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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189310259
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-10
- Tag1893-10-25
- Monat1893-10
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 25.10.1893
- Autor
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iesaer H Tageblatt und Anzeiger (Elbeblatt und Ayeiger). Tckgramm-Adrrffe .Tageblatt', Rtesa. Amtsbtatt Fernsprrchstrllr Nr. 20 ver König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 249. Mittwoch, ZA. Oktober 1893, Abends. 46. Jahrg. Do« Ntelaer r«geblatt erscheint jede» Log Abend« mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung w den Expednionen in Mela und Strehla, den Ausgabestelle», Imni» «n Schalter der kollert. Postanstalt« 1 Mart 2S Pf., durch die Träger frei ins HauS 1 Mart 50 Pf., durch den Briefträger jrei in« Hau« l Mart 65 Ps. Aaz-lgra-Äauahme für di, Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewahr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastanienstrah« 59. — Für di« Redaction verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. Im Gasthaus zum „Waldschlötzchen" in Röderau sollen Donnerstag, de« 2. November 1893, von Bormittags 1« Uhr an 1 braun fourn. Schreibsecretär, 1 Sopha, 1 Schränkchen, 1 Sophatisch, 1 Kommode, 1 Kleider ständer, 2 Klciderschränke, 1 großer Spiegel, 1 Regulator, 2 Korbstühle, 1 Tisch, 1 Sommer und 1 Winterüberziehcr gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert iverden. Riesa, 24. October 1893. ' * Der Ger.-Vollz. des König!. Amtsgerichts. ' Secr. Eidam. Tagesgeschichte. Daß einige Bestimmungen der Arbeikerschutz-Gesctzgebung reckt zweifelhafter Natur sind, unterliegt wohl keinem Zweifel mehr. Bekanntlich hat die Gewerbeordnungs-Novelle von 1891 für zwei Kategorien der geschützten Personen die Erwerbsmög lichkeit erheblich eingeschränkt, für Frauen und jugendliche Personen. Wiederholt schon ist darauf aufmerksam gemacht worden, daß das Berbot der Frauen-Nachtarbeit, der Be schäftigung der Frauen an den Vorabenden der Sonn- und Festtage in den letzten Nachmittagsstunden und die sonstigen neuen Schutzvorschriften bewirken müßten, die Frauen aus der gewerblichen Beschäftigung überhaupt zu verdrängen. Tatsächlich ist diese Wirkung auch vielfach eingetreten; in welchem Umfange, läßt sich noch nicht übersehen, da hierüber amtliche Berichte fehlen. Anders steht es bezüglich der jugendlichen Arbeiter, für deren Beschäftigungsmöglichkeit hauptsächlich die Bestimmungen über die zu gewährenden Pausen und über die Dauer der Arbeitszeit in Betracht kommen, lieber die Wirkungen der Gewerbeordnungsnovelle nach dieser Seite hin l-egen in den Berichten der Fabrik aufsichtsbeamten und vor Allem der Bergbehörden bereits amtliche Bekundungen vor. Wir lassen nachstehend aus den Jahresberichten der königlich-preußischen Bergämter für 1892 einige Darstellungen folgen, welche für den ge- sammten Bergbau ein Bild d'er Sachlage geben: Berg revier Tarnowitz: „Die Anlegung jugendlicher Arbeiter be reitet auf vielen Werken die mit dem regelmäßigen Betrieb oft schwer vereinbarte Innehaltung der gesetzlichen Pausen Schwierigkeiten. Daher sind die Grubenoerwaltungen im Allgemeinen zu einer umfassenderen Verwendung jugendlicher Arbeiter nicht geneigt. Doch können sie sich den Drängen der älteren Arbeiter, welche von ihren Söhnen baldmöglichst nach Entlassung aus der Schule einen Beitrag zum Unter halt der Familie zu erhalte» wünschen, um so weniger ent ziehen, als sie sich durch die Annahme jugendlicher Arbeiter ihren festen Arbeiterstamm weiter erhallen und fortbilden." — Bergrevier Süd-Dortmund: „Beschäftigung jugendlicher Arbeiter ist bei der Förderung mit der gesetzlichen Be- stimmung über die Festlegung der vorschriftsmäßigen Pausen schwer vereinbar. Die Förderung, die nur 8 Stunden dauert, kann während dieser Zeit eine regelmäßige Unter brechung nicht erleiden, da schon an und für sich unbeab sichtigte Pausen entstehen. Die Zechen müssen, wenn sie den Bestimmungen über die Pausen genügen wollen, entweder mehr jugendliche Arbeiter einstellcn und deren Löhne, welche die Ellern oft kaum entbehren können, würden in Folge dessen erheblich heruntergehen oder die Zechen werden ferner hin auf die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bei der Förderung verzichten, was im höchsten Grade zu beklagen wäre, weil die jungen Leute gerade bei dieser Beschäftigung sich kräftigen können und sich eine gewisse Gewandheit und Fachkenntniß aneignen, die bei ihrer demnächstigen Beschäftig ung unter Tage unentbehrlich ist/' — Bei diesen Berichten hat man es, wie die „Deutsche Volkswirthschaftliche Korrespondenz" betont, nicht etwa mit den Urtheilen von Arbeitgebern zu thun, welche ja nach der jetzt landläufigen Ansicht stets allzu geneigt sein sollen, die angeblich billigeren jugendlichen Ar beiter auszubeuten." Es sind die sachverständigen und nicht erst in die Fabnkaufsicht kürzlich aus anderen Berufen hin eingeschneiten königlichen Revierbeamten, welche bezeugen, daß die Zechen, nicht um Arbeitslöhne zu sparen, sondern auf Bitten der Eltern und zum Zwecke der bergmännischen Aus bildung jugendliche Arbeiter anlegen. Dieselben königlichen Beamten bezeugen, daß die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter durchaus angemessen war, daß Pausen und Unter brechungen im Betriebe genügend vorhanden sind, aber nicht reglementarisch sestgelegr werden können und deshalb die Ausmerzung der jungen Leute erfolge» muß. Bei manchen Industrie-Zweige» sind die Verhältnisse gleiche oder ähnliche. Deutsche- Reich. Das schon einmal dementirte Gerücht von Reibungen zwischen dem Reichskanzler Grafen Caprivi und dem preußischen Ministerpräsidenten Grafen zu Eulenburg ist dieser Tage von mehreren Blättern in der Form ausgenommen worden, daß die obwaltenden Meinungs verschiedenheiten dem Grafen zu Eulenburg die Absicht ein geflößt hätten, seinen Abschied zu nehmen. Der halbamtliche Draht hat diese Gerüchte als jeder Begründung entbehrend bezeichnet, und, wie der „T. R." von unterrichteter Seite ge schrieben wird, wäre auch nicht die Spur einer thatsächlichen Unterlage für solche Phantasien vorhanden; cs habe sich keine sachliche Differenz in den großen politischen Fragen geltend gemacht, und was ihre persönliche Stimmung betrifft, so darf behauptet werden, daß beide Staatsmänner von dem lebhaften Wunsche erfüllt sind, das gute Einvernehmen, das unter ihnen besteht, aufrecht zu erhalten. Die „Franks. Zeitung" bringt einen Artikel aus der „Züricher Post", nach welchem Kaiser Wilhelm I. nach dem Nobilingschen Verbrechen lebhaft gewünscht haben soll, die Negierungswürde auf seinen Sohn zu übertragen, und es schwer gehalten hätte, ihn von diesem Entschlüsse abzukringen. Dazu bemerken die „Hamb. Nachr.: „Diese Angabe ist voll ständig erfunden, und zwar im Gegensätze zu der geschicht lichen Wahrheit. Kaiser Wilhelm hat niemals energischer, soweit cs seine Verwundung erlaubte, den Wunsch weiter zu regieren kundgcgcben, als damals. Wie frisch er sich auch körperlich gerade nach dem Attentate fühlte, geht u. A. daraus hervor, daß er über den „Aderlaß" scherzte und sagte, Nobiling habe besser, als seine Aerzte gewußt, welches Mittel zur Herstellung seiner, des Kaisers, Gesundheit induzirt gewesen sei. Es ist daher eine willkürliche Erfindung des demo kratischen Blattes, daß das preußische Staatsministerium oder Fürst Bismarck in die Lage gekommen wäre, den Kaiser um Ausharren in seiner Stellung zu bitten, ihn „einmüthig zu ersuchen, das deutsche Volk nicht des Herrschers zu be rauben". Es ist schwer, diese Behauptung eiuem freiwilligen Jrrthum zuzuschreiben. Es handelte sich nur darum, die Abneigung des damaligen Kronprinzen gegen die An ordnungen seines Vaters über die provisortsche Stellver tretung zu überwinden, was ohne Schwierigkeiten der Fall war. Damit fällt die tendenziöse Erfindung über das an- gebliche Wort des Fürsten Bismarck: „Ich brauche ihn noch" und von der angeblichen Verstimmung des regierenden Kaisers über eine solche Aeußerung." , Die Wirkung des deutsch, russischen Zollkrieges auf die Verkehrsverhältnisse im deutschen Osten erweist sich als sehr vers riedenartig. Die Seeschifffahrt im deutschen Ostseegebiete ist ganz außerordentlich zurückgegangen. Der größte Theil der Schiffe, die sonst regelmäßig den Frachtverkehr zwischen deutschen und russischen Ostseehäfen vermittelt haben, liegt seit Ausbruch des Zollkrieges still. Dagegen hat sich der Güterverkehr auf der Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn seit dem I. August wesentlich gehoben. Fast täglich gehen zwei Sonderzüge mit russischem Getreide nach Neufahrwasser, wo dasselbe alsbald nach Dänemark, Schweden-Norwegen und England verladen wird. Die Eisenbahnwagen werden, nach dem sie an der Grenzstation Jllowo das russische Getreide ausgenommen haben, von den deutschen Zollbeamtest ver schlossen und die Schlüssel in einem versiegelten Umschläge an die Zollbehörde in Neufahrwasser gesendet. Aber so große Mengen Roggen und Weizen auch auf diesem Wege aus Rußland herausgehen, sie sind verschwindend klein gegenüber den Massen, Vie vor Ausbruch des Zollkrieges nach Deutsch, land kamen und hier verbraucht wurden. Namentlich für russischen Roggen war Deutschland ein so bedeutender Ab- nehmer, daß ein vollwerthiger Ersatz von den russischen Land- wirthen nicht gefunden worden ist und schwerlich je gefunden werden wird. Wie die „Post" hört, soll im Reichs-Haushalt für 1894/Y5 beim Reichsgericht eine Vermehrung der Rathsstellen vorge- sehen werden. Den vier Strafsenaten daselbst sind im Ganzen 27 Räthe zugetheilt, welche aber für die sich von Jahr zu Jahr mehrenden Arbeiten durchaus nicht ausreichend sind und daher um drei Räthe vermehrt werden sollen. Auch beim Reichs-GesundheitSamt soll eine Vermehrung des Personalbestandes bevorstehen. Insbesondere soll der Director entlastet und das Laboratorium (chemische, hygienische und bacteriologische Abtheilung) einen technischen Leiter erhalten. Bei der vor dem Reichsgericht am Dienstag abgehaltenei. Revisionsverhandlung in der Prozeßsache gegen ben Reichs tagsabgeordneten Ahlwardt wegen Beleidigung des preußi schen Beamtenthums und preußischer Richter in einer in Essen a. R. gehaltenen Rede beantragte der Reichsanwalt du Aufhebung des Unheiles gegen Ahlwardt, weil die Verlesung des Leumundszeugnisses über Commissar Gauck unzulässig gewesen sei. Das Reichsgericht erkannte dem Anträge des Reichsanwaltes entsprechend. Auf Veranlassung der Genossenschaft deutscher Bühnen- angehörigen soll, wie die „Polemische Korrespondenz" aus angeblich gut unterrichteter Quelle mitzutheilen weiß, in aller Kürze ein ministerieller Erlaß zu erwarten sein, der den Zweck verfolgt, Theatergründungen, denen die finanziell« Basis fehlt, unmöglich zu machen. Nach diesem Erlaß sol. künftig die Neugründung eines Theaters nur dann möglict sein, wenn von vornherein die baare Summe für das gesammte Personal auf ein Jahr hinterlegt wird. Amerika. Dem „N.-A. Herald" wird aus Monte video vom Montag gemeldet, nach daselbst aus Rio de Ja neiro eingelaufcnen Nachrichten sei Frederico Lorena, der Kommandant eines der aufständischen Schiffe, von dem Ad miral Mello im Hauptquartier zu Desterro zum provisori schen Präsidenten der Republik auSgerusen worden. Das in» Hafen von Montevideo liegende aufständische Kriegsschiff „Republik«" forderte vor seinem Absegeln das Kanonenboot „Tiradentes" auf, sich zum Kampfe zu stellen oder sich den Aufständischen anzuschließen. Eine Antwort darauf wurde nicht ertheilt. Uruguay verbot einen Kämpf in seinen Gewässern. Ferner läßt sich der „N.-A. Herald" melden, Admiral de Mello habe in einer Proklamation bekannt gemacht, Peixoto habe versucht ihn zu tödten. Ein mit Dynamit gefülltes Album sei ihm mit Peixotos Einwilligung übersandt worden. Der Präsident hat ermächtigt, anzukündigen, daß er und das Cabinet jedem Kompromiß widerstreben und die bedin gungslose Abschaffung der Silberbill verlange. ES wird damit die Nachricht bestätigt, daß der Präsident beabsichtigt, die Silberankaufsbill zu suspendiren, wenn die Abschaffung abgelehnt werde. Seine abgegebene Erklärung wurde noth- wendig, da die Silbermänner die Ansicht verbreiten, der Präsident begünstige das Kompromiß. Die Presse und andere politische Kreise verlangen immer schärfer, daß der Viceprä sident des Senates vermöge seiner zweifellos konstitutionellen Gewalt die Debatte schließe und die Abstimmung verlange. — Man hat jetzt das merkwürdige seltene Schauspiel, daß der Präffident Cleveland die Vereinbarung verwirft und sich in der Opposition gegen seine eigene Partei mit den Repu blikanern verbündet. Oertliches und Sächsisches. Riesa, 25. October 1893. — Die gestern abgehaltene Stadtverordneten- Sitzung war von 14 Mitgliedern des Kollegiums, den Herren: Thost, Starke, Schütze, Müder, Braune, Richter, Thalheim, Barthel, Dr. Mende, «Schneider, Heldner, Nitzsche, Hammitzsch und Pietschmann besucht. Ausgeblicben waren die Herren: Donat, H. Barth und O. Barth. Als RathS- deputirte wohnten die Herren Stadträthe Grundmann und Riedel der Sitzung bei. Unter Vorsitz des Herrn Rendant Thost wurde Nachstehendes verhandelt und beschlossen: 1. Der zwischen der Stadtgemeinde Riesa und Herrn Kaufmann Pietschmann hier über Ankauf des ehemals Ad. Hörig'schen Grundstücks an der Poppitzerstraße zu dem Preise von 3100 Mk. abgeschlossene Vertrag wurde einstimmig ge- nehmigt. 2. Von der Mittheilung eines Beschlusses der Königl. Staatsanwaltschaft Dresden, die Einstellung des gegen den Maurermeister Herrn Paul Schuster in Leipzig-SohliS, früher beim Stadtbauamtc in Riesa thätig, eingeleiteten Verfahren betreffend, wurde Kenntniß genommen.
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