Elbeblatt und Anzeiger : 08.06.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-06-08
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666406244-188206080
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666406244-18820608
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666406244-18820608
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungElbeblatt und Anzeiger
- Jahr1882
- Monat1882-06
- Tag1882-06-08
- Monat1882-06
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- Titel
- Elbeblatt und Anzeiger : 08.06.1882
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EMiall und Anzchtr. Awtsötatt der Königl. Ämtshauptmannfchast Großenhain, der Lönigl. Amtsgerichte Mesa und Strehla, sowie des Ltadtraths ;« Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. Htz. Donnerstag, den 8. Juni 1882. 8Ä. Jahrg. —-E— ,, . — ' ...— / -- > r,—s-sM» Ersa^einr in Riesa wöchentlich dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — AbonnementSprels vierteljährlich l Mark 2s Pfg. — Bestellungen nehmen alle kkaiserl. Poftanstalten die ürpeditwncn in Riesa und Strehla <E. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Tags vorher Vormittags 10 Uhr. Bekanntmachung, Hrrndesperre betreffend. Der Herr Bürgermeister zu Radeburg, die Herren Gutsvorsteher und Gemeindevorstände des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden ergangener Anordnung zufolge, zu Vermeidung von Mißverständnissen bei Anwendung von 8 20 der Instruction des Bundesraths zu Ausführung des Reichs gesetzes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betr. (8 26 Abs. 6 der Sächsischen Ausführungsverordnung vom 9. Mai 1881) dahin bcschiedcn, daß der Herr Reichskanzler mittelst besondern Erlasses diesen Theil der Instruction des Bundesrathes in folgender Maaße erläutert hat: „Einen Awang zur Tödtung von Hunden enthält das Reichsgesctz überhaupt nicht, vielmehr erklärt dasselbe in 8 38 die polizeiliche Anordnung zur Tödtung unter Umständen für zulässig. Die Bestimmung darüber, ob und in welchem Umfange von dieser Besugniß Gebrauch zu machen ist, unterliegt dem discretionärcn Ermessen der Polizeibehörden. Immerhin können aber auch diese die Tödtung nur für den Fall anordnen, wenn Hunde der Vorschrift des § 38 zuwider, frei umherlaufend betroffen werden. Für eine nachträgliche Abholung und Tödtung von Hunden, welche in Freiheit gesehen, aber von ihren Herren schon wieder eingesperrt worden sind, bietet der Inhalt des Reichsgesetzes ebensowenig einen Anhalt, wie dafür, daß unter dem Begriffe „frei umher laufend" auch solche Hunde verstanden werden, welche sich in geschlossenen Räumen, wie Höfen, Gärten, Treppen und Corridoren befinden." Großenhain, am 31. Mai 1882. Die Königliche Amtshauptmannschaft. —— von Weissenbach. Fr. Bekanntmachung. Die auf den Monat April d. I. im Hauptmarktorte Großenhain festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage betragen: 8 M. 10 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 65 - - 50 - Heu, 2 - 38 - - 50 - Stroh. Großenhain, am 5 Juni 1882 Die Königliche Amtshanptmannschaft. von Weissenbach. Tn. Bekanntmachung. Die Schulvorstände werden hierdurch veranlaßt, die Anfang Juni fälligen Anzeigen über Personal, und Gehaltsverändernngen bez. Vacat- schein, soweit es noch nicht geschehen, unverzüglich hier einzureichen. Großenhain, am 6. Juni 1882. Der Königliche Bezirks - Schnlinspeetor. , . - Wigand. Nach der Vorschrift in 8 12 der Ausführungsverordnung zum Reichsimpfgesetz werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der impfpffichtigen Kinder des hiesigen Jmpfbezirkes (Stadt und Rittergut Riesa mit Göhlis) hiermit aufgefordert, mit ihren Kindern in den nachstehend anberaumten Impf- und Rcvisionsterminen im Saale des hiesigen Rathhanses behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen, oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen, welche im Impftermine aufzuweisen sind. Jmpfpflichtig sind folgende Kinder: 1. jedes Kind vor dem Ablauf des auf sein Geburtsjahr fallenden Kalenderjahres, sofern es nicht die natürlichen Blattern überstanden hat, 2. alle Schüler und Schülerinnen der hiesigen Schulen, welche in diesem Jahre das 12. Lebensjahr zurücklegen oder zurückgelegt haben, sofern sie nicht in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder nicht mit Erfolg geimpft worden sind, 3. alle Kinder, welche überhaupt nicht oder nicht mit Erfolg geimpft worden sind und bei welchen die Impfung nachgeholt oder wiederholt werden soll. Als Impf- und Revisionstermine werden anberaumt der 12. 16. 19. 23. 26. 30. Juni und der 3. 7. 10. 14. 17. und 21. Juli d. I., jedesmal Vormittags 9 Uhr. Die Eltern der impfpflichtigen Kinder werden zu einem der vorgenannten Impftermine besonders vorgeladen. Das Jmpfgesetz vom 8. April 1874 enthält in 8 14 die Bestimmung: ,,Eltern, Pflcgeeltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 5V Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft Die angeordneten Impfungen erfolgen unentgeldlich. Riesa, am 7. Juni 1882. Der Ttadtrath. Steg er, Bürgermeister. Hbg. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 7. Juni 1882. — Es sei auch an an dieser Stelle nochmals darauf hinzewiesen, daß die engere Wahl zwischen Herrn Finanzrath a. D. Paul Sch ickert in Dres den und Herrn Baumeister Eduard Kämpffer in Leipzig Freitag, den 9. Juni innerhalb der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 6 Uhr Nachmittags im ersten Bezirk im Rathhaussaale und im zweiten Be zirk in der Münch'schen Restauration ollhier stattfindet. Ausdrücklich sei sodann noch bemerkt, daß alle Stimmen, welche nicht auf den einen oder den anderen der oben genannten Wahl-Candidaten fallen, ungültig sind. — Von Seiten der socialistischen Partei ging uns heut« folgende Zuschrift an die Wähler Geyer's mit der Bitte um Veröffentlichung zu: Zur Stichwahl! Den Wählern Gcycr'S bringen wir hierdurch zur Kenntmh, daß sie sich bei derbevorfiehenden Stichwahl der Abstimmung enthalten wollen, weil die Fortschrittspartei stet« für da s Militärbudget gestimmt hat, welches ca. '/» lämmtlicher ReichSausgabcn beträgt. Ferner hat ter fortschrittlick»e Abge ordnete, Herr Hamspohn, in Meitze» erklärt, datz die Fort schrittspartei die entschiedenste Gegnerin von uns sei, und einen entschiedenen Gegner von uns können wir nicht wählen. In Dresden-Altstadt hat die Fortschrittspartei bei der Stichwahl zwischen Stübel und Bebel für den conservativcjn Stübel gestimmt. Herr Lehrer Schmidt, der Geschäfts führer der Fortschrittspartei, hat in Großenhain die socialistiscknm Wähler Gesindel genannt, und vom „Gesindel' sollen die Fortschrittler keine Stimme erkalten. Viele Wähler Geyer's. Falls gewisse Kreise Vorstehendes als ein von uns inscenirtes Wahlmanöver ansehen sollten, so diene ihnen zur Notiz, .daß sie das Manuskript in unserer Ex pedition einsehen können. — Der Zimmermann und Sägemüller Friedrich Ham mitzsch, welcher die große silberne Medaille erhalten hat, ist nicht 25 Jahre, sondern über 31 Jahre ununterbrochen in der Fabrik von C. C. Brandt allhier in Arbeit gewesen. — Bei einer bloS 25jährigen Dienstzeit wird die Medaille nicht verliehen, sonst würden wohl mehrere andere Arbeiter ebenfalls bedacht worden sein. — Heute wurde das anstehende Gras im Stadt park öffentlich versteigert und dabei ein Ge- sammterlös von 361 Mark 30 Pf. erzielt, gegen 437 Mark im Vorjahr. — Das mühevolle Geschäft der Erhebung einer Berufsstatistik ist in unserer Stadt nunmehr beendet und haben bereits die meisten der 37 Zähler, welche damit betraut waren, ihre Arbeiten an die städtische Zählungs-Commission abgeliefert. Wie wir erfahren, haben die Gewerbekarten und die Erhebungen der land- wirthschaftlichen Betriebe den Zählern die meisten Schwierigkeiten bereitet und die meiste Arbeit verursacht. — Die zu erwartende günstige Obsternte in diesem Jahre dürfte insofern — von anderen Zwischenfällen abgesehen — einen Ausfall erleiden, als sich stellen weise in den Pflaumen die sogenannte Kern m ade zeigt, wodurch die inficirte Frucht massenhaft abfällt. Wir wollen hoffen, daß dieser Schaden nur auf ein-
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