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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.04.1899
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1899-04-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18990428015
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1899042801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1899042801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1899
- Monat1899-04
- Tag1899-04-28
- Monat1899-04
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Größere Schriften laut unserem Preis» verzeichiiiß. Tabellarischer und gifsernjap nach höherem Tarif. Ertra-Beilagen (gesalzt), nur mit der Morgen-Llutgabe, ohne Poslbesorderunz 60.—, mit Postbesörderung X 70.—. »Ochch^» — Ännahmeschluß für Anzeigen: Abend«Au»gabe: Bormittag» 10 Uhr. Margeu-Au-gabe: Nachmittag» 4 Uhr. Lei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stet» an die Expedition zu richten. Druck «nd Verlag von S. Polz in Leipzig. 93. Jahrgang. Die Bayerische Gewerbesteuer. ii. <H> Die Bayerische Gewerbesteuer, oder wenigsten» der Entwurf, der un» hier vorliegt, müßte nicht ein neues Ge setz sein, wenn sie nicht die Merkmale der sogenannten Mittel» standSpolitik, d. h. der Fürsorge für den mittleren Gewerbe- und Handeltreibenden, tragen würde. Alle Wünsche, die bisher laut wurden wegen Besteuerung der Waarenhäuser, der Filial geschäfte,derConsumvereincunddergroßen gewerblichen Betriebe, sind erfüllt worden. Ohne besondere Opposition sind die ziemlich harten Bestimmungen über die Großmühlen, Großbrauereien rc. angenommen worden. E» ist gewiß ein löbliche» Bestreben, dem Mittelstände entgegenzukommen und seine Erhaltung zu sichern. Die Wohlfahrt de» Staate» beruht aus der Unabbänigkeit seiner Bürger, und wenn erst ein jeder Bürger ein Angestellter de» Großkapitals wäre, so würde eS um die Freiheit der Meinung schlecht bestellt sein. Denn die politische Richtung würde einseitig, wie bei den Socialdemokraten, nach der wirthschaftlichen Stellung de» Einzelnen gravitiren. Auf cer andern Seite darf nicht ver gessen werden, daß Deutschland auf den Export angewiesen ist, daß es für etwa 2000 Millionen mehr einführt, al» auSführt, und daß diese passive Handelsbilanz nur durch den intensivsten Export verringert werden kann. Dieser intensive Export ist aber nur durch die billigste Herstellung der Waare möglich, ist nur möglich, wenn der deutsche Producent als Consument so billig als möglich kaufen kann. Daß hierbei der Zwischenhandel, so viel Verdienst er in einer hinter uns liegenden Periode auch hatte, zu kurz kommt, daß der kleinere und mittlere Zwischenhandel dabei leiden muß, das ist eine unausbleibliche Folge der gewerb lichen und Handelsentwickelung. Nun liegt die Frage so: Wie kann man den Kleingewerbtreibenden, den Mittelstand, dessen Glieder als Bürger so wichtig sind, erhalten und wie kann man zugleich der neueren Entwickelung Rechnung tragen und die Ausfuhr in allen ihren Theilen zum Woble des Landes unterstützen, ohne dabei den Consum selbst zu ver ringern, ohne die Lebenshaltung zu schmälern? Um diese Preisfrage dreht sich die ganze üppig ins Kraut geschossene Agitation; leider wird dabei meistens nur die eine Seite: Erhaltung der kleinen Betriebe, nicht aber auch Förde rung der Ausfuhr betont. Die bayerischen Gesetzgeber haben diese Sachlage natürlich berücksichtigen müssen und gemäß der Zusammensetzung der Kammer hat man mehr die kleineren Producenten als die kleineren Consumenten berücksichtigt. Um dies hier gleich zu erwähnen, hat man beispielsweise beim Müblengewerbe die Großmühlen so hoch besteuert, daß man den Vorwurf nicht ungerechtfertigt findet, diese Bestimmung richte sich ganz besonders gegen die Ludwigshafener Mühle, die man erdrosseln wolle und dabei nicht bedenke, daß Mannheim diese Mühle mit Vergnügen aufnchmen würde, wie cS jetzt schon die große Seifenfabrik, die allen anderen deutschen Seifenfabriken den Prosit abwaschen soll, ausgenommen hat. Gemäß dem leitenden Gedanken des Gesetzes macht das Gesetz Unterschiede zwischen Groß- und Kleinbetrieb. Im Kleinbetrieb gestattet eS die Führung verschiedener Waaren ohne Erhöhung der Normalabgabe, im Großbetrieb nicht, es gestattet auch den Handwerkern, gekaufte Artikel zu führen, und setzt fest, daß für diesen Handelsbetrieb eine Normalanlage ganz oder tbeilweise in Ansatz gebracht werden kann, nicht muß. Die Filialen werden besteuert, nicht aber nothwendiger Weise getrennte Geschäftsräume, wie z. B. bei Kohlen geschäften Niederlage und Contor. Wir lasten den betreffenden Artikel hier so weit nöthig folgen: Werden von einer Person oder Gesellschaft mehrere Ge werbe betrieben, deren Vereinigung durch die Natur des Unternehmens bedingt oder herkömmlich ist, oder in einem Detailhandelsgewerbe Waaren verschiedener Gattung feil gebalten, so ist die Normal- und Betriebsanlage nur einmal, und zwar nach dem Hauptgewerbe oder hauptsächlichsten HandelSgegenstande, im Zweifel nach dem böchbesteuerten der einschlägigen Gewerbe oder Handelsgegenstände zu berechnen. Werden von einer Person oder Gesellschaft mehrere Gewerbe betrieben, bei denen die vorstebend erwähnten Voraussetzungen nicht gegeben sind, dann ist für jedes Gewerbe die Normal anlage besonders in Ansatz zu bringen. Hierzu wird noch Folgendes bestimmt: a) Ist mit einem nicht zu den Handelsgeschäften zählenden Gewerbe am Orte des Geschäftsbetriebs die Haltung eines offenen VerkaufS- lagerS verbunden, in welchem außer den selbst erzeugten Gegenständen auch zum Handel beigelegte Waaren feil geboten werden, so kann für den Handelsbetrieb eine be sondere Normalanlage ganz oder theilweise in Ansatz gebracht werden, b) Werden von einem Gewerbtreibenden zum Zwecke des Absatzes der Erzeugnisse des eigenen Geschäftsbetriebs oder zur Ausdehnung eines Handelsgewerbes mehrere Verkaufsläden oder ständige Niederlagen zum Waren verkäufe gehalten, dann ist für jeden Verkaufsladen und für jede Niederlage eine entsprechende Normalanlage nach Maß gabe der im Tarife für daS betreffende Gewerbe vorgesehenen Sätze zu bestimmen, e) Erfolgt — abgesehen von dem vor stehend unter lit. b erwähnten Falle — der Betrieb eines oder mehrerer Gewerbe durch denselben Unternehmer in ge trennten Betriebsstätten, so ist für jeden von dem Haupt geschäfte abgezweigten Betrieb eine gesonderte Normalanlage zu berechnen. Wie man die Filialen besteuert, so natürlich auch die Consumvereine, aber nicht allgemein, sondern nur ein seitig die für den Privatconsum gegründeten, die für die Landwirthe zum gemeinschaftlichen Bezug von Prvducten bleiben frei. ES liegt auf der Hand, daß hier eine große Ungleichheit geschaffen wird, eine tendenziöse Ungleichheit, die niemals Zufriedenheit schaffen kann. Es heißt im Artikel 20: Der Gewerbesteuer sind nicht zu unterziehen die wechsel seitigen Versicherungsanstalten (Krankenkasse, Lebensver sicherung), dann jene Erwerbs- und Wirlhschaftsgenosseu- schaften, welche auf dem Grundsätze der Selbsthilfe be ruhen, die ihrem Zwecke entsprechende Thätigkeit nur auf den Kreis ihrer Mitglieder beschränken und nicht die Erzielung eines gewerblichen Gewinnes anstreben. Bei Beurtheilung der Voraussetzungen dieser Steuer befreiung ist der thatsächliche Betrieb deS Unternehmens maßgebend. Tie für das Unternehmen eingetragene Firma oder der Inhalt der Statuten dienen nur als Anhaltspunkt der Beurtheilung. In die durch gegenwärtigen Artikel be stimmte Steuerbefreiung sind nicht eingeschloffen: a. Consumvereine mit Ausnahme derjenigen landwirth- schastlichen Consumvereine, welche ohne Haltung eines offenen Ladens die Vermittelung deS Bezugs von ihrer Natur nach ausschließlich für den landwirthschaftlichen Betrieb bestimmten Waaren besorgen, lr. Vorschuß- und Creditvereine mit aus gedehntem bankähnlichen Betriebe. Eine Bestimmung, die mit am meisten interessiren dürfte, betrifft die Waarenhäuser. Hier hat man noch eine neue Steuer ins Gesetz gebracht, die Umsatzsteuer. „Gewerbliche Unternehmungen, welche behufs der gewinn bringenden Verwerthung größerer Betriebsmittel ihrem Ge schäftSbetriebe eine außergewöhnliche Ausdehnung geben und durch die Art ihres GeschaftSverfahrenS von den Grundsätzen und Formen, unter welchen die im Tarife enthaltenen Ge werbe auSgeübt zu werden pflegen, wesentlich abweichen, sind mit einer nach dem Geschäftsumfange steigenden Normal anlage zu belegen, welche unter Hinzurechnung der Betriebsanlage nicht unter einem halben Pro cent und nicht über drei Procent deS GeschäftS- umsatzeS betragen soll." Zu den gewerblichen Unternehmungen der erwähnten Art zählen unter den angegebenen Voraussetzungen insbesondere a. Waarenhäuser, Großmagazine, Großbazare, AbzahlungS- und Versteigerungszeschäfte, sowie Versandtgeschäfte, durch welche Waaren, die ihrer Beschaffenheit nach verschiedenen Gattungen angehören oder als Erzeugnisse verschiedener In dustriezweige oder Handwerksgeschäfte anzusehen sind, in größerem Umfange mittelst Einzelverkauss in offenen Ver kaufsstellen feilgehalten oder im Wege des unmittelbaren Versandtes an die Consumenten zur Veräußerung gebracht werden, d. Gewerbe der unter Iit. a bezeichneten Art, in welchen der Betriebsumfang durch Haltung einer Mehrzahl von Verkaufsstellen oder Niederlagen für oen Vertrieb der Waaren oder Erzeugnisse außergewöhnlich erweitert wird. Als GeschäftSumsatz gilt die Gesammtbrutto- einnahme(!) des Hauptgeschäfts und der etwaigen Filialen. Die hiernach festgesetzte Normalanlage ist für das Haupt geschäft und für jede einzelne Verkaufsstelle oder Niederlage entsprechend ausznscheiden, sofern daö Hauptgeschäft und die sämmtlichen Verkaufsstellen und Niederlagen sich nicht an demselben Orte befinden. Das Conglomerat von Steuern, das in diesem Gesetz entwürfe enthalten ist, würde nicht vollständig sein, wenn sich nicht auch noch die Besteuerung nach der Anzahl der be schäftigten Arbeiter und Gehilfen vorfände. Nicht bei allen Ge werben wird sie erhoben; aber beispielsweise haben Hüttenwerke und Eisenwerke für jeden Arbeiter ohne Unterschied 5^4 40^f, Steinbrüche 3 ^4 60 u. s. w. jährlich zu zahlen. Eine Beschränkung deS Lehrlingswesens will man anscheinend damit herbeiführen, daß man die über die Zahl der Gehilfen steigende Zahl der Lehrlinge wie Gehilfen besteuert. Inwieweit nun diese» Gesetz die Industrie belastet oder erleichtert, das läßt sich erst nach einigen Jahren sage». DaS ist aber schon jetzt sicher, daß die großen Betriebe besonders stark betroffen werde». Einzelne Beispiele mögen für viele sprechen. Buchdrucker zahlen bei kleinem Umsang der Druckerei in den vier Claffen der Normalanlage 2, 3, 5, 7 -4, größere Buch druckereien 15, 30, lOO, 250-4; ein Anhalt, was klein und groß ist, ist im Gesetz nicht angegeben. Grossisten, Waaren- bäuser, Bankiers zahlen, obgleich doch hier die Erträgnisse, die Umsätze ganz verschieden sein können» in den vier Claffen der Normalanlage 40 (50), 60,120, 250 -4, Banken 1000 und 2000„4 Verkehrsanstalten sind mit 500 bis 1000^4 bedacht. Wirthschaften weisen alle möglichen Sätze von 1 ^4 bis 72^4 auf. Fabriken sind gewöhnlich mit 18, 36, 120, 250 ^4 einzuschätzen. Von den vielbesprochenen Mühlen zahlen kleine mit einem Ver- mahlungö-Ouantuin bis zu 2000 Centner 1 und 2 -4, bis zu 20 000 Centner 3, 5, 7, 9 ^4, mit größerem Quantum 40, 80, 150, 250-4 Diese Sätze gelten alle nur für die Normal anlage. Die Betriebsanlage wird natürlich gesondert erhoben. Bei Müblen bis zu 20 000 Centner Vermahlungsquantum hat bei Bemessung der Betriebsanlage die Anzahl der jähr lich zu Mehl verarbeiteten Centner Getreide als Anhaltspunct in der Weise zu dienen, daß unter Freilassung von 1400 Centner für je weitere 50 Centner der Betrag von 15 in Berechnung gebracht wird. Bei Bemessung der Betriebsanlage der Mühlen mit größerem BermahlnngSquantum Hal die Anzahl der jähr lich zu Mehl verarbeiteten Centner Getreide als Anhalts punkt in der Weise zu dienen, daß a) bis zu 40 000 Centner für jelOOCentner der Betrag von 40 ^s, k) über 40 0000 bis 100 000 Centner 80 ^s, e) 100 000 bis 150 000 Centner 1,20.4, ck) 150 000 bis 200 000 Centner 1,60-4, e) 200 000 bis 250 000 Centner 2 .4, k) 250 000 bis 300 000 Centner 2,50 -4, g) 300 000 bis 350 000 Centner 3 .6, k) 350 000 bis 400 000 Centner 3,50 .4, i) 400 000 bis 500 000 Ctr. 4-4, k) 500 000 bis 1 000 000 Centner 5^, I) über 1 000 000 Centner 6 .4 in Berechnung gebracht wird; der höhere Satz bezieht sich immer nur auf das Quantum, welches über die vorherige Höchstziffer gebt. Man wird nicht fehlgehen in der Annahme, daß die 60 000 Betriebsanlage, welche die Ludwigshafener Mühle zahlen soll, einer Erdrosselung nahe kommt. Aber nicht nur die Mühle, sondern auch Bayerns ureigenste Industrie, die Brauerei, soll getroffen werden. An Normalanlagen zahlen Brauereien a. communalbercchtigte 1, 2, 4, 6 -4, d. selbstständige mit gewöhnlichen Betrieben 9, 20, 30, 40 Großbrauereieu 50, 100, 150, 250 -4 Hierzu tritt als Betriebsanlage für die ersten 150 im Jahre verwendeten Hektoliter Malz nichts, für die folgenden von über 150—500 bl werden 4 pro Hektoliter, 500—1000 dl 5 pro Hektoliter, 1000—2000 HI 6 pro Hektoliter, 2000—3000 KI 7 pro Hektoliter, 3000—6000 kl 8 -1 pro Hektoliter, 6000—10 000 dl 9-f pro Hektoliter, 10 000—20 000 kl 10 pro Hektoliter, 20 000—30 000 hl 11 pro Hektoliter, 30 000—40 000 KI 12 pro Hektoliter, 40 000—50 600 kl 13 pro Hektoliter, 50 000—100 000 kl 15 pro Hektoliter, 100 000—150 000 kl 20 pro Hekto liter, 150 000—200 000 dl 25 pro Hektoliter, über 200 000 kl 30 pro Hektoliter in Ansatz gebracht. Der höhere Satz kommt nur für das Quantum, welches über die vorherige Höchstziffer geht, zur Anrechnung. Ist eine Specialbetriebsanlage nicht vorgesehen, so kommt die allgemeine in Betracht. Diese beträgt, um nur einige Claffen anzuführen,beieinemErtrage bis500-4 50^s, 1400—1600^6^, 2400—2600 18 -4, 4200—4600 ^4 50 „4, 6600—7000 100 -4, 9000—9500 -4 180 „4, 12 000—13 000 ^4 320 und steigt bei einem höheren Ertrage von mehr als 13 000 „4 bis einschließlich 39 000 ^4 in Classeusätzen von 1000 um je 40-4; bei einem Ertrage von mehr als 39 000 -4 bis einschließlich 40 000 -4 beträgt die Betriebsanlage 1400 Bei einem Ertrage von mehr als 40 000-4 beträgt die Be triebsanlage jeweils 3'/r vom Hundert des Ertrages, bei einem Ertrage über 70 000 -4 3^/«, bei einem Ertrage über 100 000 -4 4 vom Hundert deS die Summe von 70 000 .4 beziehungsweise 100 000 -4 übersteigenden Ertrages. Wir haben versucht, ein Bild der neuen bayerischen Ge werbesteuer zu geben, die steuertechnischen Bestimmungen, die Wahl der Steuerausschüffe, der NeclamationSweg u. a. können hier, wo eS sich nur um die wirthschaftliche Seite des Gesetzes handelt, nicht interessiren; es würde zu weit führen, die im Uebrigen liberalen Bestimmungen zu erörtern. In wie weit der bayerische Handel und die bayerische Industrie die Steuer vertragen können, wird die Zeit lehren; können sie sie nicht mit Leichtigkeit ertragen, dann werden die Länder den Nutzen haben, die diese Belastung nicht kennen, und ihre Industriellen werben mit Dilse eines bayerischen Gesetzes der Industrie Bayerns die schärfste Concurrenz machen, denn die Einfuhr nach Bayern kann nicht verboten werden. Ferrrlletsn Katholische Literatur. Bon Adolf Bartels. „Ein Gott, ein Volk, ein Reich, ein Heer", heißt ja Wohl das auch in den letzten Jahren öfter wiederholte Wort von der deutschen Einheit oder bester den deutschen Einigungsmächten. Dabei ist eine Einigungsmacht vergessen, die vielleicht in früherer Zeit die stärkste gewesen ist, die Literatur. Oder hat die Literatur aufgehört, «ine Einigungsmacht zu sein, ist sie vielleicht gar eine Trennungsmacht geworden? Wie ein pessimistischer Bourtheiler des deutschen Lebens der Gegenwart zu der An schauung gelangen könnte, daß das deutsche Volk in drei große, gleichsam durch Abgründe von einander getrennte Theile, einen nationalen, einen ultramontanen und einen socialdemokratischcn, zerfalle, die fast nur noch äußerlich verbunden seien, so wäre unter Umständen auch die Literatur in deutscher Sprache als dreigetheilt anzusehen: es giebt außer der allgemeinen deutschen heute unzweifelhaft «ine specifisch-katholische und specifisch-social- demokratische Literatur, deren Erscheinungen sich von Jahr zu Jahr vermehren und große Leserkreise finden, die sich fast aus schließlich nur um sie kümmern, so daß also wirklich drei ver schiedene geistige Welten in Deutschland vorhanden sind. Das wird auch dec nichtpesstmistische Beurtheiler nicht bestreiten können; erst über die Bedeutung der beiden Sonderwelten im Derhältniß zur allgemein-deutschen werden die Meinungen aus- rinandergehen. Ich für meine Person bin kein Pessimist, aber der Ansicht, daß man sich im großen deutschen Lager um die katholische wie die socialdemokratische Literatur viel zu wenig kümmert, bin ich doch. Ja, unsere Nationalökonomen lesen auch socialdemokratische Schriften, aber gerade die eigentlichen Propagandaw^rkc, die zahlreichen geschichtlichen Schriften z. B. nicht; unsere evan gelischen Theologen stehen auf der Wacht und weisen die Angriffe auf Luther und ihre Kirche zurück, aber was wissen sie von der gewöhnlichen katholischen Volks-, z. B. der Romanliteratur? Geradezu unverantwortlich benimmt sich auch hier die deutsche Durchschnitt-Presse, besonders die, die für jeden Sensationsproceß und jeden Tagesklatfch viel« Spalten füllt. DaS Schlimme ist, daß auch ernste Leute über daS geistige Sonderleben großer deut scher BevökkerrmgSthrile völlig im UnAaren bleiben, und daß so nichts oder wenig geschieht, die unzweifelhaft vorhandenen Klüfte wieder zu schließen. Es war ein stolzes Wort, das von der deutschen Wissenschaft als protestantischer Wissenschaft, das mit einigem Recht auch auf die Dichtung übertragen werden zu können schien. So war es ja nicht gemeint, als ob die deutsche Wissenschaft «inen specifisch- protestantischen Charakter trüge, aber sie erschien als aus dem den Geist freimachenden Protestantismus erwachsen, vom pro testantischen Deutschland wesentlich getragen, wenn auch ohne kon fessionellen Charakter, durchaus unabhängig, weder von religiösen noch politischen Dogmen bestimmt. Wie steht es heute mit dieser protestantischen od«r besser unabhängigen deutschen Wissenschaft? Nun, Gott sei Dank, sie existirt und wird hoffentlich existiren, so lang« es Deutsche giebt, aber ihre Wirkung ist, glaube ich, ge ringer geworden, die Wirkung der Tendenzliteratur dagegen ge wachsen. An und für sich läßt sich gegen diese gar nichts sagen, sobald die Tendenz offen «ingestanden, der Gesichtswinkel, unter dem man schaut, umrissen wird: Die Dinge haben nun einmal verschiedene Seiten, und nicht all« Menschen schauen gleich. Ver derblich wird die Trndenzliteratur erst dann, wenn sie den An spruch erhebt, unabhängige Wissenschaft, lebenswahre Dichtung zu sein, trotzdem sie sich ihrer Einseitigkeit bewußt ist, wenn sie heuchelt und fälscht. Unsere allgemein-deutsche, unabhängig« Literatur hat — das können wir ruhig behaupten — stets Kon« kicks geforscht und geschrieben und sich von Dogmenzwang freizu halten versucht, obschon auch sie selbstverständlich den Zeit einflüssen unterlegen ist; die socialdemokratische wie die ultra montan« Literatur aber steht ihrer Natur nach unter dem Zwang« des Dogmas und läßt daher nicht bloS meist die geistige Freiheit, öfter auch die innere Wahrheit vermissen. Damit soll natürlich nicht gesagt sein, daß sie nicht unter Umständen Recht Haden, daß ihre Ansicht der Ding« nicht in vielen Fällen wenigstens be- achtenswerth sein könnte. Vor Allem die katholische GeschichtSliteratur hat denn auch in unserer Zeit vielfach Beachtung gefunden, nicht blos bei den Gegnern, die ihre Anschauungen zu widerlegen hatten, auch bei den Männern der unabhängigen Wissenschaft. Di« Forschung, die Methode der Gewinnung historischer Thatsachen ist heute bei den Katholiken genau die nämliche wie bei den „Unabhängigen", und so können diese die von jenen gewonnenen Thatsachen auch meist skrupellos benützen; erst bei der Verwendung der Thatsachen und den Schlüssen daraus tritt die Scheidung der Geister ein, von dem Mann« der katholischen Wissenschaft wird jede Thatsache im Hinblick aus die katholische Kirche, di» nicht blot dir allein selig machende, sondern auch die einzig und allein auf Erden be glückende Macht ist, bewerthet, und so scheiden sich die Thatsachen für ihn in angenehme und unangenehme — daß die angenehmen dann einen Vorzug bekommen, begreift sich. Immerhin haben die Katholiken der Gegenwart wohl Ursache, von einer Blüthe ihrer Wissenschaft zu sprechen; es erscheinen, so weit ich es wenigstens verfolgen kann, Jahr für Jahr stoff- und gehaltreich- Werke, an denen auch derMann der unabhängigen Forschung nicht j vorübergehen darf. Viele Verfasser können ihrem Namen das Ü. I. hinzufügen und thun es auch. Weniger glücklich als auf dem der wissenschaftlichen sind die Katholiken auf dem der schönen Literatur, wenn auch nicht ganz so unglücklich wie die Social demokraten, aus deren Reihen bisher noch kein einziger nam hafter deutscher Dichter entsprungen ist. Gerade hier aber möchte ich heute etwas Verweilen. Man nahm in früherer Zeit sechs große deutsche Dichter, sechs Classiker par sxesllence, an: Klopstock, Lessing, Wieland, Herder, Goethe, Schiller. Dazu sind in neuerer Zeit weitere sechs Dichter von annähernd klassischer Geltung getreten: Kleist, Grill parzer, Mörikr, Hebbel, Ludwig, Gottfried Keller. Ich weih wohl, man streitet über die letzten sechs noch hin und her, Uhland, Heine, Storm und noch manche andere haben auch begeisterte Anhänger — faßt man aber außer der Vollendung im Einzelnen auch den Umfang und Gesammtcharakter der Werke ins Auge, so wird es wohl bei jenen sechs bleiben müssen. Nun ist von den ersten sechs Tlassikern keiner Katholik, von den zweiten ein einziger, Grill parzer, und der war kein gläubiger, sondern ein von dem josefini schen Geiste stark beeinflußter. Da von den Deutschen, die Oester reicher eingerechnet, doch etwa drei Siebentel Katholiken sind, so ist das jedenfalls eine merkwürdige Thatsache. Aber auch unter den jenen Classikern folgenden großen Talenten sind nur wenige katholischen Ursprungs, ja, die Zahl der Dichter katholischer Ge- burt überhaupt ist nicht besonder» groß, wenigstens kommen für eine specifisch-katholischeLiteratur nur vereinzelte in Betracht. Die österreichischen Ex-Jesuiten des vorigen Jahrhunderts, Denis, Mastalrer, Blumauer können ja für diese ebenso wenig in An spruch genommen werden wie die österreichischen Dichter des unsrigen. Was ist bei Hedlitz, Raimund, Halm, Lenau, Auers perg, Hermann von Silm, was selbst bei Richter specifisch- katholisch? Die Modernen, Hamerling, Anzengruber, Rosegger, Marie von Ebner-Eschenbach stehen sogar eher im Gegensatz zum KatholiciSmuS, der in Oesterreich allerdings auch den einen oder den anderen Vorkämpfer, wie z. B. Sebastian Brunner, hatte. Einmal hat unsere Lichtung zwar «ine Art katholischer Tendenz gehabt, im Zeitalter der Romantik, aber mit Ausnahme von Brentano und Eichendorfs waren die Dichter auch damals keine Katholiken, dagegen zum Theil Converditen, wie Maler Müller und Stolberg, die noch einer früheren Periode angehören, wie Zacharias Werner, Ed. v. Schenk, Deumer, Leberecht Dre- wes, Ida Gräfin Hachn-Hahn, die in unsere Zeit hineinreichen. Katholisch ist dann freilich die größte deutsche Dichterin, Annette von Droste-Hülshoff, und die Neuromantik, die Oskar von Red witz' „Ameranth" einleitete, hat eine größere Anzahl katholischer Dichter und Dichterinnen, wie Friedrich Wilhelm Weber, Joseph Pape, Georg von Dyherrn, Edmund Behringer, Ludwig Brill, Wilhelm Molitor, Ferdinande v. Brackel, Maria Lenzen, hervor gebracht. Aber weiteren Kreisen bekannt ist von diesen Allen nur der «ine, Friedrich Wilhelm Weber geworden, der, wie Annette von Droste, gar nicht so specifisch-katholisch ist, wenigstens sein „Dreizehnlinden", das Epos aus dem alten Sachsenland hätte auch ein protestantischer Dichter recht wohl genau so schreiben können. Wenn man dann noch die Anfänge einer katholisch- volkSthiimlichen Literatur, wie sie sich namentlich im südlichen Baden (Alban Roß, Heinrich Hans Jakob) und in Westfalen finden, erwähnt, so hat man so ziemlich Alles, was von der katho lischen Dichtung in die allgemeine deutsche Literatur hineinrazt, beisammen. Der Stolz der Katholiken, ihre wahrhaft großen Talente sind und bleiben Joseps von Eichendorfs und Annette von Droste-Hülshosf. Wir wollen sie ihnen nicht absprechen, aber zur katholischen Romanliteratur gehört im Grunde keiner von Beiden, trotzdem Eichendorff im Alter sich auf den specifisch- katholischen Standpunkt stellte und Annette von Droste auch geist lich gedichtet hat — ihre besten Werke tragen aber keinen aus gesprochen confessionellen Charakter. In neuerer Zeit, nachdem die katholisch« Presse sehr stark an gewachsen war, zeigte sich dann auch ein Bedürfniß nach con- fessioneller Unterhaltungsliteratur, und diese ist denn in der That entstanden und bildet den Haupttheil der neueren katholischen „Dichtung". Man darf Dichtung in Anführungszeichen setzen, denn zur Dichtung kommt es eben sehr selten. Alles in Allem kann man sagen, ist die Gräfin Hahn-Hahn das größte Unter. Haltungstalent der Katholiken geblieben, und ihre seit dem Ueber- tritt („Von Babylon nach Jerusalem") erschienenen Romane er scheinen noch immer in neuen Auflaasn, so z.B. „Maria Regine" im vorigen Jahre in der sechsten. Viel roher uns äußerlicher als die Hahn-Hahn schrieb Konrad von Bolanden (Joseph Bischoff), oer die Geschichte plump-tendenziös auSschlachtete. Ihm ziemlich gleichaltrig war Philipp Leieus (Wasserburg), der sich nach einer
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