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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189311136
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-13
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1893
- Autor
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Riesaer D Tageblatt Lclegramm-Abresir ^Tageblatt Riesa. Femsprechstell« Nr. 20 und Anzeiger Meblatt md Anzeiger). Kmtsötatt ver König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 264 Montag, IS. November 18S3, Abends. 4«. Jahrg T-'.s Niciaci "mME erscheint jede» Tag Abends mit Aufnahme der Sonn- und Festtage. Bierteljiihrlicher Bcz»llsprciö bei Abbolnng in den Expeditionen in Riesa und «Irchla, den Ausgabestellen, soivie am Schalter der kaijcrl. Postausialten 1 Mark 23 Pf., durch die Träger frei inS Hau? ! Mark 30 Pi., durch den Briefträger frei iuS Haus ! Mark 63 Pf. Anzcigcn-Annahmc siir die Nummer de? Ausgabetage? bis Vormittag 0 llbr ohne Geivichr. Truck und Verlag Non Langer k Winterlich in Riesa. — tUcschästSsiellc: K aslaniensiras;e 30. — svür die ükedaetion verantwortlich: He-m. Schmidt in Riein. Im Hotel znm Kronprinz hier sollen Mittwoch, Sen 15. November 18S3, von Borm. 1« Uhr an ca. 250 Meter Kammgarn und verschiedene andere Stosse zu Hosen und Anzügen, 17 Paar Männer- und 22 Paar Burschenhosen, sowie 30 Bieler Rockflitter gegen sofortige Bezahlnng meistbietend versteigert werden. Riesa, 8. November 1893. Der Ger.-Vollz. des Kgl. Amtsgerichts. Lekr. Eidam. Ortskrankenkasse Riesa. Montag, de« SO. November d. I. findet im Hotel Kronprinz hier die diesjährige Ersatzwahl der Vertreter der Kassenmitglieder nnd der Arbeitgeber zur Generalversammlung statt. Es haben dir Mitglieder folgender in 8 1 des Kassenstatuts aufgcführten Gruppen zu wählen und zwar: Gruppe 3, Steinmetzen, Bildhauer, Steinsetzer 2 Vertreter, - la, Maurer, Töpfer, Ziegler 5 - - et, Tischler, Holzbildhauer rc. 2 - - 5, Ziegel- und Schieferdecker, Maler rc. 2 Vertreter, - 8, Beutler, Gürtler, 'Nadler, Gerber rc. 2 - - ti, Schlosser, Maschinenbauer, Feilenhauer rc. 1 - - i, Bäcker, Fleischer, Müller rc. 8 - - k, Land- und Forstwirthschaftsarbeiter, Gärtner rc. 5 - - I, die im Handelsgewerbe, bei Anwälten und Notaren, Krankenkassen rc. Beschäftigten, 3 - Die Arbeitgeber sämmtlicher Gruppen (auch Gruppe 6 und 6) haben für sich über haupt 15 Vertreter zu wählen. Die Wahl wird getrennt vorgenommen: von 6—8 Uhr Abends für d'e Kassenmitglieder, - 8—V2Ä - - - - Arbeitgeber. Wahlberechtigt und wählbar sind Diejenigen, welche großjährig und im Besitz der bürger lichen Ehrenrechte sind. Tie Ausscheidenden können wiedergewählt werden. Die Arbeitgeber können zu Vertretern auch Geschäftsführer oder Betriebsbeamle der zu Beiträgen verpflichteten Arbeitgeber wählen. Die Betheiligten werden um pünktliches und zahlreiches Erscheinen ersucht. Riesa, am 14. November 1893. Der Vorstand der Ortskrankenkasse. R. Abenvroth, Vors. Tagesgeschichte. Ter Umfang des Arbeitspensums, das der Reichstag in '"einer bevorstehenden Session wird bewältigen sollen, ist schon nach den bisherigen Verlautbarungen über die dem Bnndesrathc zngegangenen Vorlagen recht beträchlich. Zunächst kommt der ReichshauShaltsetat für 1894/95 in Frage. Wenn derselbe auch diesmal nicht viele und beträchliche Aenderungen answeisen dürste, so werden sich voranssichtlich doch an manche Einzelheiten, wie an die Etats für die Schutzgebiete, an den Marineetat u. A. umfangreiche Erörterungen knüpfen. Den größten Theil der Arbeitszeit wird jedoch die Steuerreform in Anspruch nehmen. Es sind vier Gesetzentwürfe und eine Denkschrift, welche dabei in Betracht kommen. Weiter werden den Reichstag die Handelsverträge mit Spanien, Serbien nnd Rumänien beschäftigen. Tie Reihe derjenigen Vorlagen, welche in der vorletzten Tagung unerledigt geblieben waren nnd der Verabschiedung dringend bedürfen, ist ziemlich groß. Die ge ringste Mühe, weil schon früher ziemlich weit in der Vorbe reitung vorgeschritten, dürften die Gesetzentwürfe über die Abzahlungsgeschäfte, die Aenderung des Unterstützungswohn sitzes und den Waarenbezeichnungsschutz erfordern, die übrigens in ihrer neueren Gestalt vollständig oder theilweisc die bereits ini Reichstage geäußerten Wünsche berücksichtigen oder ihre Verbesserungsbedürftigkcit deutlich an der Stirn tragen. Aus gedehntere Erörterungen wird schon der Entwurf über die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten verlangen, der in der vorletzten Tagung nur in der ersten Lesung berathen war. Die Novelle zum Gesetz über die Gründung und Verwaltung des Reichs - Jnvalidenfonds war in der vorletzten Tagung überhaupt noch nicht zur Berathung gekommen. Mit diesen Vorlagen dürste aber die Zahl derjenigen, welche dem Reichs tage voraussichtlich zugehen werden, noch nicht erschöpft sein. Wir theilten schon mit, daß eine Novelle zum Unsallversicher- ungsgesetz in der Vorbereitung stark vorgeschritten sei. Gelingt es, diese bald zum Abschluß zu bringen, so dürfte die Novelle auch noch in der bevorstehenden Tagung eingebracht werden. Man erinnert sich wohl, wie lange Zeit die Berathung der Novelle zum Krankenversichernngsgesetz in Anspruch genommen hat, und wenn die Novelle zum Unfallversicherungsgesetz auch nicht den Umfang der letzteren erreichen dürfte, so würde immerhin ei» beträchlicher Zeitraum ans ihre Erledigung zu verwenden sein. Jedenfalls deuten alle Anzeichen darauf hin, daß die nächste Tagung des Reichstags zu den kürzeren nicht .zu zählen sein wird. Deutsche- Reich. Die kaiserliche Kabinetsordre an die Offiziere der Armee aus Anlaß des Spieler- und Wucher- Prozesses in Hannover erläßt, wie die „T. R." erfährt, keinerlei neue Strafbestimmungen für Ausschreitungen im Spiel und üppigem Lebenswandel, wie sie sich an einzelnen Stellen der Armee leider gezeigt haben. Der Kaiser hat in der soeben erlassenen Ordre lediglich befohlen, daß auf Grund der Verordnung über die Ehrengerichte vom 2. Mai 1874 gegen alle Offiziere, welche auch nur im Geringsten in den Spieler- und Wuckerer-Prozeß verwickelt gewesen sind, auf ehrengerichtlichem Wege cingeschritten, und daß jeder Offizier unuachsichtlich und ohne Ausnahme zur Verabschiedung eingegebcn werden soll, der hierbei die Stavdesehrc irgend wie verletzt hat. Im weiteren Verlaufe der Ordre Hal der Kaiser feinem Unwillen Ausdruck gegeben, daß die genannte alte und eine ähnliche bei seinem Regierungsantritt gegebene neuere Ordre über die Nothwendigkeit einer einfacheren und sparsameren Lebensweise so wenig beachtet worden ist, und hat an die General-Kommandos den Befehl erlassen, ihm diejenigen Regiments-Kommandeure nahmhaft zu machen, welche in der Befolgung dieser Ordres nicht mit der nöthigen Strenge vorgegangen sind und die ihnen anvertrauten Offi zier-Korps nicht mit der erforderlichen Sorgfalt überwacht haben. In der Verordnung vom 2. Mai 1874 sind als Handlungen, welche dem Ruf des Einzelnen und der Genossen schaft nachtheilig werden können, ausdrücklich genannt: alle Ausschweifungen, Trunk, Hazardspiel und die Uebernahme solcher Verpflichtungen, mit denen auch nur der Schein unred lichen Benehmens verbunden sein könnte, sowie überhaupt jedes Streben nach Gewinn auf einem Wege, dessen Lauter keit nicht klar erkennbar ist. „Völlige Erschütterung des Grundes und Bodens, heißt es da, worauf der Offizierstand steht, ist die Gefahr, welche das Streben nach Gewinn und Wohlleben mit sich bringen würde." Somit ist Hie Sühne für die Vergehen in Hannover in die Hände der Ehren gerichte, also der Osftzierkorps selbst gelegt, welche in den Beiordnungen über die Ehrengerichte genügende Mittel be sitzen, um die Fleckenlosigkeit ihres Standes rein zu halten. Diese Mittel sind die Warnung bei Gefährdung der Staudes ehre, der schlichte Abschied bei Verletzung der Standesehre und die Entfernung aus dem Offizierstande bei Verletzung unter erschwerenden Umständen. Daß der oberste Kriegsherr gewillt ist, der Gerechtigkeit freien Lauf zu lassen und keine Gnade zu üben, zeigt der Inhalt der neu erlassenen Ordre. Eine am Freitag dem BundeSrath zugegangene Vorlage über die Gewährung von Unterstützungen an Invaliden aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebene lautet: Der vom BundeSrath in der Sitzung vom 29. Juni d. I. beschlossene Gesetzentwurf, betreffend die Gewährung von Unterstützungen u. s. w. wird dem Reichstag in der nächsten Session, thunlichst bei deren Beginn vorzulegen sein. Da indessen die Deckungsmittel für die nach dem Gesetz im Jahre 1894/95 entstehenden Ausgaben, welche im Gesetzentwurf für das bezeichnete Jahr noch nicht haben vorgesehen werden können, besonders zur Verfügung zu stellen sind, dürften die Bestimmungen in tz 7 des Gestzentwurfs entsprechend zu ergänzen und dahin zu fassen sein: „Die Bewilligungen nach Maßgabe dieses Gesetzes sind aus dem Reichs-Jnvalidenfonds zu bestreiten, die für die Jahre 1893/94 und 1894/95 erforderlichen Deckungsmittel dürfen aus dessen Kapitalbe ständen bis zum Höchstbetrage von je 1250000 Mk. flüssig gemacht werden." Die Vorlage zur Abänderung des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz, die bereits früher den Reichstag be schäftigte, ist in etwas veränderter Fassung dem Bundesrathe wieder zugegangen. Es sind dabei die von der Reichslags- Commission gefaßten Beschlüsse berücksichtigt. Der Vorschlag, die Altersgrenze für den Erwerb und Verlust des Unter- stützungswohnsitzcs vom 24. auf das zurückgelegte 18. Lebensjahr herabzusetzen, ist beibehalten worden. In d^r Reichstags-Commission war die Mehrheit damit einverstanden. Der Entwurf hatte in der alten Fassung die Verpflichtung der Armenoerbände zur Gewährung von Cur und Verpflegung, welche nach dem Gesetze bisher auf Dienstboten, Gesellen, Gcwerbegehilfen und Lehrlinge beschränkt war, auch für die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter in Vorschlag gebracht. Der dem BundeSrath zugegangene neue Entwurf überweist nun, in Uebereinslimmung mit den Beschlüssen der Reichstags- Commission, überhaupt alle!Personen, welche gegen Lohn oder Gehalt in einem Dienst- oder Arbeitsverhältniß stehen, im Erkrankungsfalle für die Dauer von 13 Wochen der Fürsorge des Beschäftigung-Sortes. Der Stellvrtrecter des Reichskanzlers Staatssecrctär Dr. von Boetticber erläßt folgende Bekanntmachung: „Mit Bezugnahme auf die in Nr. 36 des Reichs-Gesetzblattes verkündete Kaiserliche Verordnung vom 28. October d. I., durch welche der Reichstag berufen ist, am 16. d. Bk. in Berlin zusammenzutreten, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Eröffnung des Reichstages an diesem Tage um 12 Uhr Mittags im Weißen Saale des hiesigen Residenzschlosses stattfinden wird. Zuvor wird ein Gottesdienst, und zwar für die Mitglieder der evangelischen Kirche in der Schloß capelle um 11 Uhr, für die Mitglieder der katholischen Kirche in der St. Hedwigskirche um halb 12 abgehalten werden. Die weiteren Mittheilungrn über die Eröffnungs- Sitzung erfolgen in dem Bureau des Reichstages, Leipziger Straße 4, am 15. November von 8 Uhr Vormittag ab. In diesem Bureau werden auch die Legitimationskarten für die Eröffnungssitzung verabfolgt und alle sonst erforderlichen Mittheilungen gemacht werden. Eintrittskarten für Zuschauer werden von dem Bureau des Reichstages ausgegeben." Der jüngst von verschiedenen Seiten gebrachten Meldung, daß die deutsch-russischen Zollverhandlungen bereits zu einem befriedigenden Abschlüsse gelangt seien, scheint wenigstens ein Körnchen Wahrheit zu Grunde zu liegen. Bon einem Ab schlüsse kann allerdings noch nicht entfernt die Rede sein. Aber wenn man Versicherungen von sonst regelmäßig gut unterrichteter Seite auch in diesem besonders geheimnißvoll behandelten Falle trauen darf, so sind die Verhandlungen allerdings in den letzten Tagen um ein gutes Stück vorwärts gekommen. Einzelne wichtige Forderungen der deutschen Regierung wegen Zollermäßigungen sollen bereits von den russischen Vertretern im Grundsätze zugestanden sein. Man will hier überhaupt den Eindruck gewonnen haben, daß die neuerdings aus Petersburg eingetroffenen Anweisungen für die russischen Vertreter dem deutschen Standpunkte weit näher kämen, als die früheren. Indessen wird über Alles, was auf die Zollverhandlungen Bezug hat, namentlich vor deutscher Seite, ein derartiges Schweigen beobachtet, daß sia die Wahrheit kaum festftellen läßt und alle Mittheilungei daher nur mit ausdrücklichem Vorbehalt wiedergcg:bei. werden dürfen. Oesterreich. Das neue Cabinet Windischgrätz leistet ain Sonntag Mittag dem Kaiser den Eid. Sodann wurden die Mitglieder desselben einzeln vom Kaiser empfange,, Nachmittags stattete der Kaiser dem Grafen Taaffe eine,» halbstündigen Besuch ab.
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