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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-08-21
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189308218
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930821
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930821
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-08
- Tag1893-08-21
- Monat1893-08
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1893
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Lelegramm-Adreffe .Tageblatts Riesa. Femsprechstell« Nr. 20 und Anzeiger MMll und Aiyelger). Amtsötatt ver König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 1S3 Montag, ZI. August 18S3, Abends. 46. Jahrg NikM«r Tckgeblan erschein« jeden Ta- Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung m den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, »,wt, »« Schalter de, katserl. Poslanstalten 1 Mart 2S Ps., durch die Träger frei ins Haus I Mart so Ps., durch den Briefträger frei ins Haus I Mark 65 Ps. Anzeigea-Annahme für di« Nummer de« Ausgabetages bi« Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riela. — GeschästSuelle: Kastanienstrahe 59. — Für die Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Zur Organisation des Handwerks. Nachdem die Entwickelung der Industrie viel energischer als die ihr nur langsam folgende bürgerliche Gesetzgebung die frühere zünftlerische Form des Handwerks gänzlich zer trümmert hat, nachdem aber anderseits die Erkenntniß ge wachsen ist, daß das „freie Spiel der Kräfte" nicht im stände ist, den dem Staat so ncthwendigen Mittelstand zu erhalten, sind schon verschiedene Anläufe gemacht worden, die Entwicke lung der Verhältnisse des Kleingewerbes durch gesetzgeberische Maßnahmen in günstiger Weise zu beeinflussen. Der neueste Versuch auf diesem Gebiete ist eine Reihe von Vorschlägen, die der preuß. Handelsminister von Ber lepsch den Oberpräsidenten zur Begutachtung hat zugehen lassen und die, wie es in der Einleitung heißt, „das unver bindliche Ergebniß vorläufiger Erwägungen darstellen." Die wesentlichsten Punkte dieser Vorschläge sind: Es werden für das Kleingewerbe (Betriebe bis zu 20 Arbeitern) Fach genossenschaften und Handelskammern errichtet. Die Bildung der Fachgenossenschast erfolgt wie die der Berufsgenossen schaften; jeder Gewerbetreibende gehört seiner Fachgenossen schaft kraft des Gesetzes an. Stimmberechtigt ist Jeder, der Schöffe werden kann. Die Aemter der Fachgenossenschaft werden von Stimmberechtigten im Alter von mindestens 30 Jahren verwaltet. Aufgabe der Fachgenossenschaften ist: 1) die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und Stärkung der Standesehre unter den Genossen, 2) die Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meistern und Gesellen, sowie die Fürsorge für das Herbergswesen der Gesellen und für die Nachweisung von Gesellenarbeit, 3) die nähere Rege lung des Lehrlingswesens und die Fürsorge für die technische, gewerbliche und sittliche Ausbildung der Lehrlinge, der Er laß von Vorschriften über das Verhalten der Lehrlinge, die Art und den Gang ihrer Ausbildung, die Form und den Inhalt der Lehrverträge, sowie über die Verwendung von Lehrlingen außerhalb des Gewerbes, 4) die Entscheidung über die zwischen den Mitgliedern der Fachgenossenschaft und ihren Lehrlingen entstehenden Streitigkeiten, die sich auf den Antritt die Fortsetzung oder Aufhebung des Lehrverhältniffes, auf die gegenseitigen Leistungen aus demselben, auf die Ertheilung oder den Inhalt der Arbeitsbücher oder Zeugnisse beziehen, 5) die Bildung von Prüfungsausschüssen für einzelne Gewerbe oder Gewerbegruppen zu dem Zwecke, Lehrlinge und Gesellen auf ihren Antrag einer Prüfung zu unterziehen und über Len Erfolg derselben ein Zeugniß auszustellen. Die Fachgenossenschafren sind befugt: 1) Veranstaltungen zur Förderung der geiverblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Gesellen, Gehilfen und Lehrlinge zu treffen und Fachschulen zu errichten und zu leiten, 2) über den Be such der von ihnen errichteten Fortbildungs- und Fachschulen Vorschriften zu erlassen, soweit dieser Besuch nicht durch Statut oder Gesetz geregelt ist. Die Vorschriften der Fach- genossenschaften, die auch für einzelne Gewerbe erlassen werden können, unterliegen der Genehmigung der Handwerkskammer und dürfen deren Vorschriften und Beschlüssen nicht zuwider laufen. Die bei den Mitgliedern der Fachgenossenschaft beschäf tigten Arbeiter wählen den Gehilfenausschuß, über den gleichfalls ausführliche Bestimmungen vorgeschlagen wurden, die aber in einem späteren Artikel dargelegt werden sollen. Als obere Instanz für die verschledenen Fachgenossen- fchaften größ.rer Bezirke sind die Handwerkskammern gedacht, die die Aufsicht über die Fachgenossenschafren und Innungen zu führen, den Behörden Anregungen zu geben und Veran staltungen zur Förderung der gewerblichen, technischen und sittlichen Ausbildung der Gesellen, Gehilfe,« und Lehrlinge zu treffen haben. Die Vorschläge erstrecken sich ferner auf Regelung des Lehrlingswesens. Lehrlinge darf nur halten, wer sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte und nicht im Konkurs befindet, dabei 24 Jahre alt und selbst in dem Gewerbe, das er treibt, eine Gesellenprüfung bestanden hat und drei Jahre seit ständig ist. Die Gesellenprüfung erfolgt durch einen Prüfungsausschuß. Die Befugniß, Lehrlinge zu halten oder anzuleitcn, kann solchen Personen überhaupt oder für bestimmte Zeit untersagt werden, die sich grober Pflichtver letzungen gegen die ihnen anvertrauten Lehrlinge schuldig gemacht haben oder gegen welche Thatsachen vorligcn, die sie in sittlicher Beziehung zum Halten oder zur Anleitung von Lehrlingen ungeeignet erscheinen lassen. In gleicher Weise kann die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen solchen Per sonen untersagt werden, die wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen die sachgemäße Unterweisung und Erziehung eines Lehrlings nicht selbstständig zu leiten vermögen. Wer den selbständigen Betrieb eines Handwerks anfängt, darf den Meistertitel nur führen, wenn er eine Gesellen- und eine Meisterprüfung eines Handwerks bestanden hat. Die Prüfung darf sich nur auf den Nachweis der Befähigung zur selbständigen Ausführung der gewöhnlich vorkommenden Arbeiten des Gewerbes oder Gewerbezmeiges und auf das Vorhandensein der zum selbständigen Betriebe des Gewerbes nothwendigen gewerblichen Kenntnisse erstrecken (Buch- und Rechnungsführung). Die unbefugte Führung des Meister titels ist strafbar. Tagesgeschichte. Deutsche- Reich. Am Freitag fand beim Kais r ein Galadiner zu Ehren des Geburtstages Kaisers Franz Joseph statt. Bei der Tafel brachte der Kaiser ein Hoch auf „Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph, meinen, nächsten Vetter und treuen Alliirten", aus, woraus die Musik capelle die österreichische Volkshymne intonirte. Die Conferenz zur Berathung bezw. Weiterverfolgung der in Frankfurt vereinbarten Steuervorschläge wird der „Post" zufolge vornehmlich von denjenigen Bundesstaaten beschickt werben, in deren Gebiet Tabak- und Weinbau vorkommt. In Darmstadt tritt die Reichsschulcommission Anfang September zusammen, dieselbe wird sich mit der Prüfung der Jahresberichte sämmtlicher Anstalten, auf denen die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst erworben werden kann, sowie mit der Entscheidung der Neuverleihung jenes Vorrechtes an andere Schulanstalten beschäftigen. Es war in der Presse bemerkt worden, daß infolge des Silbersturzes das unbefugte Ausprägen vollwerlhizer deutscher Silbermünzen ein sehr lohnendes Geschäft sei, denn ein Fünfmarkstück enthält Silber im Werthe von nur noch etwa 2'/« Mark. Wie es heißt, hat jetzt der preußische Minister des Innern Erhebungen darüber veranlaßt, ob nicht ein Eindringen nachgemachter Münzen in den Kleinverkchr oder Ansammlungen von größeren Beträgen in Kleingeld zu con- statiren ist. Was den voraussichtlichen Verlauf des Zollkrieges mit Rußland betrifft, so har die „Fkf. Ztg." recht, wenn sie mahnt: „Je weniger Illusionen vorhanden sind, um so besser wird es sein, um so eher wird man allenthalben ein klares Urtheil gewinnen. Man muß daran sesthalten, daß frühestens im October ein neuer Boden für die Verhandlungen ge wonnen werden kann, nachdem Deutschland (wie wenigstens die russische Denkschrift versichert) ein baldiges Zusammen treten der Eönferenz ablehnte, obgleich Rußland dazu be- reit war. In Petersburg wird man ebenso wenig wie in Berlin daran denken, die Kampfmaßregeln vor dem Beginn der Conferenz zurückzuziehen. Ob aber die Conferenz, wenn sie überhaupt dazu führt, bald eine Einigung herstellt, das muß nach der Sprache der Organe, die der Regierung nahe stehen, vorerst bezweifelt werden. Die deutsche Regierung hat bis vor Einberufung des Reichstags, die diesmal mit Rücksicht auf die Sommersession und die Landtagswahlen später als sonst erfolgen dürfte, völlig freie Hand, während sie allerdings dem Reichstag Rechenschaft ablegen muß, da dieser seine Zustimmung zur Fortdauer der Kampfzölle geben oder auch verweigern kann. Hiernach wird die Ent scheidung kaum vor November erfolgen. — Die deutsche „St. Petersburger Ztg." beklagt es, daß einzelne russische Blätter fortwährend auf Deutschland Hetzen: „Hüben und drüben leidet man unter dem Drucke der unnatürlichen Handelsbeziehungen zweier einst so befreundeien 'Nachbar staaten schwer; diesseits und jenseits der Grenze ist man von der Unhaltbarkeit der jetzt herrschenden zollpolitischen Zustände überzeugt — und dennoch so wenig Mäßigung, so wennig Besonnenheit. Der müssige Zeitungsstreu, wer die schroffen beiderseitigen Maßnahmen provozirr hat, schützt die Unterihanen beider Länder nicht vor schweren Verlusten. Wenig ehrenhaft und patriotisch und wenig die Wiederher stellung normaler Handelsbeziehungen fördernd dünkt uns das Gcbahren eines Theiles der Presse beider Länder, in dem sie die Objektivität ihrer Auslassungen über den Zoll krieg mit Ausdrücken wie „Patriotismus", „Wahrung der nationalen Würde" u. s. w. schädigt und dadurch den vor läufig noch rein merkantilen Streit auf ein anderes, viel ernsteres Gebiet hinüberleitet. Ueber Soldatenmißhandlungen soll, wie den „M. N. N." aus Berlin gemeldet wird, Prinz Heinrich kürzlich folgenden Ausspruch gethan haben: „In manchen Unter offizieren steckt ein Gift, das verdirbt uns die Mannschaften. Doch ich werde es austreiben. Meine Macht reicht weit." Das über das Befinden des Herzogs Ernst gestern ausgegebene Bulletin lantet: Herzog andauernd im Zustand von Schlaf und Benommenheit. Schwierigkeit der Ernährung zugenommen, auch Athmung erschwert. Oesterreich-Ungar«. Ueber die ungarischen kirchen politischen Vorlagen, die der Justizminister dem Kaiser vorlegte, ist bisher eine Entscheidung noch nicht getroffen, weil der Kaiser sich eine längere Frist zum Studium der hochwichtigen Vorlagen vorbehielt. Oesterreich. Das „heilige Prag" hat den Unruhm auf sich zu nehmen, daß es am Vorabend des Geburtstages Kaiser Franz Josephs zu Tumulten kam, durch die man von sozialistischer Seite die Serenade auf dem Altstädter Ring zu stören versuchte. Es kam zu ernsthaften Raufereien mit der Polizei, wobei der Pöbel auch Steine und Stöcke anwandte. Griechenland. Athen, 16. August. Das Räuber wesen blüht in einigen Provinzen Griechenlands mehr als je zuvor, insbesondere in Thessalien. Dieser Tage hat die Gendarmerie in der Nähe von Trikkala mit einer aus 12 Mann bestehenden Räuberbande einen hartnäckigen Kampf zu bestehen gehabt, doch gelang es den Räubern, mit Hinter lassung eines Todten zu entkommen. In Kastanea haben die Einwohner, als sie von dem Anzuge des „berühmten" Räubers Tsanaka, ihre Wohnungen verlassen und diese sind denn auch gründlich ausgeplündert worde i. Aus Volo ist, dem „Journal des Dsbats" zufolge, dieser Tage gemeldet worden, daß einer der berühmtesten und gefährlichsten Räuber häuptlinge, der Bulgare Anguello, getödtet worden ist. Der selbe ist lange der Schrecken der Bevölkerung von Makedonien gewesen. Er entführte die Leute am Hellen lichten Tage, um Lösegeld zu erpressen, brannte Häuser nieder und ent ehrte Frauen und Mädchen. Bon allen Seiten bedrängt, hatte sich Anguello nach dem Dorfe Sussitzer geflüchtet. Während er, um seinen Durst zu löschen, sich nach einem Gefäß Milch bückte, wurde er von einem Bauer mit dem Beil erschlagen. Der Bauer lud dann die Leiche auf einen Maulesel und zeigte sie auf dem Markte von Meneliko den von dem Räuber terrorisirten Landleuten. Man hat bei dem Räuber 41000 Frcs. gefunden, von denen 1500 Frcs. sofort dem muthigen Bauer gegeben wurden, ferner ein Notizbuch, in welchem der bulgarische Fra Diavolo die Zahl seiner Opfer im Laufe von 20 Jahren verzeichnet hatte. Darnach hat er 192 Menschen mit dem Gewehr erschossen und 43 mit dem Aatagan erschlagen — zusammen 235 Per sonen, ungerechnet alle Diejenigen, welche er, wie es in dem Notizbuch heißt, zu verzeichnen vergessen hat. Amerika. Die Finanzkommission des Senats in Washington hat beschlossen, unverzüglich eine Bill zu Gunsten der Abschaffung des Artikels der Shermanbill über den Silberankaus einzubringen. Ferner beantragt die Finanz kommission, daß ein festes Werthverhältniß zwischen Gold und Silber auf dem Wege internationalen Uebereinkommens oder durch gesetzliche Maßnahmen festgesetzt werde. Die Regierung soll aufgefordert werden, Alles aufzubieten, um ein bimetallistisches System aufzustellen. Heftige Demonstrationen gegen Frankreich haben am Sonnabend in Rom anläßlich der berichteten traurigen Vorkommnisse in Aigues - Mortes stattgesunden. Es liegen darüber folgende Nachrichten vor: Als das übliche Loncerk auf der Piazza Colonna begann, verlangte eine Anzahl von Personen, nachdem einige Fahnen herbeigeschafft waren, daß als Demonstration gegen die Vorfälle in Aignes- Mortes die Königshymne und andere patriousche L«eoer gespielt werden sollten. Unter lebhaftein Beifall wurde diesen« Verlangen Folge geleistet. Darauf zogen die Demon stranten unter erregten Rufen vor die französische Botschaft beim Quirinal. Als der Zug dort ankam warf man Steine gegen das Botschaftspalais, durch welche Fensterscheiben zer brochen wurden. Eine auf >dem Platze stehende Laterne
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