Bllgcmctnc Ortskrankenkasse für die Stadt feipzig BANKVERBINDUNGEN: Reichabank | Sächsische Staatsbank / Stadt- und Girobank Leipzig Nr. 5990 Allgemeine DeutscheCredit-Anstalt Nr. 10007 / Dresdner Bank, Konto A 102 Commerz- u. Privat- Bank, A.-G., Filiale Leipzig / Deutsche Bank und Dis- conto-Gesellschaft Filiale Leipzig / Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten, A. G., Zahlstelle Leipzig, Konto 34 Postscheckkonto Leipzig Nr. 51764 Fernruf: Sammel-Nr. 70141 u. 72431 ABTEILUNG: / B. ßeipzig Ci, den 3. März 1933. c U)illmar-(3d>wabe-<Str. 2 Barth & Co., Leipzig. Nach § 397 der Reichsversicherungsordnung sind die Beiträge bis zum Tage des Eingangs der Abmeldung fortzuzahlen, wenn die Abmeldung nicht binnen 3 Tagen nach dem Austritt aus der Beschäftigung bewirkt wird. Ausnahms = weise wollen wir den Betrag von 1.23 Reichsmark auf Ihrem Konto absetzen. Wir bitten Sie jedoch, künftig gemäß § 13, Absatz 1 der Kassensatzung An- und Abmeldungen binnen 3 Tagen nach Beginn bezw. Beendigung der Beschäftigung zu bewirken. Bei weiteren Verstößen gegen die Meldevorschriften können wir die Beiträge nicht wieder absetzen. Hochachtungsvoll Allgemeine Ortskrankenkasse für die Stadt Leipzig = Abteilung für Beitragsberechnung = I.A. Form. II. 169. 14000. 26. 8. 32.