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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-05-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189305251
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930525
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930525
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-05
- Tag1893-05-25
- Monat1893-05
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.05.1893
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Donnerstag, ZS. Mai 1893, Abends. 4«. Jahrg. und Anzeiger (Clbeblalt und Anzeiger). Trlegmmm-Adreste ßH 4 Fenüprechslelle .Tageblatt«, Riesa. SlllVLIlUH Nr. 20. der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Mesa. 118. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in sN!esa und Strehlas den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Ps., durch die Träger srei ins HauS 1 Mark 50 Ps., durch den Briefträger frei inS HauS 1 Mark 65 Pf. Aazeigea-Anaahine für die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck.und Verlag von Langer L Winterlich in Ricia. — Geschäftsstelle: Kastantenstraße 59. — Für die Redactim verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Zwangsversteigerung. Tas im Grundbuche auf den Namen Friedrich Hermann Werner eingetragene Grundstück, Haus niit Hofraum und Kiefernhvchwald, Folrum 35 des Grundbuchs fiir Zschepa, bestehend aus den Flurstücken Nr. 53 und 242 nach dem Flurbuche — ks 12,3 3 groß, mit 28,14 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 875 Mark, soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 1. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr als Anmetdetermin, ferner der 20. Juli 1893, Vormittags 10 Uhr als BersteigerungStermin, sowie der 3 August 1893, Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordcrt, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiedcrkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldeterminc anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetcrmine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Riesa, am 20. Mai 1893. Königliches Amtsgericht. I. A.: Ast. Oehm, H.-R. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Gustav Eduard Gräfe in Riesa ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf Montag, den IS. Juni L8SS, Vormittags IO Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Hierselbst anberaumt. Riesa, den 25. Mai 1893. Aktuar Gerlach, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bekanntmachung. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen des hiesigen Jmpfbezirks (Stadt und Rittergut Riesa mit Vorwerk Göhlis) werden an nachgenannten Tagen und zwar am SV. Mai, 1., 5., 8., LS., LS., LV., SS., »«. und 2S. Juni, S. und S. Juli dieses Jahres Vormittags v Uhr vorgenommen werden. Die Erstimpfungen finden im Gasthofe znm Kronprinz Hierselbst, die Wiederimpfungen in den Schule« statt. Die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der impfpflichtige» Kinder werden hiermit auf gefordert, die Impflinge zu den oben festgesetzten Terminen in den genannten Jmpflokalen vor zustellen. Befreiungen von der Impfung sind durch in den Impfterminen vorzulegende ärzt liche Zeugnisse nachzuweisen. Den Eltern und Erziehern der zum ersten Male impfpflichtigen Kinder ist es freigesteüt, hie letzteren an den Impfterminen in der Wohnung des Jmpfarztes, Herrn vr. msä. Hay man«, Wettinerstraße Nr. 24, Vormittags von 1t bis 12 Uhr zur Impfung vorzustellcn. Für die Erstimpfungen werden besondere Vorladungen ergehen. Tie Impflinge müssen mit reingewaschenem Körper und in reinlicher Kleidung zur Impfung gebracht werden, widrigenfalls dieselben znrnckgewiesen werden. Die Impfungen erfolgen unentgelllich. Das Jmpfgesetz von» 8. April 1874 enthält in 8 14 folgende Bestimmung: ,.Eltern, Pflegeelkern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund und trotz erfolgter amtlicher Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Gestellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen bestraft. . Auf diese Bestimmung wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Riesa, den 25. Mai 1893. Der Stadtrath. Klützer. S. Bekanntmachung. Der'unterzeichnete Stadtrath macht darauf aufmerksam, daß von dem Vorstande der land- und sorstwirthschaftlichen Bcrussgenossenschast für das Königreich Sachsen,die Heberolle über die von den Betriebsunternehmern ans das Jahr 1892 nach 1,4 Pf. auf jede beitragspflichtige Steuereinheit zu entrichtenden Beiträge anher abgegeben worden ist und dieselbe nebst dem Verzeichnisse der Betriebsunlernehmer:c. S Woche» laust vo» Freitast, den SV. lau fenden VNonatS an gerechnet in der Stadtstenercinnahmc Hierselbst zur Einsicht der Be theiligten ausliegt. Die anSgeworfenen Beiträge werden der Kurze halber eingeholt werden. Riesa, am 24. Mai 1893. Der Stadtrath. I. V.: Lange. Ndl. Verdingungen. Die bei der Erbauung zweier Pferdeställe im Barackenlager bei Zeithain erforderlichen Loos No. 1: Erd-, Maurer- und Stemme;,arbeiten einschl. Lieferung der Materialien. - No. 3: Zimmer- und Tischlerarbeiten einschl. Lieferung der Materialien. - No. 4: Schmiede- und Eisen-, sowie Schlosserarbeiten einschl. Lieferung der Materialien sollen im Wege der unbeschränkten Verdingung am 29. Mai a. c., Vormittag 11 Uhr im Geschäftszimmer der Militär-Baudircction Dresden-Albertstadt, Administrationsgebäude Flügel 0 vergeben werden. Zeichnungen und Verdingnngsanschläge liegen daselbst zur Ein sicht aus. Verdingungsanschläge können gegen Erstattung der Selbstkosten entnommen werden. Angebote mit der Aufschrift: Ställe, Barackenlager bei Zeithain Loos No. 1, bez. Loos No. S, bez. Loos Nr. 4 sind versiegelt, postfrei und mit der Adresse des Absenders versehen, bei der Militär-Bau- direction bis zu obengenanntem Termine, ebenso wie Proben der zur Verwendung kommen den Maurer- und Steinmetzmaterialicn einzureichen. Die Auswahl unter den Bewerbern bleibt Vorbehalten. Dresden, den 19. Mai 1893. Militär - Baudireetion. Arbeitslosigkeit, Bettelei und Wander- verpflegung. (Unter besonderer Berücksichtigung sächsischer Verhältnisse be leuchtet von Dr. Otto Krause, Herbergsvorstand in Anna- berg i. Erzgeb.*) Die andauernd schlechte Geschäftslage der letzten Jahre und die damit verbundene Arbeitslosigkeit hat ein Anwachsen der mittellosen Wanderer in Deutschland zur Folge gehabt, welche- an Arbeiterkolonien Herbergen zur Heimath und Verpflegungsstationen, d. h. an diejenigen gemeinnützigen Veranstaltungen, welche sich der Fürsorge für mittellose Wanderer unterziehen, erhöhte Anforderungen stellte. Diese haben insbesondere bei manchen Verpflegstationen oder Wanderarbeitsstätten zu einer Art Krisis geführt, so daß der Ruf nach Staat-Hilfe für dieselben immer lauter geworden ist und in der Versammlung des GesammtverbandeS der deutschen Berpflegungsstationen zu Berlin rom 8. März ds. IS. eine Resolution gefaßt worden ist, welche die Ge währung ausreichender Fürsorge für mittellose Wanderer als eine Ausgabe der öffentlichen Verwaltung bezeichnete. Die Frage der Wanderverpflegung ist daher gegenwärtig eine brennende und es ist dankbar zu begrüßen, wen» ein so ge *) Heft 14 der Böhmertschen Volkswohlschristen. Verlag von Duncker L Humblot, Leipzig 1893. Preis 7S Ps. s wiegter Kenner aus diesem Gebiete wie Dr. Krause in dieser Frage das Wort ergreift. Dr. Krause ist ein Gegner der bureaukratischen Organisation der Wander-Berpflegung .„von oben herab" und begründet seine Ansicht insbesondere mit dem Hinweis darauf, daß eine WanderverpflcgungSstätte, um segensreich wirken zu können, die Theilnahme der umwohnen den Bevölkerung, und daS dadurch bewirkte Unterlassen des planlosen Almosengebens zur Voraussctznng habe. Für Ver waltung und Arbeitsnachweis empfiehlt er die Heranziehung der Innungen, von deren Thätigkeit in Bezug auf Wander unterstützung und Arbeitsoermittelung er aus einer Anzahl sächsischer Städte statistische Nachrichten beigiebt, die besonderes Interesse der Handwerkcrkreise beanspruche» werden. Das Schriftchen beantwortet eingehender die Fragen: Wie groß ist die Zahl der mittellos wandernden Arbeiter? Warum gehen die Arbeiter aus die Wanderschaft? Wer soll den mittellosen Wandererlaus seiner Reise erhalten ? Wie soll verpflegt werden? Kosten einer Verpflegungsstelle? Den Ausführungen ist statistisches Material beigegeben, das ins besondere den Verhältnissen des Königreichs Sachsen ent nommen ist. Da eine zweckmäßige Fürsorge für mittellos wandernde Arbeiter nicht nur eine Forderung der sozialen Gerechtigkeit ist, sondern auch in das tägliche Leben der seß haften Bürger insofern bedeutsam eingreift, als von ihr An wachsen oder Verminderung der Bettelplage abhängig ist, so wird die in dem Schriftchen gebotene Anregung und Be lehrung jenen jweiten Kreisen der Bevölkerung, die bei der s Bekämpfung von Armen»oth und Bettelei gemeinnützig find' , sicherlich willkommen sein. Ta-es-efchichte. Deutsches Reich. Von angeblich unterrichteter Seite wird der „T. R." mitgetheilt, daß der Kaiser sich einer Aussöhnung mit dem Fürst?» Bismarck nicht verschließen würde, nur müßte nach dem, was seit dem Frühjahr 1890 geschehen ist, der erste Schritt dazu von der anderen Seite ausgehen. , Der „Frankfurter Generalanzeiger" veröffentlicht ein Interview mit dem derzeit in Frankfurt weilenden Finanz minister Dr. Miquel, worin der Finanzminister sich über die wirthschaftlichen und finanziellen Seiten der Militärvorlage ausspricht. Es sei unrichtig, daß die erforderliche Mehraus gabe von 50 bis 60 Millionen die wirthschaftlichen Kräfte der deutsche» Nation übersteige; plan könne nicht von Ver nachlässigung der Kulturaufgaben zu Gunsten der Armee sprechen. Es bestehe kein Zweifel, daß die Verstärkung unseres Voltsheeres nur bezwecke, den Frieden zu sichern. Eine nochmalige Ablehnung der Militärvorlage würde uns in große Schwierigkeiten und schwere innere Kämpfe werfen, unser Ansehen im Auslande schwächen, den Respect vor unserer Riacht verringern und damit die Gefahr eines Krieges erhöhen. Für ein friedliebendes Volk, welches sicher sei, daß eine verstärkte Armee nur ein verstärktes Bollwerk
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