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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189311077
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931107
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-07
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 07.11.1893
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UiesaerD Tageblatt Femjprechstellr Nr. 20 und Anzeiger (Elbeblatl «nd Anzeiger). Amtsblatt ver König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 259. Dienstag, 7. November 1893, Abends. 4«. Jahrg. Te.s Üii^je.e: ^agcbkut erscheint jeden Tag Abends mil Ausnahme der Sann- und Festtage. Bierteljährlicher Bezugspreis bei Ablwlung in den Expeditionen in Üiiesa und Strehla, den Ausgabesiellcn, sonne am Lchaller der iaijerl. Postanslnllen 1 Mark 25 Ps., durch die Träger frei ins HauS I Mark 50 Ps., durch dcu Brieflräger srei ins HauS I Mark 65 Pf. Niizrigcn-Annahmc für die Nummer de? Ausgabetages bis Vormittag 9 ll!>r ohne 6-eivähr. Truck und Verlag von Langer k Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kaslnnienslraße 59. — Für die Redaktion verantwortlich: He-m. Schmid! in Rieia. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Geschäftsräume werden den 10. und 11. dieses Monats bet der unterzeichneten Behörde nur dringliche Angelegenheiten erledigt. Großenhain, am 3. November 1893. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 267. v. Wilucki. Q— Freitag, den 10. November 1893, Vorm. LV Uhr, kommen im Große'schen Gasthofe zu Gröba 9 Sommerjaquets und 8 Paar englische Lederhosen gegen sofortige Bezahlung znr Versteigerung. Riesa, 6. November 1893. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsger. Sekr EidUM. Bekanntmachung. Das Einlage- und Ouittungsbuch der Sparkasse zu Riesa, No. 27 431 auf „Friede rike Hentzschel in Röderan" lautend, ist als verbrannt angezeigt worden. Etwaige Ansprüche an dieses Buch sind bei deren Verlust binnen drei Monaten, vom Er laß dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Riesa, am 2. November 1893. Der Stadtrath. Klötzer, Bürgermeister. Pferde-Versteigcrung. Mittwoch, den 8. d. Mts., Vormittags 11 Uhr soll auf dem Hof der Regiments-Kaserne 1 ausgemustertes Tienstpferd öfsentlich versteigert werden. Königliches 3. Feld-ArtiUerie-Regiment Nr. 32. Tagesgeschichte. Bon den großen Rcichsst euere nt würfen sind gestern dem Bundcsrath das Tabakfabrikatsteuergesetz, die Novelle zum Reichsstcmpclgesetz und das Gesetz über die Ab zahlungsgeschäfte zugegaiigen. Nack dem Tabaksteuergesetz soll nach der „Tgl. R." an Zoll erhoben werden 1) für Tabakblätter, unbearbeitete und Stengel, auch Tabaksaucen 40 M. 2) für sabrizirten Tabak Zigarren 400 M.,' Zigarrelten 500 M., anderer fabrizirter Tabak 250 M. — der Satz gilt immer für 100 Kilogr. — Der Zoll für Roh tabak kann bis zu neun Monat gestundet werden. — Sn Steuer soll erhoben werden sür im Inlands hergestellte Zigarren und Zigaretten 33 r/, v. H., für Rauchtabak 66 v. H., sür Kau- und Schnupftabak 50 v. H. des Facrura- prerses, zu welchem diese Fabrikate ausschließlich der Steuer von den Fabrikanten verlaust werden. Das Gesetz enthält im klebrigen 78 Paragraphen, welche sehr eingehende Aus- sichts-, Kontrol- und Strasbestimmungen verkünden. Die Novelle zum Reichsstempelgesetz, welche am 1. April 1894 in Kraft treten soll, bietet in fünf Artikeln eine große Zahl von Abänderungen und neuen Bestimmungen. An Stelle des 8 38 Absatz 2 tritt folgende Bestimmung: „Die Landesregierungen bestunmen höhere Beamte, welche die Schriftstücke der össentlichen und der von Actiengesellschasten, KolumaildttgeseUschaftell auf Actien, eingetragenen Genossen schaften oder Gesellschaften nut beschränkter Haftung betriebene Bank-, Kredrt- und Transporranstalten, sowie der zur Er leichterung der Liqurdalron von Zeitgeschäften bestimmten An stalten (LiquldationSbureauS u. s. w.) beztglich der Abgaben« enlrlchtung nach näherer Vorschrift des Vunoesralh zu prüfen haben. Die Steuerdireclio-Behörden können in einzelnen Fällen anordnen, daß auch bet anderen Personen, welche ab gabepflichtige Geschäfte der m Nr. 4 des Tarifs bezeichneten Art gewerbsmäßig betreiben oder vermitteln, eine Prüfung der Avgabenentnchtung durch höhere Beamte vorzunehmen ist." Nach dem neuen Tarif sollen besteuert werden: in ländische Actien und Actienanthellscheine mit 1 v. H.; aus ländische 1 >/, v. H. — befreit sind alle vor dem i. Oct. 1881 ausgegebenen inländischen Acnen, sowie solche, dre nur zum Zwecke des Umtausches ausgestellt werden. — Inlän dische sür den Handelsverkehr vestunmte Renten und Schuldverschreibungen sollen 4 vom Tausend, ausländische 6 vom Tausend tragen; aus den Inhaber lautende und aus Grund staatlicher Genehmigung ausgegebene Renten, und Schuldverschreibungen der Kommunalverbände und Kommunen, der aus Gegenseitigkeit begründeten Pfa'.bbriefanstalten und der Transportgesellschaften werden nur mit 2 vom Tausend besteuert. — Kauf- und sonstige Anschaffungsge schäfte über ausländische Banknoten, ausländische Geldsorten u. s. w. zahlen »/><, vom Tausend; Loco-, Zeil-, Fix-, Ter min-, Prämien- u. f. w. Geschäfte über Mengen von Waaren, die börsenmäßig gehandelt werden (Terrmnpreise notiren) ^/io vom Tausend. — Geschäfte vis 600 M. sind abgaben frei.— Lotterieloose zahlen 8 v.H. Steuer, Quittun- g e n über mehr als 20 M.: 10 Pfg. (Die Gehaltsquitlun- gen der Reichs- und Staatsbeamten, über Bezüge aus der Altersversicherung und dgl. sind abgaoenfrei.) Eyecks- und Gtroamorlisiruiigen wcroen mit 10 Pfg-, Ladescheine mit 30 Pfg. und Frachtbriefe mit 10 Pfg. besteuert. — Der Gesetzentwurf der Abzahlungsgeschäfte hat durch weg dre Fassung erhalten, welche der früher emgebrachlen Borlage durch die Ausschußberathung im Reichstage gegeben worden war. — Die vom Ausschuß beschlossenen Abänder ungen und Ergänzungen wurden von der Regierung, wie in der Begründung gesagt wird, durchweg als sachgemäß an erkannt. Deutsches Reich. Dem „Reichsanzeiger" nach sind seit geraumer Zeit mit dem zu Parfümerien und ähnlichen Zlvecten bestimmten Branntwein, wofür Steuerfreiheit ge- währt wird, durch Verwendung zu Genußzwecken sehr um fassende Desrauden begangen worden. Der Finanzminister errlärle daher, in Erwiderung auf den Specialbcricht des ProvinzialsteuerdirectorS in Köln, daß die Erlaubniß zur Herstellung von Parfümerien und dergl. aus steuerfreiem Branntwein von jetzt ab sür die bctheiligten Gewervtreibenoen an die Bedingungen geknüpft wird, daß der Fabrikant die Erzeugnisse nur m Fischen bestimmter Größe, etwa bis zu r/t Liter, sowie nur mil Flaschen zum Verkauf bringe. Der Vertrieb von größeren Flaschen darf nur mit besonderer Erlaubniß der Direclwbehörven flaltftnden. Von diesem Bescheid ist sämuulichcn übrigen Provinzialsteueroirectionen Kenntlliß gegeben worden. Wie verlautet, hat der Kaiser aus Anlaß des Hannover schen Proze>ses eine EabinetSordre an die Offiziere der Armee erlassen, die in den unzweideutigsten Ausdrücken das Hazard- jpiel verurtheilt und im Fall der Uebertretung strenge Strafen androht. Die Ordre ist in den letzten Tagen den Offizieren zur Kennmiß gebracht worden. Ein sonst etwas burschikos gefärbter und über den Spieler- Prozeß sehr leicht urtheüender und darum von der Presse mehrfach angegriffener Artikel der „Nordd. Ällg. Z." enthält den sehr richtigen Satz, „daß Makao und Roulette Waisen kinder sind gegen Ultimo und Differenz." Noch niemals hat sich das Regierungsblatt mil solcher Entschiedenheit über das Bvrfenspiel ausgesprochen. Um so mehr dürfen wir vielleicht hoffen, daß die „Köln. Ztg." im Unrecht ist, wenn sie sagt, der Ertrag der geplanten Borsensreuer werde 5, sage und schreibe fünf ganze Millionen Mark betragen. Wenn man in RegierungSkreisen vom Börjenspiel so denkt, wie die „Nordd. Allg. Z", dann müßte die Steuer denn ooch etwas anders angelegt werden. Aber man sürchtet die Börsen männer mehr, als die Tabak- und Weiumänner. Gegenüber einem Antrag des socialdemokratischen Abg. Grillenverger, aue bayerlfchen Gesandtschaften auszuheven und einem Antrag des Abg. Seyboth, die bayerischen Ge sandtschaften in Paris und Petersburg auszuheben, erwiderte m der bayerischen Kammer Ministerpräsident Freiherr v. ErailShemr, die Aushebung der bayerischen Gesandtschaften im Auslande würde nur eine sehr unbedeutende Ersparniß bewirken. Er würde auch bei der Krone die Aufhebung emes fo wichtigen Kronrechtes nicht befürworten können. Nach lebhafter Debatte wurden sämmtliche Gesandtschaften gegen die Stimmen der Bauernbündler, Freisinnigen und Svcialdcmokraten etatsgemäß bewilligt. Durch die in Folge des wiederholten Auftretens der Cholera in Rußland angeoronere Absperrung des hamburgischen Staatsgebiets für ruf fische Auswanderer haben sich für die deutschen Uebersahrlgesellschaften erhebliche Mindereinnahmen ergeben. Auch die norddeutschen Eisenbahnen Haven dadurch Einbußen erlitten. Der 'Norddeutsche Lloyd und die Ham- burgisch-Amcrikanische Packctfahrt-Aktiengesellschafl haben sich deshalb an den preußischen Minister des Innern mir der j Bure gewendet, an der preußisch-russischen Grenze eine Reihe von Aufsichtsstationen einz rrichten, an denen der Uebertritt russischer Auswanderer zu überwachen wäre. Die Bittsteller, die zil den Kosten der Einrichtung beizutragen bereit sind, glauben, daß sich alsdann der Uebertritt der russischen Aus wanderer nach Preußen sehr bald auf die gedachten Ueber- gangsstationen und deren näkere Umgebung beschränken und daß der Hamburger Senat die Sperre gegen die russischen Auswanderer nieder aufheben werde. Der Minister Graf zu Eulenburg hat diese Eingabe den Oberpräsidenten der an Rußland grenzenden Provinzen zur gutachtlichen Aeußcrung zugewiesen. NussischcrseitI wird fälschlich verbreitet, daß der Abschluß des Handelsvertrages, nachdem Rußland dem Textil- und Eisengewerbe bedeutende Zugeständnisse gemacht habe, nahe bevorstände. Der Zweck ist offenbar, den stockenden Ge treideabsatz in Südrußland zu heben. In der zweiten Lesung am Freitag übergaben die deutschen Unterhändler nach An hörung des Beirathcs die sestgestellten deutschen Forderungen, worauf die russische Antwort bisher noch nicht eingegangen ist. Die „Nordd. Allg. Zig." wendet sich heute gegen einen Artikel der „Kreuzzeitung" über „Bureaukratie" und meint, wenn wir recht verstehen, so zielen die Pfeile vornehmlich gegen diejenigen höheren Verwaltungskrei'e, welche die Politik des Königs unter der Leitung verantwortlicher Minister vor- zuberciten und durchzuführen haben. Die „Nordd. Allg. Ztg." srägt, ob denn die „Kreuzzeitung" nicht wisse, aus welchen Kreisen die Bureaukratie hervorzugehen pflege, welche nach der „Kreuzzeitung" nur das Capital und die Juden schütze. Es seien dies überwiegend Sprossen von Familien, deren Häupter und Glieder seit Generationen dem Throne in Ehren gedient hätten. Bezeichnend sei es, daß die „Kreuzzeitung" für ihre Angriffe das ganze conservative Lager engagire, ohne daß dagegen Widerspruch erhoben werde. Der Artikel der „Nordd. ÄUgm. Ztg." schließt: Wir leugnen nicht, daß in der Staatsverwaltung mancherlei zu organisatorischen Verliesse- rungen aufsordert. Vielleicht läßt sich die „Kreuzzeitung" hierbei, klar und deutlich zu sagen, was sie in der Staats verwaltung zu bessern wünscht, anstatt alle Einrichtungen des preußischen Staates leichten Herzens in den Staub zu ziehen Oesterreich. In Oesterreich stellt es sich immer mehr heraus, daß die Bildung eines Coalitionsministeriums ein überaus schweres Stück Arbeit ist. Haben auch die Führer der drei in Betracht kommenden Parteien sich bereits über die Hauptpunkte eines Programmes, auf Grund dessen die Geschäfte im Parlament zu führen wären, geeinigt, so wird sich erst zu zeigen haben, ob dieses Programm auch dem künftigen Premier entspricht. Und dann kommt erst die vielleicht noch schwierigere Personenfrage zur Lösung. Einerseits sollen alle drei vereinigten Parteien in gleicher Stärke und Lurch auspesprochene politische Persönlichkeiten im neuen Cabinet vertreten sein. Unbeschadet dessen aber sollen das Unterrichtsportefeuille und das Ministerium des Inneren möglichst neutralen Persönlichkeiten aus dem Be> amtenstande zugetheilt werden, denn wie die Clericalen eine:, liberalen, so würden die Liberalen einen ausgesprochene: clericalen Unterrichlsminister nicht dulden wollen. Daijelb. gilt sür den Minister des Innern, der den Einen nicht z> föderalistisch, den Anderen uicht zu centraltslisch gesinnt sei: darf. Man sicht, es gicbt der Schwierigkeiten nocy gcnu. zu lösen. Italic»». Eine in Rom unter dem Vorsitze des Alx Sonnuio abgehallenc Versammlung von 23 Mitgliedern de^
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