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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-12-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189312159
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-12
- Tag1893-12-15
- Monat1893-12
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 15.12.1893
- Autor
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Riesaer " und Anzeiger Metlalt und Anzeiger). Tclcqramm-Adreff« L K Fernsprechstell« ^Tageblatt', Riesa. T4 4- 4> Nr. 20 der Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. ZS1. Freitag, IS. Dezember 18S3, Abeubs. 4«. Jahr«. Das Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends niit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Rieia und Llrehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiierl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei ins Haus I Mark 5t) Pf., durch den Briefträger frei ins Haus 1 Mark 65 Pf. Anzeigen-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanieuitraste 59. — Für die Redaktion verantwortlich: Hei Schmidt In Rieiu. Bekanntmachung, ! die Beleuchtung der Geschirre betreffend. l Wie wahrzunehmen gewesen ist, wird die Vorschrift in Punkt 7 der amtshauptmann- schaftlichen Bekanntmachung vorn 8. Dezember 1891 — L. 3040 in Nr. 193 des Riesaer Amtsblattes — das Anbringcn von Laternen an Wagen und «schlitten betreffend, nicht allent halben befolgt. Diese Vorschrift lautet: „Alle auf den Chausseen, fiskalischen Straßen und Coininunicationswegen verkehrenden beladenen vder leergehenden, zur Beförderung von Personen, oder zum Transport von Gütern und Lasten bestimmten mit Pferden oder anderen großen Zugthieren bespannten Wage» oder Schlitten sind von eintretender Dunkelheit an, mit Ausnahme der mondhellen Nächte, mit Laternen zu versehen, und zwar die der Personenbeförderung dienenden Wagen und Schlitten zu beiden Seiten, während bei den übrigen Fuhrwerken die geeignete Anbringung einer weit sichtbaren Laterne genügt. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden, insoweit nicht strafrechtliche Bestimmungen darauf Anwendung leiden, außer dem etwaigen Schadenersätze und Erstattung etwa aufzuwenden gewesener baarer Auslagen polizeilich mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder Haft bis zu 14 Tagen für jeden einzelnen Fall geahndet." Es wird daher die Befolgung dieser Vorschrift mit dem Hiuzufügen cingeschärft, daß die Nichtbeachtung derselben unnachsichtlich zur Bestrafung gezogen werden wird. Großenhain, am II. Dezember 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. o. 4248. I. V: von Gruben. Tn. Nächsten ToimabcnS, Sen 16. Dezember dieses Jahres, Vormittags v Uhr so" en in der Hausflur des hiesigen Rathhauses 1 in Laubsägearbeit auszeführter Vogelkäfig und 1 dergleichen Schreibzeug, sowie ein Kleidersekretär, 1 Kommode, ein Kleiderschrank, 1 Wand uhr, 1 Regulator, 1 Sopha, 1 goldene Damenuhr mit Kette und 1 Taschenuhr gegen so fortige Bezahlung an die Meistbietenden öffentlich versteigert werden. Riesa, am 12. Dezember 1893. Der Rathsvollzieher. Wolf. Lertliches «ns Sächsisches. Riesa, 15. Dezember 1893. — In Nr. 282 unseres Blattes finden die Leser das Preisausschreiben unseres Kirchcnvorstandes zur Erlangung von Plänen zu dem Baue unserer neuen evangelischen Kirche am Georgsplatz. Das Bauprogramm hat drei Abteilungen, von denen die erste den Bauplatz und die Stellung der Kirche, die zweite deren Raumerfordernisse, die dritte sonstige Be stimmungen enthält. Die Kirche soll auf dem östlichen Theile des künftigen Gcorgsplatzes, also zwischen der Pausitzerstraße und der nächsten Querstraße, welche hinter dem jetzigen, im Frühjahr abzubrechenden Bauhofsschuppen hinführt, errichtet werden und soll mit ihrer Längsachse möglichst parallel zur Georg- und Maxstrahe stehen und die Vorderseite mit dem Haupteingange nach der Pausitzerstraße zugekchrt, die Chor oder Altarseite nach der entgegengesetzten Richtung, enthalten. Soweit der Bauplatz von der Kirche nicht in Anspruch ge nommen wird, soll derselbe mit gärtnerischen Anlagen ge schmückt werden, sodaß das Kirchengebäude künftig in solchen Anlagen stehen wird. — Die Kirche soll im Schiff mit Aus nahme des Altarraumes ungefähr 800 Sitzplätze und auf einer bezw. zwei Emporen, mit Ausschluß des Qrgelchores, noch so viel Sitzplätze erhalten, daß deren ganze Zahl 1000 beträgt. Alle Sitzplätze sollen möglichst freien Blick nach Kanzel und Altar gestatten, ein jeder derselben soll 0,55 m breit und 0,85 irz lief sein. Der Altarplatz soll geräumig und sein Fußboden um einige Stufen höher gelegt werden als der des Schiffes. Eine geräumige Sakristei und ein ebensolcher Raum für kirchliche Geräthe ist vorgesehen. Zwi schen Schiss und Eingang soll eine Vorhalle liegen; die Treppen zu Orgelchor und Emporen sind von Stein in ausreichender Breite, sowie in günstigen Steigungsverhältnissen zu proste- nren. Closets sind an geeigneten.Stellen vorzusehen. Das Orgelchor soll für mindestens 80 Sänger und Musiker, die Glockenstube im Thurm für drei Glocken genügend Raum bieten. Die Hauplräume der Kirche sind zu wölben und mit Centralheizungsanlagen zu versehen. Im Uebrigen ist bei der Raumdisposition der Characler einer evangelisch-lutherischen Kirche zum Ausdruck zu bringen und unter Vermeidung eines sehr langgestreckten Schisses mehr ein Centralbau zu erstreben. Die Kirche erhält einen Thurm mit Uhr. Der ganze Kir chenbau muß innerlich wie äußerlich würdig und monumental gedacht werden und es ist das Hauptgewicht auf geschickte Gruppirung der Massen und edle Verhältnisse Gewicht zu legen. Als Material sür die äußeren Theile ist Elbsandstein anzunehmen und der Kirchcnvorstand hegt den Wunsch, daß auch sür die äußeren tiefer liegenden glatten Wände dem Sand steine vor Putz oder Blendziegeln der Vorzug gegeben werde. Die Bausumme einschließlich Einrichtung und Architectenhonorar darf den Betrag von 250000 M. nicht überschreiten. — Dem Programm sind noch Bedingungen der Preisbewerbung beigegeben, sowie ein Lageplan des Bauplatzes. Dieselben enthalten genauere Fingerzeige über Art und Weise der An fertigung der Zeichnungen, deren Maßstab, Einreichungsart u. s. w. Der Kirchenvorstand hat sich dabei Vorbehalten, außer den preisgekrönten Entwürfen auch noch andere anzu kaufen und cvenr. zur Ausführung zu bringen. Nach der Entscheidung des Preisgerichtes werden sämmtliche eingegan gene Entwürfe acht Tage lang Hierselbst öffentlich ausgestellt und somit der Besichtigung durcb die Mitglieder der Kirchen gemeinde zugängig gemacht. Wir werden s. Z., sobald wir Gelegenheit haben, bei dieser öffentlichen Ausstellung der Pläne in diese Einsicht zu nehmen, dieselben an dieser Stelle einer Besprechung unterziehen. Wie wir hören, ist die Nach frage nach Bauprogramms seitens der Architekten eine ganz gewaltige, sodaß sich eine äußerst rege Bcihciligung an dem Wettbewerb mit Bestimmtheit erwarten läßt. — Die durch ihre Fabrikation von Patent-Stell-Kum- meten und -Geschirren auf dem Weltmarkt bekannt und be rühmt gewordene Leipziger Firma: Leipziger Patent- Kummet- und Geschirr-Fabrik (Inhaber Arthur Forbrich) hat die weiten Parterre-Räume des imposanten Neubaues Bahnhofstraße 6b in Leipzig — vi8-ä-vi8 der Theaterterrasse — bezogen und heute ihre Ausstellungs- Halle eröffnet. — Die Finanzdeputalion L der zweiten Kammer stellt folgende Anträge: Die Kammer wolle beschließen: für den Umbau des Bahnhofs BorSdors (zweite Rate) 506000 M., sür Erweiterung des bayerischen Bahnhofs in Leipzig 222500 M., als Ersatz der oberirdischen eisenbahnfiskalischen Telc- graphenleitungen im Bereiche der Stadt Dresden durch Kabel 70000 M. und für Herstellung von Kohlenstapelkästen mit 50000 M. zu bewilligen. — Weiter empfiehlt die Deputa tion : die Kammer wolle die unter Tit. 33 des außerordent lichen Staatshaushalts-Etats auf die Finanzperiode 1894/95 eingestellten 75000 M. zur Herstellung eines Ucberholungs- gleises sür Güterzüge bei Station Niedersedlitz bewilligen. — Endlich beantragt die Deputation: die Kammer wolle beschließen: die unter Tit. 18 des außerordentlichen Etats für „Erweiterung des Bahnhofs Ronneburg" eingestellten 290000 M., sowie die unter Tit. 19 desselben Etats für Erweiterung des Bahnhofs Wünschendorf" geforderten 2 lOOOO M. zu bewilligen. — Nach Falb wird das Jahr 1894 eine ziemlich große Anzahl kritischer Tage bringen, darunter sehr viele erster Ordnung. Als der stärkste kritische Tag wird der 30. August bezeichnet. Darnach folgen — nach abnehmender Stärke ge- ordnet: der 29. September, der 20. Februar, der 21. März, der 1. August, der 6. April, der 21. Januar, der 5. Mai, der 28. Oktober. Als Tage zweiter Ordnung bezeichnet Falb: den 7. März, den 14. Oktober, den 20. April, den 3. Juli, d-en 15. September, den 13. November, den 4. Juni, den 12. Dezember, den 5. Februar. Da auf den 15. Gep- tember jedoch eine Mondfinsterniß fällt, vcrmuthet Falb, baß derselbe möglicher Weise als ein kritischer Tag erster Ordnung auftreten werde. Kritische Tage dritter Ordnung sind: der 16. August, der 27. November, der 19. Mai, der 7. Januar, der 17. Juli, der 27. Dezember und der 18. Juli. — Die Königliche Generaldirection der Sächsischen Staatseisenbahnen theilt mit: Mit Rücksicht darauf, daß in diesem Jahre der Tag vor dem Weihnachtsfeste ein Sonntag ist, gelten nicht nur wie in früheren Jahren die dreitägigen Rückfahrkarten sür den Localverkehr der Sächsischen Staats bahnen, ferner die dreitägigen Rundreisekarten von Altenburg durch das Muldenthal, von Chemnitz über Oberrittcrsgrün und Cranzahl, von Dresden-Altstadt über Geising-Altenberg und Kipsdorf, von Neumark durch das Elsterthal und von Schleiz über Gera, soweit sie am 24. oder 25. December gelöst werden, bis mit 28. December, sondern es erhalten auch die bereits am Sonnabend den 23. December entnommenen der gleichen Karten verlängerte Giltigkeit bis mit 28. December. Im Verkehre zwischen sächsischen Stationen einerseits und Statione der preußischen Staatsbahnen, der thüringischen Privatbahnen und der Tahme-Uckroer Bahn andererseits gelten die am 23. und 24. December gelösten dreitägigen Rückfahrkarten zur Rückreise bis niit 27. Dec. Da auch der Tag vor dem Neujahrsfeste ein Sonntag ist, erhallen die vorbezeichneten Fahrkarten, soweit sie am 30. December entnommen werden, eine vierrägige Giltigkeitsdauer, demnach bis mit 2. Januar 1894. — Zur glatten Abwicklung des Postschalterverkehrs während der Weihnachtszeit kann das Publikum selbst wesent lich beitragen. Die Einlieferung der Weihnachtsbäckereien sollte nicht lediglich oder vorwiegend bis zu den Abendstunden ver schoben, namentlich müßten Familiensendungen thunlichst an den Vormittagen aufgegeben werden. Selbstfrankirung der einzuliefernden Weihnachtspackete durch Postwerthzeichen sollte die Regel bilden. Mit seinem Bedarf an Postwerthzeichen müßte sich ein Jeder schon vor dem 19. December versehen. Ebenso dürften Zeitungsbestellungen nicht in den Tagen vom 19. bis 24. December bei den Postanstalten angebracht werden. Für die am Postschalter zu leistenden Zahlungen sollte der Auflieferer das Geld abgezählt bereit halten. Die Befolgung dieser Rathschläge würde der Post und dem Publikum gleich mäßig zum Stutzen gereichen. Dresden. In der gestern Abend abgehaltenen Stadt verordnetensitzung wurde die Wahl des brüten Bürgermeisters und die Wahl des neunten besoldeten Stadtrathes vorge nommen. Zur Bürgermeisterwahl wurden insgesammt 62 Stimmzettel abgegeben, wovon 61 auf Herrn Geheimen Finanzrath Beutler, 1 auf Herrn Bürgermeister Sachse- Werdau lauteten. Son it wurde Herr Geh. Finanzrath Beutler fast einstimmig zum dritten Bürgermeister gewählt. Dresden. Ihre Majestät die Königin ist von ihrer influenzaartigen Erkrankung nahezu wieder hergestellt, doch ist die hohe Frau noch genöthigt, das Zimmer zu hüten. Da die erlauchte Wohlthäterin die Geschäfte nicht persönlich zu WeihnachtS-Einkäufen besuchen kann, so sieht man jetzt täglich die Frau Oberhofmeisterin oder eine der Hofdamen vor den Läden der Residenz halten, um den Werken der Nächstenliebe im allerhöchsten Auftrage nachzugehen. Löbtau. Am Dienstag Vormittag mußten die Arbeiter der Maschinenfabrik von Rockstroh u. Schneider Nachf. auf der Plauenschen Straße in Folge eines Maschinendefekles l'/z Stunden pausiren. Die Zeit benutzten nach dem „Löbt. Anz." eine Anzahl der Arbeiter zu einer Bierreise. Zunächst besuchten sie den „Grünen Baum" uuo benahmen sich so roh, baß der Wirth froh war, als diese Gäste zum Lokale hinaus waren. Von da gingen die Ruhestörer in das Restaurant Fröde, wo sie Bier verlangten und schließlich die „Marseil laise" anstimmten. Als ihnen der Wirth diesen Gesang un tersagte, sprang einer der Arbeiter auf, faßte den Wirth an der Gurgel und wollte ihn würgen, so daß die übrigen Gäste dazwischen sprangen und den Wirth von dem Raufbolde be freien mußten. Die übrigen Arbeiter machten ihrem Un- mmhe durch Zerschlagen von Scheiben und Bierseideln Luft. Als sie genügend gcwüthet halten, zogen sie von hier ab und naymen ihren Weg nach der Dresdner Straße zu. Hier wurden sie von dem Schutzmann Walther aufgehalten. Die
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