Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.07.1896
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1896-07-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18960718016
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1896071801
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1896071801
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-07
- Tag1896-07-18
- Monat1896-07
- Jahr1896
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Li» Morgen-Ausgabe erscheint um '/,? Uhr. di« Abend-Ausgabe Wochentag» um b Uhr. Leöaciion und Erpedittou: JohanneSgaffe 8. Die Expedition ist Wochentags ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis Abend« 7 Uhr. Filiale«: vttO Llemm's Gor tim. (Alfred Hahn). Uoiversltätsstraße 3 (Paulinum), Loni« Lösche, Kathortnenfir. 14, Part. und König-Platz 7, Bezugs-Preis I« der Hauptexpedition oder den im Stadt« bezirk und den Vororten errichteten NuS- «obrstrllrn ab geholt: vierteljährlich bei zweimaliger täglicher Zustellung tn» Hau» K.SO. Durch die Post bezogen für Deutschland und Oesterreich: viertestährlich 6.—. Dirertr tägliche Krruzbandsendung ins Ausland: monatlich 7.SV. Morgen-Ausgabe. Wger TagMM Anzeiger. Amtsblatt des Königlichen Land- und Amtsgerichtes Leipzig, -es Rathes und Volizei-Ämtes der Ltadt Leipzig. Anzeigeu-Preis die «gespaltene Petitzeile 20 Psg. Vkeclamen unter demRedactionSstrich (»ge spalten) SO^j, vor den Familiranachrichte» (6 gespalten) 40^. Gröbere Schriften laut unserem Preis, vrrzeichniß. Tabellarischer und Ziffernsas nach höherem Tarif. Extra-Beilagen (gefalzt), nur mit der Morgen - Ausgabe, ohne Postbesörderuiig KO.—, mit Postbesörderuug ^li 70 — Änuahmeschluß für Anzeigen: Abend-Ausgabe: Vormittag» 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: Nachmittags 4 Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je eine halbe Stunde früher. Anzeigen sind stets an die Expedition zu richten. Druck und Verlag von E. Pol» in Leipzig Sonnabend den 18. Juli 1896^ Sv. Jahrgang. Bestellungen auf Reiseabonnements nimmt entgegen und führt für jede beliebige Zeitdauer aus üie LxpeüMon äes L.e!p/^er ^aZedlattes, Johannisgasse 8. Das Obercommando in Frankreich. Bei der Reorganisation der französischen Armee nach dem Kriege von 1870/71 wurde es für ausreichend befunden, in der Stufenleiter der Generalität sich mit den drei Graden eines Brigadegenerals, Divisionsgenerals und Marschalls von Frankreich zu begnügen, wobei zugleich festgesetzt wurde, daß die Marschallswürde nur auf Grund von Kriegsverdienst zur Verleihung gelangen sollte. Dieses war nun bei den fran zösischen Expeditionen nach Tonkin und Madagaskar, die minderwerthigeren Unternehmungen ganz bei Seite gelassen, nicht in ausreichendem Maße vorhanden, und so kam es, daß die Marschallswürde in Frankreich auf den Aussterbeetat kam und ein höherer Grad als der unserem Generallieutenant entsprechende Divisionsgeneral in der französischen Armee nicht erlangt werden konnte, den daher nicht nur die Com mandirenden der Divisionen, sondern auch die der Armeecorps einnehmen. ES erschien aber alsbald nicht nur in Bezug auf die bei einer Mobilmachung aufzustellenden Armeen und Armee-Ab- tbeilungen, sondern auch wegen der Leitung großer Manöver nothwendig, eine Dienststelle zu schaffen, die zwischen dem Kriegsminister als dem Chef der Armee und den comman- direnden Generalen der Armeecorps eingefügt wurde. Zu diesem Zwecke erfand man den Oberkriegsrath als berath- fchlagende Behörde, welche in allen auf die Organisation der Armee und die Landesvertheidigung bezüglichen Angelegen heiten gehört werden mußte; vor allen Dingen bezog sich dieses auch auf die Anlage oder Auflassung von Festungen, wobei das letzte Wort allerdings immer dem Kriegsminister zufiel, welcher Präsident des OberkriegsratbeS war. Damit war aber der Uebelstand nicht beseitigt, den man in dem Fehlen eines über dem Tivisionsgeneral stehenden Grades empfand, und wenn man in der französischen Republik nicht eine so heillose Angst vor einer Militairdictatur hätte, so wäre ein solcher Grad vielleicht schon zu Boulanger's Zeiten eingeführt worden, wo diese Angelegenheit äußerst leb haft besprochen wurde. Daß auch jetzt Rochefort im „Jn- transigeant" solche Angstanwandelungen fühlt, wo die Regie rung eine auf das Obercommando in der französischen Armee bezügliche Gesetzesvorlage eingebracht hat, ist ohne jede Be deutung, da der Gesetzentwurf auf sichere Annahme rechnen kann. Dieser besaßt sich zunächst mit einer Erweiterung der Be fugnisse der Mitglieder des Oberkriegsrathes, denen man eine Stelle als Armee-Jnspecteure zugedacht bat mit der Berechti gung, in jedem Jahre nach näherer Anordnung des KriegS- ministers Besichtigungen über die Armeecorps abzuhalten, welche im Kriege im Verbände der Armeen oder Armee- Abtheilungen ihrem Befehle unterstellt sind. Diese Be sichtigungen halten sie in Begleitung der Officiere rc. ihres Stabes ab, wie sie ihnen nach dem Mobilmachungsplan zu- getheilt sind, so daß die einzelnen Mitglieder dieses mobilen Stabes sich ein Urtheil über die Leistungen der Truppen und den Werth des Materials bilden können. Naturgemäß müssen diese Besichtigenden einen höheren Rang als die commandirenden Generale einnehmen, und ebenso wird es für nöthig gehalten, diesen Rang einzufübren, weil sonst im Kriegsfälle die Franzosen einer ihnen ver bündeten Armee in Europa gegenüber im Oberbefehl bezüg lich des Ranges immer nachstehen würden, was ihr Prestige unmöglich zulassen kann. Dies allein wird schon ausschlag gebend für die Annahme deS Gesetzentwurfes sein, welcher zwölf Armee-Generale vorsieht, die über den Divisions generalen stehen und aus den Mitgliedern des Oberkriegs rathes, den Commandirenden der wichtigsten Armcecorps und den Präsidenten der technischen ComitvS im Kricgsministerium ausgewäblt werden sollen. Es sei dabei gleich eingeschaltet, daß die Armee-Commission der Kammer bei Berathung dieser Vorlage die Zahl der zu schaffenden Armee-Generale auf 25 erhöht hat. Zum Ausgleich der finanziellen Seite soll eine Verminderung der Divisivns- und Brigadegenerale eintreten. Der Gesetzentwurf nimmt aber auch gleichzeitig auf eine Verjüngung in der Generalität Bedacht und verlangt zu nächst, daß fortan bei Beförderungen jeder General schon nach zweijähriger Dienstzeit in seinem Grade in den höheren Grad aufrücken kann, anstatt wie jetzt »ach dreijähriger Dienstzeit. Außerdem aber soll die Altersgrenze für die Divisions- und Brigadegenerale um ein Jabr herabgesetzt werden, so daß die ersteren mit 64 anstatt mit 65, die letzteren mit 61 anstatt mit 62 Lebensjahren in den Reservecadre überzutreten haben. Die neu zu schaffenden Armee-Generale treten mit 66 Jahren zur Reserve über; jedoch sollen höchstens vier davon bis zum Alter von 68 Jahren in der activen Generalität beibehalten werden, wenn es mit Rücksicht auf ihre Erfahrung, ihre geleisteten Dienste, sowie ihre physische, geistige und moralische Kraft für das Heer und daS Land nützlich erscheint. DaS Gesetz vom 13. März 1875 sieht den Fall vor, daß auch Generale ohne jede Allersgrenze im activen Dienst ver bleiben dürfen, eine Ausnahme, die man vorzugsweise für den Gouverneur von Paris, General Saussier, gesetzlich festgelegt hatte, da man in ihm den Generalissimus der französischen Armee in einem zukünftigen Kriege erblickte. An dieser Bestimmung wird nun durch den neuen Gesetz entwurf nichts geändert, vielmehr ist in demselben ausdrücklich vorgesehen, daß sie auch entsprechende Anwendung auf die Armee-Generale zu finden habe. Mit dieser Ausnahme wird natürlich die gesetzmäßige Altersgrenze aufgehoben, wie eine solche überhaupt von höchst zweifelhaftem Wertbe ist, wofür das erhebliche Altern des französischen Officiercorps den besten Beweis abgiebt. — Mit der Einrichtung der Armee- Generale wird die äußere Organisation deS Officiercorps der französischen Armee zunächst abgeschlossen und mit denen der übrigen europäischen Armeen in Einklang gebracht sein. Deutsches Reich. K. Berlin, 17. Juli. Dem Gutsbesitzer Herrn v. Nathusius wird von der agrarischen Orthodoxie hart zugesetzt, weil er zuaestanden hat, daß die Landwirthschaft mit dem ver flossenen Jahre zufrieden sein könne. Dem Manne geschieht Recht, denn es ist offenbar Verrath an der Sache oder den Sachen — des Herrn v. Ploetz, nicht bei der Behauptung zu beharren, die Landwirthschaft gehe zu Grunde, weil die Regierung, die helfen könne, nicht Helsen wolle. Wenn aber schon Herr v. Nathusius Unannehmlichkeiten hat, obgleich er selbst erklärt, es nicht „so böse" mit seinem Zufriedenheits ausdruck gemeint zu haben, was muß erst mit den 2—3000 Landwirthen geschehen, die im schlesischen Wahlkreise Löwenberg -Greiffenberg gegen einen Mann .des Bundes der Landwirtbe einen Freisinnigen gewählt haben? Dieses Wahlergebniß wird jede andere Deutung und manche recht anfechtbare erfahren. Aber Eines thut es unzweifelhaft kund. Die Bauern im Kreise Löwcnberg, die den Berliner Rector Kopsch gegen einen unter ihnen lebenden, noch dazu persönlich sehr beliebten Grund besitzer gewählt haben, legen kein Gewicht darauf, daß die Regierungen Tag für Tag wegen angeblicher Nichtbeachtung der Noth der Landwirthschaft angegriffen und die Doppel währung und der Antrag Kanitz zur „Rettung der deutschen Bauern" gefordert werden. Denn wer das Alles will, darf eher jeden Anderen als ein Mitglied der freisinnigen Volkspartei wählen. Dabei war das Wahlbild in Löwenberg gar nicht verwirrt, der Kampf vor der ersten Wahl konnte nicht, wie es in Templin möglich war, natürliche Bundesgenossen verfeinden, eine Stichwahl war nur nolbwendig geworden, weil ein Socialdemokrat eine kleine Zahl Stimmen erhalten batte. Die Frage log klar und die Bauern haben sie gegen ihre „Helfer" beantwortet. Die Legitimation des Herrn v. Ploetz, im Namen der Landwirthschaft zu reden, ist nunmehr ganz zerrissen worden, und das im Osten! zr Berlin, 17. Juli. Die in mehr oder weniger enger Fühlung mit den leitenden parlamentarischen Kreisen des Centrums stehende klerikale Presse hat jetzt nachträglich noch des Bürgerlichen Gesetzbuches wegen einen harten Strauß mit jenen Centrumsblättern auszusccbten, welche sich rühmen, frei von jeglicher politischer oder Partei Rücksicht die „streng kirchlichen Principien" des Katbolicismus zu vertreten. Den Gegenstand des Streites bildet die Stellung des Centrums zu der Frage der Civilebe. Die Hauptorgane des Centrnms, die „Germania" und die „Kölnische Volkszeitung", mußten in langen Auseinander setzungen die Verteidigung der Fraktion gegen den Vorwurf unternehmen, dieselbe habe sich durch die Zu stimmung zur Civilehe, wie sie in dem Bürgerlichen Gesetz buch geordnet sei, eine Verletzung katholischer Grundsätze zu Schulden kommen lassen. Die „Köln. Volksztg." erklärt da gegen das Verhalten des CentrnmS für durchaus richtig und betont, die Partei habe wenigstens „eine Umformung der Civilehe erreicht, welche derselben ihren direct und aus geprägt kirchenfeindlichen Charakter genommen" habe, und die „Germania" sagt, man habe eine Gestaltung gefunden, mit der „ein Auskommen möglich" sei. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die „bürgerliche Ebe" (Civilehe) könnten „sich die Katholiken ohne Belästigung des Gewissens richten". Das wäre zweifellos Alles ganz gut und schön, wenn nur die Praxis nicht ein anderes Gesicht zeigte. Im schroffen Gegensatz zu den milden Lobrednern des Centrnms und seines Verhaltens in der Civilehefrage stehen nämlich nicht nur die theologischen Abhandlungen der Gegner der „Fractionspresse" im CentrumSlager, sondern auch — und das lnteressirt uns mehr — die praktischen Rathschläge, die von dieser Seite zu dem ausgesprochenen Zwecke an die katholische Bevölkerung ergehen, die gesetzliche Einrichtung der Civilehe so viel als möglich he rabzu würdigen. Dahin gehört auch die Mahnung eines bayerischen CcntrumSblatteS an die Brautleute, den Unterschied zwischen kirchlicher und bürgerlicher Trauung dadurch zu markiren, daß sie bei dem Standesbeamten nicht im Sonntagsstaat erscheinen. Auf den ersten Blick mag ein solcher Rath etwas kindisch er scheinen, wer aber die Denkweise und die Anschauungen weiter katholischer Volkskreise ohne höhere Bildung kennt, wird zugeben, daß hier eine Verhetzung bedenklichster Art vorliegt. Sollten sich die Geistlichen wirklich um die Toilette der zum StandeSamte gehenden Paare kümmern, so würden die Behörden dafür zu sorgen haben, daß die Standes beamten das Gleiche thun und auf die Beobachtung des äußeren Anstandes dringen. 6. U. Berlin, 17. Juli. Es hat eine Zeit gegeben, in der man anfing, in den Kreisen der Arbeitgeber .ein gewisses Mißtrauen gegen die Gewerbegerichte zu fassen, und in Berlin war das begreiflich, denn hier waren von gewissen Kammern, in denen die „Genossen" die Majorität hatten, Urtheile gefällt worden, die sicherlich vom Parteistandpuncte beeinflußt waren. Zum Glück wurden diese Wahrnehmungen an anderen Gewerbegerichlen nicht gemacht; die vorliegenden Berichte der Regierungs- und Gewerberäthe con statirten die segensreiche Wirkung der Gewerbegerichie nach allen Seiten bin. Die Zahl der im verflossenen Jahre durch das Gewerbegericht in Königsberg zu Stande gebrachten Vergleiche hat gegenüber dem Vor fahre wieder zugenommen und betrug mehr als die Hälfte der eingegangenen Klagen. In einem Streik der Klempnergesellen gelang es dein als Einigungsamt an gerufenen Gewerbegerichte, eine beide Parteien zufrieden stellende Einigung herbeizuführen. Beiden 6 im Regierungs bezirk Danzig bestehenden Gewerbegerichten wurden 486 Rechtsstreitigkeiten anhängig gemacht, 213 wurden druck Vergleich erledigt. Der Gewerberath für den Regierungs bezirk Erfurt bemerkt: Als Einigungsämter sind die Gewerbegerichte auch im Jahre 1805 nicht angerufen worden; dem Gewcrbegerichte wird von den Arbeitnehmern großes Vertrauen und Interesse entgegengebracht, wofür die starke Wahlbetheiligung derselben spricht. Der Gc- werberath für die Regierungsbezirke Hildesheim und Lüneburg spricht sich wie folgt aus: Im Berichtsjahr ist in Hildesheim ein Gewerbegericht ins Leben gerufen; der Vorsitzende erkennt au, daß die Beisitzer, gleichviel welcher Partei sie angehörten, rhr Richterainl durchaus unparteiisch verwaltet haben. Mit einer einzigen Ausnahme sind alle Urtheile einstimmig erfolgt. Die in industriellen Kreisen gehegte Befürchtung, daß die von den Arbeitnehmern ge wählten Beisitzer zu einer einseitigen Stellungnahme zu Gunsten der Arbeiter hinneigen würden, war nicht berechtigt. Der Vorsitzende des im Jahre 1884 in Peine er richteten Gewerbegerichts hat dieselben Erfahrungen gemacht. Von den 1670 anhängig gewesenen Streitigkeiten beim Gewerbegericht Frankfurt a. M. wurden 890 durch Ver gleich erledigt; beim Gewerbegericht Wiesbaden waren 388 Streitigkeiten anhängig, 194 endeten durch einen Ver gleich. Beim Gewerbegericht Aachen betrug die Zahl der Klagen 505, durch Vergleich erledigten sich 147, durch Ver zicht 176 und durch Urtheil 182. Ueberall bilden, wie man sieht, die durch Vergleich erledigten Klagen einen großen Procenlsatz und illustriren auch nach dieser Richtung hin die segensreiche Thätigkeit der Gewerbegerichte. — Der Unterstaatssecretair der südafrikanischen Republik Cor nelis van Boeschoten war von Sonntag bis Mittwoch hier anwesend. Obwohl er keinen politischen Auftrag oder Zweck hier hatte, hat er doch im Auswärtigen Amte bei den hier anwesenden leitenden Personen in Bezug aus allgemeine und coloniale Politik seinen Besuch gemacht. Er hob, wie die „B. N. N." erfahren, her vor, daß er allenthalben in Deutschland Wohlwollen und Entgegen kommen gegen die Republik und die Boeren gefunden habe. Berlin hat ihm vorzüglich gefallen, ebenso hat er von seinem Besuch in Friedrichsruh beim Fürsten Bismarck einen hohen Eindruck beivahrt — Das Oberverwaltungsgericht hat anläßlich eines Special falles unlängst folgende Entscheidung über körperliche Züch tigung der Schüler gefällt: „Ter Lehrer ist zur Vornahme „empfindlicher körperlicher Züchtigungen", und zwar sowohl bei Schülern einer anderen, wie auch bei solchen seiner eigenen Elaste absolut berechtigt. Da das Verhalten der Schüler auch außerhalb der Schule der Schulzucht unterliegt, so darf die Züchtigung seitens des Lehrers selbstredend (!) auch außerhalb der Schul-Localitäten stattfinden. Dasselbe Recht hat auch der Geistliche in seiner Eigen- schäft als Religionslehrer. Die Schulzucht kann nur dann Gegen stand eines gerichtlichen Verfahrens werden, wenn eine merkliche oder wesentliche Verletzung deS Schülers stattgesunden hat. Als merkliche oder wesentliche Verletzung gilt aber unr eine solche, welche Gesundheit und Leben des Schülers „nachweislich" ge fährdet. Blutunterlaufungen, blaue Flecken und Striemen gehören nicht hierzu; denn jede empfindliche Strafe läßt solche Erscheinungen zurück." — Eine Regelung des Verlags-und des Versicherung s- rechts, die im neuen Handelsgesetzbuch nicht Ausnahme gesunden haben, ist nach dem „Hann. Cour." bereits in Angriff genommen, so Laß die in der Denkschrift zum Handelsgesetzbuch gegebene Zu- Feuillctsn IN Die Niederwerfung des Aufstandes Deutsch-Sndwestafrika. Aus Drutsch-Südwestafrika liegen jetzt weitere Mit tkeilungen über die Kämpfe vor, welche die Schutztruppe siegreich über die aufständischen Herero st ämme bestanden. Die letzten ausführlichen Nachrichten schilderten den Kampf der Abtheilung unter Hauptmann von Estorfs bei GobabiS. Das Resultat war, daß die KhauaS-Hottentotten geschlagen und der Platz behauptet wurde, und diesem Erfolg, wie Major Leutwein sich ausdrückt, daS Schutzgebiet seine augen blickliche Rettung verdankte. Auf das Einbringen der auf ständischen Häuptlinge Nikodemus und Kahimema hatte Major Leutwein Preise ausgesetzt und war selbst am 11. April Abends mit einer Verstärkung in GobabiS zu Hauptmann v. Estorfs gestoßen, mit 45 Reitern und einem Geschütz. Hier setzt der Rapport deS Hauptmanns v. Estorfs ein, welcher über einen Zug bei GobabiS in der Zeit vom 13. bis 20. April, sowie über zwei Gefechte bei Sieg feld am 18. und 19. April nach dem „Deutschen Colonial blatt" wie folgt berichtet: Am 13. April früh brach die zusammengesetzte Feld compagnie in östlicher Richtung auf mit dem Auftrag, die Besatzung von OlifandSkloof heranzuziehen, mit welcher seit Mitte März alle Verbindung abgeschmtten war. Zugleich sollte genaue Aufklärung über den Abzug de- Feindes er bracht werden. Die Stärke der zusanimengestellten Com pagnie unter meinem Befehl betrug 84 Köpfe, 5 Namareiter, 96 Pferde, 2 Geschütze mit je 16 Ochsen, 1 Wagen mit 20 Ochsen bespannt, 9 Mann eingeborene- Volk beim Geschütz und Wagen. Den ersten Zug führte Premier-Lieutenant der Reserve v. Lind equist, den zweitenSeconde-Lieutrnant Helm, den dritten Vicefeldwebel Froede. Frische Spuren von Reitern und Fußgängern führten nach Osten weiter. In der Nacht liefen 200 Stück Großvieh und eine Anzahl Kleinvieh zu, Pferde. Diese Ausgabe wurde dadurch wesentlich erschwert, daß eine Anzahl Weiber die fechtenden Männer mit ihren Leibern zu decken suchten und doch ward bei diesem heftigen Kampfe, in dem allein sechs Khauas getödtet wurden, kein Weib verletzt. Besonders tapfer fochten neben ihren Officieren der Unterossicier Modler, die Reiter Busch und Halber stadt. Der Uiiterofsicier Pitt wurde in diesem Handgemenge schwer verwundet (er starb, durch die Brust geschossen, nach zwei Stunden), der Lieutenant Helm erhielt einen Schuß durch den linken Oberschenkel, machte mir jedoch hiervon nicht nur keine Meldung, sondern nahm auch an den Gefechten der folgenden Tage Theil, sowie auch an jedem Dienste bis zur Beendung des Zuges. Sein Pferd brach schwer ver wundet zusammen. Der Zug des Premierlieutenants v. Lindequist griff links von dem deS Lieutenants Helm ein und machte die Flüchtlinge nieder, welche jenem entronnen waren. Es hatte dieser Zug, bevor er zum Gefechte ein gezogen wurde, ein heftige- Feuer über sich ergehen lasten muffen, daS er nicht erwidern durste, und hierbei eine große Ruhe bewahrt, dem Beispiele seine» Lsficiers folgend. Während des Kampfes hatte indeß ein feindlicher Haufen einen Vorsprung aus der Flucht in östlicher Richtung ge wonnen, die Geschütze hatten noch Gelegenheit, drei Schrapnel- schüsse auf sie abrugebrn, während dir Compagnie sich schnell sammelte und ihnen nachsetzte. E» gelang, noch einig« Gefangene zu machen, der Rest entzog sicd der Verfolgung in dem dichten Busche und di« hrreindrechrndr Nacht begünstigte die Flucht. Unter den Gefangenen befand sich der Kaffern- häuptliug Apollo. . Tue Compagnie bezog in der Dunkelheit ein Lager am Wasser. Mit Anbruch des folgenden Tage- ritt der Zug deS Viceseldwebrl» Frorde das Gesichtsfeld ab, während die Compagnie sich marschsähig machte. Plötzlich hörte man im Lager heftige» Schießen au» nördlicher Richtung, e« war klar, daß der abgesandtr Zug ein Grsecht zu bestehen hatte. Ich führte den Rest der Compagnie dorthin im Trabe vor, und ließ dir Geschütze folgen. Eine Wache verblieb im Lager. Als ich die Lage de- fechtenden Zuges übersehen konnte, zog ich mich sofort nach der linken Flanke dcS Gegners. Schon welches nach Gobabis zurückgetrieben wurde, während die Compagnie am 14. April nach GuruS ging, wo sie eine ver lassene KhauaSwerft vorfand und an den Spuren feststellte, daß die Khauas mit vielem Vieh in nördlicher Richtung ge flohen seien. Am Abend ritt der Lieutenant Helm mit 23 Reitern nach OlifandSkloof ab, um die dortige Be satzung heranzuführen, am 17. Abends kehrte er mit der Be satzung zurück, die Kcpfstärke der Compagnie wuchs dadurch auf 90 Köpfe an. Im Lause deS 17. griff man eine Anzahl Kaffern auf, welche angaben, daß die von Gurus entflohene KbauaSwerft sich an einer Wasserstelle, etwa zwei Tagemärsche nördlich festgesetzt habe. Am 18. April früh brach die Com pagnie mit Tagesanbruch nach Norden auf, quer über daS Feld ziehend und den Spuren der Flüchtlinge nachgehend. Am späten Nachmittag traf sie südwestlich von Siegfeld ein. Einige aufgegriffenr Kaffern sagten au», daß der Häupt ling Kahimema TagS vorher dort gewesen, aber mit einer Anzahl Khauas wieder nach Westen abgerückt sei. In Sieg feld sollten nur Herero- sein. Gegen Sonnenuntergang ging die Compagnie über die mit einzelnen Büschen bedeckte Flache gegen Siegfelv vor, neben dem rechten Flügel die Geschütze. Die im Busch versteckten Werften wurden erst sichtbar, als die Compagnie einige Hundert Meter an sie heran war. Ich ließ den Zug des Feldwebels Froede absitzen und gegen die Hauptwerft, in der sich jetzt eine große Volksbewegung ent wickelte, zu Fuß borgehen, während ich mit den beiden andern Zügen die Werften link» umging. DaS buschige Feld hinter der Werft bedeckte sich nun mit Flüchtlingen und ick ließ den Zug deS Lieutenant-Helm im Galopp Vorgehen, nm sie zurückzu treiben. Er bekam hierbei au» den Büschen Feuer, ebenso der Zug des Feldwebel» Frotde, der nun auch seinerseits da» Feuer auf 200 m begann. Der Zug dcS Lieutenants Helm wurde gesammelt und attackirtr gegen die Büsche, aus deneu geschossen wurde. Es kam hierbei zu einem heftigen Kampfe und Handgemenge. Die KhauaS — al» solche stellte sich nämlich der Gegner heraus — drückten sich vor den an sprengenden Reitern in di« Büsche und schossen dann hinter ihnen her. Dies« sprangen nun vom Pferde und bekämpften ihre Gegner zu Fuß. Die Reiter besaßen in dem Gewehre Ä/88 mit aufgepflanztem Seitengewehr eine unhandliche Waffe zu diese Bewegung bewog denselben zum Nachlassen. Der Zug des Lieutenants Helm ging dann einige Hundert Meter rechts vorwärts von dem des VieceseldwebelS Froede zum Fußgefeckl vor,woraufderFeind den Rückzugantrat.Dieseraber verwandelte sich in eine eilige Flucht, als der Zug des Premierlicutenants v. Lindequist im Galopp geradewegs in seine linke Flanke vor ging. Die Compagnie batte in beiden Gefechten 13 Patronen pro Mann verschossen. DaS Verhalten der Mannschaften war durchaus ausgezeichnet. Die Aussage der Gefangenen Katie ergeben, daß Kahimema Tags vor dem Gefechte nach Aurcs abgeritten war. Am Abend wurde, quer über das Felo gebend, AuroS erreicht, aber unbesetzt gesunden, dagegen stieß die von Premierlieutenant v. Lindequist geführte Spitze am folgenden Tage beim weiteren Vormarsch nach Westen ans einen Haufen Hereros und nahm einen Hottentotten gefangen. Dieser sagte aus, daß Kahimema in nordöstlicher Richtung geflohen sei, wohin ihm vor einiger Zeit seine Viehhcerden vorausgrgangen wären. Der achttägige Zug der Compagnie hatte die Pferde erschöpft, die Zugochsen waren vollständig abgetrieben, die Mannschaften waren zwar noch frisch, aber ruhrbedürftig, nachdem sie an den Tagen gefochten nno marschirt, jeder Reiter aber eine um die andere Nacht einen anstrengenden Nachtdienst zu versehen hatte. Ain Nach mittage wurde daher der Marsch nach dem nur wenige Stunden entfernten Gobabis angetreten. Am 1. Mai traf auch der Capitain Witbooi mit etwa 70 Reitern in Begleitung des Premierlieutenants v. BnrgS dorff, welch Letzterer 22 Reiter seine» DistrictS mitgenommen hatte, in Gobabis ein. Damit war die dem Landeshaupt mann zur Verfügung stehende Truppe vollzählig und so trat er in der Nacht vom 2. zum 3. Mai d. I. seinen Vormarsch an. Die Truppe war nun folgendermaßen zusammengesetzt: der Abtheilung v. Estorfs aus 3 Feldcompagnien, der Ab theilung v. Burgsdorfs, wozu 22 Weiße Reiter gehörte», und etwa 70 Witbooivriter unter dem Capitain Henddik Witbooi. Dazu kamen etwa 120 Hereroreiter unter dem Oberhäuptling Samuel Maharrro. Major Leutwein be richtet nun: Zur Unterstützung des letzteren hatte ich den Kriegsfrei willigen N. VoigtS, ehenialS Einjahrig-Freiwilligen im In»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite