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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189303173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930317
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-03
- Tag1893-03-17
- Monat1893-03
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1893
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Riesaer ß Tageblatt Freit«,, 17. MSr; 1893, AbeuSs 46. Jahr, Die Muster«utg «ller im Aushebungsbezirk Großenhain gestellflichtigen Militär« I sich gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen tige« der Altersklasse 1873/93 und früherer Jahrgänge — vergleiche 8 26 Nr. 1 I gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führen- 9 Uhr Tn. Gr. im Rathskeller zu Radeburg für die Mannschaften des Amtsgerichsbezirk Radebnrg; im Gesellschastshanse zu Großenhain für die Mann schaften ans den Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Großenhain und auS der Stadt Großenhain den Beweises keine Rücksicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musteruugsterm in der verstärkten Ersatz- Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berücksichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrnnd etwa erst auch dem Musterungstermine eingetreten sein sollte. Erforderlich ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Commission sich mit ein finden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungs termin bestätigt werden muß. — ß 33 Nr. 5 Absatz 2 Wehrordnung. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem betreffenden Musterungstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen IG Tage« von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthi- gen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Recrutiruugsstammrolle« beauftragten Ttadträthe und Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpfltchtigen Mannschaften durch Zufertiguug besonderer Ordres zum pünktlichen Er scheinen im Musterungslocale — siehe oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie der Musterung selbst beiznwohnen, uni die Gestellpflichtigen nöthigenfalls zu recognosciren resp. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilen zu können. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatten. — Reservisten, Landwehrleute und Ersatzreservisten, sowie ausgebildete Land- sturmpflichtige des II. Aufgebots, welche auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von 8 64 des Reichsmilitär gesetzes verbunden mit 88 118 Nr. 3, 122 und 123 der Wehr-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre diesfallsigen Gesuche vor Begin« der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe bezw. Gemeindevorstand anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft einzureichende Nachweisung (Zurückstellungsformulare) aufzustcllen, aus der nicht nur die militärische«, bürgerlichen, Familien- und Bermögeusverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltende« besondere« Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die verstärkte Ersatz-Commission Montag, den IV. April d. I., Bormittag »/,v Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain Entschließung fassen, und haben sich behuss Ertheilung etwaiger Auskunft und zur Entgegen nahme der Entscheidungen die Reclamanten in Person zu diesen Terminen einzufinden. ' Großenhain, am 11. März 1893. Die Königliche Amtshauptmannschast. v. Wilncki. las Riesaer Tageblatt erscheint jebe» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtag«. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, lenne am Schalter der kaiserl. Postanstaltrn 1 Mart 25 Ps., durch dir Träger frei ins HauS 1 Mart 50 Pf., durch den Briefträger frei inS Hau« 1 Mart 65 Pf. AnzetgewAmuch»e für die Nummer des Ausgabetage- bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und «erlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastautenstrabe 5S. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, das Herumlaufen von Hunden in den Anlagen des Kaiser-Wilhelm- Platzes betreffend. Nachdem die Anlagen auf dem Kaiser-Wilhelmplatze Hierselbst mit dem beginnenden Früh jahr wieder hergestellt beziehungsweise ergänzt worden sind, macht sich das freie Heru nlaufen von Hunden in denselben wiederum lästig bemerkbar, indem diese Hunde die frischen Anlagen zertreten und zerscharren. Unter Hinweis auf tz 23 der Straßen-Polizei-Ordnnng, nach welchem das Herumlaufen von Hunden in den Anlagen des qu. Platzes bei Strafe verboten ist, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der städtische Caoiller angewiesen worden ist, alle an der be zeichneten Stelle betreffenden Hunde wegzufangen und nur gegen eine Fanggebühr von 3 Mar! und Vergütung der Futterkasten wieder freizugeben, auch diese Hunde ohne Ausnahme zu tödten, falls dieselben mit Ablauf des 3. Tages nicht eingelöst sind. Die Besitzer solcher Hunde aber werden gemäß dem angezogenen Gesetzesparagraphen mit Geldstrafe bis zu 60 Mart und nicht unter 5 Mark eventuell entsprechender Haft bestraft werden. Riesa, am 16. März 1893. Der Stadtrath Klötzer. Fernsprechsteüe Nr. 20. 11. - 12. April 13. - 14. - 1». - — Außergewöhnlich starken Besuchs hat sich gegen wärtig das Marionetten - Theater des Herrn Wünsch in» Schützenhaus zu erfreuen. Fast Abend für Abend ist das selbe ausverkaust und auch die Vorstellung für Kinder am Mittwoch Nachmittag war so stark besucht, daß viele der Erschienenen keinen Platz erhalten konnten. Besonderen Beifalls hat sich immer das Idsatrum muncki, d. i. „Welt- theater" zu erfreuen, in dem nach Art der Theater angr- ordnete Darstellungen von Landschaften, Städten und der- pfiichtige« der Altersklasse 1873/93 und früherer Jahrgänge und 2 verbunden mit 8 25 der deutschen Wehrordnung (Gesetz und Verordnungsblatt 1888 Seite 607) wird I. Donnerstag, de« 6. April, Bormittags G Uhr im Gasthofe zum Wettiner Hofe in Riesa für die Mannschaften aus Bobersen, Böhlen-Jahnishausen, Forberge, Älaubitz-Sageritz-Langenberg, Gohrisch, Gostewitz. Gröba, G rödel, Heyda, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Äeutewitz, Lichtensee-Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merzdorf und Moritz. II. Freitag, den 7. April, Vormittags G Uhr ebenfalls im Gasthofe zuni Wettiner Hofe in Riesa für die Mannschaften der Jahrgänge 1872 und 1873 aus der Stadr Riesa. III. Sonnabend, de« 8. April, Bormittags G Uhr ebenfalls im Gasthofe zum Wettiner Hofe in Riesa für die Mennschaften aus Mckritz, Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Streumen, Weida, Zeithain und Zschaiten, sowie die Mannschaften des Jahr gangs 1871 aus der Stadt Riesa. IV. Montag, den 10. April, Vormitag 9 Uhr V. Dienstag, den VI. Mittwoch, den VII. Donnerstag - VIII. Freitag, - IX. Sonnabend,- «bg-halten werden. Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlsch nicht über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in tz 26 Nr. 7, 62 Nr. 5 und 66 Nr. 3 der Wehr ordnung angedrohten Strafen und Nachtheiie zu den vorerwähnten Zeiten behufs ihrer ärztlichen Untersuchung, mit Ordres beziehentlich mit Loosungsschein versehen, pst Billigst vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Locale und zwar in nüchternem und rein liche« Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Kroukheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der «usstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, behördlich beglaubigten Ältestes nachzuweisen. Wer an Gpilchefie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Leugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige, sowie Ersatzreservisten dürfen sich im Musterungstermine unter Ver zicht auf das Loos freiwillig zum «jährigen Dienste melden; es erwächst ihn« jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheiles nicht. Diejenigen, welche sich zum vierjährige« aetive« Dienste bei der Cavallerie verpflichten, genießen, dafern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach tz 50 Abs. 3 des Reichsmilitärgesetzes beziehentlich tz 12 Nr. 2 der Wehrordnung die Vergünstigung einer drei- statt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr I. Aufgebots und werden zu Refervenbnnge« in der Regel nicht einberufen. Minderjährige haben aber zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie sich untadelhaft geführt haben; letztere Bescheinigung muß von der Be hörde ausgestellt sein, welche über Strafen deS Betreffenden auf dem Laufenden erhalten wird. (Geburts- oder Registerbehörde) — vergleiche tz 84? der Wehrordnung. Die Loofrmg feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt Manta* de« 17. April dieses Jahres früh V,» Uhr im Hotel zum Gesellschaftshaase zu Älrastenhaiu. Den Loosungsberechtigten — vergl. § 66 Nr. 6, 7 und 13 der Wehr-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine per sönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärken Ersatz-Commission geloost »erden. Hiernächst wird bezüglich der nach de» bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in tztz 32 und 33 der Wehr- Ordnnn, angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Scheren vom «ctiven Militärdienste i« Friede« in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Begin« der Musterung und spätestens im Muster «engstermiu selbst anzu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigener genauer Kenntniß der Verhältnisse de» Rachsnchenden beziehentlich auf da» Resultat sorgfältig eingezogeuer Erkundigungen darüber — Im Tunnelrestaurant de- Hotel» „zum Kaiserhof" ist seit einiger Zeit ein Poliphon, eine Uhr mit Musikwerk, aufgestellt worden, die nach Einwurf eines 10 Pfennigstückes die schönsten Salonstücke zum Besten giebt. — Wegen vermuihlichen Vergehens gegen tz 174 des R>Str.-G.-B. wurde gestern ein in einem in Nähe Riesa's gelegenen Dorfe amtirender Lehrer vom Dienste suspendirt. E» ist dringend zu wünschen, daß die mehrseitig gehegten vermuthungen sich nicht bewahrheiten. vertliches uv» Sächsisches. Riesa, 17. März 1893. — In dem gestern vor de« königl. Amtsgericht Hier selbst stattgehabten BersteigerungStermin des dem Bild hauereibesitzer» Ad. Hörig gehörigen Grundstücks verblieb al» Meistbietender Herr Kleischermeister und Viehhändler Julius Schneider hier und zwar erwarb derselbe da» bezeichnete Grundstück zn« Preise von »2 7bO Matt. und Anzeiger (Llbkblatl Ml- Lytisch Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa
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