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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-05-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189305109
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930510
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930510
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-05
- Tag1893-05-10
- Monat1893-05
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.05.1893
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eine Ausnahmestellung befürwortet worden. T ie Bewilligung einer solchen ist indessen, wenn die Grundsätze 1 bis 9 der I Verordnung vom 25. Juni 1876 für die unter der Revi-1 der in der Verordnung vom 25. Juni 1876 unter Nr. 1 bis 9 ausgestellten Grundsätze für die Regelung de» Tanz wesens den Polizeibehörden derjenigen Städte, in welchen die Revidirte Städte-Ordnung eingeführt ist, nicht länger bloß anheimgestellt bleiben darf, sondern daß gleichmäßige Grundsätze für die Regelung des Tanzwesens in den er- wähnten Städten und auf dem Lande vorzuschreiben sind. Zwar isl dabei für einzelne, insbesondere sür große Städte, dirlen Städte-Ordnung stehenden Städte vorgeschrieben werden', nicht ausgeschlossen, da nach Nr. 3, Absatz 3 dieser Verordnung die Kreishauptmannschaft ermächtigt ist, mit Zustimmung des Kreisausschusses unter besonderen örtlichen Verhältnissen die Festsetzung einer größeren Zahl von Tagen, an welchen regulativmäßig öffentlich Tanzmusik stattfinden darf, zu genehmigen. Demzufolge verordnet das Ministerium des Innern hiermit, daß die in der Verordnung vom 25. Juni 1876 unter 1 bis 9 aufgestellten Grundsätze von jetzt ab auch in denjenigen Städten zu befolgen sind, in welchen die Revidirte Städte - Ordnung eingeführt ist. In diesen Städte»« gilt Dasjenige, was in der Verordnung vom 25. Juni 1876 unter 1 von der Amtshauptmannschaft, unter 5 vom Bürgermeister und Gemeindevorstande, unter 6 von der Amtshauptmannschaft gesagt ist, vom Stadtrathe bez. der Polizeidirection oder den etwa zuständigen besonderen städti schen Polizeibehörden. Von der unter Sir. 6 der Verordnung vom 25. Juni 1876 ertheilten Ermächtigung, öffentliche Tanzmusiken an anderen als den regulativmäßigen Tagen zu gestatten, oder über die regulativmäßige Zeit hinaus aus dehnen zu lassen, haben alle dazu zuständigen Behörden sparsamen Gebrauch zu machen. Ueber alle Fälle, in welchen sie eine solche Erlaubniß erthcilen, haben sie alsbald nach Schluß eines jeden Kalenderquartals der Kreishauptmannschaft über sichtliche Anzeige zu erstatten. Die Kreishauptmannschaft hat unter Benutzung dieser Anzeige den angeordneten spar samen Gebrauch der erwähnten Ermächtigung zu überwachen. Für den Fall, daß von dieser Ermächtigung (Sir. 6 der Verordnung vom 20. Juni 1876) fernerhin zu reichlicher oder sonst unangemessener Gebrauch gemacht werden sollte, behält sich das Ministerium Entschließung wegen Beschränkung oder Aufhebung derselben vor. Dresden, den 16. Februar 1893. Ministerium des Innern, (gez.) v. Metzsch. Daß die Durchführung dieser Verordnung thatsächlich eine tiefeinschneidende Wirkung haben kann, darf nicht unter schätzt werden, es wird sich aber hierbei doch hauptsächlich darum handeln, auf welchen Standpunkt die Ortsbehörden stehen und ob dieselben die Angelegenheit streng oder mild behandeln wollen. Die Verordnung läßt allerdings eine Verschärfung bei Handhabung der Erlaubnißertheilung von Tanzmusiken zu, dieselbe kann jedoch nur als eine Instruction sür die Nnterbehörden angesehen werden, da sich dieselbe, wie ausgeführt ist, nur auf die Auslegung des Gesetzes vom 25. Juni 1876 bezieht, wobei auf die schon zu Recht be stehenden Bestimmungen 1 bis 9 hingewiesen wird. Ein neues Gesetz ist durch die Verordnung durchaus nicht ge schaffen, sondern es ist nur darauf hingewiesen, wie die Handhabung des Gesetzes vom 25. Juni 1876 geschehe.» soll. In der Hauptsache richtet sich die Spitze des Gesetzes gegen eine vielfach eingerissene Unsitte, daß nämlich Gesellschaften, Vereine, Casinos und dergl. öfters Vergnügungen abhalten, zu welchen, da der Verein nur aus einzelnen Mitgliedern besteht, zahlreiche Gäste nach Erlegung eines bestimmten Betrages Zutritt haben. Für das plätte Land wird die neue Verordnung nur wenig oder auch gar keine Be schränkung bringen, weil dort bereits jetzt das Tanzregulativ gehandhabt wurde, für die Städte aber, »vird sich wohl die Handhabung der Verordnung nicht in aller Strenge durch führen lassen, da nicht nur die saalbesitzenden Wirthe in ihren Einnahmen bedeutend geschmälert, sondern wohl gar ruinirt werden würden, außerdem wäre die strenge Durchführung gleichzeitig eine Schädigung für alle Musiker, Kellner, Cassirer, Tanzmeister rc. Endlich würde auch die Stadtgcmeinde eine»» hohen Gebührenausfall zu verzeichnen haben. Die zahlreichen Petitionen, welche in dieser Angelegenheit an das Ministerium abgesandt werden, dürften wohl, und dies wollen wir im Interesse vieler gefährdeter Existenzen Hoffer», baldigst eine Aenderung der Verordnung herbeiführen. (M. Tbl.) — Anläßlich der Reichstagsauflösung dürften nachfolgende Bestimmungen von Interesse sein: Bundesrath und Reichstag üben gemeinsam die Rcichsgcsctzgebung aus. Die Ucberein- stimn.ung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend. Ver änderungen der Verfassung erfolgen im Wege der Gesetz gebung. Sie gelten als abgelehnt, wenn sie im Bundesrathe (zusammen 58 Stimmen) 14 Stimmen gegen sich haben. — Zur Auflösung des Reichstags während der Legislatur periode ist ein Beschluß des Bundesraths unter Zustimmung de« Kaisers erforderlich. Wahlberechtigt zum Reichstag ist jeder Deutsche, welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt, in dem Bundesstaate, wo er seinen Wohnsitz hat. Ausgeschlos'en sind hiervon: Personen des aktiven Soldatenstandes, sowie Personen, welche unter Vormundschaft oder Kuratel stehen oder deren Vermögen sich im Konkurs befindet ; ferner Per- sonen, welche Armenunterstützung beziehen oder im letzten Jahre bezogen haben, sowie Diejenigen, denen der Bollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist. Wählbar zum Abgeordneten ist jeder Deutsche,' welcher das 25. Lebensjahr zurückgelegt und einem zum Reiche gehörigen Staat seit mindestens einem Jahre angehört hat, sofern er wahlberechtigt ist. — Die Zahl der Abgeordneten beträgt 397 ; hiervon kommen auf Sachsen 23, Preußen 236, Elsaß-Lothringcn 15, Bayern 48, Württemberg 17, Baden 14, Hessen 9, Mecklenburg-Schwerin 6, Sach en-Weimar 3, Mecklenburg- Strelitz 1, Oldenburg S, vraun chweig S, Sachsen-Meiningen L, Sachsen-Altenburg 1, Sachsen-Eoburg-Gotha 2, Anhast 2, Schwarzburg-Rudolstadt 1, Schwa'zburg-Sondershausen 1, Walbeck 1, Neuß ä. L. 1, Renß j. L. 1, Schaumburg- Lippe 1, Lippe I, Lübeck 1, Bremen 1 und Hamburg 3. — Ueber die Staatsangehörigkeit und Gebünigkeit der sächsischen Bevölkerung nach den fünf Volkszählungen von 1871 bis 1890 macht der Geheime Regierungs-Rath Prof. Dr. B. Böhmert im neuesten Hefte der Zeitschrift des königlichen sächsischen statistischen Bureaus interessante Mit theilungen. Sachsen ist von allen größeren und mittleren deutschen Staaten derjenige, der die meisten Fremden zeigt und der von Volkszählung zu Volkszählung einen erneuten FrcmdenzuwackS aufweist. Die sächsische Be ölkerung nach dem Stande rom 1. Dezember 1890 von inSgesammt 3,502,684 Personen setzt sich zusammen aus 3,423,483 Reichsangehörigen, 79,142 Reichsausländern und 49 Personen, deren Staatsangehörigkeit nicht zu ermitteln mar. Während im Durchschnitt des deutschen Reiches auf 10,000 etwa 88 ReichSauSländcr entfallen, kommen in Sachsen darauf 226. Das Hauptgros der Reichsausländer (66,470 oder r/, aller Reichsausländer) bilden die Oesterreicher, was in der Lage Sachsens als Grenzland Böhmens und dem regen sächsisch böhmischen Verkehre begründet erscheint. —* Wie wir unseren Lesern schon jetzt mittheilen können, wird die Sächsische Staatsbahnverwaltung auch in diesem Jahre Sondcrzüge zu ermäßigten Fahrpreisen nach München und in die Alpen verkehren lassen. Dieselben sollen am 15. Juli und 15. August von Dresden, Chemnitz und Leipzig abgelassen werden. Die Sonderzüge von Dresden bez. Chem nitz werden an den genannten Tagen etwa 1 Uhr Nachm. in Dresden-Ältst. (Böhm. Bhf.) und etwa 3^ Uhr Nachm. in Chemnitz, diejenigen von Leipzig dagegen etwa 2'/, Uhr Nachm. vom Bayr. Bahnhofe daselbst abzehen und am da rauffolgenden Morgen gegen 6 Uhr in München eintreffen. Von München aus finden die Sonderzüge Forsetzung nach Lindau, sowie nach Kufstein bez. Salzburg. Die Fahrpreise, ebenso die sonstigen Bestimmungen werden in einer später erscheinenden Ueberficht von der Sachs. Staatseisenbahn-Ver- waltung bekannt gegeben. Dieselbe ist unentgeltlich von den Stationen der Sächsischen Staatsbahnen, ferner von den Ausgabestellen für zusammenstellb. Fahrscheinhefte in Leipzig (Dresdner Bahnhof) und in Dresden-A. (Wienerstraße 13) zu beziehen. Von auswärts kommenden brieflichen Bestell ungen ist 3 Pfg. Porto in Marke bezufügcn. Markranstädt, 9. Mai. In einer hiesigen Rauch- waarenzurichterei kam ein in den mittleren Jahren stehender Arbeiter der im vollen Gange befindlichen Maschinenwelle zu nahe. Der Aermste wurde von der Welle erfaßt und mehrere Male um dieselbe herumgeschlcift. Dadurch trug er so schwere Verletzungen davon, daß er in das Krankenhaus gebracht werden mußte, wo er alsbald verstarb. Plauen i. V., 9. Mai. Der bisherige hochgeachtete Vertreter unseres Wahlkreises, Herr Oberstaatsanwalt Dr. Hartmann, der einer der bekanntesten und tüchtigsten Abge ordneten der konservativen Partei im deutschen Reichstage war, hat bestimmt erklärt, nicht wieder kandidiren zu wollen. Diese Nachricht dürfte weit über die Grenzen unseres Wahl kreises hinaus in den Reihen der Ordnungsparteien lebhaftes Bedauern Hervorrufen. Reichenbach, 8. Mai. Der 15 jährige Schlosser lehrling Heinrich Winkler von hier ist gestern das Opfer des leichtsinnigen Umganges mit einem geladenen Gewehr ge worden. Derselbe war in Gemeinschaft mit seinem jüngeren Bruder mit dem geladenen Gewehr in den elterlichen Garten gegangen ; hier ging durch seine eigene Unvorsichtigkeit das Gewehr los; die ganze Ladung drang dem Unglücklichen in die linke Sertc und bald darauf war er eine Leiche. Reichenbach i. V., 8 Mai. Ein geradezu empörender Verfall ist ain Freitag Abend im benachbarten Ober-Reichen- bach vorgekommen. Es betrifft dieser Vorgang Herrn Ge meindevorstand Zeidler, der als Bürgermeister ui Zwönitz gewählt ist. In der letzten Gemeinderathssitzung sollte Rechnungsabschluß erfolge», jedoch erst noch eine Prioatsache des Herr» Gemeindevorstandes erledigt werden. Die Sicher stellung des noch schuldigen Betrages der von einem früheren Expedienten veruntreuten Gelder betreffend. Herr Zeidler hatte sich nämlich verpflichtet, 2000 Mk. persönlich zu leisten und dieses bis auf 500 Mk. auch gethan, ein gewiß um so mehr anerkennenswerthes Vorgehen, wenn man bedenkt, daß Herr Z. nicht gerade reich ist. Da nun Herr Z. diese An gelegenheit nicht sogleich erledigen wollte, sondern erst nach beendeter Tagesordnung, drang der Gemeinderath auf so fortige Beschlußfassung. Herr Zeidler verließ darauf mit den Worten: „Klagen Sie meine Forderung ein ; dann bitte ich aber auch Diejenigen zu verklagen, welche 10 Jahre lang die Gemeinde nicht reell bezahlt haben." Nunmehr sprang ihm ein als Millionär bekannter Fabrikbesitzer 'Namens Schneider nach und setzte ihn zur Rede. Schneiver begnügte sich jedoch nicht mit Schimpfreden, er schlug Herrn Zeidler anch ins Gesicht und insultirte ihn überhaupt in gröblichster Weise. Herr Zeidler war leider zu schwach, um sich mit Erfolg des Angriffs erwehren zu können. Selbstredend erregt gedachter Vorgang im Orte berechtigte« Aufsehen, umsomehr, als der Angreifer den gebildeten Ständen ange- hört. Die Angelegenheit wird für Herrn Schneider noch ein unliebsames Nachspiel haben, da die. Sache zur Anzeige gelangt ist. (Dr. Anz.) Crimmitschau, 8. Mai. Von den 148 Schülern, welche im Jahre 1892 den Unterricht in der hiesigen Fort bildungsschule besuchten, wurden 7 wegen Diebstahls, 4 wegen gefährlicher Körperverletzung, 3 wegen gemeinschaftlich be gangenen Sittlichkeitsvergehens und je 1 wegen Münzvcr- brechens, Hehlerei und Betrugs gerichtlich bestraft. Die ver hängten Strafen schwankten vom Verweis bis zu 2 Jahren Gefängnitz. Recht erfreulich kl Annaberg, 9. 'Mi. Der seitherige Vertreter de» 21. Reichstagswahlkreise»,, der Nationalliterale Herr Eugen Holtzmann, hat mitgetheUt, daß er seine gegebene Zusage zur Annahme eines Mandats für die kommende ReichStag»- wahl aus geschäftlichen Gründen zurücknehmen müsse. Bautzen, 8. Mai. Heute wurde hier ein HeirathS- schwindler ermittelt und festgenommen. Derselbe hatte vor einiger Zeit die Bekanntschaft eines Dienstmädchens gemacht, sich dabei als Bahnbeamter ausgegeben, mit ihm ein Verhält nis angcknüpfl und unter dem Versprechen, es zu heirathen, sowie unter den mannigfachsten Vorspiegelungen ihin binnen Kurzem eine Summe von 700 Mk. abgelockt. Die Ersparnisse des Mädchens sind verloren, denn der Mensch hatte die ganze Summe bereits verthan. Leipzig, 8. Mai. Die Briefträger und Gläubiger der Privatpostanstalt „Courier" hielten gestern Nachmittag im „Dresdner Hof" eine Versammlung ab, die von etwa 130 Personen besucht sein mochte. Nach längeren Ausein andersetzungen wurde beschlossen, das Unternehmen weiter zn führen und zu diesem Behufe eine Genossenschaft mit be schränkter Haftpflicht zu begründen. Ueber das Vermögen des flüchtig gewordenen und steckbrieflich verfolgten früheren Besitzers Schmalfuß soll bekanntlich der Konkurs beantragt werde». Das hinterlassene Defizit wurde, unter Einschluß der Kautionen, auf 30000 Mk. angegeben. Leipzig, 9. Mai. Am Sonntag Mittag wurde im Hauptpostgebäuve in Görlitz ein raffinirter Schwindler in der Person des stellungslosen 30jährigen Kaufmanns Zimmer mann aus Breslau, der bis vor einigen Wochen in Leipzig wohnte, verhaftet. Derselbe hat in Leipzig, Dresden, Berlin und vermuthlich auch in anderen größeren -Städten in folgen der Weise manipulirt. Er gab an seine eigene Adresse hauptpostlagernd von irgend einein Vororte der obengenannten Städte aus einen kleinen Geldbetrag mittelst Postanweisung ans. An demselben, bezw. dem darauffolgenden Tage erschien er dann an dein Bestimmungsorte auf der Hauptpost und empfing, nachdem er sich gehörig legitimirt, die betreffende Postanweisung, um sie zu quittiren. Bei dieser Gelegenheit fälschte er die betreffende Postanweisung durch Anfügung einer 'Null derart, daß dieselbe über den zehnfachen Betrag lautete, dann empfing der Schwindler an einem anderen Schalter die bereffende Summe. In dieser Weise hat der Schwindler in Leipzig statt 3 Mk. 30 Mk. und in Dresden statt 8 Mk. 80 Mk. an sich gebracht. f Leipzig. Die ,Lcipz. Neuest. Nachr." melden heule: „In der gestern Abend im Kaisersaal der Zentralhalle statt gehabten Versammlung des Allgemeinen Hausbesitzervercins zu Leipzig theilte Herr Rechtsanwalt Melos mit, „daß ain Montag Abend die kombinirten Ausschüsse des Stadtve» ordnetenkollegiums das Pleißenburgprojekt mit überwiegender Majorität angenommen hätten." Von anderer Seite wird »ns mitgetheilt. daß nur darüber adgestimmt worden sei, ob die Herren im Prinzip mit dem Ankauf der Pleißenburg einverstanden seien. Ueber die Kaufbedingungen ist nicht ab gestimmt worden." Von der bayrischen Grenze. Eine entsetzliche Kunde durcheilte an» Mittag des 5. Mai den sonst so fried lichen Badeort Berneck, die Nachricht von der Ermordung des Königl. Bezirksarztes Oi>. Sack. Derselbe war eben von einer Ausfahrt zu einem Patienten zurückgekehrt, al» sich bei ihm der frühere Bader von Bischofsgrün Namen« Michael Schmidt einfand und vier Revolverschüsse auf ihn abfeuerte, die den sofortigen Tod herbeiführten. Die grausige That dürfte Rache zum Grunde haben, doch heißt es auch, daß der Thäter schon seit längerer Zeit nicht mehr im Voll besitze seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit sei. Vermischtes. Das „berühmte" Nürnberger Katzenbier er- crhielt am 4. d. seine zweite Auflage vor Gericht. Wie seiner Zeit mitgetheilt, hat der Braumeister der Denk'schen Brauerei hier, Georg Wagner, in einein Biersude den Eadaver einer Katze mitgekvcht und das gewonnene Bier mit anderem ver schnitten und dem Csnsume übergeben. Wegen Nahrungs- mittelfälschmig angezeigt, wurde Wagner am 14. Oktober 1892 von der hiesigen Strafkammer freigesprochen, weil die Herren Experten, Medicinalrath Or. Merkel und Vorstand der Versuchsstation für Brauerei Or. Prior dort, sich dahin äußerten, daß das Mitsieden einer Katze das Bier weder fälsche noch Ekel im gesundheitsschädlichen Sinne errege. Gegen das freisprechende Urtheil legte die königl. Staatsanwaltschaft Revision ein, welcher das Reichsgericht auch stattgab, indem es die Sache zur nochmaligen Verhandlung zurückwies, weil der Begriff des Verdorbcnseins zu eng begrenzt gewesen. Medicinalrath Or. Merkel bleibt im Allgemeinen auf seinem jrühercn Standpunkte stehen und erklärt, daß die Substanz des Bieres durch das Mitsieden einer Katze nicht als ver dorben zu erachten sei; als Mensch müsse er solches Getränk aber als zum menschlichen Genüsse nngeeiguct bezeichnen. Nach seiner Ansicht werden in anderen Brauereien, besonders in Belgien, Kalbsknochen in» Biere gesotten, um eine bessere Gährung zu erzielen. Das Gutachten des Hern» Prior deckt sich mit dem ersteren. Er bezeichnet es als Pflicht, daß ein Braumeister vom menschlichen Standpunkt aus solches Bier nicht verkauft, sondern weglaufen läßt. Herr Michel, Direc tor der Brauschule in München, nimmt an, daß die Katze schon in Verwesung übergegangen gewesen, da sie nach Aus sagen der Zeugen gerochen habe. In diesem Falle sei das Bier als stark verdorben zu erachten, da es Ekel errege und nicht alle von dem Eadaver hcrrührenden Stoffe durch die Gährung ausgestoßen werden. Bei ihm würde das Bier weggeschüttet worden sein. Das hätte auch der Braumeister Wagner thun sollen. Tie Annahme deS Herrn Prior, daß daS Mitsicden von Ratten und Mäusen keine Seltenheit sei, bekämpfte er. — Herr Landgerichtsrath vr. Hofmann von hier hezeichnet das Bier nicht sür gesundheitsschädlich und verdorben vom chemischen Standpunkt au», vom Standpunkte
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