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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-03-16
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189303161
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-03
- Tag1893-03-16
- Monat1893-03
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.03.1893
- Autor
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Hmtzsch. 709 L. Mkc. S17 k'. Biblische Geschichte. Deutsch. Da» Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in de» Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der iaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger srei tnS HauS 1 Mark 5V Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Auzetgra>Auaahme für die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Geivähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastantenstrahe 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. deu S. April 18VS, Vormittag- 1» Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Riesa, den 16. März 1893. Gerlach, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung, -ie Choleragefahr betreffend. Im Hinblick auf die Möglichkeit deS erneuten AuSbruchS einer Choleraepidemie auch in diesem Jahre werden die OrtSpolizeidehördcn des hiesigen Verwaltungsbezirks unter Hinweis auf die diesbezügliche Bekanntmachung vom 29. August 1892 (Nr. 136 des Riesaer Amtsblattes- hierdurch angewiesen, auf gehörige Reinhaltung der Dorfstraßen, der Gehöfte und Wohnhäuser, der Aborte und hauptsächlich der Brunnen in ihren Gemeinden zu sehen, nicht minder dem Fremdenverkehr m Gasthäusern und Schantstätten ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden und nament lich von jedem zu ihrer Kcnntniß kommenden choleraartigen oder choleraähnlichen Erkrankungs falle sofort dein Königlichen Bezirksarzte Herrn Ov. Gruner in Großenhain Anzeige zu erstatten. Großenhain, am 8. März 1893. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wilucki. V - Deutsch. VI - Rechnen. VIgvm. Biblitche Geschichte. VII KI.. Rechnen. VIIßk!M. » III 21. Katechismus. II I Bekanntmachung, den Verkauf von Schwarzbrod betreffend. Auf Grund der Vorschriften in 8 73 und 74 der Reichsgewerbeordnung werden nach Gehör und mit Zustimmung deS Bezirksausschusses bezüglich des Verkaufs von Schwarzbrod für den hicklgen Verwaltungsbezirk folgende Vorschriften erlassen: 1. Jede Person, welche Schwarzbrod (Roggenbrod) feilhält, hat die Preise, zu welchen sie dasselbe verkaufen will, nach ganzen oder halben Kilogrammen berechnet, durch einen Anschlag an der Verkaufsstelle in leicht sichtbarer Weise und in deutlicher Schrift während der Ver kaufszeit zur Kenntniß des Publikums zu bringen. Dieser Anschlag ist so oft als nöthig, mindestens aber aller Monate zu erneuern, und muß vor der Aushänguug der Ortsbehörde zur Abstempelung, welche kostenfrei zu erfolgen hat, vorgelegt werden. 2. Der Verkauf deS Brodcs hat nur nach ganzen oder halben Kilogrammen zu erfolgen. Auf jedem zum Verkauf bestimmten Brode ist dessen Sollgewicht durch Eindrücken ent- spreckender Ziffern oder Punkte in den Teich anzugeben. Tas in der Verkaufsstelle befindliche B»»d wird als zum Verkaufe bestimmt angesehen. 3. An jeder Brod-Verkaufsstelle muß eine den Vorschriften der Gewichtsordnung entsprechende Waage mit den erforderlichen geaichten Gewichten ausgestellt sein, und es ist sowohl die Be nutzung derselben zum Nachwiegen des gekauften Brodes dem Käufer zu gestatten, als auch jederzeit auf Verlangen des letzteren vor ihm das Brod nachzuwiegen. Die Vorschriften unter 1—3 beziehen sich auch auf den Brodverkauf im Umherziehen und auf Märkten. Die Abstempelung des unter 1 erwähnten Anschlags erfolgt in diesen Füllen von der Polizeibehörde desjenigen Orts, in welchem der Verkäufer seinen Wohnsitz hat. 5. Zuwiderhandlungen gegen obige Vorschriften, sowie der Verkauf von Brod zu einem höheren als dem auf dem ausgehängtcn Anschlag angegebenen Preise werden nach 8 369 Ziffer 2 deS Rrichsstrafgesetzbuchs beziehentlich 8 148 Rr. 8 der Reichsgewcrbeordnung mit Geldstrafe bi» zu ILO M. oder entsprechender Haft geahndet. Zu leicht befundenes Brod ist von der Ortspolizei einmal durchzuschneiden. Die Ortspolizeibehvrden haben die gehörige Befolgung der vorstehenden Bestimmungen zu überwachen und zu diesem Zwecke von Zeit zu Zeit, mindestens aber jährlich einmal, jede Brvdverkaufsstelle im Orte einer unvermutheten Revision zu unterziehen, bei etwa wahrgenommenen Zuwiderhandlungen aber gegen die Schuldigen das Strafverfahren einzuleiten. lieber den Erfolg der stattgehabten Revisionen und über die etwa verfügten Strafen ist jedesmal kurze Anzeige an die Köngliche Amtshauptmannschaft zu erstatten. 6. Vorstehende Bestimmungen treten am 1. April dieses Jahres in Kraft. Großenhain, am 4. Februar 1893. Die Königliche Amtshauptmannschaft. v. Wilncki. Bekanntmachung, Fuhrenverdingung betreffend. Die Anfuhre von ISO Kubikmeter KieS zum Straßenbau soll Montag, den SV. März d I., Nachmittags 5 Uhr im Gasthofe zu Gröba an den Mindestfordcrnden vergeben werden. Bedingungen werden vor Beginn des Termins bekannt gemacht. Gröba, den 16. März 1893. A. Otto, G.-V. Sonntag, IN. März, 2 —2,„ 2,„—3 3 3,„ . 3,„—4 4 —4,„ 4,„—5 Bekanntmachung. Gemäß der Bestimmung in 8 10 des Gemeindcanlagen-Negulativs für die hiesige Stadt wird hiermit bekannt gemacht, daß im laufenden Jahre zur Deckung des im diesjährigen Haus- haltvlan festgesetzten Bedarfs der in der Beilage zum vorerwähnten Regulativ bezeichnete einfache Steuerbetrug zur Erhebung gelangt. Riesa, am 15. März 1893. Der Stadtrath. Klötzer. Herr Johne. - Höppner. - Xitzsche. - Scheffler, - Beundorf. - Bemmann. An die Prüfung schließt sich die Entlastung der abgehenden Schüler. Die Prüfungen beider Fortbildungsschulen finden im Schulsaale statt. Prüfungen im Schulhause am Albertplatz, Zimmer Nr. 12. m. Einfache Mädchenschule. Kl. I V )I. Biblische Geschichte. Herr Winkler. - Schröder. - Winkler. - Müllerll. - Hofmann. - Müllerll. - Schröder. - Hofmann. - Trtlnkner. Kl. III Naturkunde. Herr Neinhadt. - II Deutsch. - Dietzel. - I Deutsch. - Müder. Die Zeichnungen, die im Laufe des Schuljahres gefertigt worden sind, liegen im Schulsaale aus. An die Prüfung schließt sich die Entlastung der abgehenden Schüler. ll. Allgemeine Fortbildungsschule. Kl. IV Deutsch. - III b Rechnen. - III u Deutsch. - II b Naturkunde. - II» Rechnen. - I Deutsch. D«S unterzeichnete König!. Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Bezirk auf Fol. 24S die Firma llkintsr L llvledon in Riesa und als Inhaber derselben Herrn Friedrich Carl Winter, Kaufmann und Herrn Johann August Georg RetchoW, Maschinentechniker, Beide in Riesa, eingetragen. Riesa, am 15. März 1893. Königl. Amtsgericht. I.Aff. O-Hm, H -R. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Gustav Destau in Weida, in Firma: „Gerbstoff» und Farbstoff-Dampfmühlenwerk Gustav Destau tu Dorf Weib« um Bahnhof Riesa" ist zur Prüfung der nachträglich an- emrldeten Forderungen Termin auf 4 Sou inbend, IS. März, 8 - 8^, 8.4, — 9,,, 9,>,— 9,4, 9.4, —10,1, 10.1, —10,4» ^0,4,—11,»» 11.1, -11,4» 11,.»-12„» 12,ra— 1 Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft wird wegen grundhafter Her stellung der ComuumieationSweg vom Dorfe Prausitz ab di- zur Heydaer Flurgrenze vom 20. bis mit 25. dieses Monats für den Fährverkehr gesperrt und Letzterer über Pahrenz und Kobeln beziehentlich über Gostemitz und Hcvda verwiesen. Prausitz, am 13. März 1893. O. Viduer, Gcmcindevorstand. Bekanntmachung. Die Anfuhre von 17 » Meter Klarschlag »om Bruch Prausitz ab, sowie das Messen zum hiesigen Straßenbau soll nächsten Mittwoch, deu LL. März, Nachmittags 5 Uhr im hiesigen Gasthofe nach dein Mindestfordern »ergebe» «erden. Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht. Kobeln, den 16. März 1893. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung, die öffentlichen Prüfungen an den städtischen Schulen Ostern 1893 betr. Nachstehend wird die Ordnung der mündliche« Prüfungen der städtische» Schulklassen veröffentlicht. I. Gewerbliche Fortbildungsschule. Sonntag, IS. März, 10,„—11 11 -H,„ 11,->.-12 DmmerStag, 16. März 18S3, Abends. 46. Jahr,. nei zütsaerG Tageblatt und Anzeiger Wetktl lllld Lltztign). Til«g»«m.M>rrsst «d m N I ckT I I Fernsprechstellr ,r.,ebl«tt", Rtesa. 4 N V 4 er 4 4 «r. 20. der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa.
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