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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189311203
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18931120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18931120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-11
- Tag1893-11-20
- Monat1893-11
- Jahr1893
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1893
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iesaerK Tageblatt Fernsprechstell« Nr. 20 und Anzeiger Meblalt m) Lychn). Amtsblatt ver Königl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. 27«. Montag, 2«. November 18S3, AveudS. 4«. Jahrg. TaS Riesaci Tageblnit erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark LS Ps., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Ps-, durch den Briefträger frei ins HauS 1 Mark 65 Pf. Anzeigen-Annahmr für die Nummer dcS Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich In Niesa. — Geschäftsstelle: Kastanicnstraße 59. — Für die Ncdaction verantwortlich: Herm. Schmidt In Riesa. Bekanntmachung. Es wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß alle polizeilichen Bestimmungen über die Feier der Bußtage auch auf den neuen, durch tz 1 des Kirchengesetzes vom 12. April 1893 auf Mittwoch, den 22. November dieses Jahres verlegten Btlftlag ohne Weiteres Anwendung zu finden haben. Auf die Bekanntmachung vom 16. November 1892 (Elbeblatt und Anzeiger vom Jahre 1892 Nr. 180) wird hierbei noch ausdrücklich Bezug genommen. Riesa, den 13. November 1893. Der Stadtrath. I. V.: Schwarzenberg, Stadtrath. - Tagesgeschichte. Das Centrum hat es diesmal mit der Wiederein bringung seines wohlbekannten Jesuitenantrages sehr eilig gehabt. Er unterscheidet sich in der Form schlechterdings nicht von seinen zahlreichen Vorgängern. Neu ist nur, daß die Centrumsabgeordneten in Privatgesprächen allen, die es hören wollen, mit besonderem Eifer versichern, daß es dies mal mit dem Anträge wirklich ernst sei und alles daran gesetzt werden würde, um ihn zu einer entscheidenden Ab stimmung zu bringen. Das ist bekanntlich bisher noch nie geschehen, so oft auch derselbe Antrag bereits gestellt worden ist. Man darf sich also diesmal nicht nur auf eine große Jesuitendebatte, sondern auch auf eine namentliche Abstim mung darüber gefaßt machen, ob das sogenannte Jesuiten- gesetz vom 4. Juli 1872, wonach der Jesuitenorden und verwandte Kongregationen vom Gebiete des Reiches ausge schlossen sind, nach dem Willen der Neickstagsmehrheil fort bestehen oder aufgehoben werden soll. Es ist nahezu gewiß, daß sich dir Mehrheit des Reichstages für die Aufhebung dieses einzigen Reichskulturkampfgesetzes aussprechen wird. Dann wird der Bundesrath das Wort haben, dessen Stellung nahme sich vorderhand noch jeder einigermaßen zuverlässigen Berechnung entzieht. Am 29. Januar 1892 hat allerdings Graf Caprivi, damals noch preußischer Ministerpräsident, bei der Berathung des Zedlitzschen BolksschulgesetzentwurfS im Abgeordnetenhause erklärt, daß die preußische Regierung, wie er glaube annehmen zu dürfen, ihre Stimme gegen die Wiederzulassung der Jesuiten abgeben werde. Aber abge sehen von dem stark verklausulirtcn Zwischensatz, ist zu be rücksichtigen, daß sich seit jener Erklärung die Lage insofern bedeutsam geändert hat, als Graf Caprivi im preußischen Staatsministerium nicht mehr den Vorsitz führt, sondern ihm nur noch als Minister der auswärtigen Angelegenheiten an gehört. Die damalige Erklärung würde demnach, selbst wenn sie weit bestimmter und entschiedener gelautet hätte, als es thatsächlich der Fall gewesen ist, die heutige preußische Re gierung nicht mehr binden. Deutsches Reich. Das Tabaksteuergesetz ist nach der T.R. von den mit der Vorberathung beauftragten Ausschüssen des Bundesrathes im Text vielfachen Abänderungen unterworfen worden, es wird eine völlig umgearbeitete Vorlage dem Plenum unterbreitet. An Zoll soll erheben werden von 100 Kilo gramm Tabakblätter 40 Mk„ Cigarren 400, Cigaretten 500 und anderen fabricirten Tabak 250 Mk. — Der Bundes rath soll ermächtigt sein, Brasilcarotten zur Herstellung von Schnupftabak unter Controle der Verwendung zum Zollsatz von 180 Mk. für 100 Kg. zuzulassen. Der Zoll für Roh tabak kann bis zu neun Monaten gestundet werden. Nach näherer Bestimmung des Bundesrathes ist für Halb- und Ganzfabrikare, welche im Jnlande ganz oder zum Theil aus nusländischem Tabak hergestellt sind, bei der Ausfuhr der dafür entrichtete Zoll zurückzuzahlei'. — Die Steuer soll betragen für im Jnlande hergestellte Cigarren und Cigaretten 33'/, v. H., für Kau- und Schnupftabak 50 v. H., für Rauchtabak 66»/, v. H. des Facturapreises, zu welchem die Fabrikate ausschließlich der Steuer von den Fabrikanten verkauft werden. Ueber Controle der Pflanzer, des Roh tabakhandel-, der Tabakfabrikation, des Handels mit Tabak fabrikaten, die Nachsteuer u. s. w. sind die Bestimmungen meist anders formulirt worden. — 8 72 besagt: Fabrikate, welche am Tage des Inkrafttretens des Gesetzes sich außer halb der vom Fabrikanten angemelbeten Betriebsräume befinden , unterliegen einer Nachsteuer, gleichviel ob der In haber ein Handel- oder Gewerbtreibender ist oder mcht. Die Nachsteuer beträgt für Cigarren 9 Mk. fürs Tausend, für Cigaretten 3,50 Mk. fürs Tausend, für Kautabak 88 Mk., für Schnupftabak 24 Mk., für Rauchtabak 46 Mk. für 100 Kilogramm netto. Die, N. A. Z." stellt heute in Abrede, daß Text änderungen an der Gesetzvorlage vorgenommen worden seien. Wie die „D. Volksw. Korresp." erfährt, sind sämmt- liche Regierungspräsidenten in Preußen angewiesen worden, die Aufmerksamkeit der Landräthe auf das Gesetz vom 19. Juni d. I., betreffend die Ergänzungen der Bestimmungen über den Wucher, hinzulenken. In dem Erlaß heißt es, daß gerade in gegenwärtiger Zeit, wo die Landwirthschaft in vielen Bezirken darnieder liegt, und der Ausfall der Futter ernte die Landwirthe zu Viehverkäufen und Darlehnsauf- nahmen treibt, die Bestimmungen des neuen Gesetzes einen wirksamen Schutz der bedrängten Landwirthe gegen die Aus beutung ihrer Nothlage zu wucherischen Zwecken bilden werden. Die Landräthe sind aufgefordert worden, die landwirthschaft- lichen Vereine in ihren Kreisen besonders auf die neuen schutzbringenden Bestimmungen hinzuweisen. Der Tod des Grafen Hartenau erfolgte gerade, am Jahrestag der Schlacht von Slivnitza, in der nämlichen Stunde, in der vor acht Jahren die Schlacht am heftigsten tobte, um 12 Uhr Mittags. Gleichzeitig mit dem Eintritt des Todes langte ein Telegramm des Großherzogs von Hessen ein, in dem dieser anläßlich dieses Jahrestages den Grafen beglückwünschte. Die Krankheit hatte nur zwei Tage gedauert. Am 15. Vormittags hatte der Graf bereits Vorbereitungen für die Jagden beim Grafen Draskovich in Kroatien ge troffen, obwohl ihm der Hausarzt von der Theilnahme an denselben abgerathen hatte. Während des Mahles fühlte er ich plötzlich unwohl; er erhob sich und wankte zur Thür eines Nebengemaches, wo er zum Entsetzen seiner Umgebung beinahe zusammenbrach. Mit Anstrengung erreichte er eincn Divan, sank darauf nieder und stöhnte vor Schmerzen. Es wurden sofort die Hausärzte und Professor Oser aus Wien berufen, und gleich die ersten Gutachten lauteten bedenklich. Die Gräfin Hartenau, die eben erst vom Wochenbette auf gestanden ist, war fassungslos. Sie wich keinen Augenblick von dem Lager des vor Schmerzen besinnungslosen Kranken und wollte auch den Tobten nicht verlassen. Sie beugte sich fortwährend über die Leiche, sie mit Küssen bedeckend und erst dem stundenlangen Zureden von Freunden des Verstorbenen gelang es, sie zu bewegen, die Nacht in einem anderem Zimmer zuzubringen. Ihr Zustand ist besorgnißerregend. Aus ihrer Ehe stammt ein dreijähriger Sohn und eine sechs Wochen alte Tochter. — Die erste der überaus zahlreichen Beileidsbezeugungen kam vom Fürsten Ferdinand von Bul garien. Wie aus Sofia berichtet wird, entsendet der Fürst als Vertreter beim Leichenbegängnisse den Flügeladjutanten Oberst Petrow und die Oberstlieutenants Vinarow und Markow nach Graz. Am 19. d. M. finden in ganz Bulgarien Trauergottesdienste statt. Auch andere Civil- und Militär deputationen werden nach Graz abgehen. Die Trauernachricht hat im ganzen Lande den tiefsten Eindruck hervorgerufen. Kaiser Franz Joses sandte eine Beileidsdepesche, ebenso die Erzherzoge Albrecht und Wilhelm und der Großherzog von Hessen. Die „eiserne Brigade", die Graf Hartenau in Graz befehligte, die berühmten Regimenter Hessen und Belgien, ist in tiefer Trauer. Sie vergötterte geradezu ihren Führer. Ueber die Handelsverträge haben die großen Fraktionen des Reichstags am Sonnabend sämmtlich Berathungen ab gehalten. Es soll sich bei mehreren dieser Berathungen, namentlich bei der der Konservativen, viel Widerspruch er hoben haben. Die „Kreuzzeitung" tritt in ihrer gestrigen, nach der Fraktionssitzung hergestellten Abendnummer viel zuversichtlicher gegen die Handelsverträge auf als in den letzten Tagen, wo sie einen etwas entsagungsvollen Ton anschlug. Jetzt schreibt das hochkonservative Blatt, anknüpfend an die unter Führung des Herrn von Schorlemer-Alst be schlossene Resolution des westfälischen Bauernvereins, mit siegessicherem Ton: „Ein Zusammengehen der ganzen Cen trumspartei für den russischen und wohl auch den rumänischen Handelsvertrag ist heute nicht mehr möglich. Es kann mög lich sein, daß das Centrum geschlossen gegen den russischen Handelsvertrag stimmt, aber daß es geschlossen für ihn stimmt, ist nicht mehr möglich. Vorläufig rechnet man au mindestens dreißig Centrumsmänner gegen den Vertrag. Der Widerstand der deutschen Landwirthschaft gegen diesen ' Vertrag wird von Erfolg begleitet sein." Dreie Prophe ¬ zeiungen wird man einstweilen auf sich beruhen lassen können. Schon aus der Hinausschiebung der Berathung der vor liegenden Verrräge läßt sich schließen, daß das Centrum nicht gewillt ist, seine Karten aufzudecken, bevor es einen Einblick in die der übrigen Mitspieler gethan hat. Spanien. In den spanischen Regierungskrisen glaubt man, daß die Gefahr einer ernsten Verwickelung mit Ma rokko jetzt als überwunden betrachtet werden könne. Ein neuerliches zweites Schreiben des Sultans von Marokko, welches dem ersten fast auf dem Fuße gefolgt ist, kündigt energische Maßnahmen desselben gegen die aufständischen Ka- bylen an und anerkennt außerdem die Berechtigung der Spanier zur Konstruktion der vorgeschobenen Forts, welche den Hauptgrund zu de» Angriffen der Riff-Kabylen gegeben hatten. Dazu kommt noch, daß der Eintritt der Regenzeit die angreifenden Kabylen in großen Nachtheil versetzt, so daß es ihnen nahezu unmöglich geworden, jenen Zuzug herbeizu rufen, auf den sie anfänglich gerechnet zu haben scheinen. Die spanische Regierungswelt verhehlt ihre Befriedigung nicht, daß sie sich trotz der chauvinistisch-republikanischen Strömung der öffentlichen Meinung nicht zur Schürung der Kriegsleidenschafren Hal verleiten lassen. Und so glaubt man in gouoernementalen Regionen, daß der unerfreuliche Zmischen- all schon in nächster Zeit als gänzlich beigelegt werde be trachtet werden können, ohne die gefürchteten kostspieligen Folgen und Komplikationen nach sich zu ziehen. Bulgarien. In der Sobranje widmete gestern der Ministerpräsident Stambulow dem Grafen Hartenau einen tief empfundenen warmen Nachruf und beantragte zum Zeichen der nationalen Trauer die Vertretung der Sobranje bei der Leichenfeier und die Aufhebung der Sitzung. Dre Sobranje, welche die Rede stehend anhörte, wählte eine Ab ordnung von drei Mitgliedern mit dem Präsidenten Petkow Dn der Spitze; sodann wurde die Sitzung geschlossen. Auf dem Sobranjepalais weht die Flagge Halbmast. Gestern wurden in ganz Bulgarien Requiems für den Grafen Har tenau und für die Gefallenen von Silvnitza abgehaltcn. — Ein Armeebefehl des Prinzen Ferdinand gedenkt in erhe benden Worten des schweren Verlustes, welchen die bulga rische Armee durch den Tod ihres Begründers, des ruhm reichen Helden, erlitten hat, der am Jahrestag des ruhm vollen Sieges von Slivnitza verschied. Der Prinz hat eine zehntägige Armeetrauer und eine dreißigtägige Trauer für das Alexander-Regiment angeordnet. Oertliches ««d Sächsisches. Riesa, 20. November 1893. — In der am Sonnabend abgehaltenen Rathssitzung wurde von der von beiden städtischen Kollegien hierzu ge- wählten Kommission, welche unter Vorsitz des Herrn Stadt rath Hyneck in der letzten Zeit häufig getagt hatte, die durch Letzteren revidirte und abgeänderte Scala für die hiesigen städtischen Gemeindeanlagen vorgelegt, zu welcher von dem genannten Herrn Stadtrath trefflich ausgesührte graphische Darstellungen angefertigt und zahlreiches übersichtliches statt, stisches Material aus den letzten zehn Jahren gesammelt worden waren. Die neue Scala wurde in der von der Kommission vorgeschlagenen Weise vom Rathscollegium ein. stimmig angenommen und soll nunmehr an die Stadtverord neten gelangen. Wir werben nach den diesbezüglichen Be. rathungen in diesem Kollegium eingehend auf diese wichtigen Beschlüsse zurückkommen. Stur soviel sei heute schon erwähn, daß in der neuen Scala die unterste Klasse der jetzigen Seal > mit einem Einkommen von 200—300 Mark völlig steuer frei bleibt, während die nächsten Klassen bis zu einem Ein kommen bis zu 600 Mar! ganz bedeutend entlastet werde: Der so entstehende Ausfall an Steuern wird gedeckt dure ein schärferes Heranziehen der höheren Klassen von 550 Mark jährlichen Einkommens auswärts. Die minderbemittelt» > ' Einwohner unserer Stadt werden unseren städtischen Kollegic.
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