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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-01-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189301107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-01
- Tag1893-01-10
- Monat1893-01
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1893
- Autor
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Utesaer A Tageblatt Dienstag, 1v. Januar 18SS, Abends 4«. Jahr- zur Tn. v. 26. 3428 N. Mke. S. den be- DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede« Ta- Abends niil Ansnahmc der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung »i deu Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Pf., durch die Träger frei inS Haus 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger srei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Auzetgrn-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Truck und Verlag von Langer k Winterlich In Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 5S. — Für die Redaclion verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. verantwortlich machen. Tie „Deutsche Volkswirth- schaftliche Korrespondenz" meint: „Der Ausstand ist geradezu eine Verspottung der Ärbeiterschutzgcsetzgebung des deutschen Reiches und er wird hoffentlich Jedem, der sehen will, die Augen darüber geöffnet haben, daß wir bisher in der Arbeiterschutzfrage bereits zu weit gegangen und bei den Arbeitern Hoffnungen erweckt haben, die Dank einer gewissen losen Hetzarbeit gegenwärtig bis zu den wahnsinnigsten Ausgeburten der Phantasie angeschwolle» sind. Der Ton, in welchem die Arbeiter sich hier vernehmen lassen, die cynische Art und Weise, in welcher darauf hingewiesen wird, erst nach Bewilligung ihrer Forderungen seien die siscalischen Gruben im Saargebiele dasjenige, was man unter Muster anstalten zu verstehen habe, lasse keinen Zweifel darüber auskommen, daß die Hetzarbeit der socialdcmokratischen Häupter die Köpfe der Arbeiter bis zur Glühhitze entflammt hat." Die „Hamburger Nachrichten": „Das sind die Folgen unserer arbeitgeberfeindlichen Gesetzgebung." Das „Leip ziger Tageblatt": „Bor zwei Jahren war die Regierung von der Nothivendigkeit überzeugt, daß man gegen die öffent liche Aufforderung zum Contractbruch und gegen die von ausständig' Arbeitern angewandten gewaltthätigen Fernfprechstelle Nr. 20. Gt n - -s r 1»ü das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns bis spätestens TV- Hl A l n Vormittaas s Uhr des jeweiliger. Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Tagesgefchichte. Der Ausstand der Bergleute im Saarrevier dauert noch an und droht zunächst auch noch weiter um sich zu grelscn, doch meint man fast allgemein, daß er >en Todeskeim in sich trage. Sehr zum Nachtheil der Streikenden scheinen einige denselben angehörige Subjecte ihre Sache mit Dynamit betreiben zu wollen. Sv fand gestern Abend 8 Uhr wieder eine Ezplosio:i von Dynamilpatronen vor den Hotels „Baumeister" und „Dobbcke" in Gelsenkirchen statt. Es wurde dadurch zwar materieller Schaden angerichtet, Personen aber glück liche weise nicht verletzt. Die Dwiamitpatroncn sind auf den Fensierbänken der Hotels nieder-ge!- gt und mittelst Zündschnur zii^ Explosion gebracht worden. Die Hotelgäste flüchteten, ohne Schaden zu nehmen, ins Freie. Die Fensterscheiben wurden zum Theil zertrümmert und die Mauern leicht auf gerissen. — Daß di. Ausständigen sich alle und jede Sym pathie bei einem derartigen Vorgehen, für das sie, resp. ihre Führer, doch verantwortlich zu machen sind, verscherzen müssen, ist zweifellos und man kann den Stimmen nicht unrecht geben, die für die Streiksucht mit ihren Ausschreitungen, wie sie leider jetzt vorkommen, unsere neuere Gesetzgebung mit Bekanntmachung. Alle diejenigen Handwerker und Geschäftsleute, welche für die Stadtgemcinde Riesa Arbeiten geleistet oder Lieferungen gemacht habe», werden hierdurch ausgesordert, noch außen stehende Rechnungen ungesäumt und längstens bis zum 15. Januar dieses Jahres einznreichen. Hierbei nimmt der unterzeichnete Stadtrath Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß die Sävümiß in Einreichung der Rechnungen für die Stadt immer mehr einreißt. Ta hierdurch die Rechnungsführung und Controle ungemein erschwert, beziehungs weise letztere ganz unmöglich gemacht wird, so werden solche Handwerker und Lieferanten, welche die Rechnung nicht sofort nach Ablieferung der Arbeit oder Lieferung einreichen, künsstg niil Aufträgen von der Stadt keinesfalls wieder bedacht werden. Riesa, den 9. Januar 1893. Der Stadtrath. Klötzer. Mittel, um ihre Genossen am Arbeiten zu verhindern, scharfer Repressivmittel bedürfe. Sie hat damals den Fehler be gangen, sich von dieser Forderung abbringeu zu lassen. In zwischen haben verschiedene Streiks, ganz besonders aber der gegenwärtige, die Unentbehrlichkeit derartiger Maßregeln sehr nachdrücklich erwiesen." Die „Berliner Börsen- Zeitung": „Wenn bei einem durchschnittlichen Schichtlohne von 4 Mk. 55 Pf. die Manner nur karge Groschen für den Haushalt abgeliefert ha^n, so muß die Verbrüderung im Wirrhshause und die l. >aUu..g der socialistischen Inspi ratoren sehr viel G'v ^castet y.:ven. Die Vertheuerung des Lebens durch die Socialdemokrati? mag von den Berg leuten als Grund zum Ausstande behufs Erzielung eines höheren Lohnes angesehen werden, den bergmännischen und politischen Behörden wird aber dieser Grund zu Eoncessioncn kaum einleuchreu." — Wir meinen, daß keines dieser Blätter so ganz unrecht hat. Deutsches Reich, lieber die Tätigkeit in den Parteien liegen einige Nachrichten vor. Die Gründung der neuen Nationalpartei wird, wie man mittheilt, in den näch sten Tagen in Berlin stattfinden. Alle zunächst in Frage kommenden Theile Dentschlauds seien von Vertrauensmännern Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste be treffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfniigscommissivn werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 9l der Wehrordmmg vvin 22. November 1888 im Laufe des Monats März dieses Jahres die diesjährigen Frühjahrsprüsungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17te Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unter zeichneten Königlichen Prüfungscommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung gestellungs pflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unter zeichnete Stelle spätestens bis zum 1. Februar dieses JahreS schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulnssuugsgesuche können nach 8 91 der Wehr ordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung Prüfung sind beizufügen: a. ein Geburtszeugniß, b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu kleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehme«. Die Fähigkeit hierzu ist obrletwttllvb KU d«S0d«1l»1r»0; und 6. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gym nasien, Realgymnasien, Obcrrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogym nasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Tirector der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszusteken ist. Sämmtllchc Papiere sind im Originale cinznreichen. In den Zulassungsgesuchcn ist gleichzeitig mit anzugcbcn, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende, geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassendon Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. In: Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 bei gefügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Gleichzeitig werden hiernächst die im Jahre 1873 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines, den Vorschriften in 8 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, ausgesordert, bei Verlust des Anrechtes zmn einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu vbengedachtem Tage ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheins unter Beifügung der vben unter u bis o bezeichneten Papiere und deS fraglichen Befähigungszeugnisses schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1873 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abznhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Bcsähigungszeugniß zu erlangen hvffcii, gleichfalls bei Verlust des An rechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheins unter Beilegung der vorerwähnten Zeug nisse schriftlich allhier einzureichen und vor dem 1. April dieses Jahres das gedachte Befähigungszengniß beizubringen haben. Dresden, den 2. Januar 1893. Königliche Prüfungscommisfion für Einjährig-Freiwillige. Regierungsrath Ur. Genthe. Oberstlieutcnant von Stieglitz. Hübler. 41 - - 50 - Heu. 31 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain am 5. Januar 1893. v. Wilucki. Marschfourage beträgt: 8 M. 29,5 Pfg. für 50 Kilo Hafer 4 2 Bekanntmachung. Für das Jahr 1893 sind die Herren 1. Stadtgutsbesitzer Donat in Riesa, 2. Rittergutspachtcr Schäffer in Jahnishausen, 3. Gutsbesitzer Schlag in Weida, 4. Gemeindevorstand Bennewitz in Zeithain, 5. Rittergutsbesitzer Rostberg in Grödel, 6. Mühlenbesitzer Humbsch in Oelsitz, 7. Gemeindevorstand Eckelmann in Pausitz, 8. Gutsbesitzer Claust in Forberge, 9. Gutsbesitzer Adolf Kaul in Röderan als Sachverständige für die Schätzung der Entschädigungen, welche für die wegen Seuchen ge- tödtcren Thiere zu gewähren sind, (Reichsgesetz über die Abwehr und Unterdrückung der Vieh seuchen vom 23. Juni 1880) gewählt worden, w«s hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, den 30. Dezember 1892. Die Königliche Amtshanptmannschaft. v. Wilucki. und Anzeiger (LstMslt md LiyriM) Telegramm-Adresse:» r,». m « Nl IöoIliII der Königl. Amtshanptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Artikel ll. 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetz-Blatt Seite 245 sig. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Großenhain im Monat 'November v. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshaupt- mannschast nn Monat December v. I. an Militär-Pferde zur Verabreichung gelangende
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