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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189403148
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18940314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18940314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1894
- Monat1894-03
- Tag1894-03-14
- Monat1894-03
- Jahr1894
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1894
- Autor
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Riesaer G Tageblatt Mittwoch, 14. Mürz 1894, Abends 47. Jahrg t us Ricjaer Tageblatt erscheint jede» Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung m den Expeditionen in Riesa und Slrehla', dm Ausgabestellen, owie am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mart 25 Pf., durch die Träger frei inS HauS 1 Mark 50 Pf., durch dm Briefträger frei inS HauS 1 Mark 85 Pf. Auzeigen-Anaahme für die Nummer deS Ausgabetages bis Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — GeschSstSstellr: Kastanienstraße 59. — Für die Redactton verantwortlich: Herm. Schmidt in Riesa. und Anreise» Medlakt Ml- Llytl-n). Amtsötatt der ssönigl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. Bekanntmachung. > Das KriegS-Ministerium ist im Interesse der Hebung der Landespferdezucht bereit, aus dem im Remontedepot zu Kalkreuth vorhandenen Bestände an Remontepferden mehrere zu Zuchtzwecken geeignete Stuten an inländische Pferdezüchter unter den unten stehenden Be dingungen käuflich abzugeben. Interessenten haben sich mit der Administration des genannten Depots in Verbindung zu setzen. Dresden, den 12. März 1894. Kriegs-Ministerium, von der Planitz. Bedingungen bei Uebernahme von Zuchtstuten aus dem Königlichen Remontedepot zu Kalkreuth zur Verwendung für den Zuchtzweck. 1) Für die aus dem Remontedepot zu Zuchtzwecken zu entnehmenden Remonten sind außer dem Kaufgelde, die Ankaufsunkosten, sowie die Transport- und Futterkosten zu vergüten. 2) Die übernommenen Stuten sind 6 Jahre hindurch alljährlich der Remonte-Ankaufs- Kommission bei Gelegenheit ihrer Anwesenheit auf dem nächstgelegenen Remontemarkte oder dem Remontedepot Kalkreuth und zwar mit den von diesen Stuten im letzten Jahre geborenen Füllen vorzustellen. Ist die Stute güst oder das Füllen verendet, so ist der Deckschein vom Jahre vorher mitzubringen. Auch ist seitens der Käufer zu ge statten, daß der Landstallmeister gelegentlich der Revision der Deckstationen oder bei den Stuten-Consignationen die übernommenen Zuchtstuten besichtigen darf. 3) Ein Wiederverkauf der Stute darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Militär- Oekonomie-Abtheilung im Kriegsministerium stattfinden. 4) Der Käufer der Stute verpflichtet sich, dieselbe alljährlich decken zu lassen und zwar mit edeln Halbbluthengsten aus dem Königlichen Landstallamt. Privathenste dürfen nur verwendet werden, wenn die Militär-Oekonomie-Abtheilung oder der Landstallmeister solche Beschäler für geeignet befunden haben. 5) Der Käufer verpflichtet sich ferner, die übernommene Stute so zu halten und zu er nähren, daß dieselbe eine Reihe von Jahren als Mutterstute geeignet bleibt, und wird hierzu die besondere Bedingung gestellt, daß die Stute» mit ihren Nachkommen rationell ernährt und behandelt, den Sommer über möglichst in Roßgärten und auf Weiden ge halten werden. 6) Die von diesen Stuten geborenen Füllen sind, sofern sie nicht vom Besitzer zur Zucht weiter verwendet werden, im Alter ron 3 Jahren der Remonte-Ankaufs-Kommission zum Kauf änzubieten. 7) Beim Eintritt des Todes oder der Unbrauchbarkeit einer Stute, sowie von den Ergeb ¬ nissen der Füllenzucht ist der Nemvnte-Ankaufs-Kommission bei der unter 2) gedachten Vorstellung Anzeige zu machen. Bekanntmachung. Zur Unterhaltung der hiesigen Straßen werden 1500 Kubikmeter Klarschlag (nur gute Qualität) aus den Brüchen bei Meißen gebraucht. Dieses Material soll nach «nd nach bis 1. August 1894 frei Etbufer Riesa geliefert werden. Die Preisofferten sind versiegelt und mit der Aufschrift „Klarschlaglieferung" versehen bis zum 20. März 1804 bei dem Unterzeichneten einzureichen. Riesa, den 5. März 1894. Der Vorsitzende des städtischen Vauausschusses. A. A. Grundmanu, Stadtrath Grpnr. Bekanntmachung. Die öffentliche Ausstellung der eingeganzenen Entwürfe für de« KirchewNenba» z« Riesa wird in der Zeit vom 15. März bis mit 21. März a. c. von früh S bis Nach mittags 4 Uhr in der 2. Etage der einfachen Bürgerschule am Albertplatz stattfinden. Der Eintritt ist nur ä^rwachfeae» gestattet; Stöcke und Schirme müssen dem Auf sichtführenden abgegeben werden. Eingang durch das Hofthor. Riesa, den 12. März 1894. Der Kirchenvorstand. O ertlich cs und Sächsisches. Riesa, 14. März 1894. — Die Besichtigungen der Batterien des 3. Feld« Artillerie-Regiments Nr. 32 im Reiten, Exerzieren zu Fuß und im theoretischen Unterricht, welche der Herr Regiments kommandeur abhält, haben heute begonnen und dauern bi nächsten Dienstag, den 20. ds. MtS. — Heute fand im „Wettiner Hof" die Musterung der g-stellpflichtigen Militärpflichtigen einer Anzahl Landortschaften unseres Amtsbezirkes statt. Morgen folgt die Musterung der in Riesa sich aufhaltenden gestellpflichtigen jungen Leute und am Freitag wieder derjenigen der Landortschaften. — Bon der Sächsisch-Böhmischen Dampfschifffahrts- Gesellschaft empfingen wir gestern folgende Zuschrift: Redaktion des Tageblatt und Anzeiger Riesa. Ihrer besonderen Liebenswürdigkeit haben wir zu danken, daß das größere Publikum durch den Abdruck unserer Mittheilung in Ihrem geschätzten Blatte von den Umständen Kenntniß erhalten hat, welche die frühere Verbreitung unseres Fahrplanes verzögerten und nun selbst zu beurtheilen vermag, ob die erfolgte Bekanntmachung der Abfahrtszeiten an den Hauptstationen nicht zulänglich gewesen ist. AuS Ihren daran geknüpften Bemerkungen glauben wir ent nehmen zu sollen, daß eS Ihnen nicht darum zu thun ist, unsere Inserate zu erhalten, sondern daß Sie nur einen Fahrplan zu haben wünschen, um daraus die Fahrten in übersichtlicher Weise zusammen stellen bez. den Lesern Ihres Blattes bekannt geben zu können. Für solch' uneigennütziges Vorhaben ganz besonder« dankbar, f bedauern wir recht sehr, daß Ihnen unser Fahrplan nicht vor dem 3. dss. Mts. hat zugestellt werden können; wir haben aber Anord nung getroffen, daß dies in Zukunst stets rechtzeitig geschieht und erlauben uns, davon hierbei noch 3 Stück beizusügen. Den übrigen Theil Ihrer Bemerkungen übergehend, zeichnen Hochachtungsvoll Der vollziehende Direktor: Menzel. „Eine Höflichkeit ist der andern werth!" Wir konstatiren hiernach mir Freuden, daß die Direktion der Sächs.-Böhm. Dampfschifffahrts-Gesellschaft unsere Ausstellungen in Nr. 55 unseres Blattes jetzt ganz richtig verstanden hat und wir erklären uns mit vorstehender Zuschrift voll befriedigt. — Frau Blechschmidt theilt uns noch mit, daß unsere Bemerkung, die Aushändigung des Fahrplanes wäre uns von der hiesigen Geschäftsstelle der Gesellschaft verweigert worden, insofern nicht richtig sei, weil zu den Zeiten, zu welchen wir um Aushändigung eine» Fahrplanes bitten ließen, ein solcher noch nicht vorhanden war; wir konstatiren dies hiermit zu deren Rechtfertigung gern, bemerken aber, daß auch unsere diesbe züglichen Mittheilungen in Nr. 55 unseres Blattes schon dahin zn verstehen waren und daß Frau Blechschmidt ein Borwurf nicht treffen sollte und konnte. De» Weiteren be merkt Frau Blechschmidt noch, sie sei immer dafür gewesen, daß der Dampfschiff-Fahrplan in das Elbeblatt bez. Tageblatt komme. Auch hiervon nehmen wir gern Notiz und halten damit die Angelegenheit für erledigt. — Die Pferdezüchter machen wir hiermit noch besonders auf die im amtlichen Theil ds. Bl. befindliche Bekanntmachung des Kriegsministeriums aufmerksam. — Der hiesige Creditverein hält seine diesjährige ordentliche Generalversammlung am 27. März, Nachmittags 5 Uhr, in Bretschneiders Restaurant ab. — Das königliche Ministerium des Innern hat neuer dings die rechtliche Entscheidung getrosten, daß bis auf Weiteres als Diktualien im Sinne von 8 59 Abs. 2 der Gewerbeorordnung außer frischem Obst unv Waldbeeren auch Butter, Käse, Eier, Wurst, geräuchertes Fleisch, geräucherte und gewürzte Fische, Brod, weiße Backwaaren angesehen werden können. — Eine eindringliche Warnung vor unüberlegter Aus wanderung nach Amerika enthält der Geschäftsbericht der „Deutschen Gesellschaft" in New-Aork. „Wirkliche Landarbeiter ausgenommen", so heißt es in dem Bericht, „welche im Früh jahr und Sommer im Westen stets auf Arbeit rechnen dürfen, können wir keinem Arbeitssuchenden Hoffnungen machen, und wiederholen daher unsere alljährlichen Warnungen an Hand lungsdiener, Lehrer, Schreiber, Gelehrte, Prediger, Tele- graphisten, Beamte und namentlich an Studenten und Offi ziere, sich nicht, selbst unter den ungünstigsten Verhältnissen, unter denen sie drüben zu leiden haben mögen, zur Aus wanderung zu entschließen. Für diese Klasse von Leuten ist positiv keine Aussicht, weder rm nächsten Jahre, noch später. Das so häufig ausgeführte Vorgehen, ungerathene Söhne nach der „großen Besserungsanstalt Amerika" abzuschütteln, um sie „die Schule des Lebens durchmachen" zu lassen und sie durch Noth und Entbehrung zu zwingen, sich an unze- wohnte Arbeit zu gewöhnen, ist ein verwerfliches. Auch Damen aus besseren Ständen, welche hosten, in Amerika als Gesellschafterinnen, Erzieherinnen, Kindergärtnerinnen, Vor leserinnen und in anderen bevorzugten Stellungen ein Unter kommen zu finden, ist unter den jetzigen Verhältnissen, welche selbst wohlhabenden Familien Einschränkungen auferlegen, die Auswanderung nicht anzurathen. Für Dienstmädchen für allgemeine Hausarbeiten ist dagegen selbst in schlechten Zeiten noch ein ergiebiges Feld, und es können dieselben mit Sicherheit darauf rechnen, sofort Stellen und guten Lohn zu finden." — Im Königreich Sachsen hat sich im Jahre 1893 die Zahl des Rinder-JungvieheS (noch nicht 2 Jahre alt) um 50000 Stück verringert. Zum Theil ist dies durch die Futternoth des letz en Jahres verschuldet worden. — Ein Lehrvertrag hat, einer Entscheidung des Reichs» gerichtS zufolge, keine verbindliche Kraft, wenn der Lehrling zur Erlernung des betreffenden Handwerks unfähig ist, auch wenn diese Unfähigkeit bereits zur Zeit der Eingehung des Lehrvertrags vorhanden gewesen und nicht erst nachträglich eingetreten ist. Diese Annahme erfolgt aus den Grund- Prinzipien des BertragsrechteS, daß über unmögliche Leistungen Verträge nicht geschloffen werden können. Vom Landtage. Am 12. d. hielten wieder beide Ständekammern Sitzungen ab. In der Ersten Kammer war zunächst Gegenstand der Tagesordnung der Antrag der zweiten Deputation, die Kapuel 53 bis 62 des ordentlichen Etat» für 1894/95, das Departement des Innern betreffend, sowie bei Kap. 54, Titel 2 des außerordentlichen Etats, den Neubau eines Polizeigebäudes in Dresden betreffend, zu be willigen und die Petition von Schmalfuß und Genoffen, letzteres betreffend, als durch die gefaßten Beschlüsse für er» ledigt zu erklären. Nach einer längeren Debatte über das neue Polizeigebäude, an welcher sich die Herren Kammerherr v. Schönberg, Graf Rex-Zedlitz und Dr. v. Wächter be- theiligten und nachdem zu Kap. 59d, LandeSmedizinkollegium, Hr. Geh. Medizinalrath Dr. Birch-Hirschfeld, sowie Se.,Exc«llenz der Herr Staatsminifter v. Metzsch und zu Kap. 59e, Che mische Crntralstelle für öffentliche Gesundheitspflege, Herr Peltz und der Referent Frhr. v. Finck gesprochen hatten, wurden die Deputationsamräge angenommen. — In der Zweiten Kammer war erster Gegenstand der Tagesordnung die Schlußberathung über den Bericht der Firanzdeputatin L. über Kap. 20, 21 und 104 des Etats, direkte Steuern, Zölle und Verbrauchssteuern, sowie Matrikularbeitray be treffend, und über die zu Kap. 20 eingegangenen Petitionen. Die Kammer bewilligte nach den Deputationsanträgen die Kapitel, ließ eine Petition des Kaufmanns Träger in Pirna um Gewährung der Abzugsfähigkeit der LebenSversicherungS- prämien vom steuerpflichtigen Einkommen auf sich beruhen und überwies auf Antrag der Petitionsdeputation die Pe tition des StadtratheS zu Leipzig um Befreiung der juristischen Personen öffentlichen Rechts und der milden Stiftungen von der Einkommensteuer der Kgl. Staatsregierung zur Kenntnißnahme. Wegen letzterer Petition entspann sich eine längere Debatte, an der sich für den Deputation-antrag Abg. Dr. Schill, Vizepräsident Georgi, Hähnel, gegen diesen Antrag v. Trebra- Lindenau und Rüder betheiligten. Weiter berieth die Kammer die zu Kap. 79 Titel 18 und 20 de» Etat», Straßen- und Brückenbau betreffend, eingegangenen Petitionen. Die Fi-
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