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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-07-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189307319
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18930731
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18930731
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-07
- Tag1893-07-31
- Monat1893-07
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 31.07.1893
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iesaer G Tageblatt und Anzeiger Mkblatt und Artiger). Lclegramm-Adresie ^TageblattRiesa ver König!. Amtshauptmannschaft Amtsblatt Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. ,i 175. Montag, 31. Juli 18S3, AVE. 46. Jahrg La« Riesaer Lageblatt erscheiut jedeu Lag Abend» mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestelle«, sowie «Schalt« der kaiserl. Postanstalt« 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei in» HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei inS Haus 1 Mark 65 Pf. Anzetgen-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Gefchttftsstelle: Kastantenstraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Bekanntmachung. Auf dem Artillerie-Schießplätze bei Zeithain werden in diesem Jahre noch von nachfolgenden Truppentheilen GefechtSschiesrillttMgen abgehalten werden und zwar: am 9. August Bormitlags von 10 bis Mittags 1 Uhr, - 10. - - ' - g - - 12 - , -11. - - -6- Nachmittags 5 - , - 12. - - - 6 - Mittags 12 - vom Königlichen 1. Ulanen-Regiment Nr. 17, am 17. 18. 19. 21. 22. 23. August Bormittags vou 11 bis Nachmittag 5 Uhr, - 26. August von 9 Uhr Vormittags bis Nachmittags 3 Uhr, - 28. August von 8 Uhr Vormittags bis Mittags 12 Uhr vom Königlichen 11. Infanterie-Regiment Nr. 139. Es wird dies unter Hinweis auf die iu Vir. 29 des Riesaer Amtsblattes Jahrgang 189! abgedruckte amtshauptmannschaftliche Bekanntmachung vom 3 l. Januar 1891—O 78—, Sicherheit bestimm ungen bezüglich der Absperrung des «Schießplatzes Zeithain und des zu sichernden Geländes während der Schießübungen der Infanterie und Cavallerie betreffend, zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und werden die Ortsbehörden der umliegenden Gemeinden ver anlaßt, die Einwohnerj'chaft der letzteren in der vorgeschriebcnen Weise auf gegenwärtige Bekannt machung ausdrücklich hinzuweisen. Königliche Amtshauptmannschaft Großenhain, am 27. Juli 1893. v. 1151. I V.: v. Gruben. Obst-Verpachtung. Tie diesjährige Nutzung der ca. 200 Stück tragfähigeu Aepfelbäume an der rechtsufrigen Zufahrtsstraße nach der Riesaer Elbbrücke soll mit Genehmigung der Königlichen AmtShaupt- ! Mannschaft Großenhain Donnerstag, den 3. August er. gegen sofortige baare Bezahlung I und unter den vorher bekannt gemacht werdenden sonstigen Bedingungen meistbietend verpachtet werden. Erstchnngslustige wollen sich an gedachtem Tage, Vormittags 8 Uhr, an nutzeren Brückenzoll-Einnahmegebäudc auf der Riesaer Elbbrücke einfinden. Großenhain, am 30. Juli 1893. L. Jmmeke, Amtsstrßmstr. Freibank Riesa, Kastanienstraße 44, im Hose. Das Fleisch eines Rindes wird von heute Abend 7 Uhr an zum Preise von 45 Pfg. pro Pfund verpfundet. Riesa, den 31. Juli 1893. Der Stadtrath. I. B.: Schwarzenberg, Sradtrath. Verdingung. Die Lieferung von 2500 eisernen Bettstellen und Schränke für 2500 Mann für ver schiedene Garnisonorte sollen loosweise öffentlich verdungen werden. Bewerber »vollen die Bedingungen und Proben im Geschäftszimmer der unterzeichneten Verwaltung Dresden-Albertstadt, Administrationsgebäude, vorher einsehen und ihre An gebote bis 3. August 18S3, Vormittag 10 Uhr dahin einsendcn. Dresden, am 25. Juli 1893. * Königliche Garnison-Verwaltung. Tagesgsschichre. Der Zollkrieg mit Rußland bildet das Haupt- erörterungsthema in der gesummten Presse. — Der Reichs kanzler hatte dem Bundesrath eine Denkschrift zngchcn lassen, wonach im Jahre 1891 der Waarenaustausch des deutschen Zollgebietes mit Rußland betrug: Einfuhr ans Rußland 578 704000 Mk. Ausfuhr nach Rußland 145 336 000 - Die vorstehenden Ziffern zeigen deutlich, welch großes Interesse Rußland an der Offenhaltung des deutschen Marktes hat. Die Erfahrungen der Jahre 1891/92 während des Verbotes der russischen Getreideausfuhr haben gelehrt, daß Deutschland bei Deckung seines Kornbedarfs nicht un bedingt auf Rußland angewiesen ist. Ungarn, Rumänien, Serbien und Nordamerika sind gleichfalls „Kornkammern" und silbst in einem ausnahmsweise ungünstigen Jahre, wie daß oben angegebene, konnte der Weltmark ohne wesentliche Preiserhöhung den Bedarf Deutschlands decken, obwohl das russische Getreide demselben ferngeblieben war. — Rußland hat dem Höchsttarif, den es vom 1. August gegen Deutsch land anwenden will, noch dadurch eine feindselige Verschärfung gegeben, daß er nicht nur aus Maaren aus Deutschland, Deutschland entnimmt also etwa viermal so viel Maaren aus Rußland, als cs solche an Rußland abgiebt; es ist mit hin ein sehr guter Abnehmer, gegen den mau doch einige Rücksicht üben müßte. — Von der russischen Einfuhr nach Deutschland waren Werthe von etwa 400 Mill. Mark zoll pflichtig, darunter folgende wichtige Artikel (die zweite Reihe Ler Ziffern gicbt die Gesammteinfuhr der betreffenden Artikel aus allen Ländern an): im Werth von Mill. Mark, Weizen 91 163 Roggen 99 187 Hafer. 11,7 13,8 Buchweizen 2,6 — Hülsenfrüchte .... 9 — Hirse 1 — Gerste 37,5 104 Raps- und Rübsamen . 8,5 25,6 Mais und Dari . . . 12,2 51,7 Holz und Maaren daraus 60 194 Kautschvkwaaren . . . 1,3 4,7 Butter 3,8 9 Fleisch, ausgeschlachtet . 2,4 1§ Kaviar 1,7 — Petroleum 4,3 65,3 Eier von Geflügeln. . 20,8 56 Pferde 158 73 Schweine 5,6 71,9 sondern auch auf alle Maaren, die über Deutschland kommen, angewandt werden soll. Der Güterverkehr in Deutschland leidet dadurch allerdings großen Schaden, da nun alle Maaren aus Amerika, England und Frankreich, die nach Rußland gehen, den Seeweg nehmen werden. Demgegen über werden jetzt schon in der deutschen Presse Stimmen laut, die „angesichts der drohenden Choleragefahr" fordern, die russische Grenze vollständig zu schließen. — Wie es scheint, ist die gesammte deutsche Presse einmüthig in ihrer Zustimmung zu der Entschiedenheit, mit welcher die deutsche Reichs-Regierung die russischen wirthschaftspolitischen Zu mutbungen beantwortet hat. Es wird von keiner Seite be zweifelt und auch von keiner Seite mißbilligt, daß Deutsch land in dem ihm aufgcnvthigten Kampfe Repressivmaßregeln ergreift. Deutsches Reich. Die deutsche Manöverflotte unter dem Kommando des Vize-Admirals Schröder ist Freitag Vormittag in den Kieler Hafen eingelausen. Die kaiserliche Verordnung, durch welche der Finanz minister ermächtigt wird, im Einvernehmen mit dem Minister des Auswärtigen in gewissen Fällen spezielle Zollzuschläge zu den Sätzen des Maximaltarifs einzuführen, hat folgen den Wortlaut: Dem Finanzminister wird anheimgestellt, nach Ucbereinkunft mit dem Minister des Auswärtigen durch entsprechende Publikation erstens: Anordnungen zu treffen wegen Erhebung entsprechender Zuschläge zu den Zollsätzen für Maaren, welche Erzeugnisse des Bodens und der Industrie solcher Staaten bilden, die bei der Einfuhr von Maaren russischer Provenienz in ihre Gebiete dieselben mit höheren Zollsätzen belegen, als sie in ihren allgemeinen Zolltarifen festgesetzt sind, und zwar a) zu erhöhten Sätzen des allgemeinen russischen Zolltarifs vom 11. Juni 1891 mit seinen neuesten Abänderungen nach Paragraphen und deren Eintheilungen, denen zufolge solche erhöhte Sätze mittels Gesetzes vom 1. Juni 1893 bezüglich des Doppel tarifs fixirt werden; la) zu Normalsätzen dieses Tarifs nach Paragraphen und deren Eintheilungen, nach welchen durch dieses Gesetz keine erhöhten Sätze festgesetzt werden; zweitens: Die im Punkte 1 der Verordnung erwähnten Anordnungen hinauszuschieben und aufzuheben, und drittens: Termine festzusetzen sowohl zur Ausführung, wie zur Hinaus schiebung und Aufhebung dieser Anordnungen. Die betreffen den Ausführungsbefehle können nöthigenfalls telegraphisch errheilt werden. Die Stimmung der leitenden Kreise in St. Peters burg ist nach der „K. Ztg." in den letzren Tagen sehr ge reizt gewesen. Minister Witte erhielt vom Zaren sehr weite Machtbefugnisse für etwaige zollpolitische Schritte gegen Deutschland, obwohl man nicht glaubt, daß er sofort davon Gebrauch machen wird. Ein Maschinist in Bonn erlitt im August 1890 eine - Verbrühung der Hand bczw. des Armes durch Dcsektwerden des Dampsrohres. Der schwer Verletzte wandte sich nun im Laufe der Zeit an vier iu Frage kommenden Berufsgc- nossenschaften, die indes der Reihe nacb die Zahlung einer Rente ablehntcn, weil sie nack den gesetzlichen Bestimmungen sich nicht sür verpflichtet hielten. Dank der Unterstützung, die der Arbeiter fand, konnte dieser seine Ansprüche weiter bis zum Rcichsversicherungsaml verfolgen. In den letzten Tagen, also nach drei Jahren, (!!) erhielt er endlich eine Rente zugcsprochen. Der Rcichstagsabgeordnete Obcrlandes- gerichtsralh Spahn hat seinen Einfluß zur Beschleunigung des Verfahrens geltend gemacht. Also sonst hätte es noch länger dauern können, ehe der Arbeiter zu seinem Recht gekommen wäre. Ein herrliches Gesetz! Die Mängel der einschlägigen Bestimmungen springen so in die Augen, daß es keines weiteren Kommentars bedarf. Aus Berlin wird gemeldet: Wenn mit Rücksicht auf den beharrlichen hohen Stand der Fleischpreise trotz enormen Rückganges der Vwhpreise vielfach das Verlangen einer polizeilich vorzuschreibenden Fleischtaxe laut wird, so ist dem- gegenüber darauf hinzuweisen, daß der Erfüllung dieses Ver langens die gesetzlichen Bestimmungen im Wege stehen. Maßgebend sind für diese Frage die Vorschriften der Ge werbeordnung. Letztere aber kennt polizeilich festgesetzte Taxen nur für Lohnbedienstete und für die Benutzung von Transportmitteln (Dienstmänncr und Droschken), sowie für Gewerbtreibende, die von einer Behörde angesteUt sind. Außerdem können Bäcker und Gastwirthe angchalten werden, die von ihnen selbst gestellten Preise durch Anschlag zur Kenntniß des Publikums zu bringen. In Kassel hat, da neuerdings wieder Fälle vorgekommen sein sollen, daß die Kaiserlichen Prinzen und die Kaiserin durch Zudringlichkeiten des Publicums belästigt wurden, der Oberbürgermeister eine Bekanntmachung erlassen, in der es beißt: „Im Gegensatz zum vorigen Jahre ist die Absperrung des Parkes diesmal auf die allernächste Umgebung des Schlosses auf Wilhelmshöhe beschränkt worden. Je dankbarer mithin die ganze Einwohnerschaft der Stadt für diese über aus große Gnade und Rücksichtnahme ist, um so mehr muß sie sich auch verpflichtet fühlen, sich jenes Entgegenkommens und Vertrauens würdig zu zeigen und durch ihr ganzes Verhalten dazu beizutragen, daß es bei der geringen Ab. spcrrung verbleiben kann." Der Bürgermeister ersucht sodann, „jede Belästigung der hohen Herrschaften, insbesondere durch massenhaftes Ansammeln an die Absperrung begrenzenden Wegen, durch zudringliches Besehen und dergleichen zu ver meiden und überall diejenige correcte und tactvolle Zurück Haltung zu beobachten, welche von jedem Gebildeten erwarter werden darf."
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