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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-08-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189308199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930819
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930819
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-08
- Tag1893-08-19
- Monat1893-08
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 19.08.1893
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Sonnabend, IS. August 18SS, AbendS AU u» U u» «st sür das „Uiesaer Tageblatt" erbitten uns spätestens bis PU H» H P a A P A» Vormittags v Uhr des jeweilige». Ausgabetages. Die Geschäftsstelle. J»n WerichtShause hier sollen Dienstag, den 22. August 1893, 11 Uhr Vormittags Ä Waarenschränke gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 16. August 1893. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Seer. Eidam. 192 k«« * r«q<bi-n »Ach»«»« t»d« Lag Abend« mit Ausnahme »er Sonn, und Festtage. BierteljShrlicher vrzugSprei» bei Abholung t« den Expedittonen t» Riesa und Strehla, de» Ausgabefiei«, '»»" — d-i tattert. Aosianstalt« t Mark 25 Pf., durch di« Träger frei in« Hau« 1 Mark SO Pf., durch den Briefträger frei in» Hau» 1 Mark SS Pf. A»»etg«U>AÜ»ah»e für di« Nummer de« Au»gabetagr» bi» vormittag 9 -Uhr ohne Bewähr. Druck und vertag von Lgnger «! Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Naftantenstrtzß« SS. — Für die Redaktion verantwortltch: Hrrm. Schmidt in Ries^. , «ad Anzeiger MetM md Astjti-tt). Tclegramm-AdrAst «L 6 Fernsprechstell, .rageblatt', Riesa. UUU V S-AB U-A- Nr. 20 ver Königl. Amtshauptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa, 4«. Jatzrg. Oertliches und Sächsisches. Riesa, iS. August 1893. — Man muß der „Freien Vereinigung Kampfgenossen von 1870/71" unumwunden die Ehre zugestehen, daß dieselbe es sich emsig und theilweis unter erheblichen persönlichen Opfern einzelner Mitglieder, angelegen scin läßt, die Er innerung an die große Zeit von 1870/71 wach und das Gedächtniß der im großen Kampfe gefallenen Kameraden und der großen Heerführer jener Zeit in Ehren zu halten, und treue Vaterlandsliebe zu pflegen. Gegenwärtig hat die hiesige Bereinigung der Kampfgenossen bekanntlich im Münch- schen Gartensaale ein großes Tableau der Schlacht bei St. Privat aufgestellt, bei der bekanntlich die sächsischen Truppen, allerdings unter schweren Verlusten, sich den Siegeslorbeer pflückten. Wir können nach eigener Inaugenscheinnahme den Besuch ter Aufstellung, die nur bis 24. d. geöffnet bleibt, empfehlen, um so mehr, als der Reingewinn dem Fond zur Erbauung eines Kriegerdenkmals zufließt. Allerdings ist es unbedingt nöthig, daß man sich das Tableau des Näheren erklären läßt, resp. die allgemeine von Zeit zu Zeit gegebene Erklärung abwartet. Das Tableau vergegenwärtigt die Truppenäufstellung wie sie am Schlachttag Abends '/,8 Uhr gewesen ist. Man sieht da unsere wackere „Reitende" wie sie anstürmt, die braven 107 er, unsere verwegenen, tapferen „Schwarzen" rc. im Heldenkampfe. Empfehlenswerth ist es, bei Besichtigung des GesammttablcauS ein Glas, Operngucker oder dergleichen, zu benutzen, das Ganze hebt sich da:urch bedeutend und gewinnt an Uebersichtlichkeit. Gestern, den 18. August, dem Tage von St. Privat, hatte die Freie Vereinigung Kampfgenossen ein Konzert im Münch'schen Garten arrangirt, das vom Trompetercorps des 3. Feld-Art.-Reg. Nr. 32 unter Leitung des Herrn Stabs, trompeter Gehrmann gespielt wurde. In bekannter, aner- kennenswerther Weise entledigte sich die gutgeschulte Kapelle ihrer Aufgabe und wiederholt wurde ihr reger Beifall von dem gewählten Auditorium gespendet. Der Aufenthalt in »em schönen Garten war, wenn es auch stellenweis etwas „düster", ein recht angenehmer. — Auf das im Laufe des Tages an Se. Majestät den König von der Vereinigung der Kampfgenossen von Riesa und Umgegend abgesandte Be- grüßungs. und Ergebenheits-Telegramm: „Unseren ruhmgekrönten Führer, Sr. Majestät den König Albert von Sachsen, sendet heute zur Erinnerungs feier an die Erstürmung von St. Privat erfurchts- volle Grüße Dre Freie Vereinigung Kampfgenossen 1870/71 Riesa und Umgegend." ging Abends folgende Antwort ein: „An die Freie Vereinigung Kampfgenossen 1870/71 Riesa und Umgegend. Ich danke kameradschaftlich für die Mir zugegangenen Grüße. Albert." Dies Telegramm wurde von Herrn Krackau während einer Concertpause zur Vorlesung gebracht und im Anschluß daran Sr. Majestät ein dreifaches Hoch gewidmet in das die Anwesenden begeistert einstimmten, worauf die Musik die Sachsenhymne intonirte. — Auf dem Schützenplatze hat sich Heuer zum 2. Schützen feste eine ziemliche Anzahl Schaubuden eingefunden. Außer Kreibes Menagerie, die eine erhebliche Anziehungskraft aus- üben dürfte, ist auch noch ein Hippodrom eingetroffen, in dem auch Sonntagsreiter ein Reustündchen riskiren und bei Ausdauer und Geschick, wie wir hören, noch einen Profit einheimsen können. Ferner ist M. Welschs Automaten- Cabinet mit seinen Passion-darstellMtgen zu erwähnen. Für gesangliche Unterhaltung sorgt die Gesellschaft Maxa und Gelegenheit zur Kurzweil bietet u. A. auch noch die erbaute Drahtseilbahn. Für Tanzlustige, die bei der gegenwärtigen afrikanischen Hitze noch zu wenig schwitzen, bietet sich, wie bekannt, hinreichend Gelegenheit Terpsichore« zu huldigen und daß bei der gebotenen „geistigen Nahrung" auch der Leib nicht zu kurz kommt dafür wird auch gesorgt sein und insbesondere Herr Zimmer einen guten „Stoff" und einen schmackhaften Imbiß bieten. — Die Königliche Kreishauptmannschaft hat das von den städtischen Kollegien Hierselbst aufgestellte Tanzregulativ nicht genehmigt, vielmehr dasselbe zur Umarbeitung nach ge wissen angegebenen Direktiven an den Stadtrath zurückge geben. Wenn auf der einen Seite es zur Abhaltung von Tanzmusiken an den regulativmäßigen Sonntagen, als am 1. und 3. Sonntage jeden Monats, einer besonderen Ge nehmigung der Polizeibehörde nicht bedarf, sondern die An meldung und Erlegung der Gebühren genügen soll, so ist auf der anderen Seite nicht genehmigt worden, daß im 8 4 des Regulativs festgesetzt wird, daß an gewissen anderen Sonn- und Festtagen im Jahre, auch wenn dieselben nicht auf den 1. und 3. Sonntag des Monats fallm, Genehmi gung zur Abhaltung von öffentlichen Tanzmusiken zu ertheilen ist. SS ist vielmehr jeder Abhaltung einer öffentlichen Tanzmusik, außer den regulativmäßigen, die Genehmigung der Polizeibehörde vorzubehalten. Außerdem sind noch eine Anzahl unbedeutende Aenderungen vorgeschrieben worden. Die städtischen Kollegien werden sich also abermals mit dem Regulativ zu befassen haben. Inzwischen verbleibt es bei der Bestimmung, daß öffentliche Tanzmusiken nur am 1. und 3. Sonntage des Monats abgehalten werden, dürfen. — Der diesjährige Lorenzkirchner Markt findet vom 30. d. Mts. bis 2. September statt. — Es sei »viederholt vor dem Genuß zu kalter Getränke gewarnt. Sind dieselben schon an und für sich gesundheits schädlich, so erscheinen dieselben jetzt im Hinblick auf die ver schiedenen Theilen Deutschlands und Oesterreichs häufiger auftretenden Erkrankungen an Brechdurchfall und anderen choieraähnlichen Erscheinungen doppelt gefährlich. Auch den Genuß unreifen Obstes vermeide man. — Den nähcrkommenden Landtagswahlen widmet das „Vaterland", Organ des Conservativen Landesvereins, eine weitere Betrachtung, welche vor Allem darauf verweist, daß es die höchste Zeit sei, die Vorbereitungen zu erledigen und insbesondere die Candidaten-Frage einer endgiltigen Erledi gung zuzusühren. „Schon wiever taucht — so heißt es dann weiter — in einem und dem andern Kreise die Gefahr einer conservativen Doppelkandidatur auf. Diesen Luxus können wir uns diesmal ganz und gar nicht gestatten; wir müssen mit besonderem Ernste von unseren Parteigenossen eine straffe ParreidiSciplin fordern. Sonderwünsche sind unterzuordnen den allgemeinen Interessen. Lernen wir doch darin ein wenig von den Gegnern! Aus manchem Kreise verlautet, daß man den bisherigen bewährten Abgeordneten fallen lassen wolle, weil er, um ein Volkswort zu gebrauchen, dieser oder jenen maßgebenden Persönlichkeit auf die Hühneraugen getreten habe. Man sei doch damit nicht allzu ängstlich! Nur wenigen Menschen ist es gegeben, nicht einmal hier oder dort anzu ecken. Aalglatte Männer sind nicht immer die geeignetsten für das Amt eines Volksvertreters ; der Mensch muß noch geboren werden, der ohne Einbuße an Selbstständigkeit un angefeindet im öffentlichen Leben steht. An anderen Orten scheint man nicht über die Vorerwägungen hinaus zu kommen; damit läuft man aber Gefahr, daß von anderer Seite die Sache in die Hand genommen und ein ksir seoompll ge schaffen wird, dem man sich nach Befinden fügen muß. Des halb frisch an die Arbeit, ohne Ueberstürzung, aber auch ohne Lässigkeit, ohne kleinliche Engherzigkeit, ohne krämerhafte Sonderinterefien!" — Gebrechliche in Sachsen. Sachsen hat nach den Er gebnissen der letzten Volkszählung unter seiner Bevölkerung 2269 Blinde, 1994 Taubstumme, 3484 Irrsinnige und 4527 Blödsinnige. Unter den Blinden und Taubstummen über wog das männliche, unter den Irrsinnig» n und Blödsinnigen das weibliche Geschlecht, und zwar gab es 1232 männliche, aber nur 1037 weibliche Blinde, 1073 männliche, aber nur 9?1 weibliche Taubstumme, 1652 männliche, hingegen 1832 weibliche Irrsinnige, 2165 männliche, hingegen 2362 weib liche Blödsinnige. Bon den armen Blinden waren 11 zu- gleich taubstumm. Berheirathet wäre» von den Blinden 721 (größtentheils Männer), von den Taubstummen 296, von den Irrsinnigen 1213, von den Blödsinnigen 233 (über wiegend Frauen). — Trotz der sächsischen Gesetze und Verordnungen gievt eS eine Reihe von öffentlichen Belohnungen, von welchen in der Regel nur selten Gebrauch gemacht wird, da sie den Betheiligten zu wenig bekannt sind. Am bekanntesten sind noch die Lebensrettungsprämien bez. Lebensrettungsmedaillen, welche von den KreiShauptmannschaftrn an Diejenigen er- theilt werden können, die einen Menschen mit eigener Gefahr oder mit besonderer Anstrengung oder durch eine ausgezeichnete Leistung aus einer Lebensgefahr gerettet haben, ohne vermöge ihres Berufes oder ihres besonderen Verhältnisses zum Geretteten einer besonderen Verpflichtung durch die Rettung zu genügen. Die betreffenden Gesuche sind bei der Orts- obrigkeit anzubringen. Weniger bekannt sind schon die Be lohnungen, welche vom Königl. Ministerium des Innern für gewerbliche Leistungen, die nach dem Ermessen desselben im " öffentlichen Interesse Aufmunterung verdienen, ertheilt werden können, sowie diejenigen Prämien,' deren Ertheilung für besondere Leistungen im Gebiete der Landwirrhschaft den landwirthschaftlichen Kreisvereinen nachgelassen ist. Auch für Ausbildung taubstummer, blinder oder schwachsinniger Personen kann das Ministerium des Innern Prämien bis zu ISO Mk. gewähren. Ebenso können Diejenigen, welche die Prüfung im Hufbeschlage vorzüglich bestanden haben, besondere Prämien erhalten. Weitere Belohnungen sind zugesichert auf die Ent deckung besonderer Strafthaten. Wer vorsätzliche Brand stiftung zur Anzeige bringt, wird je nach der Verdienstlichkeit und Wichtigkeit der Entdeckung mit einer zur Hälfte aus der Brandversicherungscasse zu übertragenden Prämie von 3—900 Mk., und wenn eine amtliche Verpflichtung zur Anzeige vorliegt, mit einer Prämie von 75—600 Mk. belohnt. Nicht minder ist in dem „erneuerten und geschärften Räuber mandat, wegen Aufsuchung und Entdeckung, auch Bestrafung des Diebs- und Räubergesindels", vom 14. December 1753 in tz 5 auf die Entdeckung von Räubern und Dieben eine „ohnfehlbare Belohnung von Fünfzig Thalern" gesetzt. Zur Entdeckung von Eisenbahnfreveln erhält Derjenige, welcher dem Dienstpersonal der betreffenden Bahn nicht angehört, eine Belohnung von 150 bis zu 3M Mark. Der Anzeiger von Lotterie-Collecteuren, welche sich einer Uebertretung der betreffenden Gesetze schuldig gemacht haben (hierzu gehört auch das Setzen rc. im böhmischen Lotto), erhält 90 Mk. Belohnung und bleibt im Falle eigener Beteiligung straffrei. Ferner sind die Amtshauptmannschaften ermächtigt, mittels Bekanntmachungen Demjenigen, welche Baumfrevel mit Er folg zur Anzeige bringen, Belohnungen bis zu 30 Mark aus Staatsmitteln zuzusichern. Sehr wenig bekannt, bezw. »n Vergessenheit gerathen, find die einer Verordnung vom Jahre 1831 bestimmten sogenannten Auffindungsprämien. Wer nämlich einen tobten menschlichen Körper zuerst auf findet und hiervon der Obrigkeit Anzeige macht, ohne dienstlich hierzu verpflichtet zu sein, erhält auf Ansuchen eine Re muneration von 4 Mk., welche Summe von der Kreishaupt mannschaft ausgezahlt wird. Wenig bekannt dürfte auch die Bestimmung sein, daß für Anzeigen von uneingeschrierenen Postpassagieren Belohnungen von 6 Mark gewährt werden. Dagegen wird von den allerwärtS bekannten sogenannten Gpritzenprämien ausgedehnter Gebrauch gemacht, die vm- der Brandversicherungskammer für die zwei ersten Feuer spritzen von Orten außerhalb des Gpritzenverbandes de> Brandortes, welche beim Brandorte thätig gewesen sind, s«
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