Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.04.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960427012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896042701
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896042701
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-04
- Tag1896-04-27
- Monat1896-04
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bezugs-Preis t» dar Hauptexp,ditto» oder de» iar Ktadt- bezirk und dm Vorort«, errichtete» A»S- aarestrllen abgeholt: vierteltährltch^klschO, kei zweimaliger täglich« Zustellunß in» Hau» ^l 5.50. Durch die Post bezogen für Deuffchlasd und Oesterreich: vieneliahrlich ^l S—. Dirrcte tägliche Kreuzbandieudung io» Ausland: monatlich 7.Ü0 Di» Morgen-Ausgabe erscheint »m '/,7 Uhr. di» Abend-Ausgabe Wochentag» um b Uhr. Nedartion und Lr-e-ittou: JohanneSgasfe 8. Die-xpeditton ist Wochentags ununteriroch«, gevfiuU von früh 8 bi» Abend» 7 Uhr. Filiale«'. ktto Klemm's Eortim. (AlfreI Hahn), Universitätsstraße 1, Lauts Lösch». Katharinenstr. 14, vart. und Königsvlatz 7. 2». Morgen - Ausgabe. Wp.rigrrTagtblall Anzeiger. Nmtsvlatl des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, des Rathes und Nolizei-Äintes der Stadt Leipzig. Montag den 27. April 1896. Anzeigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile St) Pfg. Rrclamen unter dem Redaction»strich (4ge- spalten) 50 vor den Familien nachrichten (6 gespalten) 40>ih. Größere Schriften laut unserem Preis verzeichnis. Tabellarischer und Ztsternsotz nach höherem Tarif. Srtra«Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen»Ausgabe, ohne Poftbesörderung ^4 SV-, mrt Postbefvrderung ^tz 70—. Annahmschlsk fiir Tltyeigen: Abend-Aa-gabe: Vormittag» 10 Uhr. Marge »-Ausgabe: Nachmittag» 4 Uhr. Bei de» Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde srvher. An-eigen sind stet» an die Expedition zu richt«. Druck und Verlag von E. Holz in Leipzig SV. Jahrgang. Zur Geschichte Les sächsischen Landtags, von Curt Thümmler. Nachdruck verboten. V. (Schluß.) Bezüglich der jetzige» Zusammensetzung der II. Kammer ist zu bemerken, daß heutzutage die Bedeutung de» Unterschieds zwischen städtischen und ländlichen Wahlkreisen für den Charakter der Zusammensetzung der Kammer fast ganz zurückgetreten ist, und zwar durch das weite, die Gegensätze zwischen Stadt und Land ausgleichende Umsichgreifen der Industrie, so daß also von einer Berück sichtigung der einzelnen Stände nicht mehr gut gesprochen werden kann. Als sehr wichtig für die Eigenschaft der II. Kammer als BertretungSkörper der breiten Gesammtmafse des PolkeS ist der Umstand, daß ihre Mitglieder aus freien Wahlen hervor gehen, „die die möglichst vollständige Vertretung der ver schiedenen Hauptinteressen („Gesammtinterefse der Staats bürger"), um welche daS materielle und geistige Leben deS Volkes sich bewegt, in der eigenthümlichen Gestaltung, die sie unter dem Einflüsse geschichtlicher und geographischer Ver hältnisse angenommen haben, bezwecken". Daß bei den Wahlen nicht das ganze Volk nach Köpfen wählen kann, sondern das active Wahlrecht an verschiedene Bestimmungen deS Wahlgesetzes gebunden ist, hindert durchaus nicht, von einer wirklichen Wahl des Volkes zu sprechen. Denn die Annahme des allgemeinen, direkten Wahlrecht« nach Köpfen würde einer Anerkennung der Volkssouverainität gleich kommen, was dem Geiste der sächsischen Verfassung durchaus widerspricht, denn Liese ist auf dem Grundsätze aufgebaut, daß der König die Souverainität besitzt. In einem Staate aber mit königlicher Souverainität kann nur Der activer Staatsbürger sein, dem die Verfassung dazu das Recht giebt, und da die Gesammtheit dieser activen Staatsbürger als im Besitz der politischen Rechte deS Volkes befindlich von der Verfassung anerkannt wird, so ist auch eine durch sie erfolgte Wahl als Volkswahl zu bezeichnen. Ein äußerliches Charakteristikum endlich für das Aufgeben de» PrincipS einer besonderen Elasten- mrp- Interessen vertretung durch die Stände ist noch der Umstand, daß die Regierung in einem, dem Landtage von 1850—1851 vor- geleatrn Entwürfe einer revidirlen VerfaffungSurkunde überall die Bezeichnung „Stände oder Ständeversammlung", durch welche ja der Auffassung Vorschub geleistet wird, als seien die Abgeordneten Vertreter einzelner Stände, in „Kammern" umgeändert hatte. Nachdem wir so die wesentlichen Unterschiede der jetzigen Zusammensetzung der Ständeversammlunaen mit denen der altständischen Verfassung, die in der Verschiedenheit der all gemeinen Principien liegen, hervorgehoben haben, ist es noch nöthig, auf gewisse Einzelheiten hinzuweisen, welche die beiden Sländeverfassungen von einander unterscheiden. Teil weise sind diese Einzelunterschiede in der principiellen Ver schiedenheit begründet, theils tragen sie mehr äußerlichen Charakter. Wir haben in unserer obigen Darstellung gesehen, welchen bedeutenden Einfluß auf die Zusammensetzung der ausländischen Landtage der Unterschied zwischen Schrift- und Amtsassen hatte. Diesen Unterschied giebt es nach der Verfassung nicht mehr, indem weder die Verfassung das Recht der Schriftsaffen, persönlich auf den Landtagen zu erscheinen, noch da« beschränktere der Amtsassen, Abgeordnete zu schicken, kennt. Ebenso macht das obenerwähnte Ver- zeichniß der wahlberechtigten Rittergüter keinen Unterschied zwischen schriftsäsfiaen und amtsässigen Gütern. Weiter findet sich eine einzelne Verschiedenheit in der heutigen Stellung der Universität auf den Landtagen von der früheren. In den alten Landständen spielten die Vertreter der Universität infolge ihrer mit den gesonderten Berathungen zusammenhängenden, isolirten Stellung eine mehr Passive, wenig einflußreiche Rolle, trotzdem sie 1820 dem Collegium der Prälaten, Grafen und Herren einverleibt worden waren. Dieser Umstand gab deshalb oft Anlaß zu Klagen der UniversitätSdeputirten, be sonders „weil die Vorstellungen und Bestrebungen derselben einen doch zu nichtigen Erfolg hätten und selten beachtet würden." Nach der Verfaffung7gestaltet sich dies wesentlich ander», indem der Vertreter der Universität al« voll- und gleichberechtigtes Glied der I. Kammer an allen Versamm lungen derselben mit berathender und beschließender Stimme tbeilnimmt und infolge dessen jetzt eine Zurücksetzung der Universität siänzlich ausgeschlossen ist. Dieser Umschwung wird auch in dem Separatvotum der Universität freudig begrüßt, indem dasselbe am Anfänge den ehrsurchtvollsten Dank der Universität dafür ausspricht, „daß mit dem Ein tritte der neuen Verfassung endlich der bisher bestandenen, für die Universität, deren Wirksamkeit und würdige Stellung ebenso schmerzlichen, al- in mehrfacher Beziehung nachtheilig gewordenen Ausschließung von aller Berathung und Gemein schaft mit ihren übrigen geliebten Mitständen von Ritter schaft und Städten ein Ziel gesetzt wird". Gleich der Vertretung der Universität war auch die der Kirche in den alten Landständen mangelhaft. Bon den alten Pleuritis und ältesten Landtagen, besonder» der vorreformatorischen Zeit, läßt sich die» zwar nicht, cher da» Gegentheil behaupten, aber wie schon damals die sich auf den Landtagen «infindenden Geistlichen weniger rein kirchliche Interessen vertraten, sondern di« Kirche mehr in ihrer Eigenschaft al» Besitzerin großer liegenter Gründe repräsentirten, so ist die» in der späteren Zeit noch viel mehr der Fall. Da» in der Zeit von 1815—1581 noch auf den Landtagen vertretene Hochstift zu Meißen, da» anfangs ja ein rein kirchliches Institut war, halte schon längst auf- gebört dies zu sein, und kann deshalb auch nicht als Vertreter der Kirche betrachtet werden. Gleiche» gilt von den beiden Klostervoigten. Wenn ferner auch der Vertreter der Uni versität sich kirchlicher Interessen annahm, so hatte dies doch bei der falschen Stellung der Universität im Landtage fast gar keinen Erfolg. Erft mit der Verfaffung wird dies ander». Sowohl die evangelische al» auch die katholische Kirche ist jetzt besonder» durch Geistliche in der I. Kammer vertreten und ist dadurch da» Mancv der altständischen Verfassung beseitigt. Ein weiterer Gesichtspunkt für denVergleich giebt dieBestimm- ung über die LandtagSfäbigkeit der activen Staats minister. Zur Zeit der Geltung der altständischen Verfassung war e» nicht nur angängig, daß Cabinets- und Conferenzminister Mitglieder deS Landtags wurden, sondern eS war ihnen auch noch eine besondere Vergünstigung eingeräumt, indem sie gleich nach ihrem Eintritt in die allgemeine Ritterschaft in die Ausschüsse gewählt werden konnten, während die übrigen Mitglieder erst, nachdem sie einen Landtag in der allgemeinen Ritterschaft gesessen hatten, die Wahlfähiakeit für den weiteren und nach einer ferneren Session in diesem erst die für den engeren Ausschuß erhielten. Demgegenüber be stimmt das Wahlgesetz in tz 4, daß dienstlbuende StaatS- minister überhaupt nicht wählbar sind zu Ständemitgliedern. Endlich sei zur Constatirung eines weiteren Unterschiedes noch der Auslösungsfähigkeit der Ständemitglieder, die ja in der altständischen Verfassung eine so bedeutende Rolle spielte, gedacht. Nach der neuen Verfassung wird, wie ja überhaupt nicht, auch bez. der Auslösungsfähigkeit kein Unterschied zwischen Adeligen und Bürgerlichen gemacht, ebenso nicht zwischen Alt- und Neuschriftsassen, durch welche Gegensätze, wie wir sahen, die AuSlösungssähigkeit in den früheren Landständen wesentlich beeinflußt wurde. Nach unserer Verfassung er halten alle anwesenden Mitglieder der Ständeversammlung Auslösung mit Ausnahme dex Prinzen des königlichen Hauses, der Herrschaftsbesitzer und deren Stellvertreter, der Stifts - Deputirten zu Meißen, Wurzen und Bautzen und deS Universitätsvertreters. In letzteren Ausnahmen unterscheidet sich aber wieder die Verfassung von der altständischen Verfassung, indem nach letzterer auch die Prälaten, Grafen und Herren und der Universitätsdeputirte Auslösung erhielten. Auf weitere Unterschiede in den Einzelheiten, wie z. B. auf die durch daS Zweikammersystem erreichte Vereinfachung des früheren, complicirtrn ständischen Organismus, ferner auf die Umgestaltung des Präsidenten«mteS, das früher der Landtagsmarschall inne hatte rc., braucht wohl nicht besonder» hingewiesen zu werden, und so glauben wir die Verschieden heit der sächsischen Landstände in der Zeit vor 1831 mit der heutigen Ständeversammlung bezw. ihrer Zusammensetzung genügend gekennzeichnet zu haben. Es erübrigt nun noch, dasjenige in den Bereich unserer Betrachtung zu ziehen, was als Ähnlichkeiten der beiden Objecte gelten kann, was also die jetzige Zusammensetzung der Landtage mit der der alt ständischen Verfaffung Äehnliches bez. Gemeinsames bat. Da ist es zunächst der allgemeine Zweck und Geist der Landtagsversammlungen, welcher derselbe geblieben ist. So wohl die alten Stände als auch die jetzigen bezwecken eine Theil- nahme an der Regierung des Landes in bestimmten Grenzen, indem beide von dem Standpunct der Vertheibigung und Wahrung von Rechten ausgehen. Dort sind es die Rechte und Freiheiten gewisser geschlossener Classen und Stände gegenüber den Fortschritten der Staatsgewalt, hier sind es die durch die Verfassung gewährleisteten Rechte des Volkes. Also die allgemeine Voraussetzung, der Einfluß auf die Regierung ist bei beiden vorhanden, nur die sich eben in der Zusammensetzung wesentlich mit auSprägende Form ist eine verschiedene. Eine wichtige Uebereinstimmung ergiebt sich daraus, daß die jetzige Verfassung den Grundsatz festgebalten hat, die Wahlfähigkeit auf das Princip deS Grundbesitzes zu gründen. Darin schließt sie sich an jene früher erwähnten altständischen Rechtsgrundsätze an, nach denen das Recht, zu den Landtagen berufen zu werden, ein dingliches, d. h. auf den Gütern haftendes war. Freilich ergeben sich in der weiteren Entwickelung dieser anfangs gleichen Principien wieder Unterschiede, indem die ausländische Verfaffung damit daS für sie charakteristische aristokratische Princip verschmilzt und also die Landtags fähigkeit abhängig macht von Grundbesitz und GeburtS- und Standesvorzügen. Unsere jetzige Verfaffung dagegen kommt im logischen Ausbau des PrincipeS nur zu Be stimmungen, welche die Ertragsfähigkeit, die Steuerkraft des Grundbesitzes betreffen; sie hält also konsequent am Princip fest, während daS von der altständischen Verfassung in dieser Beziehung nicht gesagt werden kann. Endlich ist von Einfluß auf die äußere Gestaltung der jetzigen Ständeversammlung gewesen die Reihenfolge, nach welcher bei den alten Landtagen die Stände raugirten, indem sich an diese Reihenfolge die Sitzordnung der unter 1—12 aufgefübrten Mitglieder der I. Kammer anlehnt und zwar nur mit der geringen Abweichung, daß der Vertreter der Universität nach demjenigen der schönburgischen Receßherr- schäften seinen Sitz hat. Eine besondere Bedeutung für die ständischen Rechte hat aber diese Sitzordnung nicht mehr. Unwesentliche Arhnlichkeiten, wie z. B. die, daß, wie früher, so auch jetzt nicht eine gemeinschaftliche Berathung oder über haupt Vereinigung deS gesammten landschaftlichen Körpers stattfindet, abgesehen von gewissen crremoniellen Anlässen, ferner die gleiche Art der Berufung u. A. ergeben sich ohne Weiteres au» der ia den beiden ersten Capiteln gegebenen Darstellung. Blicken wir zurück, so sehen wir, daß daS Gemeinsame zwischen der jetzigen Ständeversammlung und der von 1815 bis 183l bez. ihrer Zusammensetzung gering ist, während die Unterschiede bedeutend sind und sich außerdem durchgängig als Verbesserungen herauSgestellt haben. Ungerechtfertigt würde es allerdings sein, von diesem letzteren GesichtS- puncte aus annehmen zu wolle», daß die alten Lanvstände infolge der Mängel ihrer Zusammensetzung nicht auch unserem sächsischen Vaterlande große Dienste geleistet batten. „Jene Stände haben vielmehr nach dem beschränkten Wirkungs kreise, den ihnen die alt« Verfaffung anwir», und nach den beengenden Formen, in welche ihre Wirk samkeit «ingezwängt war, Gutes genug geschaffen." Als letzte» und größte« Geschenk gaben sie ja in Gemeinschaft mit dem Landesherrn und unter Drangabe wohlbegründeter Rechte dem sächsischen Volke die Verfassung vom 4. September 1831. Nun, und die jetzigen Stände, sind sie sieben geblieben auf dem ihnen vorgezeichneten Wege, als wahre Volks ¬ repräsentanten für das Wohl deS gesammten Vaterlandes zu sorgen? Ein Blick auf die großartigen Fortschritte, die Sachsen auf allen Gebieten des inneren und äußeren Staatslebens gemacht hat seit Bestehen der Verfassung, giebt die Antwort. Nächst dem Segen Gottes und der weisen Fürsorge unserer Landesfürsten haben wir diese Fortschritte vor Allem auch der treuen Mitarbeit unserer Stände zu verdanken. " Musik. * Leipzig, 27. April. Ueber daS Programm des Lieder abends von Gustav Borchers ist noch nachzutragen, daß dasselbe außer manchem lieben Bekannten auch eine Anzahl neuer Lieder von H. v. Herrogenberg, Faßbaender, Jacques Dalcroze, Ludwig Neuhofs (welcher auch die Begleitungen freundlichst übernommen hat) und G- Borchers enthalten wird. Wenn deS Letzteren humoristischen Lieder neuerdings von Frau Lilian Sanderson ins Repertoir ausgenommen wurden, so sind die Schöpfungen Neuhoff' s (Streichquai tett, Cellocvncert) bereits an allen größeren Kunststätten mit Erfolg aufzeführl worden, und wir dürfen deshalb mit Recht auf ein größeres Ge- fangsstück „Der Kehraus" besonders aufmerksam machen, welches eine mit kühner Phantasie entworfene Tanzscene dar stellt. — Frl. Maria Chabima wurde in unserem Blatte schon öfters als Concertsängerin erwähnt, beabsichtigt aber, nachdem sie neuerdings eifrigen Studien in der Schule des Herrn Borchers obgelegen, zur Bühne zu gehen. Die Dame wird die „Gabrielen"-Arie (Nachtlager), Lieder und ein Duett mit Herrn B. singen. * Leipzig, 27. April. Der königl. Musikdirector Herr Walther giebt heute, Montag Abend, im Saale „Bonorand" einen Solisten-Abend, dessen Programm sehr interessant zusammengestellt ist. Die Capelle des 107. Regiments verfügt jetzt über verschiedene treffliche junge Künstler, so daß Herr Musikdirector Walther den Abend in wechselvoller Weise arrangiren konnte. Neben Orchesterwerken kommen zur Aufführung das Clavierconcert L woll von Beethoven, das Violiuconcert L moll von Mendels sohn , ein Wiegenlied für Waldhorn von Mozart, eine Phantasie für Harfe von Thomas, ein Concert für Flöte von Demerseman, ein Concert für Clarinette von C M. v. Weber, eine Phantasie für Trompetine über Weber'S letzten Gedanken von Fucks, gewiß ein stattliches Programm, dessen Ausführung den einzelnen Künstlern Gelegenheit geben wird, ihre Leistungsfähigkeit im Solovortrag voll und ganz zu entfalten. Der Besuch des Concertes ist sehr zu empsehleu. * In Chemnitz wurden Paul Umlauft's bei Breitkopf L Härtel hier erschienene„Landsknechtslieder" mit großem Beifall in dem Concert aufgesührt, das der Mannergesangverein Arion unter der Directiou deS Herrn Lehrer Körner bei Gelegenheit feines 30jährigen Stiftungsfestes veranstaltete. Ueber dasselbe schreibt das „Chemnitzer Tageblatt" unter Anderem: „Den Schluß des Concertes bildeten die „Landsknechtslieder" von Umlauft. Das sind gesunde, frische, krästige, aber sein empfundene, den kernigen Text von K. Stieler ausgezeichnet charaklerisirende Chöre und Soli. Der Cyklus enthält sieben Einzelnummern: 1) Vor der Schenke, Barytonjolo mit angefügtem Chorschluß. 2) Trutz und Trost (Chor). 3) In Augsburgs Gassen (Barytonjolo). 4) Aufbruch (Chor). 5) Ohne Weyr (Barytonjolo). 6) Vor Metz (Chor). 7) Letzte Fehde (Chor). Die Aufführung trug dem anwesenden Componisten stürmischen Beifall und Hervorruf ein^ Da die Wiedergabe dieses Cyklus bedeutendere Schwierigkeiten nicht bietet, darf die Composition auch kleineren Vereinen als eine dank- bare Aufgabe empfohlen werden. Als Solisten traten auf Fräulein Rockstroh, die mit vortrefflicher Auffassung und ausgezeichnet dispo- nirtem Sopran fein gewählte Lieder von Schumann, Franz, Humperdinck, Rubinstein und Umlauft zum Vortrag brachte. Herr Westhoff, unser Chemnitzer Scaria, der in „In diesen heiligen Hallen" von Mozart und in dem „Trinklied" aus den „Lustigen Weibern" von Nikolai seines Basses Grundgewalt iu geschmackvoller Form geltend machte, und endlich Herr Jodgalweit, der die Barhton- soll in den ,Landsknechtsliedern" wirkungsvoll ausführte. Eine reizende, duftige, poetische Gabe waren die 3 Phantasiebilder nach Mottos aus Goethe's „Faust" für Clavier zu vier Händen von Umlauft, vom Componisten und Herrn Jodgalweit in trefflicher Weise dargeboten. Fräulein Rockstroh und Herr Jodgalweit sanden zu ihren Solovorträgen in Herrn Umlauft «inen ausgezeichneten Begleiter, während Herr Westhoff durch Herr« Jodgalweit sehr gut accompagnirt wurde." * Eine ausgezeichnete Aufführung des herrlichen Mendelssohn'schen Oratoriums „Elias" fand vergangenen Sonntag in Aschers leben nach den Berichten der dortigen Tagesblätter statt. Tie Leitung lag in den Händen eines kunstbegeisterten Dilettanten, des Herrn vr. Kubierschky, der „die Feuerprobe gleich beim ersten öffentlichen Auftreten glänzend bestand." Unter den Solisten werden auch einige Leipziger Künstler rühmlichst genannt. So der Vertreter des EliaS, Herr Gustav Krautze, der seine Partie „in hervorragender Weise" zur Geltung brachte. Seine „gesunden, elastischen, echt banstonaltimbrirten Stimmmittel, sein stilgerechter Bortrag, seine treffliche Lharaklerrisirung des alttestomenitichen Eiferer«" werden beionder« hervorgehoben. Nicht weniger lobend wird auch der Tenorsvli des Herrn Pinks gedacht, dessen Tüchtigkeit ja auch in unserer Stadt ost genug erprobt worden ist. Die künstlerische Thal deS Ascherslebener Gejaug-Vereius und seines hochbegabte» Dirigenten verdient die höchste Anerkennung uod die fleißigste Nachahmung. -I- Altenburg, 23. April. Ter wrsisächslsche Sängerbund „Canon" wird seinen diesjährigen Sängertag in Gößnitz abhalten. Zu Maffenchören sind „Seligster Traum" von Möhring, „Liebes lied der Wandernden" von L. Langer und „Da« Herz am Rhein" von Edwin Schulz bestimmt worden. Da» Festlocal wird dos dortige Schützen!)«»» sein. Au dem deutschen Sängerfest zu Stutt gart werden sich rund 50 Mitglieder de« Bundes betheiligen. Ll. V. Ja Trient, der reizend gelegenen Hauptstadt von Wälschtirol, hat in diesem Monat im eleganten „Deatro «xuale", ia welchem die „rtagioae" alljährlich im Juni regelmäßig stattfiudet und au»« gezeichnete Opernkräfte Einheimische wie fremde Besucher erfreuen, di« Vorführung einer neuen Tonschöpfung unter ganz un- gewöhnlichen Umständen Aufsehen erregt. ES handelt sich um ein« Oper „I kugxitivi" („Die Flüchtlinge"), L>xt von Mottino, einen au» zwei Theilen bestehendrn sogenannte, „Eia- «ter", Musik von Cesare Rossi, dem Director der städtischen Musikbonde. Ta» Libretto ist etwas eintönig, weist viele, stellen- weise unwahrscheinliche Längen auf, der Gang der Handlung er mangelt der Beweglichkeit, was natürlich auch dem Totaleindruck der Oper schadet. Die Musik zeugt von CompositionStakent, nimmt oft, wie z. B. im Eingang des zweiten Theiles, Anlauf zu wirklich klangvoll Schönem, dessen Eindruck jedoch hier und da bald durch bizarre Jnstrumentirung wieder abgeschwächt wird. Da» Eigen- thümliche aber, was an der Wiedergabe dieser Novität besonders fesselt, ist der Umstand, daß es ein Dilrttanteu-Ensemble mit nur einer Sängerin von Fach ist, welche- die Rollen in Händen hat. Künstlerischen Geist und künstlerischen Nimbu», wie bet diesen Dilettanten-Darsiellern, kann man nur in Italien, dem Lande des Gesanges, oder in Wälschtirol, das ja beinahe italienischer ist, wie Italien, finden. Die Vorführung, welche frenetische, von Local- Patriotismus getragene Aufnahme fand, machte einen durchaus würdigen Eindruck, und dem Einstudirer und Dirigent Cesare Rossi ist unverhohlener Beifall zu zollen. Lunst und Wissenschaft. L. Leipzig, 2b. April. Im Hinblick aus die jetzt aufgeworfene Frage bezüglich eines Placates für die sächsisch-thüringische Aus- stellung möchten wir auf das jetzt erschienene Placat der Aus stellung sür Elektrotechnik und Kunstgewerbe in Stutt gart aufmerksam machen, das in ebenso wirksamer wie sinniger Weise aus den Zweck dieser Ausstellung hinweist. Es zeigt einen Genius, der sich in leuchtenden Hellen Tönen von dem dunkeln Hintergründe ablöst, in der Rechten hält er eine elektrische Lampe, mit der Linken setzt er ein Rad in Bewegung, ihm zu Füßen liegt eine mit Figuren geschmückte Urne und rin Lorbeerreis. Dasselbe ist von Ferdinand Keller entworfen und in der Kunftanstalt von M. Seeger in Stuttgart ausgeführt. * Weimar» 23. April. Der heutigen 32. Ge n era lve rs amm lang der Sha kespearegesellfchaft ging gestern Abend eine herzliche Bewillkommnung in der Kunslvereins-Gesellschaft voran. Heute begann Vormittags um 11 Uhr im Saale der Armbrust gesellschaft die Tagung unter Leitung des Herrn Geh. Commerzien- raths Oechelhäuser. Aus den rein geschäftlichen Berichten sei als von allgemeinerem Interesse mitgetheilt, datz dir Mitgliederzahl der Gesellschaft im Ganzen jetzt 202 (im Vorjahr 176) und der Vermögens bestand 19L67 beträgt. Al« Ort der nächsten (33.) Generalver sammlung wurde auf Vorschlag Les Präsidenten wiederum Weimar gewählt. Für das verstorbene Vorstandsmitglied Professor vr. Zupitza wurde Professor Brandl und den von Weimar verzogenen Generalintendanten von Brousart der Amtsnachfolgn: desselben Herr von Vignau erwählt. Außer dem Professor Zupitza wurde auch dem verstorbenen Dichter Gustav Freytag vom Vorsitzenden ein warmer Nachruf gewidmet. Zu den neu bei- getretenen Mitgliedern der Gesellschaft zählt auch Se. Hoheit der Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg. AuS den sonstigen Mittheilungrii verdient besonders noch eine nicht geschäftliche, hervor- geboben zu werden und zwar die energische Absage der weiteren Beschäftigung der Gesellschaft in Sachen der Bacon frage, weiche diese ein für alle mal als abgethan betrachtet und hinfort nicht mehr als ein ernst zu nehmendes Object der Shakespeare- Forschung ansehen will. Nachdem die in diesen Puncten bestehende Tagesordnung erschöpft war, folgte die Festrede des Herrn Prof. Koch (Breslau) über das Thema: „Tieck's Stelluug zu Shakespeare." Das Auditorium folgte dem Vortrag mit sichtlichem Interesse und zollte den geistvollen Ausführungen, die durch ihre licht volle Gruppirung sowohl als durch die zahlreichen Ergebnisse selbst ständiger Forschung die Gemeinde der Shakespearefrcunde über eine Stunde zu fesseln wußten, am Schluß derselben lebhaften und allseitigen Beifall. Nachdem der Vorsitzende dem Redner den Dank des Vorstandes wie der Versammlung ausgesprochen hatte, schloß derselbe die 32. Generalversammlung der deutschen Shakespeare. Gesellschaft. * Sophus Trombolt. Im Sanatorium Blankenhain in Thüringen ist am 17. April der in Deutschland und den flandina- vischen Ländern wohlbekannte Nordlichlforjchcr Sophus Tromholk im Alter von nur 45 Jahren gestorben. Ec ist in Husum ge- boren, wurde 1876 Lehrer der Mathematik und Naturgeschichte in Bergen, Norwegen, reiste 1882 mit Unterstützung Les norwegischen Staates nach Finmarken, um während dec lange» Winter nächte Nordlichtforschungen obzuliegeu, und ging im folgenden Jahre mit Unterstützung des verstorbene» Brauers Jacobsen in Kopenhagen nach Island, um dort gleichfalls Nordtichtforschungen auszusühren. Diese Reisen beschrieb er in seinen Wemn: „Unter den Strahlen des Nordlichts" und Briefe aus „Ultima Thule". Von seiner ungewöhnlichen Arbeitskraft zeugt das große Material über seine Nordlicht- wie Südlichtsorschunaen, die sich über einen großen Theil der Erde, von Grönland und Finmarken bis zu den Falklands-Juseln erstreckten. Eines der vorzüglichsten Werke Tromholt's ist seine Bearbeitung einer Reihe Nordlicht- beobachtungen in Grönland, das unter dem Titel „Ueber die Perioden des Nordlichts" erschiene» ist. Besonder» bekannt geworden ist Tromholt auch durch seine Vorträge über populäre Astronomie, die ihn durch Europa und Amerika führten. In Berlin hielt er derartige Vorträge in der Urania. * Essen, 23. April. Die Herren Baedeker, Müller und Niemeyer veröffentlichen folgenden Aufruf: Am 24. April 1896 sind 100 Jahre verflossen, seit Karl Immermann in Magdeburg geboren wurde. Es sei daran erinnert, daß er von 181S—1827 in Münster, dann bis zu seinem Tode (25. August 1840) al« LandrSgerichtsrath in Düsseldorf lebte und dort von 1834—1837 das Stadttheater geleitet bat. In allen Gauen und Kreisen deS deutschen Volkes wird, ohne daß es einer nähere» Begründung bedarf, der Gedanke zünden, den Dichter des Münchhausen, den Schilderrr de« Oberhofs, den Wiederbeleber künstlenschen Theaterwrsen», den kernfeste» deutschen Mann durch ein Denkmal zu ehren. Die Unterzeichneten haben sich zu einem vorläufigen Ausschüsse zusammengrrhan zur Verwirklichung dieses Planes, und zwar in dreifacher, jedoch schlichter Weise, daß I) ein Erz-Denkmal im Schloßqarten zu Münster, dem Lande de«Dorfschulzen, 2) ein Marmorbild im Vorraum des Düsseldorfer Theaters, 3) an der Geburtsstätte in Magdeburg eine Gedenktafel angebracht werde. Wir bittrn, daß OrtSvereinr in allen hierzu geeigneten Städten sich bilden und mit dem vorläufig für die Städte Münster-Düsseldorf- Magdebnrg^ilberfeld-Effen entstandenen Lauptvereine in Verbindung trete», und zwar zunächst durch den einstweiligen Geschäftsführer Justizrath Hans Niemeyer in Esten an der Ruhr. — Ls ist zu hoffen, daß bereits am 24. August, dem Todestage de» Dichters, die Mittel für den Hauptzweck durch freiwillige Beiträge so weil gesichert sein werden, daß ei» zu wählender Ausschuß Schritte zur Ausführung thun kann. Zweckmäßig dürste eS sein, wenn gerade am 24. April oller Orte» einig« für unser Ziel sich begeisternde Männer zusammentrete» und sofort Verkehr mit der tzauptstelle pflegea. * In vetgic» ist derzeit eine sehr lebhafte Bewegung behufs Ausbringung der Kosten sür eine belgische Forschung», expedition »ach der südlichen Polarzone iui Gange. Es handelt sich um eventuelle Organisiruog einer belgischen Walffsch- sängerflolte, da noch Ansicht von Kennern der Verhältnisse der Wat- fijchsang in der südlichen Polarzonr eine lohneude Erwnbsquelle werden und insbesondere einen kräftigen Anstoß zur Entwickelung der maritimen Stellung Belgiens geben würde. Auch würde die Vervielfältigung der belgischen Beziehungen zur südlichen Hemisphäre
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite