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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-01-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189301310
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930131
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930131
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-01
- Tag1893-01-31
- Monat1893-01
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.01.1893
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46. Jahrg Dieustag, 31. Januar 18S3, Abends Ort- Hübler. iittag .vom uycvc ^ro fi ¬ lmt aller un- !v ttz! >>cvu l'cil- muck stättc öfter Bekanntmachung, Hochwasser betreffend. Bei -er Möglichkeit plötzlichen Hochwassers findet sich die Königliche Kreishanptmannschaft veranlagt, den ihr unterstehenden Behörde» sowie allen betheiligten Kreisen der Bevölkerung des Regierungsbezirks Dresden das Regulativ über den Nachrichten- und Signaldienst bei Eisgängen und Hoch- fluthen der Elbe vom 26. Januar 1881 beigedruckt in Erinnerung zu bringe« und zugleich überhaupt die rechtzeitige Ergreifung von Sicherungswastregel« gegen Hochwasser nicht allein bei der Elbe, sondern auch bei den kleineren Müssen des Bezirk- dringend au da- Herz zu legen. Auch erbietet sich die Königliche Kreishauptmannschaft unbeschadet der .Zuft ändigkeit der zunächst kompetenten Stellen geeigneten Falles zu jeder etwa aus besonderen Gründen gewünschten direkten Vermittelung. Dresden, den 26. Januar 18S3. Königliche Kreishauptmannschaft. v. Hause«. den Nachrichten- und Signaldienst bei Eisgängen und Hochfluchen der Elbe betreffend. Nachdem sich eine Abänderung der seitherigen Vorschriften über das Nachrichten- und Signalwesen bei Eisgängen und Hochfluthen der Elbe erforderlich gemacht hat, werden hierüber unter Aufhebung des revidirten Regulativs, die Signalordnung bei Eisgängen und den damit verbundenen Hochfluthen der Elbe betreffend vom 8. Januar 1883, und der General verordnung, die mit Eisgang nicht verbundenen Hochfluthen des Elbstromes betreffend vom 21. März 1883, nachstehende Bestimmungen getroffen. 8 1. Die erste Benachrichtigung der im Ueberschwemmuiigsgebiete liegenden, Telegraphen- oder Fcrnsprechanlagen versehenen Ortschaften, sowie die Mittheilung weiterer Nachrichten über das Bcrhalten des Stromes an diese Ortschaften erfolgt mittelbar durch die Königliche Wasserbaudirektiv». 8 2. Die Benachrichtigung der übrigen, im Ueberschwemmungsgebiet liegenden schäften geschieht von der nächsten Telegraphen- oder Fernsprcchanstalt aus durch Eilboten. Dieser Eilbotendienst ist durch die Elbstrvniämter unter Vernehmung mit den be theiligten Bezirksamtshauptniannschasteii einzurichten. 8 3. Die Ortspvlizeibehörden haben die ihnen zugegangenen Wasserstandsnachrichten unverzüglich durch einen oder mehrere Anschläge, welche bei eintretender Dunkelheit zu er um die Verurtheilung und Kennzeichnung einer Handlung, die diesem Candidaten gegenüber i« Wahlkreise erfolgt war, und wenn man sich vergegenwärtigt, was von diesem Manne in seinen Pamphleten gegen die Regierung, gegen die Armee, gegen die gesammte Verwaltung veröffentlicht worden war, dann bin ich der Meinung, daß man nicht allein berechtigt Ivar, zu sagen, daß es für einen Beamten, der an der Spitze des Kreises war, nicht gehörig war, für die Wahl eines solchen Mannes einzutreten (Beifall links), sondern man war dazu verpflichtet (Beifall links). Die Regierung darf der gleichen Dingen gegenüber nicht zweideutig sein. — Sehr heftig griff auch Herr von Minnigerode den Ministerpräsi denten an. Er fragte 'ihn, ob ihm die gleichzeitige Agitation des Freisinns, die schon lange vor der antisemitischen, schon bei den früheren Wahlen sich groß machte, bekannt ist. „Ich glaube, dann würde er über die aniscmitische Agitation nicht so urtheilen. Außerdem constatire ich, daß Herr Ahlwardt nicht der Candidat des Herrn v. Bornstedt war, sondern daß es sich um eine Stichwahl handelte mit allen den Gegen sätzen, die bei einer solchen znm Ausdruck kommen. Wir wollen nicht in die Disciplinargcwalt der Regierung eingreifen, son dern nehmen nur Veranlassung, die außergewöhnliche Art der Publication im „Reichsanzeiger" zu moniren. Schmerzlich haben wir bedauert die Bemerkung des Herrn Minister präsidenten von den Erfahrungen, die Herr Graf Limburg. Slirnm mit seiner eigenen DiSciplinirung gemacht habe. Ich kann dem Minister versichern, daß meine Freunde im Stillen über diese Maßregelung des Grafen Limburg-Stirum einer Meinung waren. Wir haben das objektiv vcrurtheilt, haben aber aus Höflichkeit und Achtung vor der Autorität der Regirung geschwiegen. Der Minister hätte auch schweigen sollen." (Lebhafter Beifall rechts). Parallel diesem Zweikampf zwischen Regierung und Conservativen ging eine Massenaction für und gegen die Juden, bei der al» Judenschutztruppe der vereinigte „deutsche" Tagesgeschichte. Im preußischen Abgeordnetenhaus gab es am Sonn- abend eine große Debatte über die Judensrage. Ausgangs punkt der Verhandlung war die Bekanntmachung im ..Reichsanzeiger", daß der Minister des Innern dem Landrathe des Friedeberger Kreises wegen Unterzeichnung des Wahl aufrufes für Rektor Ahlwardt seine ernste Mißbilligung zu erkennen gegeben habe. Graf Limlurg-Stirum benutzte sie zu einem scharfen, später vom Abg. Frhrn. v. Minnigerode secundirten Angriff auf den Reichskanzler und den preußischen Ministerpräsidenten, auf den Letzterer Nichts schuldig blieb. Graf Limburg bemerkte u. A.: Die Publikation hat zwei Seiten: Einmal die Verschärfung der Disciplinarmaßregel. Da muß ich sagen, daß nach unserem Gefühl diese Ver- schärfung einem tüchtige», alten Beamten gegenüber nicht verstanden wird. Es hat in unserem Kreise verletzt und den Eindruck verstärkt, daß man glaube, als könne man Con- servativc exceptioncll schlecht behandeln. (HeiterkcitS links: sehr richtig rechts.) Die Sache hat aber noch eine andere Seite. Die Veröffentlichung könnte die Bedeutung einer Stellungnahme der Regierung zu den politischen Wahlen haben, und da muß ich sagen, daß ich es nicht für richtig halte, wenn die Regierung in solchen Fällen bei der Wahl- Agitation gleich von oben herab mit solcher Entschiedenheit und in solcher Hast Stellung nimmt. — Der Herr Minister präsident entgegnete nicht minder scharf: Wenn der Vorredner den Verdacht äußert, daß die Regierung darauf ausgehen könnte, die Couservativcn oder gar würdige alte Beamte, wie den Landrath von Bornstedt, besonders schlecht zu be handeln, so denkt er vielleicht an seine eigene Erfahrung (Heiterkeit links, Unruhe rechts). Ich will auf diese Seite der Sache nicht mehr eingehen. Ich muß aber sagen, daß es nicht unsere Absicht war, nach irgend einer Richtung für oder gegen eine Partei vorzugehen, sondern es handelt sich Freisinn, repräsentirt durch die Herren Rickert und Meyer und secundirt von dem Nationalliberalen Hebrecht, gegen dH Conservativen v. Waldow, v. Plötz, Stöcker und Creme focht. Obgleich dabei von allem Möglichen, von Ahlward', ArnSwalder Wahl, Bauernbund, Talmudauszug rc. die Red war, läßt sich der Gegensatz, um den es sich auch hierbe wieder handelte, doch in wenigen Worten zusammenfasser .Nicht für Ahlwardt kämpfen wir, indem wir für ihn stimme,, sondern gegen den vaterlandslosen „deutschen" Freisinn, de: unseren Staat mit jüdischem Gelde bekämpft", das ungefähr war der Refrain der conservativen Reden. „Ist es erlaub: um der Fehler einzelner Juden willen, die gesammte Juden schäft zu bekämpfen?" frug darauf Dr. Meyer-Berlin. Auc! wir, fügt Namens der Nationalliberalen schüchtern Hr. Hob recht hinzu, können nicht leugnen, daß .eine gewisse Ar: antisemitischer Gesinnung sehr weit unter uns verbreitet ist eine gewisse Abneigung gegen einzelne, besonders bei de> Juden wiedcrkchrende Eigenschaften". Aber („wenn irgeni ein Volk seine Schäden erkennt, und bereit und ihätig is an ihrer Besserung mitznwirken, so ist das gerade bei de, Juden der Fall. Die Juden haben sich uns Deutschen gan besonders angeschlossen". Daß die Juden sich in Frankreic als die wüthendsten Franzosen, in Ungarn als die waschechteste: Magyaren geberden, in Deutschland dagegen sich stets ab Juden fühlen, scheint, so bemerkt die „Leipz. Ztg.", der nationalliberalen Sprecher entgangen zu sein. Dagege: meinte Hr. Cremer: „Die Herren von jener Seite trete, immer für die Juden ein, und wenn sie einmal einen an ständigen Juden darunter finden, freuen sie sich und rufen »sees komo«." In diesem Tone ging es hüben un- drüben weiter. Die „Leipz. Ztg." bemerkt'zu den Debatte, daß man ruhige Sachlichkeit darin vergeblich suchen werd, „Aber auch das scheint uns zweifellos: für das Wesen ur die Bedeutung der antisemitischen Bewegung fehlt nicht blo auf liberaler Seite da» Berständniß; wir fürchten, auch in I? I» las Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Svnn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, dm Ausgabestellen, '»wie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS l Mark 65 Pf. Auzeigru-Amtuhme für die Nummer des Ausgabetages bis Bonnittag 9 Uhr ohne Geivähr. »ruck und »erlag »a» Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herrn. Schmidt in Riesa. leuchten sind, durch besondere Ansage in den zunächst gefährdeten Ortstheilen, nach Befinden auch durch Vermittelung der Ausgabe von Extrablättern möglichst zu verbreiten. Außerdem sind die Ortspolizeibehörden gehalten, die ihnen zuzustellende zum Gebrauche bei den Elbhochfluthen bearbeitete tabellarische Zusammenstellung der Elbwasserstandsverhält- nisse in Böhnien und Sachsen sorgfältig aufzubewahren und bei eintretendem Hochwasser oder Eisgänge den Ortsbewohnern zur Einsicht zugänglich zu machen. 8 4. Weitere Warnungen bei eintretender Wasscrgefahr wird die Königliche Kreis hauptmannschaft nach eigenem Ermessen im Wege öffentlicher Bekanntmachung ergehen lassen. Auch die Elbstrvniämter werden, soweit sie dies für erforderlich oder zweckmäßig erachte», in gleicher Weise auf drohende Wasscrgefahr öffentlich aufmerksam machen, und die Ortsbehörden auf die ihnen bei eintretender Gefahr obliegenden Pflichten noch besonders Hinweisen. 8 5. Optische Signale, am Tage durch Ballons, bei Nacht durch Laternen mit weißen, Lichte au dazu errichtetem Plaste, erfolgen künftig nur noch am Hvchufer bei Riesa, sowie am Hochufer unterhalb des Schlosses Strehla nnd zwar durch das Personal der Wasserbauverwaltung in der Weise, daß bei zu empfehlender Vorsicht 1 Ballon beziehent lich 1 Licht, bei zu besorgender Gefahr (Eisgang mit stark wachsendem Wasser) 2 Ballons beziehentlich 2 Lichter, bei eintretender grosier Gefahr (Nebertritt des Wassers über die Ufer, fortdauernder starker Wuchs, Eisstopftmgen, Dammbrüche u. s. w.( 3 Ballons beziehentlich 3 Lichter, aufgezogen werden. 8 6. Dem Ermessen der Ortsbehörden der im Ueberschwemmungsgebiete liegenden Ortschaften bleibt es überlassen, die Einwohnerschaften noch überdies durch Abgabe von Schallsignalen, welche jedoch nur mittels sogenannter Känonenschlüge erfolgen dürfen, auf drohende Wasscrgefahr aufmerksam zu machen. Zu Einrichtung eines solchen Signaldienstes, dessen Kosten die Gemeinde zu tragen hat, bedarf es der vorherigen Genehmigung des betreffenden Elbstromamtes. Nachdem solche erfolgt, ist die Signaleinrichtung durch die Ortsbehörde in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt zu machen. Schußsignale durch Artillerie fiiwen in keinem Falle weiter statt. 8 7. Alles Schießen nnd Veranstaltungen anderer Art, wodurch Verwechslungen mit den geordneten Signalen (88 5, 6) entstehen können, sind bei Geldstrafe bis zu 50 Mark verboten. Dispensationen von diesem Verbote können unter besonderen Umständen ans recht zeitiges Ansuchen von der Königlichen Kreishanptmannschaft Dresden ertheilt werden, welche zugleich über die dabei etwa zu stellenden Bedingungen Bestimmung trifft. 8 8. In Ansehung der Vorkehrungen zur Abwendung von Gefahr für Leben, Ge sundheit und Eigenthum bei und nach Neberschwemmungen oder Eisgängen bewendet es bei der den Ortspolizeibehörden, beziehentlich unter Aussicht der Amtshauptmannfchaften ob liegenden allgemeinen Verpflichtung. Dresden, am 26. Januar 1891. Königliche Kreishauptmannschaft. v. Hanse«. FemjprcchstrL« Nr. 2». jesaertz Tageblatt «nd Anzeiger (Llbkblakt md ÄMkizer). Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa.
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