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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.04.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189304137
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930413
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930413
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-04
- Tag1893-04-13
- Monat1893-04
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.04.1893
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Riesaer G Tageblatt Donnerstag, 13. April 189S, AvendS Hmtzsch. Mittelbach. 12 7 60 561 DaS Riesaer Tageblatt erscheint jede« Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla', Pen Ausgabestellen, sowie am Schalter der lästert. Postanstaltcn 1 Mart 25 Pf., durch die Träger frei inS Hau» 1 Marl 50 Pf., durch den Briefträger frei in» HauS 1 Mark 65 Pf. «nzet,«».Annahme jsür die Nummer de» Ausgabetage» bis Bormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Berlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Aastanirnstraßr 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Kohrifchev Werner. 'schcr Gasthr»f z« Gröditz. Im Einzelnen. Dürre Hölzer auf der ,,Hoische", in den Abthellungen 84—99. Holz-Versteigerung. Gohrischer Wevier. Richter scher Gasthof z« Gröditz. Mittwoch, den IS. April 1803, Bormittags s Uhr. 1 Rm. birkene Brennknüppel, 115 „ kieferne „ 135 „ „ Neste Bekanntmachung. Die am 10. dieses Monats fällig gewesenen Gemeiadeanlagen auf den 1. Ter min 1888 sind bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung längstens dtS zum 1. Mai 18V8 an die hiesige Stadthauptkasse abzuführen. Riesa, den IS. April 1893. Der Stadtrath. "I B-: Lauge, O» -s »s o »A s» HO sür das „Riesaer Tageblatt" erbitten uns bis spätesten Ts- A» H k l u H» Vormittags v Uhr des jeweilige.» Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. Donnerstag, den SV. April 1803, Bormittags S Uhr. kieferne Stämme, bis 18 cm Mittens)., bis 11 m lang, „ Klötzer, „ 23 „ Oberst, bis 4,« m lang, „ Derbstangen, 14—15 cm Unterst., bis 11 m lang, Rm. kiefernes Astreisig. 408 Rm. kieferne Brennknüppel, 111 „ „ Neste, 28 „ „ Stöcke. und Anzeiger MMN und Anzeiger). Telegramm-Adresse ßH m ckL ck» Fcrnsprechstrlle .Tageblatt-, «tesa. Aßh H. V V U- H- H- Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa 46. Jahr». Auf dem Kablschlage in Abtheilung 7. (Am Artillerieschießplatz). Auf dem Kahlschlage in Abtheilung 2. (Am Artillerieschießplatz.) Königl. Forstrevierverwaltung Gohrisch und Königl. Forstrentamt Moritzburg, den 6. April 1893. Eppendorfs. Das Reichssenchengesetz. * Vor etwa zwei Monaten wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten ver öffentlicht, d r alsdann dem Bundesrathe vorgelegt, von diesem vielfach geändert und in dieser geänderten Form vor wenigen Tagen dem Reichstage zugestellt wurde. Es ist bekannt, daß über „ansteckende" Krankheiten in der wissenschaftlichen Welt zwei Lehrmeinungen sit> schroff gezenüberstehen. Die eine davon (Koch'sche Richtung) schiebt die Schuld an der Entstehung der Seuchen den Krankheits erregern, mikroskopisch kleinen Lebewesen zu, Bacillen, Bak terien, Sporen und wie man die winzigen Ungeheuer sonst noch nennt. Die andere Richtung (Pettenkofer) meint, diese Pilze seien zumeist nur die Folgeerscheinungen, nicht die Ursache der Krankheiten. Die letztere Lehrmeinung legt das Hauptgewicht darauf, die Menschen „seuchenfest" zu malen, d. h. sie zur Mäßigkeit und Reinlichkeit anzuhalten und den Körper gegen schädliche Einflüsse möglichst abzuhärten; ge sunde, reine Luft, pilzfreies Trinkwasser, unverdorbene Speisen seien die besten Schutzmittel gegen die Krankheit, weit bessere jedenfalls als alle die in ihren Wirkungen noch lange nicht genügend erprobten Arten von Medizin, die Impfungen und dergleichen. Es mag gleich vorweg bemerkt werden, daß der Reichs, seuchengesetzentwurs es mit der ersteren Auffassung hält und demgemäß wesentlich Absperrungsmaßregeln vorschlägt. Der ursprüngliche Entwurf bezeichnete als solche , ansteckende" Krankheiten, auf die sich das Gesetz beziehen soll, auch Darmtyvhus, Diphtherie, Croup, Rückfallfieber, Ruhr und Scharlach. Der Bundesrath hat sich begnügt, Erkrankung und Todesfall an Cholera (asiatischer), Fleckfieber (Fleck- typhus), Gelbfieber, Pest (orientalische Beulenpest), Pocken (Blattern), sowie jeden Fall, der den Verdacht einer dieser Krankheiten erweckt, zum Gegenstand der Gesetzgebung zu machen. In diesem Sinne sind sämmtliche Bestimmungen abgeändert, die zugleich die erstgenannten Krankheiten be trafen, hinsichtlich der Anmeldung, der Ermittelung der Krankheit, der eventuellen Sektion, der dagegen zu verhängen- den Schutzmaßregeln. Gestrichen wurden ferner die Be- stimmungen über Kindbettfieber und die bedrohliche Aus breitung übertragbarer Augenkrankheiten. Abgeändert sind zunächst die Bestimmungen über die Anzeigepflicht. Der Entwurf in der urspringlichen Fassung verlangte gleichzeitige Anzeige an die Ortspolizeibehörde und den beamteten Arzt. Der vundesrath war der Ansicht, daß die Mittheilung an den beamteten Arzt nicht Sache des zur Meldung Verpflichteten sei, und erklärte die einfache Be nachrichtigung der zuständigen Polizeibehörde für genügend. Nach dem ersten Entwurf hatten Anzeige in eü er be stimmten Reihenfolge auch die zum Haushalte gehörigen großjährigen Familienmitglieder und die sonstigen Haushalts- genossen zu erstatten. Der Bundesrath hat sich dafür ent- schieden, daß zur Meldung verpflichtet sind I) der behandelnde Arzt, 2) jede sonst mit der Behandlung oder Pflege de- Er krankten beschäftigte Person, 3) der Haushaltungsvorstand, 4) derjenige, in besten Wohnung oder Behausung der Er krankung-- oder Todesfall sich ereignet hat. Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bi» 4 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vor handen ist. Geringfügiger Natur sind die Abänderungen der"ur sprünglich vorgesehenen Schutzmaßregeln, zunächst die der Absonderung der krankhcits- und ansteckungsverdächtigen Personen. Ursprünglich hieß es, wenn der beamtete Arzt es für „erforderlich" hält, könne die Ueberführung in ein Krankenhaus oder in einen anderen geeigneten Unterkunfts- raum angeordnet werden, sofern der Vorstand der Haus- Haltung, in der sich der Kranke oder Verdächtige befindet, die geforderten Einrichtungen, die verhindern, daß der Kranke oder Verdächtige für die Dauer der Absonderung mit anderen als den zu seiner Behandlung und Pflege bestimmten Personen in Berührung kommt, nicht treffen kann. Der Bundesrath ersetzte das Wort „erforderlich" durch „unerläßlich und ohne Schädigung des Kranken zulässig hält". Inhaltlich unverändert sind die Paragraphen betreffs der Entschädigung auf polizeiliche Anordnung durch Desin fektion vernichteter oder beschädigter Gegenstände geblieben ; ergänzend wurde nur noch hinzugefügt, daß es für den An spruch genügt, wenn diese Gegenstände in Folge der Des infektion in ihrer bisherigen Art nicht mehr verwendet werden können. Durchaus unverändert sind die „allgemeinen Vorschriften" geblieben, darunter die von partikularistischer Seite angefochtene Bestimmung über den neu einzurichtcnden Reichs-Gesundheitsrath; sie lautet wie in dem ersten Entwurf: In Verbindung mit dem kaiserl. Gesundheitsamt wird ein Reichsgesundhettsrath gebildet. Die Geschäfts-Ordnung wird vom Reichskanzler festgestellt. Die Mitglieder werden vom Bundesrath gewählt. Der Reichs-Gesundheitsrath hat das Ges .ndheitsamt bei der Erfüllung der diesem Amte zu gewiesenen Aufgabe zu unterstützen. Er ist befugt, den Landesbehörden auf Ansuchen Rath zu ertheilen. Er kann sich, um Auskunft zu erhalten, mit den ihm zu diesem Zwecke zu bezeichnenden Landesbehörden unmittelbar in Verbindung setzen, sowie Vertreter absenden, die unter Mitwirkung der zuständigen Landesbehörden Aufklärungen an Ort und Stelle einziehen. Tagesgeschichte. Deutsches Reich. Wie von zuständiger Seite ver- lautet, hat die Zeichnung auf die Reichsanleihe und die preußischen KoiisolS ein sehr günstige» Ergebniß gehabt. Es sind die aufgelegten 160 Millionen drei v. H. Reichs anleihe annähernd vierfach und die 140 Millionen drei v. H. preußischer KonsolS dreifach, mithin beide Anleihen im Durchschnitt 3°/,fach gezeichnet worden. Die endgilnge Zu- sammenstellung sämmtlicher Ziffern wird in den nächen Tagen erfolgen. Ueber die Stimmung des Fürsten Bismarck führen die „Hamb. Nachr." au», er lebe behaglich und zufrieden und habe keinen anderen Wunsch, al- den, daß e» dem deutsche,: Reiche gut gehen möge. Er sei vollständig frei von Zorn und hege die Auffassung de» alten Metternich, der, al» er zurücktrat, sagte: „Ich bin von der Bühne in eine Proszeniums-Loge gegangen und sehe mir nun an, wie Andere in meiner Rolle auf der Bühne agiren!" Nur des Rechtes zur Kritik habe sich der Fürst nicht begeben. Bezüglich der französischen Hetzereien gegen deutsche Staatsbürger bringt die offiziöse „Pol. Korr." eine Aus lassung, die bedeutend gemäßigter klingt, als die vorher gehenden „kalten Wasserstrahlen" der „Nordd. Allg. Ztg." Man müsse, so wird ausgeführt, dem französischen Minister des Acußeren, Herrn Devclle, die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß er sich beeilt habe, die letzten Mißgriffe der französischen Behörden nach Möglichkeit wieder gut zu machen, und es sei zu hoffen, daß bei einer ferneren loyalen Haltung der französischen Regierung sich die augenblicklich über schwemmten Wogen des französischen Chauvinismus wieder glätten werden. Die Nachricht der Münchener „Allg. Ztg.", Freiherr v. Hucne habe während der Osterferien mit dem Reichs kanzler einen Ausgleich in der Militärvorlage vereinbart, 'reichen das Zentrnm nach Aushebung des Fraktionszwangs genehmigen werde, findet nirgends Glauben. Die ultra montane „K. V. Z." nennt sie eine Erfindung, die „Freis. Ztg." bezeichnet sic als Humbug. Vorsichtiger drückt sich eine Mittheilung aus, die die „T. R." von angeblich gut unterrichteter Seite erhalten. Ihre Fassung läßt durch blicken, daß in der Thal hinter den Kulissen an einer Ver ständigung gearbeitet wird. Unter den antisemitischen Parteigruppen herrscht zur Zeit so große Uneinigkeit, daß die „Staatsb. Ztg." dringend zur Verständigung mahnt. Der antisemitische Volksverein Berlin erklärt, daß er die Politik Ahlwardts, die so viele taktische Fehler begangen habe, nicht mehr unterstützen könne. Er schließt sich der Böckelschen Richtung an. Auch der Führer der rheinisch-westfälischen Antisemiten, Dr. König in Witten, hat in einer Volksversammlung Ahlwardt preis gegeben. Wenn Ahlwardt nichts beweisen könne, dann wolle auch er über Ahlwardt zur Tagesordnung übergehen. — Jin Uebrigen wird v.n der Judenpresse die gesammte an ständige deutsche Presse für antisemitisch erklärt. Nachdem bereits die „Post" und die „Schles. Ztg." diese Bezeichnung erhalten, weil sie gelegentlich sich erlaubten, jüdische Dinge wie alle andern zu behandeln, wird jetzt auch die „Köln. Ztg." als antisemitisch bezeichnet. Oesterreich. Gleich dem Fürsten von Bulgarien hat auch sein leitender Minister Stambulow eine Privataudienz beim Kaiser Franz Josef gehabt. Um den unbedingt privaten Anstrich dieses Empfanges, ocr dreiviertel Stunden dauerte, nach Außen deutlich zu kennzeichnen, war der Minister er sucht worden, im Straßenklcid zu erscheinen. Immerhin ist dieser Audienz politische Bedeutung insofern nicht abzuspre chen, als sie beweist, daß man in der Hofburg für die jetzige bulgarische Regierung nach wie vor wohlwollende Gesinnungen hegt. Die „N. Fr. Pr." erklärt, der Empfang habe nach keiner Seite eine Spitze. Sie erinnert an den Empfang Stambulows durch den Sultan sowie den Empfang Zankows durch den Kaiser Alexander UI. und erklärt, die Vergeblichkeit der abmahnenden Bemerkungen Oesterreich-Ungarns anläßlich der letzten Verfassungsänderung in Bulgarien zeige am besten, daß Bulgarien jedem Einflüsse Oesterreich-Ungarn» entrückt sei und daß Oesterreich-Ungarn jedem Anlasse ausweiche, einen Einfluß zu üben, der al» eine Abweichung von seinem Orient-Programm gedeutet werden könnte. Die Umgebung , de» Fürsten Ferdinand, der am Mittwoch nach Italien ab reiste, während Stambulow in Wien verblieb, empfindet
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