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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-01-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189401039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-03
- Monat1894-01
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 03.01.1894
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Riesaer K Tageblatt Mittwoch, 3. Januar 1894, Abends 47. Jahrs. I Rubrik 8 Zunamen, Sa anzu- Lebt nur die Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammrolle bete. Die in den Städten und Landgemeinden des hiesigen Aushebungsbezirks dauernd auf hältlichen Militärpflichtigen des deutschen Reichs, welche entweder im Jahre 1874 geboren oder früher zurückgesteüt und daher wieder gestellpflichtig sind, werden hierdurch aufgefordert, bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachtheile, sich in der Zeit vom 18. Januar bis 1. Februar dieses Jahres zur Eintragung in die Rekrutirungs-Stammrolle bei dem Stadtrathe oder Gemcindevor- stande ihres Aufenthaltsortes gehörig anzumelden. Sind dergleichen Militärpflichtige von dem Orte, wo sie zur Stammrolle sich anzumelden haben, zeitig abwesend (Reisende, Wandernde, Seeleute re.), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Tas Reisen, Wandern kann somit im Allgemeinen durchaus nicht als Entschuldigung wegen unterlassener Anmeldung und Gestellung geltend gemacht werden, es muß vielmehr von denjenigen Militärpflichtigen, welche von der gesetzlich zulässigen Zurückstellung Gebrauch machen wollen, darum ausdrücklich nachgesucht werden. Der Ort, in dem GesteUpflichtige als Wirthschafts- oder Gewerbsgehilfen, Schüler oder Dienstboten sich befinden, gilt als deren dauernder Aufenthaltsort. Fabrikarbeiter, welche außer halb ihres Wohnortes beschäftigt sind, sind als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsorte — .meldepflichtig zu behandeln. Die Stadträthe und Gemeindevorstände wollen daher die Meldepflichtigen in der vor geschriebener Weise zur Anmeldung noch besonders auffvrdern, beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu nachdrücklich anhalten. Die in Gemeinde-, Arbeits-, Heil- und Kranken-Anstalten, sowie in Privat-Heil- und -Kranken-Anstalten üntergebrachten Gestellpflichtigen sind nach § 25 Nr. 6 Absatz 3 der Wehr ordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß die Bestrafung Gestellpflichtiger wegen unter lassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 (fächs. Gesetzsammlung S. 241) den Stadträthen und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich des Eintrags in die Stammrolle ist Folgendes zu beachten: a. Die Bezirkszugehörigkeit der Geburts- und Aufenthaltsorte ist nach Maßgabe der Bezirkseintheitlung für das deutsche Reich — Anl. I zu 8 1 der Wehr-Ordnung S. 607 der fächs. Gesetzsammlung 1888 — anzugeben. Fehlt auf einem Loosungs- oder Geburts scheine die Angabe des betreffenden Bezirks, so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dafern auch seine übrigen Legitimationspapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. b. Nicht blos die gegenwärtige Beschäftigung des Gestellpflichtigen ist in " einzutragen, sondern auch die früher etwa erlernte Profession. e. Die Bormünder der Gestellpflichtigen sind in Rubrik 6 a mit Vor- und Stand und Wohnort einzntragen und ist der Stand des Vaters in Rubrik geben, resp. vorher zll ermitteln und zwar auch wenn letzterer gestorben ist. die Mutter eines Gestellpflichtigen noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugeben. ck. Alle Bestrafungen, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in das militär pflichtige Alter erfolgt sein, und nicht blos diejenigen wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen sind in der dazu bestimmten Rubrik „Be merkungen" einzutragen. Die betreffenden Mittheilungen der Gerichtsbehörden rc. sind mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stammrollenführer in dieser Beziehung werden mit Ordnungs strafen bis zu 15 Mark geahndet werden. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mir Ausnahme der Sonn- mrd Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 28 Pf., durch die Träger frei tnS Haus 1 Mark 80 Pf., durch den Briefträger frei InL Haus ! Mark 68 Pf. Anzeigen-Annahme für die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstrafte 59. — Für die Rcdactton verantwortlich: Herm. Schmidt In Niet». und Anzeiger Metlati md Anzeiger). Telegramm-Adressi 4 A I* 4 Femsprechstellr .Tageblatt«, Riesa. L-N V L-4 Nr. SO der König!. Amtshauptmannschaft Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Bekanntmachung. Der taube Litograph Theodor Max Wolf in Leipzig, Sohn des Baumeisters Ehregott Wolf in Riesa, ist auf sein Ansuchen unter Zustandsvormundschaft gestellt und der Geschäftsführer Friedrich Wilhelm Knoof in Riesa als Vormund für denselben ver pflichtet worden. Riesa, am 29. December 1893. Königl. Amtsgericht. . Heldner. 6. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Tinte einzutragen, die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lassen oder nur mit Bleistift auszufüllen. t. Seeleute von Beruf, Schiffszimmerleute, Maschinisten, Maschinisten-Assistenten und Heizer von Flußdampfern müssen, wenn sie zur seemännischen Bevölkerung zählen, hinsichtlich ihrer Berufsbranche genau bezeichnet werden. §. Diejenigen Gestellpflichtigen, deren Familienverhältnisse rc. eine Zurückstellung derselbe» nöthig erscheinen lassen, sind rechtzeitig an das Anbringen einer bezüglichen Reclamation und an die Anzeige und Bescheinigung aller dabei in Betracht kommender Umstände zu erinnern. Die ausgefüllten Stammrollen mit den dazu gehörigen Geburtslisten, Geburts- und Loosungsscheinen beantworteten Anfragen rc. sind bis 3. Februar dieses Jahres anher einzureichen. / Die zum Einjährig-Freiwilligendienst Berechtigten vom Jahrgang 1874 habe» sich, fa sern sie nicht bereits zum acliven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatz-Commission dfec Gestellungs-(Aufenthalts-)Ortes schriftlich oder mündlich zu melden und unter Vorlegung ihr'"' Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf hingewiesen, daß Gestellpflichtige unter -Verzi auf das Loos im Musterungstermine sich zum freiwilligen Diensteintritt melden können, jedo dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl des Truppentheils nicht erlangen; wenn mögt: wird aber feiten der Ersatz-Commission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksst genommen. Militärpflichtige, welche daher bei einem bestimmten Regiment« rc. des deutsche Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vortheil lediglich durch die Anmeldung bei dchr. Commando des betreffenden Regiments rc. mit dem in 8 84 Absatz 2 der Wehr-Ordnung bezeichneten Meldescheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre resp. die Zurück gestellten vor der alljährigen Musterung. Uebrigens wird zur Handhabung der Controle unter Hinweis aus Kriegsministerial Verordnung vom 25. November 4885, die Mitwirkung der Polizei- und Gemeindebehörde,, bei Ausübung der militärischen Controle und diese Controle im Allgemeinen betreffend, (Gesetz und Verordnungsblatt 1885 S. 140 flg.) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlassen vom 21. November 1885 und 16. Dezember 1885 — O. 1172 —, ingleiche, Anlage 3 zu § 106 der Wehr-Ordnung (S. 865 Gesetz- und Verordnungsblatt 1888). ei» geschärft, von allen zuziehenden Mannschaften im Alter vom 20. bis zum oollrnbecen 45. Lebensjahre unbedingt eine« Ausweis über ihre Militärverhältniffe zu fordern und nach Befinden weiter darnach zu verfahren. Königliche Amtshanptmannschast Großenhain, am 2. Januar 1894. v. 1715. v. Wllucki. Gesindes bei dessen Dienstaustritt außer dem vorgeschriebenen Einträge über Dienstantritt und Dienstaustritt irgend eine das Verhalten des Gesindes während des Dienstes kennzeich nende Bemerkung im Dienstbuche einzntragen. Die Ein tragung eines Zeugnisses in da« Dienstbuch wird lediglich als eine Verpflichtung der Dienstherrschaft gegenüber der Polizeibehörde oder dem Gesinde gegenüber angesehen. Ver langt jedoch der abgehende Dienstbote ein Zeugniß, wozu er nach der revidirten Gesindeordnung berechttgt ist, dann ist d>e Herrschaft .berechtigt und sogar verpflichtet, mehr als Dienstantritt und Dienstaustritt einzutragen. — Die nächste Dividende der sächsisch-böhmischen Dampf schifffahrts-Gesellschaft wird nach einer heute vorliegenden Meldung aus 8 bis S Prcz. geschätzt gegen 17 Proz. im Vorjahre. Diese Herabsetzung dürfte wohl in dem ungünstigen Verlaufe de« Sommergeschäft« zu suchen sein. — Der Januar scheint mit Nachdruck nachholen zu wollen, was der December bezüglich der winterlichen Witte rung verabsäumt hat. Nachdem noch in den Nachtstunden des Sylvester bei heftigen unangenehmen Winden ein leichter Sprühregen gefallen war, der ein gefährliches Glatteis auf Straßen und Wegen schuf, zeigte sich am Neujahrsmorgen Mutter Erd« mit ihrem schmucken, funkelnden Winterlinde, einer allerdings nur dünnen Schneedecke, angethaa. Auch gestern hielt das Frostwetter den ganzen Tag an und die vergangene Nacht war sogar grimmig kalt und der tiefste Thermometerstand notirrr sich während derselben mit 10«. Lertliches und Sächsisches. Riesa, 3. Januar 1894. — Ein langjähriger, treuverdienter, bei Allen werth- geschätzter Beamter des hiesigen königlichen Amtsgerichts, Herr Actuar Glauch, ist mit Schluß des abgelaufenen Jahres, nach mehr als 43jähriger Amtszeit, m den Ruhestand ge treten. Herrn Actuar Glauch wurde bereits vor Jahren von Sr. Majestät dem König das Albrrchtskreuz verliehen und ihm dadurch eine ehrende Anerkennung seiner treuen Dienste zu Theil. Auch in städtischen Angelegenheiten hat sich der allgemein werthgeschätzte Herr vielfach verdient ge macht. Erfreulicher Weise befindet er sich noch in voller geistiger fund körperlicher Frische und wir wünschen nur, daß dieselbe ihm noch recht lange erhalten bleibe. — Vom Amtsgericht zu Saalfeld ist kürzlich ein Wechsel beanstandet und zur Amtshandlung dem fürstlichen Reut- und Steueramt in Rudolstadt zugesandt worden, welches letztere denn auch Aussteller und Giranten einem hochnoth- peinlichen Verhör unterziehen mußte! Und warum? Auf dem regelrecht gestempelten Wechsel sollte die Stempelmarke weder vom Aussteller noch Acceptanten eigenhändig beschrie ben resp. ungiltig gemacht worden sein. Also Vorsicht! — Beim Jahreswechsel sei jetzt an eine Verordnung erinnert, welch« da« Sönigl. Ministerium de« Innern Ende vorigen Jahre« erlassen hm, nach der dasselbe eine Dicnst- herrschaft nicht für berechttgt hält, gegen den Willen de« An zugigen und exponirlen Stellen ist e« natürlich noa „pfiffiger" gewesen. Es fehlt nur noch ein entsprechender Schneefall und die Freuden des Winters bieten sich auch hier nach allen Seiten hin. Erwünscht wäre bei de« harte, Froste noch weiterer Schnee insbesondere auch zum Schutz, der anstehenden Saaten. — Die Eisbahn des Ruderclub ist am Sonntag eröffnet worden; die vorhandene Eisfläche war zwar noch nicht groß und auch etwas mangelhaft, die änhSt« lende Kälte und die Thätigkeit der „Eismänner" hat sic ab?, jetzt wesentlich verbessert, wie auch räumlich ausaedehni Hoffentlich wird bei der heule Abend stattfindenden „Perers burger Stacht" ein recht zahlreicher Besuch die aufgewendete,, Mühen lohnen. — Im Monat December 1893 wurden in Riesa ge- schlachtet 630 Thiere und zwar: 63 Rinder (10 Bullen, 4 Ochsen, 48 Kühe und 1 Kalbe), 6 Pferde, 222 Schwein« 1S7 Kälber, 152 Schafe, 15 Ziegen und 5 Hunde. Vvi auswärts wurden «' geführt: 83 halbe Bakonier, 2 Rinden viertel, 4 Kalbskeulen, 2 Kalbsrücken und 232,5 Kg. Pferde fleisch- u.id Wurstwaaren. Von den hier geschlachteten Thiere mußteu dem Verkehr gänzlich entzogen werden: 1 Schwei wegen generalisirter Tuberkulose. Al« minderwerthig wurde, erklärt und deshalb der Freibank überwiesen: 1 Kalb (wege, Eontusionen). An einzelnen Organen wurden vernichtet b« Rindern: 8 Lungen (wegen Tuberkulose), S»/, Leber (1 wear, Tuberkulose, i wegen Echinocoocen, 1'/, wegrn Lebere-'- 1 Niere (Eystenniere); bei Schweinen: S Lungen (7 '
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