um so mehr empören, je mehr sie sich in ihrer Eigensucht von dem obersten christlichen Gebote: „Liebe Deinen Nächsten wie Dich selbst!" entfernt. — Gegen die Ausführungen der Bundes organe, welche behauptet hatten: „Der Bund der Landwirthe verfügt für seine Bestrebungen im Abgeordnetenhause über eine sichere M a j o ri t L t; der Bund der Landwirthe als solcher offen bekannt; diese Thaten und Unterlassungen sind cs auch gar nicht gewesen, die ihm sozusagen den Hals gebrochen haben; denn dergleichen Vergehen haben sich in jenen Tagen Tausende zu Schulden kommen lassen, ohne daß ihnen ein Haar gekrümmt worden wäre. Ja, es ergab sich aus Blum's ganzem Verhalten in diesen Tagen überhaupt kein triftiger rechtlicher Grund, der seine Verurtheilung zum Tode berechtigt erscheinen oder auch nur entschuldigen ließe. Die siegreichen Schwarzgelben, vor Allem der brutale Windischgrätz, wollten eben nur ein Exempel statuiren, wollten zeigen, daß sie wieder di« höchste Gewalt in Händen hatten und auch die deutsche Nationalversammlung in Frankfurt, auf di« sie so gern mit souverainer Verachtung herabblickten, und ihre Abgeordneten nicht für wichtig genug hielten, ihnen besonderen Werth brizulegen. Blum aber war von den in Wien anwesenden Abgesandten der bekannteste; er hatte nicht nur mikgekämpft für die Wiener Revolutionaire, sondern war in der Aula vor den Studenten, dann vor dem Volke als glühender, anspornender Redner, in der Presse mit feurigen Artikeln aufgetreten, hott« sich dadurch, wie durch sein ganzes Wesen, in den Augen d«r Reactionaire so verhaßt gemacht, ihre Wuth entflammt, daß gerad« e r ihnen am tauglichsten scheinen konnte, der Sündenbock für all« wirklichen rohen und grausamen Elemente zu sein. Aber freilich, daS ist gerade die Frage, ob sein Auftreten wirklich so schrecklich war, und hierüber widersprechen sich dir Meinungen ganz gewaltig, doch selbstverständlich. In einer Zeit, wo die Leidenschaften so erregt waren wie in jenen Oktober- tagen in Wien, konnte, ja mußte sehr wohl den Gegnern das geringste scharfe Wort, der berechtigtste herbe labe!, -en die Freunde und Anhänger der Freiheitskämpfer tür v:el zu zahm ausgedrückt ansahen, für frecher Holm, für blutige Auf reizung gelten. So lesen wir z. B. über Blum Rede in der Aula in den ihm nahestehenden Blättern, daß sie äußerst zahm gewesen s«i, während einer seiner schärfsten Gegner, Graf Alexander von Hübner, dem Han» Blum in seiner „Geschichte der deutschen Revolution'*) bk eigentliche Schuld an dem Tode seine» Vaters beimißt. in seinem Tayebuche**) folgende Auf- zeichnung darüber macht: „Am 23., während die Einschließung der Stadt begann, ging dieser große Tribun auf die Universität. ") Trichienen 1897 im Verlag« von Lugen Diederich». Florenz und Lrtvztg. **) Sntbalten in Hübner'« Derk „Lin Jahr mein,» Leben« 1848-49" (Leipzig 1891). kann mit seinem Erfolge vollkommen zufrieden sein" — wenden sich nun auch konservative Blätter. „Das lautet gerade so" — schreibt der Reichsbote —, „als verfüge der Bund der Landwirthe ganz souverain über die konservative Partei und komme di« letztere als solche gar nicht mehr in Betracht, sondern nur noch, sofern sie zum Bunde der Land wirthe gehört, so daß ihr Sieg ohne Weiteres ein Sieg d.^ Bundes ist. So kann sich die größte politische Partei des Landes um so weniger escamotircn lassen, als der Bund der Landwirthe keine politische Partei ist, die konservative aber allen Grund hat, ihren Charakter als große, umfassende politische Partei aufrecht zu halten und sich nicht zu einer einseitigen Jnteressenvertreteung stempeln zu lassen." 6.8. Berlin, 8. November. (Das künstlerische Urheberrecht.) Nachdem die Reichsregierung die Revision des literarischen Urheberrechts in Angriff genommen hat, regt es sich auch in künstlerischen Kreisen, nun ein Gleiches zu erreichen. Zwar scheint die Hoffnung, es durchsetzen zu können, daß das künstlerische Urheberrecht mit dem literarischen in einem einzigen Gesetze zusammengefaßt werde, sich nicht verwirklichen zu sollen. Aber das wäre ja auch nur eine Vereinfachung für Gesetzgeber und Richter gewesen; für den Künstler genügt es, daß sein Urheberrecht möglichst bald und möglich st gün st igfürihn geregelt werde. Darauf richtet sich jetzt daS Bestreben. Der „Deutsche Illustratoren- Vrrband", eine Vereinigung von 250 Künstlern, hat sich schon in mehreren Sitzungen mit dieser Frage beschäftigt und wird demnächst mit Petitionen an die Reichsbehörde vor gehen. Die Verhältnisse auf diesem Gebiete haben sich besonders durch die Einführung der neuen Reproductionsverfahren, die eine ungemein billige Vervielfältigung der Druckstöcke (Clichös) gestatten, so zu Ungunsten der Zeichner verschoben, daß es wirklich dringend nöthig erscheint, das Gesetz mit der Praxis in Uebereinstimmung zu bringen. Der geschäfls- unkundige, außerdem fast stets wirthschaftlich schwächere Künstler verkauft seine Zeichnung zu billigem Preise an den Verleger, der dann mit den Druckstöcken nicht nur seine eigenen Zeit schriften illustrirt, sondern auch Schundausgaben als Beilagen für kleine Blätter macht, schließlich die ab gequetschten Clichös noch an Herausgeber von billigen illustrirtcn Blättern, Kalendern und dergleichen absetzt und so eine Schundindustrie ermöglicht, die ihm selbst un angenehm wird. Die Künstler, die von dieser Art des Handels nichts haben, leiden Noth, und die Verleger, die sich gegenseitig auf solche Weise Konkurrenz schaffen, leiden gleichfalls. Die anständigen Verleger, die ihre Zeich nungen nicht weitergeben, wären jedenfalls auch froh, wenn dieser Zustand sich ändern ließe. Man kann nun natürlich den Clicheverkauf nicht gesetzlich verbieten, aber es giebt andere Mittel. So wird in künstlerischen Kreisen vorgeschlagcn, es solle der Verkauf einer Zeichnung an einen Verleger „mit allen Rechten" verboten werden, wenigstens, wenn es sich um geringe Geschäfte, vielleicht unter 50 ckk, handelt, vielmehr soll der Verleger von dem Künstler eine solche Zeichnung nur für eine Verwerthung in einem Journal erwerben dürfen und für jede Wciterverwirthung Nachschüffe zahlen. Die Künstler meinen sehr richtig, daß Diejenigen, die höhere Honorare er zielen, keines weiteren Schutzes bedürfen. * Berlin, 8. November. (Bayern und die Novelle zum Jnvaliditätsgesetze.) Die mitunter ossiciöse „Mil. u. pol. Corr." meldete bekanntlich dieser Tage, daß Bayern der dem Bundesrathe vorliegenden Novelle zum In- validitätS- und AlterSversicherungSgesctze s.'br wenig geneigt sei. Dieser Nachricht wurde befremkenderwcise hinzugefügt, eS könnte die bayerische Handhabung ter Er trug wie immer einen Calabreserhut, welchen eine kolossale Feder beschattete. In der Aula angelangt, richtete er an die Studenten folgende Worte: „Die Frankfurter Abgeordneten sind gekommen, um mit den tapferen Wienern zu siegen oder zu sterben. Die Schwärmer für die Ruhe wollen das Gesetz oer Kanonen, die Ordnung sitzend auf Bajonnetten, die Ruhe des Kirchhofes. Als Sklave leben ist nicht leben. Die An hänger der alten Regierung müssen vertilgt werden. Wenn Wien unterliegt, wird der Geist der Vergeltung seine nach Rache schreienden Flügel entfalten und die deutschen Fürsten werden im Nichts versinken." Hat Blum diese Worte wirklich gesprochen so kann sicher von ihnen gelten, was die Wiener Zeitung von der ganzen Rede meinte, „es waren nur allgemeine Revensartcn, wie wir sie auch hier von Eingeborenen öfter und oiellcick: drastischer ausgesprochen hören", und auch andere Zeugen jem. Tage versichern, Blum'S Rede sei eine der ruhigsten und be sonnensten gewesen, di« in Wien gehalten worden seien. Dieser selbst sagte in seinem Verhör von der ibn angeblich so be lastenden Red« au», deren Sinn sei dabtn gegangen, „daß man an die Stelle des früheren Bandes der Gewalt, welches die verschiedenen Nationalitäten des österreichischen Karserstaates zusammengehalten, das Band der gemeinsamen Freiheit und der Anerkennung der gleichen Berechtigung aller Nationalitäten setzen mülle, damit die gemeinsame Freiheit sie inniger binde, als es die Gewalt bisher vermochte. Sollte eS im Innern des Sraares noch Elemente geben, welche die nichtdeutschen Na:ional::ä:en nur durch dos Band der Gewalt segeln wollen, so müssen dieselben überwunden und vernicklet werden."*) Auch in dieser Rede, wie si« wirklich gehalten wurde, lag also, wie man sieht, durchaus nicht» Ultrarevolut.onaircs, sie war im Gegentheil im Grund« von echt nationaler Ge sinnung getragrn und konnte für Blum's Schuld nicht belastender sein, al» irgend eine seiner anderen Reden oder eine seiner Thaten. Man muß deshalb wohl zu dem Schlüsse kommen, daß nur seine Persönlichkeit und der Haß der Machthaber gegen die deutsche Nationalversammlung, die ihnen, den Vertretern des Säbelregiments, ja stets ein Dorn im Auge war, der Beweggrund zu Blum'S Beseitigung wac. Und wie Blum von Anfang an in jenen Kreisen ungeschrieben war, da» zeigt sich schon deutlich genug aus seines persönlichen Wider sachers, de» Grafen Hübner's Tagebuch jener Zeit. Ucberall, Robert Blum. Lin Zeit- und Charakterbild für da» deutsche Volk von Han« Blum. 1878. S. bkl.
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