Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-01-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189401058
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940105
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940105
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-05
- Monat1894-01
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- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 05.01.1894
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Anzrigen-Annahme für die Nummer , deS Ausgabetage- bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer 4 Winterlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirnstraße 5S. — Für die Redaktion verantwortlich: Herm. Schmidt in Rieiu. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Montag, den 8. Januar 1894, Vormittag 10 Uhr 1 Wäsche-, 1 Küchen- und 1 Kleiderschrank, I Kleidersekretär, 1 Sopha, I Sophatisch, 1 Regulator, 2 Kommoden, 1 Reisekorb, 1 Wasch- und 1 Nähtisch und 1 Sommerüberzieher gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, den 4. Januar 1894. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Sekr. Eidam. Im Hotel zum „Kronprinz" hier sollen Dienstag, den 9. Januar 1894, von Vormittags 10 Uhr an, ungefähr 60 Meter Lama, 22 Meter rother Flanell, 4 Leinewandhemden, 24 Paar Kinderhosen, 26 Paar Unterhosen, 26 Stück Damenblousen, 2 Ladentafeln und 1 Regulator gegen sofortige Bezahlung meistbietend versteigert werden. Riesa, 5. Januar 1894. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr. Eidam. Bekanntmachung. Für die hiesigen Schulen werden bis zum 15. Februar 1894 SO Stück Sfitzige Bänke, 0 Wandtafeln, 4 Stative, 2 Katheder und 3 Klaffenfchränke gebraucht. Anweisung wird vorher Herr Schuldirector Bach ertheilen. Offerten sind versiegelt bis zum 9. Januar 1894 bei dem unterzeichneten Stadtrath mit der Aufschrift „Lieferung von Echulsubjellien" einzureichen. Riesa, den 2. Januar 1894. Der Stadtrath. I. V: Schwarzenberg, Stadtrath. Bekanutmachuug, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungscommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in 8 91 der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe dch Monats März dieses Jahres die diesjährigen Frühjahrsprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unter zeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 88 25 und 26 der Wehrordnung gestellungs pflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unter zeichnete Stelle spätestens bis zum 1. Februar dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach 8 91 der Wehrodnung Berücksichtigung nicht finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: ». ein Geburtszeugniß, b. eine Erklärung des Vaters oder Vormundes über die Bereitwilligkeit, den Freiwillige« während einer einjährige« aetiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; und o. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Sämmtliche Papiere sind im Originale einzureichen. In den Zulassungsgesuchrn ist gleichzeitig mit anzugeben, in .welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch Hal derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf bei zufügen. - An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu § 91 beigefügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Gleichzeitig werden hiernächst die im Jahre 1874 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in 8 9V der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Berlnst des Anrechtes zu« einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obengedachtem Tage ihr Gesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheins unter Beifügung der oben unter » bis o bezeichneten Papiere und des fraglichen Befähigungszeugnisses schriftlich anher einzureichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1874 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächsten Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugniß zu erlangen hoffen, gleichfalls bei Berlnst des Anrechtes - znm einjährigäreiwillige« Militärdienste bis zum 1. Februar dieses Jahres ihr Pesuch um Ertheilung des Berechtigungsscheins unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse schriftlich allhier einzureichen und vor dem 1. April dieses Jahres das gedachte Befähigungs zeugniß beizubringen haben. Dresden, den 2. Januar 1894. Königliche Prüfungskommission für Einjahrig-Freiwillige. Regierungsrath ttr. Genthe. Oberstlieutenant von Stieglitz. Ta-eS-efchichte. Seitdem die Beschäftigung mit Sozialpolitik Mode ge worden ist, schwirren die Projekte der Massenbeglückung nur so in der Luft herum und gerade Diejenigen, welche von der praktischen Handhabung gewerblicher Betriebe keine Ahnung haben, sind die Väter der ausschweifendsten Gedanken. Es ist kein Wunder, so schreibt das „CH. Tbl." sehr richtig, daß dem Gewerbe dabei angst und bange wird, zumal es nicht weiß, wie die Regierung sich zu diesen Projekten stellt oder stellen wird. Auch in dieser Unsicherheit wird man eine Ur sache für den Mangel an Unternehmungslust sehen, wie er so lähmend auf jegliche wirthschastliche Thätigkeit einwirkt. Namentlich die Industrie fühlt dann auch von Zeit zu Zeit das Bedürsniß, gegen die Beglückungsprojekte ein Veto einzu legen, und wenn sie es damit begründet, daß ihr die Kon kurrenz gegen das Ausland durch weitere sozialpolitische Maß nahmen auf Kosten der Betriebsunternehmer unmöglich gemacht werde, so ist das nur zu glaubhaft. Schon jetzt bringen die Betriebsunternehmer jährlich 120 Millionen etwa für die Arbeiterversichcrung auf, dazu kommen öie Einschränkungen, welche im Gegensatz zum Auslande den deutschen Betrieben bezüglich der Arbeitsdauer, Beschäftigung der bestimmten Ar beitskategorien rc. auferlegt sind. Wenn unter solchen Ver hältnissen immer von neuem und auch von sonst ernsthaften Politik ui Projekte zur möglichst baldigen Durchführung em pfohlen werden, von denen jedes beinahe ebensoviel kosten würde, wie jetzt die jährliche Ausgabe der Betriebsunternehmer für die Arbeiterversicherung zusammen beträgt, so würde ja eine Lammesgeduld nicht ausreichen, um solche Pläne ohne energischen Widerspruch angreisen zu lassen. Die Industrie hat Recht, wenn sie sich dagegen zur Wehr setzt. Deutschland hat eine Arbeitervrrsicherung, wie kein anderes Land der Welt; sein Arbeiterschutz ist jetzt bereits auf die Spitze ge trieben. Die Forderung ist nicht unbillig, daß die anderen Industriestaaten erst nachgefolgt sein müssen, ehe an die Aus führung weiterer Pläne bei uns auch nur gedacht werden könnte. Mit der Arbeiterversicherung, wo die BetrXrbsunter- nehmer baar Geld zahlen müssen, wird das wohl überhaupt gute Wege haben, aber bezüglich des Arbeiterschutzes sollte man doch annehmen dürfen, daß die anderen Länder dem Beispiele Deutschlands folgen würden. Die internationale Arbeiterkonferenz hat ja gewisse Normen hierfür aufgestellt; während aber Deutschland in der Fürsorge für die Arbeiter weit über die damals gezogenen Grenzen hinausgegangen ist, haben sich die anderen Staaten gehütet, die damaligen Ver einbarungen als bindende Beschlüsse anzusehen. Es wäre wirllich der Mühe werth, wenn einmal eine vergleichende Darstellung der Arbeiterfürsorge Deutschlands und der anderer Staaten angefertigt würde, man würde dann sehen, daß es für Deutschland, falls man noch seinen Mitbewerb auf dem Weltmärkte erhalten will, unmöglich ist, neue kostspielige so zialpolitische Projekte zu realisiren. Es liegt dies auch im eigenen Interesse der Arbeiterschaft selbst, denn was nützen die schönsten sozialpolitischen Gesetze, wenn es im Lande über haupt keine Arbeit giebt. Man verbessere zuerst das schon Vorhandene, es giebt da noch genug zu thun, ehe man neuen Utopien nachjagt. - Deutsche- Reich. Die grauen Mäntel werden nun mehr auch für alle Offiziere und Aerzte des württembergischen Armeekorps eingeführt werden. Sie waren übrigens in Württemberg bis zum Jahre 1871 in Gebrauch und wurden damals erst, dem, preußischen Borbilde entsprechens, durch schwarze ersetzt. Im Königreich Bayern wird vorläufig nicht an die Einführung der grauen Militärmäntelßgedacht, da die dortigen militärischen Fachleute st« für unpraktisch hatten und nicht glauben, daß sie rn den anderen deutschen Heerrstheilen allzu lange sich behaupten werden. Bet dieser Gelegenheit sei noch erwähnt, daß dir nach Preußen kommandinen württembergischen Offiziere fortan nicht mehr, wie früher, L la suits der württembergischen Armee versetzt, sondern ohne Weiteres nach Preußen kommandtrt werden. Ueber die Einnahme des Regierungsgebäudes in Kamerun durch die meuterischen Polizeisoldaten der Dahometruppe erhält die Ztg." noch einen nachträglichen Bericht, der über mehrere bisher dunkel gebliebene Punkte Licht verbreitet. Das kleine Regierungsgebäude ist ein von allen Seiten offenes Haus, dessen sich die Meuterer, die mehrmals täglich daran vorbeizumarschiren pflegten, ohne jede Schwierigkeit beim ersten Versuch bemächtigen konnten, namentlich da auch nicht das leiseste Mißtrauen gegen sie vorhanden gewesen zu sein scheint. Fast scheint es, als ob Assessor Rtebow nicht im Kampfe gefallen, sondern gleich beim Ausbruch des Auf- standes, vielleicht in seinem Zimmer, erschlagen worden sei. Die M uterer hatten insofern einen für sie sehr günstigen Zeitpunkt gewählt, als erst gerade vorher sehr große Vor- räthe an Schießbedarf angelangt und in den Munitions-^ , schuppen untergebracht worden waren. Zählt man alle / deutschen Beamten, Maschinisten, Lehrer u. s. w. zusammen, so dürften sich, als die Dahomeer losschlugen, 16 bis i« Weiße (und außerdem zwei Krankenpflegerinnen) in und bei dem Regierungssitz befunden haben. Dazu kamen dann noch die deutschen Kaufleute. Fahrzeuge waren außer der kleinen Dampsschaluppe „Soden" nicht vorhanden. Auch ankert jetzt im Kamerunfluß blos noch eine einzige, kaufmännischen Zwecken dienende Hulk und außerdem der als Lazareth-Schiff eingerichtete, von ein paar deutschen Kriegsschiffmatrosen besetzte „Cyclop". Bon den beiden Schiffen der Marine- Stätion Kamerun, „Hyäne" und „Sperber", ist die erstere am 21. Dezember aus Sao Thome wieder in Kamerun ein getroffen. Die von den Meuterern genommenen vier Ge schütze wurden unversehrt durch die Mannschaft der „Hyäne" zurückerobert. Auch sind die Regierungsgebäude zwar voll ständig ausgeplündert, aber auffallender Weise nicht in Brand gesteckt worden. Kanzler Leist soll durch den langen Tropen aufenthalt etwa- nervös geworden seift, und der Führer der Schutztruppe Premier-Lieutenant Häring, dem blos ein w.ißer
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