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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189305109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-05
- Tag1893-05-10
- Monat1893-05
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1893
- Autor
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Riesaer G Tageblatt 46. Jahrg Mittwoch, 1«. Mai 18M, Abends. und Anzeiger Wetlalt ««d Anzeiger). Trlegramm-Adreffe ßH Ich I* aA Frrnsprrchstelle .Tageblatt«, Riesa. »Ach H, V V L' U 4< Nr. LV. der König!. Amtshanptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 1V7. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Mesa und Strehla', den Ausgabestellen, sowie an» Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei inS HauS 1 Mart 50 Pf., durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Anzrtgen-Anaahme silr die Nummer deS Ausgabetage« bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Tie Einkommensteuer auf den 1. Termin dieses Jahres wird den 30. dieses Monats fällig und ist mit der Hälfte des Jahresbetrags baldigst, längstens aber bis zum 15. Mai dieses Jahres an die hiesige Stadtsteuereinnahme abzuführen. Riesa, am 25. April 1893. Der Stadtrath. I. V.: Lange. Rdl. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Großenhain wird wegen grundhaftcr Herstellung der Cvmmnnicationswcg von Heyda nach Poppitz in Flur Heyda vom IS. bis mit 24. Mai dieses Jahres sür den Fährverkehr gesperrt mid letzterer inzwischen über Mergendorf-Praufitz verwiesen. Der Gemeindevorstand Heyda, den 12. Mai 1893. Kühne. Bekanntmachung. Die Ansuhre von ea. 300 Mtr. Klarschlag aus hiesigem Steinbrnch zum Wegebau, sowie die Wasserfnhren und die Straßenwalze zu fahren, sollen Sonnabend, den 13. Mai d. I., Nachm. 5 Uhr im Gasthofe zu Gröba an den Mindest fordernden in Accvrd vergeben werden. Tic Bedingungen werden vor Beginn des Termins bekannt gemacht. * Gröbn, am 10. Mai 1893. A. Otto, Gem.-Vorst. Bekanntmachung. Ter Neubau eines massiven Gerätheschuppen, 200 Üj-Mcter groß, für Gemeinde Gröba soll vergeben werden. Zeichnung, Anschlag und Bedingungen sind während der Expeditionsstunden im hiesigen Gemeindeanitc einzuschen. Schriftliche Offerten sind bis 25. Mai d. I. mit der Aufschrift „Gerätheschuppen- bau betreff." an das Gemeindeamt in Gröba einzureichen. Gröba, am 9. Mai 1893. * Der Gemeinderath. A. 335. A. Ott-, Vorst. Lcrtlichcs imb Sächsisches. Riesa, 10. Mai 1893. — Inder gestern unter Vorsitz.desHerrn Stadtverord.« Vorsteher Thost abgehaltenen S t^a d t v e r o r d n c t e n - S i tz u n g, in der 16 Mitglieder des Collegiums, die Herren: Thost, Starke, Pietschmann, Hammitzsch, Amtsrichter Heldner, Nitzsche, Dr. Mende, O. Barth, Barthel, Thalhcim, Richter, Donat, Braune, H. Varlh, Müder und Schütze, als Rathsdeputirte die Herren Stadträthe Lange und Bretschneider und zuletzt Herr Bürg»rmeister Klötzer anwesend waren, theilte der Herr Vorsitzende zunächst mit, daß sich Punkt 2 der Tagesordnung, betreff, die vom Stadtrath nachgesuchte Zustimmung zur Klagerhebung gegen Herrn Spediteur Aug. Schneider hier, durch Zahlungsleistung seitens des letzteren erledigt habe und deshalb von der Tagesordnung abzesetzt werde. Weiter wurde 1. der Kaufvertrag zwischen der Stadtgemeinde Riesa als Käuferin und der Firma Barth u. Sohn als Verkäuferin über die Parzellen Nr. 1466 und 1467 des Flurbuchs ein stimmig genehmigt. Die Stadt hat hiernach ein Areal von ca. 2000 Quadratmeter ä 1 Mark, das zum Theil zur An legung der Maxstraße gebraucht wird, käuflich erworben. 2. Der Entwurf eines neuen Ortsstatuts der Stadt Riesa, die Ouatierleistungcn für die bewaffende Macht während des Friedenszustandes betreffend, wurde durchberathen und mit einigen Abänderungen angenommen. Der Kernpunkt des Statuts ist, daß zu den Quartierleistungen alle Ein wohner des städtischen Gemeindebezirkes verpflichtet sind, die ein jährliches Einkommen von über 800 Mark beziehen. Der Maßstab, nach welchem die Quartier- und Natural leistungen den einzelnen Berflichteten auferlegt werden, bildet deren Einkommen, wie solches alljährlich behufs Aufbringung der communlichen Anlagen ermittelt wird. Dieses Ein kommen wird in folgender Weise in Einheiten (Militär- Einheiten) zerlegt: Es ergiebt ein jährliches Einkommen von über 800—1200 Mark — Kl. l — 1 Einheit, ein jähr liches Einkommen von über 1200—1600 Mark — Kl. ll — 2 Einheiten u. s. w. Die folgenden Klaffen steigen um je 400 Mark. Personen, deren jährliches Einkommen 800 Mark nicht übersteigt, sind von Einquartierungsleistungen gänzlich befreit. Der Zuschuß, welcher zur Deckung der der städtischen Serviskasse durch die Einquartirungen erwachsenden Aufwendungen erforderlich ist, wird von sämmtlichen Ein quartierungspflichtigen nach Maßgabe der Zahl der auf die Einzelnen entfallenden Militäreinheiten aufgebracht. Für die gewährten Quartierleistungen erhalten die Quartier geber eine von den städtischen Eollegien alljährlich festzu- setzende Entschädigung, welche jedenfalls die von der Militär verwaltung gezahlte Vergütung übersteigen muß und, so viel die Gewährung von Quartierräumen anlangt, nicht unter 20 Pf. pro Kopf und Tag bemessen werden darf. Das Servis- und EinquartierungSwesrn wird von einem Ausschuß (EinquartierungSausschuß) geleitet und verwaltet. Dieser Ausschuß besteht aus einem Rathsmitglied als Vorsitzenden, einem zweiten Rathsmitglied als stellv. Vorsitzenden, drei Stadtverordneten und drei anderen, den städtischen Eollegien nicht angehörenden Bürgern, unter welchen letzteren mindestens ein unansässigcr sein muß. Zur Erleichterung der Verthei- i lung der Quartierleistungen wird die Stadt Riesa in drei Quarlierbezirke eingetheilt, dergestalt, daß der erste Bezirk > den östlich gelegenen Stadttheil bis zur östlichen Häuserfront der Schützen- und Kirckstraße, diese Häuserfront mit ein- geschl.ssen, der zweite Bezirk den von dort westlich gelegenen Stadttheil bis zur östlichen Häuserfront der Paus'tzer- und NiederlagSstraße, diese Häuserfront eingeschlossen, und der dritte Bezirk alle von da ab westlich gelegenen Straßen und Plätze umfaßt. Das neue Ortsstatut, durch welches das gleichnamige Ortsstatut vom 25. Juni 1872 aufgehoben wird, tritt sofort mit dem Tage seiner Veröffentlichung im Amtsblatte in Kraft. 3. Von einem Dankschreiben des Herrn Bauführer Seifert für die demselben gewährte Gratifikation wurde Kcnnt- niß genommen. Unter Ausschluß der Oeffentlichkcit wurde hierauf Herr Assessor Schwarzenberg in Plauen i. V. mit 10 von 15 ab gegebenen Stimmen an Stelle des Herrn Stadtrath Lange, welcher seine Stellung am 31. Mai verläßt, zum besoldeten Stadtrath in Riesa gewählt. 1 Mitglied hatte sich der Abstimmung, welche schriftlich vorgenommen wurde, enthalten. Hierauf nach Verlesen und Vollziehen des Protokolls Schluß der Sitzung. — Nächsten Sonnabend werden sich, wie wir bereits früher berichteten, die Herren Bürgermeister der Städte mit revidirter Städteordnung des Landes in unserer Stadt ver sammeln. Die Zusammenkunft erfolgt Vormittags im Rathskeller. Bon */, 1 Uhr ab finden gemeinschaftliche Be ratungen im Rathaussaale statt. Nach Beendigung derselben wird gegen 3 Uhr das Mittagsmahl im „Hotel Münch' eingenommen. Alsdann findet am Nachmittag eine gemein schaftliche Besichtigung der Stadt und der interessanten An lagen und Gebäude derselben, der Schiffswerft, des Elbquai's und der Elbebrücke, sowie der gesammten Hafenanlagen, nach diesem eine solche unseres herrlichen Stadtparks statt ; Abends geselliges Beisammensein in den Räumen der Elbterrasse. Sonntag früh unternehmen die Herren eine gemeinschaftliche Parthie per Dampfschiff nach Diesbar, von wo aus sich die selben ihren Heimathsorten wieder zuwenden werden. — Die von vielen Zeitungen gebrachte Notiz betr. die Außercourssetzung der Thaler mit österreichischem Gepräge hat nur auf Oesterreich-Ungarn Bezug. In Deutschland können diese Geldstücke auch nach dem 1. Juni weiter ver ausgabt werden. — Die Reichstagsneuwahlen werden in unserem engeren Vaterlande mancherlei Verschiebungen mit sich bringen. Es werde,» im 1. bi- mit 7. Wahlkreise die bisherigen Vertreter Buddeberg, Hoffmann, Hempel, Klemm, Hultzsch, Ackermann, v. Friesen nicht wieder candidiren, ebenso haben verzichtet Grumbt im 8., Gehlert im 20. und Holzmann im 2l. Wahl kreise; die antisemitischen Volksparteten haben in 8 Wahl kreisen Candidaten ausgestellt; Dr. Zimmermann wird in Zittau, der Hochburg der Freisinnigen, candidiren. — In der Sitzung des deutschen Reichstages am Sonnabend, die mit dessen Auflösung endete, ist der zuvor wohl kaum dagewesene Fall eingetreten, daß die sämmtlichen 23 sächsischen Abgeordneten am Platze waren. Für die Militärvorlage bez. für den Antrag Huene stimmten die Abgg. Ackermann, "Dr. v. Frege, Frhr. v. Friesen, Gehlert, Dr. Giese, Götz, G umbt, Dr. Hartmann, Hempel, Hoffmann, Holtzmann, Hultzsch, Klemm, Dr. Mehnert, Merbach, dagegen die Abgg. Auer, Buddeberg, Geyer, Hoffmann-Chemnitz, Schippcl, Schmidt, Seifert und Stolle. Es haben demnach 15 sächsische Abgeordnete für und 8 gegen die Militärvorlage gestimmt. — Vor uns l'egt — so schreibt die Voss. Ztg. — ein großes flaches Marmorrelicf, welches das Brustbildniß des Fürsten Bismarck in Lebensgröße darstellt, und ein volles, reizend geformtes Flamingo.Köpfchen. Man muß annehmen, daß beide Leistungen unter dem geschickt geführten Meißel eines tüchtigen Bildhauers entstanden seien. Aber nichts von alledem. Diese Marmorwerke sind — Maschinenarbeit. Es handelt sich um eine neue Berliner Erfindung der ge lungensten Art. Wenn der Künstler sein Modell geformt hak und cs in Marmor oder Sandstein übertragen will, so »immt^ihm die Maschine die Mühe des Punktirens und der ganzen übrigen Bearbeitung ab, wofern er nicht vorzieht — und das wird wohl immer der Fall sein —, dem Marmor werke die letzte Feile selbst zu geben. Diesem Wunsche kommt die Maschine dadurch entgegen, daß sie etwa 1 oder 2 mm Marmor über die vom Modell gegebene Grenze stehen läßt und somit dem Bildhauer eine Ueberarbeitung des Marmorwerkes noch immer ermöglicht. Hiermit aber noch nicht genug ; die Maschine fertigt nach dem Modell gleich vier Kopien in Marmor, die vollständig indcntisch sind. Eine nähere Beschreibung des mit Dampfkraft getriebenen Apparates dürste ohne Zeichnung kaum verständlich sein. Das vom Künstler gelieferte Gipsmodell wird entweder selbst oder in einem Zink, oder Bronzeguß als Lehre in die Maschine eingespannt und über diese Lehre wird von dem Arbeiter ein Stift geführt; entsprechend der Führung de» Stiftes wirken vier rotirende Stahlbohrer, die mit jenem gemeinsam an einer beweglichen Welle befestigt sind, auf die vier unter ihnen liegenden Marmorblöcke, so daß aus diesen allmählich vier getreue Kopien nach dem eingespannten Modell entstehen. Hervorzuheben ist, daß bei dieser Be» arbeitung die Kcystallisation des Marmors an der Epidermis nicht zerstört, das Material also nicht stumpf und todt wird, sondern bei geringer Nacharbeit seinen Glanz und seine Schönheit be behält. Um ein Drittel mindestens aber um die Hälfte arbeitet die Maschine schneller als die Menschenhand, und zudem liefert sie innerhalb dieser Zeit, wie erwähnt, nicht eine, sondern vier Kopien in Marmor oder Sandstein. Es lassen sich mit ihrer Hilfe die feinsten Arbeiten und die stärksten Unterschneidungen ausführen, kurz, ihre Leistungen sind erstaunlich. Das allerdings mag noch mals heroorgehoben werden: die letzten Feinheiten und lebendigen Schönheiten in den Marmor hineinzutragen, wird selbstverständlich immer d m Künstler zu überlassen sein. — Der ministerielle Erlaß, das Tanzwesen in Sachsen betreffend, hat unter den Musikern und Saalbesitzern eine begreifliche Aufregung hervorgerufen. Vielfach sind aber auch über diese ministerielle Verordnung Jrrthümer entstanden, welche unbedingt richtig gestellt werden müssen. Es möge deßhalb der Wortlaut d r Verordnung folgen: „Die auf die Verordnung vom 7. Juni 1892 einge- gangenen Vorträge haben Ucbcreinstimmung sämmtlicher Kreishauptmannschaften darüber ergeben, daß die Befolgung
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