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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-08
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189311083
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931108
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931108
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-08
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 08.11.1893
- Autor
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Uiesaer K Tageblatt Fernsprechstellr Nr. 20 und A«;elger Weblall und Äyeigch. Tclegramm-Adrefsr .Tageblatt', Riesa. ver König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Niesa. 3««. Mittwoch, 8. November 1883, MenvS. 4«. Jahrg :pieiac> Tageblatt criNieiul jc-c» Tag Llbcicks mit Aui-nahmc der Soun- und Fesnage. Bierlcljäöeli.bee Bezugspreis bei pldln'iuug in den rüpeditwue» in !>iieja nut, -inKa. d.u An-Mdeiieiien, sviuie am Schalter der kaijerl. Peslansiauen I Mark 25 Ps., durch die Träger frei inS Haus I Mark 50 Pf., durch den Brieflrägcr frei inS HanS I Mari 65 Pf. Auzeigcu-Ammhmc für die Nummer dcS diusgabetageS bis Vormitlag 9 llhr vhtie Gewähr. Truck und Verlag von Langer k Winterlich in Niesa. — Geschäftsstelle: Kasianieustraiie 59. - Tür die Nedaetivu vcrantivortlich: He in. Schmidt in Nieia Sonnabend, den 1l. November 1883, rvorm. IO Uhr, sollen im Gasthaus zum „Kronprinz" hier 8 Fatz Wein und zwar: 200 Liter Rüdes heimer Berg und 200 Liter Raueulhaier Noiinenverg gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. * Niesa, 8. November 1893. Der Ger.-Vollz. des Kgl. AmtSger. Sekr. Eidam. Montag, Sen 13. November 1883, Vorm. IO Uhr, sollen im Gasthaus zum „Kronprinz" hier ein Geldschrnnk und 200 Liter französischer Nothweitt gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Niesa, 8. November 1893. Der Ger.-Vollz. des Kgl. AmtSger. * Sekr. Eidam. Tagesgeschichte. Dem Bundesrath ist gestern auch das letzte der ange- kündigtcn Reichssteuerreformgesetze, der Entwurf eines We ni ste uer-Gc setze s, zugegaiigen. Danach soll die Weinsteuer betragen für Natnrwein im Werthe von mehr als 50 Mk. für das Hektoliter 15 v. H. vom Werthe; für Kunstwein 25 v. H. vom Werthe, mindestens aber 10 Mk. für das Hektoliter. Als Naturwein gilt Wein und Most aus Trauben, Obst und Beeren, einschließlich des Elaretwcins; Wein aus Trestern, sofern die Herstellung nicht gewerbsmäßig erfolgt: unter Zusatz von Rosinen hergestellter Dessertwein (Süd-, Süßwein) ausländischen Ursprungs. Eingestampfte oder ge mahlene Weintrauben (Traubenmaische) werden dem Most gleichgestellt. — Die Steuerpflicht tritt ein, wenn der Wein vom Auslande oder von einer Zollniederlage oder vom in ländischen Hersteller oder Großhändler an den Kleinhändler oder Verbraucher übergeht. Steuerpflichtig ist der Klein händler oder Verbraucher. Von der Weinsteuer befreit sind: 1) Der Verbrauch der Weinherstellcr im eigenen Haushalt und für die von ihnen im landwirthschaftlichen Betriebe be schäftigten Personen; 2) Meß- und Kommunionwein; 3) Wein, der zur Herstellung von Essig oder Branntwein bestimmt ist, unter den vom Bundesrath vorgcscbriebenen Bedingungen; 4) Weinproben mit Ausnahme von Schaumweinproben, so fern sic unentgeltlich glasweise gereicht oder in Flaschen ab gegeben werden, deren Raumgehalt '/^ Liter nicht übersteigt. Als Werth für die Feststellung der Steuer gilt der Kauf- preis, für den der Kleinhändler oder Verbraucher den Wein erworben hat. Bei dem vom Auslande oder aus einer Zollniederlage bezogenen Wein ist dem Kaufpreise der zu zahlende Zoll hinzuzurechnen. Die Steuer ist von dem Kleinhändler oder Verkäufer für den aus dem Jnlande be zogenen Wein binnen drei Tagen nach Mittheilung des Betrages, für den aus dem Auslande oder aus einer Zoll niederlage bezogenen Wein bei der Eingangsverzollung zu entrichten. Der Gesetzentwurf enthält eingehende Kontrol- und Strafbestimmungen und besagt ferner: Die Erhebung und Verwaltung der Weinsteuer erfolgt durch, die Landes behörden. Für die erwachsenden Kosten wird den Bundes staaten bis auf Weiteres nach Maßgabe der vom Bundes rath zu erlassenden Bestimmungen Vergütung gewährt. Die außerhalb der gemeinschaftlichen Zollgrenze liegenden Gebiete zahlen an Stelle der Weinsteuer ein entsprechendes Aversum an die Reichskasse. Der Tag des Jnkraftrctens des Gesetzes ist offen gelassen. Die an jenem Tage im Zollgebiet vorhandenen Weinhändler und Hersteller von Schaumwein oder Kunstwein haben der Steuerbehörde ihres Bezirks in einer noch festzusetzenden Frist Anzeige zu machen und dabei eine vorgeschriebene Nachweisung über Ort und Arc der Herstellung u. s. w. einzureichen und Menge und Werth ihrer Vorräthe anzugeben. Von den Kleinhändlern ist für diese Mengen die Weinsteuer in Form einer Nach steuer zu entrichten. Deutsches Reich. Der Kaiser begab sich, einer Einladung des Königs von Württemberg zur Jagd folgend, nach Schloß Babenhausen bei Tübingen, trifft am 10. d. bei dem Minister des königlichen Hauses v. Wedell zur Jagd in Piesdorf ein und wird am 11. d. Abends im Neuen Palais zurückerwartet. Mit der bereits erwähnten Cabinetsordre gegen das Hazardspiel in der Armee wird es nicht sein Bewenden haben. Denn, wie zuverlässig verlautet, wird eine Reihe von Offizieren infolge des Hannoverschen Spielprozesses ihren Abschied erhalten. Der Commaiidirunz des Lieutenants von Schierstädt zur Führung des Zuges bei der Hubertusjagd lag, wie die „Post" erfährt, keine Absicht unter. Ter Offizier habe diesen Auftrag einfach erfüllt, weil er an der Reihe war. Die T. R. kann diese Angabe voll bestätigen. Die „Köln. Ztg." schreibt: „Zu Regiernngskrcjsen legc man Gewicht darauf, zu betonen, baß die jüngsten Leitartikel der „Nordd. Allg. Ztg." sowohl über den Spielerprozeß wie über die „handelspolitischen Beoentlichkeiten" nicht den An schauungen der maßgebenden Kreise entsprechen." Aus München wird der T. R. geschrieben: Professor Schweninger, der am Freitag hier angekommen Ivar, um einige seiner Patenten zu besuchen, ist am Sonntag vom Prinzregenten zu einem Empfang entboten worben, nm über den Verlauf der Krankheit des Fürsten Bismarck zu berichten. Die Audienz dehnte sich länger aus, da der Prinzregcnt, dessen stete und unveränderte Zuneigung zu dem Fürsten bekannt ist, sich eingehend über dessen Befinden unter richten ließ. Wie das „Braunschweiger Tageblatt" meldet, hat sich das Befinden des Prinzregenten Albrecht, welcher vor acht Tagen in Schloß Camenz an der Influenza erkrankte, soweit gebessert, daß der Prinzregcnt vorgestern das Krankenlager verlassen konnte. < Aus dem Osten Preußens kommen wieder lebhafte Klagen einerseits über die erbärmliche Lauheit der Deutschen bei den Wahlen und anderseits über die wachsende Frechheit des Polcnthums. Das lässige Verhalten vieler Deutschen in dem Grenzkreise Straßburg z. B. oder im Graudenzer Kreise, wo aus dem ganzen deutschen Bauerndorfe Rosenthal nur ein einziger deutscher Wähler erschien, ist im höchsten Grade tadelnswerth. In der Provinz Posen ist es an ver schiedenen Orten ähnlich zugegangen. Wie anmaßend die Polen mitunter schon austreten, ist z. B. aus einer Zuschrift in der „Pr. Stargarder Ztg." zu ersehen. Da wird be richtet: „Bei der Wahl im zweiten Bezirk im Przybys- zewskischcn Lokale, wo sich die Polen wohl besonders macht voll fühlten, trat ein Wähler der dritten Abtheilung mit dem „echt polnischen" Namen "Nürnberg (!) an den Wahltisch und wollte in polnischer Sprache etwas zu Protokoll geben. Auf die wiederholte Aufforderung des Wahlvorstehers, in deutscher Sprache zu reden, da der Vorstand nicht Polnisch verstände, rief er demselben nunmehr in ganz gutem Deutsch zu: „Wenn Sie nicht Polnisch verstehen, müssen Sie es lernen!" Der Graudenzer „Gesell." bemerkt dazu: „Ein allerliebstes Seitenstück zu der katholischen Kirchenwahl in der deutschen Stadt Graudenz! Vielleicht kommt noch ein mal zu "Nutz und Frommen der Polen ein preußisches Ministerium an das Ruber, welches anordnet, daß als Wahl vorsteher im preußischen Osten nur Wahlmänner bestimmt werden, die der polnischen Sprache nicht nur mächtig sind, sondern auch nur polnisch verhandeln. Wenn kein Deutscher mehr an der Wahlstelle erscheint, wäre es ja wahrlich die einfachste Methode!! Die Deutschen in unserem Osten aber, welche durch feiges Zurückbleiben oder durch gegenseitige Eifersüchteleien oder Wahlfaulyeit u. s. w. die Interessen des Deutschthums auf das Gröbste vernachlässigen, sind der einst vor dem Richterstuhle der Geschichte verantwortlich für ihr undeutsches Verhalten." Rußland. In Rußland, wo man den französischen Freunden nicht bieten kann, was sie vor allem Anderen er sehnen, ist der Gedanke angeregt worden, ihnen wenigstens durch em Nationalgeschenk die Liebe und Hochachtung Rußlands vor Augen zu führen. Dieses Geschenk, so wird in der „Mosk. Ztg." ausgeführt, soll eine Riesenglocke für die Notre- Dame-Kirche zu Paris bilden, deren Herstellungskosten durch Spenden aus ganz Rußland zu decken seien. Vom Thurmc der Notre-Dame-Kirche würde das Geläute der Glocke allen Volkern den Frieden verkünden, welcher durch die Freundschaft Rußlands und Frankreichs besiegelt sei. ES wird endlich vorgeschlagcn, die „Fricdcnsglocke' direct zu Wasser nach Frankreich zu schaffen, damit das Nationalgeschenk nach dein Verlassen des russischen Bodens unmittelbar auf den Frank reichs gelange, ohne Deutschland berühren zu massen, „das Land", wie sehr schön gesagt wird, „das die Scbiller'schen Traditionen vergessen hat und die Vronee mehr zum Gießen von Kanonen als von Glocken benutzt". Die „Nowoje Wremja" befürwortet den Vorschlag der „Mosk. Zeitung" sebr warm 'Brasilier«. Dem „N.-L). Harald" wird aus Monte video gemeldet, daß der dortige brasilische Gesandte die "Nachricht von dem Untergänge des brasi.ischen Transport schiffes „Rio de Janeiro" für unbegründet erklärt. Eine an-eschene Zeitung von Buenos Ayres dagegen "will zuver lässig wissen, daß die Nachricht wahr ist und elfhuudert Mann ertrunken sind. Der „Rio de Janeiro", welcher mit elfhun dert Mann Truppen für den Präsidenten Peixoto nach Santos unterwegs war, begegnete dem ,Republica" und wurde auf gefordert, sich zu ergeben. Beide Schiffe schickten sich zum Kampfe au; „Ncpublica" verfolgte den „Rio de Janeiro" bis Sonnenuntergang und rannte ihn an. Der „Rio de Janeiro" ging unter und die ganze Besatzung ertrank. ChiNtt. Die Einfuhr von Maschinen ist in China verboten worden. Als Grund dafür wird angegeben, daß durch Maschinen die Beschäftigung des Volkes leiden würde. Die britische Eiscnindustriegesellschaft hat sich an Lord Rose- bcrv, den engl. Minister des Auswärtigen, gewandt, um ihn zu bewegen, die nölhigen Schritte zu thun, das Verbot wo möglich rückgängig zu machen. Lord Rosebery hat nun der chinesischen Regierung durch den britischen Bevollmächtigten in China Vorstellungen machen und darauf Hinweisen lassen, daß ein solches Verbot gegen die ezistirendcn Verträge ver stoße. Die chinesische Regierung ihrerseits behauptet, daß in den verschiedenen Verträgen, welche China mit fremden Mächten geschlossen hat, die Einführung von Maschinen nicht speziell erwähnt sei, und daß sie daher in Bezug hierauf freie Hand habe. Im Hinblicke auf die Wichtigkeit des chinesischen Marktes für den englischen Handel hat nun die britische Eiscnhandelgesellschaft ein Rundschreiben an sämmt- lrche britische Handelskammern gesandt, in welchem Letztere aufgefvrdert werden, bei dem Ministerium des Auswärtigen vorstellig zu werden, daß dasselbe einen stärkeren Druck auf China ausübe, das Verbot zurückzunehmen. Oertliches «nd Sächsisches. Riesa, 8. November 1893. — Der Ki'chplatz wurde in den letzten Tagen einer gründlichen Ausbesserung und möglichsten Trockenlegung unter zogen. Die Fertigstellung wird nicht lange auf sich warten lassen, ist vielleicht inzwischen bereits schon beendet. Nicht nur die Kirchenbesucher werden hierfür dankbar sein, sondern auch im Interesse der Kinder, welche die Schule am Kirchplatz besuchen, ist die Ausbesserung des Platzes zu begrüßen. — Als einen kritischen Tag zweiter Ordnung bezeichnet Falb den heutigen 8. November. Im Ganzen erwartet Falb vom 10. ab eine starke Tendenz zur Trockenheit, die erst um den 23. eine Unterbrechung erleiden dürfte, auch wenn um den 16. eine schwache Zunahme der Regenmengen beobachtet werden würde. — Der Elbverkehr im Monate Oktober l. I. war wegen des ungünstigen WasserstandcS bis inclusive 18. ziem lich belanglos. Erst am 19. begann sich der unbedeutende Schiffsverkehr infolge starker Regengüsse im Ricsengebirge, welche ein Steigen des Wasserspiegels in Aussig bis auf 10 cm über das Normale bewirkten, nach mehr als vier monatlicher Ruhe lebhafter zu gestalten. Die Schifffahrt hätte eine noch weitere Ausdehnung nehmen können, wenn nicht ein großer Mangel an Kahnraum geherrscht hätte. Demgemäß blieb der Elbeverkchr im October l. I. gegen j die gleiche Zeitpcriode des Vorjahres, während welcher j größtcntheils gutes Fahrwasser vorhanden war, wesentlich ? zurück. Das Gcsammtquantum der Unterschlagsgüter, welche
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